Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten
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07/2010<br />
Die Bereitstellungsgebühr beträgt einheitlich für alle Grundstücke € 171,00<br />
(Mindestgebühr gem. § 3 Abs. 1 lit. a).<br />
§ 6<br />
Entstehen des Abgabenanspruches und Fälligkeit<br />
(1) Die Kanalanschlussgebühr entsteht mit dem Anschluss eines Grundstückes<br />
an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz; geleistete Vorauszahlungen<br />
(z.B. Aufschließungsbeitrag, privatrechtliche Vereinbarungen) sind<br />
anzurechnen. Die Herstellung des Anschlusses ist <strong>vom</strong><br />
Grundstückseigentümer bzw. <strong>vom</strong> Bauberechtigten binnen 2 Wochen nach<br />
Fertigstellung dem Marktgemeindeamt schriftlich anzuzeigen.<br />
(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr<br />
nach § 2 a) Abs. 7 lit. a) oder b) bzw. § 2 b) Abs. 3 dieser<br />
Kanalgebührenordnung entsteht mit der Vollendung der Rohbauarbeiten.<br />
(3) Die Kanalbenützungsgebühr und die Bereitstellungsgebühr sind vierteljährlich,<br />
und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November<br />
eines Jahres im Nachhinein zu entrichten.<br />
§ 7<br />
Umsatzsteuer<br />
Zu den in dieser Verordnung geregelten Gebühren wird die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer (derzeit 10 v.H.) hinzugerechnet.<br />
§ 8<br />
Privatrechtliche Vereinbarungen<br />
Durch diese Gebührenordnung wird der Abschluss privatrechtlicher<br />
Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.<br />
§ 9<br />
Inkrafttreten<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit Ablauf des der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tages. Gleichzeitig treten alle bisherigen<br />
Kanalgebührenordnungen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> außer Kraft.<br />
Einwendungen:<br />
Der Bürgermeister:<br />
6. Abfallgebühren- und Abfallordnung 2011<br />
Amtsleiter Rohregger erläutert, dass die Abfallordnung an das neue<br />
Abfallwirtschaftsgesetz anzupassen ist. Besonderes Augenmerk ist auf das<br />
forcieren der Biotonne zu legen. Wenn es die Entsorgungsschiene über die<br />
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