05.01.2015 Aufrufe

Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

282<br />

07/2010<br />

Die Bereitstellungsgebühr beträgt einheitlich für alle Grundstücke € 171,00<br />

(Mindestgebühr gem. § 3 Abs. 1 lit. a).<br />

§ 6<br />

Entstehen des Abgabenanspruches und Fälligkeit<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr entsteht mit dem Anschluss eines Grundstückes<br />

an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz; geleistete Vorauszahlungen<br />

(z.B. Aufschließungsbeitrag, privatrechtliche Vereinbarungen) sind<br />

anzurechnen. Die Herstellung des Anschlusses ist <strong>vom</strong><br />

Grundstückseigentümer bzw. <strong>vom</strong> Bauberechtigten binnen 2 Wochen nach<br />

Fertigstellung dem Marktgemeindeamt schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr<br />

nach § 2 a) Abs. 7 lit. a) oder b) bzw. § 2 b) Abs. 3 dieser<br />

Kanalgebührenordnung entsteht mit der Vollendung der Rohbauarbeiten.<br />

(3) Die Kanalbenützungsgebühr und die Bereitstellungsgebühr sind vierteljährlich,<br />

und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November<br />

eines Jahres im Nachhinein zu entrichten.<br />

§ 7<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den in dieser Verordnung geregelten Gebühren wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer (derzeit 10 v.H.) hinzugerechnet.<br />

§ 8<br />

Privatrechtliche Vereinbarungen<br />

Durch diese Gebührenordnung wird der Abschluss privatrechtlicher<br />

Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit Ablauf des der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tages. Gleichzeitig treten alle bisherigen<br />

Kanalgebührenordnungen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> außer Kraft.<br />

Einwendungen:<br />

Der Bürgermeister:<br />

6. Abfallgebühren- und Abfallordnung 2011<br />

Amtsleiter Rohregger erläutert, dass die Abfallordnung an das neue<br />

Abfallwirtschaftsgesetz anzupassen ist. Besonderes Augenmerk ist auf das<br />

forcieren der Biotonne zu legen. Wenn es die Entsorgungsschiene über die<br />

282

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!