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Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

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287<br />

07/2010<br />

Bei Bauwerken auf fremdem Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines<br />

Baurechtes) sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen<br />

dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.<br />

§ 10<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 Oö. AWG<br />

2009 vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte<br />

Abfallgebührenordnung.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990<br />

durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung <strong>vom</strong> 15. Dezember 2005 außer Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Angeschlagen am:<br />

Abgenommen am:<br />

Anhang 1:<br />

11/1 Tursky Robert Angerhofweg 7<br />

877/30 Siebke Martha Am Hang 9<br />

14/6 Krakowizer-Hölzl Doris Waldweg 1<br />

878/19 Krakowizer-Hölzl Doris Waldweg 3<br />

913/2 Rubchich Ingrid Angerhofweg 9<br />

.302 Gschaider Werner Salzastraße 30<br />

.303 Gschaider Emmerich Salzastraße 31<br />

.570 Schoiswohl Grete Salzastraße 28<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass die Abfallgebührenordnung ebenfalls an das<br />

neue Gesetz angepasst wird. Die Gebühr wurde um 4 ½ % bei den 14-tägigen<br />

und den 4-wöchentlichen Tarifen angehoben und die § wurden entsprechend dem<br />

Finanzausgleichsgesetz und dem Abfallwirtschaftsgesetz geändert.<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig durch<br />

Heben der Hand die neu angepasste Abfallgebührenordnung in folgender<br />

Form:<br />

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