05.01.2015 Aufrufe

Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

283<br />

07/2010<br />

Biotonne nicht gibt, dann landet der Biomüll im Hausmüll oder im Abwasser und<br />

da kann man sich aussuchen, ob man mit sehr hohem Kostenaufwand eine<br />

größere Kläranlage baut bzw. den Biomüll in die Verbrennungsanlage<br />

transportiert. Wir haben eine Speiseresteentsorgung über die Firma Steinmaßl.<br />

Für den Grün- und Strauchschnitt gibt es derzeit eine Zwischenlagerstätte<br />

zwischen den Gemeinden Roßleithen und Spital/Pyhrn. Neu geplant ist in der<br />

Gemeinde Spital/Pyhrn eine Kompostierungsanlage, welche dann Bestandteil der<br />

Abfallwirtschaftsordnung sein wird. Die Leute sind dann verpflichtet, ihren Strauchund<br />

Grünschnitt hinbringen. Es ist genau aufgelistet, welche Abfallbehälter zu<br />

verwenden sind und welche Einfamilienhäuser nicht an die Abfallentsorgung<br />

angeschlossen sind, weil sie die Entsorgung über Müllsäcke geregelt haben.<br />

GR Virag möchte wissen, ob die Kunststoffsäcke für die gelbe Tonne aufrecht<br />

bleiben oder nicht.<br />

Amtsleiter Rohregger erklärt, dass diese mit der Abfallordnung nichts zu tun<br />

haben. Über die gelben Säcke sollte sich der zuständige Ausschuss einmal<br />

beraten, weil das eigentlich eine „Konkurrenz“ zu unseren Abfallsammelinseln<br />

bzw. zum Altstoffsammelzentrum ist.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig durch<br />

Heben der Hand die an das Abfallwirtschaftsgesetz angepasste<br />

Abfallordnung:<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />

<strong>vom</strong> 03. Dezember 2010,<br />

mit der eine Abfallordnung erlassen wird<br />

Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr.<br />

71/2009 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten<br />

üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer<br />

getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />

anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle<br />

bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.<br />

(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen,<br />

biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung<br />

besonders geeignet sind und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit.<br />

b).<br />

283

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!