Gemeinderatssitzung vom 03.12.2010 (168 KB ... - Windischgarsten
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07/2010<br />
Biotonne nicht gibt, dann landet der Biomüll im Hausmüll oder im Abwasser und<br />
da kann man sich aussuchen, ob man mit sehr hohem Kostenaufwand eine<br />
größere Kläranlage baut bzw. den Biomüll in die Verbrennungsanlage<br />
transportiert. Wir haben eine Speiseresteentsorgung über die Firma Steinmaßl.<br />
Für den Grün- und Strauchschnitt gibt es derzeit eine Zwischenlagerstätte<br />
zwischen den Gemeinden Roßleithen und Spital/Pyhrn. Neu geplant ist in der<br />
Gemeinde Spital/Pyhrn eine Kompostierungsanlage, welche dann Bestandteil der<br />
Abfallwirtschaftsordnung sein wird. Die Leute sind dann verpflichtet, ihren Strauchund<br />
Grünschnitt hinbringen. Es ist genau aufgelistet, welche Abfallbehälter zu<br />
verwenden sind und welche Einfamilienhäuser nicht an die Abfallentsorgung<br />
angeschlossen sind, weil sie die Entsorgung über Müllsäcke geregelt haben.<br />
GR Virag möchte wissen, ob die Kunststoffsäcke für die gelbe Tonne aufrecht<br />
bleiben oder nicht.<br />
Amtsleiter Rohregger erklärt, dass diese mit der Abfallordnung nichts zu tun<br />
haben. Über die gelben Säcke sollte sich der zuständige Ausschuss einmal<br />
beraten, weil das eigentlich eine „Konkurrenz“ zu unseren Abfallsammelinseln<br />
bzw. zum Altstoffsammelzentrum ist.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig durch<br />
Heben der Hand die an das Abfallwirtschaftsgesetz angepasste<br />
Abfallordnung:<br />
Verordnung<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong><br />
<strong>vom</strong> 03. Dezember 2010,<br />
mit der eine Abfallordnung erlassen wird<br />
Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr.<br />
71/2009 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten<br />
üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer<br />
getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />
(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />
anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle<br />
bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.<br />
(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen,<br />
biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung<br />
besonders geeignet sind und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit.<br />
b).<br />
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