Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten
Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten
Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
290<br />
12/2001<br />
vorzuschreiben. Solche Rückersätze für Trassenschlägerungen gehören nicht<br />
zum Bauaufwand und sind in der Gebarung als durchlaufende Posten zu behandeln.<br />
Genossenschaftsvertretung<br />
§ 6<br />
a) die Vollversammlung,<br />
b) wenn die Zahl der Mitglieder mehr als 20 beträgt, ein Ausschuß,<br />
c) der Obmann bzw. sein Stellvertreter,<br />
d) die Rechnungsprüfer,<br />
e) der Rechnungsführer,<br />
f) der Schriftführer<br />
Vollversammlung<br />
§ 7<br />
Die Vollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Genossenschaft. Sie hat<br />
nach Bedarf stattzufinden. Eine außerordentliche Vollversammlung muß jedenfalls<br />
dann einberufen werden, wenn der Obmann dies für notwendig erachtet o-<br />
der es mindestens von einem Drittel der Genossenschaftsmitglieder verlangt<br />
wird.<br />
Die Einberufung der Vollversammlung erfolgt durch den Obmann, welcher in der<br />
Vollversammlung den Vorsitz führt und die ordnungsgemäße Abwicklung der Tagesordnung<br />
leitet. Die Forstbehörde (Bezirkshauptmannschaft-Bezirksforstinspektion)<br />
ist zu laden.<br />
Der Vollversammlung vorbehaltene Angelegenheiten<br />
§ 8<br />
Der Vollversammlung ist vorbehalten:<br />
1. Die Wahl des Obmannes, seines Stellvertreters, des eventuell notwendigen<br />
Ausschusses mit Ersatzmännern, der beiden Rechnungsprüfer, des Rechnungsführers<br />
und des Schriftführers. Diese Organe sind in gesonderten<br />
Wahlgängen mit absoluter Stimmenmehrheit zu wählen). Ergeben im ersten<br />
Wahlgang die Wahlen keine absolute Mehrheit, dann entscheidet die Stichwahl,<br />
bzw. bei Stimmengleichheit das Los.<br />
2. Die Beschlußfassung über den Baubeginn, den jeweiligen Baufortschritt bei<br />
Großprojekten und Projektsänderungen,<br />
3. die Beschlußfassung über Aufnahme von Darlehen,<br />
4. die Beschlußfassung über die Höhe der jährlichen Interessentenleistungen,<br />
deren Aufbringung und Einhebung,<br />
5. die Genehmigung der Jahresabrechnung, in deren Unterlagen jedes Mitglied<br />
mindestens 8 Tage vorher Einsicht nehmen kann,<br />
6. die Beschlußfassung über die Satzung und ihre Abänderung, vorbehaltlich der<br />
Genehmigung durch die Behörde,<br />
7. die Beschlußfassung über die nachträgliche Einbeziehung oder Ausscheidung<br />
von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen,<br />
8. die Beschlußfassung über Benützungskosten für Nichtmitglieder und für Sonderfälle<br />
z.B. Errichtung von Objekten),<br />
9. die Entlastung des Ausschusses.<br />
290