26.11.2014 Aufrufe

Lloyd Fonds A380 Singapore Airlines

Lloyd Fonds A380 Singapore Airlines

Lloyd Fonds A380 Singapore Airlines

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Das weltweit größte Passagierflugzeug<br />

mit erstklassiger Airline.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

2<br />

Der Changi Airport ist einer der größten Flughäfen Asiens, internationale Drehscheibe mit 5.000 Starts und Landungen<br />

pro Woche und Hauptsitz von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>.<br />

Hinweis<br />

Bei diesem öffentlichen Angebot handelt es sich um eine Beteiligung an einer Gesellschaft, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Die Anleger<br />

gehen ein längerfristiges unternehmerisches Investment ein.<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die in Grundzügen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse haben und mit der entsprechenden<br />

Terminologie vertraut sind. Interessenten, die Fragen zu den Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt haben, wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens, beraten zu lassen.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 7. Juli 2011


Brief des Vorstandes<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

Flugzeuge haben in den vergangenen Jahren eine beeindruckende Renaissance als Anlageklasse geschlossener<br />

<strong>Fonds</strong> erlebt. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist das langfristig beständige Wachstum des Luftfahrtmarktes, das<br />

auch durch internationale Krisen stets nur kurze Unterbrechungen erfahren hat, die meist schnell wieder kompensiert<br />

wurden. Auch in der Zukunft hat diese Branche ein beträchtliches Potenzial, denn die wachsende Mittelschicht<br />

besonders in den Schwellenländern Asiens deutet auf eine erhebliche Nachfragesteigerung nach sowohl geschäftlichen<br />

als auch privaten Flügen hin.<br />

Der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> verbindet das weltgrößte Flugzeug Airbus <strong>A380</strong> mit einer vielfach ausgezeichneten<br />

Fluggesellschaft – <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> – und einer attraktiven Auszahlungsprognose.<br />

Der Airbus <strong>A380</strong> kann in einer Standard-3-Klassen-Bestuhlung 525 Passagiere an ihr Ziel bringen. Zugelassen ist das<br />

Flugzeug für bis zu 853 Passagiere und damit ist es – mit Abstand – das größte Passagierflugzeug der Welt. Seine<br />

fortschrittliche Technologie macht den <strong>A380</strong> gegenwärtig zu einem der leisesten und effizientesten Großflugzeuge<br />

am Himmel, sowohl im Hinblick auf den Treibstoffverbrauch pro Passagier als auch bezüglich der Wartungskosten.<br />

Für die <strong>Airlines</strong> bedeutet dies, dass sie auf überfüllten Flughäfen mit nur einem Flugzeug eine große Anzahl von<br />

Passagieren transportieren und damit auf hochfrequentierten Strecken deutliche Einsparungen verbuchen können.<br />

Damit ist das Flugzeug ein äußerst attraktiver Bestandteil größerer Flugzeugflotten.<br />

Das Flugzeug ist für zehn Jahre fest an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vermietet, den Flag Carrier des Stadtstaates Singapur. Die<br />

Gesellschaft, deren Mehrheitseigner die staatliche Temasek Holdings ist, hat sich höchstem Service und Komfort<br />

verschrieben. <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> gehört international zu den beliebtesten Fluggesellschaften und erhält immer<br />

wieder Auszeichnungen durch Reisemagazine und -veranstalter als beliebteste Fluggesellschaft. Als Erstkunde des<br />

<strong>A380</strong> ist <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> bereits seit Ende Oktober 2007 mit dem Superjumbo unterwegs.<br />

3<br />

Mit dem <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, an dem Erfolg dieses zukunftweisenden<br />

Flugzeuges teilzuhaben. Der <strong>Fonds</strong> ist so kalkuliert, dass das Darlehen innerhalb von zwölf Jahren<br />

vollständig zurückgeführt wird.<br />

Mehr als 52.000 Anleger haben sich für ein Produkt des Hauses <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> entschieden. Auf dem Flugzeugmarkt<br />

ist <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> seit 2007 unterwegs. Mit dem Airbus A340-600 “Emmeline” gehörten wir zu den Ersten, die die Flugzeugfonds<br />

nach einer längeren Pause als Publikumsfonds wiederbelebten, und haben die Reihe noch im selben Jahr<br />

mit zwei “Air Portfolio”-<strong>Fonds</strong> fortgesetzt. Mit dem vorliegenden Angebot schließen wir an diese Tradition an und laden<br />

Sie ein, mit uns in das größte Passagierflugzeug der Welt, das in einer der aktuell stärksten Wachstumsregionen<br />

stationiert ist, zu investieren.<br />

Herzlichst Ihre <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Dr. Torsten Teichert<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Michael F. Seidel<br />

Vorstand Finanzen und Vertrieb


Holland Utrecht<br />

4<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> hat eine besondere Verbindung zum Airbus <strong>A380</strong>, den sie als erste Fluggesellschaft weltweit<br />

am 25. Oktober 2007 auf einem Flug von Singapur nach Sydney einsetzte.


Die Highlights<br />

Die Highlights<br />

Teilhaben. Am Erfolg eines <strong>A380</strong>, dem größten Passagierflugzeug der<br />

Welt, mit Leasingnehmer <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>.<br />

Ein Flugzeug der Superlative, ein ausgezeichneter Leasing nehmer<br />

und eine Branche mit stabilen Wachstumsaussichten – kann<br />

eine Flugzeugbeteiligung mehr bieten? Mit dem geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> beteiligen sich Anleger<br />

an einem neuen <strong>A380</strong>, dem größten Passagierflugzeug der<br />

Welt. Dieses moderne Flugzeug, das Flaggschiff der Airbusflotte,<br />

punktet durch hohe Effizienz unter anderem beim Treibstoffverbrauch<br />

und begeistert weltweit Passagiere mit seiner großen,<br />

komfort ablen und leisen Kabine.<br />

Das Flugzeug ist für mindestens zehn Jahre fest an <strong>Singapore</strong><br />

<strong>Airlines</strong> verleast, eine Fluggesellschaft mit exzellentem Ruf.<br />

Mehrheitseigner der Airline ist Temasek Holdings, ein staatliches<br />

Unter nehmen Singapurs, das von den Ratingagenturen<br />

Standard & Poor’s und Moody’s jeweils mit der Bestnote AAA<br />

bzw. Aaa bewertet wurde. Am Ende der Grundmietzeit besteht<br />

eine Verlängerungsoption von bis zu fünf Jahren.<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> legt seit mehr als 15 Jahren erfolgreich geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> auf und zählt zu den führenden Unternehmen der Branche.<br />

Das börsennotierte Unternehmen gehörte zu den Ersten,<br />

die vor wenigen Jahren die Renaissance der Flugzeugfonds begründeten,<br />

und setzt diese Reihe mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

nun fort.<br />

5<br />

DIE HIGHLIGHTS<br />

Airbus <strong>A380</strong>:<br />

größtes Passagierflugzeug der Welt – effizient, leise und komfortabel –<br />

zum günstigen Kaufpreis<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>:<br />

ausgezeichneter Leasingnehmer mit staatlichem Hintergrund<br />

Vollständige Tilgung der Fremdfinanzierung innerhalb von 12 Jahren<br />

PROGNOSE Attraktive Auszahlungen<br />

200 %<br />

100 %<br />

Mindestbeteiligung: 15.000 US-Dollar + 5 % Agio<br />

210,1 %*<br />

15 %<br />

12 %<br />

9 %<br />

6 %<br />

3 %<br />

7,2 %<br />

7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 %<br />

9,5 %<br />

13,0 %<br />

14,0 % 14,0 %<br />

Gesamt (vor Steuern)<br />

0 %<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

* Vereinfachte Darstellung. Angenommene Beteiligungsdauer vom 1. August 2011 bis zum 31. Juli 2026. Die Auszahlungen sind jeweils zeitanteilig auf das<br />

eingesetzte Kapital vorgesehen. Die Auszahlungen erfolgen planmäßig halbjährlich nachschüssig für das jeweils ablaufende Kalenderjahr, erstmals im<br />

Dezember 2011. In den Auszahlungen ist auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals enthalten. Der Gesamtmittelrückfluss ist inklusive Rückfluss aus<br />

möglicher Veräußerung dargestellt. Der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt 1,4324 US-Dollar pro Euro.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

6<br />

Wer einmal mit dem Airbus <strong>A380</strong> geflogen ist, möchte ihn immer wieder buchen, so dass die Auslastung des Superjumbos<br />

höher ist als bei anderen Flugzeugtypen.


Inhalt<br />

Inhalt<br />

Brief des Vorstandes ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3<br />

Die Highlights --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5<br />

FONDSKONZEPT<br />

Wichtige Hinweise ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 8<br />

Kurzdarstellung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 9<br />

Strukturüberblick -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 13<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 15<br />

Risiken der Vermögensanlage -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 20<br />

ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN<br />

Der Markt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 28<br />

Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong> --------------------------------------------------------------------------------------------------------- 34<br />

Die Leasingnehmerin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 40<br />

Die Asset Managerin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 42<br />

Investitions- und Finanzierungsrechnung ---------------------------------------------------------------------------------------- 45<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 48<br />

Ergebnisprognose ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 52<br />

Verkaufsszenarien ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 54<br />

Sensitivitätsanalysen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 56<br />

7<br />

RECHT UND STEUERN<br />

Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin -------------------------------------------------------- 57<br />

Rechtliche Grundlagen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 68<br />

Angaben über wichtige Vertragspartner ------------------------------------------------------------------------------------------ 80<br />

Steuerliche Grundlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 85<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz ------------------------------------------------------------------------------ 94<br />

Finanzinformationen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 98<br />

Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen ----------------------------------------------- 102<br />

Angabenvorbehalt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 110<br />

VERTRAGSWERK<br />

Gesellschaftsvertrag -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 111<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 126<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 131<br />

GLOSSAR ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 133<br />

ANLAGE ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- <br />

<br />

Beitrittserklärung<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht<br />

Gegen stand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin).


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> | Wichtige Hinweise<br />

Wichtige Hinweise<br />

Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt orientiert sich an dem vom<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standard<br />

über die “Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufs<br />

prospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen<br />

(IDW S 4)” und wurde auf Grundlage des Verkaufsprospekt gesetzes<br />

sowie der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt verordnung erstellt.<br />

Emittentin<br />

Emittentin dieser Vermögensanlage ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />

Flugzeugfonds GmbH & Co. KG, Amelungstraße 8–10,<br />

20354 Hamburg.<br />

Anbieterin<br />

Anbieterin dieser Vermögensanlage ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG mit<br />

Sitz in Hamburg.<br />

Prospektverantwortung<br />

Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über Entwicklungen<br />

sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG mit kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind nur die<br />

bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren<br />

Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt<br />

gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von<br />

Änderungen, z. B. bei wesentlichen Änderungen in Form eines<br />

Nachtrages gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz. Mündliche<br />

Absprachen haben keine Gültigkeit.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleger eine<br />

unternehmerische Beteiligung eingehen. Die Anleger werden<br />

aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesondere<br />

die Risiken auf den Seiten 20 bis 27, aufmerksam zu lesen.<br />

8<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />

des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die<br />

Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen sind.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 7. Juli 2011<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />

Dr. Torsten Teichert<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Michael F. Seidel<br />

Vorstand Finanzen und Vertrieb


<strong>Fonds</strong>konzept | Kurzdarstellung<br />

Kurzdarstellung<br />

Diese Kurzdarstellung ermöglicht eine schnelle Übersicht über<br />

die Vermögensanlage. Fachbegriffe werden im Glossar auf den<br />

Seiten 133 bis 134 erläutert.<br />

Emittentin<br />

Die Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

als Treugeber am Kommanditkapital der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG. Zweck der<br />

Gesellschaft ist der Erwerb und die Vermietung eines Flugzeuges<br />

des Herstellers Airbus sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />

im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich des<br />

Liquiditätsmanagements.<br />

Investition und Finanzierung<br />

Das Gesamtfinanzierungsvolumen der Emittentin beträgt<br />

204.740.321 US-Dollar. Davon entfallen 87.705.200 US-Dollar<br />

auf das Kommanditkapital. Das zu platzierende Emissionskapital<br />

beträgt 87.700.000 US-Dollar. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin kann das Emissionskapital zur Aufstockung<br />

der Liquiditätsreserve um weitere bis zu 300.000 US-Dollar<br />

erhöhen. Eine vollständige Darstellung der Investitions- und<br />

Finanzierungsrechnung der Emittentin in absoluter und relativer<br />

Höhe findet sich auf Seite 45.<br />

PROGNOSE<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

US-Dollar<br />

Kaufpreis des Flugzeuges 185.000.000<br />

Vergütungen für Dienstleistungen 14.214.277<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage 5.379.914<br />

Liquiditätsreserve 146.130<br />

Gesamtinvestition 204.740.321<br />

Hypothekendarlehen 111.300.000<br />

Vorhandene Kommanditeinlagen 5.200<br />

Emissionskapital 87.700.000<br />

Agio 4.385.260<br />

Übernommene Liquidität 1.349.861<br />

Gesamtfinanzierung 204.740.321<br />

Das Anlageobjekt<br />

Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um einen im Juni 2011<br />

fertig gestellten Airbus <strong>A380</strong>, der ab Kauf durch die Emittentin<br />

für mindestens zehn Jahre an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited (im<br />

Folgenden: <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>) vermietet ist. Die Übernahme<br />

des Flugzeuges soll am 29. Juli 2011 erfolgen. Zeitgleich beginnt<br />

der Leasingvertrag.<br />

Weitere Details zu dem Anlageobjekt sind in der Tabelle auf der<br />

folgenden Seite zusammenfassend dargestellt.<br />

Kaufvertrag, Leasingvertrag, Darlehensverträge<br />

Die für den Erwerb des Flugzeuges und dessen Vermietung<br />

sowie langfristige Finanzierung notwendigen Verträge sind zum<br />

Datum der Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen.<br />

Für den Erwerb und die Vermietung wurde eine Absichtserklärung,<br />

ein Letter of Intent (im Folgenen: LOI) nach englischem<br />

Recht geschlossen, in dem die wirtschaftlichen Konditionen<br />

festgeschrieben sind. Für die langfristige Finanzierung des Flugzeuges<br />

wurde mit einer internationalen Bank ein Term Sheet<br />

unterzeichnet, in dem die wirtschaftlichen Rahmendaten vereinbart<br />

wurden. In diesem Term Sheet wird der Emittentin ein<br />

Darlehen in Höhe von 111.300.000 US-Dollar zugesagt. Darüber<br />

hinaus wurden weitere Term Sheets mit Finanzierungspartnern<br />

gezeichnet. In diesen Term Sheets werden der Emittentin weitere<br />

Darlehen zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals in<br />

Höhe von insgesamt 76.000.000 US-Dollar zugesagt. Für das<br />

Beteiligungsangebot ist eine planmäßige Realisierung der Verträge<br />

notwendig.<br />

Treuhänderin<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg.<br />

Anbieterin<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Hamburg.<br />

Einzahlung<br />

Die Einzahlung ist wie folgt zu leisten (in % der Zeichnungs summe):<br />

Einzahlung<br />

100 % + 5 % Agio Nach Annahme der Beitritts erklärung<br />

und Aufforderung durch die Treuhänderin<br />

Mindestbeteiligungssumme<br />

Die Mindestbeteiligungssumme beträgt 15.000 US-Dollar<br />

zuzüglich 5 % Agio. Höhere Einlagen sollen ohne Rest durch<br />

1.000 teilbar sein.<br />

9


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Flugzeugtyp<br />

Langstreckenpassagierflugzeug<br />

Triebwerke 4 Rolls-Royce Trent 970<br />

Passagierkapazität 409<br />

Seriennummer des Herstellers 058<br />

Registrierungsnummer<br />

9V-SKL<br />

Auslieferung durch den Hersteller Airbus Juni 2011<br />

Geplante Übernahme durch die Emittentin 29. Juli 2011<br />

10<br />

Reichweite<br />

Maximales Startgewicht<br />

Verkäuferin/Leasingnehmerin<br />

Kaufpreis<br />

Festlaufzeit Leasingvertrag<br />

Anschlussoptionen<br />

Leasingraten Festlaufzeit<br />

Kalkulierte Leasingraten der Verlängerungsoptionen<br />

15.400 km<br />

569.000 kg<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />

185 Millionen US-Dollar<br />

10 Jahre<br />

2 Jahre + 3 x 1 Jahr oder<br />

3 Jahre + 2 x 1 Jahr oder<br />

5 Jahre<br />

1.578.050 US-Dollar pro Monat (bei einer angenommenen 7-Jahres-<br />

US-Dollar-LIBOR-Swaprate von 2,4845 %)<br />

3 Jahre zu 1.281.000 US-Dollar pro Monat, inklusive Profit-Share<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>, Mittelwert von drei Gutachten zuzüglich 2 x 1 Jahr<br />

zu 980.000 US-Dollar pro Monat<br />

Die Leasingnehmerin <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Die Leasingnehmerin <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ist der Flag Carrier des<br />

Stadtstaates Singapur. Im Oktober 2007 übernahm sie als erste<br />

Fluggesellschaft weltweit einen <strong>A380</strong> in den Liniendienst. Die Flotte<br />

von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> umfasst aktuell 108 Flugzeuge unterschiedlicher<br />

Größe. Die Tochtergesellschaften SIA Cargo und SilkAir besitzen<br />

zusammen elf B 747-Frachtmaschinen und 18 Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge.<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> fliegt im internationalen<br />

Liniendienst regelmäßig mehr als 60 Ziele in über 30 Ländern an.<br />

Im Jahr 2000 schloss sich die Airline der Star Alliance an, der ersten<br />

sich weltweit erstreckenden Allianz von Fluggesellschaften.<br />

Rückgabekonditionen für das Flugzeug<br />

Das Flugzeug ist gewartet und in einem betriebsbereiten Zustand<br />

zurück zu geben. Die Rückgabe des Flugzeuges erfolgt gemäß den<br />

Bestimmungen der zivilen Luftfahrtbehörde des Staates Singapur<br />

(Civil Aviation Authority of <strong>Singapore</strong> (“CAAS”)). Das Flugzeug und<br />

die Triebwerke sind in einem Zustand, der dem bei Ablieferung<br />

entspricht, vorbehaltlich gewöhnlicher Abnutzung, frei von Sicherungsrechten<br />

zurück zu geben. Die Leasingnehmerin ist verpflichtet,<br />

das Flugzeug in einem so genannten Half-life-Rückgabezustand<br />

zurück zu geben, das heißt, das Flugzeug (inklusive Triebwerken)<br />

darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte der vorgeschriebenen<br />

Betriebsstunden bzw. Anzahl der Flüge absolviert haben. Sofern<br />

sich das Flugzeug bei Rückgabe in einem schlechteren Zustand<br />

befindet, muss die Fluggesellschaft entsprechende Ausgleichszahlungen<br />

leisten; sofern das Flugzeug in einem besseren Zustand zurückgegeben<br />

wird, ist die Emittentin nicht zur Zahlung verpflichtet.<br />

Prognostizierte <strong>Fonds</strong>laufzeit<br />

Die Prognoserechnung geht von einer Laufzeit der Beteiligung<br />

bis zum 31. Juli 2026 aus. Die tatsächliche Laufzeit hängt von<br />

Entscheidungen der Gesellschafterversammlung ab, die über die<br />

Veräußerung des Flugzeuges sowie die Auflösung und Liquidation<br />

der Emittentin beschließt. Bei Verkauf des Flugzeuges erhält<br />

die Asset Managerin ggf. über ihre Verkaufsprovision hinaus eine<br />

zusätzliche Provision in Höhe von 10 % des Betrages, um den<br />

der Kaufpreis den prognostizierten Flugzeugwert übersteigt.<br />

Kündigungsrecht aus wirtschaftlicher Not<br />

Die Anleger haben das Recht, ihre Beteiligung zu kündigen, wenn<br />

sie zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung nachweislich seit<br />

mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos oder berufsunfähig<br />

im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind und


<strong>Fonds</strong>konzept | Kurzdarstellung<br />

sich hierdurch in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Dieses<br />

Kündigungsrecht kann mit einer Kündigungsfrist von vier<br />

Wochen ausgesprochen werden. Zu den Einzelheiten vergleiche<br />

“Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

– Kündigung/Ausscheiden”, Seite 58 f. sowie § 19 Ziffer 1 und<br />

§ 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Prognostizierte Auszahlungen<br />

Ab dem Jahr 2011 sind Auszahlungen in Höhe von 7,2 % p. a. vorgesehen,<br />

die bis auf 14 % p. a. ab dem Jahr 2025 steigen sollen.<br />

Für das Jahr 2011 sollen die Auszahlungen zeitanteilig erfolgen.<br />

Es können zwei Auszahlungen pro Jahr vorgenommen werden. Die<br />

prognostizierten Gesamtauszahlungen sollen, bezogen auf das<br />

Kommanditkapital ohne Agio, rund 210 % vor Steuern betragen.<br />

Bei den geplanten Auszahlungen handelt es sich um Entnahmen<br />

aus Liquiditätsüberschüssen, die als solche nicht der Besteuerung<br />

unterliegen. Auszahlungen beinhalten auch die Rückzahlung des<br />

eingesetzten Kapitals.<br />

Zinsen Fremdfinanzierung<br />

Der Zinssatz für die Fremdfinanzierung wird am Tag der Unterzeichnung<br />

des Darlehensvertrages fixiert und steht somit zum<br />

Datum der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zinsänderungen<br />

bis zur tatsächlichen Fixierung der Konditionen werden durch<br />

entsprechende Anpassungen der Leasingraten kompensiert.<br />

Der Darlehensvertrag wird eine Laufzeit von zwölf Jahren haben.<br />

Der Zinssatz für die Fremdfinanzierung wird für die gesamte<br />

Laufzeit gesichert werden. Über die Laufzeit wird das Darlehen<br />

vollständig zurückgeführt.<br />

Gewinnermittlung/Steuerliches Konzept<br />

Die Emittentin ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />

Bei Kommanditgesellschaften werden die Einkünfte<br />

der Gesellschaft den Gesellschaftern steuerlich unabhängig von<br />

einer Auszahlung zugerechnet. Die Anleger erzielen Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.<br />

Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel “Steuerliche<br />

Grundlagen”, Seite 85 ff. verwiesen.<br />

Rechte der Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

Die mit der Beteiligung an der Emittentin verbundenen Rechte,<br />

insbesondere Rechte auf Ergebnisbeteiligung, Kündigung, Übertragung<br />

sowie Mit wirkungs- und Kontrollrechte, sind im Kapitel<br />

“Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin” auf<br />

Seite 57 ff. detailliert beschrieben.<br />

Gemäß § 24 des Gesellschaftsvertrages ist für Streitigkeiten aus<br />

oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unter Ausschluss des<br />

ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart.<br />

Zu Einzelheiten siehe Anlage II des Gesellschaftsvertrages.<br />

Haftung<br />

Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist die Haftung<br />

der Kommanditisten auf ihre Hafteinlage begrenzt. Die<br />

unmittelbare Haftung erlischt mit Einzahlung des Beteiligungskapitals<br />

inklusive Agio. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />

Kommanditisten werden mit einer Hafteinlage von 0,10 Euro je<br />

1,00 US-Dollar Pflichteinlage ins Handelsregister eingetragen.<br />

Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />

der Treuhandkommanditistin besteht die vorstehend beschriebene<br />

Haftung mittelbar auch für Treugeber. Einzelheiten<br />

hierzu und zum Wiederaufleben der Haftung finden sich im Kapitel<br />

“Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

– Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber” auf Seite 62 f.<br />

Beirat<br />

Die Gesellschafterversammlung kann die Bildung eines Beirates<br />

beschließen. Ein Beirat würde aus drei natürlichen Personen bestehen.<br />

Zwei Beiratsmitglieder würden in der Gesellschafterversammlung<br />

gewählt, ein Beiratsmitglied von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin entsandt. Aufgabe des Beirates wäre die<br />

Vertretung der Interessen der Anleger gegenüber der Geschäftsführung.<br />

Bis zur etwaigen Wahl eines Beirates kann die geschäftsführende<br />

Kommanditistin einen vorläufigen Beirat berufen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Kontrolle der prospektgemäßen Verwendung des Kommanditkapitals<br />

während der Investitionsphase wird durch eine unabhängige<br />

Mittelverwendungskontrolleurin, die Donner & Reuschel<br />

Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, sichergestellt.<br />

Die Kontrolle erfolgt ausschließlich nach formalen Kriterien. Zu<br />

Einzelheiten siehe “Vertragswerk – Mittelverwendungskontrollvertrag”,<br />

Seite 131 f.<br />

Anlegerprofil<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die sich an<br />

einem langfristigen Investment (frühestmögliche ordentliche<br />

Kündigung zum 31. Dezember 2026) beteiligen möchten, die<br />

nachhaltige Erträge erzielen möchten, die sich der Risiken einer<br />

unternehmerischen Beteiligung bewusst und mit den wirtschaftlichen,<br />

rechtlichen und steuerlichen Grundzügen einer solchen<br />

Beteiligung vertraut sind.<br />

Die Beteiligung ist nur für Anleger geeignet, die bei uner wartet<br />

negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust bis zum<br />

Total verlust des eingesetzten Kapitals hinnehmen können.<br />

Detaillierte Angaben zu den Risiken der Vermögensanlage<br />

finden sich auf Seite 20 ff.<br />

11


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Personen, die die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft<br />

besitzen, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in den USA oder Kanada haben oder Inhaber einer USamerikanischen<br />

oder kanadischen Green Card sind (mit Ausnahme<br />

des Eigenkapitalzwischenfinanzierers), dürfen sich nicht an<br />

der Emittentin beteiligen. Es dürfen sich lediglich Anleger an der<br />

Emittentin beteiligen, die ausschließlich in Deutschland steuerlich<br />

ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.<br />

Übermittlung der individuellen steuerlichen Angaben<br />

Die Anleger sind gemäß § 3 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

verpflichtet, jede nach ihrem Beitritt eintretende Änderung ihrer<br />

Anschrift oder steuerlichen Ansässigkeit unverzüglich schriftlich<br />

mitzuteilen und einmal pro Kalenderjahr nachzuweisen, dass sie<br />

in Deutschland steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

sind. Andernfalls sind der Emittentin hieraus<br />

entstehende Nachteile, insbesondere in Form von Quellensteuereinbehalten,<br />

zu erstatten.<br />

12<br />

Vorbild für exzellenten Service — der Changi Airport des Stadtstaates Singapur hat seit 1981 mehr als 360 Auszeichnungen<br />

erhalten.


<strong>Fonds</strong>konzept | Strukturüberblick<br />

Strukturüberblick<br />

Anleger<br />

Beitrittserklärung,<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

(Treuhänderin)<br />

Gesellschaftsvertrag,<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Wirtschaftsprüfer und<br />

Rechtsanwälte<br />

(Rechts- und Steuerberatung)<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

(Anbieterin)<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />

Assets GmbH<br />

(Geschäftsführende<br />

Kommanditistin)<br />

EastMerchant Capital GmbH<br />

(Asset Managerin)<br />

13<br />

Dienstleistungsverträge<br />

Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Asset Management-Vertrag<br />

Remarketing-Vertrag<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

(Emittentin)<br />

Darlehensverträge<br />

Kaufvertrag<br />

Leasingvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Kreditinstitute<br />

(Flugzeugfinanzierung,<br />

Eigenkapital-<br />

Zwischenfinanzierung)<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />

(Verkäuferin)<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />

(Leasingnehmerin)<br />

Donner & Reuschel Treuhand-<br />

Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

(Mittelverwendungskontrolleurin)


14<br />

Holland Utrecht


<strong>Fonds</strong>konzept | <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe<br />

LLOYD FONDS – FAIR UND ZUVERLÄSSIG<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes<br />

<strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong><br />

<strong>Airlines</strong> ist die <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> AG. Das Unternehmen entwickelt und konzipiert innovative<br />

Kapital anlagen im Bereich der geschlossenen <strong>Fonds</strong> und<br />

betreut die Anleger über die Tochtergesellschaft <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH während der jeweiligen Laufzeit des Beteiligungsangebotes.<br />

Das Unternehmen <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> wurde im Jahr 1995<br />

gegründet und im Dezember 2001 in eine Aktiengesellschaft<br />

umgewandelt. Seit dem 28. Oktober 2005 sind die Aktien der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG im Prime Standard im Regulierten Markt an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse notiert.<br />

Das Spektrum der bisher angebotenen <strong>Fonds</strong>produkte umfasst<br />

unter anderem Schiffs-, Immobilien-, Regenerative Energien-,<br />

Britische Zweitmarkt Kapitallebensversicherungsfonds, Private<br />

Equity-<strong>Fonds</strong>, Flugzeugfonds und Portfoliofonds sowie Zweitmarktfonds.<br />

Das gesamte Investitionsvolumen aller Beteiligungsangebote<br />

liegt bei rund 4,7 Milliarden Euro. Bisher haben<br />

sich mehr als 52.000 Anleger an den <strong>Fonds</strong> der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

AG beteiligt.<br />

Hohe Managementkompetenz<br />

Die hohe Managementkompetenz der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG wurde<br />

mehrfach durch Analyseinstitute bestätigt. Die Feri EuroRating<br />

Services AG hat zum ersten Mal die Management-Qualität der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geratet (1. November 2010). Dabei erteilte das<br />

Analysehaus dem Unternehmen das Gesamtrating “ Initiator mit<br />

sehr guter Qualität” mit der Gesamtnote A. Das Rating unterteilt<br />

sich in die vier Bereiche Unternehmen, Produkte, Prozesse<br />

und Kunden. Feri sieht die Stärken von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> im Bereich<br />

Unternehmen unter anderem im hohen Stellenwert des Risikomanagements,<br />

im Bereich der Produkte unter anderem in dem<br />

sehr guten Track Record, im Bereich der Prozesse unter anderem<br />

in dem gut ausgewählten Netzwerk an Partnern und Dienstleistern<br />

und im Bereich der Kunden unter anderem in der hervorragenden<br />

Qualität der Geschäftsberichte und Emissions prospekte.<br />

Auch die Scope Analysis GmbH, Berlin, hat die Management-<br />

Qualität der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geratet (22. Oktober 2010). Dabei<br />

erteilte das Analysehaus dem Unternehmen das Gesamtrating<br />

“Hohe Qualität” mit der Gesamtnote A-. Scope sieht die Stärken<br />

des professionell aufgestellten Emissionshauses unter anderem<br />

in der hohen Transparenz.<br />

Ebenso wurde die Leistungsbilanz aus dem Hause <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

insgesamt positiv beurteilt. Die Deutsche Finanzdienstleistungs-<br />

Informationszentrum GmbH, Hamburg, erteilte der Leistungsbilanz<br />

2009 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG in einer Analyse vom 25. November<br />

2010 die Gesamtbewertung “sehr gut”. Nach Einschätzung<br />

der ProCompare GmbH vom 9. November 2010, Berlin, ist die<br />

Leistungsbilanz 2009 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG “eine der bestdokumentierten<br />

Leistungsbilanzen am Markt”.<br />

Die Analysen zur Management-Qualität der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG durch<br />

Feri und Scope sowie zur Leistungsbilanz durch DFI wurden<br />

durch die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG in Auftrag gegeben.<br />

Expertise im Segment Flugzeugfonds<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG war bereits im Jahr 2007 einer der ersten<br />

Anbieter der wiederentdeckten Anlageklasse Flugzeugfonds und<br />

konnte sich sowohl im Passagier- als auch im Frachtverkehrsbereich<br />

gut positionieren.<br />

Mit dem Airbus A340-600 “Emmeline” startete 2007 die Serie von<br />

Flugzeugfonds, die Anlegern die Möglichkeit bot, in die weltweit<br />

wachsende Luftfahrtbranche zu investieren. Das <strong>Fonds</strong>konzept<br />

des A340-600 “Emmeline” überzeugte sofort den Markt, und die<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG erhielt hierfür ebenfalls im Jahr 2007 den Cash<br />

Award in der Kategorie Geschlossene <strong>Fonds</strong> (ohne Immobilien).<br />

Im gleichen Jahr folgten die <strong>Fonds</strong> Air Portfolio II und III.<br />

Bei der Konzeption und im laufenden Management der Flugzeugfonds<br />

verpflichtet sich die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG höchsten Ansprüchen.<br />

Dies beinhaltet eine umfassende Bewertung der<br />

unterschiedlichen Luftfahrtmärkte und die Auswahl von erstklassigen<br />

Projekt partnern und starken Leasingnehmern. Das<br />

professionelle Management sorgt dafür, dass auch in schwierigen<br />

Marktzeiten Neuvermietungen zügig und zu attraktiven<br />

Konditionen ermöglicht werden können.<br />

www.lloydfonds.de<br />

15


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

16<br />

INVESTMENT-MONITORING<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Scope Analysis GmbH mit dem<br />

Investment-Monitoring für diesen <strong>Fonds</strong> beauftragt. Es soll ein<br />

Höchstmaß an Transparenz für Investoren und Intermediäre durch<br />

ein kontinuierliches Reporting, die fortlaufende Analyse und die<br />

regelmäßige Bewertung des <strong>Fonds</strong> bieten. Zudem liefert es ein<br />

einheitliches Berichtswesen. Das Investment-Monitoring ist in<br />

ein Risikokontrollsystem eingebunden, das die Über wachung<br />

von Portfolien erheblich vereinfachen kann.<br />

Es umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:<br />

Beschreibung des <strong>Fonds</strong> mit Soll-Ist-Vergleich sowie der<br />

Einbeziehung aktueller wirtschaftlicher Ereignisse<br />

<strong>Fonds</strong>informationen werden gebündelt zur Verfügung<br />

gestellt<br />

Durchführung eines Stress-Tests und Darstellung verschiedener<br />

Szenarien<br />

Bewertung mit Investmentangeboten ähnlicher Risikostruktur<br />

und Kapitalbindung<br />

VGF-MITGLIED<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ist Mitglied im VGF Verband Geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> e. V., Berlin, der als Fachverband, Dienstleister und Serviceeinrichtung<br />

die Interessen der Anbieter geschlossener <strong>Fonds</strong><br />

in der Öffentlichkeit vertritt. Der VGF fördert die Vermögensanlage<br />

in geschlossene <strong>Fonds</strong> durch regelmäßige und aktuelle Informationen<br />

für Öffentlichkeit und Medien, etwa durch Pressemitteilungen,<br />

Publikationen und Gastbeiträge. Anleger können sich beim VGF<br />

über geschlossene <strong>Fonds</strong>, unter anderem über die Leistungsbilanzen<br />

und die aktuellen <strong>Fonds</strong> der Mitgliedsunternehmen,<br />

umfassend informieren. Seit dem 1. März 2008 gibt es die vom<br />

VGF initiierte Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> zur außergerichtlichen<br />

Schlichtung von Streitfällen im Zusammenhang mit<br />

der Beteiligung an geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />

Weitere Informationen finden sich im<br />

Kapitel “Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse<br />

der Emittentin” auf Seite<br />

59 und im Internet.<br />

www.vgf-online.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> in Zahlen<br />

Schiffsfonds 72<br />

Immobilienfonds 12<br />

Britische Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungsfonds<br />

Flugzeugfonds 4<br />

Regenerative Energien-<strong>Fonds</strong> 3<br />

Portfoliofonds 2<br />

Private Equity-<strong>Fonds</strong> 1<br />

Schiffs-Zweitmarktfonds 3<br />

Investitionsvolumen<br />

8<br />

Rund 4,7 Milliarden Euro<br />

Betreute Anleger Über 52.000<br />

Mitarbeiter Circa 110<br />

Standorte<br />

Hamburg, Wien, Singapur<br />

TESTIERTE LEISTUNGSBILANZ<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG veröffentlicht jedes Jahr eine Leistungsbilanz<br />

mit von einem Wirtschaftsprüfer testierten Daten.<br />

Die Leistungsbilanz enthält detaillierte Informationen<br />

über die wirtschaftliche Entwicklung jeder einzelnen Beteiligungsgesellschaft<br />

aus Anlegersicht. Interessierte finden<br />

dort unter anderem Angaben über die Summe des jeweils<br />

eingeworbenen Eigenkapitals, das tatsächlich realisierte<br />

Investitionsvolumen, die bisher erfolgten Auszahlungen an<br />

die Anleger, das steuerliche und das liquiditätswirksame<br />

Ergebnis nach Zinsen sowie den Stand des verbleibenden<br />

Fremdkapitals. Darüber hinaus werden die Eckdaten<br />

aller laufenden <strong>Fonds</strong> in Form eines Musterportfolios und<br />

einer Darlehensübersicht zusammengefasst.<br />

Die aktuelle Leistungsbilanz steht zum Download unter<br />

www.lloydfonds.de bereit und kann von interessierten<br />

Anlegern jederzeit angefordert werden. Eine<br />

Übersicht der wesentlichen Leistungsfaktoren zur wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der einzelnen <strong>Fonds</strong> (Stand:<br />

31. Dezember 2009) ist auf den Seiten 102 bis 109 abgedruckt.<br />

Die Leistungsbilanz 2010 wird voraussichtlich<br />

bis zum 30. September 2011 veröffentlicht.


<strong>Fonds</strong>konzept | <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe<br />

LLOYD TREUHAND GMBH<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH, eine 100 %ige<br />

Tochtergesellschaft der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, betreut seit ihrer Gründung<br />

im Jahr 1999 Kapitalanleger, die in geschlossene <strong>Fonds</strong><br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG investiert haben. Sie fungiert als Kommunikationsschnittstelle<br />

zwischen den Anlegern und allen Vertragspartnern<br />

der <strong>Fonds</strong>, von der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung über den<br />

Wirtschaftsprüfer bis hin zum Beirat. Als Treuhandkommanditistin<br />

und Verwaltungstreuhänderin führt sie darüber hinaus sämtlichen<br />

anlegerbezogenen Zahlungsverkehr durch. Sie vertritt die<br />

Interessen von inzwischen mehr als 52.000 Gesellschaftern in<br />

den jeweiligen <strong>Fonds</strong>gesellschaften.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand steht den Anlegern für Fragen rund um ihre<br />

Beteiligung zur Verfügung und informiert regelmäßig, zeitnah<br />

und fundiert. Sie berichtet unter anderem über die wirtschaftliche<br />

Entwicklung, die Auszahlungen sowie die steuerlichen Ergebnisse<br />

der Beteiligungsgesellschaften, beispielsweise durch<br />

den Versand der jährlichen Geschäftsberichte, Beiratsberichte<br />

und Jahresabschlüsse. Je nach Wunsch des Anlegers erfolgt die<br />

Kommunikation über unterschiedliche Informationskanäle, sei<br />

es klassisch per Post, online oder per Telefon. Aktuelle Informationen<br />

werden bei Bedarf umgehend an die Anleger übermittelt.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand organisiert darüber hinaus die Beiratssitzungen<br />

und Gesellschafterversammlungen einschließlich der<br />

Beschlussfassungen der einzelnen Beteiligungsgesellschaften<br />

und dokumentiert übersichtlich und kompakt deren Ergebnisse.<br />

Auch weiterführende Anlegerfragen, beispielsweise zu<br />

Handelsregisterangelegenheiten oder steuerlichen Aspekten,<br />

werden durch die Investorenbetreuer der <strong>Lloyd</strong> Treuhand vertraulich<br />

beantwortet.<br />

Ein zentrales Unternehmensziel der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH besteht<br />

in der gleich bleibend hohen Qualität der treuhänderischen<br />

Arbeit. Um diese weiter zu stärken wurde im Jahr 2009 ein Qualitätsmanagement-System<br />

(QMS) eingerichtet, das zwischenzeitlich<br />

durch den Germanischen <strong>Lloyd</strong> nach ISO 9001:2008<br />

zertifiziert wurde (gültig bis 9. November 2013). Durch das<br />

QMS werden sämtliche Arbeitsprozesse im Sinne einer hohen<br />

Serviceorientierung laufend überprüft und damit ständig verbessert.<br />

Der Germanische <strong>Lloyd</strong> stellte über die Einhaltung der<br />

ISO-Norm hinaus insbesondere die hohe Kompetenz und Motivation<br />

der Mitarbeiter heraus.<br />

Wesentliche Informationen rund um die Beteiligungsgesellschaften<br />

werden auch im geschützten Anlegerbereich auf der Internetseite<br />

der <strong>Lloyd</strong> Treuhand unter www.lloyd-treuhand.de angeboten<br />

und stehen damit jederzeit abrufbar zur Verfügung. Hier erhalten<br />

Anleger unter anderem eine Übersicht über ihre Auszahlungen,<br />

eine vollständige Einzahlungsübersicht zu ihren Beteiligungen,<br />

eine Zusammenstellung der bisherigen Berichterstattung und<br />

die Kontaktdaten ihres Investorenbetreuers. Auch aktuelle News<br />

werden dort bereitgestellt.<br />

www.lloyd-treuhand.de<br />

TRADEON GMBH<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> gründete im Jahr 2007<br />

mit der TradeOn ein 100%iges<br />

Tochterunternehmen, das auf den<br />

Handel von Anteilen an geschlossenen <strong>Fonds</strong> spezialisiert ist.<br />

Damit stieg erstmals ein börsennotiertes Emissionshaus in den<br />

seit Jahren wachsenden Zweitmarkt für <strong>Fonds</strong>beteiligungen ein<br />

und bündelte die Kompetenz der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Gruppe im Erstmarkt<br />

mit der Expertise der TradeOn für den Zweitmarkt.<br />

Den Schwerpunkt bildet dabei die Bewertung und Akquisition<br />

von Schiffsbeteiligungen. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass<br />

aus den angekauften Anteilen neue Portfolios strukturiert und<br />

verwaltet werden, die sowohl von privaten als auch von institutionellen<br />

Investoren erworben werden können. Bisher wurden<br />

Zweitmarktanteile mit einem Ankaufswert von über 40 Millionen<br />

Euro für unterschiedliche Portfolios angekauft. Das durch die<br />

enge Zusammenarbeit zwischen <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> und TradeOn jederzeit<br />

verfügbare umfassende Wissen im Erst- und Zweitmarkt<br />

gewährleistet nicht nur eine marktgerechte Bewertung, sondern<br />

auch eine exzellente Betreuung verkaufswilliger Anleger von der<br />

ersten Anfrage bis hin zur Übertragung der <strong>Fonds</strong>anteile.<br />

Die TradeOn hat ein einzigartiges Bewertungssystem für die<br />

Beurteilung von Zweitmarktbeteiligungen entwickelt, das einer<br />

permanenten Qualitäts- und Aktualitätskontrolle unterliegt. Eine<br />

wesentliche Anforderung des Zweitmarkthandels, die transparente<br />

und marktgerechte Preisfindung, kann so bestmöglich<br />

erfüllt werden.<br />

www.tradeon-gmbh.de<br />

17


18<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>


Xxxxxx<br />

19


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Risiken der Vermögensanlage<br />

20<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />

eine unternehmerische Beteiligung, die für die Anleger mit erheblichen<br />

Risiken verbunden ist. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Vermögensanlage kann über die gesamte prognostizierte<br />

Laufzeit nicht vorhergesagt werden und steht zum jetzigen<br />

Zeitpunkt noch nicht fest. Wenn die künftigen wirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen von den<br />

hier unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-,<br />

Liquiditäts- und Wertentwicklung sowie die Höhe der Auszahlungen<br />

an die Anleger, gegenüber den Prognosen erheblich zum<br />

Nachteil verändern.<br />

Darüber hinaus nimmt die Prognosesicherheit mit zunehmender<br />

Dauer des Prognosezeitraums ab. Es besteht daher das Risiko, dass<br />

die Liquidität der Emittentin nicht ausreicht, um die prog nostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger auch vornehmen zu können.<br />

Während der Investitionsphase wird die Ertragslage der Emittentin<br />

darüber hinaus durch die einmaligen anfänglichen Kosten<br />

und die laufenden Kosten belastet. Von der Emittentin aufgenommene<br />

Bankenfinanzierungen müssen vorrangig vor den Auszahlungen<br />

an Anleger bedient werden.<br />

Die nachfolgende Darstellung kann mögliche Risiken aus der individuellen<br />

Situation der einzelnen Anleger nicht berücksichtigen.<br />

Anlegern wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt<br />

oder Steuerberater ihres Vertrauens, beraten zu lassen.<br />

Neben den genannten Risiken können heute nicht vorhersehbare<br />

Ereignisse oder Entwicklungen die Rentabilität der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinträchtigen.<br />

Maximalrisiko<br />

Das Maximalrisiko für die Anleger besteht darin, dass neben<br />

dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals weiteres Vermögen<br />

der Anleger durch zu leistende Steuerzahlungen, Nichtanerkennung<br />

der Beschränkung der Kommanditistenhaftung sowie durch<br />

Verpflichtungen aus einer eventuellen persönlichen Anteilsfinanzierung<br />

bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährdet werden kann.<br />

Ausmaß und Kumulation einzelner Risiken<br />

Alle Risiken können allein, kumuliert oder aber auch in einer<br />

besonders starken Ausprägung eintreten.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Bei Inanspruchnahme einer von der Anbieterin ausdrücklich nicht<br />

empfohlenen persönlichen Anteilsfinanzierung besteht das Risiko,<br />

dass, sofern die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />

nicht oder nur in verminderter Höhe erfolgen, die Tilgung und die<br />

Darlehenszinsen der Anteilsfinanzierung nicht oder nicht vollständig<br />

aus den Rückflüssen der Beteiligung erbracht werden können.<br />

Im Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals müssen<br />

die Anleger in der Lage sein, den Kapitaldienst für die Anteilsfinanzierung<br />

aus anderen Mitteln aufzubringen.<br />

Die Aufnahme einer Fremdfinanzierung durch die Anleger kann<br />

sich negativ auf das Anlageergebnis für die Anleger auswirken<br />

und bis hin zu einem Totalverlust führen. Darüber hinaus kann<br />

der Anleger durch eine Anteilsfinanzierung auch sein sonstiges<br />

Vermögen bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährden.<br />

Steuerzahlungen<br />

Geleistete bzw. noch zu leistende Steuerzahlungen können im<br />

Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals zusätzlich<br />

weiteres Vermögen der Anleger gefährden.<br />

Nichtanerkennung der Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

Es besteht das Risiko, dass durch die Emittentin Dritte im Ausland<br />

geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt<br />

nicht versicherbar ist oder der Versicherungsschutz<br />

versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist in solchen Fällen<br />

denkbar, dass mit der Sache befasste ausländische Gerichte die<br />

Haftungs beschränkung der Kommanditisten nach deutschem<br />

Recht nicht anerkennen. Hierdurch kann über den Totalverlust<br />

hinaus weiteres Vermögen der Anleger gefährdet werden.<br />

Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />

der Treuhandkommanditistin besteht das beschriebene Risiko<br />

einer möglichen Haftungserweiterung der Kommanditisten mittelbar<br />

auch für die Treugeber.<br />

Vertragspartner und Vertragsabschlüsse<br />

Für das Zustandekommen des Beteiligungsangebotes ist eine<br />

planmäßige Realisierung der noch nicht abgeschlossenen Verträge<br />

notwendig. Für das vorliegende Beteiligungsangebot wurden<br />

der Kaufvertrag, der Leasingvertrag und der Darlehensvertrag<br />

zur langfristigen Finanzierung noch nicht abgeschlossen. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass die Verträge bei Vertragsabschluss<br />

schlechtere Konditionen aufweisen, was zu Verringerungen des<br />

Anlageergebnisses führen kann.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen<br />

nicht oder nur teilweise nachkommen – sei es auf Grund<br />

eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkter<br />

Leistungsbereitschaft. Dies gilt für die Zahlungsverpflichtungen<br />

der Leasingnehmerin <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> aus dem noch<br />

abzuschließenden Leasingvertrag.<br />

Zudem besteht das Risiko, dass vertraglich vereinbarte Regelungen<br />

von den Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt<br />

werden. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin erst nach<br />

Durchführung eines langwierigen und kostenintensiven Verfah-


<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />

rens berechtigte Ansprüche gegenüber ihren Vertragspartnern<br />

durchsetzen kann.<br />

Sofern Vertragspartner ausfallen bzw. bei Ablauf der Verträge<br />

diese neu ausgehandelt werden müssen, besteht das Risiko,<br />

Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen<br />

verpflichten zu können. Hieraus können höhere Aufwendungen<br />

bzw. geringere Einnahmen im Vergleich zur Prognose entstehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank von ihren<br />

Kündigungsrechten für den Fall Gebrauch macht, dass die Emittentin<br />

ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, bzw. bei Eintritt<br />

von Ereignissen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der<br />

Verträge unmöglich machen. Dazu zählt z. B. der Verlust des<br />

Flugzeuges. Bei Verzug mit der Rückzahlung des Darlehens ist<br />

die Bank zur Kündigung des Darlehensvertrages bzw. zur Verwertung<br />

der Sicherheiten berechtigt.<br />

Bei Realisierung der vorstehenden Risiken könnten sich die Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern und es könnte durch den<br />

Ausfall von Vertragspartnern oder bei Nichtzustandekommen<br />

von Vertragsabschlüssen, zu einer Insolvenz/Rückabwicklung<br />

der Emittentin kommen, die für die Anleger gegebenenfalls den<br />

Verlust eines erheblichen Teiles ihrer Einlagen bis zum Totalverlust<br />

zur Folge haben kann. Die Anleger haben keinen Anspruch<br />

auf vollständige Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals.<br />

Übernahme<br />

Die Übernahme des Flugzeuges ist für den 29. Juli 2011 geplant.<br />

Sollte dieser Übernahmetermin nicht eingehalten werden<br />

können und es zu einer Verschiebung der Übernahme kommen,<br />

hätte dies entsprechende Auswirkungen auf die gesamte<br />

Investitions- und Prognoserechnung. Eine spätere Übernahme<br />

kann zu höheren Kosten in der Investitionsphase, zu geringeren<br />

Einnahmen in der Betriebsphase und dadurch zu veränderten<br />

steuerlichen Ergebnissen führen. Dies kann zu einer Verschiebung<br />

oder Verringerung der Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Ferner hat die Verkäuferin das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten,<br />

wenn die Übernahme des Flugzeuges nicht bis zum 29. Juli<br />

2011 erfolgt sein sollte. In diesem Falle würde es zu einer Rückabwicklung<br />

des Beteiligungsangebotes kommen. Es bestehen<br />

keine besonderen Regelungen für eine Rückabwicklung. In einem<br />

solchen Fall hat der Anleger keinen Anspruch auf (vollständige)<br />

Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Es besteht das Risiko,<br />

dass die Anleger ihre Einlagen nicht vollständig zurück erhalten.<br />

Einnahmen/Leasingraten<br />

Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt von den Einnahmen<br />

aus dem noch abzuschließenden Leasingvertrag mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

oder gegebenenfalls einem anderen Leasingnehmer während<br />

der Laufzeit des Beteiligungsangebotes ab. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass es auf Grund einer Vertragsverletzung der<br />

Leasingnehmerin zu geringeren Nettoeinnahmen für die Emittentin<br />

kommt oder die Leasingnehmerin ganz ausfällt. Es ist derzeit<br />

nicht absehbar, inwieweit die Leasingnehmerin in der Zukunft in<br />

der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

Es besteht das Risiko, dass eine eventuelle Weitervermietung im<br />

Falle einer Kündigung des noch abzuschließenden Leasingvertrages<br />

bzw. nach dessen Ablauf bzw. einer Nichtwahrnehmung<br />

der kalkulierten Verlängerungsoptionen nicht oder nur mit Verzögerung<br />

abgeschlossen werden kann, und/oder die erzielbaren<br />

Leasingraten geringer als prog nostiziert sind.<br />

Können insgesamt die prognostizierten Einnahmen aus der Vermietung<br />

des Flugzeuges nicht erzielt werden oder bleiben Einnahmen<br />

vollständig aus, wird dies entsprechende Auswirkungen auf<br />

die Ergebnisse und die Liquidität der Emittentin haben, mit entsprechend<br />

negativen Auswirkungen auf die Auszahlungen an die<br />

Anleger. Es kann es zu einer Insolvenz der Emittentin kommen,<br />

was für die Anleger gegebenenfalls den Verlust eines erheblichen<br />

Teiles der Einlage bis zum Totalverlust zur Folge haben könnte.<br />

Eigenkapitalplatzierung<br />

Die Investitions- und Finanzierungsrechnung der Emittentin<br />

geht von einer Eigenkapitaleinwerbung in Höhe von<br />

87.700.000 US-Dollar aus. Zur Finanzierung des Flugzeuges<br />

werden der Emittentin voraussichtlich eine langfristige Finanzierung<br />

in Höhe von 111.300.000 US- Dollar sowie zwei Zwischenfinanzierungen<br />

in Höhe von insgesamt 76.000.000 US-Dollar zur<br />

Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind<br />

die vorgenannten Verträge noch nicht abgeschlossen. Im Falle<br />

einer Einwerbung von weniger als 87.700.000 US-Dollar Einlagekapital<br />

zum Ende der Platzierungsfrist würde zumindest eines<br />

der Darlehen zur Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe des<br />

Differenzbetrags in Eigenkapital und ggf. das zweite Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

in langfristiges nachrangiges Fremdkapital<br />

umgewandelt, so dass nicht kalkulierte Zinsen anfallen können.<br />

Es besteht ferner das Risiko, dass die Darlehen zur Zwischenfinanzierung<br />

zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden<br />

und/oder länger als geplant in Anspruch genommen werden.<br />

Die vorgenannten Risiken würden zu geringeren als geplanten<br />

Auszahlungen für die Anleger führen.<br />

Sollten die finanzierenden Banken die Darlehen kündigen oder<br />

fällig stellen oder deren Abschluss nicht zustande kommen, besteht<br />

das Risiko, dass eine anderweitige Zwischenfinanzierung<br />

nicht oder nur zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden<br />

kann. In diesem Fall kann es zur Insolvenz der Emittentin<br />

kommen, was für die Anleger gegebenenfalls den Verlust eines<br />

erheblichen Teiles ihrer Einlagen bis zum Totalverlust zur Folge<br />

haben könnte. Die Anleger haben keinen Anspruch auf vollständige<br />

Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals.<br />

21


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

22<br />

Langfristige Fremdfinanzierung<br />

Für die Finanzierung des Flugzeuges plant die Emittentin ein<br />

langfristiges Darlehen aufzunehmen. Ein Darlehensvertrag über<br />

die Finanzierung ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch<br />

nicht abgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass ein entsprechender<br />

Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank oder einer<br />

anderen Bank nicht abgeschlossen werden kann. Dies würde<br />

zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes führen.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass die Verträge schlechtere Konditionen<br />

enthalten. Die vorgenannten Risiken können für die Anleger<br />

gegebenenfalls den Verlust eines erheblichen Teiles ihrer<br />

Einlage bis hin zum Totalverlust zur Folge haben.<br />

Gemäß dem noch abzuschließenden Vertrag über das lang fristige<br />

Darlehen wird die Emittentin verpflichtet sein, bestimmte Bedingungen<br />

und Zusagen einzuhalten. Ist die Emittentin dazu nicht<br />

in der Lage oder bei einer Änderung der Rechtslage, kann die<br />

Darlehensgeberin das Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung<br />

des Darlehens kann die Darlehensgeberin das zu ihrer Sicherheit<br />

bestellte Flugzeug veräußern, um das ausstehende Darlehen zu<br />

bedienen. Es kann es zur Liquidation der Emittentin kommen,<br />

die den Verlust eines erheblichen Teiles der Einlage bis hin zum<br />

Totalverlust zur Folge haben kann.<br />

Sonstige Kosten der Finanzierung<br />

Die Emittentin wird sowohl nach dem noch abzuschließenden<br />

langfristigen Darlehen als auch nach den Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

verpflichtet, den Banken hierdurch entstehende<br />

erhöhte Kosten zu ersetzen. Sofern die Emittentin diese Kosten<br />

nicht der Leasingnehmerin weiterbelasten kann, besteht das<br />

Risiko für den Anleger, dass sich die Auszahlungen verringern.<br />

Währungsrisiko<br />

Hinsichtlich der Einzahlung des Kommanditkapitals in US-Dollar<br />

besteht für die Anleger, die nicht über ausreichende US-Dollar-<br />

Bestände in Höhe der Beteiligungssumme zuzüglich 5 % Agio verfügen,<br />

ein Währungsrisiko. Sollte ein Anleger die Auszahlungen<br />

in US-Dollar in einer anderen Währung verwenden wollen, so<br />

besteht auch hierfür ein Währungsrisiko.<br />

Ein Teil der Gesellschaftskosten wie Rechts- und Beratungs kosten<br />

fallen erfahrungsgemäß nicht in US-Dollar an. Insoweit besteht<br />

das Risiko, dass auf Grund einer Veränderung des Wechsel kurses<br />

zwischen US-Dollar und Euro in der Investitions- und Betriebsphase<br />

die Liquidität der Emittentin negativ beeinflusst wird. Dies<br />

kann die Auszahlungen an die Anleger verringern.<br />

Marktrisiko<br />

Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen in Flugzeuge<br />

von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst.<br />

Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen<br />

eintreten, wird unter anderem davon abhängen, wie sich langfristig<br />

die Angebots- und Nachfragesituation entwickelt. Des<br />

Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen<br />

bei den Betriebskosten, geänderte Gewinnsituationen<br />

in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrt<br />

die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Es ist derzeit<br />

nicht voraussehbar, wie sich Treibstoffpreisschwankungen auf<br />

den Markt auswirken werden und ob die Fluggesellschaften in<br />

der Lage sein werden, diese Schwankungen zu kompensieren.<br />

Umwelteinflüsse (wie das Auftreten einer Vulkanaschewolke),<br />

neue Umweltauflagen oder anderweitige Fluggebühren können<br />

erhebliche Belastungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs<br />

bzw. der Fluggesellschaften nach sich ziehen. Hieraus kann sich<br />

der Bedarf an Flugzeugen negativ verändern, was wiederum negative<br />

Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertragsablauf<br />

sowie auf den erzielbaren Veräußerungserlös haben kann.<br />

Dies kann zur Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis<br />

hin zum Totalverlust der Einlage führen.<br />

Mögliche Interessenkonflikte<br />

Alleinige Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin)<br />

ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG (Anbieterin). Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

ist ferner Alleingesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets<br />

GmbH (geschäftsführende Kommanditistin) und der Verwaltung<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH (persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Emittentin). Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Treuhänderin sowie die bei diesen handelnden<br />

Personen sind auch bei anderen von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

initiierten <strong>Fonds</strong>gesellschaften in gleichen oder ähnlichen Funktionen<br />

wie bei der Emittentin beteiligt oder tätig.<br />

Es besteht daher grundsätzlich das Risiko, dass auf Grund dieser<br />

gesellschaftsrechtlichen Verbindungen und anderweitigen Aufgaben<br />

Interessenkonflikte entstehen, die für den Anleger zu nachteiligen<br />

Entscheidungen führen können. Dies kann sich negativ<br />

auf die Rentabilität der Vermögensanlage auswirken und bis hin<br />

zum Totalverlust für die Anleger führen.<br />

Managementrisiko<br />

Die Erfahrungen und Qualifikationen der Geschäftsführung der<br />

Asset Managerin sind für die Entwicklung der Emittentin von<br />

wesent licher Bedeutung. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die bestehende Geschäftsführung ganz oder teilweise<br />

nicht über die gesamte Laufzeit der Emittentin zur Verfügung<br />

steht. Weiter besteht die Gefahr von Fehlentscheidungen des<br />

Managements der Asset Managerin, vor allem bei Veräußerung<br />

des Flugzeuges oder bei Abschluss eines anschließenden Leasingvertrages,<br />

zum Nachteil der Anleger. Dies könnte negative<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung der Emittentin haben und in<br />

der Folge zur Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis<br />

hin zum Total verlust führen.<br />

Versicherungen<br />

Die Leasingnehmerin hat das Flugzeug und seinen Betrieb gemäß<br />

den internationalen Marktstandards zu versichern. Die Versiche-


<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />

rungsbedingungen sehen marktübliche Nichtauszahlungsgründe<br />

vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken<br />

nicht versicherbar sind, dass der Versicherungsschutz versagt<br />

wird oder aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend ist<br />

und die Leasingnehmerin Kosten aus Schäden selbst zu tragen<br />

hat. Ungeachtet der Verpflichtung aus der Absichtserklärung<br />

LOI und dem noch abzuschließenden Leasingvertrag ist es nicht<br />

ausgeschlossen, dass die Leasingnehmerin die notwendigen<br />

Versicherungen nicht oder nicht ausreichend abschließt oder<br />

die Versicherungsprämien nicht zahlt. In der Folge würde kein<br />

ausreichender Versicherungsschutz für das Flugzeug bestehen.<br />

Die Emittentin als Eigentümerin des Flugzeuges wäre in diesen<br />

Fällen verpflichtet, die wirtschaftlichen Lasten zu tragen und<br />

gegebenenfalls selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />

zu sorgen. Dies kann zu einer Verringerung der Auszahlungen<br />

an die Anleger bis hin zum Totalverlust führen.<br />

Es ist vorgesehen, dass sowohl Leasingnehmerin als auch Emittentin<br />

und Darlehensgeberin als Versicherte in die Versicherungsverträge<br />

aufgenommen werden. Sollte der Versicherer im<br />

Schadensfall nicht direkt an die Emittentin auszahlen, besteht<br />

das Risiko, dass diese Zahlungen unter Umständen nicht oder<br />

nicht vollständig an die Emittentin weitergegeben werden, so<br />

dass ihr Schaden nicht abgedeckt ist.<br />

Bei Eintritt der vorgenannten Risiken können sich die Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern und es kann bis hin zum Totalverlust<br />

führen.<br />

Betriebskosten<br />

Im Rahmen des noch abzuschließenden Leasingvertrages wird<br />

die Leasingnehmerin dazu verpflichtet, alle Kosten, die aus dem<br />

Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen, zu übernehmen.<br />

Hierunter fallen die Wartung und die Versicherung des<br />

Flugzeuges. Falls die Leasingnehmerin ihren Verpflichtungen aus<br />

dem noch abzuschließenden Leasing vertrag nicht oder nur unvollständig<br />

nachkommt, müssen eventuell zusätzliche Wartungskosten<br />

von der Emittentin getragen werden, was entsprechend zu<br />

geringeren Auszahlungen an die Anleger führen kann.<br />

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach einer<br />

Beendigung des Leasingvertrages abweichend vom derzeitigen<br />

Marktstandard neu abzuschließende Leasingverträge keine solchen<br />

Wartungs- und Betriebskostenregelungen beinhalten, was entsprechend<br />

zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen kann.<br />

Investitions- und Betriebsphase<br />

Die in der Investitionsrechnung genannten Aufwandspositionen<br />

basieren auf abgeschlossenen Verträgen und auf Erfahrungswerten.<br />

Sofern die kalkulierten Kosten aus der Investitions phase<br />

überschritten werden, würde sich die Liquiditätsreserve entsprechend<br />

verringern. Entsprechendes gilt für die kalkulierten<br />

Kosten der Betriebsphase. Auch könnten zusätzliche Kosten bei<br />

verspäteter Kaufpreiszahlung entstehen. Die Auszahlungen an<br />

die Anleger könnten sich in der Folge verringern.<br />

Veräußerung des Flugzeuges<br />

Der erzielbare Kaufpreis für den Airbus <strong>A380</strong> hängt von den zum<br />

Veräußerungszeitpunkt herrschenden Marktbedingungen, der<br />

Nachfragesituation sowie dem Zustand des Flugzeuges ab. Der<br />

Veräußerungszeitpunkt ist noch unbestimmt. Ferner stellt der<br />

Airbus <strong>A380</strong> einen vollständig neu entwickelten Flugzeugtyp dar,<br />

über dessen zukünftigen Marktwert keinerlei Erfahrungswerte bestehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass der erzielbare Verkaufspreis<br />

unterhalb der Annahmen der erstellten Sachverständigengutachten<br />

liegt oder das Flugzeug überhaupt nicht veräußert werden kann.<br />

Zudem besteht das Risiko, dass zur Veräußerung der Zustand des<br />

Flugzeuges/Innenausstattung mit nicht geplantem größeren finanziellen<br />

Aufwand, der von der Emittentin zu tragen ist, verbessert<br />

werden muss. Dies würde die Liquiditätslage der Emittentin<br />

belasten und in der Folge das Anlageergebnis verringern. Ein Veräußerungsgewinn<br />

wäre nach derzeitiger Rechtslage steuerpflichtig,<br />

wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf ein Zeitraum von<br />

weniger als zehn Jahren liegt. Der Veräußerungsgewinn unterläge<br />

der Besteuerung auf Ebene des Anlegers nach seinen persönlichen<br />

steuerlichen Verhältnissen. Dies würde das Anlageergebnis gegebenenfalls<br />

deutlich reduzieren.<br />

Neuer Flugzeugtyp und Modifikationen<br />

Der Airbus <strong>A380</strong> stellt einen vollständig neu entwickelten Flugzeugtyp<br />

dar. Langfristige Erfahrungswerte über den Einsatz und<br />

den Betrieb des Airbus <strong>A380</strong> und seiner Triebwerke bestehen<br />

bislang nicht. Daher besteht das Risiko, dass die in Bezug auf<br />

Effizienz und Lebensdauer sowie die zukünftige Nachfragesituation<br />

getroffenen Annahmen nicht oder nur teilweise erfüllt<br />

werden. Dies kann dazu führen, dass unvorhergesehene Kosten<br />

entstehen, die die Liquidität der Emittentin belasten würden. In<br />

der Folge könnten sich die Auszahlungen an die Anleger verringern<br />

oder gegebenenfalls vollständig ausfallen.<br />

Sollten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden oder des<br />

Herstellers Modifikationen bzw. Umbauten an dem Flugzeug<br />

erforderlich werden, würde dies zu Lasten der Liquidität der<br />

Emittentin gehen und könnte die Verringerung der Auszahlungen<br />

an die Anleger zur Folge haben.<br />

Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

Die Kommanditisten und zunächst die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

werden mit einer Hafteinlage von 0,10 Euro je 1,00 US-Dollar<br />

Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Werden die<br />

Kapital konten der Anleger durch Entnahmen (Auszahlungen) unter<br />

die Hafteinlage gemindert, so lebt die Außenhaftung gegen-<br />

23


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

24<br />

über Gläubigern der Emittentin bis zur Höhe der Hafteinlage wieder<br />

auf (§ 172 Absatz 4 in Verbindung mit § 171 Absatz 1 HGB).<br />

Das Gleiche gilt, wenn Anleger Gewinne entnehmen, obwohl<br />

die Summe der auf ihren Konten gebuchten Guthaben durch auf<br />

dem Ergebnissonderkonto gebuchte Verluste unter den Betrag<br />

der Hafteinlage gemindert ist oder durch die Entnahme unter<br />

diesen Betrag gemindert wird. Auch nach einem Ausscheiden<br />

haften Kommanditisten bis zu fünf Jahre in Höhe der jeweiligen<br />

Hafteinlage für die bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens begründeten<br />

Verbindlichkeiten gegenüber der Emittentin.<br />

Da ein Kommanditist bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Hafteinlage mit seinem gesamten Vermögen haftet,<br />

kann sich das Wiederaufleben der persönlichen Haftung negativ<br />

auf das sonstige Vermögen der Anleger auswirken.<br />

Sollte die Emittentin z. B. illiquide werden, könnten die empfangenen<br />

Auszahlungen bis zur Höhe der Hafteinlage zurückgefordert<br />

werden. Eine noch weiter gehende Haftung analog<br />

§§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen<br />

ohne Begrenzung auf die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn<br />

Auszahlungen an die Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />

des § 16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />

also die Liquiditäts- und Vermögenslage der Emittentin Auszahlungen<br />

ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Kredite nicht<br />

zugelassen hätte.<br />

Scheidet ein Anleger aus der Emittentin aus, ist der Saldo der<br />

Kapitalkonten negativ und übersteigen seine Entnahmen die<br />

kumulierten Gewinnanteile, hat der Anleger den übersteigenden<br />

Betrag bis zur Höhe des negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />

an die Emittentin zu erstatten.<br />

Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />

der Treuhandkommanditistin besteht die oben beschriebene<br />

Haftung der Kommanditisten mittelbar auch für die Treugeber.<br />

Die vorgenannten Risiken könnten bei einem Eintreten dazu<br />

führen, dass die Anleger über ihre Einlage hinaus in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Andere Rechtskreise<br />

Wesentliche Verträge der Emittentin wie z. B. die Absichtserklärung<br />

LOI oder die noch abzuschließenden Verträge (Kaufvertrag,<br />

Leasingvertrag und Finanzierungsverträge) unterliegen ausländischem<br />

Recht bzw. werden ausländischem Recht unterliegen.<br />

Die Anwendbarkeit ausländischer Rechts ordnungen kann die<br />

Durchsetzung eigener und die Abwehr fremder Ansprüche erschweren<br />

und zu erheblichen Kosten belastungen führen, die<br />

sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin<br />

auswirken können und in der Folge zur Verringerung der Auszahlungen<br />

an die Anleger führen können.<br />

Rechtsänderungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass sich allgemeine regulatorische Maßnahmen<br />

für den Flugverkehr und die Fluggesellschaften ändern.<br />

Es besteht ferner das Risiko, dass sich Gesetze oder<br />

Verwaltungs vorschriften während der Laufzeit der Beteiligung<br />

ändern, was zu einer Belastung der Emittentin mit zusätzlichen<br />

Kosten und Aufwendungen für die Einhaltung bestimmter gesetzlicher<br />

Vorgaben oder der Einschaltung von rechtlichen bzw.<br />

steuerlichen Beratern führen kann. Es kann ferner nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass sich die Rechtsprechung während der<br />

Laufzeit des Beteiligungsangebotes ändert oder die im Rahmen<br />

eines konkreten Rechtsstreits angerufenen Gerichte von einer<br />

herrschenden Rechtsprechung abweichen. Dies kann wiederum<br />

dazu führen, dass einzelne oder mehrere vertraglich von<br />

der Emittentin vereinbarte Regelungen von Gerichten als nicht<br />

oder in nicht vollem Umfang wirksam angesehen werden. Durch<br />

derartige Entwicklungen kann sich die vom Anleger erzielbare<br />

Rendite verringern und es kann bis hin zum Totalverlust führen.<br />

Regulierung<br />

Die Emittentin unterliegt keiner besonderen öffentlichen Aufsicht<br />

oder Kontrolle, z. B. nach dem Kreditwesengesetz oder dem<br />

Investmentgesetz. Dies kann dazu führen, dass das Vermögen<br />

der Emittentin einem Risiko ausgesetzt ist, dass bei regulierten<br />

Vermögen, deren Geschäftstätigkeit einer regelmäßigen Überwachung<br />

durch Aufsichtsbehörden unterliegt und die bestimmte<br />

gesetzliche Anforderungen einhalten müssen, nicht der Fall<br />

ist. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Aufsichtsbehörden<br />

künftig von einer Regulierungspflicht der Emittentin<br />

aus gehen oder eine solche gesetzlich eingeführt wird. Es besteht<br />

das Risiko, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

diskutierte Umsetzung der im November 2010 vom Europäischen<br />

Parlament verabschiedeten Richtlinie zur Regulierung<br />

von “Alternative Investment-Fund Managers (AIFM-Richtlinie)”<br />

in nationales Recht zu einer Einbeziehung von geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> in diese nationalen Regelungen führt. Eine solche Einbeziehung<br />

könnte beispielsweise die Zulassung für Verwaltung<br />

und Vertrieb, das Vorhalten eines bestimmten Mindestkapitals<br />

und die regel mäßige Bewertung der gehaltenen Vermögensgegenstände<br />

durch Sachverständige sowie die Einhaltung von regelmäßigen<br />

Meldepflichten zur Konsequenz haben, was wiederum<br />

zu höheren Kosten auf Ebene der Emittentin führen würde.<br />

Dies kann eine teilweise oder vollständige Einschränkung der Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin bzw. deren vorzeitige Liquidation<br />

begründen, was die vom Anleger erzielbare Rendite verschlechtert<br />

und gege benenfalls auch zu einem Totalverlust führen kann.


<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existiert zudem ein Entwurf<br />

für ein “Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen vermittlerund<br />

Vermögensanlagenrechts”. Darin sind unter anderem die<br />

Schaffung eines Vermögensanlagengesetzes, das z. B. die Einführung<br />

einer Kohärenzprüfung durch die BaFin und die Pflicht zur<br />

Erstellung von Jahresabschlüssen nebst Prüf berichten entsprechend<br />

den Vorgaben des HGB für große Kapital gesellschaften<br />

beinhalten soll, sowie eine Reihe von Änderungen in der Verkaufsprospektverordnung<br />

vorgesehen. Auch diese Verschärfung<br />

bestehender regulatorischer Bestimmungen könnte gegebenenfalls<br />

zu höheren Kosten, zu einer teilweisen oder vollständigen<br />

Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Emittentin bzw. zu<br />

deren vorzeitiger Liquidation führen und in der Folge die vom<br />

Anleger erzielbare Rendite verschlechtern und gegebenenfalls<br />

auch zu einem Totalverlust führen.<br />

Wohnsitzwechsel während der Laufzeit der Emittentin<br />

Die Anleger sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift,<br />

steuerlichen Ansässigkeit, Beendigung ihrer unbeschränkten,<br />

Begründung einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland<br />

oder einer steuerlichen Doppelansässigkeit mitzuteilen und<br />

einmal in jedem Kalenderjahr auf eigene Kosten nachzuweisen,<br />

dass sie weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig<br />

und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Kommen<br />

die Anleger ihren vorstehenden Verpflichtungen verspätet, unvollständig<br />

oder gar nicht nach, so sind sie verpflichtet, hierdurch<br />

entstehende Nachteile zu erstatten. Hierdurch würde<br />

sich das Anlageergebnis der jeweiligen Anleger reduzieren.<br />

Fungibilität<br />

Eine Flugzeugbeteiligung ist eine langfristige Investition. Die Beteiligung<br />

an der Emittentin kann frühestens zum 31. Dezember<br />

2026 ordentlich gekündigt werden. Eine Übertragung oder eine<br />

Veräußerung ist sowohl gesellschaftsvertraglich als auch faktisch<br />

eingeschränkt und grundsätzlich nur mit Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin möglich. Es ist ferner darauf<br />

hinzuweisen, dass für den Verkauf von <strong>Fonds</strong>anteilen kein<br />

gesetzlich geregelter Markt besteht, so dass eine Veräußerung<br />

der Vermögens anlage gegebenenfalls nicht, nur schwer oder<br />

nur zu einem geringen Wert zu verwirklichen sein kann.<br />

Risiken im Zusammenhang mit Haustür- und Fernabsatzgeschäften<br />

Wird die Beteiligung im Wege des Haustürgeschäfts oder im<br />

Wege des Fernabsatzes vertrieben, besteht das Risiko, dass<br />

die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen<br />

nicht oder nur teilweise den gesetzlichen Anforderungen<br />

genügen und einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren<br />

Zeitpunkt ihre Beteiligung wirksam widerrufen können. In der<br />

Folge kann die Emittentin verpflichtet sein, diesen Anlegern<br />

Rück zahlungen bis zur Höhe der erbrachten Zahlungen zuzüglich<br />

Agio zu leisten. Hierdurch würde die Liquidität der Emittentin<br />

belastet und die Auszahlungen an die Anleger würden sich<br />

verringern. Folglich könnten die Anleger ihre Einlage teilweise<br />

oder vollständig verlieren.<br />

Kündigung vor Liquidationsbeschluss<br />

Die Beteiligung an der Emittentin kann ordentlich erstmals zum<br />

31. Dezember 2026 mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt<br />

werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Kündigung<br />

aus Gründen wirtschaftlicher Not. Es besteht das Risiko, dass<br />

eine große Anzahl von Anlegern eine Kündigung ausspricht, obwohl<br />

das Flugzeug noch nicht veräußert werden kann oder soll.<br />

Daraus und aus dem Verzinsungsanspruch der ausscheidenden<br />

Anleger bei nicht sofortiger Auszahlung des vollständigen Abfindungsguthabens,<br />

können sich für die Emittentin und damit<br />

für die verbleibenden Anleger Nachteile ergeben, die sich negativ<br />

auf die Liquidität der Emittentin auswirken und die Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern können. Bei einer Kündigung<br />

aus Gründen wirtschaftlicher Not ist zu beachten, dass auf Grund<br />

der Anfangskostenbelastung der Auseinandersetzungswert der<br />

Beteiligung deutlich unter halb der ursprünglich eingezahlten<br />

Pflichteinlage liegen kann. Dieser Effekt würde sich bei einem<br />

negativen Geschäftsverlauf noch verstärken.<br />

Ausschluss aus der Emittentin<br />

Unter bestimmten im Gesellschaftsvertrag der Emittentin festgelegten<br />

Umständen können Anleger aus der Emittentin ausgeschlossen<br />

werden. Die im Falle ihres Ausschlusses gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag zu zahlende Abfindung kann unter dem<br />

realen Wert ihrer Beteiligung an der Emittentin liegen, so dass<br />

die Anleger insoweit einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden.<br />

In bestimmten im Gesellschaftsvertrag genannten Fällen wird<br />

die Abfindung darüber hinaus reduziert sein. Beim Ausschluss<br />

aus der Emittentin wegen Nichterbringung der Einlage oder des<br />

Agios bzw. wegen Gefährdung des planmäßigen Geschäftsbetriebs<br />

der Emittentin gemäß § 21 Ziffer 1 und Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

sind die Anleger darüber hinaus verpflichtet,<br />

die durch ihr Ausscheiden entstandenen Kosten und im Falle<br />

des Ausschlusses auf Grund Nichtzahlung der Pflichteinlage zusätzlich<br />

die im Zusammenhang mit ihrer Einwerbung gezahlte<br />

Vertriebsprovision zu erstatten, was die erzielbare Rendite verringern<br />

und bis hin zum Totalverlust führen kann.<br />

Majorisierung<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin bedürfen<br />

Beschlüsse grundsätzlich einer einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Bestimmte im Gesellschaftsvertrag genannte<br />

Beschlussgegenstände bedürfen der Zustimmung von 75 % der<br />

abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls der Zustimmung der<br />

25


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

26<br />

geschäftsführenden Kommanditistin. Soweit ein einzelner Anleger<br />

eine sehr hohe Beteiligung zeichnet, besteht bei einer geringen<br />

Teilnahme von anderen Anlegern bei einem Gesellschafterbeschluss<br />

das Risiko, dass dieser Anleger eine Stimmenmehrheit<br />

erlangt und damit einen beherrschenden Einfluss an der Emittentin<br />

ausüben kann. Entsprechendes gilt im Falle einer Umwandlung<br />

eines Darlehens in Eigenkapital für eine mögliche Einflussnahme<br />

der finanzierenden Bank. Im Übrigen sind für jeden<br />

Gesellschafter die gemäß Gesellschafterbeschluss gefassten<br />

Beschlüsse bindend, so dass ein einzelner Anleger unter Umständen<br />

auch die Folgen eines Beschlusses zu tragen hat, dem er<br />

nicht zugestimmt hat und der nicht seinem Willen entspricht. Hierdurch<br />

können sich die Auszahlungen an die Anleger verringern.<br />

Gutachten und Angaben Dritter<br />

Den Angaben und Prognosen des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

liegen teilweise Gutachten und weitere Angaben Dritter<br />

zu Grunde. Es besteht das Risiko, dass Annahmen, zu Grunde<br />

gelegte Werte und Schlussfolgerungen von Gutachtern oder<br />

Angaben von Dritten unvollständig, unzutreffend oder ungenau<br />

sind. Dies kann zu negativen Abweichungen von den Prognosen<br />

führen und damit die Liquiditäts- und Ertragslage der Emittentin<br />

erheblich beeinträchtigen und zur Verringerung der Auszahlungen<br />

an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlagen führen.<br />

STEUERLICHE RISIKEN<br />

Das Beteiligungsangebot ist aus steuerlicher Sicht auf ausschließlich<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />

Personen ausgerichtet, die ihre Beteiligung an der Emittentin<br />

im steuerlichen Privatvermögen halten. Anleger, die diese Eigenschaften<br />

nicht erfüllen, unterliegen grundsätzlich anderen<br />

Besteuerungsfolgen, anderen steuerlichen Belastungen, anderen<br />

steuerlichen Erklärungspflichten. Das Beteiligungsangebot<br />

unterliegt zudem auf Grund der Beteiligungsstruktur auch mittelbar<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung<br />

von ausländischem Steuerrecht.<br />

Diesen Ausführungen liegen die am Prospektaufstellungsdatum<br />

geltende Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland und die in<br />

einschlägigen Fachpublikationen veröffentlichte Rechtsprechung<br />

sowie die ebendort veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />

zu Grunde. Die Steuergesetze, die Praxis der Finanzverwaltung<br />

und die Rechtsprechung der Finanzgerichte können sich künftig<br />

— auch für die Vergangenheit — ändern. Dies kann sowohl auf die<br />

Grundlagen als auch auf die Höhe der Besteuerung zutreffen,<br />

zu höheren steuerlichen Belastungen und/oder Deklarationspflichten<br />

und zur Verringerung des Anlageergebnisses führen.<br />

Die Risiken einer möglichen Änderung der Steuergesetze, der<br />

Praxis der Finanzverwaltung, der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

und der Rechtsprechung der Finanzgerichte<br />

trägt ausschließlich der Anleger.<br />

Über die Höhe der steuerlichen Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung<br />

erst im Rahmen der endgültigen Veranlagung<br />

oder nach einer steuerlichen Außenprüfung bei der Emittentin<br />

(Betriebsprüfung).<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

die Einkunftsart und/oder die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

von Aufwendungen dem Grunde und/oder der Höhe nach<br />

und/oder die Überschusserzielungsabsicht und/oder die Dauer<br />

der Abschreibungen und/oder die wirtschaftliche Zuordnung/<br />

Eigentum des Flugzeuges und/oder die Höhe und die Besteuerung<br />

dem Grund nach bei einer möglichen Veräußerung des<br />

Flugzeuges abweichend würdigt.<br />

Dadurch kann es zu höheren steuerlichen Ergebnissen und in<br />

der Folge zu höheren Steuerzahlungen kommen. Darüber hinaus<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

oder die Finanzrechtsprechung die für dieses Beteiligungsangebot<br />

relevanten Vorschriften anders als hier angenommen<br />

auslegt.<br />

Die Emittentin hat sich zur Klärung der Gewerblichkeit der Vermögensanlage<br />

und zur Dauer der Abschreibung des Flugzeuges<br />

eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes erteilen<br />

lassen. Sollten die der verbindlichen Auskunft zu Grunde<br />

liegenden, dem Finanzamt geschilderten Sachverhalte anders<br />

verwirklicht werden als in der verbindlichen Auskunft beschieden,<br />

besteht das Risiko, dass die verbindliche Auskunft ihre Bindungswirkung<br />

verliert.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

und/oder die Finanzgerichte die Emittentin nicht als<br />

vermögensverwaltende sondern als originär gewerblich tätige<br />

Personengesellschaft qualifizieren. Dieses Risiko besteht nach<br />

Auffassung des Bundesfinanzhofes und der Finanzverwaltung<br />

dann, wenn die Vermietung mit dem späteren Veräußerungsvorgang<br />

verklammert wird.<br />

Sollte dieses Risiko eintreten, würde die Emittentin mit ihren<br />

Einkünften, auch mit ihren Einkünften aus Zinsgewinnen auf<br />

Ebene der Emittentin einschließlich eines möglichen Gewinnes<br />

bei Veräußerung des Flugzeuges voraussichtlich der Gewerbesteuer<br />

auf Ebene der Emittentin und der persönlichen/individuellen<br />

Besteuerung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag<br />

sowie gegebenenfalls Kirchensteuer auf Ebene des Anlegers unterliegen.<br />

In diesem Fall besteht ferner das Risiko, dass der gesonderte<br />

Steuersatz für die Zinseinkünfte nicht zur Anwendung<br />

kommt (so genannte Abgeltungssteuer) und die Zinseinkünfte


<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />

mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern wären. Weiterhin<br />

besteht das Risiko, dass bei Erreichen der Freigrenzen gemäß<br />

§ 4h EStG ein Teil der Zinsen nicht steuerlich abzugsfähig wäre<br />

(so genannte Zinsschranke).<br />

Die Prognoserechnung wurde in US-Dollar erstellt. Die maßgebliche<br />

Währung für die geschlossenen und die noch abzuschließenden<br />

Verträge ist US-Dollar. Es kann durch Veränderungen im<br />

Wechselkursverhältnis zwischen US-Dollar und Euro zu höheren<br />

steuerlichen Ergebnissen kommen als in der Prognoserechnung<br />

in US-Dollar ersichtlich. Insofern besteht das Risiko, dass etwaige<br />

Währungsschwankungen eine Besteuerung auslösen.<br />

Nach dem Mietvertrag trägt der Mieter die in Singapur anfallenden<br />

Quellensteuern. Für eine mögliche Quellensteuerreduktion<br />

und Erhebung in Singapur ist es nach dortigen Vorschriften und<br />

nach dem zwischen Deutschland und Singapur geschlossenen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich, dass die Anleger<br />

ihre steuerliche Ansässigkeit jährlich innerhalb bestimmter Fristen<br />

mittels Vordruck, den das deutsche Finanzamt bestätigen<br />

muss, nachweisen. Soweit dieser Nachweis nicht geführt wird<br />

oder das Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt oder aus anderen<br />

Gründen keine Anwendung finden sollte, besteht das Risiko,<br />

dass eine Quellensteuerreduktion in Singapur nicht gewährt<br />

wird und der Mieter diese erhöhte Quellensteuer dem Vermieter<br />

nicht zu erstatten hat. Soweit der Mieter auf Grund vorstehendem<br />

Sachverhalt nicht verpflichtet ist, die Quellensteuer zusätzlich<br />

zur Miete zu erstatten, vermindern sich die Zuflüsse aus den<br />

Mietzahlungen bei der Emittentin entsprechend, was zu einer<br />

Verminderung der möglichen Rückflüsse an die Anleger führt.<br />

Die Emittentin ist nach ihrer Einschätzung umsatzsteuerlich als<br />

Unternehmerin anzusehen und hat vollen Anspruch auf Erstattung<br />

der gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer). Der Vorsteueranspruch<br />

kann darüber hinaus auch aus formalen Gründen, z. B. der Nichterteilung<br />

ordentlicher Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinn<br />

versagt werden. Würde der Emittentin der Anspruch auf Erstattung<br />

der Vorsteuer auf Grund anderer Einschätzungen der Finanzverwaltung<br />

und/oder der Finanzgerichte versagt werden, führt dies<br />

zu einer Verminderung der möglichen Rückflüsse an die Anleger.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die Emittentin und/oder die<br />

Anleger auf Grund etwaiger Bestimmungen aus anderen Rechtskreisen<br />

verpflichtet sind, etwaige Steuerdeklarationen außerhalb<br />

von Deutschland zu erfüllen. Dies bezieht sich sowohl auf<br />

Steuerdeklarationen, die die Anleger originär in anderen Rechtskreisen<br />

zu erfüllen haben, als auch die Erbringung von Bescheinigungen<br />

und Nachweisen in Deutschland zum Zwecke der<br />

Besteuerung in anderen Rechtskreisen. Die Emittentin übernimmt<br />

für derartige Steuerdeklarationen und Nachweise der<br />

Anleger keine Kosten. Diese haben die Anleger selbst zu tragen.<br />

Soweit die Emittentin selbst in anderen Rechtskreisen verpflichtet<br />

ist, Steuerdeklarationspflichten zu erfüllen, trägt die<br />

Emittentin die Kosten, was zu einer Verminderung der Rückflüsse<br />

an die Anleger führen kann.<br />

Nach Auffassung der Emittentin kann es für die Befreiung nach<br />

dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland<br />

und den USA erforderlich werden, bestimmte Steuerdeklarationspflichten<br />

in den USA zu erfüllen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Doppelbesteuerungsabkommen<br />

keine Anwendung finden, gekündigt werden, und/oder die Behörden<br />

eine hiervon abweichende Ansicht vertreten. Werden<br />

Steuern in anderen Rechtskreisen ausgelöst, kann dies zu einer<br />

Verminderung der möglichen Rückflüsse an die Anleger führen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die ausländischen Finanzverwaltungen<br />

oder Finanzgerichte der Auffassung sind, dass durch den<br />

Betrieb des Flugzeuges in anderen Rechtskreisen Tatbestände<br />

verwirklicht werden, die zu einer Auslösung von ausländischen<br />

Steuern führen. Werden Steuern in anderen Rechtskreisen ausgelöst,<br />

kann dies zu einer Verminderung der möglichen Rückflüsse<br />

an die Anleger führen.<br />

Steuernachzahlungen sind zu verzinsen; die Verzinsung beginnt<br />

15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer<br />

entstanden ist. Die Verzinsung beträgt in Deutschland 0,5 % pro<br />

Monat. Die Emittentin kann einer Verzinsung hinsichtlich einer<br />

möglichen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer unterliegen und<br />

die Anleger hinsichtlich ihrer persönlichen Steuern in Deutschland.<br />

In anderen Rechtskreisen kann eine Verzinsung für die<br />

Emittentin und/oder die Anleger abweichend sein. Es besteht<br />

daher das Risiko, dass in anderen Rechtskreisen höhere Zinsen<br />

und/oder Strafzahlungen einzeln oder kumuliert anfallen, die<br />

zu einer Verminderung möglicher Rückflüsse führen können.<br />

Die vorstehend aufgeführten steuerlichen Risiken können im<br />

Fall ihrer Realisierung, einzeln oder kumuliert, zu einer erheblichen<br />

Verringerung des Anlageergebnisses der Beteiligung für<br />

die Anleger führen.<br />

WEITERE RISIKEN<br />

Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage als die in diesem Kapitel<br />

genannten und beschriebenen sind der Anbieterin zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des Verkaufsprospektes nicht bekannt.<br />

27


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Der Markt<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Flugzeugbeteiligung ergibt sich<br />

in der Regel durch die Höhe der Leasingraten im Erst- und Anschlussleasing<br />

sowie den Verkaufspreis des Flugzeuges. Beide<br />

Faktoren unterliegen Einflüssen durch die allgemeine Entwicklung<br />

des Luftverkehrs, der struckturellen und finanziellen Situation<br />

der Fluggesellschaften und deren Bedarf an neuen und<br />

gebrauchten Maschinen sowie der Modernität und dem technischen<br />

Zustand des Flugzeuges und seiner Triebwerke.<br />

Erfolgsgeschichte Luftfahrt<br />

Die Entwicklung des internationalen Luftverkehrs hat sich<br />

lang fristig betrachtet bisher als beeindruckende Wachstumsgeschichte<br />

erwiesen. So verdoppelte sich der weltweite Luftverkehr<br />

in der Vergangenheit etwa alle 15 Jahre. Das Wachstum<br />

wird meist in Revenue Passenger Kilometres oder Miles<br />

(RPK bzw. RPM) gemessen, also der Menge der von zahlenden<br />

Passagieren geflogenen Kilometer bzw. Meilen.<br />

Flugverkehr seit 1970 und PROGNOSE für die kommenden 20 Jahre<br />

RPK in Billionen<br />

10.0<br />

Luftverkehr (gesamt)<br />

nach ICAO<br />

Airbus Global Market<br />

Forecast 2010<br />

28<br />

8.0<br />

6.0<br />

4.0<br />

2.0<br />

0.0<br />

Der Luftverkehr hat sich<br />

alle 15 Jahre verdoppelt<br />

Der Luftverkehr wird<br />

sich in den nächsten<br />

15 Jahren verdoppeln<br />

Durchschnittliches<br />

Luftverkehrswachstum<br />

der vergangenen<br />

20 Jahre 4,8% p.a.<br />

1970 1980 1990 2000 2010 2020 2030<br />

Quelle: ICAO, Airbus. Eigene Darstellung.<br />

Der Luftverkehrsmarkt entwickelt sich weitgehend parallel zum<br />

weltweiten Wirtschaftswachstum, ausgedrückt durch das Bruttoinlandsprodukt<br />

im globalen Durchschnitt. Die Markt teilnehmer<br />

gehen auch für die Zukunft von einer entsprechenden Parallelität<br />

mit dem globalen Wirtschaftswachstum aus. Dabei unterliegt der<br />

Luftverkehrsmarkt als Teil des Transportsektors genau wie die<br />

allgemeine Wirtschaftsentwicklung zyklischen Schwankungen.<br />

Gründe für die analoge Entwicklung von Wirtschaftswachstum<br />

und Zu- oder Abnahme des Passagierverkehrs finden sich in dem<br />

wachsenden Wohlstand auf Grund der Globalisierung und einer<br />

daraus resultierenden höheren Nachfrage nach geschäftlichen<br />

wie privaten Flugreisen.


Zahlen, Daten und Fakten | Der Markt<br />

Langfristig robustes Wachstum<br />

Der Aufwärtstrend der Branche hat sich in den vergangenen<br />

Jahrzehnten als recht krisenfest erwiesen und konnte auch<br />

durch verschiedene internationale Unsicherheiten, ausgelöst<br />

durch Kriege, steigende Ölpreise, Terroranschläge oder die<br />

Infektionskrankheit SARS nicht gestoppt werden. Meist holte<br />

der Luftverkehrsmarkt den verpassten Zuwachs schnell wieder<br />

auf, oftmals mit anfänglich überdurchschnittlichem Wachstum.<br />

Zuletzt führte die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 in<br />

Kombination mit den zeitweise hohen Preisen für Kerosin vorübergehend<br />

zu rückläufigen Passagierzahlen.<br />

PROGNOSE Wachstum im Flugverkehr relativ krisenfest<br />

RPK in Billionen<br />

5.0<br />

4.5<br />

4.0<br />

3.5<br />

3.0<br />

2.5<br />

2.0<br />

1.5<br />

1.0<br />

0.5<br />

0.0<br />

Ölkrise<br />

Ölkrise<br />

1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010<br />

Quelle: ICAO. Eigene Darstellung nach Airbus.<br />

+ 4 5 %*<br />

*seit 2000<br />

Seit Ende 2009 steigen die Passagierzahlen wieder, und für das<br />

Jahr 2010 gibt beispielsweise Boeing eine Zunahme des Passagieraufkommens<br />

um 8 % an, trotz der Unterbrechungen im europäischen<br />

und transatlantischen Luftverkehr durch die Aschewolke<br />

des Vulkans Eyjafjallajökull im April und Mai 2010. Für das<br />

laufende Jahr sagt der internationale Währungsfonds ein Wachstum<br />

des globalen Bruttoinlands produktes um rund 4,5 % voraus,<br />

wobei der größte Anteil mit rund 6,5 % von den Schwellen- und<br />

Entwicklungsländern beigetragen wird. Auch die Luftfahrtindustrie<br />

rechnet mit einer positiven Entwicklung im Jahr 2011 mit<br />

rund 5,6 % (International Air Transport Association, im Folgenden<br />

IATA) bzw. 6,0 % (Boeing) Wachstum im Passagierverkehr. Langfristig<br />

erwartet der Flugzeughersteller Airbus einen Anstieg von<br />

durchschnittlich 4,8 % der Revenue Passenger Kilometres pro<br />

Jahr; Konkurrent Boeing geht von 5,1 % aus.<br />

Golfkrise<br />

Asienkrise<br />

Anschlag auf das World Trade Center<br />

SARS<br />

Finanzkrise<br />

(Prognose)<br />

Dynamisches Wachstum im Raum Asien/Pazifik<br />

Die Flugzeughersteller analysieren in ihren Marktstudien den<br />

Luftverkehr in verschiedenen Großregionen, wobei sich deutliche<br />

Unter schiede zwischen den Teilmärkten offenbaren. So<br />

sind Europa und Nordamerika weitentwickelte Märkte mit jeweils<br />

großen, zum Teil alten Flugzeugflotten und gut ausgebauter Infrastruktur.<br />

Hier dürfte die nähere Zukunft vor allem durch Flottenerneuerung<br />

und Konsolidierungsbestrebungen geprägt sein.<br />

Ein äußerst dynamisches Wachstum zeigen zurzeit vor allem die<br />

Regionen Asien/Pazifik, Lateinamerika und Mittlerer Osten mit<br />

ihren zahlreichen aufstrebenden Wirtschaftsnationen. Diese<br />

Weltgegenden sind vielfach durch schwieriges Terrain und große<br />

Entfernungen zwischen den Wirtschaftszentren gekennzeichnet,<br />

weshalb sie nur eingeschränkt oder unter großem Aufwand<br />

über Straße und Schiene zu erschließen sind. Die Bevölkerung<br />

ist zudem im Schnitt bedeutend jünger als in den etablierten<br />

Industrienationen. Daraus ergibt sich in Kombination mit der<br />

Globalisierung ein immenses Wachstumspotenzial für Wirtschaft<br />

und Luftverkehr.<br />

Die Region Asien/Pazifik ist die bevölkerungsreichste Region der<br />

Erde. Mehrere große Schwellenländer gehören dazu, die zuletzt<br />

überdurchschnittliche Wachstumsraten aufwiesen. So kamen<br />

die meisten Wirtschaftszentren der Region relativ gut durch die<br />

Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre und wachsen<br />

bereits jetzt wieder kräftig. Boeing legt seiner Marktbetrachtung<br />

des asiatisch-pazifischen Raums ein Wirtschaftswachstum von<br />

durchschnittlich 4,7 % in den kommenden 20 Jahren zu Grunde.<br />

Der Anteil der Region am weltweiten Bruttoinlandsprodukt wird<br />

sich dadurch deutlich erhöhen.<br />

Wachsende Mittelschicht stimuliert Nachfrage<br />

Für die Luftfahrt rechnet Boeing in der Region mit einem Wachstum<br />

von 6,7 % bis 2030, Airbus geht bis 2029 von immerhin 5,8 %<br />

aus. Hierbei spielt vor allem die sich wandelnde Bevölkerungsstruktur<br />

im asiatisch-pazifischen Raum eine entscheidende Rolle,<br />

denn durch die Effekte der Globalisierung bildet sich eine zunehmend<br />

kaufkräftige Mittelschicht heraus, die für eine große<br />

Nach frage nach geschäftlichen wie auch privaten Flugreisen<br />

sorgt. Der Branchenverband IATA geht für die Region zurzeit von<br />

1,8 Milliarden Mittelschichtsangehörigen mit einem Einkommen<br />

zwischen 10 und 100 US-Dollar pro Tag aus und erwartet mehr<br />

als 3 Milliarden im Jahr 2030.<br />

29


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

RPK in<br />

Billionen<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

Verkehrsaufkommen 2009 und 2029 (PROGNOSE)<br />

nach Regionen<br />

in % der weltweiten RPK 2009<br />

in % der weltweiten RPK 2029<br />

Die Zunahme des Flugverkehrs wird durch die starke Urbanisierung<br />

in Asien noch verstärkt, denn die größten Passagierströme<br />

finden in der Regel zwischen großen Metropolen statt und davon<br />

entstehen in der Region immer mehr. Bereits im Jahr 2015<br />

erwartet die IATA dort 15 Mega-Städte mit mehr als 10 Millionen<br />

Einwohnern (laut Definition der UNO). Innerhalb der nächsten<br />

fünf Jahre rechnet die IATA mit mehr als 350 Millionen neuen<br />

Passagieren in der Region.<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

30<br />

0<br />

Asien-Pazifik<br />

Europa<br />

Nordamerika<br />

Naher Osten<br />

Lateinamerika<br />

Afrika<br />

GUS<br />

Quelle: Airbus GMF 2010. Eigene Darstellung.<br />

Anzahl Mittelschichtsangehörige 2009 und 2030 (PROGNOSE) nach Regionen<br />

Nordamerika<br />

Europa<br />

Naher Osten<br />

und Afrika<br />

Asien-Pazifik<br />

Zentral- und<br />

Südamerika<br />

Afrika südlich<br />

der Sahara<br />

100 Mio.<br />

500 Mio.<br />

1 Mrd.<br />

2030<br />

2009<br />

Quelle: Standard Chartered Bank Research nach IATA. Eigene Darstellung nach Airbus.


Zahlen, Daten und Fakten | Der Markt<br />

Wachstumstreiber Liberalisierung<br />

Ein das Branchenwachstum deutlich begünstigender Faktor besteht<br />

in den Liberalisierungsbestrebungen in der Region Asien/<br />

Pazifik. Auch heute noch gilt, dass viele Länder ihren Luftverkehr<br />

stark kontrollieren und Überflug- und Landerechte in bilateralen<br />

Abkommen mit einzelnen Staaten organisieren. Das<br />

Staatenbündnis ASEAN, dem unter anderem Singapur angehört,<br />

bemüht sich seit einigen Jahren um einen einheitlichen Luftraum<br />

nach europäischem Vorbild, in dem ein freier Marktzugang für<br />

alle <strong>Airlines</strong> angestrebt wird. Daraus entsteht ein erhebliches<br />

Potenzial für die Fluggesellschaften, ihren jeweiligen Markt anteil<br />

zu erhöhen, da sie unter anderem Zugang zu internationalen<br />

Kapital märkten sowie größere Freiheiten bei Streckenplanung<br />

und Preisgestaltung erhalten. Auch die Entstehung von so genannten<br />

Billigfluganbietern wird durch die Liberalisierung erleichtert.<br />

Die Vorteile der Liberalisierung betreffen nicht nur die Fluggesellschaften<br />

selbst, sondern die gesamte Wirtschaft eines Landes.<br />

Eine Studie, die Boeing und das Beratungsunternehmen<br />

Intervistas 2006 durchführten, ergab, dass die Verdopplung<br />

des Luftverkehrs im Zuge der Öffnung des europäischen Luftraumes<br />

einen Zuwachs von 1,4 Millionen neuen Arbeitsplätzen<br />

bewirkte. Im Jahr 2009 beauftragte die IATA Intervistas mit der<br />

Untersuchung der Effekte, welche die Liberalisierung auf zwölf<br />

verschiedene Märkte haben würde, darunter Singapur. Das<br />

Ergebnis lautete, dass die zwölf Länder allein durch die Öffnung<br />

ihrer Lufträume eine Steigerung des jährlichen Bruttoinlandsproduktes<br />

um 0,86 % erwarten könnten.<br />

Der Flugzeugmarkt<br />

Die Nachfrage nach neuen Flugzeugen wird maßgeblich von<br />

zwei Faktoren bestimmt: einerseits von dem Wachstum des<br />

Luftverkehrs, das zu immer neuen Verbindungen und höheren<br />

Frequenzen führt, und andererseits wird es zunehmend erforderlich,<br />

alternde Maschinen zu ersetzen. Flugzeuge haben eine<br />

Einsatzdauer von ungefähr 20 bis 30 Jahren, je nach Beanspruchung,<br />

wobei einzelne Maschinen auch deutlich länger fliegen.<br />

Insgesamt rechnen Airbus und Boeing daher mit einem Bedarf<br />

von rund 30.000 neuen Flugzeugen innerhalb der kommenden<br />

20 Jahre. Auf die Region Asien/Pazifik entfallen dabei laut Boeing<br />

etwa 34 %. Das entspricht einer Verdreifachung der Flugzeugzahl<br />

von 4.410 auf rund 13.480 in der Region.<br />

Auslieferungen neuer Passagier- und Frachtflugzeuge bis 2029<br />

(PROGNOSE)<br />

Neuauslieferungen<br />

20.000<br />

16.000<br />

12.000<br />

8.000<br />

4.000<br />

0<br />

Single-Aisles und<br />

kleine Düsenfrachter<br />

Quelle: Airbus. Eigene Darstellung.<br />

Passagierflugzeuge (≥ 100 Sitze)<br />

und Frachtflugzeuge (> 10 Tonnen)<br />

kleine Twin-Aisles<br />

und Regionalfrachter<br />

mittlere Twin-<br />

Aisles und Langstreckenfrachter<br />

Großraumflugzeuge<br />

und<br />

Großfrachter<br />

% Einheiten 69 % 17 % 7 % 7 %<br />

% Preis 4 0 % 26 % 16 % 18 %<br />

Die Zukunft der Großraumflugzeuge<br />

In ihren Markteinschätzungen gruppieren die großen Flugzeughersteller<br />

Airbus und Boeing sowie weitere Marktteilnehmer die<br />

globale Flugzeugflotte in der Regel nach Größenklassen, die zu<br />

ihrer jeweiligen Produktpalette passen. Die Markteinführung<br />

des derzeit größten Passagierflugzeuges der Welt – des Airbus<br />

<strong>A380</strong> – brachte die Erweiterung der bis dato üblichen Einteilung<br />

mit sich. Neben kleinen Regionalflugzeugen, den Narrowbody-<br />

oder Single-Aisle-Flugzeugen, die über einen Mittelgang<br />

zwischen den Sitzreihen in der Passagierkabine verfügen, und<br />

den Widebody- oder Twin-Aisle-Maschinen, die zwei parallele<br />

Gänge haben, werden nun auch Flugzeuge mit zwei übereinanderliegenden<br />

Passagierdecks als eigene Gruppe gefasst. Dazu<br />

gehören derzeit lediglich die Boeing 747 sowie der Airbus <strong>A380</strong>.<br />

Boeing prognostiziert für den asiatischen Raum die Auslieferung<br />

von 350 Großraumflugzeugen bis 2030. Airbus erwartet<br />

bis 2029 hierfür 623 Auslieferungen. Wie stark die Nachfrage<br />

nach den Großraumflugzeugen ist, wird unter anderem durch<br />

die Erwartungen an die Verteilung der Verkehrsströme in der<br />

Zukunft geprägt. Je nach dem, ob man wie Boeing mehr Punktzu-Punkt-Verbindungen<br />

oder mehr Flugverbindungen über große<br />

Drehkreuze nach dem so genannten Hub-and-Spoke-Prinzip<br />

(etwa: “Nabe und Speichen”) wie Airbus erwartet, kann die Einschätzung<br />

des Bedarfs sehr unterschiedlich ausfallen.<br />

Tatsächlich herrscht an großen Flughäfen, die als inter nationale<br />

Drehkreuze fungieren, bereits heute ein großes Gedränge. Die<br />

31


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

32<br />

Lande- und Startrechte, so genannte Slots, sind teuer und nur in<br />

begrenzter Zahl vorhanden. Hier zeigen sich die Vorteile großer<br />

Flugzeuge, wie des <strong>A380</strong>, die trotz hoher Passagierzahl nur einen<br />

Slot belegen. Weltweit können inzwischen circa 70 Flughäfen<br />

einen <strong>A380</strong> abfertigen, wobei allerdings einige noch nicht über<br />

direkte Zugänge zum Oberdeck des Flugzeuges verfügen, so<br />

dass das Boarding etwas länger dauert.<br />

Effizienz durch Größe<br />

Generell bieten große Flugzeuge, bei entsprechender Auslastung,<br />

einen deutlichen Effizienzgewinn für die Gesellschaften. So kann<br />

ein <strong>A380</strong> nicht nur mehr Passagiere befördern als andere Flugzeuge,<br />

er kann dies mit geringerem Treibstoffverbrauch pro Kopf<br />

tun. Airbus gibt für den <strong>A380</strong> in einer 3- Klassen- Konfiguration<br />

mit 525 Passagieren einen CO 2<br />

-Ausstoß von 75 Gramm pro<br />

Passagierkilometer an. Airbus vergleicht seinen <strong>A380</strong> mit der<br />

Boeing 747 – allerdings in einer Bestuhlung mit nur 370 Sitzen<br />

– und kommt auf eine Treibstoffersparnis von 17 % gegenüber<br />

dem älteren Konkurrenten.<br />

Neben der geringeren Umweltbelastung spielt der Treibstoffverbrauch<br />

vor allem bei der Kostenkalkulation eine große Rolle für<br />

die Fluggesellschaften. Kerosin wird im Jahr 2011 nach Vorhersage<br />

der IATA für etwa 30 % der Betriebskosten bei den <strong>Airlines</strong><br />

stehen – 4 % mehr als 2010 und bei einem prognostizierten Ölpreis<br />

von durchschnittlich 110 US-Dollar pro Barrel. Damit legt<br />

die IATA einen durchschnittlichen Ölpreis zu Grunde, der deutlich<br />

über dem Preis im Rekordjahr 2008 liegt, in dem Öl der Marke<br />

Brent im Schnitt bei knapp 97 US-Dollar pro Barrel kostete. Im<br />

Mai 2011 kostete das Barrel Brent durchschnittlich etwa 115<br />

US-Dollar. Welchen Einfluss die poli tischen Veränderungen in<br />

Nordafrika und dem Nahen Osten auf den Ölpreis haben werden,<br />

ist zurzeit noch nicht abschätzbar.<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Ölpreisentwicklung (US-Dollar/Barrel) 1980 bis 2030<br />

(PROGNOSE)<br />

Rückschau<br />

Prognose<br />

0<br />

1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030<br />

Quelle: EIA, IHS Global Insight, Airbus. Eigene Darstellung nach Airbus.<br />

Damit bildet die wirtschaftlich günstige Beschaffung von Treibstoff<br />

die voraussichtlich größte Herausforderung für die Fluggesellschaften<br />

in den kommenden Jahren. Entsprechend hoch<br />

ist das Interesse der Branche an effizienten Flugzeugen und<br />

hohen Auslastungsquoten.<br />

Mehr Passagiere pro Flug<br />

Der Grund für die derzeit relativ hohe Auslastung der Flugzeuge<br />

liegt in den Effizienzbemühungen der Fluggesellschaften unter<br />

anderem im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschafts krise,<br />

die sich in den Jahren 2008 und 2009 deutlich negativ auf die<br />

Geschäftsentwicklung der <strong>Airlines</strong> auswirkte. Die Gesellschaften<br />

reagierten mit der Konsolidierung ihres Angebotes, indem<br />

sie ihre Verbindungen überprüften und zum Teil reduzierten,<br />

ältere Maschinen stilllegten oder neue Flugzeuge später übernahmen<br />

sowie die Größe ihrer Flugzeuge den Passagierzahlen<br />

genauer anpassten und damit höhere Auslastungsfaktoren erreichten.<br />

Die Auslastungsfaktoren im Passagierbereich lagen<br />

saison bereinigt seit etwa Mitte 2009 zwischen 75 % und 80 %.<br />

Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Passagiere<br />

im Zuge der Krise waren die margenstarke First und Business<br />

Class, die vor allem von Geschäftsleuten genutzt werden. Dieses<br />

Segment konnte sich Anfang 2011 ein wenig erholen, wuchs<br />

aber in Folge des Erdbebens in Japan deutlich weniger als zunächst<br />

erwartet. Das Premiumsegment wird generell – anders<br />

als der Economybereich – von den Unsicherheiten am Ölmarkt<br />

auf Grund der geringeren Preissensitivität nicht so stark beeinflusst.<br />

Angesichts der positiven Entwicklung des Welthandels<br />

erwartet die IATA für 2011 ein Wachstum im Business- und First-<br />

Class-Segment von etwa 5 % bis 6 %.<br />

Luftfahrt und Naturereignisse<br />

Große Naturereignisse wie Vulkanausbrüche und Erdbeben sind<br />

meist lokal und zeitlich begrenzt und haben daher allenfalls<br />

kurzfristig Einfluss auf den Flugverkehr. Der Ausbruch des isländischen<br />

Vulkans Eyjafjallajökull 2010 zeigte allerdings, dass es<br />

durchaus zu starken Beeinträchtigungen kommen kann, wenn<br />

ein Gebiet mit hohem Flugaufkommen und engem Streckennetz,<br />

wie zum Beispiel Westeuropa, betroffen ist. Die Asche wolke des<br />

Vulkans führte zu einem Erliegen des westeuropäischen Flugverkehrs<br />

für mehrere Tage, was für die westeuropäischen Gesellschaften<br />

einen Einbruch der Passagierzahlen im April 2010 um<br />

11,7 % bedeutete. Weltweit fielen die Passagierzahlen in jenem<br />

Monat um 2,4 %, kehrten jedoch rasch wieder auf das vorherige<br />

Niveau zurück.<br />

Die Auswirkungen der Dreifachkatastrophe, die Japan am 11. März<br />

2011 ereilte, sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Dabei ist<br />

nach aktuellem Stand weniger eine kaum vorhandene Beeinträchtigung<br />

des Flugverkehrs durch die Zerstörungen oder die


Zahlen, Daten und Fakten | Der Markt<br />

Strahlung ein Problem, sondern vielmehr die Frage, wie schnell<br />

sich der Technologiestandort Japan regenerieren kann. Im März<br />

2011 etwa ging die Industrieproduktion um 15,3 % gegenüber<br />

dem Vormonat zurück. Wie stark dies den internationalen Flugverkehr<br />

beeinflusst, bleibt abzuwarten.<br />

Regulatorische Einflussnahme<br />

Für den Flugverkehr und die Fluggesellschaften allgemein, aber<br />

auch für die Werthaltigkeit einzelner Flugzeuge ist die Aus wirkung<br />

bestimmter regulatorischer Maßnahmen von Bedeutung. Das<br />

sind zum Beispiel Flugsteuern, emissionsabhängige Abgaben<br />

bzw. Emissionshandel, die im Zweifel auf die Flugpreise um gelegt<br />

werden und somit Einfluss auf die Nachfrage gege benenfalls<br />

preissensitiver Passagiere haben. Dazu gehören aber auch<br />

Nachtflugverbote oder Anflugverbote für Flugzeuge mit besonders<br />

hohem Schadstoffausstoß oder besonders laute Maschinen.<br />

Diese Verbote fördern auf Seiten der Fluggesellschaften ein<br />

Interesse an modernem, treibstoffeffizientem und leisem Fluggerät.<br />

Der Airbus <strong>A380</strong> vereinigt diese Eigenschaften zurzeit in<br />

optimaler Weise auf sich.<br />

33


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong><br />

34<br />

Der Airbus <strong>A380</strong> ist das derzeit größte Passagierflugzeug der<br />

Welt. Mit 72,72 Metern Länge und 79,75 Metern Breite ist die<br />

Maschine zwar nur etwas länger als der bisherige Rekord halter,<br />

die Boeing 747-400, doch auf Grund der beiden durch gehenden<br />

Passagierdecks erzielt der <strong>A380</strong> eine deutlich höhere Passagierkapazität:<br />

Bis zu 853 Menschen können bei einer Ein- Klassen-<br />

Konfiguration an Bord eines <strong>A380</strong> reisen. Bei einer Standard-<br />

3-Klassen-Konfiguration gibt Airbus die Passagierkapazität<br />

des <strong>A380</strong> mit 525 an, der Konkurrent 747-8 hat laut Boeing<br />

467 Sitze. Bislang haben die meisten <strong>Airlines</strong> beim <strong>A380</strong> eine<br />

Konfiguration mit weniger Sitzen gewählt, was den Komfort in<br />

diesem geräumigen und verhältnismäßig leisen Flugzeug noch<br />

zusätzlich verbessert.<br />

Das Flugzeug des <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> wird der<br />

erste <strong>A380</strong> sein, den <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> mit einer neuen Sitzplatzkonfiguration<br />

ausstattet. Dabei wird das Oberdeck komplett<br />

in Business-Class-Bestuhlung gestaltet, während sich die First<br />

Class sowie die Economy-Plätze auf dem Hauptdeck befinden.<br />

Insgesamt wird das Flugzeug über 409 Sitzplätze verfügen, davon<br />

zwölf First-Class-Suites, 86 Business-Class-Plätze und 311<br />

Sitze in der Economy Class.<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> hatte bereits bei ihrem ersten <strong>A380</strong> die Kabinenausstattung<br />

gegenüber ihren anderen Flugzeugen überarbeitet.<br />

So fliegen die Passagiere der Airline im <strong>A380</strong> luxuriöser<br />

als bisher – exklusiv für den <strong>A380</strong> erfand man die so genannten<br />

Suites, kleine separate First-Class-Abteile in edlem Design,<br />

die mit einem Bett und einem Ledersessel sowie hochwertiger<br />

Unterhaltungselektronik ausgestattet sind. Auch die Business<br />

und die Economy Class wurden für den <strong>A380</strong> neu und komfortabler<br />

als bisher gestaltet.<br />

Der <strong>A380</strong> in Zahlen<br />

Der Airbus <strong>A380</strong> hat nach Herstellerangaben eine Design-<br />

Reichweite von 15.400 Kilometern und fliegt mit einer Maximalgeschwindigkeit<br />

von Mach 0.89. Das maximale Abfluggewicht<br />

des <strong>A380</strong> beträgt 562 Tonnen und das maximale Landegewicht<br />

386 Tonnen. Das Hauptdeck in der Kabine ist 49,9 Meter lang<br />

und das Oberdeck 44,93 Meter. Die obere Kante des Seitenleitwerks<br />

befindet sich in gut 24 Metern Höhe. Das Seitenleitwerk<br />

ist so groß wie die Tragflächen eines Airbus A320. Im Unterdeck<br />

können zusätzlich zur Fracht Ruheräume für die Crew<br />

untergebracht werden. Der Rumpf hat einen elliptischen Querschnitt<br />

und ist bis zu 7,14 Meter breit. Die Breite der Innenkabine<br />

beträgt bei der Boeing 747 maximal 6,1 Meter, während<br />

die Passagiere im <strong>A380</strong> an der breitesten Stelle 6,5 Meter Platz<br />

haben. Im Hauptdeck des <strong>A380</strong> ist zudem bauartbedingt die<br />

Kabinenwand weniger gekrümmt, was den Eindruck von mehr<br />

Platz noch verstärkt. Das Lüftungssystem des Flugzeuges kann<br />

innerhalb von drei Minuten einen kompletten Luftaustausch<br />

vornehmen.<br />

Die Gesamtlänge der Maschine ist nur wenig größer als die Maße<br />

der Boeing 747-400, während die Spannweite der Tragflächen<br />

deutlich größer ist. Bei der Konstruktion sind die Airbus-Ingenieure<br />

bewusst innerhalb des Rahmens von 80 mal 80 Metern<br />

geblieben, was den Standardabmessungen eines Stellplatzes<br />

für ein Großraumflugzeug auf einem internationalen Flughafen<br />

entspricht. Deshalb kann der Superjumbo prinzipiell alle Flughäfen<br />

ansteuern, die auch von der rund 40 Jahre älteren Boeing<br />

747 angeflogen werden. Für eine zügige Abfertigung der vielen<br />

Passagiere eines <strong>A380</strong> sind einige Modifikationen an den Flughäfen<br />

erforderlich, etwa die Installation weiterer Fluggastbrücken<br />

zum Oberdeck sowie die Ausweitung der Warteräume im<br />

Abmessungen Airbus <strong>A380</strong>-800<br />

Länge 72,72 Meter<br />

Flügelspannweite 79,75 Meter<br />

Höhe 24,09 Meter


Zahlen, Daten und Fakten | Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong><br />

Insgesamt wird das<br />

Flugzeug über 409<br />

Sitzplätze verfügen,<br />

davon zwölf First-Class-<br />

Suites, 86 Business-<br />

Class-Plätze und 311 Sitze<br />

in der Economy Class.<br />

35<br />

Abflugbereich. Die Mindestaufenthaltsdauer eines <strong>A380</strong> auf<br />

einem Verkehrsflughafen mit auf die Dimensionen des Flugzeuges<br />

ausgerichteter Infrastruktur beträgt mit Von-Bord-Gehen<br />

der Passagiere, Rein igen und Beladung sowie Boarding der<br />

neuen Passagiere ungefähr 90 Minuten.<br />

Die Entwicklung eines Riesenfliegers<br />

Airbus begann bereits Anfang der 90er Jahre mit ersten Studien<br />

zu einem Flugzeug für etwa 500 Passagiere, um dem Vorsprung<br />

von Boeing im Segment der Großraumflugzeuge ein<br />

eigenes, deutlich moderneres Flugzeug entgegenzusetzen. In<br />

den 90er Jahren stellte der europäische Konzern ein Team für<br />

das zunächst A3XX getaufte Projekt zusammen. Die offizielle<br />

Markteinführung für das geplante Großflugzeug erfolgte im Jahr<br />

2000, nachdem Airbus die Mindestbestellmenge von 50 Jets<br />

über mehrere <strong>Airlines</strong> aufgenommen hatte. Im Januar 2005 fand<br />

der so genannte Rollout statt, bei dem der erste <strong>A380</strong> in einem<br />

Festakt der Öffentlichkeit präsentiert wurde.<br />

Am 27. April 2005 hob die Maschine in Toulouse das erste Mal<br />

zu einem vierstündigen Testflug über der Biskaya ab. An den<br />

Jungfernflug schloss sich eine intensive Testphase an, die zur<br />

Zertifizierung eines Flugzeuges und aller seiner Komponenten<br />

erforderlich ist. Dazu hatte Airbus bereits mehrere <strong>A380</strong> gebaut,<br />

von denen einer im Testverlauf planmäßig zerstört wurde.<br />

Von den fünf Maschinen, die für die Testflüge genutzt wurden,<br />

Airbus <strong>A380</strong>-800 – Meilensteine der Entwicklung<br />

Offizieller Programmstart<br />

Produktionsstart<br />

Beginn der ersten Endmontage<br />

Erste öffentliche Präsentation (Rollout)<br />

Erstflug<br />

Kombinierte Typenzertifizierung<br />

durch EASA und FAA<br />

Übergabe des ersten <strong>A380</strong><br />

an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Aufnahme des Linienflugdienstes<br />

Mai 2004<br />

Dezember 2000<br />

Januar 2002<br />

18. Januar 2005<br />

27. April 2005<br />

12. Dezember 2006<br />

15. Oktober 2007<br />

25. Oktober 2007<br />

Quelle: Avitas. Eigene Darstellung.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

36<br />

waren insgesamt vier mit Rolls-Royce-Triebwerken ausgestattet.<br />

Im Oktober 2007 schließlich wurde die erste Maschine an<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ausgeliefert, die am 25. des Monats ihren<br />

ersten Linienflug zwischen Singapur und Sydney absolvierte.<br />

Zu den zahlreichen Tests, die ein Passagierflugzeug im Rahmen<br />

seiner Verkehrszulassung durchlaufen muss, gehört unter anderem<br />

ein Evakuierungstest. Die Vorgabe der amerikanischen und<br />

europäischen Luftfahrtbehörden FAA und EASA ist dabei, das<br />

vollbesetzte Flugzeug bei Dunkelheit innerhalb von 90 Sekunden<br />

durch die Hälfte der vorhandenen Notausgänge vollständig<br />

zu evakuieren. Der Test wurde am 26. März 2006 in Hamburg<br />

Finkenwerder erfolgreich durchgeführt. 853 Testpassagiere und<br />

20 Crewmitglieder verließen das Flugzeug über Notrutschen innerhalb<br />

von 78 Sekunden.<br />

Spitzentechnologie für den Superjumbo<br />

Um ein so großes Flugzeug effizient betreiben zu können, musste<br />

Airbus bei der Entwicklung des <strong>A380</strong> neue Wege gehen. Unter<br />

anderem setzte der Flugzeugbauer neue Materialien ein und<br />

vergrößerte den Anteil von Verbundwerkstoffen am Flugzeug<br />

gegenüber älteren Modellen signifikant. So hat Airbus erstmals<br />

das neue Material Glare TM (kurz für “Glass fibre reinforced aluminium”)<br />

für die oberen Rumpfschalen genutzt. Das Material<br />

besteht aus abwechselnden Schichten einer Aluminiumlegierung<br />

und eines Glasfaserlaminats. Es ist sehr resistent gegen Materialermüdung,<br />

sehr stabil und ist dabei noch erheblich leichter<br />

als die bislang verwendeten Aluminiumverkleidungen. Damit reduziert<br />

Airbus gegenüber einem komplett aus Metall gebauten<br />

Flugzeug den Treibstoffverbrauch sowie die Wartungskosten. Insgesamt<br />

besteht der <strong>A380</strong> zu rund 25 % aus Verbundwerkstoffen.<br />

Das Cockpit des <strong>A380</strong> ist so weit wie möglich an dem<br />

Cockpit-Design der anderen Airbus-Modelle orientiert, was<br />

bei Airbus als Communality (etwa “Gemeinsamkeitsgrad”) bezeichnet<br />

wird. Dieses wird erreicht durch einen standardisierten<br />

Cockpit- Aufbau und ähnliche Betriebsabläufe sowie die von<br />

Airbus in den 80er Jahren eingeführte Fly-by-Wire-Technologie,<br />

eine elektronische Steuer technik im Unterschied zu der vorher<br />

üblichen mechanischen Steuerung. Die große Ähnlichkeit<br />

zwischen den verschiedenen Airbus-Flugzeugen ermöglicht es<br />

den Fluggesellschaften, ihre Piloten und Crews mit vergleichsweise<br />

kurzen Trainings auf neue Größenklassen umzuschulen.<br />

Crews können so die Qualifikation für mehrere Flugzeugtypen<br />

gleichzeitig haben und daher flexibel und somit für die <strong>Airlines</strong><br />

kostengünstiger eingesetzt werden.<br />

Auch im größten Passagierflugzeug der Welt ist das Cockpit an dem der anderen Airbus-Modelle orientiert, was die Bedienung<br />

für Piloten und Crew erleichtert.


Zahlen, Daten und Fakten | Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong><br />

Die Tragflächen und das Fahrwerk des <strong>A380</strong> wurden im Hinblick<br />

auf möglichst geringe Geräuschentwicklung bei Start, Landung<br />

und Überflug optimiert. Der <strong>A380</strong> erfüllt damit nicht nur alle aktuellen<br />

Lärmschutzvorschriften – auch die besonders strengen des<br />

Flughafens London Heathrow – sondern wird laut Airbus auch in<br />

absehbarer Zukunft neuen Lärmschutzstandards genügen. Auch<br />

im Inneren der Flugkabine ist es gelungen, die Lärmbelastung<br />

sehr gering zu halten. Nach Herstellerangaben generiert der Superjumbo<br />

50 % weniger Lärm beim Start und drei- bis viermal<br />

weniger Lärm bei der Landung als sein unmittelbarer Konkurrent<br />

bei einer um 40 % höheren Passagier kapazität. Hier setzt Airbus<br />

beim Wettbewerber eine Standard-3-Klassen-Konfiguration an.<br />

Die Triebwerke<br />

Der Airbus <strong>A380</strong> wird von vier Triebwerken angetrieben, die neu<br />

und speziell für das Airbus-Flaggschiff entwickelt wurden. Auch<br />

hierbei wurde in der Entwicklung auf geringe Lärmentwicklung<br />

Wert gelegt. Die <strong>Airlines</strong> können zwischen zwei unterschiedlichen<br />

Turbinen serien wählen, der Rolls-Royce Trent 900 und der Engine<br />

Alliance GP 7200. Die Rolls-Royce-Triebwerke stehen in zwei<br />

Versionen zur Verfügung, das Trent 970 mit 70.000 pound-force<br />

Schubkraft, das entspricht 311 Kilonewton, und das Trent 972<br />

mit 72.000 pound-force (320 Kilonewton). Zwei weitere Typen<br />

mit respektive 76.000 und 80.000 pound-force würden für<br />

künftige, schwerere Varianten des <strong>A380</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Das Engine Alliance GP 7270 mit 70.000 pound-force (311 Kilonewton)<br />

wird ebenfalls für geplante schwerere <strong>A380</strong>- Versionen<br />

noch durch einen kräftigeren Typ ergänzt.<br />

Der <strong>A380</strong> des <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ist mit vier<br />

Rolls-Royce Trent 970 ausgestattet und trägt daher die Typenbezeichnung<br />

<strong>A380</strong>-841. Die beiden letzten Ziffern der Typenbezeichnung<br />

eines <strong>A380</strong> geben jeweils an, welche Turbine der<br />

Betreiber ausgewählt hat. Für die Rolls-Royce-Triebwerke stehen<br />

die Endziffern 41 und 42 (Trent 970 bzw. 972), für die Engine-<br />

Alliance-Turbine die 61 (GP 7270).<br />

Internationale Kooperation<br />

Die Endmontage des Airbus <strong>A380</strong> erfolgt überwiegend im<br />

Airbus-Stammwerk in Toulouse, doch die Einzelteile des Großflugzeuges<br />

werden in vielen unterschiedlichen Standorten innerhalb<br />

Europas produziert. So kommen beispielsweise die Tragflächen aus<br />

England und die Höhenleitwerke aus Spanien. Die Teile kommen<br />

komplett einbaufertig aus den einzelnen Standorten nach Toulouse,<br />

wo das Flugzeug zusammengebaut wird. Dabei werden wegen der<br />

Größe der Einzelteile eines <strong>A380</strong> überwiegend der Seeweg und die<br />

Straße genutzt. Airbus hat extra für diese großen Bauteile eigene<br />

Roll-on-Roll-off-Schiffe bauen lassen, die die Stücke aus allen Teilen<br />

Europas bis nach Bordeaux bringen. Von dort werden die Teile<br />

auf spezielle Flussschiffe ver laden, um schließlich das letzte Stück<br />

bis in die Werkshallen auf Lastwagen transportiert zu werden.<br />

Das fertig montierte Flugzeug fliegt von Toulouse nach Hamburg-<br />

Finkenwerder, wo es seine Lackierung und die Kabinenausstattung<br />

erhält. Die Übergabe an die Fluggesellschaften erfolgt für<br />

europäische und nah-östliche <strong>Airlines</strong> in Hamburg und für alle<br />

anderen in Toulouse.<br />

Bestellungen und Ablieferungen<br />

Zur Auslieferung kamen bisher bereits 49 <strong>A380</strong> (Stand: 30. Mai<br />

2011) von insgesamt 234 bestellten Maschinen. 18 Kunden,<br />

überwiegend große Fluggesellschaften aus Asien, Europa und<br />

dem Nahen Osten, haben das Großflugzeug bereits bei Airbus<br />

geordert. Eine Maschine wurde in der Ausstattung eines so genannten<br />

Flying Palace geordert – ein Privatjet für den Prinzen<br />

Walid Ibn Talal Al Saud. Aktuell fliegen <strong>A380</strong> mit den Farben von<br />

sechs Fluggesellschaften um den Globus. Neben <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>,<br />

dem Erstkunden, sind das Emirates, Qantas, Lufthansa,<br />

Air France und Korean.<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Bestellungen und Auslieferungen des <strong>A380</strong> kumuliert<br />

* Stand: Ende Mai 2011.<br />

Quelle: Airbus, Wikipedia. Eigene Darstellung.<br />

Bestellungen<br />

Auslieferungen<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011*<br />

Seit Indienststellung des ersten <strong>A380</strong> durch <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

konnten bereits rund 10 Millionen Passagiere mit den modernen<br />

Riesenflugzeugen fliegen (Stand: März 2011). Bei fast 28.000 kommerziellen<br />

Flügen konnten nahezu 250.000 Flugstunden absolviert<br />

werden. Circa 20 Flughäfen werden derzeit planmäßig mit<br />

<strong>A380</strong>-Maschinen angesteuert. Die Gesellschaften berichten zudem,<br />

dass Passagiere gezielt Verbindungen mit dem <strong>A380</strong> nachfragen,<br />

weshalb die Auslastung der Superjumbos höher ist als bei<br />

anderen Flugzeugtypen. Der <strong>A380</strong> erfüllt bzw. übertrifft laut Airbus<br />

die Erwartungen der bisherigen Betreiber hinsichtlich Treibstoffeffizienz,<br />

Wirtschaftlichkeit und Popularität bei den Passagieren.<br />

Wertgutachten<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> hat für den <strong>A380</strong> des Beteiligungsangebotes insgesamt<br />

drei Wertgutachten in Auftrag gegeben. Ein Wertgutach-<br />

37


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

38<br />

ten wurde von BK Associates, Inc., Manhasset, New York, USA,<br />

mit Datum vom April 2011 (im Folgenden: BK Associates) eines<br />

von The Aircraft Value Analysis Company (im Folgenden: AVAC),<br />

Bearley im Distrikt Stratford on Avon, Großbritannien, mit Datum<br />

vom 30. März 2011 und eines von Avitas, Inc., Chantilly,<br />

Virginia, USA, mit Datum vom 2. Mai 2011 (im Folgenden: Avitas)<br />

erstellt. Neben diesen drei Gutachten liegen keine weiteren<br />

Bewertungsgutachten vor.<br />

Avitas<br />

Avitas bietet Beratungsdienstleistungen und technischen Service<br />

im Luftfahrtsegment. Das Unternehmen ist für Fluggesellschaften,<br />

Finanzunternehmen, Anwaltskanzleien, Hersteller und Wartungsbetriebe<br />

tätig. Das Angebotsspektrum reicht von technischer<br />

Beratung und Gutachtertätigkeit für Flugzeuge über<br />

Markberichte und –vorhersagen bis hin zur Geschäftsplanung<br />

für Fluggesellschaften. Avitas betreibt Büros in Chantilly bei<br />

Washington DC und Betchworth nahe London.<br />

AVAC<br />

AVAC wurde 1991 gegründet. Das Unternehmen bietet Analysen<br />

zum Flugzeugmarkt sowie Wertgutachten für unterschiedliche<br />

Flugzeugtypen und Helikopter. Dabei stützt sich AVAC auf eine<br />

firmeneigene Datenbank mit mehr als 37.000 Flugzeugpreisen.<br />

Zu den Kunden gehören Finanzdienstleister sowie Banken, Exportkreditagenturen,<br />

Leasingunternehmen und Fluggesellschaften,<br />

die überwiegend in Europa, Asien und, etwas weniger, in<br />

Nordamerika tätig sind. AVAC gibt darüber hinaus verschiedene<br />

periodisch erscheinende Fachpublikationen zum Thema Flugzeugwerte<br />

heraus.<br />

BK Associates<br />

BK Associates, Inc. wurde im Jahr 1984 gegründet und hat sich<br />

auf Wertgutachten für Flugzeuge und damit im Zusammenhang<br />

stehende Dienste spezialisiert. Das Unternehmen verfügt unter<br />

anderem über Expertise in den Bereichen Leistungs analyse<br />

von Flugzeugen, Flugsicherung, Planung von Wartungszentren<br />

für Flugzeuge, Flugplananalysen für Fluggesellschaften, Lärmuntersuchungen<br />

und Management- und Organisations planung.<br />

Zu den Kunden von BK Associates gehören Fluggesellschaften,<br />

Flugzeug- und Triebwerkhersteller, Finanzdienstleister und<br />

Regie rungen.<br />

Dank seiner perfekt funktionierenden Finanz- und Transportinfrastruktur hat sich Singapur als Tor zum asiatisch-pazifischen<br />

Raum etabliert. Die Bevölkerung von Singapur zählt zu den wohlhabendsten der Welt.


Zahlen, Daten und Fakten | Das Flugzeug – der Airbus Xxxxxx <strong>A380</strong><br />

PROGNOSE Zukünftige Wertentwicklung für den <strong>A380</strong>-841 (Auslieferung Juni 2011)<br />

Alle Angaben in US-Dollar<br />

Jahr<br />

AVAC Avitas BK Abgerundeter Mittelwert<br />

2011 208.900.000 192.500.000 200.000.000 200.000.000<br />

2012 186.690.000 180.700.000 172.250.000 179.000.000<br />

2013 170.990.000 169.900.000 163.350.000 168.000.000<br />

2014 153.130.000 159.200.000 154.100.000 155.000.000<br />

2015 144.610.000 150.200.000 144.100.000 146.000.000<br />

2016 131.810.000 141.700.000 132.900.000 135.000.000<br />

2017 120.930.000 133.800.000 124.250.000 126.000.000<br />

2018 116.930.000 126.100.000 117.550.000 120.000.000<br />

2019 111.960.000 118.700.000 110.950.000 113.000.000<br />

2020 108.630.000 111.800.000 106.300.000 108.000.000<br />

39<br />

2021 105.600.000 105.200.000 100.650.000 103.000.000<br />

2022 94.990.000 98.900.000 95.800.000 96.000.000<br />

2023 86.700.000 93.000.000 92.850.000 90.000.000<br />

2024 84.830.000 87.300.000 88.850.000 86.000.000<br />

2025 78.020.000 81.800.000 83.100.000 80.000.000<br />

2026 71.110.000 76.400.000 81.000.000 76.000.000<br />

2027 64.260.000 71.100.000 75.150.000 70.000.000<br />

2028 59.920.000 65.900.000 71.050.000 65.000.000<br />

2029 55.950.000 60.700.000 67.950.000 61.000.000<br />

2030 49.830.000 55.600.000 64.350.000 56.000.000<br />

Marktwert und Prognose der zukünftigen Wertentwicklung<br />

Der Marktwert bei Auslieferung des Flugzeuges beträgt laut den<br />

vorliegenden Gutachten 200 Millionen US-Dollar (BK Associates),<br />

208,9 Millionen US-Dollar (AVAC) bzw. 192,5 Millionen US-<br />

Dollar (Avitas).<br />

Der Kaufpreis für das Flugzeug beträgt 185 Millionen US-Dollar<br />

und liegt damit unterhalb der von den Gutachtern ermittelten<br />

Werte, teilweise sogar deutlich darunter.<br />

Die Basisprognosen der Gutachten über die zukünftige Wertentwicklung<br />

werden in der Tabelle oben dargestellt. Die Jahres werte<br />

entsprechen dabei dem Quartal der Auslieferung und wurden<br />

unter Berücksichtigung einer unterstellten Inflations rate von<br />

2,5 % p. a. ermittelt. Die Tabelle weist auch den abgerundeten<br />

Mittelwert aus den drei Basisprognosen der Gutachten aus.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Die Leasingnehmerin<br />

40<br />

Die Leasingnehmerin, <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />

(im Folgenden: <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>), Singapur,<br />

ist der Flag Carrier des Stadtstaates Singapur.<br />

Die Airline führt ihre Wurzeln bis ins Jahr 1947<br />

zurück, als eine Maschine der damaligen Malayan<br />

Airways Limited zu ihrem ersten Linienflug von Singapur nach<br />

Kuala Lumpur abhob. Der Flugplan der Gesellschaft beschränkte<br />

sich damals auf lediglich drei wöchentliche Linienflüge, wurde<br />

aber schnell ausgebaut. 1963, zur Unabhängigkeit Malaysias,<br />

wurde die Gesell schaft unter dem Namen Malaysian Airways<br />

bekannt, 1966 wurde daraus Malaysia-<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>. 1972<br />

spaltete sich die Gesellschaft in <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> und Malaysian<br />

Airline System auf. Anlässlich dieser Trennung verschrieb<br />

sich <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> einem neuen, modernen Serviceansatz,<br />

den das Unternehmen noch heute verfolgt.<br />

In den 1980er Jahren setzte <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ihren Flottenausbau<br />

fort und bot als erste Gesellschaft mit einer Boeing 747-400<br />

eine internationale Linienverbindung über den Pazifik an. In den<br />

1990er Jahren führte die Airline den On-Board-Telefon service<br />

Krisfone und das Unterhaltungssystem Krisworld in ihren Flugzeugen<br />

ein und beauftragte 1998 eine Gruppe international bekannter<br />

Küchenchefs damit, die Bordverpflegung für <strong>Singapore</strong><br />

<strong>Airlines</strong> zu kreieren.<br />

Die <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Group umfasst neben der internationalen<br />

Airline verschiedene Tochterunternehmen, darunter SilkAir, eine regionale<br />

Fluggesellschaft mit rund 30 Zielen im asiatisch-pazifischen<br />

Raum, und den Reiseveranstalter Tradewinds. Darüber hinaus gehören<br />

die SIA Engineering Company, ein Anbieter für Flugzeugwartung,<br />

und SIA Cargo, eine Frachtfluglinie zur Unternehmensgruppe.<br />

Derzeit plant die <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Gruppe die Gründung eines<br />

eigenen Low Cost Carriers für den Langstreckenbereich.<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> verbindet Tradition mit modernem Service<br />

und wurde vielfach von Reise- und Lifestylemagazinen<br />

als beste Airline der Welt ausgezeichnet.<br />

Im Jahr 2000 platzierte <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> die ersten 19 Bestellungen<br />

für das neue Airbus-Flaggschiff <strong>A380</strong> (damals noch<br />

A3XX). Im Oktober 2007 übernahm sie als erste Fluggesellschaft<br />

weltweit einen <strong>A380</strong> in den Liniendienst.<br />

Serviceorientierung<br />

Bester Service gehört bei <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> zum unternehmerischen<br />

Selbstverständnis, angefangen bei erstklassiger Bordverpflegung<br />

über das vielfältige Unterhaltungsprogramm bis hin zum On-Board-<br />

Service durch die so genannten <strong>Singapore</strong> Girls, die Stewardessen,<br />

die mit ihren Sarong-Kebaya-Uniformen zum Markenzeichen der<br />

Airline geworden sind. Nicht zuletzt das hohe Serviceniveau führt<br />

immer wieder dazu, dass die Airline unter anderem von Reise- und<br />

Lifestylemagazinen als beste Airline der Welt ausgezeichnet wird.<br />

Flotte und Netzwerk<br />

Die Flotte von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> umfasst aktuell 108 Flugzeuge<br />

unterschiedlicher Größe. Dazu kommen 48 bestellte Flugzeuge<br />

und 46 Kaufoptionen (Stand: 31. März 2011). SIA Cargo verfügt<br />

über elf B747-Frachtmaschinen und SilkAir ergänzt die Konzernflotte<br />

um 18 Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge. <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

fliegt im internationalen Liniendienst regelmäßig mehr als 60 Ziele<br />

in über 30 Ländern an. Im Jahr 2000 schloss sich die Airline der<br />

Star Alliance an, der ersten sich weltweit erstreckenden Allianz<br />

von Fluggesellschaften.<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> positioniert sich im internationalen Wettbewerb<br />

vor allem über die hohe Servicequalität. Der Unternehmensstandort<br />

Singapur mit seinem international bedeutenden Hafen sowie dem<br />

Großflughafen <strong>Singapore</strong> Changi kann als weiterer Wettbewerbsvorteil<br />

des Unternehmens gelten. Der Flughafen ist ein internationales<br />

Drehkreuz und gehört sowohl nach Passagierzahl als auch nach<br />

Frachtumschlag zu den 30 größten Flughäfen der Welt (Stand: 2009).<br />

Finanzielle Situation<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ist eine Aktiengesellschaft, deren Mehrheitseigner<br />

mit 55,01 % der Anteile die staatliche Investmentgesellschaft<br />

Temasek Holdings (Private) Limited (im Folgenden:<br />

Temasek) ist. Temasek wurde von Standard & Poor’s und Moody’s<br />

jeweils mit der Bestnote (AAA bzw. Aaa) bewertet. Weitere<br />

Gesellschafter von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> mit mehr als 5 % der<br />

Aktien sind Citibank Nominees (<strong>Singapore</strong>) Pte Ltd und DBS Nominees<br />

Pte Ltd.<br />

Das Geschäftsjahr von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> endet im März. Die folgenden<br />

Daten stützen sich auf den Bericht zum Finanzjahr 2010/2011<br />

sowie vorherige Jahresberichte. Die Jahresberichte stellen das konsolidierte<br />

Konzernergebnis dar, deshalb wird im Folgenden auf diese<br />

Zahlen Bezug genommen, soweit nicht als Zahl eines bestimmten<br />

Konzernunternehmens gekennzeichnet. Auf Grund der im Geschäftsjahr<br />

2009/2010 vorgenommenen Veräußerung der Anteile<br />

an dem Terminaldienstleister <strong>Singapore</strong> Airport Terminal Services<br />

(SATS) ist die Vergleichbarkeit der Zahlen teilweise eingeschränkt.


Zahlen, Daten und Fakten | Die Leasingnehmerin<br />

Von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> angeflogene Ziele<br />

Singapur<br />

41<br />

Quelle: www.singaporeair.com. Eigene Darstellung.<br />

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die international zu<br />

Rückgängen der Passagierzahlen führte, hatte sich im Geschäftsjahr<br />

2009/2010 auch für <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> spürbar in sinkenden<br />

Passagierzahlen niedergeschlagen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

stieg die Zahl der transportierten Passagiere wieder leicht<br />

an. Insgesamt flogen im Geschäftsjahr 2010/2011 16,6 Millionen<br />

Passagiere mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> bei einer Auslastungsquote<br />

im Passagiertransport von 78,5 % (Vorjahr: 78,4 %). Gleichzeitig<br />

sank die Gewinnschwelle bei der Auslastung deutlich, so dass<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> auf operativer Ebene einen Gewinn von rund<br />

851 Millionen Singapur-Dollar ausweisen konnte. Auch die anderen<br />

Konzerntöchter (SIA Engineering, SilkAir und SIA Cargo)<br />

trugen positiv zum Ergebnis bei. Insgesamt schloss die Gruppe<br />

das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis nach Steuern<br />

von 1.149 Millionen Singapur-Dollar ab.<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> hat sich innerhalb des schwierigen Wirtschaftsumfeldes<br />

der vergangenen Jahre solide dargestellt. Der<br />

Rückgang der Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2009/2010 wurde<br />

im Wesentlichen durch die Veräußerung der Anteile an dem<br />

Terminaldienstleister SATS ausgelöst. Das hohe Anlagevermögen<br />

ist durch die bilanzierten Flugzeuge geprägt. Der Konzern<br />

zeichnet sich unverändert durch eine hervorragende Eigenkapitalquote,<br />

eine vergleichsweise geringe Verschuldung sowie<br />

hohe kurzfristige Liquidität aus.<br />

Konzern<br />

– Millionen<br />

SGD* –<br />

31.03.2008<br />

Geschäftsjahr<br />

2007/2008<br />

31.03.2009<br />

Geschäftsjahr<br />

2008/2009<br />

31.03.2010<br />

Geschäftsjahr<br />

2009/2010<br />

31.03.2011<br />

Geschäftsjahr<br />

2010/2011<br />

Umsatz 15.973 15.996 12.707 14.525<br />

Operativer<br />

Gewinn<br />

2.125 904 63 1.271<br />

Operative<br />

Gewinnmarge<br />

13,3 % 5,6 % 0,5 % 8,8 %<br />

Jahresergebnis<br />

nach Steuern<br />

2.137 1.147 279 1.149<br />

Kurzfristige<br />

Liquidität<br />

5.119 3.848 4.472 7.434<br />

Eigenkapital 15.628 14.248 13.749 14.503<br />

Eigenkapitalquote<br />

59 % 58 % 61 % 59 %<br />

Bilanzsumme 26.514 24.576 22.484 24.544<br />

* Ein Singapur-Dollar entspricht zum Prospektaufstellungsdatum<br />

0,814 US-Dollar.<br />

Im laufenden Geschäftsjahr plant <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> die Übernahme<br />

von acht neuen <strong>A380</strong>. Im Gegenzug werden fünf B777<br />

und sieben B747-400 ausgemustert. Trotz der Verringerung der<br />

Flottengröße plant <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> jedoch Ende März 2012<br />

auf Grund der größeren Flugzeuge und einer besseren Ausnutzung<br />

der vorhandenen Maschinen eine Steigerung der verfügbaren<br />

Passagierkilometer um 6 %.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Die Asset Managerin<br />

42<br />

Asset Managerin des <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Airbus <strong>A380</strong> ist das Beratungsunternehmen<br />

EastMerchant Capital GmbH, Leipzig, ein Berater<br />

für Objektfinanzierungen mit Schwerpunkt in der Luftfahrt. Die<br />

EastMerchant GmbH wurde 1998 unter Beteiligung der Sachsen<br />

LB als Mehrheitsgesell schafter an den Standorten Düsseldorf<br />

und Leipzig gegründet. Das Unter nehmen übernahm die Verantwortung<br />

für Leasing- und Transportfinanzierungen gemäß<br />

§ 25a KWG für die Sachsen LB bis zu deren Verkauf im Jahre<br />

2007. Die EastMerchant GmbH war in diesem Zusammenhang<br />

zuständig für die komplette Wertschöpfungskette von Akquisition,<br />

Verhandlung, Abschluss bis hin zur Betreu ung komplexer<br />

Einzeltransaktionen.<br />

In Folge der Übernahme der Sachsen LB durch die Landesbank<br />

Baden-Württemberg LBBW im Jahr 2007 übernahmen die<br />

Gründungsgesellschafter der EastMerchant GmbH sämtliche<br />

Gesellschaftsanteile selbst und richteten das Geschäft des<br />

Unternehmens neu aus. Die EastMerchant GmbH wurde damit<br />

zum eigenständigen Berater und Arrangeur für Spezialfinanzierungen.<br />

Im August 2009 wurden die beiden Standorte gesellschaftsrechtlich<br />

neu aufgestellt in die EastMerchant GmbH,<br />

Düsseldorf und die EastMerchant Capital GmbH, Leipzig (gemeinsam<br />

EastMerchant).<br />

Die Emittentin hat mit der EastMerchant Capital GmbH einen<br />

Asset Management- und einen Remarketing-Vertrag abgeschlossen.<br />

Die Asset Managerin übernimmt damit eine Reihe von Verwaltungs-<br />

und Managementaufgaben für die Emittentin sowie<br />

die weitere Vermarktung des Flugzeuges. Der Leistungsumfang<br />

beider Verträge beinhaltet unter anderem:<br />

Begleitung der Vertragsverhandlungen zwischen Emittentin<br />

und Leasingnehmerin hinsichtlich der laufenden Wartungsverpflichtungen<br />

und des Rückgabezustandes des Flugzeuges,<br />

Laufende Überwachung des Wartungszustandes anhand von<br />

periodischen Meldungen der Fluggesellschaft sowie der Einhaltung<br />

aller relevanten Lufttüchtigkeitsanforderungen,<br />

Physische Inspektion des Flugzeuges und seiner technischen<br />

Dokumentation in angemessenen Zeiträumen,<br />

Begleitung der großen Inspektionen (so genannte Heavy Maintenance<br />

Checks),<br />

Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des Flugzeuges<br />

bei seiner Rückgabe am Ende des Leasingvertrages,<br />

Umfassendes Remarketing mit dem Ziel der Neuvermietung<br />

bzw. des Verkaufs des Flugzeuges.<br />

Darüber hinaus obliegt der Asset Managerin die laufende Kommunikation<br />

mit der Leasingnehmerin, wobei sie sich unter anderem<br />

um Fragen der Terminierung und Über wachung von Wartungsund<br />

Inspektionsarbeiten sowie Prüfung der fortlaufenden ordnungsgemäßen<br />

Versicherung des Flugzeuges kümmert.<br />

Die Asset Managerin berichtet an die Emittentin über den technischen<br />

Zustand des Flugzeuges, die finanzielle und wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Leasingnehmerin sowie die Entwicklung<br />

des Flugzeugmarktes. Zur technischen Beurteilung der Flugzeuge<br />

arbeitet sie mit einem britischen Ingenieurteam zusammen,<br />

das nach Angaben der Asset Managerin mit über 25 Jahren<br />

erfolgreicher Tätigkeit zu den Marktführern auf dem Gebiet<br />

der technischen Beratung und der Vermarktung von Flugzeugen<br />

gezählt wird.<br />

Erfahrung der Asset Managerin<br />

Die Spezialisten von EastMerchant sind seit über zehn Jahren<br />

im Bank- und Leasinggeschäft tätig. So konnten sie einen umfangreichen<br />

Erfahrungsschatz im Transportsektor und in der Verhandlung<br />

von Kredit- und Leasingverträgen erwerben. Insgesamt<br />

hat EastMerchant die Finanzierung von mehr als 130 Flugzeugen<br />

koordiniert. Aktuell berät das Unternehmen unter anderem eine<br />

Leasinggesellschaft bei der Erneuerung ihrer Flotte im Hinblick<br />

auf die Auswahl geeigneter Flugzeuge, Erwerb vom Hersteller<br />

sowie Finanzierung der Maschinen.<br />

Nachfolgender Tabelle sind die erfolgreich begleiteten Flugzeugtransaktionen<br />

von EastMerchant zu entnehmen.


Zahlen, Daten und Fakten | Die Asset Managerin<br />

Erfolgreich begleitete Flugzeugtransaktionen von EastMerchant<br />

Jahr Kunde Finanzierungsobjekt Kommentar<br />

1999 British Airways 1 Boeing 777-200 US Steuerlease<br />

1999 Iberbus 1 Airbus A340-300 Deutscher Steuerlease<br />

1999 Monarch <strong>Airlines</strong> 2 Airbus A321-200 Deutscher Steuerlease<br />

1999 American <strong>Airlines</strong> 2 Boeing 757-200 Finanzierung<br />

2000 Airbus Industrie 1 Airbus A300-600 ST “Beluga” Deutscher Steuerlease<br />

2000 Iberbus 2 Airbus A340-300 Deutscher Steuerlease<br />

2000 United Parcel Service 2 Airbus A300-600 R Deutscher Steuerlease<br />

2000 SAS 6 Boeing 737-600 Finanzierung<br />

2000 Mesa <strong>Airlines</strong> 3 Bombardier CRJ-200 LR Junior Loan<br />

2000 Swissair 1 Airbus A319-100 Japanischer Lease<br />

2001 Lufthansa Cargo AG 1 MD 11 US Steuerlease<br />

43<br />

2001 Air Canada 3 Airbus A321-200 Strukturierter <strong>Fonds</strong><br />

2001 Lufthansa AG 1 Boeing 747-400 US Steuerlease<br />

2001 American <strong>Airlines</strong> 5 Boeing 737-800,<br />

1 Boeing 777-200<br />

Finanzierung<br />

2002 JetBlue Airways 3 Airbus A320-200 Junior Loan<br />

2003 Cirrus <strong>Airlines</strong> 1 Dash 8-100 Finanzierung<br />

2003 Monarch <strong>Airlines</strong> 1 Airbus A321 Strukturierter <strong>Fonds</strong><br />

2004 Monarch <strong>Airlines</strong> 1 Airbus A321 Strukturierter <strong>Fonds</strong><br />

2004 Air France 2 Boeing 747-400M Operate Lease<br />

2004 Chautauqua <strong>Airlines</strong> 3 Embraer ERJ-135 LR,<br />

1 Embraer ERJ-145 LR<br />

2004 Martinair 2 Boeing 767-300ER,<br />

2 Boeing 747-200 C<br />

2004 LOT Polish Airways 1 Boeing 767-300ER,<br />

5 Boeing 737-300/-400<br />

Finanzierung<br />

Operate Lease<br />

Operate Lease<br />

2004 COPA <strong>Airlines</strong> 4 Boeing 737-700 Exim Finanzierung<br />

2004 Air Nostrum 1 CRJ 200ER Mietkauf<br />

2005 Mesa <strong>Airlines</strong> 2 CRJ 200LR US Lease<br />

2005 Korean <strong>Airlines</strong> 4 Boeing 747-400 Finanzierung<br />

2005 Virgin Atlantic Airways 1 Airbus A340-600 Operate Lease<br />

2005 Projektfinanzierung<br />

Frachterumrüstung<br />

1 MD-11 Operate Lease<br />

2005 Cargolux 1 Boeing 747-400 F Operate Lease


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Erfolgreich begleitete Flugzeugtransaktionen von EastMerchant<br />

Jahr Kunde Finanzierungsobjekt Kommentar<br />

2005 TUI 3 Boeing 767-300ER Operate Lease<br />

2005 Emirates 1 Airbus A340-300 Finanzierung<br />

2005 US Airways 9 Boeing 757-200 Operate Lease<br />

2006 Projektfinanzierung<br />

Frachterumrüstung<br />

1 MD-11 Operate Lease<br />

2006 Sachsen LB 25 Flugzeugfinanzierungen Portfolioverkauf<br />

2006 <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> 3 Boeing 777-300 Operate Lease<br />

2006 Republic <strong>Airlines</strong> 2 ERJ-170 US Lease<br />

2006 Continental <strong>Airlines</strong> 1 Boeing 737-800 Finanzierung<br />

2006 Air One 1 Airbus A320-200 Finanzierung<br />

44<br />

2007 Air One 1 Airbus A320-200 Finanzierung<br />

2007 Swiss International Air Lines 1 Airbus A330-200 Operate Lease<br />

2007 US Airways 8 Boeing 757-200 Operate Lease<br />

2007 Air One 1 CRJ 900 Finanzierung<br />

2007 Air One 2 Airbus A320-200 Junior Loan<br />

2007 Continental <strong>Airlines</strong> 1 Boeing 777-200ER Finanzierung<br />

2007 Air One 2 CRJ 900 Junior Loan<br />

2007 GirJet 1 Boeing 747-200CF Operate Lease<br />

2007 Northwest <strong>Airlines</strong> 1 Airbus 330-300 Finanzierung<br />

2007 GOL 1 Boeing 767-200ER Operate Lease<br />

2007 Gulf Air 1 Airbus 340-300 Finanzierung<br />

2008 LOT Polish Airways 2 Boeing 737-300,<br />

3 Boeing 737-400<br />

Operate Lease<br />

2008 XL Airways 1 Boeing 737-800 Operate Lease<br />

2008 Air One 4 Airbus 320-200 German Operating Lease<br />

2009 Air France 1 Airbus 380-800 German Operating Lease<br />

2010 Air France 2 Airbus 380-800 German Operating Lease<br />

2011 S.A.T. 2 Airbus 319-100 Operating Lease


Zahlen, Daten und Fakten | Investitions- und Finanzierungsrechnung Xxxxxx<br />

Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

PROGNOSE<br />

Investition<br />

In USD<br />

In % der Gesamtinvestition<br />

inklusive Agio<br />

In % des Kommanditkapitals<br />

inklusive Agio<br />

Objektbezogene Kosten<br />

1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />

Summe 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />

Vergütungen für Dienstleistungen<br />

2. Eigenkapitalvermittlung, Werbung und Marketing 1) 9.509.046 4,6 % 10,3 %<br />

3. Projektierung 2.468.850 1,2 % 2,7 %<br />

4. Vermittlung des Leasingvertrages/Strukturierungskosten/<br />

Vermittlung der Zwischenfinanzierung/Asset Management<br />

2.164.381 1,1 % 2,4 %<br />

5. Einrichtung Treuhand 72.000 0,0 % 0,1 %<br />

Summe 14.214.277 6,9 % 15,4 %<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

6. Rechts- und Steuerberatungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Bankgebühren, Gutachten, Handelsregister, etc.<br />

4.030.053 2,0 % 4,4 %<br />

45<br />

7. Zwischenfinanzierungszinsen 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />

Summe 5.379.914 2,6 % 5,8 %<br />

8. Liquiditätsreserve 1) 146.130 0,1 % 0,2 %<br />

Gesamtinvestition 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />

PROGNOSE<br />

Finanzierung<br />

In USD In % der Gesamtinvestition<br />

inklusive Agio<br />

In % des Kommanditkapitals<br />

inklusive Agio<br />

9. Fremdkapital 111.300.000 54,4 % 120,9 %<br />

10. Kommanditkapital<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH 100 0,0 % 0,0 %<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5.100 0,0 % 0,0 %<br />

Emissionskapital 1) 87.700.000 42,8 % 95,2 %<br />

Summe 87.705.200 42,8 % 95,2 %<br />

11. Agio 1) 4.385.260 2,1 % 4,8 %<br />

12. Liquidität aus der Betriebsphase 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />

Gesamtfinanzierung 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />

1)<br />

Sofern die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch<br />

zusätzliches Kommanditkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Erläuterungen zur Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

46<br />

Allgemeines<br />

Die vertraglichen Grundlagen der Investitions- und Finanzierungsrechnung,<br />

insbesondere zu Vergütungen und deren Fälligkeiten,<br />

werden ausführlich im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”<br />

auf Seite 68 ff. dargestellt.<br />

Die in der Investitions- und Finanzierungsrechnung ausgewiesenen<br />

Kostenpositionen basieren im Wesentlichen auf abgeschlossenen<br />

Verträgen, dem Letter of Intent (“LOI”), den Term Sheets, dem<br />

Stand der Vertragsentwürfe zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung,<br />

gesetzlichen Vorschriften, sorgfältigen Kostenanalysen<br />

und Erfahrungswerten sowie getroffenen Annahmen der Anbieterin.<br />

Sofern nichts anderes angegeben ist, werden alle Beträge ohne<br />

Berücksichtigung der Umsatzsteuer kalkuliert, da entweder die<br />

Leistungen von der Umsatzsteuer befreit oder aber die Umsatzsteuerbeträge<br />

als Vorsteuern abzugsfähig sind. Sollte es zu Abweichungen<br />

gegenüber den kalkulatorisch angesetzten Werten<br />

kommen, so gehen diese zu Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve<br />

der Emittentin.<br />

INVESTITION<br />

Zu 1. Anschaffungskosten des Flugzeuges<br />

Im Kaufvertrag wird zwischen der Emittentin und <strong>Singapore</strong><br />

<strong>Airlines</strong> Limited ein Kaufpreis für das Flugzeug in Hohe von<br />

185.000.000 US-Dollar vereinbart. Der Kaufpreis ist zum Übernahmezeitpunkt<br />

des Flugzeuges, insofern also prognosegemäß<br />

zum 29. Juli 2011, zu zahlen.<br />

Zu 2., 3. Eigenkapitalvermittlung, Werbung und Marketing,<br />

Projektierung<br />

Hierbei handelt es sich um die vertraglich vereinbarten Vergütungen<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG gemäß entsprechendem Geschäftbesorgungsvertrag.<br />

Die Vergütungen für Eigenkapitalvermittlung, Werbung und<br />

Marketing betragen insgesamt 9.509.046 US-Dollar und sind<br />

anteilig verdient in Abhängigkeit von der Höhe des vermittelten<br />

Emissionskapitals und zahlbar nach Liquiditätslage der Emittentin,<br />

spätestens zum Zeitpunkt der vollständigen Beendigung<br />

der Platzierung. Die Vergütung für Projektierung in Höhe von<br />

2.468.850 US-Dollar ist anteilig verdient in Abhängigkeit von<br />

der Höhe des vermittelten Emissionskapitals und zahlbar nach<br />

Liquiditätslage der Emittentin, spätestens zum Zeitpunkt der<br />

Beendigung der Platzierung.<br />

Die vertraglichen Vergütungen setzen sich im Einzelnen wie in<br />

der Tabelle dargestellt zusammen.<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Werbung Marketing<br />

Projektierung<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />

9.209.046 US-Dollar<br />

300.000 US-Dollar<br />

2.468.850 US-Dollar<br />

Zu 4. Vermittlung des Leasingvertrages/Strukturierungskosten/Vermittlung<br />

Zwischenfinanzierung/Asset Management<br />

Hierbei handelt es sich um die vertraglich vereinbarte Vergütungen<br />

der EastMerchant Capital GmbH in Höhe von 1.329.381 US-Dollar.<br />

Die Vergütung für die Vermittlung des Leasingvertrages entsteht<br />

bei Abschluss des Leasingvertrages und ist fällig in Abhängigkeit<br />

von der Höhe des platzierten Eigenkapitals.<br />

Die Vergütung für die Vermittlung der Zwischenfinanzierung in<br />

Höhe von 750.000 US-Dollar entsteht und ist fällig bei Auszahlung<br />

der Finanzierung.<br />

Die Vergütung für das Asset Management in Höhe von 85.000<br />

US-Dollar entsteht und ist fällig zum Zeitpunkt des Erwerbs<br />

des Flugzeuges.<br />

Zu 5. Einrichtung Treuhand<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält einmalig für die Einrichtung der-<br />

Treuhandverwaltung im Jahr 2011 eine vertragliche Vergütung<br />

von 72.000 US-Dollar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie<br />

ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des vermittelten Kommanditkapitals<br />

verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />

Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der Platzierungsfrist.<br />

Zu 6. Rechts- und Steuerberatungskosten,<br />

Mittelverwendungs kontrolle, Bankgebühren, Gutachten,<br />

Handelsregister etc.<br />

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für<br />

die Dienstleistungen Rechts- und Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle<br />

als auch für die Erstellung der erforderlichen<br />

Gutachten. Des Weiteren sind Gebühren für die Bearbeitung der<br />

Finanzierungen 3.268.200 US-Dollar im ausgewiesenen Betrag<br />

enthalten sowie Bereitstellungszinsen.<br />

Zu 7. Zwischenfinanzierungszinsen<br />

Der in dieser Position ausgewiesene Betrag stellt die kalkulierten<br />

Zwischenfinanzierungszinsen für die Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />

dar. Es wurde hierbei von Zinssatz in Hohe von 7,2 % p. a.<br />

für die in Anspruch genommenen Beträge (August bis Dezember<br />

2011) ausgegangen.


Zahlen, Daten und Fakten | Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

Zu 8. Liquiditätsreserve<br />

Durch Abweichungen in den Positionen, deren Höhe vertraglich<br />

nicht fixiert wurde, kann sich die Liquiditätsreserve entsprechend<br />

vermindern oder erhöhen. Die Liquiditätsreserve dient<br />

unvorhergesehenen Ausgaben und dem Ausgleich unterjähriger<br />

Liquiditätsschwankungen und damit der Dispositionsfähigkeit<br />

der Emittentin.<br />

FINANZIERUNG<br />

Zu 9. Fremdkapital<br />

Die Finanzierung des Kaufpreises soll zum Teil durch ein langfristiges<br />

Darlehen in Höhe von 111.300.000 US-Dollar erfolgen.<br />

Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwölf Jahre ab Übernahme<br />

des Flugzeuges. Das Darlehen wird monatlich annuitätisch nachschüssig<br />

getilgt.<br />

Langfristiges Darlehen<br />

Darlehen PROGNOSE<br />

111.300.000 US-Dollar<br />

Tilgungsbeginn 29. August 2011<br />

Letzte Rate 29. Juli 2023<br />

Zu 10. Kommanditkapital<br />

Es handelt sich um das gemäß § 3 Ziffer 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin vorgesehene Kommanditkapital<br />

in Höhe von insgesamt 87.705.200 US-Dollar. Das Kommanditkapital<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung setzt sich gemäß<br />

der Tabelle aus den Einlagen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets<br />

GmbH und der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH zusammen. Das geplante<br />

Emissionskapital beträgt insgesamt 87.700.000 US-Dollar.<br />

Zu 11. Agio<br />

Es handelt sich hierbei um das gemäß § 3 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu zahlende Agio in Hohe von 5 % auf die<br />

Pflichteinlage.<br />

Zu 12. Liquidität aus der Betriebsphase<br />

Zur Bedienung der Zwischenfinanzierungszinsen werden laufende<br />

Einnahmen verwandt. Der Betrag wird daher sowohl in der<br />

Investitions- und Finanzierungsrechnung als auch in der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

ausgewiesen.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der zu leistenden Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, beträgt<br />

14.142.277 US-Dollar.<br />

47<br />

Der die langfristige Finanzierung übersteigende Kapitalbedarf<br />

soll durch Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von insgesamt<br />

76.000.000 US-Dollar abgedeckt werden. Die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

werden durch die Einlagen der Anleger<br />

zurückgeführt.<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen PROGNOSE<br />

Darlehen I<br />

46.000.000 US-Dollar<br />

Laufzeit bis 31. Januar 2012<br />

Zinssatz<br />

Darlehen II<br />

US-Dollar-LIBOR zuzüglich 2,5 % Marge<br />

30.000.000 US-Dollar<br />

Laufzeit bis 31. Dezember 2011<br />

Zinssatz 9 % p. a.<br />

Die Darlehen sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht<br />

zugesagt.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Langfristige Prognoserechnung der Emittentin<br />

PROGNOSE Liquiditätsrechnung<br />

in US-Dollar<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

1. Einnahmen aus Leasingraten 7.890.250 18.936.600 18.936.600 18.936.600 18.936.600 18.936.600 18.936.600<br />

2. <strong>Fonds</strong>- und Verwaltungskosten 160.423 375.588 381.986 388.511 395.168 401.957 408.882<br />

3. Asset Management 33.333 80.000 81.600 83.232 84.897 86.595 88.326<br />

4. Zinsaufwendungen 2.815.370 4.189.259 3.868.565 3.534.858 3.187.609 2.826.267 2.450.263<br />

5. Ergebnis vor Steuern 4.881.124 14.291.753 14.604.449 14.929.999 15.268.927 15.621.781 15.989.129<br />

6. Tilgung Fremdkapital 2.565.109 7.902.594 8.223.287 8.556.995 8.904.244 9.265.585 9.641.590<br />

7. Liquiditätsreserve Investitionsphase 146.130 - - - - - -<br />

8. Auszahlungen 1) 1.578.756 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774<br />

in % 1), 2), 3) 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20<br />

48<br />

9. Veränderung der Liquiditätsreserve 883.389 74.385 66.387 58.229 49.909 41.421 32.764<br />

10. Liquiditätsreserve 883.389 957.774 1.024.161 1.082.391 1.132.300 1.173.721 1.206.485<br />

PROGNOSE Steuerliche<br />

Ergebnisrechnung in US-Dollar<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

11. Ergebnis vor Steuern 4.881.124 14.291.753 14.604.449 14.929.999 15.268.927 15.621.781 15.989.129<br />

12. Abschreibungen 6.943.616 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678<br />

13. Aufwendungen Investitionsphase 3.268.200<br />

14. Steuerliches Ergebnis -5.330.692 -2.372.924 -2.060.229 -1.734.679 -1.395.750 -1.042.896 -675.549<br />

in % 2) -6,08 -2,71 -2,35 -1,98 -1,59 -1,19 -0,77<br />

15. Zu versteuerndes Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0<br />

in % 2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1)<br />

Die Auszahlungen beinhalten auch die Rückführung des eingesetzten Kapitals.<br />

2)<br />

Alle Prozentangaben beziehen sich auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />

3)<br />

Die Auszahlungen der Jahre 2011 sowie 2026 erfolgen zeitanteilig.


Zahlen, Daten und Fakten | Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

18.936.600 18.936.600 18.936.600 17.451.350 15.372.000 15.372.000 13.867.000 11.760.000 6.860.000<br />

415.946 423.151 430.500 437.996 445.642 453.440 461.395 469.509 278.708<br />

90.093 91.895 93.733 95.607 97.520 99.470 101.459 103.489 61.576<br />

2.059.000 1.651.859 1.228.196 795.367 431.200 90.643 - - -<br />

16.371.562 16.769.696 17.184.172 16.122.380 14.397.639 14.728.446 13.304.145 11.187.002 6.519.716<br />

10.032.853 10.439.994 10.863.657 10.091.758 8.769.306 6.043.027 - - -<br />

- - - - - - - - -<br />

6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 8.331.994 11.401.676 12.278.728 7.162.591<br />

7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 9,50 13,00 14,00 14,00<br />

23.934 14.927 5.740 -284.152 -686.442 353.425 1.902.469 -1.091.726 -642.875<br />

49<br />

1.230.419 1.245.347 1.251.087 966.935 280.493 633.918 2.536.387 1.444.662 801.787<br />

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

16.371.562 16.769.696 17.184.172 16.122.380 14.397.639 14.728.446 13.304.145 11.187.002 6.519.716<br />

16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 9.721.062 - - -<br />

-293.116 105.018 519.495 -542.298 -2.267.039 5.007.384 13.304.145 11.187.002 6.519.716<br />

-0,33 0,12 0,59 -0,62 -2,58 5,71 15,17 12,76 7,43<br />

0 0 0 0 0 0 1.408.372 11.187.002 6.519.716<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,61 12,76 7,43


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Erläuterungen zur langfristigen Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

50<br />

Allgemeines<br />

Die langfristige Prognoserechnung basiert im Wesentlichen<br />

auf abgeschlossenen Verträgen wie dem Gesellschaftsvertrag,<br />

dem Asset-Management- und dem Remarketing-Vertrag, dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag, dem LOI und dem Stand der<br />

Vertragsentwürfe zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, insbesondere<br />

dem Leasingvertrag und den Darlehensverträgen.<br />

Einzelne Kosten positionen wurden auf der Grundlage von allgemeinen<br />

Branchen erfahrungswerten angesetzt bzw. geschätzt.<br />

Dies sind die Aufwendungen für Versicherungen, Buchhaltung,<br />

Steuerberatung und Jahresabschlüsse.<br />

Kalkulatorisch wurde unterstellt, dass das Kommanditkapital<br />

bis zum 31. Dezember 2011 vollständig eingezahlt ist und die<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierungen bis zu diesem Zeitpunkt<br />

abgelöst werden. Die geplante Übernahme des Flugzeuges am<br />

29. Juli 2011 wird in der Prognoserechnung aus Vereinfachungsgründen<br />

auf den 1. August 2011 gelegt.<br />

Zu 1. Einnahmen aus Leasingraten<br />

Die Leasingraten sind von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> monatlich im Voraus<br />

zu entrichten. In der Prognoserechnung wird davon ausgegangen,<br />

dass die Leasingnehmerin die Verlängerungsoption mit<br />

dreijähriger Laufzeit ausübt. Für diese erste Verlängerungs option<br />

wird eine Marktrate unterstellt, die den Mittelwert von drei<br />

gutachterlichen Werten entspricht. Da dieser gutachterliche Wert<br />

über der zu zahlenden Mindestrate in Höhe von 980.000 US-<br />

Dollar liegt, mindert sich diese durch die Profit-Sharing-<br />

Regelung im Leasingvertrag.<br />

POGNOSE<br />

Gutachter<br />

AVAC<br />

Avitas<br />

BK Associates<br />

Mittelwert<br />

Profit-Sharing für die Leasingnehmerin<br />

Leasingraten für die Emittentin<br />

Marktleasingrate für<br />

einen 10 Jahre alten<br />

Airbus <strong>A380</strong> pro Monat<br />

1.480.000 US-Dollar<br />

1.244.000 US-Dollar<br />

1.495.000 US-Dollar<br />

1.406.000 US-Dollar<br />

125.000 US-Dollar<br />

1.281.000 US-Dollar<br />

Weiter ist unterstellt, dass die Leasingnehmerin auch die weiteren<br />

Optionen für zweimal ein Jahr zu je 980.000 US-Dollar<br />

pro Monat erklären wird.<br />

Zu 2. <strong>Fonds</strong>- und Verwaltungskosten<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält ab 2012 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 25.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, für 2011 anteilig ab Übernahme<br />

des Flugzeuges. Diese Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2012<br />

um 2,0 % jährlich.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ab 2012 eine<br />

jährliche Haftungsvergütung in Höhe von 10.000 US-Dollar zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, für 2011 anteilig ab<br />

Übernahme des Flugzeuges.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält ab 2012 eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 0,3 % des verwalteten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, für 2011 anteilig ab Übernahme des<br />

Flugzeuges. Die Vergütung wird ab 2012 um 2 % p. a. gesteigert.<br />

Für Steuerberatungskosten sowie sonstige Verwaltungskosten<br />

(z. B. Prüfung des Jahresabschlusses) wurde eine Pauschale<br />

von 25.500 US-Dollar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

angenommen. Dieser Betrag erhöht sich ab 2012 jährlich um<br />

2,0 %. Für Versicherungskosten wurde ein jährlicher Betrag von<br />

10.700 US-Dollar, für 2011 anteilig, angesetzt. Darüber hinaus<br />

wurde eine jährliche Ausgabeposition von 15.000 US-Dollar für<br />

Kosten der Emittentin (unter anderem vereinbartes Investment<br />

Monitoring) berücksichtigt.<br />

In der Prognoserechnung wurde in Bezug auf die <strong>Fonds</strong>- und<br />

Verwaltungskosten davon ausgegangen, dass die Emittentin<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Zu. 3 Asset Management<br />

Die EastMerchant Capital GmbH erhält vereinbarungsgemäß<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 80.000 US-Dollar zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird zeitanteilig<br />

ab Übernahme des Flugzeuges fällig und steigert sich ab 2013<br />

um 2,0 % p. a. Es wird davon ausgegangen, dass die Emittentin<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Zu 4. Zinsaufwendungen<br />

Unter die Zinsaufwendungen fallen die Zinszahlungen zur Bedienung<br />

der Zinsverpflichtungen aus dem langfristigen Darlehen<br />

und dem Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />

Das langfristige Darlehen wird auf monatlicher Basis verzinst.<br />

Die Zinszahlungen erfolgen monatlich nachschüssig. Der prognostizierte<br />

Zinssatz inklusive Marge für die Gesamtlaufzeit des<br />

Darlehens beträgt 3,985 % p. a. Der tatsächliche Zinssatz wird<br />

zwei Tage vor Auszahlung fixiert und für die Gesamtlaufzeit des<br />

Darlehens festgelegt. Sollte sich der Zinssatz bis zum Abschluss<br />

der Zinssicherung gegenüber der Prognose ändern, wird sich<br />

analog dazu die Leasingrate ändern.<br />

Für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung wurde ein Zinssatz<br />

von 7,2 % p. a. angenommen. Die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

haben eine Laufzeit von fünf bzw. sechs Monaten.


Zahlen, Daten und Fakten | Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Zu 5. und 11. Ergebnis vor Steuern<br />

Das Ergebnis vor Steuern ergibt sich als Differenz zwischen<br />

den Einnahmen (Position 1) und der Summe der Ausgaben (Positionen<br />

2 bis 4).<br />

Zu 6. Tilgung Fremdkapital<br />

Das noch abzuschließende langfristige Darlehen wird eine Laufzeit<br />

von 12 Jahren haben und wird innerhalb dieser Zeit planmäßig<br />

vollständig zurückgeführt. Die Tilgung beginnt einen Monat<br />

nach Auszahlung und erfolgt durch monatliche nachschüssige<br />

annuitätische Raten. Die monatliche Annuität für 10 Jahre beträgt<br />

auf Basis des prognostizierten Zinssatzes von 3,985 % p. a.<br />

1.007.654,39 US-Dollar. Nach zehn Jahren verringert sich die<br />

monatliche Annuität prognosegemäß auf 766.708,85 US-Dollar.<br />

Zu 13. Aufwendungen Investitionsphase<br />

Die Aufwendungen der Investitionsphase beinhalten die<br />

Bearbeitungsgebühren für das langfristige Darlehen und die<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />

Zu 14. Steuerliches Ergebnis<br />

In dieser Position werden die voraussichtlichen steuerpflichtigen<br />

Ergebnisse aus der Vermietungstätigkeit dargestellt.<br />

Zu 15. Zu versteuerndes Ergebnis<br />

Diese Position entspricht dem voraussichtlich zu versteuernden<br />

Ergebnis des jeweiligen Jahres. Das zu versteuernde Ergebnis<br />

ergibt sich aus dem laufenden steuerlichen Ergebnis nach Verrechnung<br />

von Verlustvorträgen.<br />

Zu 7. Liquiditätsreserve Investitionsphase<br />

Es handelt sich hierbei um die Liquiditätsreserve aus der<br />

Investitions phase.<br />

Zu 8. Auszahlungen<br />

Auszahlungen werden aus Liquiditätsüberschüssen geleistet<br />

und beinhalten Kapitalrückzahlungen. Für 2011 bis 2022 sind<br />

Auszahlungen in Höhe von 7,2 % p. a. geplant. Für die Jahre 2023<br />

bis 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 9,5 % p. a. steigend auf<br />

14 % p. a. geplant. Die prognostizierten Auszahlungen beziehen<br />

sich jeweils auf das geplante Kommanditkapital ohne Agio. Es<br />

steht der geschäftsführenden Kommanditistin frei, zwei Auszahlungen<br />

pro Jahr vorzunehmen, die sich jeweils auf das laufende<br />

Kalenderhalbjahr, d. h. bis Juni bzw. Dezember, beziehen.<br />

51<br />

Zu 9. Veränderung der Liquiditätsreserve<br />

Die Veränderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus den<br />

prognos tizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des<br />

entsprechenden Jahres.<br />

Zu 10. Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve eines Jahres errechnet sich aus den<br />

prognostizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des<br />

entsprechenden Jahres sowie dem Stand der Liquiditäts reserve<br />

des Vorjahres.<br />

Zu 12. Abschreibungen<br />

Bei Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer von zwölf Jahren ausgegangen. In der<br />

Prognoserechnung wird eine lineare Abschreibung des Flugzeugkaufpreises<br />

inklusive der transaktions- und fondsabhängigen Kosten<br />

(mit Ausnahme von Bankgebühren) und Bereitstellungszinsen<br />

über zwölf Jahre ab der Übernahme des Flugzeuges angesetzt.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Ergebnisprognose<br />

Beispiel für eine Beteiligung in Höhe von 100.000 US-Dollar zuzüglich 5 % Agio<br />

Annahmen:<br />

Angewandter Steuersatz: Durchgehend 45 %<br />

Angewandter Solidaritätszuschlag: Durchgehend 5,5 %<br />

Kirchensteuer:<br />

Keine<br />

Einzahlung: August 2011<br />

PROGNOSE Alle Angaben in US-Dollar 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Einzahlung des Kommanditkapitals und des Agios 105.000 - - - - - -<br />

Kapitalbindung vor Auszahlung -105.000 -102.000 -94.800 -87.600 -80.400 -73.200 -66.000<br />

Gewinnauszahlungen in % 2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Eigenkapitalrückzahlungen in % 2) 3,00 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20<br />

Auszahlungen gesamt in % 6) 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20<br />

52<br />

Auszahlungen gesamt 3.000 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200<br />

Steuerliches Ergebnis in % -6,08 -2,71 -2,35 -1,98 -1,59 -1,19 -0,77<br />

Zu versteuerndes Ergebnis in % 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Steuerzahlungen 3) - - - - - - -<br />

Mittelrückfluss nach Steuern 3.000 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200<br />

Kapitalbindung nach Auszahlung -102.000 -94.800 -87.600 -80.400 -73.200 -66.000 -58.800<br />

Haftungsvolumen 4) - - - - - - -<br />

Anteiliges Fremdkapital 5) 123.978 114.967 105.591 95.835 85.682 75.118 64.125<br />

1)<br />

Im Jahr 2021 endet planmäßig die Festlaufzeit des Leasingvertrages (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoption), so dass die Unsicherheiten der<br />

Prognose für die Jahre nach der Anfangsvermietung entsprechend höher sind.<br />

2)<br />

Gemäß handelsrechtlicher Gewinnermittlung. Hierbei wurden bei der Emittentin vor Erreichen eines kumulierten Gewinnes Auszahlungen als Eigenkapitalrückzahlungen<br />

behandelt. Nach Erreichen des kumulierten Gewinnes wurde die Differenz aus<br />

a) der im betreffenden Jahr entfallenden Auszahlung und<br />

b) dem handelsrechtlichen Ergebnis der Emittentin im betreffenden Jahr als Eigenkapitalrückzahlung betrachtet.<br />

3)<br />

Die Steuerzahlungen werden im Jahr ihrer Entstehung berücksichtigt.<br />

4)<br />

Ein Haftungsvolumen ergibt sich, soweit die gezeichnete Pflichteinlage nicht voll eingezahlt wurde bzw. das handelsrechtliche Kapitalkonto des Anlegers<br />

durch Entnahmen unter die Hafteinlage gemindert wird. Aus Vereinfachungsgründen wurde für die Darstellung des Haftungsvolumens ein US-Dollar-<br />

Kurs von 1:1 unterstellt.<br />

5)<br />

Anteiliges Hypothekendarlehen jeweils per Jahresende.<br />

6)<br />

Die Auszahlungen der Jahre 2011 und 2026 erfolgen zeitanteilig.<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.


Zahlen, Daten und Fakten | Ergebnisprognose<br />

2018 2019 2020 2021 1) 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />

- - - - - - - - - 105.000<br />

-58.800 -51.600 -44.400 -37.200 -30.000 -22.800 -13.300 -961 6.984<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,39 12,76 7,43 21,58<br />

7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 9,50 11,61 1,24 0,73 105,29<br />

7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 9,50 13,00 14,00 14,00 126,87<br />

7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 9.500 13.000 14.000 8.167 126.867<br />

-0,33 0,12 0,59 -0,62 -2,58 5,71 15,17 12,76 7,43 21,58<br />

53<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,39 12,76 7,43 21,58<br />

- - - - - - 661 6.056 3.529 10.246<br />

7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 9.500 12.339 7.944 4.638 116.621<br />

-51.600 -44.400 -37.200 -30.000 -22.800 -13.300 -961 6.984 11.621<br />

- - - - 7.200 10.000 8.308 9.553 10.000<br />

52.685 40.782 28.395 16.889 6.890 - - - -


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Verkaufsszenarien<br />

PROGNOSE – Verkaufsszenario (B) und Abweichungen von der Prognose (A und C) in US-Dollar<br />

Szenario A B C<br />

Grundlage<br />

Niedrigster<br />

gutachterlicher<br />

Wert<br />

Abgerundeter<br />

Mittelwert von<br />

3 Gutachten<br />

Höchster<br />

gutachterlicher<br />

Wert<br />

Veräußerungserlös brutto 71.110.000 76.000.000 81.000.000<br />

./. Aufwendungen für Vermarktung 1.066.650 1.140.000 1.715.000<br />

./. Abwicklungsgebühr für Tätigkeit der Treuhänderin beim Verkauf 360.000 360.000 360.000<br />

./. Abwicklungsgebühr für Tätigkeit der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin beim Verkauf<br />

2.133.300 2.280.000 2.430.000<br />

Nettoveräußerungserlös 67.550.050 72.220.000 76.495.000<br />

Liquiditätsreserve am 29. Juli 2026 801.787 801.787 801.787<br />

Veräußerungsergebnis 68.351.837 73.021.787 77.296.787<br />

54<br />

Verkaufsergebnis in % des Kommanditkapitals 77,93 83,26 88,13<br />

Allgemeines<br />

Den Verkaufsszenarien wurde die Annahme zu Grunde gelegt,<br />

dass das Flugzeug zum 29. Juli 2026 verkauft wird und die Gesellschafter<br />

der Emittentin deren Auflösung beschließen. Grundsätzlich<br />

kann der Verkauf des Flugzeuges jedoch auch deutlich<br />

früher oder später erfolgen, woraus sich entsprechende Abweichungen<br />

der Prognosezahlen ergeben würden.<br />

Verkaufswertgrundlage<br />

Die Emittentin hat drei verschiedene Gutachter beauftragt,<br />

Prognosen für den Wert des Flugzeuges nach 15 Jahren zu<br />

erstellen.<br />

Die gutachterlich prognostizierten Verkaufserlöse im Jahr<br />

2026 werden bei AVAC mit 71.110.00 US-Dollar, bei Avitas mit<br />

76.400.000 US-Dollar und bei BK Associates mit 81.000.000<br />

US-Dollar angegeben. Der abgerundete Mittelwert der drei<br />

Gutachten beträgt dementsprechend 76.000.000 US-Dollar.<br />

Welcher Verkaufserlös tatsächlich realisiert werden kann, ist naturgemäß<br />

nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund wurde neben<br />

dem Basisszenario, das auf dem abgerundeten Mittelwert beruht,<br />

auch Szenarien mit dem niedrigsten und höchsten gutachterlichen<br />

Wert abgebildet. Der Verkaufserlös kann jedoch auch<br />

diese unter- oder überschreiten. Eine Garantie für das Eintreten<br />

eines der Szenarien kann nicht gegeben werden.<br />

Kosten bei Veräußerung<br />

In allen Szenarien wurde unterstellt, dass die Treuhandkommanditistin<br />

für ihre Tätigkeiten beim Verkauf des Flugzeuges<br />

und der Abwicklung der Emittentin eine pauschale Vergütung<br />

in Höhe von 360.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer erhält.<br />

Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass für die Vermarktung<br />

des Flugzeuges Kosten in Höhe von 1,5 % des Veräußerungserlöses<br />

anfallen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

sowie die Asset Managerin erhalten eine vertraglich vereinbarte<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt 3 % des Bruttoveräußerungserlöses.<br />

Die Asset Managerin erhält darüber hinaus,<br />

bei Veräußerungserlösen über 76.000.000 US-Dollar, 10 % des<br />

übersteigenden Betrages.<br />

Liquiditätsreserve zum 29. Juli 2026<br />

Gemäß der langfristigen Wirtschaftlichkeitsprognose verfügt die<br />

Emittentin zum 29. Juli 2026 über eine Liquiditätsreserve von<br />

801.787 US-Dollar, die in voller Höhe den Kommanditisten der<br />

Emittentin zuzurechnen ist.<br />

Verkaufsergebnis<br />

Das Verkaufsergebnis der Emittentin ergibt sich nach Abzug<br />

aller Kosten und nach Hinzurechnung der Liquiditätsreserve<br />

zum 29. Juli 2026.


Zahlen, Daten und Fakten | Verkaufsszenarien<br />

Prognose Gesamterfolg<br />

Die hier für den prognostizierten Gesamterfolg ausgewiesenen<br />

Ergebnisse beziehen sich auf eine Beteiligung in Höhe von<br />

100.000 US-Dollar zuzüglich 5 % Agio. Für andere Beteiligungssummen<br />

ändern sich die Ergebnisse entsprechend.<br />

PROGNOSE – Gesamterfolg (B) und Abweichungen von der Prognose (A und C) – Beispielrechnung einer Beteiligung in Höhe von 100.000 US-Dollar<br />

Szenario A B C<br />

Einzahlung Kommanditeinlage 100.000 100.000 100.000<br />

Agio 5.000 5.000 5.000<br />

Gesamteinzahlung 105.000 105.000 105.000<br />

Summe der prognostizierten Auszahlungen 126.867 126.867 126.867<br />

Auszahlung Veräußerungsergebnis 77.934 83.258 88.133<br />

Gesamtauszahlungen vor Steuern (Mittelrückfluss) 204.800 210.125 214.999<br />

Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss vor Steuern 99.800 105.125 109.999<br />

Summe der Steuerzahlungen 10.246 10.246 10.246<br />

55<br />

Gesamtauszahlungen nach Steuern 194.555 199.879 204.754<br />

Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss nach<br />

Steuern<br />

89.555 94.879 99.754<br />

Prognose Gesamterfolg in Abhängigkeit vom Veräußerungszeitpunkt<br />

Annahmen:<br />

Veräußerungszeitpunkte: 2025, 2026 und 2027<br />

Verkaufserlös: Durchschnitt der drei in Auftrag gegebenen<br />

Wertgutachten für den <strong>A380</strong><br />

Leasingrate 2027: für 2027 ist die Leasingrate des Jahres 2026<br />

zu Grunde gelegt<br />

PROGNOSE – Gesamterfolg in Abhängigkeit vom Veräußerungszeitpunkt<br />

31. Juli 2025 31. Juli 2026 31. Juli 2027<br />

Gesamteinzahlung bei einer Beteiligung von 100.000 US-Dollar<br />

Kommanditkapital 100.000 100.000 100.000<br />

Agio 5.000 5.000 5.000<br />

Gesamteinzahlung 105.000 105.000 105.000<br />

Summe der prognostizierten Auszahlungen 112.200 126.867 138.700<br />

Verkaufserlös 89.543 83.258 77.617<br />

Gesamtertrag der Auszahlungen vor Steuern (Mittelrückfluss) 201.743 210.125 216.317<br />

Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss vor Steuern 96.743 105.125 111.317<br />

Summe der Steuerzahlungen 4.193 10.347 16.292<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen nach Steuern (Mittelrückfluss) 197.550 199.778 200.025<br />

Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss nach Steuern 92.550 94.778 95.025<br />

Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss nach<br />

Steuern<br />

89.555 94.879 99.652


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> | Sensitivitätsanalysen<br />

Sensitivitätsanalysen – in Abweichung von der Prognose<br />

56<br />

Der Gesamterfolg der Vermögensanlage ist im Wesentlichen von<br />

den erzielbaren Leasingraten nach Ablauf der Grundleasingzeit<br />

mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> sowie dem Zeitpunkt der Veräußerung und<br />

dem erzielbaren (Netto-)Verkaufserlös abhängig.<br />

Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um Beispiele,<br />

die den Einfluss der einzelnen Faktoren verdeutlichen sollen.<br />

Größere Abweichungen, nach oben oder unten, bzw. die Kumulierung<br />

von Abweichungen sind grundsätzlich möglich. Die<br />

Wahrscheinlichkeit des Eintritts der einzeln abgebildeten Abweichungen<br />

ist wirtschaftlich nicht sinnvoll zu konkretisieren.<br />

Die jeweils dargestellten Gesamtauszahlungen vor Steuern beziehen<br />

sich auf das Kommanditkapital ohne Agio und beinhalten<br />

auch die Kapitalrückzahlungen.<br />

Veräußerung des Flugzeuges<br />

Grundsätzlich kann die Gesellschafterversammlung jederzeit beschließen,<br />

das Flugzeug zu verkaufen. Aus steuerlichen Gründen<br />

ist es jedoch nicht sinnvoll, das Flugzeug vor Ablauf der Grundleasingzeit<br />

zu verkaufen. Die hier dargestellten Szenarien gehen<br />

von einem Verkauf des Flugzeuges nach Ablauf des in der<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose dargestellten Zeitraumes von 15<br />

Jahren aus. Die Emittentin hat drei Gutachter damit beauftragt,<br />

Prognosen für den Wert des Flugzeuges nach 15 Jahren zu erstellen.<br />

Den Veräußerungsszenarien auf der Seite 54 f. liegen<br />

der Wert des niedrigsten, des höchsten und der abgerundete<br />

Mittelwert des Durchschnitts der drei Gutachten zu Grunde.<br />

Im Weiteren ist eine Abweichung von ±20 % des abgerundeten<br />

Durchschnittswertes der Gutachten abgebildet.<br />

Marktleasingrate Anschlussvermietung<br />

In der Wirtschaftlichkeitsprognose wird angenommen, dass die<br />

Leasingnehmerin nach Ablauf der zehnjährigen Grund leasingzeit<br />

die dreijährige Verlängerungsoption ausübt. Für die Verlängerungsoption<br />

wird die auf Basis der Gutachten prognostizierte<br />

Marktleasingrate zu Grunde gelegt. In der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

wird für diesen Options zeitraum der Mittelwert der drei<br />

gutachterlichen Leasing ratenprognosen angenommen. Auf Grund<br />

der Regelungen des noch abzuschließenden Leasingvertrages<br />

wird die Leasing nehmerin einen Discount auf die Marktleasingrate<br />

erhalten (siehe Seite 68 ff.). In der Sensitivitätsanalyse wird<br />

dargestellt, wie sich die Gesamtauszahlungen vor Steuern darstellen,<br />

wenn die für die Emittentin zu erzielende Leasingrate<br />

für den Optionszeitraum um 10 % bzw. 20 % höher oder niedriger<br />

ausfällt, als in der Prognoserechnung kalkuliert.<br />

230 %<br />

220 %<br />

210 %<br />

200 %<br />

190 %<br />

180 %<br />

170 %<br />

235 %<br />

225 %<br />

215 %<br />

205 %<br />

195 %<br />

185 %<br />

Sensitivitätsanalyse PROGNOSE –<br />

Veräußerung des Flugzeuges nach 15 Jahren<br />

193 %<br />

-20 % Verkaufsszenario<br />

A<br />

200 %<br />

205 %<br />

Prognose<br />

(Verkaufsszenario<br />

B)<br />

Verkaufsszenario<br />

C<br />

Sensitivitätsanalyse PROGNOSE –<br />

Marktleasingrate Abschlussvermietung<br />

205 %<br />

210 %<br />

210 %<br />

215 %<br />

216 %<br />

225 %<br />

+20 %<br />

221 %<br />

-20 % -10 % Prognose +10 % +20 %


Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

Art der Vermögensanlage<br />

Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über die<br />

Treuhandkommanditistin <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (nachfolgend:<br />

Treuhänderin) am Kommanditkapital der Emittentin, der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />

Gesamtvolumen (Emissionskapital)<br />

Das Emissionskapital der Emittentin beträgt 87.000.000 US-Dollar<br />

(geplantes Emissionskapital). Zusätzlich hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin das Recht, das Kommanditkapital maximal<br />

um weitere bis zu 300.000 US-Dollar zu erhöhen. Bis zum Datum<br />

der Aufstellung des Verkaufsprospektes haben sich die im Abschnitt<br />

“Angaben über die Gesellschafter und das Gesellschaftskapital<br />

der Emittentin”, Seite 64, genannten Gesellschafter an<br />

der Emittentin beteiligt.<br />

Mindestbeteiligung/Anzahl/Nichterreichen des geplanten<br />

Emissionskapitals<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 15.000 US-Dollar, höhere Ein lagen<br />

sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein (Erwerbspreis). Auf die<br />

Zeichnungssumme ist ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen.<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt<br />

87.700.000 US-Dollar. Bei einer Mindestbeteiligung in Höhe<br />

von 15.000 US-Dollar beträgt die maximale rechnerische Anzahl<br />

der Anteile 5.847. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

hat das Recht, zur Aufstockung der Liquiditätsreserve das Kommanditkapital<br />

um weitere bis zu 300.000 US-Dollar auf maximal<br />

88.000.000 US-Dollar zu erhöhen. Bei einer Mindestbeteiligung<br />

in Höhe von 15.000 US-Dollar beträgt die maximale rechnerische<br />

Anzahl der Anteile in diesem Fall 5.866. Die Durchführung<br />

dieser Vermögensanlage ist nicht von der Platzierung des<br />

Gesamtbetrages abhängig, da die zur Zwischenfinanzierung des<br />

Eigenkapitals aufzunehmenden Darlehen im Falle einer geringeren<br />

Eigenkapitalplatzierung in Höhe des Differenzbetrages<br />

in Eigenkapital bzw. langfristiges nachrangiges Fremdkapital<br />

gewandelt werden.<br />

Rechte der Kommanditisten bzw. Treugeber und Hauptmerkmale<br />

der Anteile<br />

Mit der Vermögensanlage sind folgende Rechte verbunden, die<br />

anschließend detailliert erläutert werden:<br />

Informations- und Einsichtsrechte<br />

Recht auf Ergebnisbeteiligung und Gewinnentnahmen<br />

Stimmrechte<br />

Recht auf Übertragung der Beteiligung<br />

Kündigungsrechte<br />

Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben<br />

Recht auf Einleitung von Schlichtungsverfahren<br />

Den derzeitigen Gesellschaftern stehen dieselben Rechte/Hauptmerkmale<br />

zu wie den zukünftigen Kommanditisten. Abweichend<br />

hiervon erhalten die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin Vergütungen, Befugnisse<br />

hinsichtlich der Beiratsbestellung und sind zur Vertretung der<br />

Emittentin berechtigt. Die geschäftsführende Kommanditistin ist<br />

allein und ausschließlich zur Geschäftsführung und zur Durchführung<br />

der Liquidation der Emittentin berechtigt und besitzt<br />

bei Übertragungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht<br />

(siehe “Persönlich haftende Gesellschafterin” bzw.<br />

“Geschäftsführende Kommanditistin”, Seite 63).<br />

Informations- und Einsichtsrechte<br />

Den Kommanditisten und den Treugebern steht gemäß § 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und gegebenenfalls gegenüber dem Beirat ein Auskunftsrecht<br />

zu. Für den Fall, dass der Beirat oder die geschäftsführende<br />

Kommanditistin bei einem Auskunftsverlangen keine<br />

Auskunft erteilt oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, steht<br />

den Kommanditisten und Treugebern unter Einbeziehung einer<br />

gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Person der rechts- und steuerberatenden Berufe (z. B. ein<br />

Rechtsanwalt oder Steuerberater), die nicht selbst oder als Berater<br />

in Konkurrenz zu der Emittentin oder einem Kommanditisten<br />

gemäß § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages stehen darf, ein<br />

Einsichtsrecht betreffend die Bücher und Papiere der Emittentin<br />

zu. Die Ausübung der Informationsrechte darf den ordentlichen<br />

Betrieb der Emittentin nicht unangemessen beeinträchtigen. Ist<br />

zu befürchten, dass die Informationsrechte zu gesellschaftsfremden<br />

Zwecken ausgeübt werden oder dass der Emittentin<br />

hierdurch ein nicht unerheblicher Schaden droht, können Auskunft<br />

und Einsichtnahme verweigert werden.<br />

Zu zahlende Vergütungen<br />

Gemäß §§ 11 bis 14 des Gesellschaftsvertrages stehen der<br />

persön lich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, der Treuhänderin und der Anbieterin Vergütungen<br />

zu, die als ergebnismindernder Aufwand der Emittentin<br />

zu behandeln sind (siehe § 16 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Vergütungen der Gründungsgesellschafter sind<br />

im Abschnitt “Angaben über die Gründungsgesellschafter der<br />

Emittentin” auf Seite 64 f. dargestellt. Die der Anbieterin auf<br />

Grund gesonderter Geschäftsbesorgungsverträge zustehenden<br />

Vergütungen sind im Kapitel “Rechtliche Grundlagen” auf<br />

Seite 78 aufgeführt.<br />

Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />

Die Kommanditisten haben Anspruch auf Teilhabe am Ergebnis<br />

und Vermögen der Emittentin (siehe § 16 Ziffer 2 und 4 des<br />

Gesell schaftsvertrages). Die Beteiligung am Ergebnis und<br />

Vermögen richtet sich nach dem Verhältnis der Pflichteinlagen<br />

sowie der vollständigen Einzahlung der Einlage zuzüglich Agio.<br />

57


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

58<br />

Gesellschafterbeschlüsse/Stimmrechte<br />

Oberstes Organ der Emittentin sind die Gesellschafter, die in<br />

ihrer Gesamtheit insbesondere über die in § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Grundlagengeschäfte entscheiden. Die<br />

Geschäftsführung der Emittentin benötigt für besondere Geschäfte,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

die Zustimmung des Beirates, sofern dieser gewählt wurde<br />

(siehe § 6 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages). Verfügt die<br />

Emittentin über keinen Beirat, werden dessen Rechte durch die<br />

Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Die Stimmrechte<br />

in der Gesellschafterversammlung richten sich nach den Pflichteinlagen<br />

(Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital der Emittentin).<br />

Je 1,00 US-Dollar gewährt eine Stimme (siehe § 9 Ziffer<br />

2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Übertragung/Einschränkungen/freie Handelbarkeit<br />

Kommanditisten und Treugeber haben gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />

das Recht, ihre Beteiligungen zu übertragen.<br />

Grundsätzlich ist die Übertragung einer Beteiligung auf Grund<br />

einer Einzel- (z. B. Schenkung oder Verkauf) oder einer Gesamtrechtsnachfolge<br />

(z. B. Erbfall) möglich. Bei treugeberischen Beteiligungen<br />

erfolgt die Übertragung durch Vertragsübernahme des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Bei unmittelbaren Beteiligungen<br />

ist zusätzlich zur Vertragsübernahme des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages die Abtretung der Kommanditbeteiligung<br />

erforderlich, soweit die Beteiligung nicht von Rechts wegen – wie<br />

im Todesfall an die Erben – auf den oder die Erwerber übergeht.<br />

Beim Tod eines Kommanditisten oder Treugebers wird die Emittentin<br />

mit dessen Erben oder den anderweitig durch Verfügung<br />

von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt. Sind mehrere Erben<br />

vorhanden, ist nur eine einheitliche Ausübung der Rechte aus<br />

der Beteiligung möglich. Die Einzelheiten hierzu, insbesondere<br />

zum Nachweis der Berechtigung und zur Auseinandersetzung,<br />

regeln § 20 des Gesellschaftsvertrages und § 9 des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages.<br />

Treugeber haben das Recht, von der Treuhänderin die Übertragung<br />

der für sie gehaltenen Treuhandanteile zu verlangen und<br />

damit direkt in das Handelsregister eingetragen zu werden. In<br />

jedem Fall erfolgt die Verwaltung der Beteiligungen für die Anleger<br />

auf der Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

Zu den steuerlichen Besonderheiten bei Übertragung treuhänderisch<br />

gehaltener Kommanditbeteiligungen, sei es durch<br />

Schenkung oder im Erbfall, siehe Kapitel “Steuerliche Grundlagen”<br />

auf Seite 85 ff.<br />

Folgende Einschränkungen bei der Übertragung im Wege der<br />

Schenkung oder des Verkaufes bzw. der Handelbarkeit sind<br />

zu erwähnen:<br />

Die Übertragung oder Veräußerung der Beteiligung ist nur mit<br />

vorheriger Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin darf ihre<br />

Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (siehe § 17<br />

Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages). Als wichtiger Grund gelten<br />

insbesondere die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten,<br />

welcher die Voraussetzungen gemäß § 3 Ziffer 6 und Ziffer 7<br />

Satz 1 nicht erfüllt, die Übertragung an einen Dritten, der in<br />

Konkurrenz zu der Emittentin oder einem Kommanditisten gemäß<br />

§ 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages steht, die beabsichtigte<br />

Übertragung an einen Dritten, der durch den Erwerb<br />

mit mehr als 25 % an dem Kapital der Emittentin beteiligt werden<br />

würde, sowie die Übertragung an einen Dritten, von dem<br />

die Emittentin nach den ihr bekannten Umständen annehmen<br />

muss, dass er seine Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig<br />

erfüllen wird, oder wenn der Emittentin gegen den betreffenden<br />

Gesell schafter fällige Ansprüche zustehen. Für Übertragungen<br />

auf den Treugeber, seinen Ehegatten, seinen eingetragenen Lebenspartner<br />

und seine Kinder ist die Zustimmung bereits im<br />

Gesellschaftsvertrag enthalten (siehe § 17 Ziffer 2).<br />

Gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages besitzt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin bei Veräußerung ein Vorkaufsrecht.<br />

Dieses gilt nicht bei Veräußerung der Beteiligung an Ehegatten,<br />

eingetragene Lebenspartner oder Kinder.<br />

Übertragungen können nur zum Ende eines Kalendermonats<br />

erfolgen.<br />

Übertragungen, wie auch bei Teilübertragungen verbleibende<br />

Anteile, sollen die Mindestbeteiligungssumme von 15.000<br />

US-Dollar nicht unterschreiten und ohne Rest durch 1.000<br />

teilbar sein.<br />

Voraussetzung für die Übertragung einer unmittelbaren Beteiligung<br />

als Kommanditist ist die Erteilung einer auf die Treuhänderin<br />

ausgestellten und notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />

durch den Erwerber.<br />

Für den Handel der Anteile existiert kein gesetzlich geregelter<br />

Markt, so dass eine Veräußerung der Vermögensanlage gegebenenfalls<br />

nicht, nur schwer oder nur zu einem geringeren Wert<br />

verwirklicht werden kann (siehe “Risiken der Vermögensanlage<br />

– Fungibilität”, Seite 25).<br />

Kündigung/Ausscheiden<br />

Jeder Gesellschafter kann die Beteiligung mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen<br />

und an die Emittentin gerichteten Brief kündigen.<br />

Eine ordentliche Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />

2026 ausgesprochen werden. Das Recht zur fristlosen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe § 19<br />

Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).


Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

Darüber hinaus haben die Gesellschafter gemäß § 19 Ziffer 1<br />

des Gesellschaftsvertrages das Recht, ihre Beteiligung aus<br />

persönlichen Gründen vorzeitig zu kündigen. Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass die kündigenden Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />

der Kündigungserklärung gegenüber der Emittentin nachweisen<br />

können, seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos<br />

oder berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

zu sein und sich hieraus resultierend in einer wirtschaftlichen<br />

Notlage zu befinden. Die Kündigung kann mit einer<br />

Kündigungsfrist von vier Wochen ausgesprochen werden. Sie<br />

hat durch eingeschriebenen und an die Emittentin gerichteten<br />

Brief zu erfolgen.<br />

Weitere Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

aus der Emittentin regelt § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Auseinandersetzungsguthaben<br />

Im Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten aus der<br />

Emittentin hat er einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben,<br />

sofern er seine Einlage geleistet hat. Die Ermittlung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt auf Basis einer<br />

grundsätzlich nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten zu<br />

erstellenden Auseinandersetzungsbilanz. Ein etwaiger Firmenwert<br />

bleibt unberücksichtigt. Das Flugzeug wird mit dessen<br />

Verkehrswert berücksichtigt. Wird es innerhalb von drei<br />

Monaten vor oder nach dem Zeitpunkt des Ausscheides des<br />

Kommanditisten verkauft, so tritt der Netto-Veräußerungserlös<br />

des Flugzeuges an die Stelle des Verkehrswertes. Ergibt sich<br />

ein negatives Auseinandersetzungsguthaben bei dem Kommanditisten,<br />

kann die Emittentin keinen Ausgleich verlangen.<br />

Gewinnanteile übersteigende Entnahmen sind von den Anlegern<br />

jedoch bis zur Höhe eines negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />

zurückzuzahlen. Bei Ausschluss eines Kommanditisten<br />

aus der Emittentin ist das Abfindungsguthaben gegenüber<br />

sonstigen Ausscheidungs gründen in bestimmten Fällen<br />

reduziert. Zu den Einzelheiten siehe § 22 Ziffer 4a) des Gesellschaftsvertrages.<br />

Schlichtungsstelle und Schiedsverfahren<br />

Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Emittentin und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

die Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> anzurufen<br />

und gegen die Anbieterin bzw. die Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren<br />

mit verjährungshemmender Wirkung einzu leiten.<br />

Zulässigkeit und Durchführung des Schlichtungsverfahrens richten<br />

sich nach den jeweils geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle.<br />

Die Schlichtungsstelle ist unter folgender Adresse erreichbar:<br />

Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> e. V.,<br />

Postfach 64 02 22, 10048 Berlin,<br />

Telefon: 030/257 616 90, Fax: 030/257 616 91,<br />

E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de,<br />

Internet: www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de.<br />

Unter dieser Adresse ist auch die Verfahrensordnung erhältlich.<br />

Damit das Verfahren zulässig ist, muss es sich um einen nach der<br />

Verfahrensordnung zulässigen Verfahrensgegenstand handeln.<br />

Der geltend gemachte Anspruch darf nicht bereits verjährt<br />

sein. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss<br />

eine kurze Sachverhaltsschilderung sowie die zum Verständnis<br />

der Beschwerde erforderlichen Unterlagen beinhalten. Der<br />

Beschwerdeführer hat jeweils zu versichern, dass er in der<br />

Streitigkeit noch kein Gericht und/oder keine Streitschlichtungsstelle<br />

angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich<br />

abgeschlossen hat. Außerdem muss der Beschwerdeführer sich<br />

damit einverstanden erklären, dass die Ombudsstelle mit dem<br />

Beschwerdegegner zum Zwecke der Streitbeilegung in Kontakt<br />

tritt und dessen Informationen verwendet.<br />

Die Ombudsperson muss die Schlichtung des Verfahrens<br />

ablehnen, wenn diese die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage<br />

beeinträchtigen würde. Nach der Verfahrensordnung ist<br />

die Anbieterin an einen Schlichtungsspruch der Ombuds person<br />

gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand 5.000 Euro nicht<br />

übersteigt.<br />

Gemäß § 24 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung<br />

mit der auf Seite 125 abgedruckten Anlage II hierzu ist für<br />

Streitig keiten über den Inhalt oder die Gültigkeit des Gesellschaftsvertrages<br />

unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein<br />

Schiedsgerichtsverfahren vereinbart. Den Anlegern steht die<br />

Anrufung eines Schiedsgerichts auch dann frei, wenn bereits<br />

ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.<br />

Treuhand- und Verwaltungsverhältnis<br />

Der Anleger beteiligt sich zunächst als Treugeber über eine Treuhänderin,<br />

die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, an der Emittentin. Hierdurch<br />

werden die Anleger noch nicht Kommanditisten der Emittentin.<br />

Die vorstehenden Rechte stehen ihnen daher mittelbar über die<br />

Treuhänderin zu. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte gemäß § 5<br />

Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages stehen den Anlegern aber<br />

auch als Treugeber unmittelbar zu.<br />

Das Verhältnis zwischen Anlegern und Treuhänderin regelt der<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Danach hat die Treuhänderin<br />

die Anleger so zu stellen, als ob diese unmittelbar Gesellschafter<br />

59


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

60<br />

geworden wären. Sie hat ihnen daher insbesondere alle erhaltenen<br />

Zahlungen weiterzuleiten; soweit die Treuhänderin für die Anleger<br />

Zahlungen verauslagt hat, sind sie ersatz pflichtig. Die Anleger<br />

sind berechtigt, selbst an den Gesellschafter versammlungen<br />

mitzuwirken und ihre Stimme abzugeben. Die Anleger können<br />

auch der Treuhänderin Weisungen erteilen, an die diese grundsätzlich<br />

gebunden ist. Derartige Weisungen werden schriftlich<br />

erteilt. Geht der Treuhänderin keine ausdrückliche Weisung der<br />

Treugeber zu, ist sie verpflichtet, sich bei der Beschlussfassung<br />

mit den jeweiligen Stimmen der Treugeber der Stimme zu enthalten.<br />

Soweit Weisungen von den Treugebern ausnahms weise nicht<br />

rechtzeitig eingeholt werden können, weil Beschlüsse anstehen,<br />

die keinen Aufschub dulden, ist die Treuhänderin berechtigt,<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen selbstständig zu entscheiden<br />

und abzustimmen, soweit nicht der Erwerb eines anderen als<br />

dem in der Investitionsrechnung vorgesehenen Flugzeuges, die<br />

Änderung des Gesellschafts vertrages oder der Beschluss über<br />

eine Auflösung der Emittentin, der Austausch der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin oder der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

den Beschlussgegenstand bilden. Eine Weisung der<br />

Anleger an die Treuhänderin, die Beteiligung an der Emittentin<br />

zu kündigen, muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen<br />

vor Ablauf der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der<br />

Emittentin zugehen (vergleiche § 10 Ziffer 2 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages).<br />

Die Anleger haben das Recht, die Übertragung des für sie gehaltenen<br />

Treuhandanteiles auf sich selbst zu verlangen und damit<br />

direkt in das Handelsregister eingetragen zu werden (siehe § 17<br />

Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages und § 6 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages). Nach Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />

auf die Anleger stehen diesen die beschriebenen Rechte<br />

unmittelbar zu. Die Treuhänderin nimmt die Rechte der bisherigen<br />

Treugeber als Verwaltungstreuhänderin weiterhin nach<br />

den Weisungen der Anleger wahr. Soweit sich nicht aus der unmittelbaren<br />

Beteiligung der Anleger an der Emittentin zwingend<br />

etwas anderes ergibt, gelten die Regelungen des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages entsprechend fort.<br />

Laufzeit der Emittentin und Beendigung der Vermögensanlage<br />

Die Emittentin wurde auf unbestimmte Zeit gegründet. Grundsätzlich<br />

kann die Beteiligung auf folgende Weise beendet werden:<br />

Liquidation und Auflösung der Emittentin;<br />

Rückabwicklung der Vermögensanlage;<br />

Übertragung der Beteiligung (siehe Seite 58 f.);<br />

Ordentliche Kündigung der Beteiligung, frühestens zum<br />

31. Dezem ber 2026 (siehe Seite 58 f.);<br />

Kündigung aus wichtigem Grund (siehe § 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages);<br />

Kündigung aus Gründen wirtschaftlicher Not (siehe Seite 58 f.)<br />

Wirksame Kündigung durch einen Privatgläubiger des Anlegers;<br />

Ausschluss aus der Emittentin wegen Nichterbringung der Einlage<br />

oder des Agios oder wegen Gefährdung des plan mäßigen<br />

Geschäftsbetriebes der Emittentin (vergleiche im Einzelnen die<br />

in § 21 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages ge regelten<br />

Ausschlussgründe);<br />

Ausschluss aus der Emittentin wegen schwerwiegenden und<br />

schuldhaften Verstoßes gegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlung,<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der<br />

Eröffnung mangels Masse oder Abgabe der eidesstattlichen<br />

Versicherung, Erhebung der Auflösungsklage, Versuch der<br />

Veräußerung eines Anteiles unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />

der §§ 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages (siehe<br />

im Einzelnen § 21 Ziffer 3).<br />

Bei einer Liquidation der Emittentin wird der nach Begleichung<br />

sämtlicher Kosten und Aufwendungen aus und im Zusammenhang<br />

mit der Liquidation, nach Befriedigung der Gläubiger gemäß<br />

§ 16 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages verbleibende<br />

Liqui dationserlös unter allen Kommanditisten im Verhältnis ihrer<br />

Einlage verteilt. Über einen Verkauf des Flugzeuges entscheidet<br />

die Gesellschafterversammlung der Emittentin.<br />

Zahlstellen<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />

ist die Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen an die<br />

Anleger ausführt.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, ist<br />

die Zahlstelle, die den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereithält.


Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

Zahlung des Erwerbspreises/Einzahlungskonto<br />

Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Zusätzlich<br />

wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme<br />

erhoben. Die Anleger haben den fälligen Erwerbspreis<br />

und das Agio auf das folgende Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Emittentin einzuzahlen:<br />

Kontoinhaber<br />

Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Kontonummer 333 404 004<br />

Bankleitzahl 200 303 00<br />

Bank<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

Donner & Reuschel AG<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Die Zahlung des Erwerbspreises und des Agios ist wie folgt zu<br />

leisten (in % der Pflichteinlage):<br />

Einzahlung<br />

100 % + 5 % Agio Nach Annahme und Aufforderung durch die<br />

Treuhänderin<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Eine standardisierte Anteilsfinanzierung der Beteiligung ist nicht<br />

vorgesehen und wird von der Anbieterin nicht angeboten. Grundsätzlich<br />

bleibt es den Anlegern unbenommen, auf eigene Verantwortung<br />

eine individuelle Anteilsfinanzierung vorzunehmen.<br />

Annahme der Beitrittserklärung<br />

Dem Verkaufsprospekt ist die Beitrittserklärung beigefügt, die<br />

vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben<br />

direkt oder über den Vertriebsbeauftragten bei der Anbieterin,<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />

einzureichen ist.<br />

Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung<br />

geben die Anleger gegenüber der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, als Treuhänderin<br />

ein Angebot auf Beitritt zu dem zwischen der Emittentin und<br />

der Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

ab. Der jeweilige Beitritt wird wirksam, wenn die <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH dieses Angebot annimmt. Die Anleger werden<br />

hierüber informiert. Die Frist zur Ausübung eines gesetzlichen<br />

Widerrufsrechts des Anlegers gemäß § 312d BGB beginnt mit<br />

dem Zugang dieser Information beim Anleger. Die Emittentin<br />

hat dem Beitritt bereits mit Unterzeichnung des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages zugestimmt. Die Treuhänderin wird ihre<br />

Kommanditbeteiligung entsprechend erhöhen.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt gemäß § 9 Absatz 1 Verkaufsprospektgesetz<br />

einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes.<br />

Sie endet mit der vollständigen Zeichnung des Emissionskapitals,<br />

spätestens am 1. Januar 2012, sofern die geschäftsführende Kommanditistin<br />

die Zeichnungsfrist nicht um elf Monate verlängert.<br />

Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung sowie eine Kürzung von<br />

Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen ist nicht möglich (siehe<br />

in diesem Kapitel “Gesamtvolumen (Emissionskapital)”, Seite<br />

57). Da das Emissionskapital begrenzt ist, kann die Annahme der<br />

Beitrittserklärung nicht garantiert werden. Nach Annahme der<br />

Beitrittserklärung ist eine Kürzung von Anteilen möglich, wenn<br />

der Anleger seine Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlt.<br />

Angebotene Teilbeträge im Ausland/Auf die angebotene Vermögensanlage<br />

anwendbares Recht<br />

Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland öffentlich<br />

zur Zeichnung angeboten. Platzierungen außerhalb Deutschlands<br />

sind unter Beachtung der dortigen rechtlichen Besonderheiten und<br />

der sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Anforderungen<br />

nicht ausgeschlossen. Die Höhe der Teilbeträge und die entsprechenden<br />

Staaten einer möglichen Platzierung im Ausland stehen<br />

noch nicht fest. Es dürfen sich lediglich Anleger an der Emittentin<br />

beteiligen, die ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig und<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (mit Ausnahme des<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierers). Personen, die die US-amerikanische<br />

oder kanadische Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt in den USA oder Kanada haben<br />

oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischen Green<br />

Card sind (mit Ausnahme des Eigenkapitalzwischenfinanzierers),<br />

dürfen sich nicht an der Emittentin beteiligen.<br />

Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit den Anlegern einschließlich<br />

der Rechtsbeziehungen vor dem Beitritt zu der Emittentin<br />

und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird deutsches<br />

Recht zu Grunde gelegt. Vertragssprache und Sprache für die<br />

weitere Kommunikation ist Deutsch.<br />

Weitere Kosten bei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung<br />

der Vermögensanlage<br />

Bei Erwerb der Vermögensanlage wird neben der Zeichnungssumme<br />

ein Agio in Höhe von 5 % auf die Zeichnungssumme erhoben.<br />

Die Anleger haben das Recht, sich selbst an Stelle der Treuhänderin<br />

in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die bei<br />

einer Direkteintragung in das Handelsregister anfallenden Notar-<br />

und Gerichtskosten für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

sowie für die Eintragungen in das Handelsregister<br />

sind von den Anlegern zu tragen. Bei Löschung einer erfolgten<br />

Handels registereintragung können Notar- und Gerichtskosten<br />

entstehen, die von den Anlegern zu tragen sind.<br />

61


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

62<br />

Gemäß § 3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages können rückständige<br />

Pflichteinlagen oder ein nicht vollständig eingezahltes<br />

Agio der Anleger mit 1 % monatlich zu Lasten des säumigen Anlegers<br />

verzinst werden.<br />

Verlangen die Anleger gemäß § 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

Einsicht in die Bücher und Papiere der Emittentin, so<br />

haben sie sich hierbei einer von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Person (z. B. Rechtsanwalt) zu bedienen<br />

und die Kosten hierfür selbst zu tragen.<br />

Überträgt die Treuhänderin den treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil auf den Treugeber bzw. den Kommanditanteil<br />

oder die Treugeberposition auf seinen Ehegatten, seinen eingetragenen<br />

Lebenspartner oder seine Kinder, trägt der Treugeber<br />

sämtliche Kosten und Gebühren dieser Übertragung.<br />

In allen anderen Fällen der Übertragung eines Kommanditanteils<br />

sowie für den Fall, dass die Treuhänderin den Kommanditanteil<br />

auf einen Treugeber überträgt, welcher die Treugeberposition<br />

zuvor von einem anderen Treugeber erhalten hat, trägt der Erwerber<br />

(insbesondere der Erbe, der Beschenkte, der Käufer)<br />

die Kosten für die Handelsregisteranmeldung und die Handelsregistereintragung<br />

in Höhe von pauschal 300 Euro. Wird ein<br />

Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen, schuldet<br />

jeder Erwerber einen Betrag in Höhe der Kostenpauschale (§ 17<br />

Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Werden Anleger nach § 21 Ziffer 1 oder 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Emittentin ausgeschlossen, so haben sie die<br />

im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden gegebenenfalls entstehenden<br />

Kosten zu tragen. Ferner haben sie bei einem Ausschluss<br />

gemäß § 21 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages die im<br />

Zusammenhang mit ihrer Einwerbung von der Emittentin gezahlte<br />

Vertriebsprovision zu erstatten.<br />

Die Kostenverteilung für die bei einem Ausscheiden zu erstellende<br />

Auseinandersetzungsbilanz ist in § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt. Scheiden Kommanditisten auf Grund einer<br />

Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus, tragen die Emittentin<br />

und die kündigenden Kommanditisten die Kosten der Erstellung<br />

der jeweiligen Auseinandersetzungsbilanz je zur Hälfte.<br />

In den übrigen Fällen haben die ausscheidenden Kommanditisten<br />

diese Kosten allein zu tragen. Auf die voraussichtlich von den<br />

ausscheidenden Kommanditisten zu tragenden Kosten haben<br />

diese einen angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />

Generell sind von den Anlegern die von ihnen persönlich veranlassten<br />

Kosten wie z. B. Telefon-, Porto-, Bankgebühren, Steuerberatungskosten<br />

oder Reisekosten zu tragen. Bei Veräußerung<br />

der Beteiligung sind von den Anlegern gegebenenfalls anfallende<br />

Nebenkosten wie z. B. Gutachter- oder Transaktionskosten<br />

zu tragen.<br />

Bei Inanspruchnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierung fallen<br />

für die Anleger neben laufenden Zins- und Tilgungsz ahlungen<br />

möglicherweise weitere Kosten an (z. B. Bearbeitungsgebühren,<br />

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung).<br />

Des Weiteren sind die Anleger verpflichtet, der Emittentin einmal<br />

pro Kalenderjahr auf eigene Kosten eine Bestätigung ihres<br />

zuständigen Finanzamtes zu übermitteln und nachzuweisen,<br />

dass sie weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig und unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig sind. Kommen Anleger<br />

ihren Verpflichtungen gemäß § 3 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

nicht, verspätet oder unvollständig nach, so haben sie<br />

der Emittentin etwaige hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere<br />

in Form von Quellensteuereinbehalten, zu erstatten.<br />

Da die Höhe der vorstehend genannten Kosten jeweils unter<br />

anderem von den persönlichen Verhältnissen oder der Höhe<br />

der Beteiligung der Anleger abhängig ist, kann eine Quantifizierung<br />

nicht vorgenommen werden. Weitere Kosten bei Erwerb,<br />

Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage fallen für<br />

die Anleger nicht an.<br />

Weitere Leistungen des Anlegers<br />

Zur Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber insbesondere<br />

zum Wiederaufleben der Haftung, aus der sich weitere Leistungen<br />

für die Anleger ergeben können, wird auf den folgenden<br />

Abschnitt “Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber” verwiesen.<br />

Eine Nachschussverpflichtung ist gesellschaftsvertraglich<br />

ausgeschlossen. Weitere Leistungen, insbesondere weitere<br />

Zahlungen, sind von den Anlegern nicht zu erbringen.<br />

Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist die Haftung<br />

der Kommanditisten auf ihren Beteiligungsbetrag begrenzt. Die<br />

unmittelbare gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahlung des<br />

Erwerbspreises (vergleiche §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht<br />

ist gemäß § 3 Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen.<br />

Die Kommanditisten und zunächst auch die <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH werden mit einer Hafteinlage von 0,10 Euro je<br />

1,00 US-Dollar Pflichteinlage in das Handels register der Emittentin<br />

eingetragen (siehe § 3 Ziffer 8 des Gesellschafts vertrages).<br />

Werden die Kapitalkonten der Anleger durch nicht von Gewinnen<br />

gedeckte Entnahmen (Auszahlungen) unter die Hafteinlage<br />

gemindert, so lebt die Außenhaftung gegenüber Gläubigern der<br />

Emittentin bis zur Höhe der Hafteinlage wieder auf (§ 172 Absatz 4<br />

in Verbindung mit § 171 Absatz 1 HGB). Das Gleiche gilt, wenn<br />

Anleger Gewinne entnehmen, obwohl die Summe der auf ihren<br />

Konten gebuchten Guthaben durch auf dem Ergebnis sonderkonto<br />

gebuchte Verluste unter den Betrag der Hafteinlage gemindert<br />

ist oder durch die Entnahme unter diesen Betrag gemindert wird.<br />

Sollte die Emittentin z. B. illiquide werden, könnten die empfangenen<br />

Auszahlungen bis zur Höhe der Hafteinlage zurückgefordert<br />

werden. Auch nach einem Ausscheiden haften Kommanditisten


Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

bis zu fünf Jahre für die bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens<br />

begründeten Verbindlichkeiten der Emittentin bis zur Höhe der<br />

Hafteinlage. Zur Rückerstattungspflicht von Gewinn anteile übersteigenden<br />

Entnahmen im Rahmen eines Auseinandersetzungsguthabens<br />

siehe auch “Auseinandersetzungs guthaben”, Seite 59.<br />

Eine noch weiter gehende Haftung analog §§ 30 f. GmbHG bis<br />

zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf<br />

die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn Auszahlungen an die<br />

Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen des § 16 Ziffer<br />

2 des Gesellschaftsvertrages erfolgen, also die Liquiditäts- und<br />

Vermögenslage der Emittentin Auszahlungen ohne Inanspruchnahme<br />

von Krediten nicht zugelassen hätte.<br />

Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />

der Treuhänderin besteht die oben beschriebene Haftung der<br />

Kommanditisten mittelbar auch für Treugeber.<br />

Angaben über die Emittentin<br />

Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber an der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />

Die Emittentin wurde am 13. April 2011 gegründet und am 17.<br />

Mai 2011 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter<br />

der Registernummer HRA 113123 eingetragen. Der Sitz der Emittentin<br />

ist Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet Amelungstraße<br />

8–10, 20354 Hamburg.<br />

Als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) unterliegt die Emittentin<br />

deutschem Recht und ist gemäß § 2 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ein Konzernunternehmen<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG im Sinne von § 18 AktG und<br />

nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 290 ff. HGB. Ihre<br />

alleinigen Gesellschafter sind die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin und die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH. Alleingesellschafterin dieser Gesellschaften ist jeweils die<br />

Anbieterin. Nach Beitritt der Treuhandkommanditisten handelt es<br />

sich bei der Emittentin nicht mehr um ein Konzernunternehmen<br />

im Sinne von § 18 AktG und §§ 290 ff. HGB.<br />

Gegenstand der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

ist der Erwerb und die Vermietung eines Flugzeuges des Herstellers<br />

Airbus sowie die Durchführung sämtlicher damit im Zusammenhang<br />

stehender Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />

Die Emittentin ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens<br />

unmittelbar oder mittelbar zu fördern, oder mit diesem<br />

unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH. Von der<br />

Geschäftsführung der Emittentin ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ausgeschlossen. Sie leistet keine Kapitaleinlage.<br />

Zur Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin siehe<br />

die Tabellen im Abschnitt “Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />

der Emittentin”, Seite 64 f.<br />

Die Emittentin wurde erst im Jahr 2011 gegründet. Daher können<br />

keine Angaben über an den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährten<br />

Gesamtbezüge gemacht werden.<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH ist geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Emittentin. Sie ist allein und ausschließlich<br />

zur Geschäftsführung der Emittentin berechtigt und verpflichtet.<br />

Sie ist neben der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Vertretung<br />

der Emittentin berechtigt. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben auf zuverlässige<br />

Dritte zu übertragen.<br />

Alle Geschäfte der geschäftsführenden Kommanditistin, die den<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten,<br />

bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter bzw.<br />

des Beirates (siehe § 6 Ziffer 3 und 4 und § 7 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Zu den Vergütungen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

siehe die Tabellen im Abschnitt “Angaben über die<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin”, Seite 64 f.<br />

Die Emittentin wurde erst im Jahr 2011 gegründet. Daher können<br />

keine Angaben über an den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährten<br />

Gesamtbezüge gemacht werden.<br />

Abweichende Bestimmungen<br />

Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin wurde<br />

in den §§ 3, 5 bis 7, 9, 10 und 16 bis 25 von den gesetzlichen<br />

Regelungen abgewichen. Diese Regelungen betreffen die Möglichkeit<br />

der Kapitalerhöhung und -herabsetzung durch die Treuhänderin<br />

bzw. die geschäftsführende Kommanditistin, die Möglichkeit<br />

zur Ausübung der Rechte der Treuhänderin durch die<br />

Anleger, Einschränkungen des Gesellschafterkreises, die Höhe<br />

der Haft- und Pflichteinlagen, Vereinnahmung des Agios, Rechtsfolgen<br />

rückständiger Einlagen, Rechtsverhältnis der Kommanditisten<br />

zu der Emittentin als atypisch stille Gesellschafter bis zur<br />

Eintragung im Handelsregister, Einsichts- und Auskunftsrechte<br />

der Anleger, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse,<br />

63


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

64<br />

Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin vom Wettbewerbsverbot,<br />

Stimmrechte und Beschlussfassungen einschließlich Beschlussverfahren<br />

und Mehrheiten, Einrichtung sowie Rechte und Pflichten<br />

eines Beirates, Haftungsbeschränkung der Beiratsmitglieder,<br />

Ergebnisbeteiligung und Entnahmerechte, Übertragung von Kommanditanteilen<br />

und Vorkaufsrechten, Kündigungen, Ausscheiden<br />

und Ausschluss von Gesellschaftern, Höhe und Auszahlung des<br />

Auseinandersetzungsguthabens, Liquidation der Emittentin, Einrichtung<br />

eines Schiedsgerichtes sowie etwaige Rechtsstreitigkeiten<br />

und Verjährung von Schadensersatz ansprüchen. Wegen<br />

weiterer Einzelheiten wird auf den abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG,<br />

Seite 111 ff., verwiesen.<br />

Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin wurde ebenfalls von den gesetzlichen Regelungen<br />

abgewichen. Die Regelungen betreffen die Geschäftsführungsbefugnis<br />

(per Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

von der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

abhängig gemacht werden), die Vertretungsbefugnis<br />

(Vertretung grundsätzlich durch zwei Geschäftsführer oder einen<br />

Geschäftsführer und einen Prokuristen), Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB) die Verfügung über Gesellschaftsanteile<br />

(Verfügung über Gesellschaftsanteile nur mit Zustimmung<br />

der weiteren Gesellschafter möglich) und das Wettbewerbsverbot<br />

(Befreiung vom Wettbewerbsverbot).<br />

Angaben über die Gesellschafter und das Gesellschaftskapital<br />

der Emittentin<br />

Zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes wird das<br />

bisher gezeichnete Kapital der Emittentin gemäß der auf dieser<br />

Seite unten stehenden Tabelle gehalten. Das Komplementärkapital<br />

beträgt 0 US-Dollar, das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />

beträgt 5.200 US-Dollar.<br />

Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Emittentin durch<br />

den Beitritt weiterer Gesellschafter um 87.700.000 US-Dollar<br />

auf einen Betrag von 87.705.200 US-Dollar zu erhöhen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, das Kommanditkapital<br />

um bis zu weitere 300.000 US-Dollar zu erhöhen.Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Absatz 1<br />

Verkaufsprospektgesetz sind bisher nicht ausgegeben worden.<br />

Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG wurde von<br />

der Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH (ohne<br />

Einlage), der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH mit einer Ein lage<br />

von 100 US-Dollar und der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH mit einer Einlage<br />

von 5.100 US-Dollar gegründet. Die Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />

in Höhe von insgesamt 5.200 US-Dollar (Kommanditkapital)<br />

sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vollständig<br />

eingezahlt. Es stehen keine Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />

aus. Die Geschäftsanschrift aller Gründungs gesellschafter<br />

lautet Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg. Alle Gründungsgesellschafter<br />

haben ihren Sitz in Hamburg.<br />

Die mit dem Vertrieb und der Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />

beauftragte <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist jeweils Alleingesellschafterin<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, der <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH und der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten<br />

Vermögensanlage beauftragt sind, noch mittelbar oder unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen. Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar<br />

noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung bzw. Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

Zu personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen siehe<br />

“ Angaben über wichtige Vertragspartner”, Seite 80 ff.<br />

Gesellschafter der Emittentin Gezeichnetes Kapital* Davon eingezahlt* Noch ausstehend*<br />

Persönlich<br />

haftende Gesellschafterin<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />

GmbH<br />

0 0 0<br />

Kommanditisten<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH 100 100 0<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5.100 5.100 0<br />

Summe 5.200 5.200 0<br />

* Alle Angaben in US-Dollar.


Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

Die einzelnen Vergütungen der Gründungsgesellschafter sind in nachfolgender Tabelle aufgelistet.<br />

Vergütung der Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

Vertragsgrundlage<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Vergütung<br />

Ab 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 10.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer (für<br />

2011 anteilig ab Übernahme des Flugzeuges und zur Zahlung fällig bis zum 30. September 2011). Die Vergütung<br />

ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.<br />

Vergütungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />

Vertragsgrundlage<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Vergütungen<br />

Betriebsphase: Ab 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer (für 2011 anteilig ab Übernahme des Flugzeuges, zur Zahlung fällig zum 30. September 2011), ab<br />

2012 um 2 % p. a. ansteigend.Die Vergütung ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres für<br />

das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.<br />

Veräußerungsphase: Bei Veräußerung oder Totalverlust des Flugzeuges Vergütung in Höhe von 1,95 % des Bruttoveräußerungserlöses<br />

bzw. der Versicherungsentschädigung.<br />

Vergütungen der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

65<br />

Vertragsgrundlage<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Vergütungen<br />

Investitionsphase: Einmalig pauschale Vergütung in Höhe von 72.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des vermittelten Kommanditkapitals verdient und<br />

zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der Platzierungsfrist.<br />

Betriebsphase: Ab 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,3 % des für die Emittentin zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres verwalteten Kommanditkapitals zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, im Jahr 2011<br />

zeitanteilig ab Übernahme des Flugzeuges. Die Vergütung ist jeweils zum 30. Dezember eines jeden Jahres fällig<br />

und wird ab 2012 jährlich um 2 % erhöht.<br />

Veräußerungsphase: Pauschale Vergütung in Höhe von 360.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

zur Zahlung fällig bei Beginn der Liquidation.<br />

Über die vorstehend dargestellten vertraglichen Regelungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine Gewinn beteiligungen,<br />

Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind der Erwerb<br />

und die Vermietung eines Flugzeuges des Herstellers Airbus sowie<br />

die Durchführung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender<br />

Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />

Die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin ist von<br />

den folgenden Verträgen abhängig.<br />

Absichtserklärung “Letter of Intent for the Sale and Lease-<br />

Back Proposal of One <strong>A380</strong>-841 Aircraft (9V-SKL) (“LOI”)” mit<br />

folgenden Anlagen: Ausschreibung der <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vom<br />

10. Dezember 2010 “Request for Proposal. Sale and Lease-<br />

Back of One <strong>A380</strong>-841 aircraft (9V-SKL)” sowie eine Zusammenfassung<br />

der Vertragsbedingungen des noch abzuschließenden<br />

Leasingvertrages vom 29. März 2011 “Summary of<br />

Terms for the Long Term Operating Lease of one (1) Airbus<br />

<strong>A380</strong>-841 (9V-SKL)” (siehe Seite 68),<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag zur Kontrolle und Freigabe<br />

der Eigenmittel (siehe Seite 77 f.),<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG über<br />

die Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing (siehe<br />

Seite 78 f.),<br />

Vertrag über die Vermittlung des Leasingvertrages mit East-<br />

Merchant Capital GmbH,<br />

Asset Management-Vertrag und Remarketing-Vertrag mit East-<br />

Merchant Capital GmbH.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

66<br />

Des Weiteren wird die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />

Emittentin von den folgenden, noch abzuschließenden Verträgen<br />

abhängig sein:<br />

Kaufvertrag über das Flugzeug (siehe Seite 68 ff.),<br />

Darlehensvertrag zur langfristigen Finanzierung des Objektes<br />

(siehe Seite 72 f.),<br />

Vertrag über eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe<br />

von 46.000.000 US-Dollar mit Crèdit Industriel et Commercial<br />

(siehe Seite 73 ff.)<br />

Vertrag über eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe<br />

von 30.000.000 US-Dollar mit einer US-Amerikanischen Leasinggesellschaft<br />

(siehe Seite 73 ff.)<br />

Leasingvertrag mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited (siehe Seite 68 ff.).<br />

Zum Ausmaß der Abhängigkeit von der Erfüllung der Verträge<br />

siehe “Risiken der Vermögensanlage – Vertragspartner und Vertragsabschlüsse”,<br />

Seite 20 f.<br />

Die Emittentin ist nicht von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren mit wesentlicher Bedeutung<br />

für ihre Geschäftstätigkeit oder Ertragslage abhängig.<br />

Nach Kenntnis der Anbieterin sind weder Gerichts- noch Schiedsverfahren<br />

anhängig, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Emittentin haben könnten, noch ist ihre Tätigkeit<br />

durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Neben den Investitionen in das in diesem Verkaufsprospekt<br />

genannte Anlageobjekt liegen keine weiteren laufenden Investitionen<br />

vor.<br />

Beirat<br />

Die Gesellschafterversammlung der Emittentin kann die Bildung<br />

eines Beirates beschließen. Im Falle der Bildung eines Beirates<br />

vertritt dieser die Interessen der Kommanditisten und Treugeber<br />

gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin. Die Rechte<br />

und Pflichten des Beirates sind im Einzelnen in §§ 6 und 10<br />

des Gesellschaftsvertrages geregelt. Der Beirat würde aus drei<br />

natürlichen Personen bestehen. Zwei Beiratsmitglieder würden<br />

in einer Gesellschafterversammlung der Emittentin gewählt, ein<br />

Beiratsmitglied würde von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

entsandt. Nach Beschluss über die Errichtung bis zur gegebenenfalls<br />

späteren Wahl des Beirates kann die geschäftsführende<br />

Kommanditistin einen vorläufigen Beirat berufen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde noch kein Beirat<br />

berufen. Es sind keine Aufsichtsgremien vorhanden bzw.<br />

vorgesehen.<br />

Der Beirat würde für drei Jahre gewählt. Er bliebe jedoch bis zur<br />

nächsten nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl<br />

im Amt. Dem Beirat stünden umfassende Kontroll- und Mitwirkungsrechte<br />

zu, um die Interessen der Anleger zu vertreten. Die<br />

Beiratsmitglieder erhielten, vorbehaltlich eines abweichenden<br />

Beschlusses der Gesellschafterversammlung, keine Vergütung.<br />

Die Beiräte erhielten die ihnen durch ihre Tätigkeit entstandenen<br />

und nachgewiesenen angemessenen Auslagen ersetzt. Mit Beginn<br />

der Liquidation würde der Beirat aufgelöst, sofern nicht die<br />

Gesellschafterversammlung etwas anderes beschlösse. Verfügt<br />

die Emittentin über keinen Beirat, werden dessen Rechte durch<br />

die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />

Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Anlageziel der Emittentin ist der Erwerb des Anlageobjektes.<br />

Anlagepolitik der Emittentin ist es, durch die Vermietung des zu<br />

erwerbenden Flugzeuges Erträge für die Anleger zu erzielen. Die<br />

Nettoeinnahmen aus diesem öffentlichen Angebot werden zur<br />

Anschaffung des Flugzeuges verwendet. Der Realisierungsgrad<br />

stellt sich wie folgt dar: Eine Absichtserklärung wurde am 29.<br />

März 2011 geschlossen. Der Kaufvertrag über die Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile<br />

davon wurde noch nicht geschlossen. Die Übernahme des Flugzeuges<br />

ist spätestens für den 29. Juli 2011 geplant. Wegen der<br />

Einzelheiten wird auf das Kapitel “Rechtliche Grund lagen”, Seite<br />

68 ff., verwiesen.<br />

Die vorgesehenen Nettoeinnahmen aus der Emission reichen<br />

für die Realisierung der vorgesehenen Anlageziele nicht aus.<br />

Daher ist die zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital durch<br />

die Emittentin zur Realisierung der Gesamtinvestition erforderlich<br />

(siehe “Rechtliche Grundlagen – Fremdfinanzierung”, Seite<br />

72 f.). Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen aus der<br />

Emission nicht genutzt.<br />

Eigentum und dingliche Belastungen an dem Flugzeug<br />

Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

der Treuhänderin, der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin<br />

stand oder steht weder das Eigentum an dem Anlage objekt<br />

oder wesentlichen Teilen desselben noch aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung an dem Flugzeug zu.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine nicht<br />

nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.<br />

Zur Besicherung der Fremdfinanzierung soll zum Zeitpunkt der<br />

Eigentumsübertragung die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen -<br />

Fremdfinanzierung”, Seite 72 f. genannte erstrangige Hypothek<br />

eingetragen werden. Zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung


Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

des Anlageobjektes (voraussichtlich am 29. Juli 2011) werden<br />

keine weiteren dinglichen Belastungen an dem Anlageobjekt<br />

vorhanden sein.<br />

Beschränkung der Verwendungsmöglichkeiten im Hinblick<br />

auf das Anlageziel<br />

Auf Grund der Größe und der baulichen Spezifikationen des<br />

Flugzeuges bestehen tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes. Hinsichtlich der freien<br />

Verwendung des Anlageobjektes bestehen zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung keine rechtlichen oder weiteren tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />

insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Aus den noch abzuschließenden Darlehensverträgen und auf<br />

Grund nationaler und internationaler regulatorischer Maßnahmen<br />

für den Flugverkehr und für Fluggesellschaften werden<br />

rechtliche Beschränkungen bezüglich der freien Verfügbarkeit<br />

sowie ein Verzicht auf Änderung der Geschäftstätigkeit bestehen.<br />

Erforderliche behördliche Genehmigungen<br />

Nach Kenntnis der Anbieterin sind für die Realisierung des Anlageziels<br />

keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />

Leistungen und Lieferungen<br />

Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />

die Treuhänderin, die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

und die Mitglieder der Geschäftsführung erbringen<br />

folgende Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit<br />

der Vermögensanlage:<br />

Die Anbieterin: Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin: Übernahme der persönlichen<br />

Haftung für die Emittentin<br />

Geschäftsführende Kommanditistin: Geschäftsführung der<br />

Emittentin<br />

Treuhänderin: treuhänderische Übernahme und Verwaltung<br />

von Kommanditbeteiligungen an der Emittentin<br />

Mittelverwendungskontrolleurin: Mittelverwendungskontrolle<br />

des Emissionskapitals.<br />

Darüber hinaus erbringen die Anbieterin und Prospektverantwortliche,<br />

die Gründungsgesellschafter, die Treuhänderin, die<br />

Mittelverwendungskontrolleurin und die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

keine weiteren nicht nur geringfügigen Leistungen und<br />

Lieferungen im Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />

Tätigkeiten für Unternehmen<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind Vorstandsvorsitzender<br />

(Dr. Torsten Teichert) bzw. Angestellter der Anbieterin (Jürgen<br />

Hutt), die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt<br />

wurde. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut sind.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind nicht für Unternehmen<br />

tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind Vorstandsvorsitzender<br />

(Dr. Torsten Teichert) bzw. Angestellter der Anbieterin (Jürgen<br />

Hutt), die mit der Auswahl des Anlageobjektes beauftragt wurde.<br />

Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung nicht<br />

für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Leistungen und Lieferungen erbringen.<br />

Absicherungen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage hat<br />

keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewährleistung<br />

übernommen. Ein Garantiefonds oder eine vergleichbare Einrichtung<br />

besteht nicht.<br />

Dokumentation<br />

Auf Seite 111 ff. dieses Verkaufsprospektes sind der Gesellschaftsvertrag<br />

mit Anlagen, der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

und der Mittelverwendungskontrollvertrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG im Wortlaut abgedruckt.<br />

Die dieser Vermögensanlage zu Grunde liegenden Gutachten<br />

können von interessierten Anlegern angefordert werden.<br />

67


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Rechtliche Grundlagen<br />

68<br />

Die Emittentin hat am 29. März 2011 die nachfolgend beschriebene<br />

Absichtserklärung geschlossen. Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher<br />

Teile davon sind im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch<br />

nicht geschlossen worden.<br />

ABSICHTSERKLÄRUNG – LETTER OF INTENT<br />

Die <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited als vorgesehene Verkäuferin und<br />

Leasingnehmerin (im Folgenden: <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>), die East-<br />

Merchant Capital GmbH als geplante Vermittlerin des Leasingvertrages,<br />

die Australia and New Zealand Banking Group Limited<br />

als Vermittlerin des noch aufzunehmenden Darlehens und geplante<br />

Darlehensgeberin sowie die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG als Vermittlerin<br />

des Eigenkapitals haben am 29. März 2011 eine Absichtserklärung,<br />

einen “Letter of Intent for the Sale and Lease-Back<br />

Proposal of One <strong>A380</strong>-841 Aircraft (9V-SKL) (“LOI”)” (im Folgenden:<br />

LOI), unterzeichnet. Der LOI wird spätestens am 22. Juli<br />

2011, dem Fälligkeitstermin für die Ausführung sämtlicher für die<br />

Transaktion des Flugzeuges erforderlichen Nachweise, Verträge<br />

und Dokumente, enden. Bestandteil des LOI ist eine Exklusivitätsvereinbarung,<br />

nach der sich <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> verpflichtet,<br />

dass, sofern zum Fälligkeitstermin die Transaktionsdokumente<br />

unterschrieben vorliegen, sie innerhalb von drei Monaten außer<br />

mit den oben genannten Vertragsparteien keinen weiteren<br />

Sale-and-Lease-Back-Vertrag oder Vertrag über eine andere<br />

Leasing- oder Finanzierungs-Struktur, insbesondere keine Eigenkapitalvermittlung<br />

durch einen deutschen Mit bewerber, für<br />

eines ihrer Flugzeuge abschließen wird.<br />

Bestandteile des LOI sind weiterhin folgende Anlagen:<br />

eine Ausschreibung der <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vom 10. Dezember<br />

2010 “Request for Proposal. Sale and Lease-Back of One<br />

<strong>A380</strong>-841 aircraft (9V-SKL)”<br />

eine Zusammenfassung der Vertragsbedingungen des noch abzuschließenden<br />

Leasingvertrages vom 29. März 2011 “Summary<br />

of Terms for the Long Term Operating Lease Facility of one (1)<br />

Airbus <strong>A380</strong>-841 (9V-SKL)”<br />

Der LOI unterliegt englischem und walisischem Recht. Für Streitigkeiten<br />

aus dem Vertrag sind die Gerichte von England und Wales<br />

zuständig.<br />

Ausschreibung für eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion<br />

Die als Anlage zum LOI genannte Ausschreibung der <strong>Singapore</strong><br />

<strong>Airlines</strong> vom 10. Dezember 2010 richtet sich an eine noch nicht<br />

benannte Käuferin und Leasinggeberin und gibt grundlegende<br />

Rahmendaten für eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion eines<br />

neuen <strong>A380</strong>-841-Flugzeuges (mit der Hersteller-Seriennummer<br />

058 und der Registrierung 9V-SKL) an.<br />

Zusammenfassung der Vertragsbedingungen des Leasingvertrages<br />

Die ebenfalls zum LOI gehörende Zusammenfassung der Vertragsbedingungen<br />

des noch abzuschließenden Leasingvertrages<br />

gibt die Vertragspartner der Transaktion und des Leasingvertrages<br />

an. Des Weiteren werden in dieser Zusammenfassung<br />

die Rahmenbedingungen der noch abzuschließenden Verträge<br />

(Leasingvertrag, Darlehensvertrag) und die Rückgabekonditionen<br />

für das Flugzeug festgelegt.<br />

Die nachfolgende Darstellung der rechtlichen Grundlagen gibt<br />

die Vertragsinhalte des LOI einschließlich der beiden Anlagen<br />

wieder. Die Vertragsinhalte der noch abzuschließenden Verträge<br />

werden unter dem Vorbehalt genannt, dass sich während<br />

der Vertragsverhandlungen noch Änderungen ergeben können.<br />

KAUFVERTRAG<br />

Gemäß der von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>, EastMerchant Capital GmbH,<br />

Australia and New Zealand Banking Group Limited und der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG am 30. März 2011 unterschriebenen Absichtserklärung<br />

LOI wird ein Kaufvertrag zwischen <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

als Verkäuferin und einer neu zu gründenden deutschen <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung (im Folgenden: Emittentin) als Käuferin<br />

für den Erwerb des Flugzeuges abgeschlossen.<br />

Gegenstand des Kaufvertrages wird ein Airbus <strong>A380</strong>-841 des<br />

Herstellers Airbus S.A.S. (mit der Hersteller-Seriennummer 058<br />

und der Registrierung 9V-SKL) sein, ausgestattet mit vier Rolls-<br />

Royce Trent-970-Triebwerken inklusive sämtlicher Flugzeugdokumente,<br />

nicht jedoch die von der Auftraggeberin, in diesem Fall<br />

der Verkäuferin, eingebauten Ausstattungen (“buyer furnished<br />

equipment” (BFE)). Der Kaufpreis wird gemäß LOI 185.000.000<br />

US-Dollar betragen. Die Transaktionsdokumente sollen spätestens<br />

am 22. Juli 2011 unterzeichnet werden (“Closing Date”),<br />

es sei denn die Vertragsparteien beschließen ein späteres Datum.<br />

Die Ablieferung und Eigentumsübertragung des Flugzeuges<br />

werden auf dem Changi Airport in Singapur stattfinden und sind<br />

für den 29. Juli 2011 vorgesehen. Die Emittentin als Käuferin soll<br />

nicht für die Zahlung von Steuern in Zusammenhang mit dem<br />

Kauf oder der Lieferung des Flugzeuges haften, die durch die<br />

Steuerhoheit des Staats Singapur entstehen.<br />

Die hier genannten Vertragsinhalte sind Bestandteil des unterzeichneten<br />

LOI und werden im Laufe der Vertragsverhandlungen<br />

im Kaufvertrag für das Flugzeug umgesetzt.<br />

LEASINGVERTRAG<br />

In der zum LOI gehörenden Zusammenfassung der Vertragsbedingungen<br />

wurde vereinbart, dass die Leasingnehmerin und die<br />

Emittentin einen Leasingvertrag abschließen.<br />

Es wird sich um einen so genannten Net-Lease-Vertrag handeln,<br />

bei dem die Leasingnehmerin unter anderem für die Zahlung<br />

von sämtlichen Steuern, Kosten, Aufwendungen, Abgaben,


Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />

Gebühren und anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit<br />

der Registrierung, dem Betrieb, dem Aufenthalt des Flugzeuges<br />

am Boden, Instandhaltung und Versicherung des Flugzeuges verantwortlich<br />

ist. Für die Zahlung von Steuern wird es Ausschlussvereinbarungen<br />

geben; die Zahlung der Leasingraten und anderer<br />

Zahlungen im Zusammenhang mit der Leasingnahme sollen<br />

uneingeschränkt verpflichtend sein.<br />

Leasingobjekt<br />

Leasingobjekt ist ein Airbus <strong>A380</strong>-841 (mit der Hersteller-<br />

Seriennummer 058 und der Registrierung 9V-SKL), ausgestattet<br />

mit vier Rolls-Royce Trent-970-Triebwerken inklusive sämtlicher<br />

Flugzeug-Dokumente, nicht jedoch die von der Auftraggeberin, in<br />

diesem Fall der Verkäuferin, eingebauten Ausstattungen (“ buyer<br />

furnished equipment” (BFE)), die im Eigentum von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

verbleiben. Diese oder gegebenenfalls ausgetauschte Ausstattungen<br />

gehen bei Rückgabe des Flugzeuges entsprechend<br />

den Rückgabekonditionen (“Minimum Return Conditions”) in<br />

das Eigentum der Emittentin über.<br />

Leasingrate<br />

Die Leasingraten sind gemäß LOI monatlich im Voraus, frei<br />

von Quellensteuer, in US-Dollar zu zahlen. Bei einem unterstellten<br />

Swap-Zinssatz von 2,4845 % p. a. würde die monatliche<br />

Leasingrate 0,8530 % des Kaufpreises, entsprechend<br />

1.578.050 US-Dollar, betragen. Die Leasingrate wird erst 2<br />

Tage vor Übernahme des Flugzeuges fixiert und richtet sich<br />

nach dem 7-Jahres-US-Dollar-Swapsatz. Bei einer Änderung des<br />

7-Jahres-US-Dollar-Swapsatzes um 50 Basispunkte ändert sich<br />

die Leasingrate um 0,0164 % des Kaufpreises pro Monat. Die tatsächliche<br />

Leasing rate wird damit erst am Tag der Unterzeichnung<br />

des Leasingvertrages feststehen.<br />

Laufzeit<br />

Der Leasingvertrag beginnt gemäß LOI mit dem Datum der<br />

Ablieferung und Eigentumsübertragung des Flugzeuges auf die<br />

Emittentin und endet nach zehn Jahren.<br />

Verlängerungsoptionen<br />

Nach Ablauf der Grundleasingzeit kann die Leasingnehmerin<br />

gemäß LOI die Laufzeit des Leasingvertrages um maximal fünf<br />

Jahre verlängern. Die Leasingnehmerin wird im Anschluss an die<br />

Grundleasingzeit zwischen Verlängerungsoptionen von 24, 36<br />

oder 60 Monaten wählen können. Die Verlängerung erfolgt zwischen<br />

dem 12. und dem 18. Monat vor Ablauf des Vertrages. In<br />

diesem Zeitraum wird die Marktleasingrate definiert. Wird eine<br />

erste Verlängerungsoption von 24 bzw. 36 Monaten gewählt, so<br />

können Anschlussverlängerungsoptionen von bis zu drei bzw.<br />

bis zu zwei Mal 12 Monaten gewählt werden. Insgesamt wird die<br />

Leasingdauer damit 15 Jahre nicht überschreiten.<br />

Die Höhe der Leasingrate für die Verlängerungsoptionen richtet<br />

sich nach der Laufzeit. Zu den Einzelheiten und den Profit-Sharing-Regelungen<br />

siehe folgende Tabelle:<br />

69<br />

Verlängerungsoptionen des Leasingvertrages<br />

Grundleasingrate<br />

Laufzeit<br />

Leasingraten<br />

10 Jahre<br />

0,8530 % des Kaufpreises bzw. 1.578.050 US-Dollar<br />

Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />

1. Verlängerungsoption<br />

Laufzeit 2 Jahre 3 Jahre 5 Jahre<br />

Monatliche Leasingraten*<br />

Marktleasingrate, mindestens<br />

jedoch 1.105.500 US-Dollar +<br />

575.000 US-Dollar<br />

Marktleasingrate,<br />

mindestens jedoch<br />

980.000 US-Dollar<br />

Marktleasingrate,<br />

mindestens jedoch<br />

980.000 US-Dollar<br />

Weitere Verlängerungsoptionen<br />

Laufzeit 3 x 1 Jahr 2 x 1 Jahr –<br />

Monatliche Leasingraten* 890.000 US-Dollar 980.000 US-Dollar –<br />

* Sofern die Marktleasingrate die Mindestleasingrate übersteigt, erhält die Leasingnehmerin für jeden die Mindestleasingrate übersteigenden<br />

Betrag eine Erfolgsbeteiligung/Profit-Sharing (bei Szenario 1 in Höhe von 10 % davon; bei Szenario 2 und 3 beträgt die Erfolgsbeteiligung 10 % davon<br />

plus eine weitere Erfolgsbeteiligung in Höhe von 40 % auf einen gegebenenfalls 1,2 Millionen US-Dollar übersteigenden Betrag).


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

70<br />

Sollte die Leasingnehmerin nach Ablauf der Grundleasingzeit<br />

keine Verlängerungsoption in Anspruch nehmen, so wird sie<br />

gemäß dem noch abzuschließenden Leasingvertrag zu einer<br />

Garantiezahlung für den Leasingnehmerwechsel in Form eines<br />

Darlehens verpflichtet sein. Das Darlehen ist in einer Summe,<br />

bei Beendigung der Grundleasingzeit zur Zahlung fällig. Sollte<br />

das Flugzeug innerhalb von 36 Monaten an einen Dritten oder an<br />

die Leasingnehmerin vermietet oder verkauft werden, so ist das<br />

Darlehen in Höhe der tatsächlich erzielten Leasingraten, die die<br />

Beteiligungsgesellschaft während der folgenden 36 Monate von<br />

einem Anschlussleasingnehmer vergleichbarer Qualität erhält,<br />

zurückzuzahlen. Im Falle eines Verkaufs des Flugzeugs innerhalb<br />

der nächsten 36 Monate erfolgt eine prorataische Rückzahlung<br />

des Darlehens aus dem Veräußerungserlös.<br />

Untervermietung (Sub-Leasing)<br />

Die Leasingnehmerin wird gemäß noch abzuschließendem<br />

Leasing vertrag, ohne vorherige Zustimmung der Emittentin und<br />

der finanzierenden Bank keine Untervermietung (Sub-Leasing)<br />

durchführen können. Sie wird ebenfalls nur mit Zustimmung der<br />

Emittentin und der finanzierenden Bank berechtigt sein, sich<br />

von Teilen des Flugzeuges, den Triebwerken oder Teilen davon<br />

zu trennen, es sei denn dies geschieht zu Test- oder Reparaturoder<br />

Modifikationszwecken.<br />

Eine zulässige Untervermietung wird nur erfolgen können, wenn<br />

die Leasingnehmerin sicherstellt, dass die Eigentumsverhältnisse<br />

der Emittentin und Eigentümerin auch bei einer Neuregistrierung<br />

des Flugzeuges für das Sub- Leasing- Unternehmen sichergestellt<br />

sind und die Leasing nehmerin sämtliche Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Neu registrierung des Flugzeuges übernehmen wird.<br />

Eine Untervermietung wird die Leasing nehmerin nicht von ihren<br />

Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag entbinden.<br />

Wartung, Modifikation und Austausch von Teilen<br />

Modifikationen der Ausstattung auf Wunsch und Kosten der<br />

Leasing nehmerin können gemäß noch abzuschließendem Leasingvertrag<br />

vorgenommen werden, sofern sie zu keiner Verschlechterung<br />

oder Verringerung der Verwendung oder Leistungs fähigkeit<br />

des Flugzeuges führen und sofern sie dokumentiert werden. Modifikationen<br />

der Ausstattung, die von der zuständigen Luftfahrtbehörde<br />

angefordert werden, werden auf Kosten der Leasingnehmerin<br />

auszuführen sein. Die Emittentin wird an den Kosten für<br />

diese Modifikationen beteiligt, maximal jedoch mit einem Betrag<br />

von 500.000 US-Dollar während der gesamten Leasingperiode.<br />

Bei Rückgabe des Flugzeuges erhält die Emittentin von der Leasingnehmerin<br />

einen Ausgleich für ihren Anteil an den Kosten.<br />

Falls Triebwerke oder Teile des Flugzeuges durch die Leasingnehmerin<br />

ausgetauscht werden, so ist sicher zu stellen, dass<br />

das Eigentum für die neuen Triebwerke auf die Emittentin übergeht<br />

und sie frei von Sicherungsrechten sind. Triebwerke werden<br />

nur entfernt werden können, wenn sie unverzüglich gegen<br />

ein Triebwerk des gleichen Modells oder eine verbesserte Version<br />

ausgetauscht werden. Die entfernten Triebwerke können<br />

in einem anderen Flugzeug der Leasingnehmerin installiert<br />

werden. Nicht verwendete Triebwerke sind sicher und frei von<br />

Sicherungs rechten zu verwahren.<br />

Poolverträge<br />

Der noch abzuschließende Leasingvertrag sieht vor, dass die<br />

Leasingnehmerin die Triebwerke mit anderen kommerziellen<br />

Fluggesellschaften teilen, sie an diese weitergeben oder verleasen<br />

kann (Pooling von Triebwerken), sofern die Leasingnehmerin<br />

Teil des Pools ist und keine weitere Eigentumsübertragung<br />

vorgenommen wird oder weitere Sicherungsrechte eingetragen<br />

werden und ausschließlich die Emittentin im Falle eines Schadens<br />

oder Verlustes der Triebwerke anspruchsberechtigt für<br />

eine Schadens regulierung ist.<br />

Inspektionsrechte<br />

Die Emittentin und die Darlehensgeberin werden gemäß noch<br />

abzuschließendem Leasingvertrag das Flugzeug gemeinsam nicht<br />

mehr als einmal alle zwölf Monate einer Inspektion unterziehen<br />

lassen. Die Kosten für die Durchführung der Inspektion wird die<br />

Emittentin zu tragen haben. Im Falle von Schadens anzeichen oder<br />

bei Folge-Inspektionen können Inspektionen auch vorher und<br />

dann auf Kosten der Leasingnehmerin vorgenommen werden.<br />

Die jährliche Inspektion ist der Leasingnehmerin 14 Tage zuvor<br />

bekannt zu geben und darf den planmäßigen Betrieb des Flugzeuges<br />

nicht unterbrechen.<br />

Versicherungen<br />

Die Leasingnehmerin ist gemäß LOI verpflichtet, auf eigene Kosten<br />

und während des gesamten Leasingzeitraumes eine All- Gefahren-<br />

Versicherung für das Flugzeug gegen Risiken, Kriegsrisiken und<br />

Nebengefahren und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen<br />

(die gemäß noch abzuschließendem Leasingvertrag unter anderem<br />

Passagier-, Gepäck-, Frachtversicherungen beinhalten soll).<br />

Der Versicherungsbetrag soll mindestens 1 Milliarde US-Dollar<br />

pro Flugzeug betragen. Die Versicherungen müssen den internationalen<br />

Standards der Versicherungsmärkte für Flugzeuge<br />

entsprechen und sowohl Leasingnehmerin als auch Emittentin<br />

und Darlehensgeberin als Versicherte vorsehen. Der Versicherungswert<br />

bei Totalverlust soll für das erste Jahr 115 % des Kaufpreises<br />

betragen und Abschläge von 1.500.000 US-Dollar pro<br />

Jahr für die ersten beiden Folgejahre bzw. 7.500.000 US-Dollar<br />

pro Jahr ab dem vierten Jahr berücksichtigen.<br />

Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

Es ist vorgesehen, dass sich die Emittentin mit Unterzeichnung<br />

des noch zu verhandelnden Leasingvertrages vertraglich ver-


Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />

pflichtet, ihre Geschäftstätigkeit auf folgende Tätigkeiten zu<br />

beschränken: Ankauf und ggf. spätere Verwertung, Finanzierung,<br />

Besitz, Verleasen und Vermarktung des Flugzeuges sowie<br />

die damit im Zusammenhang stehenden Geschäftstätigkeiten.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin und geschäftsführende<br />

Kommanditistin<br />

Gemäß noch abzuschließendem Leasingvertrag wird die Emittentin<br />

zudem sicher zu stellen haben, dass die Anbieterin des<br />

<strong>Fonds</strong>angebotes, die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, keine Entfernung oder<br />

Austausch der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin in ihrer jeweiligen Funktion<br />

vornimmt, keine weitere Person oder Personen diesen Gesellschaften<br />

hinzufügt, 100 % der Geschäftsanteile an beiden Gesellschaften<br />

hält und dass die Emittentin jederzeit ihren Unternehmenssitz<br />

in Deutschland behält. Eine Abweichung hiervon<br />

ist jeweils nur mit Zustimmung der Leasingnehmerin möglich.<br />

Verpflichtung der Emittentin aus dem Leasingvertrag –<br />

Steuerzwecke<br />

Die Emittentin wird sich im Rahmen des noch abzuschließenden<br />

Leasingvertrages verpflichten, gegenüber der Leasingnehmerin<br />

sicher zu stellen, dass sämtliche an der Emittentin beteiligten<br />

Personen während des gesamten Leasingzeitraumes unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig in Deutschland oder einem<br />

anderen Land sind, mit dem Singapur hinsichtlich der Ermittlung<br />

der Quellensteuer, die die Leasingnehmerin an das dortige Finanzamt<br />

zu entrichten hat, ähnliche Steuerabkommen wie mit<br />

Deutschland abgeschlossen hat.<br />

Die Emittentin ist verpflichtet, am oder bis zum 30. April eines<br />

jeden Jahres während des gesamten Leasingzeitraumes hierfür<br />

einen Nachweis anhand einer Liste mit Namen, Wohnsitz-<br />

Finanzamt sowie Steuernummer sämtlicher an der Emittentin<br />

beteiligter Personen zu übermitteln. Unabhängig davon ist die<br />

Emittentin verpflichtet, der Leasingnehmerin unverzüglich mitzuteilen,<br />

wenn eine der beteiligten Personen nicht mehr unbeschränkt<br />

steuerpflichtig in Deutschland oder einem in steuerlicher<br />

Hinsicht ähnlichen Land ist.<br />

Vertragsstörungen der Leasingnehmerin<br />

Als Vertragsstörungen der Leasingnehmerin werden im noch<br />

abzuschließenden Leasingvertrag unter anderem folgende<br />

Fälle definiert:<br />

Die Leasingnehmerin kommt ihren Zahlungsverpflichtungen<br />

der Leasingrate innerhalb von fünf Werktagen oder sonstigen<br />

Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 15 Werktagen nach<br />

Fälligkeitsdatum nicht nach.<br />

Das Flugzeug wird nicht versichert, oder die Leasingnehmerin<br />

benutzt es oder erlaubt die Benutzung des Flugzeuges im unversicherten<br />

Zustand.<br />

Die Leasingnehmerin begeht Vertragsbruch, in dem sie der Erfüllung<br />

einer ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />

nicht nachkommt und diesen Vertragsbruch auch<br />

für 30 Tage nach Kenntnisnahme durch die Emittentin weiter<br />

begeht. Die Frist kann sich auf 90 bzw. 180 Tage verlängern,<br />

wenn absehbar ist, dass die Vertragsstörung innerhalb von 90<br />

bzw. 180 Tagen beseitigt werden kann und die Leasingnehmerin<br />

dies ernsthaft vornimmt.<br />

Zusicherungen der Leasingnehmerin, die Bestandteil des Leasingvertrages<br />

oder eines anderen Vertrages sind, erweisen<br />

sich als fehlerhaft und diese Fehlerhaftigkeit hat wesentliche<br />

Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem<br />

Vertrag und kann nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme<br />

der Emittentin geheilt werden.<br />

Die Leasingnehmerin wird insolvent oder zahlungsunfähig.<br />

Die Eigentümer der Leasingnehmerin beschließen die Liquidation<br />

der Leasingnehmerin oder es werden darauf abzielende<br />

Maßnahmen eingeleitet oder Beschlüsse getroffen, es sei denn,<br />

diese Beschlüsse oder Maßnahmen werden innerhalb von 180<br />

Tagen aufgehoben oder ausgesetzt.<br />

Es wird ein Zwangsverwalter, Liquidator oder Konkursverwalter<br />

für die Leasingnehmerin berufen, und eine Beschlagnahmung<br />

sämtlicher Wirtschaftsgüter der Leasingnehmerin wird nicht<br />

innerhalb von 180 Tagen wieder aufgehoben.<br />

Tritt eine dieser vorstehend genannten Vertragsstörungen ein,<br />

kann die Emittentin das Leasingverhältnis für das Flugzeug beenden<br />

(wobei die Verpflichtungen der Leasing nehmerin, nicht<br />

jedoch die Rechte aus dem Vertrag fortbe stehen) oder fortführen<br />

und die Erfüllung der Verpflichtungen gerichtlich durchsetzen<br />

oder das Flugzeug in Besitz nehmen. Sämtliche aus der vorzeitigen<br />

Beendigung des Vertrages wegen Vertragsstörungen der<br />

Leasingnehmerin resultierenden Kosten sind von der Leasingnehmerin<br />

zu tragen. Die Emittentin kann das Flugzeug verkaufen<br />

oder weitervermieten.<br />

Vertragsstörungen der Emittentin<br />

Folgende Handlungen von Seiten der Emittentin werden gemäß<br />

noch abzuschließendem Leasingvertrag zu einer Vertrags störung<br />

führen, die die Leasingnehmerin berechtigt, das Vertrags verhältnis<br />

vorzeitig zu beenden:<br />

Die Emittentin oder ihre gesetzlichen Vertreter stören den<br />

Betrieb oder Besitz des Flugzeuges durch die Leasing nehmerin<br />

oder Sub-Leasing-Unternehmen.<br />

Die Emittentin führt einen anderen als vertraglich vorgesehen<br />

Geschäftszweck – An- und Verkauf, Finanzierung, Besitz, Verleasen<br />

und Vermarktung – durch.<br />

Die Emittentin wird insolvent oder zahlungsunfähig.<br />

Die Eigentümer der Emittentin beschließen die Liquidation<br />

der Emittentin oder es werden darauf abzielende Maßnahmen<br />

eingeleitet oder Beschlüsse getroffen, es sei denn, diese<br />

71


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

72<br />

Beschlüsse oder Maßnahmen werden innerhalb von 180 Tagen<br />

aufgehoben oder ausgesetzt.<br />

Es wird ein Zwangsverwalter, Liquidator oder Konkursverwalter<br />

für die Emittentin berufen, und eine Beschlagnahmung sämtlicher<br />

Wirtschaftsgüter der Emittentin wird nicht innerhalb von<br />

180 Tagen wieder aufgehoben.<br />

Das Vertragsverhältnis kann durch die Leasingnehmerin vorzeitig<br />

beendet werden, wenn der Betrieb und Besitz des Flugzeuges<br />

gestört oder die anderen Rechte der Leasingnehmerin<br />

aus dem Vertrag behindert werden und die Störungen nicht innerhalb<br />

von zehn Tagen bzw. 15 Tagen nach Anzeige der Leasingnehmerin<br />

behoben werden. Die Leasingnehmerin hat die für<br />

die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbarte<br />

Summe (“Early Termination Sum”) zu zahlen, die Emittentin<br />

wird sicherstellen, dass das lastenfreie Eigentumsrecht auf die<br />

Leasingnehmerin übergeht.<br />

Rückgabe des Flugzeuges<br />

Im LOI sind die Rückgabekonditionen für das Flugzeug definiert,<br />

die unter anderem vorsehen, dass die Rückgabe des Flugzeuges<br />

und der Triebwerke sowie sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen<br />

gemäß den Bestimmungen der zivilen Luftfahrtbehörde des<br />

Staates Singapur (Civil Aviation Authority of <strong>Singapore</strong> (CAAS))<br />

durchgeführt werden müssen. Der Flugzeugrumpf und die Triebwerke<br />

(gegebenenfalls auch ausgetauschte Triebwerke) sind frei<br />

von Sicherungsrechten zurück zu geben. Das Flugzeug soll sich<br />

in einem so guten Betriebszustand befinden wie bei Ablieferung<br />

und für den Einsatz in der kommerziellen Passagier-Luftfahrt<br />

geeignet sein, vorbehaltlich gewöhnlicher Abnutzung. Die Leasingnehmerin<br />

ist verpflichtet, auf Anfrage der Emittentin und<br />

auf eigene Kosten einen Testflug durchzuführen. Der Rumpf ist<br />

weiß zu streichen, und es ist sicher zu stellen, dass die Fahrgestelle<br />

und die Triebwerke des Flugzeuges seit der letzten planmäßigen<br />

Wartung nicht mehr als 75 % der für ein Kalenderjahr<br />

vorgesehenen Betriebsstunden bzw. Flugintervalle eingesetzt<br />

wurden. Bei einem Betrieb der Fahrgestelle und Triebwerke von<br />

mehr als 50 % der vorgesehenen Zeit, hat die Leasingnehmerin<br />

Ausgleichszahlungen an die Emittentin zu leisten.<br />

Die Leasingnehmerin hat bei Rückgabe des Flugzeuges sicher<br />

zu stellen, dass die eingebauten Innenausstattungen (buyer furnished<br />

equip ment (BFE)) frei von Sicherungsrechten und für die<br />

Emittentin ohne Kosten in das Eigentum der Emittentin übergehen.<br />

Einige dieser Innenausstattungen verbleiben jedoch im Eigentum<br />

der Leasingnehmerin und können gegen Ausstattungen,<br />

die dem Standard großer internationaler Fluggesellschaften entsprechen<br />

müssen, ausgetauscht werden.<br />

Eigentumsplakette<br />

Die Leasingnehmerin wird gemäß noch abzuschließendem<br />

Leasing vertrag sicherzustellen haben, dass jederzeit feuerfeste,<br />

an prominenter Stelle im Flugzeug und auf jedem Triebwerk<br />

fest installierte Plaketten mit dem Hinweis anzubringen<br />

sind, dass sich das Flugzeug im Eigentum der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />

Flugzeugfonds GmbH & Co. KG befindet, an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Limited verleast ist, und die finanzierende Bank als Pfandrechtsinhaberin<br />

eingetragen ist.<br />

Gerichtsstand<br />

Der noch abzuschließende Leasingvertrag wird englischem<br />

Recht, in Ausnahmen dem Recht des Staates Singapur unterliegen.<br />

Für Streitigkeiten aus dem Vertrag werden die Gerichte<br />

von England und Wales zuständig sein.<br />

FREMDFINANZIERUNG<br />

Die Emittentin plant zur Finanzierung des Flugzeuges ein langfristiges<br />

Darlehen bei einem Bankenkonsortium unter der Führung<br />

der Australia and New Zealand Banking Group Limited (im Folgenden:<br />

ANZ) aufzunehmen. Das langfristige Darlehen wurde im<br />

Rahmen des auf Seite 68 beschriebenen LOI von der ANZ schriftlich<br />

zugesagt. Die Zusage wurde unter der Bedingung gegeben,<br />

dass über den langfristigen Darlehensvertrag Einigkeit erzielt<br />

wird. Der Darlehensvertrag ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die Ausgestaltung<br />

und die Konditionen des langfristigen Darlehens wurde<br />

neben dem LOI zwischen der Emittentin und der finanzierenden<br />

Bank am 5. Juli 2011 ein rechtlich nicht bindendes, so genanntes<br />

Term-Sheet abgeschlossen, welches 45 Tage gültig ist. In diesem<br />

Term-Sheet und dem abgeschlossenen LOI wurden die folgenden<br />

wesentlichen Konditionen des langfristigen Darlehens vereinbart:<br />

Darlehenshöhe<br />

Die Höhe des langfristigen Darlehens beträgt 111.300.000 US-<br />

Dollar und wird zweckgebunden zur teilweisen Finanzierung des<br />

Erwerbs des Flugzeuges gewährt.<br />

Auszahlung<br />

Die Auszahlung des Darlehens soll in einer Summe am Tag der<br />

Übernahme des Flugzeuges durch die Emittentin erfolgen. Die<br />

Auszahlung wird marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen<br />

unterliegen.<br />

Laufzeit sowie Zins- und Tilgungszahlungen<br />

Das Darlehen wird eine Laufzeit von 12 Jahren ab Auszahlung<br />

des Darlehens haben und, beginnend einen Monat nach Auszahlung,<br />

in monatlichen nachschüssigen annuitätischen Raten<br />

in Höhe von anfänglich 1.007.654,37 US-Dollar (Zins und Tilgung)<br />

zurück zu zahlen sein. Die monatliche Annuität verringert<br />

sich nach dem zehnten Jahr (voraussichtlich im August 2021)<br />

auf 766.708,85 US-Dollar. Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen<br />

seitens der Emittentin werden mit einem Mindestvolumen von<br />

5.000.000 US-Dollar oder einem Vielfachen davon jederzeit


Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />

mit einer Ankündigung von zehn Arbeitstagen möglich sein. Zusätzlich<br />

zu einer freiwilligen Rückzahlung sind eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungung<br />

aus dem Darlehens vertrag und der<br />

Swap-Vereinbarung zu entrichten.<br />

Bei Eintreten folgender Sachverhalte wird das Darlehen zudem<br />

von der Emittentin vorzeitig zurück zu zahlen sein:<br />

Verkauf des Flugzeuges,<br />

Totalverlust des Flugzeuges,<br />

Änderung des geltenden Rechts, die zu einer Verschlechterung<br />

der Sicherheitenposition der Bank führt bzw. zum<br />

Unwirksamwerden des Darlehensvertrages,<br />

Kündigung des Leasingvertrages,<br />

Der Leasingvertrag wird nicht verlängert und die vereinbarte<br />

Garantie-Zahlung in Form eines Darlehens vereinnahmt.<br />

Die Zinszahlungen werden monatlich nachschüssig in US- Dollar<br />

zu leisten sein. Die Höhe des Zinssatzes wird variabel sein und<br />

auf Basis des 1-Monats-US-Dollar-LIBOR berechnet.<br />

Zinssicherung/Swap-Vereinbarung<br />

Mit Abschluss des Darlehensvertrages wird die Emittentin eine<br />

Zinssicherung auf Basis einer Swap-Vereinbarung mit der ANZ<br />

über die gesamte Laufzeit der Finanzierung schließen. Die Höhe<br />

des dann gesicherten Zinssatzes wird zwei Tage vor der geplanten<br />

Übernahme festgeschrieben. Eventuelle Zinsänderungen seit<br />

Abschluss des LOI bis zur tatsächlichen Sicherung des Zinssatzes<br />

werden durch eine entsprechende Anpassung der Leasingrate<br />

ausgeglichen.<br />

Bearbeitungsgebühr/Erhöhte Kosten<br />

Bei Auszahlung des Darlehens werden eine Swap-Arrangement-<br />

Fee sowie eine Participation-Fee zur Zahlung fällig. Darüber hinaus<br />

übernimmt die Emittentin die Beratungskosten für die Erstellung<br />

der Vertragsdokumente.<br />

Die Emittentin hat dem Darlehensgeber alle zusätzlichen Kosten<br />

auszugleichen, die diesem während der Laufzeit des Darlehensvertrages<br />

gegebenenfalls durch zusätzliche Steuern (mit Ausnahme<br />

von Steuern auf Einkommen und Ertrag) sowie Änderungen von<br />

bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen in Bezug auf das Darlehen<br />

entstehen.<br />

Die Bearbeitungsgebühren werden insgesamt voraussichtlich<br />

1.113.000 US-Dollar betragen.<br />

Sicherheiten<br />

Zur Absicherung des Darlehensbetrages wird die ANZ eine erstrangige<br />

Flugzeughypothek erhalten. Zusätzlich werden die Ansprüche<br />

auf Zahlung der Leasingrate aus dem Leasingvertrag<br />

mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> an die finanzierende Bank abgetreten<br />

sowie die Konten der Emittentin an die ANZ verpfändet. Weiterhin<br />

wird die ANZ neben der Emittentin als weitere versicherte<br />

Person bei den von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> abzuschließenden Versicherungen<br />

aufgenommen.<br />

Kündigung<br />

Kommt die Emittentin ihren Verpflichtungen zur Bedienung der<br />

Finanzierung aus dem Darlehensvertrag nicht nach oder verletzt<br />

sie sonstige darlehensvertragliche Pflichten, wird die ANZ den<br />

Darlehensvertrag vorzeitig kündigen können. Weitere Gründe für<br />

eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages seitens der<br />

ANZ wären unter anderem die Insolvenz der Emittentin oder die<br />

Einstellung des Geschäftsbetriebes der Emittentin.<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Die Emittentin wird sich gegenüber der finanzierenden Bank<br />

verpflichten, neben dem Erwerb, der Vermietung und der Finanzierung<br />

des Flugzeuges und der Durchführung der damit zusammenhängenden<br />

Geschäfte keine weitere Geschäftstätigkeit<br />

aufzunehmen.<br />

Gerichtsstand<br />

Der noch abzuschließende Darlehensvertrag und die Swap-<br />

Vereinbarung werden englischem Recht unterliegen. Als<br />

Gerichtsstand werden englische Gerichte vereinbart.<br />

EIGENKAPITAL-ZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Neben der langfristigen Fremdfinanzierung wird die Emittentin<br />

zwei weitere Darlehen in Höhe von insgesamt 76.000.000 US-<br />

Dollar zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals aufnehmen.<br />

Bezüglich der Finanzierungen hat die Emittentin mit den finanzierenden<br />

Instituten rechtlich nicht bindende Term Sheets geschlossen<br />

in denen die Konditionen der Finanzierungen festgelegt wurden.<br />

1. Nachrangiges Darlehen<br />

Gemäß Term Sheet vom 6./7. Juli 2011 hat die Crédit Industriel<br />

et Commercial <strong>Singapore</strong> Branch, (nachfolgend CIC) der<br />

Emittentin ein Darlehen in Höhe von 46.000.000 US-Dollar in<br />

Aussicht gestellt. Die Auszahlung des Darlehens soll bei Übernahme<br />

des Flugzeuges erfolgen. Die Auszahlung wird marktüblichen<br />

Auszahlungsvoraussetzungen unterliegen. Das Darlehen<br />

hat zunächst eine Laufzeit von sechs Monaten und ist nach der<br />

Tilgung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung aus dem platzierten<br />

Eigenkapital zu tilgen. Sollte das Darlehen am Ende der<br />

ursprünglichen Laufzeit nicht vollständig zurückgeführt sein, wird<br />

der verbleibende Teil in ein langfristiges nachrangiges Darlehen<br />

mit einer Laufzeit von bis zu 11,5 Jahren gewandelt. Im Falle der<br />

Verlängerung des Darlehens ist zunächst eine Tilgung in Höhe<br />

von 3.500.000 US-Dollar zu leisten. Der verbleibende Teil ist<br />

in Abhängigkeit der tatsächlichen Eigenkapitalplatzierung über<br />

eine Laufzeit zwischen sechs und 11,5 Jahren zurückzuführen.<br />

73


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

74<br />

Die Verzinsung für die ersten sechs Monate erfolgt auf Basis<br />

des ein Monats LIBOR zuzüglich einer Marge von 2,5%. Im Falle<br />

der Verlängerung des Darlehens erfolgt die Verzinsung auf Basis<br />

einer dann zu schließenden Zinssicherung zuzüglich einer<br />

Marge von 3,25%. Ferner ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von 1% des Darlehensbetrages bei Auszahlung des Darlehens<br />

zu entrichten.<br />

2. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Neben dem nachrangigen Darlehen der CIC hat eine renommierte<br />

US-Amerikanische Leasinggesellschaft der Emittentin<br />

gemäß Term Sheet vom 7. Juli 2011 ein weiteres Darlehen zur<br />

Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals in Höhe von 30.000.000<br />

US-Dollar in Aussicht gestellt. Die Auszahlung des Darlehens<br />

soll bei Übernahme des Flugzeuges erfolgen und wird marktüblichen<br />

Auszahlungsvoraussetzungen unterliegen. Das Darlehen<br />

hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011 und ist aus<br />

dem zu platzierenden Emissionskapital zu tilgen. Der Zinssatz<br />

beträgt neun Prozent p. a. Ferner ist eine Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von 1.500.000 US-Dollar bei Vertragsunterzeichnung<br />

zu entrichten.<br />

Im Falle der nicht vollständigen Rückzahlung des Darlehens zum<br />

31. Dezember 2011 hat die Darlehnsgeberin das Recht, den verbleibenden<br />

Teil in Eigenkapital oder ein langfristiges (11,5 Jahre)<br />

endfälliges Darlehen zu wandeln. Im Falle der Wandlung in ein<br />

langfristiges Darlehen beträgt der Zinssatz neun Prozent p. a.<br />

Nicht gezahlte Zinsen werden bis zum Ende der Finanzierung<br />

gestundet. Neben den laufenden Zinsen soll eine zusätzliche<br />

Risikovergütung in Form einer Partizipation am Veräußerungsergebnis<br />

des Flugzeuges vereinbart werden.<br />

Die Darlehensverträge zu 1. und 2. unterliegen englischem<br />

Recht. Abgesichert sind diese mit den gleichen Rechten wie<br />

das langfristige Darlehen, jedoch im zweiten bzw. dritten Rang.<br />

ASSET MANAGEMENT- UND REMARKETING-VERTRAG<br />

Zwischen der Emittentin und der EastMerchant Capital GmbH,<br />

Leipzig, als Asset Managerin (im Folgenden: Asset Managerin)<br />

wurden am 5. Juli 2011 ein Asset Management- und am 12. Juli<br />

2011 ein Remarketing-Vertrag abgeschlossen, die eine Reihe<br />

von laufenden Verwaltungs-, Management- bzw. im Anschluss<br />

an die Leasingdauer Verwertungsaufgaben durch die Asset Managerin<br />

umfassen. Es handelt sich bei der Asset Managerin um<br />

die gemäß Leasingvertrag von der Leasingnehmerin bestellte<br />

und akzeptierte Vertreterin, die bestimmte Management- und<br />

Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.<br />

Asset Management-Vertrag<br />

Gemäß Asset Management-Vertrag wird die Asset Managerin<br />

gegenüber der Emittentin während der <strong>Fonds</strong>laufzeit umfangreiche<br />

Unterstützungs- und Beratungsleistungen, auch im Zusammenhang<br />

mit der Wartung des Flugzeuges, sowie Asset<br />

Management-Leistungen erbringen. Sie wird die Emittentin bei<br />

der anfänglichen Prüfung der Dokumentation der Transaktion<br />

mit der Leasingnehmerin, das heißt beim Abschluss von Kaufund<br />

Leasingvertrag, unterstützen und beraten.<br />

Die Asset Managerin ist unter anderem vertraglich verpflichtet,<br />

die laufende Kommunikation mit der Leasingnehmerin sowie<br />

den Herstellern des Flugzeuges und der Triebwerke sicher zu<br />

stellen, die allgemeine finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Leasingnehmerin sowie deren Nutzungsberichte, die<br />

laufende Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />

und den vertragsgemäßen Betrieb des Flugzeuges durch die<br />

Leasingnehmerin (exklusive des Eingangs von Zahlungen) periodisch<br />

zu überwachen bzw. zu analysieren und bei Nichterfüllung<br />

Empfehlungen abzugeben und soweit erforderlich Spezialisten<br />

einzuschalten.<br />

Ebenso gehört die Durchführung regelmäßiger Inspektionen des<br />

Flugzeuges, Prüfung der Reparatur- und Wartungsstandards und<br />

Erstellung von Statusberichten gemäß der üblichen Praxis für<br />

Leasingverträge bzw. nach Maßgabe der Branchenstandards<br />

zu den Aufgaben der Asset Managerin. Auf Verlangen und auf<br />

Kosten der Emittentin kann die Asset Managerin verpflichtet<br />

werden, die Bewertung des Flugzeuges durch externe Wertgutachter<br />

zu veranlassen.<br />

Die Asset Managerin wird der Emittentin halbjährlich eine Zusammenfassung<br />

der von der Leasingnehmerin zur Verfügung<br />

gestellten technischen Daten und finanziellen Informationen<br />

übermitteln und jährlich über die Entwicklung der Vergangenheit<br />

berichten und einen Ausblick geben (Asset Monitoring Report).<br />

Die Emittentin ist aus diesem Vertrag verpflichtet, der Asset<br />

Managerin sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen und<br />

Verträge zur Verfügung zu stellen und – soweit dies für die Emittentin<br />

möglich ist – den Zugang zum Flugzeug, der Ausstattung<br />

und den technischen Unterlagen sicher zu stellen, damit die Asset<br />

Managerin ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.<br />

Die Asset Managerin kann ihre vertraglich festgelegten Aufgaben<br />

auch von Dritten, in diesem Fall in Form von Erfüllungsgehilfen<br />

der Asset Managerin, durchführen lassen.


Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />

Die Emittentin stellt die Asset Managerin von sämtlichen Kosten,<br />

Ansprüchen Dritter oder sonstigen Haftungen sowie Steuern (mit<br />

Ausnahme von Steuern auf Einkommen und Ertrag) frei, die bei<br />

der Asset Managerin in Folge ihrer Tätigkeit bzw. im Zusammenhang<br />

mit Zahlungen aus diesem Vertrag entstehen. Der Vertrag<br />

endet, sobald die Emittentin nicht mehr Eigentümerin des Flugzeuges<br />

ist oder mit Beendigung der Emittentin. Zuvor kann der<br />

Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Asset<br />

Management-Vertrag kann gemäß Leasingvertrag nicht ohne die<br />

Zustimmung der Leasingnehmerin beendet werden.<br />

Für ihre oben beschriebenen Beratungsleistungen erhält die<br />

Asset Managerin ein einmaliges Beratungshonorar in Höhe von<br />

85.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Das Honorar ist fällig zum Datum des Erwerbs des Flugzeuges<br />

durch die Emittentin. Für ihre laufenden Asset Management-<br />

Leistungen erhält die Asset Managerin von der Emittentin ein<br />

Asset Management-Honorar von 20.000 US-Dollar zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer pro Kalenderquartal, beginnend<br />

mit dem Datum des Eigentumserwerbs des Flugzeuges<br />

durch die Emittentin, zeitanteilig für die Zeit zwischen Eigentumserwerb<br />

und dem ersten Kalenderquartalsende. Das Asset Management-Honorar<br />

erhöht sich jährlich um 2 %, erstmals zum 1.<br />

Januar 2013 und ist quartalsweise im Voraus zur Zahlung fällig.<br />

Für den Zeitraum zwischen dem Datum des Eigentumserwerbs<br />

und dem ersten Kalenderquartalsende danach ist das Honorar<br />

am Datum des Eigentumserwerbs fällig.<br />

Eine etwaige Haftung der Asset Managerin ist auf vertragstypische,<br />

vorhersehbare Schäden begrenzt und beträgt insgesamt<br />

maximal 160.000 US-Dollar bei Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten und insgesamt maximal 80.000 US-Dollar bei<br />

Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist<br />

Leipzig vereinbart.<br />

Remarketing-Vertrag<br />

Mit Abschluss des Remarketing-Vertrages ernennt die Emittentin<br />

die Asset Managerin zum ausschließlichen Remarketing-Dienstleister<br />

für das Flugzeug. Die Asset Managerin ist vertraglich verpflichtet,<br />

ein umfassendes Remarketing des Flugzeuges zum<br />

Zweck der erneuten Vermietung des Flugzeuges während oder<br />

im Anschluss an die Laufzeit des jeweils aktuellen Leasingvertrages,<br />

jedoch nicht früher als 12 Monate vor dem Laufzeitende,<br />

oder unverzüglich bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages<br />

zu erbringen. Zu ihren Aufgaben gehört es, Verhandlungen<br />

mit der Leasingnehmerin oder künftigen Leasingnehmern und<br />

Finanzierungsparteien zu führen und über die Inhalte der Verhandlungen<br />

und gegebenenfalls Alternativen an die Emittentin<br />

zu berichten und hierfür deren Zustimmung einzuholen.<br />

Die Remarketing-Aktivitäten der Asset Managerin umfassen<br />

die branchenüblichen Leistungen, insbesondere die Unterstützung<br />

der Emittentin bei allen Verkaufsbemühungen in Bezug<br />

auf das Flugzeug und Verhandlungen mit potenziellen Käufern<br />

und gegebenenfalls Co-Investoren. Im Zusammenhang mit den<br />

Remarketing-Aktivitäten kann die Asset Managerin auch externe<br />

Anwälte oder Berater einschalten, die aus dieser Beauftragung<br />

entstehenden Kosten sind von der Emittentin zu tragen.<br />

Die Emittentin ist aus diesem Vertrag verpflichtet, der Asset<br />

Managerin sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen<br />

und Verträge zur Verfügung zu stellen und – soweit dies für die<br />

Emittentin möglich ist – den Zugang zum Flugzeug, der Ausstattung<br />

und den technischen Unterlagen sicher zu stellen, damit<br />

die Asset Managerin ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen<br />

kann. Rechtliche, steuerliche oder bilanzielle Beratungsleistungen<br />

gehören nicht zu den Aufgaben der Asset Managerin<br />

aus diesem Vertrag.<br />

Die Asset Managerin kann ihre vertraglich festgelegten Aufgaben<br />

auch von Dritten, in diesem Fall in Form von Erfüllungsgehilfen<br />

der Asset Managerin, durchführen lassen.<br />

Die Emittentin stellt die Asset Managerin von sämtlichen Kosten,<br />

Ansprüchen Dritter oder sonstigen Haftungen frei, die<br />

bei der Asset Managerin in Folge ihrer Tätigkeit entstehen. Der<br />

Vertrag tritt im Zeitpunkt des Erwerbs des Flugzeuges durch die<br />

Emittentin in Kraft und endet, sobald die Emittentin nicht mehr<br />

Eigentümerin des Flugzeuges ist oder mit Beendigung der Emittentin.<br />

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem<br />

Grund bleibt davon unberührt.<br />

Die Asset Managerin erhält bei Abschluss jedes neuen Leasingvertrages<br />

für das Flugzeug, unabhängig davon, ob dieser mit der<br />

jetzigen oder einer neuen Leasingnehmerin abgeschlossen wird,<br />

von der Emittentin ein laufendes Erfolgshonorar in Höhe von 1,5 %<br />

aller tatsächlich geleisteten Leasingzahlungen (Re-Leasing Fee),<br />

fällig jeweils eine Woche nach Leistung der Leasingzahlung. Zusätzlich<br />

erhält die Asset Managerin eine weitere Vergütung, die<br />

sich aus einem insgesamt auf Jahresbasis erzielten Mehrbetrag<br />

der Netto-Leasingzahlungen gegenüber den prognostizierten<br />

Leasingzahlungen ergibt.<br />

75


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

76<br />

Die prognostizierten Leasingraten stellen sich wie folgt dar:<br />

Prognostizierte Leasingzahlungen in US-Dollar p. a.<br />

2011-2020 18.936.600<br />

2021-2022 16.872.000<br />

2023 15.540.000<br />

2024 14.628.000<br />

2025 14.196.000<br />

2026 13.512.000<br />

2027 13.260.000<br />

2028 12.600.000<br />

2029 11.796.000<br />

2030 11.100.000<br />

Vertragsgemäß erhält die Asset Managerin eine jährliche Erfolgsvergütung<br />

in Höhe von 20 % des Mehrbetrages (Performance<br />

Fee). Minderbeträge aus vorangegangen Jahren werden<br />

gegengerechnet.<br />

Bei Verkauf des Flugzeuges erhält die Asset Managerin eine<br />

Verkaufsprovision in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises zuzüglich<br />

10 % des Betrages, um den der Kaufspreis den prognostizierten<br />

Flugzeugwert übersteigt (vergleiche Mittelwerte Seite 39), fällig<br />

eine Woche nach Zahlung des Kaufpreises. Im Falle eines Verlustes<br />

oder einer Zerstörung des Flugzeuges während der Laufzeit<br />

dieses Vertrages erhält die Asset Managerin eine Provision<br />

auf den Versicherungserlös in Höhe von 10 % des Betrages, um<br />

den der Versicherungserlös den prognostizierten Flugzeugwert<br />

zum Zeitpunkt der Zahlung der Versicherungsleistungen oder<br />

des ersten Teilbetrages derselben übersteigt, fällig eine Woche<br />

nach Zahlung des Versicherungserlöses oder eines Teils desselben.<br />

Ein unter dem prognostizierten Flugzeugwert liegender<br />

Versicherungserlös führt nicht zu einer Zahlungsverpflichtung<br />

der Asset Managerin gegenüber der Emittentin. Sofern die Zahlung<br />

einer Entschädigung (Early Termination Sum) gemäß noch<br />

abzuschließendem Leasingvertrag fällig wird, erhält die Asset<br />

Managerin eine Provision in Höhe von 10 % des Betrages, um<br />

den die Entschädigung den prognostizierten Flugzeugwert übersteigt,<br />

fällig eine Woche nach Zahlung der Entschädigung oder<br />

Teilen derselben. Eine unter dem prognostizierten Flugzeugwert<br />

liegende Entschädigung führt nicht zu einer Zahlungsverpflichtung<br />

der Asset Managerin.<br />

Ferner erhält die Asset Managerin von der Emittentin im Falle<br />

eines Verkaufes oder bei Vereinahmung einer Versicherungsentschädigung<br />

einen Betrag in Höhe von 1,05 % des Verkaufspreises<br />

bzw. des Versicherungserlöses des Flugzeuges (Arranger Fee).<br />

Die Provisionen sind jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

zu verstehen und in US-Dollar zu zahlen. Die Asset<br />

Managerin erhält zudem eine Erstattung ihrer Auslagen, die im<br />

Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallen, zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Eine Haftung der Asset Managerin ist auf vertragstypische,<br />

vorhersehbare Schäden begrenzt und beträgt je Schadensfall<br />

maximal 120.000 US-Dollar bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />

und maximal 60.000 US-Dollar bei Verletzung<br />

nicht-wesentlicher Vertragspflichten, für alle Schadensfälle zusammen<br />

maximal 600.000 bzw. 300.000 US-Dollar.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist<br />

Leipzig vereinbart.<br />

Vermittlung Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Mit Vertrag vom 22. Juli 2011 hat die Emittentin die EastMerchant<br />

Capital GmbH beauftragt, eine Zwischenfinanzierung des<br />

Eigenkapitals in Höhe von mindestens 76.000.000 US-Dollar zu<br />

vermitteln. Hierfür erhält die EastMerchant Capital GmbH eine<br />

Vergütung in Höhe von 750.000 US-Dollar. Die Vergütung entsteht<br />

und wird fällig bei Übernahme des Flugzeuges. Die Vermittlungsleistungen<br />

wird die EastMerchant Capital GmbH selbst<br />

oder von einem Dritten als Erfüllungsgehilfen von EastMerchant<br />

Capital GmbH erbracht. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Als Gerichtsstand ist Leipzig vereinbart. Die Haftung ist auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Vermittlung Leasingvertrag/Strukturierung<br />

Für die Vermittlung des Leasingvertrages sowie die Strukturierung<br />

der Transaktion erhält die EastMerchant Capital GmbH gemäß gesonderter<br />

Vereinbarung eine Vergütung in Höhe von 1.329.381 US-<br />

Dollar. Die Vergütung entsteht bei Abschluss der Verträge für das<br />

Projekt und ist nach Einwerbung und Einzahlung des Emissionskapitals<br />

zur Zahlung fällig, spätestens am 31. Januar 2012.<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

Mit Datum vom 30. Juni 2011 wurde zwischen der Emittentin und<br />

der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg,als Rechtsgrundlage ihrer<br />

Tätigkeit ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen.<br />

Die Anleger treten diesem Vertrag mit Zeichnung und Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin bei.<br />

Zu den wesentlichen Rechten und Pflichten der Treuhänderin<br />

gehören die Wahrnehmung der Rechte aus den Treuhandanteilen<br />

im Interesse der Anleger und die Unterrichtung der Anleger.


Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen Xxxxxx<br />

Ferner gehört zu den wesentlichen Rechten und Pflichten die<br />

Weiter leitung von Zahlungen an die Anleger. Die Treuhänderin<br />

hat dabei das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen<br />

Vermögen zu halten. Wegen der Pflichten im Einzelnen wird auf<br />

den abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrag verwiesen.<br />

Das zu platzierende Kommanditkapital in Höhe von insgesamt<br />

87.700.000 US-Dollar, das nach Maßgabe von § 3 Ziffer 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Emittentin durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin weiter erhöht werden kann, wird von der<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin) im eigenen Namen und für<br />

Rechnung des beitretenden Anlegers erworben und verwaltet.<br />

Durch unmittelbare Eintragung des Anlegers in das Handelsregister<br />

wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine Verwaltungstreuhand<br />

(siehe § 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

Nur wenn die Kündigung der Emittentin durch die Treuhänderin<br />

nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Emittentin oder des Gesetzes möglich ist, kann der einzelne<br />

Treugeber den Treuhandvertrag kündigen. Die Kündigung hat<br />

schriftlich an die Treuhänderin zu erfolgen. Sie muss der Treuhänderin<br />

spätestens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />

des Gesellschaftsvertrages der Emittentin zugehen (§ 10 Ziffer<br />

2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. § 19 Ziffer 1<br />

des Gesellschaftsvertrages). Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf<br />

eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief kündigen.<br />

Eine ordentliche Kündigung kann jedoch frühestens zum 31.<br />

Dezember 2026 ausgesprochen werden. Im Übrigen endet das<br />

Treuhandverhältnis, wenn in die der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />

Kommanditeinlagen bei der Treuhänderin vollstreckt<br />

wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH beantragt wird.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

eine im Treuhand- und Verwaltungsvertrag vereinbarte<br />

pauschale Vergütung von 72.000 US-Dollar zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist erfolgsorientiert<br />

anteilig in Höhe des vermittelten Emissionskapitals<br />

verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />

Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der Platzierungsfrist.<br />

Ab dem Jahr 2011 erhält die Treuhänderin für ihre Verwaltungstätigkeit<br />

von der Emittentin eine jährliche Vergütung von 0,3 %<br />

p. a. des für die Emittentin zum 31. Dezember eines jeden Jahres<br />

verwalteten Kommanditkapitals, im Jahr 2011 zeitanteilig<br />

ab Übernahme des Flugzeuges. Die Vergütung versteht sich<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist jeweils zum 30. Dezember eines jeden Jahres fällig. Angemessene<br />

Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Vergütung<br />

sind jeweils zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres<br />

fällig. Übersteigen die gewährten Abschlagszahlungen den<br />

Vergütungsanspruch der Treuhänderin, so ist diese zur Rückzahlung<br />

des Differenzbetrages verpflichtet. Die Vergütung wird<br />

erstmals ab dem Jahr 2012 um jährlich 2 % erhöht.<br />

Die der Treuhänderin aus der Unterrichtung der Anleger über alle<br />

wesentlichen Angelegenheiten der Emittentin und der Weiterleitung<br />

aller Unterlagen, Erläuterungen und Auskünfte über die<br />

Emittentin entstehenden Kosten (insbesondere Druck- und<br />

Versand kosten) sind Kosten der Emittentin.<br />

Bei Beginn der Liquidation der Emittentin erhält die Treuhänderin<br />

eine pauschale Vergütung in Höhe von 360.000 US-Dollar<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen<br />

ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle<br />

Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag (§ 16 Ziffer 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus dem Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag die Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong><br />

anzurufen und gegen die Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten (siehe “Vermögensanlage und Rechts verhältnisse der<br />

Emittentin – Schlichtungsstelle und Schiedsverfahren”, Seite 59).<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf Seite 126 ff. abgedruckt.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Eine durchgängige Mittelverwendungskontrolle während der Investitionsphase<br />

wird durch eine entsprechende Vereinbarung<br />

vom 30. Juni 2011 zwischen der Emittentin, der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH und einer unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurin,<br />

der Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Hamburg, nach ausschließlich formalen Kriterien sichergestellt.<br />

Das Emissionskapital sowie das darauf entfallende Agio werden<br />

auf ein Mittelverwendungskontrollkonto der Emittentin eingezahlt,<br />

über das diese nur zusammen mit der Treuhänderin und<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin verfügen kann. Die Freigabe<br />

der Mittel erfolgt nach Vorliegen der Freigabevoraussetzungen<br />

gemäß §§ 2 und 3 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

sowie nach Maßgabe der Investitionsrechnung (Anlage<br />

I des Gesellschaftsvertrages), der abgeschlossenen Verträge<br />

und Honorarvereinbarungen sowie des Verkaufsprospektes.<br />

Voraussetzung für die Freigabe der Mittel ist unter anderem<br />

die schriftliche Erklärung der Treuhänderin über die Erhöhung<br />

77


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

78<br />

ihrer Kommanditeinlage um 87.700.000 US-Dollar bzw. eines<br />

gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages erhöhten<br />

Betrages. Soweit lediglich ein geringerer Erhöhungsbetrag als<br />

87.700.000 US-Dollar übernommen wurde, ist eine Fremdfinanzierung<br />

mindestens in Höhe des Differenzbetrages vorzulegen.<br />

Eine weitere Voraussetzung für die Freigabe der Mittel ist das<br />

Vorliegen eines Kaufvertrages über den Erwerb des Flugzeuges<br />

gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin ist jedoch berechtigt, Aufwendungen<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Emittentin auch ohne<br />

Vorliegen dieser schriftlichen Erklärung oder des Kaufvertrages<br />

über den Erwerb des Flugzeuges auszugleichen. Entsprechendes<br />

gilt für Vergütungsansprüche der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH und für Zahlungsansprüche Dritter, sofern diese im<br />

Rahmen der Investitionsrechnung berücksichtigt wurden. Die auf<br />

die Zahlungsansprüche entfallende gesetzliche Umsatzsteuer darf<br />

auch dann freigegeben werden, wenn sie nicht in der Investitionsrechnung<br />

erfasst ist. Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt<br />

ausschließlich nach formalen Kriterien. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ist auf Seite 131 f. abgedruckt.<br />

Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und<br />

ist mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung (Anlage I des<br />

Gesellschaftsvertrages) genannten Zahlungen und anschließender<br />

Auskehrung der verbleibenden Beträge an die Emittentin<br />

abgeschlossen.<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit ein<br />

einmaliges Honorar in Höhe von 0,05 % des zum Ende der Platzierungsfrist<br />

gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

gezeichneten Emissionskapitals, voraussichtlich 43.853 US-Dollar<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Honorar ist erfolgsorientiert<br />

anteilig in Höhe des vermittelten Emissionskapitals<br />

verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />

Emittentin erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2011.<br />

Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Die Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

hat bereits in der Vergangenheit die Funktion der Mittelverwendungskontrolle<br />

für von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG initiierte Projekte<br />

wahrgenommen und die Aufgaben jeweils auftragsgemäß erfüllt.<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG – PROJEKTIERUNG,<br />

EIGENKAPITALVERMITTLUNG, MARKETING –<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG übernimmt die Projektierung, die Platzierung<br />

des Kommanditkapitals, die betriebswirtschaftliche Beratung der<br />

Emittentin sowie die Investitionsanalyse und Auswahl des Flugzeugs.<br />

Für die Projektierung erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG gemäß<br />

abgeschlossenem Vertrag vom 30. Juni 2011 einen Betrag von<br />

insgesamt 2.468.850 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Für die Vermittlung des Kommanditkapitals erhält<br />

sie eine Vergütung in Höhe von 9.209.046 US-Dollar (inklusive<br />

Agio in Höhe von 4.385.260 US-Dollar). Wird das Kommanditkapital<br />

erhöht, so erhält sie für den Erhöhungsbetrag eine Vergütung<br />

in Höhe von 10 % des Erhöhungsbetrages und das auf den<br />

Erhöhungsbetrag zu zahlende Agio in Höhe von 5 %. Die mit der<br />

Platzierung im Zusammenhang stehenden Marketingleistungen<br />

werden mit 300.000 US-Dollar vergütet. Die genannten Vergütungen<br />

sind jeweils bezogen auf ein Kommanditkapital in Höhe<br />

von 87.700.000 US-Dollar und verstehen sich jeweils zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Über eventuelle Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht,<br />

das seinen Sitz in Hamburg hat.<br />

INVESTMENT-MONITORING-VERTRAG<br />

Zwischen der Emittentin und der Scope Analysis GmbH wurde<br />

am 5. Juli 2011 ein Investment-Monitoring-Vertrag geschlossen.<br />

Hiernach erbringt die Scope Analysis GmbH während der Laufzeit<br />

des <strong>Fonds</strong> Reporting-, Analyse- und Bewertungsleistungen.<br />

Für ihre Tätigkeit erhält die Scope Analysis GmbH eine einmalige<br />

Einrichtungsgebühr in Höhe von 10.000 Euro, sowie eine<br />

laufende Gebühr in Höhe von 10.000 Euro p. a. Die Vergütung<br />

ist jährlich im Voraus entsprechend der Rechnung fällig.<br />

Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages kann erstmals nach<br />

Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsbeginn mit einer Frist von<br />

drei Monaten zum Quartalsende erklärt werden. Voraussetzung<br />

für eine wirksame Kündigung ist ein Gesellschafterbeschluss der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit einer Mehrheit von 75 % der vorhandenen<br />

Stimmen. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Übergabe des Investitionsobjektes<br />

an einen Käufer bzw. bei Untergang des Investitionsobjektes.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

durch beide Vertragsparteien bleibt unberührt.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist<br />

Berlin vereinbart.


Damit der Airbus <strong>A380</strong> nonstop 15.400 Kilometer fliegen kann, haben die Airbus-Ingenieure für den oberen Rumpf ein neu<br />

entwickeltes Material aus Aluminium und Glasfaser verwendet, das sehr stabil, leicht und sparsam hinsichtlich des Treibstoffverbrauches<br />

ist.<br />

79


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

Angaben über die Emittentin, die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und deren Geschäftsführung<br />

Emittentin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 113123<br />

Tag der 1. Eintragung 17. Mai 2011<br />

Kommanditkapital<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Kommanditisten<br />

87.705.200 US-Dollar (nach planmäßiger Kapitalerhöhung)<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH, Hamburg<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH, Hamburg<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg<br />

80<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 118259<br />

Tag der 1. Eintragung 10. Mai 2011<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer (ohne besonderen<br />

Geschäfts- und Funktionsbereich)<br />

Funktion/Aufgaben<br />

Gesamtbezüge<br />

Personelle/Kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

25.000 Euro laut Handelsregister (vollständig eingezahlt)<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG (100 % der Anteile)<br />

Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />

Jürgen Hutt, Hamburg<br />

Dr. Torsten Teichert und Jürgen Hutt sind Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin gemäß<br />

§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV.<br />

Geschäftsanschrift der Geschäftsführer: Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin und Gründungsgesellschafterin der Emittentin<br />

Die Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH erhält die im Kapitel “Vermögensanlage und<br />

Rechtsverhältnisse der Emittentin – Angaben über die Gründungsgesellschafter”, Seite 64 f., beschriebene<br />

Vergütung.<br />

Die Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Anbieterin.<br />

Tätigkeiten für Unternehmen:<br />

Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender und Jürgen Hutt Angestellter der Anbieterin, die unter<br />

anderem mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragt wurde. Darüber hinaus sind die Geschäftsführer<br />

nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage betraut sind.<br />

Die Geschäftsführer sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender und Jürgen Hutt Angestellter der Anbieterin, die mit der Auswahl<br />

des Anlageobjektes beauftragt wurde. Darüber hinaus sind die Geschäftsführer nicht für Unternehmen tätig,<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen. Zu möglichen Interessenkonflikten der Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />

Flugzeugfonds GmbH vergleiche “Risiken der Vermögensanlage – Mögliche Interessenkonflikte”, Seite 22.<br />

Hinweis<br />

Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin gegenüber den Gläubigern der Emittentin ist unbeschränkt.<br />

Jedoch ist die persönlich haftende Gesellschafterin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine<br />

Kapitalgesellschaft, die gegenüber den Gläubigern der Emittentin nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.


Recht und Steuern | Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />

Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 97025<br />

Tag der 1. Eintragung 18. April 2006<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion/Aufgaben<br />

Gesamtbezüge<br />

Personelle/Kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Angaben über die Anbieterin<br />

25.000 Euro laut Handelsregister<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Hamburg (100 % der Gesellschaftsanteile)<br />

Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />

Dr. Torsten Teichert ist Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin.<br />

Geschäftsanschrift des Geschäftsführers: Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin der Emittentin<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH erhält die im Kapitel “Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse<br />

der Emittentin – Angaben über die Gründungsgesellschafter”, Seite 64 f., beschriebenen Vergütungen.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Anbieterin.<br />

Tätigkeiten für Unternehmen:<br />

Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender der Anbieterin, die unter anderem mit dem Vertrieb dieser<br />

Vermögensanlage beauftragt wurde. Darüber hinaus ist Dr. Torsten Teichert nicht für Unternehmen tätig,<br />

die mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage betraut sind.<br />

Die Geschäftsführung ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender der Anbieterin, die mit der Auswahl des Anlageobjektes beauftragt<br />

wurde. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der<br />

Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

81<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Anbieterin der Vermögensanlage<br />

Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 75492<br />

Tag der 1. Eintragung<br />

Grundkapital<br />

Vorstand<br />

Aufsichtsrat<br />

Funktion/Aufgaben<br />

Gesamtbezüge<br />

Personelle/Kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

15. Mai 2000 (vormals: <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG;<br />

Gründung: 14. November 1995)<br />

12.725.367 Euro laut Handelsregister<br />

Dr. Torsten Teichert (Vorsitzender), Hamburg<br />

Michael F. Seidel, Oststeinbek<br />

Prof. Dr. Eckart Kottkamp (Vorsitzender)<br />

Anbieterin und Prospektverantwortliche der Vermögensanlage sowie Vertragspartnerin des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

für “Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing”<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”, Seite 78, beschriebenen Vergütungen.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist 100 %ige Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin.<br />

Ferner hält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG eine Minderheitsbeteiligung an der Feedback AG, Hamburg, die selbst<br />

oder über Tochtergesellschaften mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragt werden könnte.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Angaben über die Treuhandkommanditistin<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 71179<br />

Tag der 1. Eintragung 19. Mai 1999<br />

82<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion/Aufgaben<br />

Rechtsgrundlage<br />

Wesentliche Rechte und Pflichten<br />

Gesamtbezüge<br />

Personelle/Kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

750.000 Euro laut Handelsregister<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Frank Ahrens, Hamburg<br />

Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an der Emittentin (siehe Seite<br />

76 f.) und Gründungsgesellschafterin der Emittentin.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag (siehe Seite 126 ff.)<br />

Verwaltung und Betreuung der Anleger, Interessenwahrung, Kommunikationsschnittstelle (siehe Seite 76 f.)<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen – Treuhand- und Verwaltungsvertrag”,<br />

Seite 76 f., beschriebenen Vergütungen.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Anbieterin (siehe hierzu auch “<strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe”, Seite 15). Aus dieser Konstellation können sich Interessenkonflikte ergeben.<br />

Hierzu wird auf “Risiken der Vermögensanlage – Mögliche Interessenkonflikte”, Seite 22, verwiesen.<br />

Angaben über sonstige Vertragspartner<br />

Asset Managerin (Objektverwalter)<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

EastMerchant Capital GmbH<br />

Humboldtstraße 25, 04105 Leipzig<br />

Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 24574<br />

Tag der 1. Eintragung 15. Dezember 2008<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion/Aufgaben<br />

Personelle/Kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

50.000 Euro laut Handelsregister<br />

Alces Holding GmbH<br />

Wolf-Patrick Giese<br />

Wolf-Patrick Giese, Leipzig<br />

Baldur Hagen Vander, Leipzig<br />

Vertragspartnerin des Asset Management-Vertrages und des Remarketing-Vertrages mit der Emittentin<br />

sowie Vermittlerin des noch abzuschließenden Leasingvertrages und der noch abzuschließenden Verträge<br />

über eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Personelle und/oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nicht bekannt.


Recht und Steuern | Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

Leasingnehmerin und Verkäuferin des Flugzeuges<br />

Firma<br />

<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />

Sitz/Geschäftsanschrift 25 Airline Road, Airline House, <strong>Singapore</strong> 819829<br />

Handelsregister<br />

Nr. 197200078R, <strong>Singapore</strong> Register of Companies<br />

Tag der 1. Eintragung 28. Januar 1972<br />

Kapital 14,204 Milliarden Singapur-Dollar laut Geschäftsbericht zum 31. März 2011<br />

Gesellschafter Temasek Holdings (Pte) Ltd (55,01 %)<br />

Citibank Nominees (<strong>Singapore</strong>) Pte Ltd (9,53 %)<br />

DBS Nominees Pte Ltd (8,82 %)<br />

HSBC (<strong>Singapore</strong>) Nominees Pte Ltd (3,91 %)<br />

DBSN Services Pte Ltd (3,69 %)<br />

Weitere Gesellschafter (5,58 %)<br />

(Stand: 31. März 2011)<br />

Unternehmensleitung<br />

Funktion/Aufgaben<br />

Personelle/Kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Stephen Lee Ching Yen<br />

Goh Choon Phong<br />

James Koh Cher Siang<br />

Euleen Goh Yiu Kiang<br />

Leasingnehmerin und Verkäuferin des Flugzeuges<br />

Personelle und/oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nicht bekannt.<br />

83<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Ballindamm 27, 20095 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 65471<br />

Tag der 1. Eintragung 11. Februar 1965<br />

Kommanditkapital<br />

Kommanditistin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Funktion/Aufgaben<br />

Rechtsgrundlage<br />

Wesentliche Rechte und Pflichten<br />

Gesamtbezüge<br />

Personelle/Kapitalmäßige Verflechtungen<br />

52.000 Euro laut Handelsregister<br />

Donner & Reuschel Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, vertreten<br />

durch: Thomas Mangels und Thomas Krone, beide Hamburg<br />

Mittelverwendungskontrolle des Emissionskapitals (siehe Seite 77 f.)<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag (siehe Seite 131 f.)<br />

Prüfung der Voraussetzungen für die Mittelverwendung nach formalen Kriterien (siehe Seite 77 f.)<br />

Die Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”<br />

beschriebenen Vergütungen (siehe “Mittelverwendungskontrollvertrag”, Seite 77 f.).<br />

Personelle und/oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nicht bekannt.<br />

Es liegen keine Umstände oder Beziehungen vor, die einen Interessenkonflikt der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

begründen könnten.<br />

Neben der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG (Anbieterin und Prospektverantwortliche) gibt es keine Personen oder Gesellschaften, die die<br />

Herausgabe oder den Inhalt dieses Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben.


Holland Utrecht<br />

84<br />

Der Airbus <strong>A380</strong> ist das derzeit größte Passagierflugzeug<br />

der Welt und bietet auf zwei durchgehenden Passagierdecks<br />

Platz für bis zu 853 Fluggäste.


Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgende Darstellung informiert über die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />

und über die steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb, dem<br />

Halten und der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung an der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG nach deutschem<br />

Steuerrecht. Den steuerlichen Grundlagen zur Beteiligung<br />

von Anlegern an der Emittentin liegen bestimmte Annahmen zu<br />

Grunde. So beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf<br />

in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche<br />

Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 EStG, die die Beteiligung<br />

an der Emittentin im Privatvermögen halten und diese<br />

nicht fremdfinanzieren. In anderen Fällen können sich abweichende<br />

steuerliche Besonderheiten ergeben, die nachfolgend<br />

im Einzelnen nicht dargestellt werden und daher zwingend einer<br />

gesonderten Überprüfung bedürfen.<br />

Individuelle Verhältnisse der Anleger können nachfolgend nicht<br />

berücksichtigt werden. Daher können die steuerlichen Grundlagen<br />

die fachkundige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Es<br />

wird den Anlegern empfohlen, vor einem Beitritt zur Emittentin<br />

den persönlichen steuerlichen Berater zu individuellen steuerlichen<br />

Folgen zu befragen.<br />

Für körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen ergeben<br />

sich grundsätzlich andere steuerliche Konsequenzen aus der<br />

Beteiligung, die ebenfalls nachfolgend nicht betrachtet werden.<br />

Den steuerlichen Grundlagen liegen die am Prospektaufstellungsdatum<br />

geltende Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland<br />

und die in einschlägigen Fachpublikationen veröffentlichte<br />

Rechtsprechung sowie die ebendort veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />

zu Grunde. Das steuerliche Konzept ist im<br />

Wesentlichen vergleichbar mit steuerlichen Konzepten einiger<br />

Flugzeugfonds. Eine Prüfung des steuerlichen Konzeptes durch<br />

die Finanzverwaltung ist noch nicht erfolgt.<br />

Geplante Gesetzesänderungen, nicht offiziell veröffentlichte<br />

Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht verbindliche Äußerungen<br />

zum deutschen Steuerrecht wurden nicht berücksichtigt,<br />

sofern hierauf nicht speziell Bezug genommen wird.<br />

Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt<br />

einem ständigen Wandel, so dass sich die hier dargestellten<br />

steuerlichen Rahmenbedingungen während der Laufzeit der<br />

Emittentin ändern können. Dies gilt nicht nur für die Rechtsprechung<br />

der Finanzgerichte und die Praxis der Finanzverwaltung,<br />

sondern insbesondere auch für Änderungen des Unternehmenssteuerrechts<br />

und der Besteuerung der Anleger, die durch neue<br />

Gesetzesvorhaben eintreten können.<br />

Die Ausarbeitung der steuerlichen Konzeption der Emittentin erfolgte<br />

nach bestem Wissen und Gewissen. Die endgültige Feststellung<br />

der Besteuerungsgrundlagen obliegt allerdings der Finanzverwaltung<br />

und den Finanzgerichten, die zu abweichenden<br />

Ergebnissen gelangen können.<br />

Auf die Besteuerung der Emittentin in Singapur wird nur insoweit<br />

eingegangen, als sich direkte steuerliche Folgen für die Anleger<br />

in Deutschland oder Singapur ergeben.<br />

Zwischen einem Leasingvertrag und einem Mietvertrag gibt es<br />

keine klar gesetzlichen, normierten Abgrenzungsmerkmale. Ein<br />

so genannter Leasingvertrag ist zivilrechtlich grundsätzlich als<br />

Sonderform des Mietvertrages zu qualifizieren. Der nachfolgend<br />

näher beschriebene Vertrag enthält sowohl ausschließlich miettypische<br />

Elemente als auch Merkmale, die typischerweise in<br />

Sonderformen von Mietverträgen, den so genannten Leasingverträgen,<br />

enthalten sind.<br />

In den nachfolgenden Ausführungen wird der zu schließende Leasingvertrag<br />

zwischen der Emittentin der besseren steuerlichen<br />

Verständlichkeit halber abweichend von anderen Prospektteilen<br />

ausschließlich als Mietvertrag bezeichnet.<br />

Überblick über die geplante <strong>Fonds</strong>struktur der Emittentin<br />

Die Emittentin beabsichtigt auf Grund des Unternehmensgegenstandes<br />

den Erwerb eines Flugzeuges des Typs Airbus <strong>A380</strong>-841<br />

mit der Herstellungsnummer MSN 058 und der Registrierungsnummer<br />

9V-SKL. Der Erwerb umfasst das gesamte Flugzeug<br />

inklusive Flugzeugrumpf, vier Triebwerken vom Typ Rolls-Royce<br />

Trent 970 sowie den sonstigen Bestandteilen und Dokumenten,<br />

jedoch exklusive der Innenausstattung, die die spätere Mieterin<br />

installiert.<br />

Die Emittentin vermietet das Flugzeug für zehn Jahre Grundmietzeit<br />

an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited (nachfolgend “Mieterin”),<br />

Singapur.<br />

Die Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

als Treugeber am Kommanditkapital der<br />

Emittentin.<br />

A. Einkommensteuer<br />

Die Emittentin ist als Personengesellschaft in der Rechtsform<br />

der GmbH & Co. KG nicht selbst einkommensteuerpflichtig, das<br />

heißt für Zwecke der Einkommensteuer kein eigenständiges<br />

Steuersubjekt (so genannte steuerliche Transparenz). Einkommensteuerpflichtig<br />

sind vielmehr die einzelnen an der Emittentin<br />

beteiligten Anleger. Die auf Ebene der Emittentin erzielten steuerlichen<br />

Ergebnisse werden den Anlegern anteilig und unmittelbar<br />

als eigenes, originäres Einkommen zugerechnet, das nach ihren<br />

85


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

86<br />

persönlichen Merkmalen der Einkommensteuer unterliegt. Die<br />

Verteilung des zuzurechnenden steuerlichen Ergebnisses aus<br />

der Emittentin richtet sich nach den Beteiligungsverhältnissen<br />

an der Emittentin.<br />

1) Die Emittentin als vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />

in Deutschland<br />

Nach Auffassung der Emittentin ist sie als vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft zu qualifizieren.<br />

a) Keine originär gewerbliche Tätigkeit<br />

Private Vermögensverwaltung liegt grundsätzlich vor, wenn die<br />

Betätigung eine Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten<br />

darstellt und die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />

durch Umschichtung und Veräußerung nicht entscheidend<br />

in den Vordergrund tritt (Bundesfinanzhof (im Folgenden:<br />

BFH) vom 29. Oktober 1998 – XI R 80/97, BStBl. II 1999, 448;<br />

R 15.7 Absatz 1 EStR).<br />

Zur privaten Vermögensverwaltung gehört auch der Erwerb und<br />

die Veräußerung einzelner beweglicher Gegenstände wenn diese<br />

Vorgänge den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf<br />

Nutzung der Vermögenswerte gerichteten Vermietungstätigkeit<br />

darstellen und die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />

nicht entscheidend in den Vordergrund tritt.<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen vor, wenn eine selbstständige<br />

nachhaltige Betätigung, mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen<br />

wird und diese sich als Beteiligung am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Ausnahmsweise kann eine<br />

gewerbliche Vermietungstätigkeit in Betracht gezogen werden,<br />

wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzukommen, die zum<br />

Beispiel die Veräußerung des Flugzeuges oder gesondert neben<br />

der Vermietung vereinbarte Leistungen sein können.<br />

Die wesentlichen Kriterien für die Erzielung gewerblicher Einkünfte<br />

erfüllt die Emittentin nicht. Sie vermietet lediglich ein<br />

Flugzeug über eine Grundmietzeit von zehn Jahren und beteiligt<br />

sich nicht unter Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte am<br />

allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.<br />

Auch der Umfang des verwalteten Vermögens vermag eine Gewerblichkeit<br />

nicht zu begründen (vergleiche BFH vom 19. Februar<br />

1997 – XI R 1/96, BStBl. II 1997, 399).<br />

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26. Juni 2007 (IV 49/04,<br />

BFH/NV 2007 S. 2004) entschieden, dass der Erwerb, die Vermietung<br />

und die Veräußerung von in die Luftfahrtrolle eingetragenen<br />

Flugzeugen eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, wenn die<br />

Vermietung sowie Erwerb und Veräußerung auf Grund eines einheitlichen<br />

Geschäftskonzeptes verklammert sind.<br />

Nach dem BMF-Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl Teil I 2009,<br />

Seite 515) sollen diese Grundsätze auch auf Einzelobjekt- bzw.<br />

Ein-Objekt-Gesellschaften anzuwenden sein. Ein einheitliches<br />

Geschäftskonzept liegt gemäß RZ 5 des vorgenannten BMF-<br />

Schreibens vor, wenn von vornherein eine Veräußerung des<br />

vermieteten Flugzeuges vor Ablauf von dessen betriebsgewöhnlicher<br />

oder tatsächlicher Nutzungsdauer geplant ist und für die<br />

Erzielung eines Totalüberschusses notwendig ist.<br />

Nach der Prognose ist eine Veräußerung des Flugzeuges während<br />

der Nutzungsdauer zur Erzielung eines Totalüberschusses<br />

nicht notwendig.<br />

Die unter A.1) a) vorbeschriebene Auffassung der Emittentin hat<br />

das zuständige Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft<br />

am 4. Juli 2011 bestätigt, sofern das Flugzeug wirtschaftlich<br />

der Emittentin zuzuordnen ist.<br />

b) Keine gewerbliche Prägung<br />

Eine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Absatz 3 Nr. 2<br />

EStG liegt nach Auffassung der Emittentin nicht vor, da zumindest<br />

auch ein Kommanditist der Emittentin zur Geschäftsführung<br />

befugt ist (Abschnitt 15.8 Absatz 6 EStR).<br />

2) Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Singapur<br />

a) Besteuerungsrecht<br />

Nach Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern<br />

vom Einkommen und vom Vermögen vom 28. Juni 2004 (BGBl.<br />

2006 II, Seite 931) (im Folgenden: DBA) können Gewinne aus<br />

dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur<br />

in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der<br />

tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.<br />

Nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a) DBA umfassen Gewinne<br />

aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr<br />

auch Einkünfte aus der Vermietung von Luftfahrzeugen.<br />

Die Emittentin betreibt jedoch kein operatives Luftverkehrsunternehmen,<br />

sondern vermietet lediglich das Flugzeug an das<br />

operative Luftverkehrsunternehmen (Mieterin). In der Folge ist<br />

Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a des DBA nach Ansicht der Emittentin<br />

nicht einschlägig.


Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />

Die Mieteinnahmen fallen nach Ansicht der Emittentin stattdessen<br />

unter Artikel 12 Absatz 3 des DBA und sind als Lizenzgebühren<br />

zu qualifizieren. Demnach unterfällt die Vermietung<br />

eines Flugzeuges im so genannten Dry Lease der Überlassung<br />

von gewerblicher Ausrüstung (vergleiche Dörrfuß in Debatin<br />

Wassermeyer RZ 46-46 zur Artikel 12 DBA i. V. m. Wassermeyer<br />

in Debatin Wassermeyer RZ 84 Buchstabe e) zu Artikel 12 des<br />

Musterkommentarabkommens).<br />

Nach Artikel 12 Absatz 1 des DBA steht das Besteuerungsrecht<br />

dem Staat der Ansässigkeit des Bezugsberechtigten für Lizenzgebühren<br />

und damit Deutschland zu.<br />

Die Emittentin selber ist nicht abkommensberechtigt. Es kommt<br />

auf die persönliche Abkommensberechtigung der Anleger an. Die<br />

persönliche Abkommensberechtigung ist dann gegeben, wenn<br />

die Anleger in Deutschland ansässig und dort unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig sind (siehe oben).<br />

b) Quellensteuereinbehalt in Singapur<br />

Die von der Mieterin an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu zahlenden<br />

Mietraten unterliegen nach dem Steuerrecht Singapurs dort einer<br />

Quellenbesteuerung. Die Mieterin ist in Singapur verpflichtet,<br />

Quellensteuern einzubehalten und abzuführen. Mietzahlungen<br />

an einen für steuerliche Zwecke nicht in Singapur ansässigen<br />

Vermieter, der kein Betreiber eines Flugzeugs im Sinne eines<br />

DBA ist, unterliegen derzeit einem Quellensteuersatz von 2 %.<br />

Nach dem DBA darf Singapur eine Quellensteuer von bis zu 8 %<br />

erheben. Nach der Regelung des Mietvertrags trägt die Mieterin<br />

die Quellensteuer auf die Mietraten und führt diese ab, sofern<br />

die Anleger in Deutschland oder in einem anderen Staat, dessen<br />

Bürgern hinsichtlich der Quellensteuer auf Mietzahlungen<br />

eine vergleichbare Behandlung wie in Deutschland ansässigen<br />

Vermietern gewährt wird, ansässig sind, dort unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind und dies einmal jährlich gegenüber der Finanzbehörde<br />

in Singapur mittels vorgeschriebener Vordruckbestätigung,<br />

die durch die örtliche Finanzverwaltung zu erteilen<br />

ist, nachweisen.<br />

3) Besteuerung der Anleger nach deutschem Recht<br />

a) Vorbemerkung<br />

Bei einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft<br />

gilt die so genannte Bruchteilsbetrachtung des<br />

§ 39 Absatz 2 Nr. 2 AO. Danach werden die Wirtschaftsgüter<br />

der Personengesellschaft und die einkommensteuerlich relevanten<br />

Vorgänge, die im Rahmen der Gesellschaft verwirklicht<br />

werden, den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />

bruchteilsmäßig zugerechnet. Für Anleger, die über die<br />

Treuhänderin an der Emittentin beteiligt sind, gilt dasselbe. Der<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist so ausgestaltet, dass das<br />

Treugut steuerlich dem Treugeber (Anleger) zuzurechnen ist.<br />

b) Überschusserzielungsabsicht<br />

Grundvoraussetzung für die steuerliche Nutzung etwaiger Verluste<br />

ist, dass das Beteiligungskonzept der Emittentin darauf<br />

ausgerichtet ist, auf Dauer gesehen nachhaltig steuerpflichtige<br />

Überschüsse zu erzielen (Einkünfteerzielungsabsicht). Die Emittentin<br />

erwartet ein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis<br />

für die Anleger, so dass die Emittentin diese Voraussetzung erfüllt.<br />

Die Einkünfteerzielungsabsicht muss jedoch auch auf Ebene<br />

der Anleger vorliegen.<br />

Finanziert der Anleger seine Beteiligung an der Emittentin oder<br />

Teile davon z. B. mit Fremdkapital, für dessen Überlassung er<br />

Zinsen oder vergleichbare Leistungen zu erbringen hat, so kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das<br />

Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht für den Anleger insgesamt<br />

verneint, wenn die Zinsen für eine solche Fremdfinanzierung<br />

dazu führen, dass innerhalb des Vorhersagezeitraums<br />

kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis mehr zu erwarten<br />

ist. Gleiches gilt grundsätzlich auch für sonstige persönliche<br />

Sonderwerbungskosten. In diesem Fall würden die negativen<br />

Einkünfte des Anlegers steuerlich unberücksichtigt bleiben.<br />

Von einer Fremdfinanzierung der Anlage wird auch aus diesem<br />

Grund ausdrücklich abgeraten. Da die Einkünfteerzielungsabsicht<br />

auf Ebene der Anleger von deren individueller Situation abhängt,<br />

kann sie hier jedoch nicht abschließend beurteilt werden.<br />

c) Qualifikation der Einkünfte und Zeitpunkt von Einnahmen<br />

und Werbungskosten<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten eines<br />

Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche<br />

Tätigkeit (R 15.7 (3) EStR 2008). Ebenso hat der BFH entschieden,<br />

dass der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nicht<br />

überschritten wird, wenn geplant ist, ein Luftfahrzeug während<br />

seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten (Beschluss vom 4.<br />

Juli 2002, Az.: IV B 44/02, Urteil vom 31. Mai 2007, IV R 17/05<br />

und Urteil vom 26. Juni 2007, Az.: IV R 49/04). Hiernach geht<br />

das Vermieten einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände<br />

in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung<br />

nicht hinaus. Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />

ist erst dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der<br />

Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die<br />

der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung<br />

geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />

des Gegenstandes in den Hintergrund tritt.<br />

87


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

88<br />

Zur privaten Vermögensverwaltung kann auch die Anschaffung<br />

und Veräußerung von Vermögensgegenständen gehören.<br />

Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung<br />

lediglich den Beginn und das Ende einer in erster Linie<br />

auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit darstellen oder ob die<br />

Umschichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der<br />

Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten.<br />

Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur dann<br />

verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa die Notwendigkeit<br />

von Verkäufen zu Erzielung eines Totalgewinns oder<br />

eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern (Urteile vom<br />

31. Mai 2007, IV R 17/05 vom 26. Juni 2007, Az.: IV R 49/04).<br />

Die Emittentin beabsichtigt nach der sich in der jeweiligen Prognose<br />

widerspiegelnden Planung eine Vermietung ihres Flugzeugs<br />

über einen Zeitraum von mindestens circa 15 Jahren.<br />

Über diese Vermietung hinaus gehende Sonderleistungen sind<br />

nicht vorgesehen. Aus den Prospektkalkulationen ist zu entnehmen,<br />

dass die Emittentin beabsichtigt, allein aus der Vermietung<br />

des Flugzeugs einen Totalgewinn zu erwirtschaften und ein<br />

Verkauf ihres Flugzeugs hierfür nicht erforderlich ist. Auch ist<br />

die Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber<br />

der Mieterin oder sonst einer Person eingegangen, das Flugzeug<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Daher liegt<br />

eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, bei der sich die im<br />

Prospekt als mögliches Szenario angenommene Verkauf nach<br />

mindestens circa 15 Jahren als das Ende der Vermietungstätigkeit<br />

erweisen könnte.<br />

Im Rahmen der Vermögensverwaltung kann die Vermietung eines<br />

Flugzeuges zu Einkünften aus “Vermietung und Verpachtung”<br />

(§ 21 EStG) oder zu sonstige Einkünften aus Leistungen (§ 22<br />

Nr. 3 EStG) führen. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen<br />

beiden Einkunftsarten besteht darin, dass Verluste aus sonstigen<br />

Einkünften aus Leistungen nicht mit anderen Einkünften<br />

ausgeglichen werden können. Im Übrigen unterscheidet sich die<br />

Ermittlung der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte zwischen<br />

diesen beiden Einkunftsarten nicht. Sie sind jeweils als Überschuss<br />

der Einnahmen (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§ 9<br />

EStG) zu ermitteln (§ 2 Absatz 2 EStG).<br />

Da der <strong>A380</strong> in das Luftfahrzeugregister von Singapur eingetragen<br />

wird und dort eingetragen zu bleiben hat, wird die Emittentin<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21<br />

EStG erzielen.<br />

Die Zinseinnahmen der Emittentin stellen grundsätzlich steuerpflichtige<br />

Kapitalerträge (§ 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG) dar. Nach<br />

einer Verfügung der OFD Berlin vom 9. Dezember 1996 (St 442<br />

– S – 2253a – 1/95) können diese jedoch auch zu den Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung gehören.<br />

Für die Einkünfteermittlung sind Ausgaben der Emittentin und<br />

beteiligungsbezogene Ausgaben der Anleger in Werbungskosten<br />

(Sonderwerbungskosten) und Anschaffungskosten aufzuteilen.<br />

Auf Grundlage des 5. Bauherrenerlasses (Bundesfinanzministerium<br />

(im Folgenden: BMF) vom 20. Oktober 2003 – S 2253 a,<br />

BStBl. 2003 I, 546; OFD Rheinland vom 8. Januar 2007 – S 2241<br />

– 1002 – St 222, DB 2007, 135) sind Aufwendungen der Anlaufund<br />

Gründungsphase grundsätzlich als Anschaffungskosten und<br />

nicht als Werbungskosten zu behandeln. Übertragen auf den<br />

Erwerb von Anlagegütern betrifft dies die innerhalb der so genannten<br />

Investitionsphase entstandenen Kosten. Danach sind<br />

bis zum Ende der Investitionsphase entstandenen Ausgaben der<br />

Emittentin, bis auf Bearbeitungsgebühren für die Darlehen, den<br />

Anschaffungskosten des Anlageguts zuzuordnen, unter anderem<br />

also die Kosten der Eigenkapitalvermittlung, Projektierung,<br />

Gutachten, Rechts- und Steuerberatung, des Vertriebs und der<br />

Mittelverwendungskontrolle.<br />

Bei dem so genannten 5. Bauherrenerlass handelt es sich um die<br />

Rechtsinterpretation der Finanzverwaltung, die für die Anleger<br />

und Gerichte nicht bindend ist. Die Anwendung des 5. Bauherrenerlasses<br />

für <strong>Fonds</strong> außerhalb von Immobilien ist bisher nicht<br />

für sämtliche Arten von <strong>Fonds</strong> höchstrichterlich entschieden<br />

worden Die Emittentin geht daher davon aus, dass die Grundsätze<br />

des 5. Bauherrenerlasses anwendbar sind.<br />

Sollte die Anwendung des Erlasses durch die Finanzverwaltung<br />

rechtsfehlerhaft sein, würden die vorgenannten Vergütungen<br />

Werbungskosten darstellen, die vom Abzug unter Umständen<br />

nicht ausgeschlossen sind.<br />

Werbungskosten sind darüber hinaus die übrigen Ausgaben,<br />

die eine Vermögensminderung bewirken und zum Erwerb oder<br />

zur Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Dazu zählen<br />

im Wesentlichen die nach Abschluss der Anlauf- und Gründungsphase<br />

entstehenden laufenden Ausgaben der Emittentin<br />

für die Verwaltung ihres Vermögens und die organisatorischen<br />

Maßnahmen der Gesellschaft. Auch diese Werbungskosten sind<br />

vom Abzug nicht ausgeschlossen.<br />

d) Zinseinkünfte<br />

Ab dem 1. Januar 2009 durch Anleger vereinnahmte Zinsen stellen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1<br />

Nr. 7 EStG dar, soweit diese nicht den Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung zuzuordnen sind und unterliegen einem<br />

gesonderten Steuersatz in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer; so genannte<br />

Abgeltungssteuer). Die Abgeltungssteuer bezieht sich auf die<br />

vollen Bruttoerträge; angefallene Werbungskosten werden bei<br />

Anwendung des Abgeltungssteuersatzes nicht berücksichtigt<br />

(§ 20 Absatz 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG).


Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />

Die Anleger müssen die auf sie entfallenden Zinseinnahmen der<br />

Emittentin grundsätzlich in ihrer Steuererklärung angeben. Zwar<br />

wird Abgeltungssteuer grundsätzlich im Wege des Kapitalertragsteuerabzuges<br />

an der Quelle erhoben, das heißt, sie wird von<br />

der Stelle, die die Kapitalerträge/Zinsen auszahlt, einbehalten<br />

und an das Finanzamt abgeführt. Jedoch kann es unter bestimmten<br />

Umständen dazu kommen, dass in Singapur erzielte Zinsen<br />

nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterworfen wurden. Dies<br />

kann insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin Bankverbindungen<br />

in Singapur zur Abwicklung der Vermietung unterhält.<br />

Sparerfreibetrag<br />

Jeder in Deutschland ansässigen natürlichen Person – und damit<br />

jedem Anleger – steht ein Sparer-Pauschbetrag von jährlich<br />

801 Euro für seine sämtlichen Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

zu; bei einer Zusammenveranlagung den Eheleuten gemeinsam<br />

1.602 Euro. Die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags darf jedoch<br />

nicht zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führen<br />

(§ 20 Absatz 9 Satz 4 EStG).<br />

Günstigerprüfung<br />

Anlegern steht es offen, auf Antrag ihre Kapitaleinkünfte in die<br />

reguläre Veranlagung einzubeziehen und der tariflichen Einkommensteuer<br />

zu unterwerfen, wenn dies für sie günstiger als<br />

die Anwendung der Abgeltungsteuer ist (§ 32d Absatz 6 EStG).<br />

Tatsächlich angefallene Werbungskosten können jedoch auch<br />

in diesem Fall nicht zum Abzug gebracht werden (§ 20 Absatz 9<br />

Satz 1 2. Halbsatz EStG).<br />

e) Anrechnung ausländischer Quellensteuer<br />

Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern erfolgt im<br />

Rahmen der Höchstbeträge nach § 32d Absatz 5 EStG und ist<br />

auf maximal 25 % beschränkt.<br />

4) Feststellung der Einkünfte/Ergebnisbeteiligung<br />

Die Einkünfte der Emittentin werden gemäß § 180 Absatz 1 Nr.<br />

2 a AO einheitlich und gesondert für alle beteiligten Anleger<br />

(Gesellschafter bzw. Treugeber) festgestellt. Den einzelnen Anlegern<br />

werden die durch die Emittentin erzielten steuerlichen<br />

Ergebnisse als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und<br />

die Zinseinkünfte gegebenenfalls als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

entsprechend ihren Anteilen zugerechnet. Diese Einkünfte<br />

umfassen auch sonstige, in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung stehende Erträge und Aufwendungen<br />

der Anleger (z. B. Zinsen auf eine eventuelle Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung).<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin sind die Anleger<br />

am laufenden Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven<br />

der Emittentin uneingeschränkt beteiligt. Sie haben ferner<br />

die im Gesellschaftsvertrag geregelten Informationsrechte und<br />

die Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte, die einem Kommanditisten<br />

nach dem HGB (unter anderem §§ 164, 166 HGB)<br />

zustehen. Die von der Emittentin erzielten Einkünfte sind ihnen<br />

daher zuzurechnen. Gleiches gilt für die Anleger, die sich durch<br />

Abschluss eines Treuhandvertrages als Treugeber beteiligen.<br />

Dieser ist so ausgestaltet, dass das Treugut, also der Anteil an<br />

der Emittentin und die daraus resultierenden Einkünfte, steuerlich<br />

dem Anleger (Treugeber) zugerechnet werden (wirtschaftlicher<br />

Eigentümer).<br />

Der jeweilige steuerliche Ergebnisanteil des einzelnen Anlegers<br />

enthält auch die auf Ebene des Anlegers entstandenen Sonderwerbungskosten.<br />

Diese Sonderwerbungskosten sind zwingend<br />

in das Gewinnfeststellungsverfahren der Emittentin einzubeziehen.<br />

Werbungskosten kommen generell nur zum Ansatz, soweit<br />

sie mit steuerlichen Einnahmen im Zusammenhang stehen.<br />

5) Wirtschaftliches Eigentum<br />

Die Emittentin wird im Jahre 2011 das rechtliche Eigentum an<br />

einem Flugzeug erwerben und ist damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher<br />

Eigentümer (§ 39 Absatz 1 AO). Eine vom Zivilrecht<br />

abweichende Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39<br />

Absatz 2 Nr. 1 AO) kann sich gemäß den Schreiben des BMF<br />

über die ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen<br />

dann ergeben, wenn die Ausgestaltung des jeweiligen Leasingvertrages<br />

die Emittentin von der Einwirkung auf das Leasinggut<br />

wirtschaftlich ausschließt. Dies kann nach den BMF-Schreiben<br />

dann der Fall sein, wenn der Leasingvertrag eine unkündbare<br />

Laufzeit (Grundmietzeit) vorsieht, die 90 % der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer des Flugzeuges übersteigt. Als betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer ist hierbei die in den amtlichen<br />

AfA-Tabellen genannte Nutzungsdauer zu Grunde zu legen. Diese<br />

beträgt, nach der amtlichen AfA-Tabelle für Luftfahrtsunternehmen<br />

und Flughafenbetriebe für Flugzeuge mit mindestens<br />

20 Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht, zwölf Jahre. Da die<br />

Mieterin als Luftfahrtunternehmen das Flugzeug branchentypisch<br />

einsetzen wird, ist die Nutzungsdauer der vorerwähnten<br />

Branchen AfA-Tabelle zu entnehmen. Da die vertragliche Ausgestaltung<br />

des Mietvertrages mit der Mieterin eine Grundmietzeit<br />

von zehn Jahren vorsieht, unterschreitet jene die in den Erlassen<br />

geforderte 90-%-Grenze. Darüber hinaus enthält der Mietvertrag<br />

keine leasingtypischen An- oder Verkaufsrechte und ist somit<br />

jeweils als so genannter Operate Leasingvertrag auch steuerlich<br />

als Mietvertrag zu qualifizieren, bei dem der Emittentin das rechtliche<br />

und wirtschaftliche Eigentum steuerlich zuzurechnen ist.<br />

Über das der Mieterin zustehende Recht den jeweiligen Mietvertrag<br />

zu verlängern hinaus sehen die Verträge keine Erwerbsrechte<br />

oder weitere Verlängerungsrechte zu Gunsten der Mieterin vor.<br />

Die Mieterin ist verpflichtet, bei Nichtausübung der Verlängerungsoption<br />

der Emittentin eine Sicherheit zu hinterlegen, die<br />

89


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

90<br />

mit zukünftigen Zahlungen etwaiger neuer Mieter aufzurechnen<br />

und insofern an die ehemalige Mieterin in gleicher Höhe zurückzuführen<br />

ist; die Sicherheit vermindert sich entsprechend.<br />

Nach Ansicht der Anbieterin ist die Emittentin jeweils als wirtschaftliche<br />

Eigentümer anzusehen. Auf Grund des zivilrechtlichen<br />

und des wirtschaftlichen Eigentums steht der Emittentin<br />

die Abschreibung des Flugzeuges für handels- und steuerrechtliche<br />

Zwecke zu.<br />

6) Abschreibungen<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2008, Stichwort<br />

Verlustzuweisungsgesellschaft) sind die AfA-Tabellen nicht<br />

bei einer Verlustzuweisungsgesellschaft anzuwenden. Als eine<br />

Verlustzuweisungsgesellschaft wird eine Personengesellschaft<br />

angesehen, die nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn<br />

erreichen kann und deren Tätigkeit nach der Gestaltung des<br />

Gesellschaftsvertrages und seiner tatsächlichen Durchführung<br />

allein darauf angelegt ist, ihren Gesellschaftern Steuervorteile<br />

dergestalt zu vermitteln, dass durch Verlustzuweisungen andere<br />

Einkünfte nicht und die Verlustanteile letztlich nur in Form<br />

buchmäßiger Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen<br />

(H 15.3 EStR 2008 Stichwort “Verlustzuweisungsgesellschaft“).<br />

Da die Emittentin bereits aus der Vermietung einen Totalgewinn<br />

anstrebt (siehe oben Überschusserzielungsabsicht), ist sie keine<br />

Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden Sinne. Daher<br />

bemisst sich die Nutzungsdauer des Flugzeuges nach den<br />

amtlichen AfA-Tabellen.<br />

Die unter 5) vorbeschriebene Auffassung der Emittentin bezüglich<br />

der Abschreibungsdauer von 12 Jahren hat das zuständige<br />

Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft am 4. Juli<br />

2011 bestätigt.<br />

7) Verlustverrechnung/Steuerstundungsmodell<br />

Ein Verlustausgleich ist bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten grundsätzlich<br />

zulässig. Da nach den steuerlichen Prognoserechnungen für<br />

die Emittentin, wie auch einer zusammengefassten steuerlichen<br />

Prognoserechnung in den Anfangsjahren negative steuerliche<br />

Einkünfte aus den Beteiligungen erzielt werden, ist § 15b EStG<br />

zu beachten.<br />

Nach dieser Vorschrift dürfen Verluste im Zusammenhang mit<br />

Steuerstundungsmodellen nicht mit Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsarten ausgeglichen werden. Verluste aus einem Steuerstundungsmodell<br />

mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />

in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben<br />

Einkunftsquelle erzielt.<br />

§ 15b EStG findet jedoch keine Anwendung, wenn innerhalb<br />

der Anfangsphase die prognostizierten Verluste nicht mehr als<br />

10 % des gezeichneten und aufzubringenden oder eingesetzten<br />

Kapitals betragen.<br />

Bei der Beteiligung handelt es sich nach Auffassung der Emittentin<br />

um eine Einkunftsquelle für Zwecke des § 15b EStG. Der<br />

Anleger erzielt aus dieser Einkunftsquelle sowohl Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG, als auch gegebenenfalls<br />

aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Für Zwecke<br />

des § 15b EStG handelt es sich gemäß Tz. 13 des Anwendungsschreibens<br />

des BMF vom 17. Juli 2007 (BStBl. I 2007, S. 542)<br />

bei der Beteiligung an der Emittentin um eine Einkunftsquelle,<br />

auf welche für die Ermittlung der 10-%-Verlustgrenze des § 15b<br />

EStG abzustellen ist. Als Anfangsphase wird der Zeitraum verstanden,<br />

in dem nicht nachhaltig positive Einkünfte erzielt werden<br />

(vergleiche Tz. 15 des BMF-Schreibens). Es bleibt jedoch<br />

offen, wann von einer Nachhaltigkeit auszugehen ist. Nach Auffassung<br />

der Anbieterin sollten nachhaltig positive Einkünfte ab<br />

dem Jahr 2025 vorliegen, da die Einkünfte ab 2019 bis zum Jahr<br />

2025 teils positiv sind und die Summe der Anfangsverluste weit<br />

übersteigen. Nach der vorliegenden Prognoserechnung übersteigen<br />

die entstehenden Verluste in der Anfangsphase die<br />

10-%-Verlustgrenze, so dass der § 15b EStG auf vorstehende<br />

Konzeption nach Auffassung der Anbieterin Anwendung findet.<br />

Da die zu erzielenden Einkünfte als solche aus Vermietung und<br />

Verpachtung angesehen werden, kann weiter § 15a EStG zur<br />

Anwendung gelangen. Hiernach können beschränkt haftende<br />

Gesellschafter (hier die Anleger), die auf sie entfallenden Verluste<br />

nur in dem Umfang mit anderen positiven Einkünften ausgleichen,<br />

indem sie Einlagen in die jeweilige Emittentin geleistet<br />

und dort belassen haben (Verlustausgleichsvolumen). Derartige,<br />

einem Anleger zuzurechnende Verluste, die zur Erhöhung bzw.<br />

Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen somit<br />

prinzipiell weder mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen,<br />

noch im Wege des Verlustrücktrages berücksichtigt werden.<br />

8) Veräußerungsgewinn<br />

Es ist möglich und nach dem Gesellschaftsvertrag vorgesehen,<br />

das Flugzeug zu verkaufen. Nach aktueller Rechtslage wäre der<br />

Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen dem Kauf<br />

des Flugzeugs und dem Verkauf ein Zeitraum von weniger als<br />

zehn Jahren liegen würde (Spekulationsfrist).<br />

Die so genannte Spekulationsfrist beginnt mit Beitritt des Anlegers<br />

zur Emittentin. Da das Beteiligungsangebot eine Vermietung<br />

von voraussichtlich mehr als zehn Jahren vorsieht, unterliegt der<br />

mögliche, nicht geplante Verkauf nach heutiger Rechtslage nicht<br />

der Einkommensteuer in Deutschland.


Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />

Veräußert ein Anleger seine Beteiligung an der Emittentin, gilt<br />

dies als anteilige Veräußerung des Flugzeugs.<br />

Erfolgt die Veräußerung innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist,<br />

unterliegt ein Veräußerungsgewinn auf Ebene des<br />

Anlegers nach seinen persönlichen steuerlichen Verhältnissen<br />

der Besteuerung.<br />

B. Gewerbesteuer<br />

Nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze unterhält die Emittentin<br />

keinen Gewerbebetrieb und ist daher nicht gewerbesteuerpflichtig<br />

(§ 2 GewStG).<br />

C. Umsatzsteuer<br />

1) Umsatzsteuer in Deutschland<br />

Die Emittentin übt mit der Vermietung des Flugzeugs eine nachhaltige<br />

Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus und gilt nach<br />

§ 2 UStG als Unternehmerin. Nach § 3 Absatz 9 UStG ist die<br />

Vermietung von Flugzeugen eine steuerbare sonstige Leistung.<br />

Da die Mieterin in einem Drittstaat ansässig ist, liegt der umsatzsteuerliche<br />

Ort der sonstigen Leistung für die Vermietung in<br />

Singapur. Die Vermietung ist damit im Inland (Deutschland) nicht<br />

steuerbar. Umsatzsteuer entsteht in Deutschland insofern nicht.<br />

Im Fall der Anschlussvermietung an eine andere Fluggesellschaft<br />

können sich abweichende umsatzsteuerliche Folgen ergeben.<br />

Für den Fall, dass das Flugzeug an eine deutsche Fluggesellschaft<br />

oder aber an eine ausländische Fluggesellschaft mit deutscher<br />

Betriebsstätte, der das Flugzeug zuzurechnen ist, erfolgen würde,<br />

wäre die Vermietung grundsätzlich in Deutschland umsatzsteuerbar,<br />

jedoch steuerbefreit.<br />

Die Emittentin ist hinsichtlich umsatzsteuerpflichtiger Eingangsleistungen<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Vermietung<br />

des Flugzeuges grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt,<br />

da die nicht steuerbare Flugzeugvermietung gemäß § 15 Absatz<br />

3 Nr. 2b UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt.<br />

Die Ausgabe der Anteile an der Emittentin im Rahmen der Aufnahme<br />

der Anleger ist nach der infolge eines EuGH-Urteils aus<br />

dem Jahre 2003 ergangenen Rechtsprechung des BFH (BFH vom<br />

1. Juli 2004, V R 32/00) selbst keine umsatzsteuerbare Tätigkeit.<br />

Jedoch stehen demnach die von der Emittentin in Anspruch<br />

genommenen Eingangsleistungen in direktem Zusammenhang<br />

mit der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit der Emittentin,<br />

so dass hierfür geleistete Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig<br />

ist (so jetzt auch die Finanzverwaltung, BMF-Schreiben<br />

vom 4. Oktober 2006 IV A 5-S 7300-69/06). Dies gilt insbesondere<br />

für Konzeptionskosten der Emittentin (wie z.B. für die<br />

Prospektaufstellung).<br />

2) Umsatzsteuer in Singapur<br />

Wie Deutschland erhebt der Staat Singapur für die Ausführung<br />

von Lieferungen und Leistungen eine Umsatzsteuer (Goods and<br />

Services Tax).<br />

Die Besteuerung mit singapurischer Umsatzsteuer fällt auf die<br />

Lieferung und Vermietung des Flugzeugs nicht an. Sofern es zur<br />

Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug bzw. dem Beginn<br />

des Mietvertrags in Singapur kommt, kann die Emittentin verpflichtet<br />

sein, sich für Zwecke der Besteuerung mit Umsatzsteuer<br />

in Singapur registrieren zu lassen.<br />

D. Erbschaft-/Schenkungsteuer<br />

Die Anteile an der Emittentin und die Stellung als Treugeber<br />

können jeweils vererbt oder verschenkt werden.<br />

Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />

ist der jeweilige Anteil an den Werten der Wirtschaftsgüter<br />

der Emittentin. Die bisherige Auffassung der Verwaltung, dass<br />

im Falle einer Beteiligung über den Treuhänder der Wert des<br />

Herausgabeanspruchs gegen den Treuhänder Grundlage der<br />

Bewertung darstellt, verfolgt die Verwaltung nicht weiter (so<br />

genannte Treuhanderlasse).<br />

Der Wert für jedes einzelne Wirtschaftsgut bestimmt sich nach<br />

den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Dabei ist grundsätzlich<br />

der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Der gemeine Wert<br />

wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer<br />

Veräußerung zu erzielen wäre (§ 9 Absatz 2 BewG). Kapitalforderungen<br />

und Schulden sind grundsätzlich mit dem Nennwert<br />

anzusetzen (§ 12 Absatz 1 Satz 1 BewG).<br />

Während im Falle des Erwerbs von Todes wegen (§ 3 ErbStG) die<br />

Gesellschaftsschulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen<br />

werden können (§ 10 Absatz 1 Satz 4 i. V. m. Absatz 5 ErbStG),<br />

sind im Falle der Schenkung die übergehenden Schulden und<br />

Lasten der Gesellschaft wie eine Gegenleistung zu behandeln<br />

(§ 10 Absatz 1 Satz 4, 2. HS BewG).<br />

In diesem Fall finden die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />

Anwendung, bei der eine Aufteilung in eine unentgeltliche<br />

und eine entgeltliche Zuwendung erfolgt. Nur die unentgeltliche<br />

Zuwendung unterliegt der Besteuerung mit Schenkungsteuer.<br />

Der entgeltliche Teil ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert<br />

der Leistung des Schenkers und dem Verkehrswert<br />

der Gegenleistung des Beschenkten.<br />

91


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Die anteilig übergehenden Schulden und Lasten gelten insofern<br />

als Gegenleistung. In Deutschland unterliegt die Übertragung von<br />

in- und ausländischem Vermögen im Wege der Erbschaft oder<br />

Schenkung der Besteuerung, wenn der Erblasser bzw. Schenker<br />

oder Erwerber zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs Inländer<br />

ist. Inländer ist gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 ErbStG, wer zum<br />

Zeitpunkt des Vermögensübergangs bzw., wenn er deutscher<br />

Staatsangehöriger ist, innerhalb von fünf Jahren vor Vermögensübergang<br />

einen Wohnsitz im Inland hat oder hatte.<br />

Zu den steuerlichen Risiken dieser Vermögensanlage wird auf<br />

die entsprechenden Ausführungen im Kapitel “Risiken der Vermögensanlage”<br />

auf Seite 26 f. verwiesen.<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von Steuern für die<br />

Anleger.<br />

Dabei ist die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuerzahllast<br />

vor allem abhängig vom Verwandtschaftsgrad, der Art und Höhe<br />

des vererbten bzw. verschenkten Vermögens und der Ausnutzung<br />

bestehender Freibeträge.<br />

92<br />

E. US-Freight Tax<br />

Nach Auffassung der Emittentin unterliegt die Vermietung des<br />

Flugzeuges nicht der US Freight Tax, da nur der Operator, hier<br />

die Mieterin der US Freight Tax unterliegt.<br />

Soweit das Flugzeug im Verkehr von und nach den USA eingesetzt<br />

wird, kann es zur Erhebung der sogenannten US Freight<br />

Tax kommen, bei der die US-Behörde eine pauschale Steuer<br />

auf die anteiligen, diesem Besteuerungskreis zuzurechnenden<br />

Mietraten erhebt.<br />

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die US-Behörden<br />

hier eine abweichende Auffassung vertreten. Soweit die<br />

US-Behörden eine abweichende Auffassung vertreten beabsichtigt<br />

die Emittentin, sich für Zwecke der Besteuerung und für Inanspruchnahme<br />

der Befreiung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und den USA in den USA als<br />

Körperschaft zu qualifizieren. Hierbei werden den US Behörden<br />

auch die Daten der Anleger für Besteuerungszwecke übermittelt.<br />

F. Steuerliches Konzept/Sonstiges<br />

Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen hat sich die<br />

Emittentin von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerlich<br />

beraten lassen. Grundlage dieses Beratungsverhältnisses bilden<br />

vertragliche Vereinbarungen nach denen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

– auch im Verhältnis zu Dritten – ihre Haftung,<br />

wie allgemein üblich, für einen einzelnen fahrlässig verursachten<br />

Schaden auf bis zu vier Millionen Euro beschränkt hat. Eine<br />

gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen Grundlagen<br />

der Emittentin kann nach Abschluss einer gesonderten, individuellen<br />

Auskunftsvereinbarung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

angefordert werden.


Xxxxxx<br />

93<br />

Die Geschichte des Airbus begann bereits Anfang der 90er Jahre, als ein internationales Team begann, ein modernes Großflugzeug<br />

zu entwickeln. Bis heute wurden bereits 49 Maschinen vom Typ Airbus <strong>A380</strong> an internationale Fluggesellschaften ausgeliefert.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Besondere Informationen gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB.<br />

I. INFORMATIONEN ÜBER DIE WESENTLICHEN VERTRAGSPARTNER, MIT DENEN DER ANLEGER UNMITTELBAREN<br />

KONTAKT HÄLT<br />

Anbieterin und Hauptvertriebsbeauftragte<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />

Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0, Fax: +49 (0)40 32 56 78-99, E-Mail: info@lloydfonds.de<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 75492<br />

Vorstand<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Dr. Torsten Teichert (Vorsitzender), Hamburg<br />

Michael F. Seidel, Oststeinbek<br />

Entwicklung, Konzeption und Vertrieb von Kapitalanlagen im Bereich geschlossener <strong>Fonds</strong> sowie die<br />

Verwaltung und Beratung der Beteiligungsgesellschaften während der gesamten Laufzeit<br />

94<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Emittentin<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 113123<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

Erwerb und Vermietung eines Flugzeuges des Herstellers Airbus sowie die Durchführung sämtlicher<br />

damit im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 118259<br />

Geschäftsführer<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />

Jürgen Hutt, Hamburg<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />

Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 97025<br />

Geschäftsführer<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG


Recht und Steuern | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Treuhänderin<br />

Firma<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />

Telefon: +49 (0)40 32 56 78–400, Fax: +49 (0)40 32 56 78–499, E-Mail: info@lloyd-treuhand.de<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 71179<br />

Geschäftsführer<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Frank Ahrens, Hamburg<br />

Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen<br />

Aufsichtsbehörden<br />

Die Vorgenannten unterliegen keiner besonderen behördlichen<br />

Aufsicht.<br />

Anlagevermittler<br />

Die Angaben über den Anlagevermittler werden auf der Beitrittserklärung<br />

eingetragen.<br />

II. INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN<br />

Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vom 7. Juli 2011 (nachfolgend: Verkaufsprospekt)<br />

sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte<br />

Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />

Einzelheiten wird ergänzend auf diese Dokumente verwiesen.<br />

1. Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Die Anleger beteiligen sich auf Grundlage des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages mittelbar treugeberisch über die Treuhänderin<br />

an der Emittentin. Die Anleger haben das Recht, sich<br />

unmittelbar als Kommanditisten in das Handelsregister eintragen<br />

zu lassen; das Treuhandverhältnis wandelt sich dann in ein<br />

Verwaltungsverhältnis um (siehe § 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

Die Emittentin ist als GmbH & Co. KG nach deutschem Recht<br />

ausgestaltet. Eine Beteiligung an dieser stellt somit für die Anleger<br />

eine unternehmerische Beteiligung dar. Das Eigenkapital<br />

der Emittentin beträgt nach Vollplatzierung aller Anteile insgesamt<br />

planmäßig 87.705.200 US-Dollar. Dieses Eigenkapital wird<br />

zum Erwerb des Flugzeuges verwendet. Im Weiteren wird das<br />

Eigenkapital gemäß der Anlage I des Gesellschaftsvertrages<br />

verwendet. Über die Auszahlungen der Emittentin partizipieren<br />

die Anleger an deren wirtschaftlichem Ergebnis.<br />

2. Preise<br />

Der Anleger hat seine Einlage (Beteiligungsbetrag) zu leisten.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 15.000 US-Dollar (fünfzehntausend<br />

US-Dollar). Höhere Beteiligungsbeträge sollen ohne<br />

Rest durch 1.000 (eintausend) teilbar sein.<br />

3. Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten<br />

(Liefer- und Versandkosten, sonstige Kosten), zusätzliche<br />

Telekommunikationskosten<br />

Liefer- und Versandkosten oder gesondert berechnete Kommunikationskosten<br />

fallen nicht an. Bei einer Konvertierung der<br />

Auszahlungen in US-Dollar in Euro fallen Bankgebühren an. Gegebenenfalls<br />

fallen vom Anleger zu tragende Gebühren und Auslagen<br />

im Zusammenhang mit einer Anteilsfinanzierung sowie für<br />

die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und<br />

für Notar- und Gerichtskosten bei Handelsregistereintragungen<br />

an. Im Falle der Übertragung oder Kündigung der Beteiligung<br />

können ebenfalls Kosten anfallen (z. B. Gutachterkosten, Transaktionskosten).<br />

Eigene Kosten für Beratung, Telefon, Internet<br />

oder Porti etc. sowie Bankgebühren hat der Anleger selbst zu<br />

tragen. Detaillierte Informationen finden sich unter “Weitere<br />

Kosten bei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage”,<br />

Seite 61 f.<br />

Bezüglich steuerlicher Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger<br />

wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt im Kapitel<br />

“Steuerliche Grundlagen”, Seite 85 ff., verwiesen.<br />

4. Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Zahlungsbedingungen<br />

Der Beteiligungsbetrag zuzüglich Agio ist zu dem in der Beitrittserklärung<br />

genannten Termin auf das dort genannte Konto einzuzahlen.<br />

Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die Emittentin<br />

berechtigt, ab Fällig keit Verzugszinsen (§ 3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages)<br />

zu verlangen oder den Gesellschafter nach<br />

schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung kostenpflichtig<br />

auszuschließen (§ 21 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Hinsichtlich der weiteren Verpflichtungen während der Laufzeit der<br />

Beteiligung wird auf den Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Seite<br />

126 ff.) und den Gesellschaftsvertrag verwiesen (Seite 111 ff.).<br />

5. Leistungsvorbehalte<br />

Das Kommanditkapital beträgt planmäßig insgesamt 87.705.200<br />

US-Dollar (siehe Anlage I des Gesellschaftsvertrages, Seite 124).<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin und die Treuhänderin werden<br />

95


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

96<br />

Verfügungen über das Kommanditkapital erst zustimmen, wenn<br />

nach formaler Prüfung die Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3<br />

des Mittelverwendungskontrollvertrages (Seite 131 f.) erfüllt sind.<br />

6. Risikohinweise und Einlagensicherung<br />

Die Beteiligung an der Emittentin ist mit unternehmerischen<br />

Risiken verbunden. Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />

sind auf den Seiten 20 bis 27 dargestellt. Der Wert der Beteiligung<br />

wird von wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst, auf<br />

die der Unternehmer keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit<br />

erzielte Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Ein<br />

Garantie fonds oder eine vergleichbare Einrichtung besteht nicht.<br />

III. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DER<br />

FERNABSATZVERTRÄGE<br />

1. Informationen zum Vertragsschluss<br />

Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung<br />

gibt der Anleger gegenüber der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

als Treuhänderin ein Angebot auf Beitritt zu dem zwischen der<br />

Emittentin und der Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag ab. Der Beitritt wird wirksam, wenn die <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH dieses Angebot annimmt. Der Treugeber wird<br />

hierüber informiert. Die Frist zur Ausübung eines gesetzlichen<br />

Widerrufsrechtes des Treugebers gemäß § 312d BGB beginnt<br />

mit dem Zugang dieses Informationsschreibens beim Treu geber.<br />

Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Die Emittentin hat dem Beitritt bereits mit Unterzeichnung des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages zugestimmt. Im Anschluss<br />

wird die Treuhänderin ihre Beteiligung an der Emittentin entsprechend<br />

erhöhen.<br />

2. Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312d<br />

in Verbindung mit § 355 BGB zu. Eine Belehrung hierüber und<br />

über die Rechtsfolgen ist auf der Beitrittserklärung abgedruckt<br />

und vom Anleger gegenzuzeichnen.<br />

3. Vertragliche Mindestlaufzeit, Kündigung, Beendigung der<br />

Beteiligung, Vertragsstrafen<br />

Die Emittentin ist auf unbestimmte Dauer gegründet. Das Treuhandverhältnis<br />

mit der Treuhänderin wird ebenfalls unbefristet<br />

begründet.<br />

Gemäß § 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages kann jeder Gesellschafter<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an die Emittentin<br />

gerichteten Brief seine Beteiligung kündigen. Eine ordentliche<br />

Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 2026 ausgesprochen<br />

werden. Zusätzlich haben die Gesellschafter gemäß<br />

§ 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages das Recht, ihre Beteiligung<br />

zu kündigen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage<br />

befinden. Voraussetzung hierfür ist, dass der kündigende<br />

Gesellschafter zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung gegenüber<br />

der Emittentin bzw. der Treuhänderin nachweisen kann, seit<br />

mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos oder berufsunfähig<br />

im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein<br />

und sich hieraus resultierend in einer wirtschaftlichen Notlage<br />

zu befinden. Diese Kündigung kann mit einer Kündigungsfrist<br />

von vier Wochen ausgesprochen werden. Sie hat durch eingeschriebenen<br />

und an die Emittentin gerichteten Brief zu erfolgen.<br />

Ist der Anleger nicht selbst im Handelsregister eingetragen,<br />

kann er die Treuhänderin schriftlich anweisen, die treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung zu kündigen. Die Kündigung<br />

muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf<br />

der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Emittentin<br />

zugehen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt. Die Rechtsfolgen einer Kündigung ergeben sich aus<br />

§ 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

durch den Anleger ist nur vorgesehen, wenn die Kündigung<br />

der Emittentin durch die Treuhänderin nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages oder des Gesetzes möglich<br />

ist. Eine ordentliche Kündigung durch die Treuhänderin ist erstmals<br />

zum 31. Dezember 2026 möglich. Im Übrigen endet der<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag bei Zwangsvollstreckung in<br />

die der Treuhandbeteiligung entsprechenden Kommanditein lagen<br />

oder Insolvenz der Treuhänderin. Zu den Einzelheiten vergleiche<br />

§ 10 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Hieraus ergeben<br />

sich auch die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages.<br />

Eine Übertragung der Kommanditisten- und Treugeberstellungen<br />

ist gemäß §§ 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages und § 7 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages möglich. Bezüglich der weiter<br />

gehenden Darstellung wird auf die Ausführungen auf Seite<br />

58 f. verwiesen.<br />

Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Bei Ausschluss eines<br />

Kommanditisten aus der Emittentin wegen Gefährdung des Gesellschaftszwecks,<br />

schwerwiegendem Verstoß gegen Vorschriften<br />

des Gesellschaftsvertrages oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlung,<br />

Erhebung der Auflösungsklage und versuchter<br />

Veräußerung unter Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 17<br />

und 18 des Gesellschaftsvertrages ist das Abfindungsguthaben<br />

gegenüber sonstigen Ausscheidungsgründen reduziert (siehe<br />

§ 22 Ziffer 4a) des Gesellschaftsvertrages).


Recht und Steuern | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

4. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Die Rechtsbeziehung der Anleger zu der Emittentin unterliegt<br />

deutschem Recht. Den Beziehungen zu den Anlegern vor Abschluss<br />

des Vertrages wird ebenfalls deutsches Recht zu Grunde<br />

gelegt. Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher<br />

Regelungen ist für alle Streitigkeiten aus und in Verbindung mit<br />

dem Gesellschaftsvertrag ein Schiedsgericht zuständig, das<br />

seinen Sitz in Hamburg hat (siehe Anlage II des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Rechtsbeziehung der Anleger zur Treuhänderin aus dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Den Beziehungen zu den Anlegern vor Abschluss des Vertrages<br />

wird ebenfalls deutsches Recht zu Grunde gelegt. Vorbehaltlich<br />

abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen ist als Gerichtsstand<br />

für alle Streitigkeiten Hamburg vereinbart.<br />

5. Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch; sämtliche Kommunikation mit<br />

den Anlegern wird auf Deutsch geführt werden.<br />

6. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die mitgeteilten Informationen sind bis zur Mitteilung von Änderungen<br />

gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.<br />

7. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

a. Bei Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich Fernabsatzverträgen<br />

über Finanzdienstleistungen kann die Schlichtungsstelle<br />

der Deutschen Bundesbank unter der Adresse<br />

Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle<br />

Wilhelm-Epstein-Straße 14<br />

60431 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 069/2388-1907/1906/1908<br />

Fax: 069/2388-1919<br />

E-Mail: schlichtung@bundesbank.de<br />

Internet: www.bundesbank.de<br />

angerufen werden.<br />

Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />

Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde<br />

erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Anleger<br />

(Beschwerdeführer) hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />

noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und auch<br />

keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner<br />

abgeschlossen hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

Die Verfahrensordnung des Schlichtungsverfahrens<br />

ist ebenfalls unter der vorgenannten Adresse bei der<br />

Deutschen Bundesbank erhältlich.<br />

b. Ferner wurde durch den VGF Verband Geschlossener <strong>Fonds</strong><br />

e. V., dessen Mitglied die Anbieterin ist, zum 1. März 2008 eine<br />

Schlichtungsstelle eingerichtet. Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis<br />

des Anlegers (Beschwerdeführer) zum Anbieter des<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong> betreffen, kann sich der Anleger an die<br />

Schlichtungsstelle wenden:<br />

Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> e. V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Telefon: 030/257 616 90<br />

Fax: 030/257 616 91<br />

E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Internet: www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de<br />

Zu weiteren Einzelheiten siehe “Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse<br />

der Emittentin – Schlichtungsstelle und Schiedsverfahren”,<br />

Seite 59.<br />

c. Die Möglichkeit zur Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht<br />

bleibt unberührt.<br />

97


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Finanzinformationen<br />

LLOYD FONDS <strong>A380</strong> FLUGZEUGFONDS GMBH & CO. KG<br />

Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerkProspV<br />

Die Emittentin wurde am 13. April 2011 unter der Firma <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG gegründet und am<br />

17. Mai 2011 ins Handelsregister eingetragen. Ein geprüfter Jahresabschluss<br />

und ein Konzernabschluss liegen zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung noch nicht vor. Die Emittentin ist vor<br />

weniger als 18 Monaten gegründet worden und hat noch keinen<br />

Jahresabschluss im Sinne des § 10 VermVerkProspV erstellt.<br />

Nachfolgend sind gemäß § 15 VermVerkProspV die Eröffnungsbilanz,<br />

die Zwischenübersicht, die prognostizierte Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage sowie die Planbilanzen der Emittentin<br />

abgedruckt.<br />

Die Euro-Beträge der Tabellen dieser Seite bis Seite 101 wurden<br />

zum Stichtagskurs vom 7. Juli 2011 zu einem Kurs von<br />

1,4324 US-Dollar pro Euro umgerechnet<br />

Eröffnungsbilanz zum 13. April 2011 in Euro<br />

Aktiva<br />

Passiva<br />

A. Ausstehende Einlagen 3.630 A. Eigenkapital 3.630<br />

Summe 3.630 Summe 3.630<br />

98<br />

Zwischenübersicht zum 31. Mai 2011 in Euro<br />

Aktiva<br />

Passiva<br />

A. Ausstehende Einlagen 3.630 A. Eigenkapital 3.630<br />

Summe 3.630 Summe 3.630<br />

Gewinn- und Verlustrechnung vom 13. April bis 31. Mai 2011 in Euro<br />

Sonstige betriebliche Erträge 0<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 0<br />

Gewinn (+) Verlust (-) 0


Recht und Steuern | Finanzinformationen<br />

Planbilanzen für die Jahre 2011 und 2012 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

PROGNOSE der Vermögenslage in Euro 31. Dezember 2011 31. Dezember 2012<br />

Aktiva<br />

A. Ausstehende Einlagen 0 0<br />

B. Anlagevermögen<br />

I. Sachanlagen Flugzeug 124.669.358 113.906.536<br />

C. Umlaufvermögen<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 616.720 668.650<br />

Summe Aktiva 125.286.078 114.575.186<br />

Passiva<br />

A. Eigenkapital<br />

II. Kapitalanteile der Komplementärin<br />

III. Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1. Festkapital<br />

2. Kapitalrücklage (Agio)<br />

3. Entnahmen<br />

4. Ergebnissonderkonten<br />

0<br />

61.229.545<br />

3.061.477<br />

-1.102.175<br />

-13.813.751<br />

0<br />

61.229.545<br />

3.061.477<br />

-5.510.703<br />

-14.599.086<br />

99<br />

B. Rückstellungen 0 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

2. sonstige Verbindlichkeiten<br />

75.910.983<br />

0<br />

70.393.952<br />

0<br />

Summe Passiva 125.286.078 114.575.186<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu<br />

den Planbilanzen<br />

Die Prognose der Vermögenslage basiert im Wesentlichen auf<br />

den bereits abgeschlossenen Verträgen, dem “Letter of Intent<br />

(LOI)” und den Vertragsentwürfen mit Stand vom 7. Juli 2011.<br />

Die Erstellung erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen.<br />

In der Prognose wird von einem Platzierungsstand von 100 %<br />

Ende Dezember 2011 ausgegangen. Auf Grund der vereinbarten<br />

Einzahlungsmodalitäten (100 % der Einlage zuzüglich 5 % Agio<br />

nach Beitritt und Aufforderung durch die Treuhänderin) wird das<br />

Kommanditkapital im Jahr 2011 vollständig eingezahlt.<br />

Die Emittentin erwirbt das Eigentum an einem Airbus <strong>A380</strong>-841<br />

mit der Seriennummer 058 und der Registrierung 9V-SKL zu<br />

einem Kaufpreis von 185.000.000 US-Dollar. Die Übernahme<br />

erfolgt gemäß Prognose am 29. Juli 2011.<br />

Das Kommanditkapital der Emittentin entspricht der Summe der<br />

Pflichteinlagen (ohne Agio) von Anlegern, die sich an der Emittentin<br />

beteiligen. Es ist vorgesehen, 87.700.000 US- Dollar einzuwerben.<br />

Die Gründungsgesellschafterin <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />

Assets GmbH ist mit einer Pflichteinlage von 100 US-Dollar beteiligt;<br />

die Gründungsgesellschafterin <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH mit<br />

einer Pflichteinlage von 5.100 US-Dollar.<br />

Der Erwerbspreis für eine Beteiligung an der Emittentin ergibt<br />

sich aus der gezeichneten Pflichteinlage. Ferner ist ein Agio in<br />

Höhe von 5 % auf die Zeichnungssumme zu zahlen.<br />

Es werden Entnahmen an die Kommanditisten ausgewiesen,<br />

die sich aus dem positiven Einnahmeüberschuss der Liquiditätsprognose<br />

der Emittentin ergeben.<br />

Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Gewinn- und Verlustanteile<br />

jedes Kommanditisten verbucht, auch soweit diese die<br />

erbrachte Pflichteinlage übersteigen.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Liquiditätsplanung für die Jahre 2011 und 2012 für die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

PROGNOSE der Finanzlage in Euro 2011 2012<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Jahresergebnis -13.813.751 -785.335<br />

Abschreibungen 4.484.509 10.762.822<br />

Summe -9.329.242 9.977.488<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />

Investitionen -129.153.868 0<br />

Summe -129.153.868 0<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />

Einzahlungen KG-Kapital/Agio 64.291.022 0<br />

Veränderungen Forderungen/Verbindlichkeiten 75.910.983 -5.517.030<br />

100<br />

Auszahlungen an Gesellschafter -1.102.175 -4.408.527<br />

Summe 139.099.829 -9.925.557<br />

Finanzmittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 616.720<br />

Veränderung der liquiden Mittel 616.720 51.930<br />

Finanzmittel am Ende des Geschäftsjahres 616.720 668.650<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur<br />

Liquiditätsplanung<br />

Für die Jahre 2011 und 2012 werden in der prognostizierten<br />

Finanz lage der Bestand der liquiden Mittel sowie deren Zu- und<br />

Abgänge gezeigt.<br />

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt sich aus<br />

der prognostizierten Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

sowie aus der Wirtschaftlichkeitsprognose der Emittentin.<br />

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit bildet den Erwerb<br />

des Flugzeuges ab.<br />

Der Cashflow der Finanzierungstätigkeit zeigt die Einzahlung<br />

des Kommanditkapitals, die Aufnahme des Darlehens und dessen<br />

Tilgung. Des Weiteren werden die prognosegemäß an die<br />

Kommanditisten zufließenden Auszahlungen gezeigt. Bei diesen<br />

Auszahlungen handelt es sich rechtlich um Kapitalrückzahlungen,<br />

da diesen noch keine handelsrechtlichen Gewinne<br />

gegenüberstehen.


Recht und Steuern | Finanzinformationen<br />

Plan-Gewinn- und -Verlustrechnung für die Jahre 2011 und 2012 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

PROGNOSE der Ertragslage in Euro 13. April bis 31. Dezember 2011 1. Januar bis 31. Dezember 2012<br />

1. Umsatzerlöse aus Vermietung 5.508.412 13.220.190<br />

2. Abschreibungen -4.484.509 -10.762.822<br />

3. Allgemeine Verwaltungskosten -135.267 -318.059<br />

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.965.491 -2.924.643<br />

5. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen -12.736.896 0<br />

Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-) -13.813.751 -785.335<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur<br />

Plan-Gewinn- und -Verlustrechnung<br />

Die Prognose der Ertragslage wird als Gewinn- und Verlustrechnung<br />

nach handelsrechtlichen Grundsätzen für die Jahre 2011<br />

und 2012 erstellt. Die Angaben folgen der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

und deren zu Grunde liegenden Annahmen.<br />

Durch die Gründung der Emittentin entstehen Anlaufkosten<br />

(in 7.) für die Eigenkapitalvermittlung, Rechts- und Steuerberatungskosten,<br />

Projektierungs-, Finanzierungs-, Gründungsund<br />

Marketing-/Prospektierungskosten, für Gutachten und<br />

Handelsregistereintragungen sowie Gebühren für die Mittelverwendungskontrolle<br />

und die Einrichtung der Treuhandschaft.<br />

Die laufenden Aufwendungen (in 4.) enthalten insbesondere<br />

die Gesellschaftskosten der Emittentin. Sie beinhalten die Gebühren<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die Treuhandgesellschaft, die<br />

Ratingagentur und sonstige Aufwendungen.<br />

Die Zinsen enthalten die Darlehenszinsen und im Jahr 2011 die<br />

Zwischenfinanzierungszinsen.<br />

101<br />

Planzahlen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

PROGNOSE der Planzahlen in Euro 2011 2012 2013 2014<br />

Investition 129.153.868 0 0 0<br />

Umsatz 5.508.412 13.220.190 13.220.190 13.220.190<br />

Ergebnis -13.813.751 -785.335 -567.033 -339.757<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu<br />

den Planzahlen<br />

Gesellschaftszweck der Emittentin ist der Erwerb und die Vermietung<br />

eines Airbus <strong>A380</strong>-841 sowie die Durchführung sämtlicher<br />

damit im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich<br />

des Liquiditätsmanagements.<br />

Die Emittentin hält das Eigentum an einem Airbus <strong>A380</strong>, der<br />

langfristig vermietet ist. Sie unterhält somit selbst keine<br />

eigene Produktion. Die Angabe von Planzahlen gemäß<br />

§ 15 (1) Nr. 4 VermVerkProspV ist daher nicht möglich.<br />

Das prognostizierte Ergebnis spiegelt das handelsrechtliche<br />

Ergebnis der Emittentin wieder. Die Planzahlen zur Investition<br />

zeigen die Anschaffungskosten des Flugzeuges.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Die Übersicht erfolgt auf Basis der testierten Leistungsbilanz 2009 sowie der prospektierten Werte; Stand der Beteiligungsgesellschaften:<br />

31. Dezember 2009. Aus in der Vergangenheit erzielten Werten kann nicht auf zukünftige Entwicklungen<br />

geschlossen werden.<br />

Laufende Vermögensanlagen<br />

Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />

in TEUR (inkl. Agio)<br />

Emissionskapital<br />

in TEUR<br />

Fremdkapital<br />

(gesamt)<br />

in TEUR<br />

Plan Ist 1) Plan Ist Plan Ist 1)<br />

LF 2 MS “ADRIAN” 1997 32.216 33.219 13.642 14.153 16.320 16.787<br />

LF 3 MS “CSAV RIO AMAZONAS” 1998 35.415 36.865 15.135 15.896 17.946 18.597<br />

LF 5 “Vier Einzelhandelsobjekte” 1999 19.235 19.235 7.015 7.015 11.397 11.397<br />

102<br />

LF 7 MS “SAXONIA” 1999 34.118 34.926 16.515 16.515 16.106 16.914<br />

LF 8 MS “SCOTIA” 2000 34.964 36.937 17.128 17.613 16.335 17.799<br />

LF 9 MS “SCANDIA” 2000 38.170 39.383 18.509 19.269 18.011 18.426<br />

LF 10 MS “SAMARIA” 2000 37.600 39.600 10.993 11.009 18.541 20.525<br />

LF 11 MS “WEHR BLANKENESE” 2000 36.430 36.783 16.668 16.993 17.221 17.221<br />

LF 12 MS “WEHR SCHULAU” 2000 37.396 38.226 16.156 16.319 18.637 19.258<br />

LF 14 MS “WEHR ELBE” 3) 2001 44.938 45.235 18.500 18.522 24.571 24.845<br />

LF 15 MS “WEHR WESER” 3) 2001 45.649 45.916 18.900 19.155 24.862 24.862<br />

LF 16 MS “ROSENHEIM” 2002 35.710 35.124 14.950 15.045 19.552 18.867<br />

LF 18 MS “EMILIA SCHULTE” 3) 2002 18.605 18.641 7.400 7.759 10.532 10.192<br />

LF 20 MS “CHRISTIANE SCHULTE” 2002 38.021 38.311 12.450 12.931 23.850 23.635<br />

LF 21 MS “HENRY SCHULTE” 2002 17.338 17.810 6.700 7.071 10.090 10.173<br />

LF 22 MS “CAROLIN SCHULTE” 2002 17.311 17.302 6.700 6.930 10.060 9.793<br />

LF 23 MT “TEAM NEPTUN” 2003 31.511 31.419 10.300 10.495 20.118 19.822<br />

LF 24 MT “TEAM JUPITER” 2003 31.511 30.560 10.300 10.778 20.118 18.666<br />

LF 30 “LF-Flottenfonds I” 2003 6.100 6.100 6.095 6.095 - -<br />

LF 31 MS “ANNABELLE SCHULTE” 2003 37.488 35.934 13.555 13.762 23.083 21.317<br />

LF 32 “LF-Flottenfonds II” 2003 7.235 7.235 7.230 7.230 - -<br />

LF 33 MT “BAVARIAN SUN” 2003 34.592 33.791 11.900 12.085 21.513 20.518<br />

LF 35 MT “COLONIAN SUN” 2003 34.592 33.557 11.900 12.375 21.513 19.979<br />

LF 36 MS “SAN ANTONIO” 2003 26.420 26.704 9.725 10.006 15.986 15.976<br />

LF 37 MS “SAN VICENTE” 2003 26.499 26.480 9.800 9.975 15.986 15.783


Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />

Ausblick Leistungsbilanz 2010<br />

Die Veröffentlichung der Leistungsbilanz 2010 wird voraussichtlich bis zum 30. September 2011 erfolgen. Von der weltweiten Finanzund<br />

Wirtschaftskrise sind auch von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG emittierte Schiffsfonds betroffen. Es ist aus heutiger Sicht zu erwarten, dass<br />

sich dies in der Leistungsbilanz 2010 der betroffenen Schiffsfonds widerspiegeln wird.<br />

Auszahlungen<br />

kumuliert<br />

Gesamt-<br />

Tilgungsstand<br />

Liquiditätswirksames<br />

Betriebsergebnis kumuliert in<br />

TEUR<br />

Steuerliches Ergebnis 2)<br />

Neg. Ergebnis Positives Ergebnis<br />

(ausgleichsf.)<br />

Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />

70,0 % 21,5 % 100,0 % 96,4 % 24.830 17.299 121,82 % 119,84 % 81,42 % 3,39 %<br />

58,0 % 29,5 % 95,8 % 89,2 % 24.829 19.578 120,77 % 114,84 % 62,33 % 1,41 %<br />

70,0 % 28,0 % 12,1 % 9,9 % 6.102 3.871 23,30 % 50,30 % 18,30 % 15,03 %<br />

45,0 % 33,0 % 83,3 % 79,2 % 19.191 17.335 84,03 % 97,01 % 2,34 % 0,00 %<br />

46,0 % 57,0 % 79,1 % 96,3 % 19.442 22.994 104,30 % 106,48 % 4,32 % 14,80 %<br />

103<br />

54,0 % 42,0 % 76,4 % 72,2 % 21.787 16.260 102,35 % 97,64 % 3,36 % 5,58 %<br />

77,0 % 76,0 % 70,8 % 91,0 % 26.312 26.805 92,31 % 92,63 % 6,44 % 17,50 %<br />

67,0 % 49,5 % 69,2 % 75,0 % 23.730 18.809 77,00 % 80,42 % 1,17 % 0,00 %<br />

66,0 % 41,5 % 69,2 % 74,6 % 22.860 18.166 74,26 % 54,53 % 3,53 % 4,56 %<br />

72,0 % 37,0 % 53,6 % 46,7 % 26.917 18.317 70,00 % 62,38 % 0,96 % 12,32 %<br />

72,0 % 35,0 % 53,6 % 46,6 % 26.365 17.502 70,00 % 63,03 % 0,90 % 12,84 %<br />

70,0 % 27,5 % 53,6 % 48,2 % 20.775 11.980 56,18 % 59,38 % 1,26 % 10,57 %<br />

70,0 % 15,0 % 49,5 % 44,1 % 10.016 4.488 48,40 % 70,63 % 1,80 % 10,07 %<br />

66,0 % 61,0 % 50,1 % 50,2 % 20.978 18.005 70,04 % 58,90 % 1,10 % 28,78 %<br />

65,0 % 22,5 % 50,0 % 46,5 % 9.090 5.302 61,80 % 65,70 % 1,00 % 14,37 %<br />

65,0 % 28,0 % 48,2 % 44,7 % 8.898 4.732 71,20 % 70,30 % 1,00 % 14,25 %<br />

51,5 % 21,3 % 44,7 % 39,1 % 14.511 9.082 63,70 % 69,66 % 1,20 % 5,86 %<br />

51,5 % 22,0 % 44,7 % 39,1 % 14.511 8.235 63,70 % 65,16 % 1,20 % 2,64 %<br />

49,5 % 49,9 % - - - - - - 11,90 % 11,95 %<br />

49,0 % 20,0 % 38,9 % 32,8 % 15.932 7.896 63,00 % 64,00 % 1,00 % 0,85 %<br />

46,0 % 42,5 % - - - - - - 12,30 % 11,56 %<br />

50,0 % 55,0 % 44,2 % 94,2 % 16.561 25.093 51,60 % 30,79 % 1,20 % 51,92 %<br />

50,0 % 64,0 % 44,2 % 88,5 % 16.561 24.600 51,60 % 35,03 % 1,20 % 48,10 %<br />

49,0 % 40,0 % 41,6 % 41,6 % 11.627 10.419 56,90 % 55,54 % 0,90 % 1,73 %<br />

48,0 % 40,0 % 41,6 % 41,6 % 11.377 10.053 57,30 % 55,45 % 0,90 % 1,17 %


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />

in TEUR (inkl. Agio)<br />

Emissionskapital<br />

in TEUR<br />

Fremdkapital<br />

(gesamt)<br />

in TEUR<br />

Plan Ist 1) Plan Ist Plan Ist 1)<br />

LF 38 MT “CARIBBEAN SUN” 2003 33.383 32.797 11.500 12.093 20.724 19.515<br />

LF 39 MS “SAN PEDRO” 2003 27.916 28.153 10.325 10.659 16.847 16.735<br />

LF 40 MS “SAN RAFAEL” 2003 27.916 27.439 10.300 10.446 16.847 16.217<br />

LF 41 MS “FRIDA SCHULTE” 2003 25.176 24.714 9.460 9.810 14.903 14.073<br />

LF 42 MT “MEXICAN SUN” 2004 30.302 31.536 10.750 11.165 18.730 19.529<br />

LF 43 MT “CANADIAN SUN” 2004 33.225 35.017 11.500 11.997 20.541 21.811<br />

LF 44 MT “AMERICAN SUN” 2004 33.410 33.956 11.700 12.190 20.541 20.572<br />

LF 45 MT “MS SOPHIE” 2004 27.557 27.706 10.100 10.520 16.394 16.102<br />

LF 46 MT “GREEN POINT” 2004 30.438 30.419 10.950 11.227 18.770 18.460<br />

LF 47 “LF-Flottenfonds III” 2004 10.450 10.450 10.445 10.445 - -<br />

104<br />

LF 48 “LF-Flottenfonds IV” 4) 2004 104.853 105.741 40.000 40.846 61.950 61.950<br />

LF 49 “Britische Kapital Leben I” 2004 35.593 38.937 20.750 23.563 13.774 14.165<br />

LF 50 “LF-Flottenfonds V” 2004 109.674 109.793 43.800 45.116 63.669 62.433<br />

LF 54 “PREMIUM SHIP SELECT” 4) 2004 73.501 73.501 25.500 25.500 45.650 45.650<br />

LF 55 MS “ANTONIA SCHULTE” 2004 36.015 35.577 15.350 15.459 19.583 19.016<br />

LF 57 MS “VEGA GOTLAND” 2004 18.176 19.411 7.250 7.750 10.523 11.243<br />

LF 58 “LF-Flottenfonds VII” 2005 71.830 76.503 27.250 28.146 42.576 46.310<br />

LF 59 MS “SAN PABLO” 2005 27.118 27.458 10.200 10.530 16.100 16.094<br />

LF 60 “Windpark Breberen” 2005 26.297 26.554 7.045 7.295 18.494 18.494<br />

LF 61 MS “COMMANDER” 3) 2005 38.560 39.057 11.500 11.929 24.327 24.374<br />

LF 62 “Britische Kapital Leben II” 2005 18.347 35.032 10.000 19.785 7.815 14.226<br />

LF 63 MS “VIRGINIA” 2005 58.866 59.170 22.400 22.690 34.763 34.763<br />

LF 64 MT “ATHENS STAR” 4) 2005 45.593 46.108 17.400 17.900 27.300 27.300<br />

LF 65 “LF-Flottenfonds VIII” 2005 180.044 180.170 70.000 71.502 106.842 105.414<br />

LF 66 “Britische Kapital Leben III” 2005 46.701 65.014 25.000 40.073 20.419 22.906<br />

LF 67 “Global Partnership I” 4) 2006 29.190 29.190 27.800 27.800 - -<br />

LF 68 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Schiffsportfolio” 4) 2006 384.306 384.306 137.500 137.500 237.400 237.400<br />

LF 69 “Britische Kapital Leben IV” 2006 37.150 k.A 20.000 19.944 16.118 k.A<br />

LF 70 “Flottenfonds X” 2006 132.516 124.695 52.500 52.802 76.855 68.717<br />

LF 71 MS “LLOYD PARSIFAL” 2006 86.223 85.704 27.500 27.876 57.133 56.219<br />

LF 72 “Britische Kapital Leben V” 2006 42.600 34.032 25.000 21.275 16.318 11.661<br />

LF 73 “Immobilienportfolio Köln” 2006 59.534 59.942 21.645 21.672 35.800 36.170


Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />

Auszahlungen<br />

kumuliert<br />

Gesamt-<br />

Tilgungsstand<br />

Liquiditätswirksames<br />

Betriebsergebnis kumuliert in<br />

TEUR<br />

Steuerliches Ergebnis 2)<br />

Neg. Ergebnis Positives Ergebnis<br />

(ausgleichsf.)<br />

Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />

50,0 % 64,0 % 44,2 % 90,4 % 15.898 25.110 49,70 % 37,60 % 1,20 % 48,73 %<br />

48,0 % 28,0 % 41,1 % 41,1 % 12.272 10.619 52,80 % 52,84 % 0,90 % 0,93 %<br />

48,0 % 28,0 % 41,1 % 41,1 % 12.168 10.113 53,20 % 57,35 % 0,90 % 0,95 %<br />

56,0 % 34,0 % 47,9 % 41,7 % 13.016 7.938 51,80 % 59,46 % 0,80 % 0,05 %<br />

42,0 % 48,0 % 45,8 % 95,8 % 14.060 23.519 43,00 % 0,00 % 1,20 % 29,94 %<br />

40,0 % 36,0 % 39,3 % 100,0 % 13.565 24.984 - - 2,30 % 1,95 %<br />

41,0 % 53,5 % 41,1 % 100,0 % 14.400 27.195 38,90 % 0,00 % 1,20 % 24,84 %<br />

40,0 % 45,0 % 39,3 % 78,6 % 11.608 17.416 36,50 % 0,00 % 0,60 % 11,82 %<br />

40,0 % 16,0 % 37,9 % 38,5 % 11.746 8.068 52,90 % 55,48 % 0,90 % 2,04 %<br />

38,3 % 46,6 % - - - - - - 14,90 % 15,01 %<br />

33,0 % 21,0 % 34,2 % 34,1 % 35.301 33.081 - - 1,02 % 1,25 %<br />

31,0 % 17,0 % - - 7.887 5.334 - - - -<br />

105<br />

32,0 % 16,0 % 32,8 % 31,5 % 34.482 25.704 - - 0,90 % 0,96 %<br />

33,0 % 21,0 % 38,5 % 35,3 % 26.128 21.818 - - 0,91 % 1,46 %<br />

32,0 % 16,0 % 29,3 % 24,1 % 10.340 6.254 29,60 % 31,26 % 0,60 % 0,81 %<br />

32,0 % 23,0 % 46,5 % 47,4 % 7.163 6.313 - - 0,82 % 0,68 %<br />

24,0 % 9,0 % 34,1 % 32,5 % 21.494 14.826 - - 1,25 % 1,11 %<br />

32,0 % 20,0 % 32,6 % 34,5 % 8.143 7.703 34,00 % 41,14 % 0,60 % 2,84 %<br />

15,0 % 17,5 % 31,7 % 34,4 % 7.760 8.021 82,70 % 89,41 % 13,60 % 6,92 %<br />

24,0 % 6,0 % 45,4 % 41,3 % 13.682 9.483 - - 1,13 % 1,03 %<br />

23,0 % 7,0 % - - 3.249 723 - - - -<br />

28,0 % 16,5 % 30,9 % 31,4 % 17.075 14.443 - - 1,18 % 1,17 %<br />

28,0 % 7,0 % 28,5 % 21,6 % 12.709 7.139 - - 1,23 % 1,22 %<br />

24,0 % 8,0 % 28,5 % 27,1 % 46.839 34.618 - - 0,75 % 0,74 %<br />

22,0 % 7,0 % - - 7.668 139 - - - -<br />

- - - - - - - - - -<br />

22,5 % 15,0 % 25,7 % 25,7 % 92.591 90.652 - - 0,53 % 0,62 %<br />

16,0 % 4,0 % - - 4.088 -1.275 - - - -<br />

17,0 % 11,5 % 16,2 % 17,2 % 22.777 19.041 - - 0,41 % 0,45 %<br />

14,0 % 5,0 % 15,6 % 15,6 % 14.238 12.146 - - 0,79 % 0,78 %<br />

14,6 % 3,7 % - - 3.587 -880 - - - -<br />

25,2 % 25,2 % 2,0 % 2,1 % 3.947 3.057 10,19 % 27,98 % 7,18 % 22,38 %


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />

in TEUR (inkl. Agio)<br />

Emissionskapital<br />

in TEUR<br />

Fremdkapital<br />

(gesamt)<br />

in TEUR<br />

Plan Ist 1) Plan Ist Plan Ist 1)<br />

LF 74 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Holland I” 2006 25.657 25.782 10.150 10.268 15.000 15.000<br />

LF 75 MS “ALMATHEA” 2007 49.810 50.223 18.300 18.364 29.354 29.768<br />

LF 76 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Schiffsportfolio II” 4) 2007 515.937 515.937 180.000 180.000 324.700 324.700<br />

LF 77 “Britische Kapital Leben VI” 2007 31.233 k.A 15.000 10.158 15.451 k.A<br />

LF 78 “Emmeline” 4) 5) 2007 118.564 118.571 49.000 49.007 64.000 64.000<br />

LF 79 “Britische Kapital Leben VII” 2007 31.087 k.A 15.000 10.440 15.305 k.A<br />

LF 80 “Hamburg/Sylt” 2007 68.845 68.845 26.900 26.900 39.350 39.350<br />

LF 81 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Schiffsportfolio III” 2007 194.211 184.193 70.000 70.000 119.776 109.758<br />

LF 82 <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> “Premium Portfolio” 6) 2007 21.009 k.A 20.000 16.554 - -<br />

LF 83 <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> “Air Portfolio II” 5) 6) 2007 61.412 k.A 26.500 22.075 32.636 32.636<br />

106<br />

LF 84 “Britische Kapital Leben VIII” 2007 51.184 k.A 25.000 9.855 24.929 k.A<br />

LF<br />

85/97<br />

“<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Holland II” 5) 2007 41.805 41.868 18.100 18.160 22.800 22.800<br />

LF 86 <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> “Air Portfolio III” 6) 2007 50.143 48.232 47.750 45.930 - -<br />

LF 87 “Best of Shipping I” 5) 2007 21.807 26.699 16.000 21.136 5.000 4.500<br />

LF 88 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Flottenfonds XI” 7) 2008 113.231 k.A 50.500 50.500 59.723 k.A<br />

LF 89 “Premium Portfolio Austria” 6) 2008 10.730 k.A 10.200 1.572 - -<br />

LF 90 MS “BAHAMAS” 7) 2008 46.686 k.A 18.700 18.700 27.256 k.A<br />

LF 91 MS “THIRA SEA” 6) 7) 2008 48.321 k.A 17.700 7.345 29.416 k.A<br />

LF 92 MS “BERMUDA” 7) 2008 51.661 k.A 22.200 22.200 28.109 k.A<br />

LF 93 “Hotel am Fleesensee” 6) 2008 19.931 k.A 8.135 5.769 11.000 11.000<br />

LF 94 MS “TOSA SEA” 4) 6) 7) 2008 73.436 k.A 27.132 16.114 44.575 k.A<br />

LF 95 “Moderne Großstadthotels” 6) 7) 2008 41.086 k.A 13.750 12.087 26.000 k.A<br />

LF 96 “Best of Shipping II” 5) 6) 2008 21.807 k.A 16.000 8.165 5.000 k.A<br />

LF 98 “Holland Eindhoven” 6) 7) 2009 37.992 k.A 17.130 13.895 20.000 k.A<br />

1) Bei den Beteiligungsangeboten ohne Angabe (“k.A.”) war die Investitions- bzw. Einwerbungsphase bis zum 31. Dezember 2009 noch nicht<br />

abgeschlossen.<br />

2) Handelt es sich bei dem Beteiligungsangebot um ein Tranchenmodell, wird der besseren Übersicht halber hier nur jeweils die erste Tranche<br />

dargestellt.<br />

3) Im Geschäftsjahr 2009 wurde ein Restrukturierungskonzept durch die Gesellschafter dieses <strong>Fonds</strong> beschlossen und durchgeführt.<br />

Das Konzept beinhaltet, dass die Anleger erhaltene Auszahlungen aus den Vorjahren an die Gesellschaft zurückzahlen.


Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />

Auszahlungen<br />

kumuliert<br />

Gesamt-<br />

Tilgungsstand<br />

Liquiditätswirksames<br />

Betriebsergebnis kumuliert in<br />

TEUR<br />

Steuerliches Ergebnis 2)<br />

Neg. Ergebnis Positives Ergebnis<br />

(ausgleichsf.)<br />

Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />

26,0 % 26,4 % 0,8 % 0,8 % 1.773 1.800 - - - -<br />

14,0 % 3,5 % 16,7 % 16,7 % 7.410 7.190 - - 0,51 % 0,50 %<br />

12,0 % 3,0 % 15,4 % 15,7 % 72.005 73.652 - - 0,49 % 0,55 %<br />

7,8 % 0,0 % - - 0 -931 - - - -<br />

19,4 % 19,4 % 23,1 % 23,1 % 21.540 22.684 0,00 % 3,59 % 1,86 % 0,00 %<br />

7,8 % 0,0 % - - 176 -778 - - - -<br />

11,5 % 11,5 % 0,7 % 0,7 % 2.262 2.411 9,96 % 14,17 % 2,19 % 0,11 %<br />

10,0 % 6,0 % 9,5 % 9,0 % 21.654 20.007 - - 0,42 % 0,42 %<br />

8,0 % 5,0 % - - - - - - - -<br />

7,8 % 7,8 % 7,2 % 7,4 % 4.944 5.315 1,92 % 0,10 % - -<br />

7,6 % 0,0 % - - 886 -381 - - - -<br />

12,0 % 12,0 % - - 1.259 1.613 - - 2,68 % k.A.<br />

107<br />

- - - - - - - - - -<br />

8,5 % 1,5 % 5,0 % 17,8 % 1.646 745 0,00 % 0,15 % 0,44 % k.A.<br />

- - - - - - - - - -<br />

6,0 % 0,0 % - - - - - - - -<br />

- - - - - - - - - -<br />

- - - - - - - - - -<br />

- - - - - - - - - -<br />

5,8 % 5,8 % - - 238 229 8,06 % 12,97 % - -<br />

- - - - - - - - - -<br />

6,0 % 6,0 % - - 161 108 2,48 % 2,64 % 0,00 % 0,03 %<br />

7,5 % 6,0 % - - 678 155 0,14 % 2,37 % 0,06 % k.A.<br />

- - - - - - - - - -<br />

4) US-Dollar-Investment, Angaben in US-Dollar.<br />

5) Die steuerlichen Ergebnismitteilungen für das Geschäftsjahr 2009 lagen zum Datum der Aufstellung der Leistungsbilanz 2009 noch nicht vor.<br />

Der Steuersaldo berücksichtigt die Ist-Ergebnisse bis einschließlich 2008.<br />

6) Bei den Beteiligungsangeboten war die Einwerbungsphase des Emissionskapitals bis zum 31. Dezember 2009 noch nicht abgeschlossen.<br />

7) Fremdkapital gemäß Investitionsplan; die tatsächliche Fremdkapitalaufnahme erfolgte bei Übernahme der Anlageobjekte nach dem<br />

31. Dezember 2009.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Bereits aufgelöste Vermögensanlagen<br />

Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />

in TEUR (inkl. Agio)<br />

Emissionskapital<br />

in TEUR<br />

Fremdkapital<br />

(gesamt)<br />

in TEUR<br />

Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />

LF 1 MS “SIGRID WEHR” 1) 2) 1995 23.154 22.660 11.862 11.830 10.737 10.277<br />

LF 4 MS “CCNI ARAUCO” 3) 1999 37.076 38.971 15.953 16.686 19.582 20.707<br />

LF 6 MS “METHAN” 3) 1999 11.503 11.767 5.266 5.522 5.420 5.420<br />

LF 13 MS “DELOS” 3) 2001 15.122 15.479 5.300 5.640 8.823 8.823<br />

LF 17 “Windpark Coppanz” 4) 2002 16.693 16.953 4.800 5.050 11.600 11.600<br />

LF 19 MS “SCHELDE STAR” 3) 2002 6.369 6.526 2.550 2.700 3.649 3.649<br />

LF 25 MT “ROY MAERSK” 5) 2003 27.756 28.412 9.900 10.463 16.778 16.843<br />

108<br />

LF 26 MT “MAERSK RYE” 5) 2003 27.215 28.575 9.700 10.435 16.446 17.034<br />

LF 27 MT “TAPATIO” 2003 31.578 31.375 9.700 9.835 20.815 20.471<br />

LF 28 MS “NORDPACIFIC” 3) 2003 36.183 36.713 13.000 13.370 22.223 22.354<br />

LF 29 MT “MAERSK RAMSEY” 5) 2003 28.986 29.423 10.400 10.812 17.618 17.625<br />

LF 34 MS “MONTEMAR EUROPA” 2003 26.218 26.198 9.300 9.536 16.000 15.732<br />

LF 51 MS “LLOYD HELSINKI” 2) 6) 2004 16.233 k.A 2.850 2.950 11.000 k.A<br />

LF 52 MS “LLOYD STOCKHOLM” 2) 6) 2004 16.506 k.A 3.100 3.175 11.000 k.A<br />

LF 53 MT “MAERSK RHINE” 5) 2004 26.317 26.935 9.450 9.955 16.069 16.169<br />

LF 56 MT “ST. JACOBI” 2004 27.794 28.122 10.550 10.610 16.403 16.668<br />

1) Die Wehr Schifffahrts KG, die sich in der Investitionsphase mit einem erheblichen Anteil an der Finanzierung des Schiffes beteiligte, hat den<br />

Gesellschaftern im Jahr 1996 ein Angebot zur Übernahme sämtlicher Beteiligungen gemacht. Dieses Angebot wurde von der Mehrheit der<br />

Gesellschafter angenommen. Der dargestellte Mittelrückfluss resultiert aus dem Verkauf der Beteiligung.<br />

2) Die Liquidation und Löschung der Gesellschaft ist bereits erfolgt.<br />

3) Der Unterschiedsbetrag aus dem Seeschiff bzw. aus der Tilgung der Fremdwährungsdarlehen wurde im Rahmen der Betriebsprüfung der<br />

Gesellschaft festgestellt.<br />

4) Die Betriebsprüfung der Gesellschaft wurde beendet.


Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />

Verkaufsjahr <strong>Fonds</strong>laufzeit Gesamtmittelrückfluss<br />

(nach Steuern)<br />

Vermögensvermehrung p. a.<br />

Ist Plan Ist Plan Ist Plan<br />

1996 ca. 1 Jahr ca. 13 Jahre 118,00 % 184,69 % 13,00 % 6,13 %<br />

2005 ca. 6,5 Jahre ca. 13 Jahre 187,51 % 164,58 % 12,69 % 4,58 %<br />

2008 ca. 9 Jahre ca. 13 Jahre 165,86 % 175,43 % 6,76 % 5,42 %<br />

2007 ca. 5 Jahre ca. 14 Jahre 269,44 % 196,63 % 32,89 % 6,55 %<br />

2007 ca. 5 Jahre ca. 20 Jahre 124,01 % 213,76 % 3,80 % 5,44 %<br />

2005 ca. 3 Jahre ca. 13,5 Jahre 149,19 % 132,28 % 14,73 % 2,02 %<br />

2007 ca. 3,5 Jahre ca. 13,5 Jahre 114,69 % 147,19 % 2,77 % 3,13 %<br />

2007 ca. 3,5 Jahre ca. 13,5 Jahre 118,58 % 173,79 % 3,88 % 5,10 %<br />

2007 ca. 4 Jahre ca. 13,5 Jahre 98,21 % 145,35 % -1,70 % 2,99 %<br />

109<br />

2007 ca. 4 Jahre ca. 13,5 Jahre 203,19 % 161,25 % 24,55 % 4,17 %<br />

2007 ca. 3,5 Jahre ca. 14,5 Jahre 113,79 % 177,94 % 2,51 % 5,03 %<br />

2007 ca. 4 Jahre ca. 14 Jahre 165,15 % 175,57 % 15,04 % 5,04 %<br />

2006 ca. 2,5 Jahre ca. 16 Jahre 107,93 % 184,94 % 1,17 % 5,00 %<br />

2006 ca. 2 Jahre ca. 17 Jahre 107,69 % 197,31 % 1,35 % 5,43 %<br />

2007 ca. 2,5 Jahre ca. 13 Jahre 108,12 % 154,52 % 1,25 % 3,81 %<br />

2007 ca. 2,5 Jahre ca. 14 Jahre 114,34 % 159,94 % 3,74 % 3,92 %<br />

Durchschnitt 8,65 % 4,61 %<br />

Gewichteter Durchschnitt * 9,52 % 4,65 %<br />

5) Durch ein vom Bereederer initiiertes Kaufangebot konnten die vier Produktentanker gemeinsam zu einem Preis von insgesamt USD 119,5 Millionen<br />

veräußert werden.<br />

6) Nach Kündigung der Bauverträge am 1. Dezember 2006 und Ziehung der Refundment-Garantien erfolgte die Rückzahlung der geleisteten Bauraten<br />

zuzüglich Zinsen durch den Refundment-Garanten an die Gesellschaften am 25. Dezember 2006 bzw. im Januar 2007. In 2007 erfolgten an die<br />

Anleger Auszahlungen in Höhe von 108,0 % bzw. 106,6 % bezogen auf das Kommanditkapital.<br />

*Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen <strong>Fonds</strong>laufzeiten.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Angabenvorbehalt<br />

110<br />

Das Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> AG platziert, mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen<br />

getroffen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Aufwendungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Tätigkeit der<br />

Vertriebsbeauftragten im Einzelfall höher sind als die von der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Platzierung des betreffenden Kommanditanteiles<br />

vereinnahmten Vergütungen. Die Vertriebsbeauftragten<br />

sind selbstständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter sind<br />

keine Erfüllungsgehilfen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG. Beanstandungen<br />

sind an die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354<br />

Hamburg, zu richten. Diese Beanstandungen wirken auch gegenüber<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />

Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über Entwicklungen,<br />

Berechnungen sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen<br />

wurden von der Anbieterin dieser Vermögensanlage, der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

zusammengestellt. Soweit in diesem Verkaufsprospekt Angaben<br />

und Aussagen Dritter enthalten sind, konnte die Anbieterin diese<br />

auf Plausibilität, nicht jedoch auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen.<br />

Sämtliche der Anbieterin bekannten Vereinbarungen<br />

zwischen wesentlichen Vertragspartnern hinsichtlich des Anlageobjektes,<br />

dessen An- und Verkauf, Finanzierung, Nutzung<br />

oder Verwertung sind in diesem Verkaufsprospekt genannt und<br />

erläutert worden. Darüber hinausgehende Vereinbarungen bestehen<br />

nach Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />

Eine Haftung für Abweichungen durch Gesetzesänderungen,<br />

den Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen<br />

oder Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere<br />

Maßnahmen der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung,<br />

kann von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG nicht übernommen<br />

werden. In der Folge kann auch, soweit gesetzlich zulässig,<br />

für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Vermögens anlage<br />

verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele und<br />

Vorstellungen keine Haftung übernommen werden. Die<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist nur an diejenigen vom Verkaufs prospekt<br />

abweichenden Angaben gebunden, die in schriftlicher Form<br />

von ihr selbst verfasst wurden. Die Vertriebspartner dürfen<br />

gegenüber dem Anleger nur die von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

zur Verfügung gestellten Materialien verwenden. Ihnen ist<br />

es auch nicht gestattet, Erklärungen abzugeben, die nicht<br />

auf der Grundlage des Verkaufsprospektes erfolgen bzw.<br />

davon abweichen oder darüber hinausgehen. Die in diesem<br />

Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind gültig bis<br />

zur Bekanntgabe von Änderungen, z. B. bei wesentlichen Änderungen<br />

in Form eines Nachtrages gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz.<br />

Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.<br />

Für den Inhalt des Verkaufsprospektes sind nur die bis<br />

zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren<br />

Sachverhalte maßgeblich.<br />

Stand: 7. Juli 2011


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

– nachfolgend Emittentin genannt –<br />

I. FIRMA, SITZ, GESELLSCHAFTSZWECK<br />

§ 1 Firma und Sitz der Emittentin<br />

1. Die Firma der Emittentin lautet:<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />

2. Die Emittentin hat ihren Sitz in Hamburg.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens, Dauer<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Vermietung<br />

eines Flugzeugs des Herstellers Airbus (nachfolgend<br />

Flugzeug genannt) sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />

im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich des<br />

Liquiditätsmanagements.<br />

2. Die Emittentin ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand<br />

des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder<br />

mit diesem unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehen.<br />

3. Die Emittentin wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

II. GESELLSCHAFTER, GESELLSCHAFTSKAPITAL,<br />

GESELLSCHAFTERKONTEN UND AUSKUNFTSRECHT<br />

§ 3 Gesellschafter, Kommanditkapital<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH (nachfolgend Komplementärin<br />

genannt). Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und<br />

ist am Vermögen der Emittentin nicht beteiligt.<br />

2. Die Kommanditisten der Emittentin sind mit ihrer Einlage unternehmerisch<br />

beteiligt. Anfangskommanditisten der Emittentin<br />

(nachfolgend Anfangskommanditistin genannt) sind mit folgenden<br />

Pflichteinlagen (nachfolgend auch Einlage oder Kommanditanteil<br />

genannt):<br />

a) <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />

als geschäftsführende Kommanditistin<br />

(nachfolgend geschäftsführende Kommanditistin<br />

genannt) US-Dollar 100;<br />

b) <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH US-Dollar 5.100.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist mit einer Hafteinlage<br />

von 10 Euro in das Handelsregister der Emittentin eingetragen.<br />

Die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage der <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH beträgt zunächst 510 Euro. Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH (nachfolgend Treuhänderin genannt) ist berechtigt, ihre<br />

Beteiligungen ganz oder teilweise treuhänderisch für Dritte zu<br />

halten und für diese zu verwalten.<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, durch einseitige Erklärung gegenüber<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin ihre Einlage<br />

als Treuhänderin für Dritte (nachfolgend Treugeber genannt) um<br />

insgesamt bis zu 87.700.000 US-Dollar (nachfolgend Erhöhungsbetrag<br />

genannt) auf bis zu 87.705.100 US-Dollar zu erhöhen. Das<br />

vorstehende Recht ist grundsätzlich befristet bis zum 1. Januar<br />

2012 (nachfolgend Platzierungsfrist genannt). Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, die Platzierungsfrist um 11<br />

Monate zu verlängern.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, zur Aufstockung<br />

der Liquiditätsreserve das Kommanditkapital der Emittentin<br />

innerhalb der Platzierungsfrist maximal um weitere bis zu 300.000<br />

US-Dollar zu erhöhen und die Treuhänderin zu beauftragen, die<br />

von ihr übernommene Einlage um diesen Betrag zu erhöhen,<br />

wozu diese hiermit von den übrigen Gesellschaftern ermächtigt<br />

wird. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die<br />

Investitionsrechnung (Anlage 1) hinsichtlich etwaiger Veränderungen<br />

gemäß vorstehend Satz 4 entsprechend anzupassen.<br />

4. Die Beteiligung von Treugebern an der Emittentin im Rahmen<br />

der Kapitalerhöhungen gemäß Ziffer 3 erfolgt mittelbar durch<br />

Abschluss eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages (nachfolgend<br />

Treuhandvertrag genannt) mit der Treuhänderin. Die Mindesteinlage<br />

eines Treugebers beträgt 15.000 US-Dollar (nachfolgend<br />

Mindesteinlage genannt); geringere Einlagen sind mit Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin zulässig. Ein Anspruch<br />

auf Herabsetzung der Mindesteinlage besteht nicht. Höhere<br />

Einlagen sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />

5. Die Treugeber sind berechtigt, die den Kommanditisten der<br />

Emittentin zustehenden mitgliedschaftlichen Rechte unmittelbar<br />

auszuüben, soweit diese Rechte auf den von der Treuhänderin für<br />

den jeweiligen Treugeber gehaltenen Treuhandkommanditanteil<br />

entfallen.<br />

6. Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts zum Treuhandvertrag<br />

über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft<br />

verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

den USA oder Kanada (einschließlich der jeweiligen Territorien)<br />

haben oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischen<br />

Green-Card sind (mit Ausnahme des Eigenkapitalzwischenfinanzierers),<br />

dürfen sich weder als Kommanditisten noch als Treugeber<br />

von Kommanditisten an der Emittentin beteiligen.<br />

7. Eine Beteiligung als Kommanditist oder als Treugeber eines<br />

Kommanditisten an der Emittentin (mit Ausnahme des Eigenkapitalzwischenfinanzierers)<br />

setzt ferner voraus, dass der jeweilige<br />

Kommanditist bzw. Treugeber ausschließlich in Deutschland oder<br />

in Österreich steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

ist. Die Kommanditisten bzw. Treugeber sind<br />

verpflichtet, der Treuhänderin jede nach ihrem Beitritt eintretende<br />

Änderung ihrer Anschrift oder ihrer steuerlichen Ansässigkeit<br />

sowie eine Beendigung ihrer unbeschränkten Steuerpflicht, eine<br />

Begründung einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland<br />

oder in Österreich oder eine Begründung einer steuerlichen<br />

Doppelansässigkeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber<br />

hinaus sind die Kommanditisten bzw. Treugeber während<br />

der Dauer ihrer Beteiligung an der Emittentin einmal in jedem<br />

Kalenderjahr verpflichtet, der Emittentin durch Bestätigung des<br />

deutschen bzw. österreichischen Wohnsitzfinanzamtes auf von<br />

den singapurischen Steuerbehörden amtlich vorgeschriebenem<br />

aktuellen Vordruck nachzuweisen, dass sie in Deutschland oder<br />

in Österreich steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

sind. Der Nachweis ist nach Ablauf des jeweiligen<br />

111


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

112<br />

Kalenderjahres auf Kosten des jeweiligen Kommanditisten bzw.<br />

Treugebers zu Händen der Treuhänderin bis spätestens 31. Januar<br />

des jeweils nachfolgenden Kalenderjahres eingehend bei der<br />

Treuhänderin zu erbringen. Kommen die Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber ihren vorstehenden Verpflichtungen verspätet oder<br />

unvollständig oder gar nicht nach, sind sie verpflichtet, der Emittentin<br />

etwaige hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere in<br />

Form dadurch entstehender Quellensteuereinbehalte, auf erstes<br />

Anfordern zu erstatten.<br />

8. Sofern die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung nach Maßgabe<br />

von § 3 Ziffer 3 erhöht, werden 0,10 Euro pro 1,00 US-Dollar des<br />

Erhöhungsbetrages als weitere Hafteinlage der Treuhänderin in<br />

das Handelsregister eingetragen. Eine Nachschussverpflichtung<br />

ist ausgeschlossen; dies gilt auch, wenn eine Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />

erfolgt, die von Gewinnen der Emittentin<br />

nicht gedeckt ist.<br />

9. Auf die Einlagen der Anfangskommanditisten gemäß § 3 Ziffer<br />

2 sowie auf den Erhöhungsbetrag der Treuhänderin gemäß § 3<br />

Ziffer 3 ist ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen.<br />

10. Die Einlagen der Anfangskommanditisten gemäß § 3 Ziffer 2 und<br />

das hierauf entfallende Agio gemäß § 3 Ziffer 9 sind sofort zur<br />

Zahlung fällig. Die Einlagen auf den Erhöhungsbetrag und das<br />

Agio sind zu dem in der Beitrittserklärung genannten Termin auf<br />

das dort genannte Konto einzuzahlen. Rückständige Einlagen<br />

auf den Erhöhungsbetrag oder ein nicht vollständig eingezahltes<br />

Agio können mit 1 % monatlich zu Lasten des Kommanditisten<br />

verzinst werden. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche<br />

der Emittentin bleiben unberührt. Die Treuhänderin ist<br />

berechtigt, ihre Einlageverpflichtung auf den Erhöhungsbetrag<br />

und die Verpflichtung zur Leistung des Agios dadurch zu erfüllen,<br />

dass sie ihre Zahlungsansprüche gegenüber den Treugebern mit<br />

befreiender Wirkung an Erfüllungs statt an die Emittentin abtritt.<br />

Die Treuhänderin selbst ist nur zu Zahlungen verpflichtet, wenn<br />

und soweit sie ihrerseits Zahlungen auf die Einlage und das Agio<br />

von ihren Treugebern erhalten hat.<br />

11. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister der<br />

Emittentin. In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung in<br />

das Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch stille<br />

Gesellschafter mitunternehmerisch an der Emittentin beteiligt.<br />

Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages – insbesondere<br />

die Beschränkung der persönlichen Haftung eines Kommanditisten<br />

auf die Pflichteinlage – finden auf das atypische stille<br />

Gesellschaftsverhältnis entsprechende Anwendung.<br />

§ 4 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten werden ein Festkapitalkonto, ein<br />

variables Kapitalkonto, ein Rücklagenkonto und ein Ergebnissonderkonto<br />

geführt. Die Einrichtung weiterer Konten für die<br />

Gesellschafter ist zulässig.<br />

2. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten werden auf den Festkapitalkonten<br />

gebucht.<br />

3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht den<br />

Pflichteinlagen zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht.<br />

4. Das von den Kommanditisten zu zahlende Agio wird auf den<br />

Rücklagenkonten gebucht.<br />

5. Auf den Ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne<br />

und Verluste gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile<br />

die Pflichteinlagen der Kommanditisten übersteigen.<br />

6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />

§ 5 Auskunfts- und Einsichtsrecht der Kommanditisten sowie<br />

Informationsweitergabe durch die Treuhänderin<br />

1. Die Kommanditisten und die Treugeber können vom etwaig gebildeten<br />

Beirat und von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Auskünfte über die Angelegenheiten der Emittentin verlangen.<br />

Sofern der Beirat oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />

einem Auskunftsverlangen eines Kommanditisten oder eines<br />

Treugebers in angemessener Frist nicht nachkommen oder sonstige<br />

wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten und<br />

die Treugeber der Treuhänderin berechtigt, von der Emittentin<br />

Einsicht in die Bücher und Papiere der Emittentin zu verlangen.<br />

Sie müssen sich hierbei gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteter Personen der rechts- und steuerberatenden<br />

Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer,<br />

vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater) bedienen, die jedoch<br />

nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Emittentin oder<br />

zu einem Anfangskommanditisten stehen dürfen. Die Kosten<br />

hierfür haben die Kommanditisten bzw. die Treugeber selbst zu<br />

tragen. Die Ausübung der vorgenannten Informationsrechte darf<br />

den ordentlichen Betrieb der Emittentin nicht unangemessen<br />

beeinträchtigen. Der Beirat und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

dürfen die Erteilung von Auskünften und Einsichtnahmen<br />

verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditist oder<br />

der Treugeber diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken<br />

ausübt oder dadurch der Emittentin ein nicht unerheblicher<br />

Schaden droht.<br />

2. Rechtzeitig vor Ablauf eines jeden Geschäftsjahres ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zur Erstellung eines Budgets<br />

für das kommende Geschäftsjahr verpflichtet. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin hat den Gesellschaftern einmal jährlich<br />

über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr Bericht zu<br />

erstatten. Die Berichterstattung hat sich auf den Geschäftsgang,<br />

die Lage der Emittentin, die beabsichtigte Geschäftspolitik und<br />

sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sämtliche Informationen über<br />

die Emittentin einschließlich entsprechender Dokumente an<br />

die Treugeber weiterzuleiten.


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

III. GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG, GESELLSCHAFTER-<br />

VERSAMMLUNG UND -BESCHLÜSSE, BEIRAT<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung der Emittentin ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin allein und ausschließlich berechtigt und verpflichtet.<br />

Die Komplementärin und andere Kommanditisten sind von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben auf<br />

zuverlässige Dritte zu übertragen.<br />

Zur Vertretung der Emittentin ist neben der Komplementärin<br />

auch die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin hat die rechtsgeschäftliche<br />

Befugnis und Vollmacht zur Vertretung der Emittentin<br />

erhalten. Sie hat die Geschäfte der Emittentin mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns in Übereinstimmung mit dem<br />

Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen der Gesellschafter<br />

und des Beirats zu führen. Sie ist zu allen Rechtshandlungen<br />

und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes<br />

im Rahmen der Investitionsrechnung (Anlage<br />

I) notwendig und zweckmäßig sind.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin und die Komplementärin<br />

und ihre jeweiligen Organe sind für den Rechtsverkehr<br />

mit der Emittentin von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreit. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Komplementärin unterliegen ferner nicht dem<br />

Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.<br />

3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />

HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

und Maßnahmen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der<br />

Gesellschafter:<br />

a) Erwerb eines anderen als dem in der Investitionsrechnung<br />

(Anlage I) vorgesehenen Flugzeug vom Typ Airbus <strong>A380</strong>-841.;<br />

b) Veräußerung des von der Emittentin erworbenen Flugzeugs.<br />

4. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin bedürfen der vorherigen<br />

Zustimmung des Beirates:<br />

a) Belastung des Flugzeugs über das in der Investitionsrechnung<br />

gemäß Anlage I vorgesehene Maß hinaus;<br />

b) Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie Abschluss<br />

und Kündigung von Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften<br />

betreffen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist;<br />

c) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von<br />

Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien<br />

und Gewährung von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen<br />

Garantien, Bürgschaften und Sicherheiten, die üblicherweise<br />

mit dem normalen Geschäftsablauf verbunden sind;<br />

d) Erteilung und Widerruf von Prokuren;<br />

e) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und Erhöhung<br />

von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen;<br />

f) Aufnahme von weiteren Darlehen mit Ausnahme der Darlehen,<br />

die in der Investitionsphase abgeschlossen worden sind und<br />

Umschuldung von Darlehen (siehe jedoch Ziffer 5 lit. b));<br />

g) Abschluss von Zins- und Währungsgeschäften, auch in<br />

Kombination (siehe jedoch Ziffer 5 lit. d));<br />

h) Vermietung des Flugzeugs an Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />

der Komplementärin unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />

sind;<br />

i) Gewährung von Darlehen von mehr als 250.000 US-Dollar;<br />

j) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und<br />

Risiko erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Emittentin hinausgehen.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist jedoch berechtigt,<br />

folgende Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung<br />

der Gesellschafter und des Beirates abzuschließen bzw. vorzunehmen:<br />

a) Erwerb eines Flugzeugs vom Typ Airbus <strong>A380</strong>-841 und alle<br />

damit zusammenhängenden oder unterstützenden Aktivitäten;<br />

b) Zur Anschaffung des Flugzeugs erforderliche Darlehensverträge<br />

mit den finanzierenden Banken (Zwischen- und<br />

Endfinanzierung), zur Sicherstellung der Darlehensansprüche<br />

erforderliche Bestellung von Flugzeughypotheken sowie<br />

sonstigen Sicherheiten, Aufnahme und Verlängerung von<br />

Betriebsmittelkrediten und Abschluss einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung;<br />

c) Abschluss eines Vertrages über die Vermittlung des Mietvertrages<br />

und Abschluss eines Vertrages über das Remarketing<br />

mit der EastMerchant Capital GmbH;<br />

d) Vornahme von Kurs- und Zinssicherungsmaßnahmen während<br />

der Investitionsphase;<br />

e) Asset-Management-Vertrag mit der EastMerchant Capital<br />

GmbH inklusive der Durchführung oder der Beauftragung von<br />

Dritten mit der technischen Überwachung, der Reparatur, der<br />

Wartung, dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />

113


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

114<br />

Stilllegung des Flugzeuges oder von Teilen davon sowie alle<br />

damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />

f) Übernahme, Abschluss und Änderung von Mietverträgen;<br />

g) Vertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH und einem unabhängigen<br />

Mittelverwendungskontrolleur über die Mittelverwendungskontrolle<br />

und Mittelfreigabe;<br />

h) Treuhandvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH als Treuhänderin<br />

über die Betreuung der Treugeber bzw. der später<br />

direkt im Handelsregister der Emittentin eingetragenen<br />

Kommanditisten;<br />

i) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

über die Abwicklung des Geschäftsverkehrs der Emittentin<br />

mit den Gesellschaftern;<br />

j) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG über<br />

die Beratung der Emittentin (Projektierung) einschließlich<br />

der Erstellung des Verkaufsprospektes und der Durchführung<br />

aller werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung der<br />

Kommanditanteile;<br />

k) Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft sowie<br />

die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft;<br />

l) Ausübung von Kündigungsrechten im Falle von Vertragsstörungen<br />

der im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit<br />

abgeschlossenen Verträge sowie die (Neu-)Vermietung des<br />

Flugzeugs in Folge solcher Kündigungen;<br />

m) Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich der<br />

Vereinbarung von Kontokorrentkreditlinien und Aufnahme<br />

von in diesem Zusammenhang evt. erforderlichen Darlehen<br />

(sowie ggf. deren Besicherung);<br />

n) Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />

o) Erteilung und Widerruf von Handlungsvollmachten;<br />

p) Sonstige im Rahmen der Investitionsrechnung (Anlage I)<br />

vorgesehene und mit der Vermietung oder Verwertung des<br />

Flugzeuges zusammenhängende Verträge.<br />

6. In Not- und in Eilfällen hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte oder<br />

Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Emittentin hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter<br />

bzw. des Beirates vorzunehmen. Hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die<br />

Gesellschafter bzw. den Beirat – soweit deren Zustimmung<br />

notwendig gewesen wäre – unverzüglich zu unterrichten.<br />

7. Die Emittentin ist berechtigt, die gesamte Kommunikation mit<br />

dem jeweiligen Kommanditisten (insbesondere auch Einladungen<br />

zu Gesellschafterversammlungen bzw. Umlaufbeschlüssen sowie<br />

Übersendung von schriftlichen Mitteilungen und Niederschriften<br />

gemäß § 8 Ziffer 9) per E-Mail abzuwickeln, wenn sich der<br />

jeweilige Kommanditist hiermit einverstanden erklärt. In diesem<br />

Fall wird das Erfordernis der schriftlichen Übersendung nach<br />

diesem Vertrag durch die Versendung per E-Mail ersetzt.<br />

§ 7 Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich und<br />

durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten,<br />

insbesondere über:<br />

a) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />

auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals,<br />

mit Ausnahme der Erhöhung gemäß § 3 Ziffer 3<br />

sowie der Herabsetzung gemäß § 21 Ziffer 1 und Ziffer 2;<br />

b) Auflösung der Emittentin und Veräußerung des Flugzeugs;<br />

c) Wahl eines Beirates der Emittentin – mit Ausnahme des von<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin zu<br />

entsendenden Beiratsmitgliedes – und Festsetzung der<br />

Beiratsvergütung;<br />

d) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres;<br />

e) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirates;<br />

f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen; Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten bis zur im jeweiligen Jahr<br />

in dem Verkaufsprospekt vorgesehenen Höhe sowie die<br />

Entnahme gemäß § 16 Ziffer 2 kann die geschäftsführende<br />

Kommanditistin auch ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss<br />

vornehmen, sobald es die kurz- bzw. mittelfristige<br />

Liquiditäts- und Vermögenslage der Emittentin ohne Inanspruchnahme<br />

von Krediten erlaubt;<br />

g) Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

für das neue Geschäftsjahr mit Ausnahme des<br />

Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

für die Jahre 2011 und 2012, die von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bestimmt werden;<br />

h) Aufnahme von Gesellschaftern, soweit nicht § 3 Ziffer 3<br />

Anwendung findet;<br />

i) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht § 21 Ziffer 1<br />

oder Ziffer 2 Anwendung findet;<br />

j) Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 6 Ziffer 3.<br />

§ 8 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Angelegenheiten der Emittentin werden von den Gesellschaftern<br />

in der Regel im schriftlichen Verfahren entschieden.<br />

Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />

statt. Eine Gesellschafterversammlung findet als Präsenzver-


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

sammlung (nachfolgend Präsenzversammlung genannt) statt,<br />

wenn dies aus Sicht der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

erforderlich ist, weil beispielsweise die Bedeutung einer Angelegenheit<br />

eine mündliche Erörterung notwendig macht oder<br />

der Beirat oder Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 %<br />

des Kommanditkapitals repräsentieren, dies nach Erhalt der<br />

Unterlagen über die Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />

(Ziffer 4) schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und<br />

einer Begründung verlangen. Das Verlangen ist innerhalb einer<br />

Frist von vierzehn Tagen zu erklären. Für den Beginn der Frist ist<br />

das Datum des Poststempels der Versendung der Unterlagen<br />

gemäß Ziffer 4 an die Gesellschafter maßgeblich.<br />

2. Alljährlich werden vor Ablauf der ersten zehn Monate eines<br />

jeden vollen Geschäftsjahres von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin die Beschlussgegenstände einer ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung zur Abstimmung gestellt.<br />

3. Aus wichtigem Grund können der Beirat oder Gesellschafter,<br />

die zusammen mindestens 10 % der Kommanditeinlagen<br />

repräsentieren, von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung oder die Aufnahme<br />

zusätzlicher Tagesordnungspunkte verlangen. Das Verlangen<br />

nach der Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte ist innerhalb<br />

einer Frist von vierzehn Tagen zu erklären. Für den Beginn<br />

der Frist ist das Datum des Poststempels der Versendung der<br />

Unterlagen gemäß Ziffer 4 an die Gesellschafter maßgeblich.<br />

Innerhalb der vorgenannten Fristen sind Gesellschafter auch<br />

berechtigt, die Weiterleitung von Änderungsanträgen zu Tagesordnungspunkten<br />

zu verlangen, die in der Tagesordnung einer<br />

eingeladenen Gesellschafterversammlung enthalten sind. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ist ferner zur Einberufung<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verpflichtet,<br />

wenn das dringende Interesse der Emittentin dies erfordert.<br />

Soweit ausschließlich Beschlussfassungen Gegenstand der<br />

außerordentlichen Gesellschafterversammlung sein sollen,<br />

kann die geschäftsführende Kommanditistin vom schriftlichen<br />

Verfahren gemäß Ziffer 1 in Verbindung mit Ziffer 4 Gebrauch<br />

machen.<br />

4. Im schriftlichen Verfahren hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />

an jeden Gesellschafter eine Mitteilung über die<br />

Abstimmung und den letzten Abstimmungstag, der nicht vor<br />

Ablauf von vier Wochen nach der Versendung der Unterlagen<br />

liegen darf, nebst der Beschlussvorlage zu versenden. Ladungen<br />

zu Präsenzversammlungen erfolgen unter Angabe der Tagesordnung<br />

mit einer Frist von vier Wochen, gerechnet vom Tage<br />

der Absendung. Die Ladung hat schriftlich an die letzte der<br />

Emittentin bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu<br />

erfolgen. Der Gesellschafter kann der Emittentin einen Zustellungsbevollmächtigten<br />

benennen. Hat der Gesellschafter hiervon<br />

Gebrauch gemacht, hat die Versendung der Unterlagen bzw. die<br />

Einladung an den Zustellungsbevollmächtigten zu erfolgen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann die Treuhänderin mit<br />

der Durchführung einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />

und der Einberufung einer Präsenzversammlung beauftragen.<br />

5. Die Leitung der Präsenzversammlung übernimmt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin. Die Leitung der Präsenzversammlung<br />

kann von der geschäftsführenden Kommanditistin auch einem<br />

Mitglied des Beirates oder der Treuhänderin übertragen werden.<br />

Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokollführer, soweit<br />

die Gesellschafter diesen nicht durch Beschluss bestimmen.<br />

6. Die Beschlussfähigkeit von Präsenzversammlungen und im<br />

schriftlichen Verfahren ist gegeben, wenn die Formvorschriften<br />

der Ziffer 4 eingehalten wurden.<br />

7. Jeder Gesellschafter kann sich in einer Präsenzversammlung und<br />

bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren auf Grund<br />

schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Gesellschafter, den<br />

Vertriebspartner der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, welcher dem Gesellschafter<br />

die Beteiligung vermittelt hat oder durch insoweit gesetzlich<br />

von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen<br />

der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt, Notar,<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater),<br />

die jedoch nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Emittentin<br />

bzw. zu einem Anfangskommanditisten stehen dürfen,<br />

vertreten lassen. Die Treuhänderin kann sich im Übrigen durch<br />

ihre Treugeber bezüglich der von ihr für diese gehaltenen Anteile<br />

vertreten lassen. Natürliche Personen können sich darüber<br />

hinaus durch ihre Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner<br />

oder Verwandte in gerader Linie vertreten lassen.<br />

8. Die geschäftsführende Kommanditistin hat der Präsenzversammlung<br />

nach Maßgabe von § 5 Ziffer 2 Bericht zu erstatten. Führt<br />

die Emittentin in einem Geschäftsjahr keine Präsenzversammlung<br />

durch, hat die Berichterstattung schriftlich zu erfolgen.<br />

9. Im schriftlichen Verfahren wird den Gesellschaftern das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Emittentin schriftlich mitgeteilt.<br />

Über jede Präsenzversammlung, insbesondere über die darin<br />

behandelten Anträge und durchgeführten Abstimmungen –<br />

einschließlich der Stimmabgaben der Gesellschafter sowie des<br />

Abstimmungsergebnisses – ist eine Niederschrift zu fertigen,<br />

die von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu<br />

unterzeichnen und den Gesellschaftern zuzuleiten ist. Die<br />

schriftliche Mitteilung bzw. die Niederschrift dienen nur zu<br />

Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung<br />

der gefassten Beschlüsse.<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Beschlüsse der Gesellschafter werden im schriftlichen Verfahren<br />

oder in Präsenzversammlungen gefasst.<br />

2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit ein zwingendes Gesetz<br />

oder der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit<br />

vorsieht, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei<br />

der Feststellung von Mehrheiten als nicht abgegebene Stimmen<br />

behandelt. Bei der Beschlussfassung gewähren je 1,00 US-Dollar<br />

eines Kommanditanteils (Pflichteinlage) eine Stimme.<br />

115


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

116<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, von ihrem Stimmrecht unter<br />

Berücksichtigung der ihr auf Grund der jeweiligen Treuhandverträge<br />

von den Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich<br />

Gebrauch zu machen (gespaltene Stimmabgabe). Dies gilt auch,<br />

wenn der gemeinsame Bevollmächtigte einer Erbengruppe dies<br />

gemäß § 9 Ziffer 2 Satz 5 des Treuhandvertrages verlangt. Satz<br />

1 gilt für einen gemeinsamen Bevollmächtigten gemäß § 20<br />

Ziffer 3 entsprechend.<br />

4. Folgende Gesellschafterbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen:<br />

a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von einem anderen als<br />

dem in der Investitionsrechnung (Anlage I) vorgesehenen<br />

Flugzeug;<br />

b) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />

auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals<br />

mit Ausnahme der Erhöhung gemäß § 3 Ziffer 3 sowie<br />

der Herabsetzung gemäß § 21 Ziffer 1 und Ziffer 2;<br />

c) Beschluss über die Auflösung der Emittentin;<br />

d) Austausch der geschäftsführenden Kommanditistin unter<br />

den Voraussetzungen des § 21 Ziffer 4;<br />

e) Austausch der Komplementärin unter den Voraussetzungen<br />

des § 21 Ziffer 5.<br />

Die vorstehenden Gesellschafterbeschlüsse bedürfen – mit<br />

Ausnahme von Beschlüssen gemäß vorstehend lit. d) – zu ihrer<br />

Wirksamkeit zusätzlich der Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, wobei die Zustimmung in den Fällen von<br />

vorstehend lit. a) bis lit. c) nur aus wichtigem Grund verweigert<br />

werden darf.<br />

5. Die Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzw.<br />

einer Beiratswahl kann nur innerhalb von drei Monaten ab<br />

Beschlussfassung durch Klage gegen die Emittentin auf Feststellung<br />

der Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses<br />

bzw. der Beiratswahl geltend gemacht werden. Im Falle einer<br />

Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren beginnt die Frist<br />

mit dem letzten Abstimmungstag (§ 8 Ziffer 4). Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein etwaiger Mangel eines Gesellschafterbeschlusses<br />

oder einer Beiratswahl als geheilt.<br />

§ 10 Beirat<br />

1. Durch Beschluss der Gesellschafter kann die Emittentin jederzeit<br />

einen Beirat bilden. Der Beirat vertritt die Interessen der<br />

Kommanditisten und Treugeber der Treuhänderin gegenüber<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin. Er entscheidet über<br />

die Zustimmung zu den ihm gemäß § 6 Ziffer 4 vorzulegenden<br />

Rechtsgeschäften.<br />

2. Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen. Zwei Beiratsmitglieder<br />

werden in einer Gesellschafterversammlung<br />

der Emittentin gewählt, ein Beiratsmitglied wird von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin entsandt. Beiratsmitglieder<br />

können jederzeit durch diejenigen, von denen sie gewählt bzw.<br />

entsandt wurden, abberufen werden. Zu Beiräten können nur<br />

Gesellschafter oder Vertriebspartner, die eine Beteiligung an<br />

der Emittentin vermittelt haben, bzw. deren jeweilige Organe<br />

und Handelsvertreter gewählt werden. Personen, die in einem<br />

Konkurrenzverhältnis zur Emittentin oder zu den Anfangskommanditisten<br />

stehen oder für ein Unternehmen tätig sind, welches<br />

im Wettbewerb zur Emittentin bzw. zu den Anfangskommanditisten<br />

steht, können kein Beiratsmitglied werden bzw. sein. Die<br />

Treuhänderin kann, soweit sie im Beirat nicht vertreten ist, je<br />

einen Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden, der zwar<br />

ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat.<br />

3. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur<br />

nächsten nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl<br />

im Amt. Bis zur Wahl eines Beirates kann die geschäftsführende<br />

Kommanditistin einen vorläufigen Beirat berufen, dessen Amtszeit<br />

mit dem Ablauf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

endet. Ein Beiratsmitglied kann durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin aus dem Beirat ausgeschlossen werden,<br />

wenn die Voraussetzungen der Ziffer 2 Satz 5 vorliegen. Ein<br />

Beiratsmitglied scheidet, ohne dass es eines Beschlusses der<br />

Gesellschafter bedarf, aus dem Beirat aus, wenn es seine Mitgliedschaft<br />

niederlegt. Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied<br />

vorzeitig aus, ist in der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

ein Ersatzbeiratsmitglied zu wählen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, bis dahin ein kommissarisches<br />

Ersatzbeiratsmitglied zu benennen. Scheidet ein entsandtes<br />

Beiratsmitglied vorzeitig aus, ist spätestens nach drei Monaten<br />

ein Ersatzbeiratsmitglied zu entsenden. Gleiches gilt, wenn ein<br />

Beiratsmitglied dauerhaft, das heißt länger als drei Monate,<br />

an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Mit Beginn der<br />

Liquidation der Emittentin wird der Beirat aufgelöst, sofern nicht<br />

die Gesellschafterversammlung ein anderes beschließt.<br />

4. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden<br />

und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende, bei Verhinderung<br />

sein Stellvertreter, vertritt den Beirat.<br />

5. Der Beirat hat die ihm in diesem Vertrag zugewiesenen Aufgaben<br />

wahrzunehmen. Er ist berechtigt, sich jederzeit über<br />

den Geschäftsverlauf der Emittentin zu unterrichten sowie die<br />

Bücher und Papiere der Emittentin einzusehen, darf aber hierdurch<br />

den ordentlichen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen<br />

stören. Die geschäftsführende Kommanditistin muss dem Beirat<br />

Auskunft erteilen und ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle<br />

unterrichten.<br />

6. Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich oder<br />

schriftlich einzuberufen. Die Treuhänderin ist über die Einberufung<br />

rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche Angaben<br />

ist Stillschweigen zu bewahren.<br />

7. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein gewähltes<br />

und das entsandte Mitglied anwesend sind. Der Beirat entscheidet<br />

mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen<br />

werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit<br />

die Stimme des Stellvertreters. Beschlüsse des Beirates sind<br />

in Beiratssitzungen zu fassen und in Protokollen festzuhalten.<br />

Beschlüsse in Textform und fernmündliche Beschlussfassungen<br />

sind zulässig, wenn kein Mitglied einer solchen Beschlussfassung<br />

widerspricht. Auch solche Beschlüsse sind jedoch schriftlich<br />

festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der Treuhänderin zuzuleiten.<br />

8. Die Beiratsmitglieder erhalten – vorbehaltlich eines abweichenden<br />

Beschlusses der Gesellschafterversammlung – keine<br />

Vergütung. Die Beiratsmitglieder erhalten die ihnen durch diese<br />

Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen, angemessenen<br />

Auslagen ersetzt.<br />

9. Der Beirat hat seine Aufgabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

und gewissenhaften Sachwalters zu erfüllen. Seine Mitglieder<br />

sind Dritten gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch<br />

nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt.<br />

10. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden. In Fällen<br />

von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Hinblick auf die<br />

Emittentin auf 50.000 US-Dollar beschränkt. Die Emittentin<br />

kann für die Beiratsmitglieder Haftpflichtversicherungen im<br />

Hinblick auf die Tätigkeit als Beirat abschließen.<br />

11. Verfügt die Emittentin über keinen Beirat, werden dessen Rechte<br />

durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />

IV. VERGÜTUNGEN AN GESELLSCHAFTER<br />

§ 11 Vergütung der Komplementärin<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von 10.000 US-Dollar<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />

für das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Für das Jahr<br />

2011 ist die Vergütung anteilig ab Übernahme des Flugzeuges<br />

zu zahlen und zum 30. September 2011 zur Zahlung fällig.<br />

§ 12 Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

1. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />

der Emittentin, einschließlich Kosten und Auslagen, ab<br />

dem Jahr 2011 eine Vergütung in Höhe von 25.000 US-Dollar<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung<br />

erhöht sich ab dem Jahr 2012 um 2 % jährlich. Die Vergütung<br />

ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />

für das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Für das Jahr<br />

2011 ist die Vergütung anteilig ab Übernahme des Flugzeuges<br />

zu zahlen und zum 30. September 2011 zur Zahlung fällig. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin erhält von der Emittentin<br />

sämtliche Aufwendungen ersetzt, die ihr im Zusammenhang<br />

mit der Geschäftsführung zu Gunsten der Emittentin entstehen<br />

und dem Umfang nach einem ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

entsprechen. Die Kosten für ihren eigenen Geschäftsbetrieb<br />

hat die geschäftsführende Kommanditistin selbst zu tragen.<br />

2. Bei Veräußerung oder Totalverlust des Flugzeugs erhält die<br />

geschäftsführende Kommanditistin eine Vergütung in Höhe<br />

von 1,95 % des Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung.<br />

§ 13 Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Verwaltungstätigkeit – die die<br />

Emittentin ansonsten selbst gegenüber ihren Kommanditisten erbringen<br />

müsste – die im Treuhandvertrag vereinbarte Vergütung.<br />

§ 14 Vergütung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Auf Grund eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

übernimmt die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG folgende entgeltliche Leistungen:<br />

a) Die Projektierung der Emittentin, insbesondere die betriebswirtschaftliche<br />

Beratung der Emittentin bezüglich der<br />

Ermittlung und Festlegung der erforderlichen wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten für einen langfristigen wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieb, der auf Vermögensmehrung und<br />

Gewinnerzielung der Emittentin ausgelegt ist, sowie die<br />

Investitionsanalyse und die Auswahl der Beteiligungen.;<br />

b) Die Platzierung des Kommanditkapitals in Höhe von bis zu<br />

87.700.000 US-Dollar (zuzüglich einer etwaigen Erhöhung<br />

gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 4) sowie die in diesem Zusammenhang<br />

zu erbringenden Werbe- und Marketingleistungen.<br />

Die Höhe der der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geschuldeten Vergütungen<br />

bestimmt sich nach der Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages.<br />

V. GESCHÄFTSJAHR, BUCHFÜHRUNG, JAHRESABSCHLUSS,<br />

ERGEBNISVERTEILUNG, ENTNAHMEN<br />

§ 15 Geschäftsjahr, Buchführung und Jahresabschluss<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr<br />

2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, für die<br />

Emittentin gesondert Buch zu führen, die zugehörigen Belege<br />

gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Emittentin<br />

auf Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den Namen der<br />

Emittentin geführt werden. Sie kann sich hierzu auf Kosten der<br />

Emittentin zuverlässiger Dritter bedienen.<br />

3. Der Jahresabschluss ist von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene Geschäftsjahr<br />

nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen.<br />

4. Die Handelsbilanz der Emittentin entspricht der Steuerbilanz,<br />

sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine abweichende<br />

Bilanzierung notwendig machen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, steuerlich zulässige Abschreibungen<br />

auf das Anlagevermögen vorzunehmen. Nachträgliche<br />

Änderungen auf Grund steuerrechtlicher Änderungen sind, soweit<br />

zulässig, in der ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu<br />

117


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

118<br />

berücksichtigen. Wenn und soweit auf Grund einer steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung) des Finanzamtes oder infolge<br />

anderweitig veranlasster – gegebenenfalls rückwirkender –<br />

Änderungen der Veranlagung Änderungen vorzunehmen sind,<br />

haben diese bindende Wirkung für alle Gesellschafter.<br />

5. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren. Ab<br />

dem Beginn des ersten Geschäftsjahres, in welchem das Flugzeug<br />

veräußert ist, kann die geschäftsführende Kommanditistin<br />

anstelle einer Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses<br />

durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

eine Plausibilitätsprüfung durch einen Steuerberater<br />

ihrer Wahl vornehmen lassen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften<br />

entgegenstehen oder die Gesellschafterversammlung etwas<br />

anderes beschließt.<br />

6. Mit der Übersendung der Unterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />

im schriftlichen Verfahren oder mit der Einladung<br />

zur Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses beschließt, sind den Kommanditisten Abschriften<br />

des geprüften Jahresabschlusses zu übersenden.<br />

§ 16 Entnahmen und Ergebnisverteilung<br />

1. Die in den §§ 11 bis 14 genannten Vergütungen sind als laufender<br />

Aufwand der Emittentin zu behandeln und verstehen<br />

sich jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

2. Auszahlungen (Entnahmen) erfolgen nur zu Lasten der variablen<br />

Kapitalkonten der Kommanditisten gemäß § 4 Ziffer 3. Soweit<br />

dies nicht gemäß § 7 f) oder dieser Ziffer 2 entbehrlich ist, ist<br />

Voraussetzung für die Auszahlung ein Gesellschafterbeschluss,<br />

der eine Auszahlung im Verhältnis der Einlagen vorsehen muss.<br />

Es steht der geschäftsführenden Kommanditistin frei, an die<br />

Gesellschafter bei prognosegemäßer Entwicklung der Gesellschaft<br />

eine Auszahlung pro Jahr vorzunehmen, die sich jeweils<br />

nachschüssig auf das abgelaufene Kalenderjahr (1. Januar bis<br />

31. Dezember) eines jeden Jahres bezieht. Die erste anteilige<br />

Auszahlung im Sinne des Satz 3 erfolgt bei prognosegemäßer<br />

Entwicklung nachschüssig für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31.<br />

Dezember 2011. Im Jahr des Beitritts eines Gesellschafters ist<br />

dieser anteilig ab dem dem Tag des Wirksamwerdens seines<br />

Beitritts folgenden Monatsersten entnahmeberechtigt (taggenaue<br />

Berechnung).<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin wird der Fassung eines<br />

Auszahlungsbeschlusses widersprechen, wenn die kurz- bzw.<br />

mittelfristige Liquiditäts- und Vermögenslage der Emittentin<br />

eine solche Zahlung ohne Inanspruchnahme von Krediten nicht<br />

zulässt. Ein diesem Widerspruch entgegenstehender Gesellschafterbeschluss<br />

gilt als nicht gefasst. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist ferner verpflichtet, nach diesem Vertrag<br />

vorgesehene bzw. eine beschlossene Auszahlung auszusetzen,<br />

wenn und so lange die kurz- bzw. mittelfristige Liquiditäts- und<br />

Vermögenslage der Emittentin eine entsprechende Zahlung<br />

ohne Inanspruchnahme von Krediten nicht zulässt.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, Auszahlungsansprüche<br />

von Kommanditisten mit ausstehenden Einlagen<br />

sowie darauf entstandenen Zinsforderungen zu verrechnen. Dies<br />

gilt auch für den Fall der treuhänderischen Beteiligung gemäß<br />

§ 3 Ziffer 4.<br />

4. Das nach Abzug der Vergütungen gemäß §§ 11 bis 14 verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer<br />

Einlagen verteilt.<br />

5. Um insgesamt eine Gleichstellung aller Gesellschafter zu erreichen,<br />

gilt für die Kommanditisten, die bis zum Ende der Platzierungsfrist<br />

der Emittentin beitreten (nachfolgend “Neukapital”<br />

genannt), dass die Ergebnisse der Emittentin unter Berücksichtigung<br />

des Verhältnisses der Einlagen zunächst vom jeweiligen<br />

Neukapital soweit allein getragen werden, wie im Zeitpunkt ihres<br />

Beitritts den zeitlich vorher eingetretenen Gesellschaftern Ergebnisse<br />

bereits zugewiesen wurden. Nach Abzug dieser Beträge<br />

werden verbleibende Ergebnisanteile auf die Gesellschafter in<br />

dem Verhältnis ihrer Einlagen verteilt. Sofern die Ergebnisse nicht<br />

ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen, sind später<br />

anfallende Ergebnisse den Gesellschaftern, denen niedrigere<br />

Ergebnisse zugerechnet wurden, solange vorab zuzurechnen,<br />

bis alle Gesellschafter ergebnismäßig gleichbehandelt sind.<br />

Die vorerwähnte Gleichstellung erfolgt sowohl hinsichtlich<br />

des handelsrechtlichen als auch hinsichtlich des steuerlichen<br />

Gesamthandsbilanzergebnisses. Etwaige Verlustanteile werden<br />

den Kommanditisten auch insoweit zugerechnet, als sie den<br />

Betrag der jeweiligen Einlage übersteigen.<br />

VI. ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSANTEILEN,<br />

VORKAUFSRECHT UND AUSSCHEIDEN EINES<br />

GESELLSCHAFTERS<br />

§ 17 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Verfügungen über einen Kommanditanteil oder die Rechtsposition<br />

als Treugeber eines Kommanditanteils, einen Teil der<br />

vorgenannten Rechte oder über aus einem Kommanditanteil<br />

oder der Rechtsposition als Treugeber resultierende Rechte,<br />

insbesondere Abtretung, Verpfändung oder sonstige Belastung,<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin, die ihre Zustimmung nur<br />

aus wichtigem Grund versagen darf. Als wichtiger Grund gilt<br />

insbesondere die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten,<br />

welcher nicht die Voraussetzungen des § 3 Ziffer 7 Satz 1<br />

erfüllt, die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten, der im<br />

Wettbewerb zur Emittentin oder den Anfangskommanditisten<br />

steht, die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten, der durch<br />

den Erwerb mit mehr als 25 % an dem Kapital der Emittentin<br />

beteiligt werden würde, sowie die beabsichtigte Übertragung an<br />

einen Dritten, von dem die Emittentin nach den ihr bekannten<br />

Umständen annehmen muss, dass er seine Verpflichtungen<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag nicht<br />

oder nicht vollständig erfüllen wird, oder wenn der Emittentin<br />

gegen den die Verfügung beabsichtigenden Gesellschafter fällige<br />

Ansprüche zustehen. Die Übertragung eines Kommanditanteils


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

wird nicht wirksam, bevor der Erwerber der Treuhänderin auf<br />

eigene Kosten eine unwiderrufliche und über den Tod hinaus<br />

wirksame notariell beglaubigte Vollmacht erteilt hat, mit der<br />

alle die Emittentin betreffenden Vorgänge zum Handelsregister<br />

angemeldet werden können. Einer solchen Vollmacht bedarf<br />

es nicht, wenn die Übertragung auf den Treugeber gemäß § 17<br />

Ziffer 2 in Verbindung mit § 8 des Treuhandvertrages im Zuge<br />

der Beendigung des Treuhandvertrages erfolgt.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin erteilt bereits jetzt ihre<br />

Zustimmung zur Übertragung von Kommanditanteilen auf den<br />

Treugeber sowie auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner<br />

und Kinder des Kommanditisten oder des Treugebers. Dies<br />

gilt auch für Übertragungen von Kommanditanteilen der Anfangskommanditisten<br />

an mit ihnen im Sinne von §§ 15 ff. AktG<br />

verbundene Unternehmen.<br />

3. Die Treuhänderin ist unter Beachtung der Regelungen des Treuhandvertrages<br />

jederzeit berechtigt und verpflichtet, den für den<br />

jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil<br />

auf diesen bzw. den Kommanditanteil oder die Rechtsposition<br />

als Treugeber auf seinen Ehegatten, seinen eingetragenen Lebenspartner<br />

oder seine Kinder zu übertragen. Der Treugeber<br />

trägt sämtliche Kosten und Gebühren der Übertragung. Weitere<br />

Einzelheiten regelt der Treuhandvertrag. Im Übrigen gilt Ziffer<br />

1 entsprechend.<br />

4. Die Treuhänderin ist zur Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteile auf einen Dritten berechtigt, wenn sie<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin vorher nachweist, dass<br />

dies in Übereinstimmung mit dem Treuhandvertrag geschieht.<br />

5. Übertragungen von Kommanditanteilen und Treugeberpositionen<br />

können nur zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Die zu<br />

übertragenden Anteile, wie auch die im Fall von Teilübertragungen<br />

verbleibenden Anteile, sollen mindestens 15.000 US-Dollar<br />

betragen und ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />

6. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der Erwerber<br />

(insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer) die Kosten für die<br />

Handelsregisteranmeldung und die Handelsregistereintragung<br />

in Höhe von pauschal 300 Euro. Wird ein Kommanditanteil auf<br />

mehrere Erwerber übertragen, insbesondere im Erbfall, so<br />

schuldet jeder Erwerber einen Betrag in Höhe der Kostenpauschale.<br />

Das gilt abweichend von § 17 Ziffer 3 Satz 2 auch, wenn<br />

der Kommanditanteil von der Treuhänderin auf einen Treugeber<br />

übertragen wird, welcher den von der Treuhänderin gehaltenen<br />

Kommanditanteil zuvor von einem anderen Treugeber erhalten<br />

hat.<br />

7. Die Gesellschafter sind verpflichtet, etwaige zum Vollzug einer<br />

Übertragung von Kommanditanteilen erforderliche Erklärungen<br />

abzugeben, insbesondere entsprechende Handelsregisteranmeldungen<br />

zu unterzeichnen.<br />

§ 18 Vorkaufsrecht<br />

Beabsichtigt ein Kommanditist oder Treugeber, seinen Kommanditanteil<br />

bzw. seine Treugeberstellung an einen Dritten<br />

(nicht: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder) zu<br />

veräußern, so steht der geschäftsführenden Kommanditistin nach<br />

Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Vorkaufsrecht zu:<br />

a) Der veräußerungswillige Kommanditist oder Treugeber hat<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin unter Angabe des<br />

mit dem Dritten vereinbarten Preises und der sonstigen<br />

Bedingungen mittels eingeschriebenen Briefes die beabsichtigte<br />

Veräußerung anzuzeigen.<br />

b) Die geschäftsführende Kommanditistin kann das ihr zustehende<br />

Vorkaufsrecht nur binnen vier Wochen nach Zugang<br />

der vollständigen Anzeige gemäß a) ausüben. Übt<br />

die geschäftsführende Kommanditistin ihr Vorkaufsrecht<br />

aus, so ist der Kommanditist oder Treugeber verpflichtet,<br />

seinen Kommanditanteil bzw. seine Treugeberstellung Zug<br />

um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die geschäftsführende<br />

Kommanditistin oder einen oder mehrere von ihr<br />

zu benennende(n) Dritte(n) zu übertragen.<br />

c) Macht die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem<br />

Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswillige<br />

Kommanditist oder Treugeber seinen Kommanditanteil<br />

bzw. seine Treugeberstellung zu den der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin nach den vorstehenden Bestimmungen<br />

mitgeteilten Vertragsbedingungen an den Dritten veräußern.<br />

§ 19 Kündigung und Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Emittentin<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

kündigen. Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum<br />

31. Dezember 2026 ausgesprochen werden. Das Recht zur fristlosen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

Zusätzlich steht jedem Gesellschafter das Recht zur vorzeitigen<br />

Kündigung seiner Beteiligung zu, wenn er zum Zeitpunkt der<br />

Kündigungserklärung nachweisen kann,<br />

a) seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos zu<br />

sein oder<br />

b) berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gemäß § 240 Abs. 2 SGB VI zu sein,<br />

und sich aus einem dieser Gründe in einer wirtschaftlichen<br />

Notlage befindet. Die vorzeitige Kündigung gemäß dieser Ziffer<br />

1 kann jeweils mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen<br />

ausgesprochen werden. Jede Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen<br />

und an die Emittentin gerichteten Brief.<br />

Teilkündigungen sind vorzeitig nicht möglich. Dies gilt nicht für<br />

die Treuhänderin.<br />

119


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

120<br />

2. Darüber hinaus scheidet ein Gesellschafter aus der Emittentin<br />

aus, wenn<br />

a) er nach § 21 ausgeschlossen wird;<br />

b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Emittentin wirksam<br />

gekündigt hat.<br />

3. Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten entsprechend für die Treugeber<br />

mit der Maßgabe, dass – soweit es für die Kündigungs- oder<br />

Ausschlussgründe auf die Person ankommt – die Kündigungsoder<br />

Ausschlussgründe in der Person des Treugebers vorliegen<br />

müssen. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der<br />

obigen Frist- und Formvorschriften ihre Beteiligung auch teilweise<br />

nach Maßgabe der von den Treugebern ausgesprochenen<br />

Weisungen zu kündigen. Die Treuhänderin scheidet jeweils<br />

anteilig mit dem treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber<br />

gehaltenen Kommanditanteil aus der Emittentin aus. Endet<br />

das Treuhandverhältnis zur Treuhänderin, gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund, so ist die Treuhänderin berechtigt, die Herabsetzung<br />

ihrer Kommanditeinlage in Höhe des Nennbetrages<br />

zu verlangen.<br />

4. Die geschäftsführende Kommanditistin scheidet im Fall einer<br />

Kündigung frühestens aus der Emittentin aus, wenn eine neue<br />

geschäftsführende Kommanditistin von den Gesellschaftern<br />

wirksam bestellt wurde. Ist die Wahl einer neuen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin durch die Gesellschafterversammlung<br />

nicht spätestens drei Monate nach dem Wirksamwerden der<br />

Kündigung erfolgt, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, ihrerseits eine neue geschäftsführende Kommanditistin<br />

zu benennen. Der Benennungserklärung ist eine schriftliche<br />

Erklärung der neuen geschäftsführenden Kommanditistin<br />

beizufügen, mit welcher diese sich mit der Übernahme der<br />

Stellung als geschäftsführende Kommanditistin bei der Emittentin,<br />

wirksam werdend mit Zugang der Benennungserklärung<br />

bei der Emittentin, einverstanden erklärt.<br />

5. Ziffer 4 gilt für die Komplementärin entsprechend.<br />

§ 20 Tod eines Gesellschafters<br />

1. Bei Tod eines Kommanditisten wird die Emittentin mit dessen<br />

Erben oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen<br />

Begünstigten (nachfolgend einheitlich auch Erben genannt)<br />

fortgesetzt. Für die Übertragung eines Kommanditanteils von<br />

Erben auf Vermächtnisnehmer bedarf es nicht der vorherigen<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin gemäß<br />

§ 17 Ziffer 1.<br />

2. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins, einer<br />

gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie eines Erbscheins,<br />

eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder einer beglaubigten<br />

Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag)<br />

nebst Testamentseröffnungsprotokoll legitimieren. Die Emittentin<br />

kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn sich aus<br />

den vorgelegten Dokumenten die Erbfolge nicht hinreichend<br />

klar ergibt. Werden der Emittentin ausländische Urkunden<br />

zum Nachweis des Erbgangs oder der Verfügungsbefugnis<br />

vorgelegt, so ist die Emittentin berechtigt, auf Kosten dessen,<br />

der seine Berechtigung auf die ausländische Urkunde stützt,<br />

diese übersetzen zu lassen und ein Rechtsgutachten über die<br />

Rechtswirkung der vorgelegten Urkunden einzuholen. Die Emittentin<br />

kann von den Erben die Zahlung eines angemessenen<br />

Vorschusses verlangen.<br />

3. Sind mehrere Erben (nachfolgend Erbengruppe genannt) vorhanden,<br />

so können sie ihre Rechte als Kommanditisten der<br />

Emittentin vorbehaltlich der Regelung zu Ziffer 4 nur durch einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Der gemeinsame<br />

Bevollmächtigte ist an die Weisungen der Erben gebunden<br />

und gemäß § 9 Ziffer 3 zur gespaltenen Stimmabgabe berechtigt.<br />

Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe,<br />

ein Mitvermächtnisnehmer, ein anderer Kommanditist oder<br />

Treugeber oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtete Person der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />

(Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer<br />

oder Steuerberater) sein. Die verbleibenden Treugeber können<br />

mehrheitlich den Bevollmächtigten aus wichtigem Grund ablehnen.<br />

Bis zur Benennung des gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

durch alle Mitglieder der Erbengruppe in schriftlicher Form<br />

gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin ruhen die<br />

Stimmrechte des durch Todesfall auf die Mitglieder der Erbengruppe<br />

übergegangenen Gesellschaftsanteils. Die Mitglieder der<br />

Erbengruppe fassen ihre Beschlüsse, insbesondere die über die<br />

Bestellung und Abberufung des gemeinschaftlichen Vertreters<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied<br />

der Erbengruppe kann von den anderen Mitgliedern aus<br />

wichtigem Grund die Benennung eines anderen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten verlangen.<br />

4. Der Benennung eines gemeinsamen Vertreters bedarf es nur<br />

für die Mitglieder der Erbengruppe, deren Beteiligung nicht<br />

mindestens einen Nennwert in Höhe der Mindesteinlage hat.<br />

Geringere Anteile, die einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

entbehrlich machen, sind mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zulässig. Ein Anspruch der Erben auf<br />

Herabsetzung des Mindestanteils besteht nicht.<br />

5. Die Wahrnehmung der Rechte durch einen Testamentsvollstrecker<br />

wird zugelassen, sofern dieser den rechts- und steuerberatenden<br />

Berufen angehört (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer,<br />

vereidigter Buchprüfer, Steuerberater) und deshalb<br />

gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet<br />

ist und nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Emittentin<br />

bzw. einem Anfangskommanditisten steht.<br />

6. Bei Tod eines Treugebers gelten die Bestimmungen des Treuhandvertrages.<br />

§ 21 Ausschluss eines Gesellschafters<br />

1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, einen<br />

Kommanditisten, der seine fällige Einlage oder das Agio trotz<br />

schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder<br />

teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftliche Mittei-


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

lung aus der Emittentin ganz oder teilweise auszuschließen<br />

und gegebenenfalls an seiner Stelle einen oder mehrere neue<br />

Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf. Ansprüche auf Verzugszinsen<br />

und darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben<br />

unberührt. Der ausscheidende Kommanditist hat vorbehaltlich<br />

der nachfolgenden Regelungen Anspruch auf Rückzahlung<br />

etwaiger auf die Einlage oder das Agio geleisteter Zahlungen.<br />

Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst. Der<br />

ausscheidende Kommanditist trägt die im Zusammenhang mit<br />

seinem Ausscheiden entstehenden Kosten und ist verpflichtet,<br />

die im Zusammenhang mit seiner Einwerbung von der Emittentin<br />

gezahlte Vertriebsprovision an die Emittentin zu erstatten. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ist zur Verrechnung von Ansprüchen<br />

der Emittentin mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />

eines Kommanditisten berechtigt. Weitere Ansprüche hat der<br />

ausscheidende Kommanditist nicht.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ferner ermächtigt,<br />

einen Kommanditisten, durch dessen Beteiligung an der<br />

Emittentin der planmäßige Geschäftsbetrieb der Emittentin<br />

gefährdet werden kann, durch schriftliche Mitteilung aus der<br />

Emittentin auszuschließen und gegebenenfalls an seiner Stelle<br />

einen oder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne<br />

dass es eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

Der ausscheidende Kommanditist trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Ziffer 1 Satz 6<br />

und Satz 7 gelten entsprechend.<br />

3. Ein Kommanditist kann durch Gesellschafterbeschluss aus der<br />

Emittentin ausgeschlossen werden, wenn<br />

a) er trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegend gegen die<br />

Vorschriften des Gesellschaftsvertrages oder die Beschlüsse<br />

der Gesellschafterversammlung schuldhaft verstößt oder<br />

wenn ein sonstiger nach §§ 140, 133 HGB zum Ausschluss<br />

berechtigender Grund vorliegt;<br />

b) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

mangels Masse abgelehnt wird oder er die eidesstattliche<br />

Versicherung abgegeben hat;<br />

c) er die Auflösungsklage erhebt;<br />

d) er versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />

der §§ 17 und 18 zu veräußern.<br />

Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung<br />

zum Ende des Geschäftsjahres beschlossen werden.<br />

4. Die Gesellschafter können die geschäftsführende Kommanditistin<br />

durch Gesellschafterbeschluss gegen eine andere geschäftsführende<br />

Kommanditistin in der Rechtsform einer GmbH oder<br />

AG austauschen, wenn in der Person der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin ein Ausschlussgrund gemäß Ziffer 3 vorliegt.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin scheidet in keinem Fall<br />

aus der Emittentin aus, bevor eine neue geschäftsführende<br />

Kommanditistin von den Gesellschaftern wirksam bestellt wurde.<br />

5. Die Gesellschafter können die Komplementärin durch Gesellschafterbeschluss<br />

gegen eine andere Komplementärin in<br />

der Rechtsform einer GmbH oder AG austauschen, wenn in<br />

der Person der Komplementärin ein Ausschlussgrund gemäß<br />

Ziffer 3 vorliegt. Die Komplementärin scheidet in keinem Fall<br />

aus der Emittentin aus, bevor eine neue Komplementärin von<br />

den Gesellschaftern wirksam bestellt wurde.<br />

VII. AUSEINANDERSETZUNG, LIQUIDATION<br />

§ 22 Auseinandersetzung<br />

1. Scheidet ein Kommanditist aus einem anderen als dem in<br />

§ 21 Ziffer 1 genannten Grund aus der Emittentin aus, so ist<br />

an den ausscheidenden Kommanditisten eine Abfindung nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 4 zu zahlen, die sich aus<br />

der Bewertung der Emittentin zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

ergibt. Für diesen Zeitpunkt ist unter Beachtung der Grundsätze<br />

der Bilanzkontinuität und der Bewertungsstetigkeit eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu erstellen, für die grundsätzlich die<br />

ertragsteuerlichen Bewertungsgrundsätze gelten. Ein etwaiger<br />

Firmenwert bleibt unberücksichtigt. Das Flugzeug gemäß § 2<br />

Ziffer 1 wird mit dessen Verkehrswert berücksichtigt. Wird das<br />

Flugzeug gemäß § 2 Ziffer 1 innerhalb von drei Monaten vor<br />

oder nach dem Zeitpunkt des Ausscheides des Kommanditisten<br />

verkauft, so tritt der Netto-Veräußerungserlös des Flugzeuges<br />

an die Stelle des Verkehrswertes gemäß vorstehendem Satz 4.<br />

2. Ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss<br />

infolge einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) des<br />

Finanzamtes oder infolge anderweitig veranlasster – gegebenenfalls<br />

rückwirkender – Änderungen der Veranlagung, so ist<br />

die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern und<br />

die Abfindung der Änderung anzupassen.<br />

3. Scheidet ein Kommanditist auf Grund einer Kündigung des<br />

Gesellschaftsverhältnisses aus, tragen die Emittentin und der<br />

kündigende Kommanditist die Kosten der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

je zur Hälfte. In den übrigen Fällen hat<br />

der ausscheidende Kommanditist diese Kosten allein zu tragen.<br />

Auf die insofern mutmaßlich von dem ausscheidenden Kommanditisten<br />

zu tragenden Kosten hat dieser einen angemessenen<br />

Vorschuss zu leisten.<br />

4. Für die Höhe und Bezahlung der Abfindung gilt folgendes:<br />

a) Maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils, der auf den<br />

Tag des Ausscheidens nach den Grundsätzen zu ermitteln ist,<br />

die für die Auseinandersetzungsbilanz gelten. Die Abfindung<br />

beträgt 100 % des so ermittelten Wertes. Dies gilt auch im<br />

Falle eines vorzeitigen Ausscheidens gemäß § 19 Ziffer 1.<br />

Wurde der Kommanditist gemäß § 21 Ziffer 2, Ziffer 3 a),<br />

c) oder d) oder Ziffer 4 aus der Emittentin ausgeschlossen,<br />

beträgt die Abfindung 60 % des nach Satz 1 ermittelten<br />

Wertes.<br />

b) Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten zu zahlen. Die<br />

erste Rate ist am Ende des Monats fällig, der dem Monat folgt,<br />

in dem die Auseinandersetzungsbilanz festgestellt wurde,<br />

121


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

122<br />

jedoch nur insoweit und nicht früher als es die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft ohne Inanspruchnahme von Krediten<br />

erlaubt. Die Abfindung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit<br />

2 %-Punkten über dem jeweiligen Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität<br />

der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz)<br />

zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate<br />

zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, die Abfindung vor<br />

Fälligkeit zu zahlen.<br />

5. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und<br />

der Emittentin keine Einigung über den Abfindungsanspruch<br />

erzielt werden, wird dieser Anspruch verbindlich durch zwei<br />

unabhängige von der Handelskammer Hamburg zu benennende<br />

Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter festgelegt, wobei für die<br />

Höhe des Verkehrswertes das Mittel der Bewertungen maßgeblich<br />

ist. Die Emittentin trägt die Kosten der Sachverständigen,<br />

sofern der vorgenannte Mittelwert über dem von der Emittentin<br />

geschätzten Abfindungsanspruch liegt. Anderenfalls trägt der<br />

ausscheidende Kommanditist die Kosten.<br />

6. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage des Ausscheidens<br />

schwebenden Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende<br />

Kommanditist nicht teil, soweit diese Ergebnisse nicht schon<br />

in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen sind.<br />

Das gleiche gilt für den Gewinn und Verlust des laufenden<br />

Geschäftsjahres, wenn der Kommanditist nicht zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres ausscheidet.<br />

7. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Emittentin keinen Ausgleich<br />

verlangen. Hat der Kommanditist jedoch Entnahmen getätigt,<br />

sind diese bis zur Höhe des negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />

an die Emittentin unverzüglich zurückzuzahlen, soweit<br />

sie die Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />

8. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />

für Schulden der Emittentin nicht verlangen und Befreiung erst<br />

und insoweit, als er von den Gläubigern in Anspruch genommen<br />

wird.<br />

9. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin durch Beendigung<br />

eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden<br />

Bestimmungen entsprechend, soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung<br />

nicht auf den Treugeber übertragen wird.<br />

§ 23 Liquidation<br />

1. Die Emittentin tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafterversammlung<br />

die Auflösung beschließt oder das Flugzeug gemäß<br />

§ 2 Ziffer 1 auf Grund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung<br />

verkauft und an den Käufer übergeben worden<br />

ist.<br />

2. Im Falle der Auflösung der Emittentin ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin alleiniger Liquidator.<br />

3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen aus<br />

und im Zusammenhang mit der Liquidation und nach Befriedigung<br />

der Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird unter allen<br />

Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlage verteilt.<br />

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

§ 24 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schiedsgericht und<br />

Schlichtungsvereinbarung<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.<br />

2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit<br />

gesetzlich zulässig, Hamburg.<br />

3. Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Emittentin<br />

und einzelnen oder mehreren Gesellschaftern untereinander<br />

über den Inhalt und die Gültigkeit dieses Vertrages sowie eine<br />

etwaige Klage auf Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

oder einer Beiratswahl werden unter Ausschluss des<br />

ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />

Die Bestimmungen über das Schiedsgericht regelt ein Schiedsgerichtsvertrag<br />

in gesonderter Urkunde, der diesem Vertrag<br />

als Anlage II beigefügt ist. Die Möglichkeit zur Anrufung der<br />

Schlichtungsstelle gemäß Ziffer 4 bleibt unberührt.<br />

4. Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />

begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle<br />

Geschlossene <strong>Fonds</strong> e.V. anzurufen und gegen die Emittentin<br />

ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zulässigkeit und<br />

Durchführung des Schlichtungsverfahrens richten sich nach<br />

den jeweils geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />

Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> e.V. Geht eine Beteiligung<br />

an der Emittentin im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen<br />

neuen Gesellschafter über, so gelten die Regelungen dieser<br />

Schlichtungsvereinbarung auch für den neuen Gesellschafter.<br />

Ein ausscheidender Gesellschafter soll seinen Rechtsnachfolger<br />

auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

§ 25 Sonstiges<br />

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages - auch eine Änderung dieser<br />

Bestimmung - sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform.<br />

2. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die<br />

Emittentin.<br />

3. Alle Gesellschafter sind verpflichtet, der Emittentin sämtliche<br />

Änderungen bezüglich ihrer Bestandsdaten (Name, Wohnsitz,<br />

Bankverbindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich<br />

mitzuteilen.<br />

4. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus diesem<br />

Vertrag oder aus vorvertraglicher Pflichtverletzung verjähren


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine<br />

kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich<br />

geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt<br />

die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem<br />

der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den<br />

Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder<br />

ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insoweit gilt auch<br />

die Ausschlussfrist nach Satz 2 nicht.<br />

5. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner<br />

Durchführung sind am Sitz der Emittentin zu erfüllen.<br />

6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in<br />

ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam,<br />

nichtig oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder<br />

Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />

soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder<br />

undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am<br />

nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben<br />

oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,<br />

falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit,<br />

Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem<br />

darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin),<br />

so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich<br />

zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

123<br />

Hamburg, 30. Juni 2011<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />

gez. Jürgen Hutt, Geschäftsführer<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />

Anlagen:<br />

- Investitionsrechnung (Anlage I)<br />

- Schiedsgerichtsvertrag (Anlage II)


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />

GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

PROGNOSE<br />

Investition 1)<br />

In USD<br />

In % der Gesamtinvestition<br />

inklusive Agio<br />

In des Kommanditkapitals<br />

inklusive Agio<br />

Objektbezogene Kosten<br />

1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />

Summe 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />

Vergütungen für Dienstleistungen<br />

2. Eigenkapitalvermittlung, Werbung und Marketing 1) 9.509.046 4,6 % 10,3 %<br />

124<br />

3. Projektierung 2.468.850 1,2 % 2,7 %<br />

4. Vermittlung des Leasingvertrages/Strukturierungskosten/<br />

Vermittlung der Zwischenfinanzierung/Asset Management<br />

2.164.381 1,1 % 2,4 %<br />

5. Einrichtung Treuhand 72.000 0,0 % 0,1 %<br />

Summe 14.214.277 6,9 % 15,4 %<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

6. Rechts- und Steuerberatungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Bankgebühren, Gutachten, Handelsregister, etc.<br />

4.030.053 2,0 % 4,4 %<br />

7. Zwischenfinanzierungszinsen 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />

Summe 5.379.914 2,6 % 5,8 %<br />

8. Liquiditätsreserve 1) 146.130 0,1 % 0,2 %<br />

Gesamtinvestition 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />

PROGNOSE<br />

Finanzierung<br />

In USD<br />

In % der Gesamtinvestition<br />

inklusive Agio<br />

In % des Kommanditkapitals<br />

inklusive Agio<br />

9. Fremdkapital 111.300.000 54,4 % 120,9 %<br />

10. Kommanditkapital<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH 100 0,0 % 0,0 %<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5.100 0,0 % 0,0 %<br />

Emissionskapital 1) 87.700.000 42,8 % 95,2 %<br />

Summe 87.705.200 42,8 % 95,2 %<br />

11. Agio 1) 4.385.260 2,1 % 4,8 %<br />

12. Liquidität aus der Betriebsphase 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />

Gesamtfinanzierung 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />

1)<br />

Sofern die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch<br />

zusätzliches Kommanditkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.<br />

Hamburg, 30. Juni 2011<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />

gez. Jürgen Hutt, Geschäftsführer<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

Anlage II zum Gesellschaftsvertrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />

GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Schiedsgerichtsvertrag für die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />

GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Entsprechend § 24 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages vom<br />

30. Juni 2011 wird folgendes vereinbart:<br />

§ 1<br />

Sollten aus dem Gesellschaftsvertrag oder in Zusammenhang mit<br />

diesem irgendwelche Streitigkeiten entstehen, die auf gütlichem<br />

Wege nicht mehr bereinigt werden können, so soll ein Schiedsgericht<br />

im Rahmen des rechtlich Möglichen endgültig entscheiden;<br />

der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Satz 1 gilt für die<br />

Klage eines Gesellschafters auf Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

oder einer Beiratswahl entsprechend.<br />

§ 2<br />

1. Das Schiedsgericht kann von jedem Vertragspartner angerufen<br />

werden, soweit vorstehend aufgeführte Streitigkeiten entstehen<br />

oder soweit der Gesellschaftsvertrag den Vertragspartnern<br />

das Recht oder die Pflicht zur Anrufung des Schiedsgerichtes<br />

einräumt bzw. auferlegt. In diesem Fall hat die anrufende Partei<br />

einen Schiedsrichter zu bestellen und dessen Namen und<br />

den Streitgegenstand der anderen Partei mitzuteilen. Diese<br />

muss dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen eigenen<br />

Schiedsrichter bestellen. Geschieht das nicht, so soll die Handelskammer<br />

Hamburg auf Antrag einen solchen Schiedsrichter<br />

benennen. Die Vorschrift gilt auch entsprechend, wenn mehr<br />

als zwei Parteien im Streit liegen.<br />

2. Das Schiedsgericht ist für jeden Fall, der des Schiedsgerichtsverfahrens<br />

bedarf, neu zu berufen; die benannten Schiedsrichter<br />

können, müssen aber nicht identisch sein. Mehrere gleichzeitige<br />

Fälle sollen jedoch bei einem Schiedsgericht zusammengefasst<br />

werden.<br />

§ 3<br />

Als Schiedsrichter kommen neben erfahrenen Kaufleuten nur in<br />

der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte,<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder solche Personen in Betracht,<br />

die in der Bundesrepublik Deutschland die Befähigung zum<br />

Richteramt haben.<br />

§ 4<br />

1. Die Schiedsrichter der Parteien sollen zunächst unter sich<br />

versuchen, zu einem übereinstimmenden Spruch zu kommen,<br />

nachdem den Parteien vorher in ausreichendem Maß rechtliches<br />

Gehör gewährt worden ist.<br />

2. Gelingt dies nicht, so haben sich die Schiedsrichter unverzüglich<br />

auf einen Obmann zu einigen. Als Obmann kommt entweder<br />

einer der Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen<br />

des Landgerichts Hamburg oder ein Richter am Oberlandesgericht<br />

Hamburg in Betracht. Erfolgt eine Einigung nicht innerhalb<br />

von drei Wochen, so ist der Präsident des Oberlandesgerichtes<br />

Hamburg zu ersuchen, einen Obmann zu ernennen.<br />

§ 5<br />

1. Das Schiedsgericht bestimmt unter Vorsitz des Obmannes das<br />

Verfahren nach freiem Ermessen. Den Parteien, die sich durch<br />

Bevollmächtigte vertreten lassen können, ist jedoch in jedem<br />

Fall ausreichend rechtliches Gehör zu gewähren.<br />

2. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ergeht mehrheitlich<br />

und schriftlich und ist den Parteien mittels eingeschriebenen<br />

Briefes zuzustellen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />

Stimme des Obmannes.<br />

§ 6<br />

1. Das Schiedsgericht setzt die Höhe seiner Kosten nach seinem<br />

Ermessen fest. Es hat sich hierbei jedoch an die üblichen Grenzen<br />

zu halten.<br />

2. Das Schiedsgericht kann die Aufnahme und die Fortsetzung<br />

seiner Tätigkeit von der Einzahlung von Kostenvorschüssen<br />

abhängig machen. Die Partei, die das Schiedsgericht anruft,<br />

ist jedoch in jedem Fall vorschusspflichtig.<br />

3. Das Schiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch auch über die<br />

Kosten zu entscheiden. Hierbei finden die Kostenvorschriften der<br />

Zivilprozessordnung sinngemäße Anwendung. Eine Erstattung<br />

von Kosten, die durch die Hinzuziehung von Bevollmächtigten<br />

entstehen, erfolgt jedoch nicht.<br />

§ 7<br />

Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg. Es gilt Deutsches<br />

Recht. Das Landgericht Hamburg ist für Streitigkeiten aus diesem<br />

Schiedsgerichtsvertrag ohne Rücksicht auf die Höhe des Geschäftswertes<br />

(Streitwert) zuständig.<br />

§ 8<br />

Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht nur für die Vertragschließenden,<br />

sondern auch für deren Rechtsnachfolger.<br />

Hamburg, 30. Juni 2011<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />

gez. Jürgen Hutt, Geschäftsführer<br />

Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />

gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />

125


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

126<br />

PRÄAMBEL<br />

zwischen<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

- nachfolgend Emittentin genannt -<br />

und<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />

Die Treuhänderin ist gemäß § 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin – nachfolgend Gesellschaftsvertrag genannt – berechtigt,<br />

ihre Beteiligung an der Emittentin bis zur dort genannten<br />

Höhe durch einseitige Erklärung gegenüber der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Emittentin zu erhöhen. Zusätzlich zu der<br />

Pflichteinlage ist von der Treuhänderin auf den Erhöhungsbetrag<br />

gemäß § 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages ein Agio von 5 % zu<br />

leisten. Die Erhöhung der Pflichteinlage (exklusive Agio) wird in<br />

Höhe von 0,10 Euro pro 1,00 US-Dollar als weitere Haftsumme der<br />

Treuhänderin in das Handelsregister der Emittentin eingetragen.<br />

Die Treuhänderin ist nach Maßgabe von § 3 Ziffer 2 bis Ziffer 5<br />

des Gesellschaftsvertrages berechtigt, die von ihr übernommene<br />

Kommanditeinlage vollständig oder teilweise für Dritte – nachfolgend<br />

Treugeber genannt – nach Maßgabe dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages – nachfolgend Treuhandvertrag genannt – zu<br />

halten und für diese zu verwalten.<br />

§ 1 Abschluss des Treuhandvertrages<br />

1. Der einzelne Treugeber tritt diesem Treuhandvertrag wirksam<br />

bei, sobald das vom Treugeber durch Übersendung der unterzeichneten<br />

Beitrittserklärung abgegebene Angebot auf Abschluss<br />

des Treuhandvertrages von der Treuhänderin angenommen wird.<br />

Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Die Treuhänderin wird den Treugeber über die erfolgte Annahme<br />

informieren (nachfolgend Informationsschreiben genannt). Die<br />

Parteien sind sich darüber einig, dass die Frist zur Ausübung eines<br />

gesetzlichen Widerrufsrechts des Treugebers gemäß § 312 d BGB<br />

mit dem Zugang des Informationsschreibens beim Treugeber<br />

beginnt. Die Emittentin stimmt dem Beitritt hiermit zu.<br />

2. Die Treuhänderin wird im eigenen Namen für Rechnung des<br />

Treugebers in Höhe des in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrages einen Kommanditanteil an der Emittentin<br />

treuhänderisch – nachfolgend Treuhandbeteiligung genannt –<br />

erwerben und diesen uneigennützig für den Treugeber nach<br />

Maßgabe dieses Treuhandvertrages, des Gesellschaftsvertrages<br />

und der Beitrittserklärung verwalten.<br />

3. Dieser Treuhandvertrag kommt ausschließlich zwischen der<br />

Treuhänderin, der Emittentin und dem jeweiligen Treugeber<br />

zustande. Durch den zulässigen Abschluss gleichlautender<br />

Treuhandverträge mit anderen Treugebern wird kein Gesellschaftsverhältnis<br />

der Treugeber untereinander begründet.<br />

§ 2 Treuhandverwaltung<br />

1. Die Treuhänderin wird die von ihr auszuübenden Rechte und<br />

Pflichten des Treugebers nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages,<br />

des Gesellschaftsvertrages und der Beitrittserklärung<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen und mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />

2. Der Treugeber ist wirtschaftlich an der Emittentin beteiligt, als<br />

ob er unmittelbar Kommanditist geworden wäre.<br />

3. Die den Kommanditisten gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

eingeräumten Kontrollrechte nimmt die Treuhänderin für den<br />

Treugeber wahr, der diese Rechte aber auch durch einen gesetzlich<br />

von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt,<br />

Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder<br />

Steuerberater) ausüben kann.<br />

4. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit.<br />

§ 3 Pflichten der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin hat die Rechte, die ihr auf Grund der Treuhandbeteiligung<br />

nach außen hin zustehen, insbesondere das<br />

Stimmrecht, gemäß den Weisungen des Treugebers auszuüben,<br />

sofern diese nicht im Widerspruch zu den Gesetzen oder den<br />

Regelungen dieses Treuhandvertrages oder des Gesellschaftsvertrages<br />

stehen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treugeber<br />

anzuhören, ehe sie Handlungen vornimmt, die rechtlich oder<br />

wirtschaftlich für die Treuhandbeteiligung oder den Treugeber<br />

von besonderer Bedeutung sind.<br />

2. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung der<br />

Emittentin den Treugeber über alle wesentlichen Angelegenheiten<br />

der Emittentin unterrichtet zu halten und alle Unterlagen,<br />

Erläuterungen und Auskünfte über die Emittentin und die Treuhandbeteiligung<br />

unverzüglich an ihn weiterzuleiten, soweit dem<br />

gesetzliche oder vertragliche Pflichten gegenüber der Emittentin<br />

oder den Mitgesellschaftern nicht entgegenstehen. Die hierdurch<br />

entstehenden Kosten (insbesondere Porto, Versand- und<br />

Druckkosten) sind Kosten der Emittentin.<br />

3. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung der<br />

Emittentin sämtliche auf die Treuhandbeteiligung entfallenden<br />

Zahlungen, insbesondere Auszahlungen, Ausschüttungen und<br />

das Abfindungsguthaben, unverzüglich an den Treugeber abzuführen<br />

oder sonst nach dessen Weisung damit zu verfahren.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, gegenüber diesen Ansprüchen<br />

des Treugebers mit fälligen Ansprüchen gegen den Treugeber,<br />

einschließlich etwaiger Verzugszinsforderungen, aufzurechnen.<br />

4. Die Treuhänderin verpflichtet sich, die Mitwirkungshandlungen,<br />

die ihr nach dem mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />

abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

obliegen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu erbringen.


Vertragswerk | Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

5. Die Treuhänderin hat die Treuhandbeteiligung getrennt von ihrem<br />

sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten. Der getrennten<br />

Verwaltung ist Genüge getan, wenn sich der Kapitalstand<br />

sämtlicher Treuhandbeteiligungen aus dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

ergibt.<br />

6. Die Treuhänderin ist berechtigt, die gesamte Kommunikation<br />

mit dem jeweiligen Treugeber (insbesondere auch Einladungen<br />

zu Gesellschafterversammlungen bzw. Umlaufbeschlüssen<br />

sowie Übersendung von schriftlichen Mitteilungen und Niederschriften<br />

gemäß § 8 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages) per<br />

E-Mail abzuwickeln, wenn sich der jeweilige Treugeber hiermit<br />

einverstanden erklärt. In diesem Fall wird das Erfordernis der<br />

schriftlichen Übersendung nach diesem Vertrag oder dem<br />

Gesellschaftsvertrag durch die Versendung per E-Mail ersetzt.<br />

§ 4 Pflichten des Treugebers<br />

1. Der Treugeber hat Geldmittel in Höhe der Treuhandbeteiligung<br />

und des darauf entfallenden Agios auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto der Emittentin zu dem dort genannten Fälligkeitstermin<br />

zur Verfügung zu stellen. Rückständige Zahlungen<br />

können mit 1 % monatlich zu Lasten des Treugebers verzinst<br />

werden. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Einlageverpflichtung<br />

und die Verpflichtung zur Leistung des Agios an die Emittentin<br />

dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche gegenüber<br />

dem Treugeber mit befreiender Wirkung an Erfüllungs statt an<br />

die Emittentin abtritt. Die Treuhänderin selbst ist zur Einzahlung<br />

an die Emittentin nur verpflichtet, wenn und soweit sie ihrerseits<br />

Zahlungen vom Treugeber auf die Treuhandbeteiligung und das<br />

Agio erhalten hat.<br />

2. Sofern der Treugeber Geldmittel in Höhe der Treuhandbeteiligung<br />

zuzüglich des darauf entfallenden Agios trotz schriftlicher<br />

Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise<br />

nicht rechtzeitig erbringt, gilt § 21 des Gesellschaftsvertrages<br />

im Verhältnis des Treugebers zur Treuhänderin entsprechend.<br />

3. Der Treugeber und seine Rechtsnachfolger stellen die Treuhänderin<br />

von allen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten frei, die für<br />

diese bei pflichtgemäßer Erfüllung des Treuhandvertrages aus<br />

dem Halten der Treuhandbeteiligung entstehen bzw. erstattet<br />

der Treuhänderin auf erstes Anfordern den Gegenwert, soweit<br />

diese bereits Leistungen erbracht hat.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin sämtliche Änderungen<br />

bezüglich seiner Bestandsdaten (Name, Bankverbindung,<br />

Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen. Eine Beteiligung<br />

als Treugeber an der Emittentin setzt gemäß § 3 Ziffer 7<br />

des Gesellschaftsvertrages voraus, dass der jeweilige Treugeber<br />

ausschließlich in Deutschland bzw. Österreich ansässig und<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Treugeber ist<br />

verpflichtet, der Treuhänderin jede nach seinem Beitritt eintretende<br />

Änderung seiner Anschrift, seiner steuerlichen Ansässigkeit<br />

sowie eine Beendigung seiner unbeschränkten Steuerpflicht, eine<br />

Begründung einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland<br />

oder in Österreich oder eine Begründung einer steuerlichen<br />

Doppelansässigkeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber<br />

hinaus ist der Treugeber während der Dauer seiner Beteiligung<br />

an der Emittentin einmal in jedem Kalenderjahr verpflichtet,<br />

der Emittentin durch Bestätigung des deutschen bzw. österreichischen<br />

Wohnsitzfinanzamtes auf von den Singaporianischen<br />

Steuerbehörden amtlich vorgeschriebenem aktuellen Vordruck<br />

nachzuweisen, dass er in Deutschland oder in Österreich steuerlich<br />

ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.<br />

Der Nachweis ist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs auf<br />

Kosten des Treugebers zu Händen der Treuhänderin bis spätestens<br />

31. Januar des jeweils nachfolgenden Kalenderjahres eingehend<br />

bei der Treuhänderin zu erbringen. Kommt der Treugeber seinen<br />

vorstehenden Verpflichtungen verspätet oder unvollständig oder<br />

gar nicht nach, ist er verpflichtet, der Emittentin bzw. Treuhänderin<br />

etwaige hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere in<br />

Form dadurch entstehender Quellensteuereinbehalte, auf erstes<br />

Anfordern zu erstatten.<br />

§ 5 Gesellschafterversammlung der Emittentin<br />

1. Die Treuhänderin erteilt hiermit dem Treugeber Vollmacht, sie<br />

in der Gesellschafterversammlung der Emittentin bezüglich der<br />

Treuhandbeteiligung zu vertreten und das Stimmrecht diesbezüglich<br />

auszuüben. Soweit der Treugeber von dieser Vollmacht<br />

Gebrauch macht, ist die Treuhänderin von der Stimmabgabe<br />

ausgeschlossen. Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der<br />

Beendigung dieses Vertrages widerrufen werden. Der Treugeber<br />

kann seinerseits unter Beachtung von § 8 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin andere bevollmächtigen.<br />

2. Die Treuhänderin hat dem Treugeber vor der Gesellschafterversammlung<br />

der Emittentin Gelegenheit zu geben, ihr Weisungen<br />

hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Für den<br />

Fall, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Treuhandvertrages<br />

bereits zu einer Gesellschafterversammlung der Emittentin<br />

geladen oder zu einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />

bei der Emittentin aufgefordert wurde, hat die Treuhänderin den<br />

Treugeber hiervon unverzüglich zu informieren. Die Treuhänderin<br />

kann dem Treugeber Abstimmungsvorschläge unterbreiten.<br />

3. Derartige Weisungen an die Treuhänderin werden schriftlich<br />

erteilt. Soweit eine Weisung von dem Treugeber erteilt wurde, ist<br />

die Treuhänderin verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, es<br />

sei denn, die Befolgung der Weisung würde zu einer Verletzung<br />

der gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen<br />

der Treuhänderin führen. Geht der Treuhänderin keine<br />

ausdrückliche Weisung des Treugebers zu, ist sie verpflichtet,<br />

sich bei der Beschlussfassung mit den jeweiligen Stimmen des<br />

Treugebers der Stimme zu enthalten.<br />

4. Dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin entsprechend wird die<br />

Treuhänderin unterschiedlich nach zustimmenden, ablehnenden<br />

und sich enthaltenden Weisungen des Treugebers abstimmen.<br />

5. Soweit Weisungen von dem Treugeber ausnahmsweise nicht<br />

rechtzeitig eingeholt werden können, weil bei der Emittentin<br />

Beschlüsse anstehen, die keinen Aufschub dulden, ist die<br />

Treuhänderin berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen selbständig<br />

zu entscheiden und abzustimmen. Sie hat dabei die<br />

127


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

128<br />

berechtigten Interessen des Treugebers sowie die sich aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechte und Verpflichtungen<br />

zu beachten und gegebenenfalls gegeneinander abzuwägen.<br />

In Fällen, in denen die Treuhänderin nicht mehr rechtzeitig<br />

Weisungen einholen konnte, hat sie den Treugeber über ihre<br />

Entscheidungen und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.<br />

6. Eine Entscheidung und Abstimmung der Treuhänderin nach eigenem<br />

Ermessen gemäß Ziffer 5 wegen besonderer Eilbedürftigkeit<br />

ist bei folgenden Beschlussgegenständen ausgeschlossen:<br />

a) Erwerb von einem anderen als dem in der Investitionsrechnung<br />

(Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) vorgesehenen<br />

Flugzeug;<br />

b) jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />

auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals<br />

mit Ausnahme der Erhöhung gemäß § 3 Ziffer 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages sowie der Herabsetzung gemäß § 21<br />

Ziffer 1 und Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages;<br />

c) Beschluss über die Auflösung der Emittentin oder die Veräußerung<br />

des von der Emittentin erworbenen Flugzeugs;<br />

d) Austausch der geschäftsführenden Kommanditistin unter<br />

den Voraussetzungen des § 21 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages;<br />

e) Austausch der Komplementärin unter den Voraussetzungen<br />

des § 21 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />

§ 6 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, von der Treuhänderin<br />

unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Gebühren<br />

die Übertragung der der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />

Kommanditeinlage auf sich zu verlangen.<br />

2. Für den Fall der Übertragung der der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />

Kommanditeinlage auf den Treugeber (vgl. § 8)<br />

nimmt die Treuhänderin die Rechte des bisherigen Treugebers<br />

bis zur Beendigung des Treuhandvertrages gemäß § 10 als Verwaltungstreuhänderin<br />

im Namen des Treugebers wahr. Soweit<br />

sich aus der unmittelbaren Beteiligung des Treugebers nicht<br />

zwingend etwas anderes ergibt, gelten die Rechte und Pflichten<br />

dieses Treuhandvertrages in entsprechender Weise zwischen<br />

der Treuhänderin und dem Treugeber fort. Der Treugeber bevollmächtigt<br />

die Treuhänderin hiermit unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, ihn in Gesellschafterversammlungen<br />

und bei Gesellschafterbeschlüssen der Emittentin in<br />

entsprechender Anwendung von § 5 dieses Treuhandvertrages<br />

zu vertreten. Nach der Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

in eine Verwaltungstreuhand ist die Übertragung der Beteiligung<br />

an der Emittentin nach Maßgabe der Regelungen der §§ 17 und<br />

18 des Gesellschaftsvertrages nur bei gleichzeitiger Übertragung<br />

sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />

im Wege der Vertragsübernahme auf den Erwerber möglich.<br />

§ 7 Rechtsgeschäftliche Übertragung<br />

1. Die Treuhänderin bevollmächtigt den Treugeber, die Treuhandbeteiligung<br />

nach Maßgabe der Regelungen der §§ 17 und 18<br />

des Gesellschaftsvertrages im Wege der Vertragsübernahme<br />

zu übertragen und alle insoweit erforderlichen Erklärungen im<br />

Namen der Treuhänderin abzugeben. Diese Vollmacht soll auch<br />

für eine Nachfolgerin der Treuhänderin Geltung haben. Satz 1<br />

und Satz 2 gelten entsprechend, sofern sämtliche Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Treuhandvertrag von einem nach Umwandlung<br />

des Treuhandverhältnisses gemäß § 6 unmittelbar an der<br />

Emittentin beteiligten Treugeber auf einen Dritten übertragen<br />

werden sollen.<br />

2. Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der Kündigung dieses<br />

Vertrages widerrufen werden.<br />

3. Übertragungen können nur zum Ende eines Kalendermonats<br />

erfolgen. Die zu übertragenden Anteile und die im Fall von<br />

Teilübertragungen verbleibenden Anteile sollen mindestens<br />

15.000 US-Dollar betragen und ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />

sein.<br />

§ 8 Übertragung bei Umwandlung des Treuhand<br />

verhältnisses und Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Unter der aufschiebenden Bedingung der Stellung eines Verlangens<br />

gemäß § 6 Ziffer 1 oder der Beendigung des Treuhandvertrages<br />

gemäß § 10 und der Eintragung des jeweiligen Treugebers<br />

in das Handelsregister der Emittentin tritt die Treuhänderin<br />

bereits hiermit die der Treuhandbeteiligung entsprechende<br />

Kommanditeinlage an den Treugeber ab, der die Abtretung<br />

annimmt. Im Fall der Stellung eines Verlangens gemäß § 6 Ziffer<br />

1 ist die Wirksamkeit der Übertragung ferner davon abhängig,<br />

dass der Treugeber der Treuhänderin auf eigene Kosten eine<br />

unwiderrufliche und über den Tod hinaus wirksame notariell<br />

beglaubigte Vollmacht erteilt hat, mit der alle die Emittentin<br />

betreffenden Vorgänge zum Handelsregister angemeldet werden<br />

können.<br />

2. Die Treuhänderin wird der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Emittentin auf eigene Kosten eine unwiderrufliche<br />

und notariell beglaubigte Vollmacht erteilen, mit der alle die<br />

Treuhandbeteiligung betreffenden Vorgänge, insbesondere die<br />

Übertragung auf den Treugeber, zum Handelsregister angemeldet<br />

werden können.<br />

§ 9 Tod eines Treugebers<br />

1. Bei Tod eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit dessen<br />

Erben oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen<br />

Begünstigten – nachfolgend einheitlich auch Erben genannt –<br />

fortgesetzt. Im Hinblick auf den Nachweis der Erbenstellung<br />

gilt § 20 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend.<br />

Für die Übertragung der Treuhandbeteiligung von Erben auf<br />

Vermächtnisnehmer bedarf es nicht der vorherigen Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin gemäß § 7 Ziffer 1<br />

Satz 1 dieses Treuhandvertrages i.V.m. § 17 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.


Vertragswerk | Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

2. Sind mehrere Erben vorhanden (nachfolgend Erbengruppe<br />

genannt), so können sie ihre Rechte als Treugeber bis zur Auseinandersetzung<br />

der Erbengruppe nur einheitlich durch einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Gleiches gilt im Anschluss<br />

an eine Auseinandersetzung für Treuhandbeteiligungen<br />

von Mitgliedern der Erbengruppe, die nicht mindestens einen<br />

Nennwert in Höhe der Mindesteinlage gemäß § 3 Ziffer 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages haben. Geringere Anteile, die einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten entbehrlich machen, sind mit<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin<br />

zulässig. Ein Anspruch der Mitglieder der Erbengruppe auf<br />

Herabsetzung des Mindestanteils besteht nicht. Der gemeinsame<br />

Bevollmächtigte ist an die Weisungen der Erben gebunden und<br />

kann von der Treuhänderin eine gespaltene Stimmabgabe im<br />

Sinne des § 9 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages verlangen.<br />

Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe, ein Mitvermächtnisnehmer,<br />

ein Kommanditist der Emittentin, ein anderer<br />

Treugeber oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtete Person der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />

(Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer<br />

oder Steuerberater) sein. Die verbleibenden Treugeber können<br />

mehrheitlich den Bevollmächtigten aus wichtigem Grunde ablehnen.<br />

Bis zur Benennung des gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

durch alle Erben in schriftlicher Form gegenüber der Treuhänderin<br />

ruhen die Weisungs- und Stimmrechte aus den §§ 3, 5 und 6<br />

dieses Treuhandvertrages.<br />

3. Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Rechte der Erben durch<br />

einen Testamentsvollstrecker gilt § 20 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

§ 10 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Eine Kündigung dieses Treuhandvertrages durch den Treugeber ist<br />

nur zulässig, wenn die Kündigung der Emittentin durch die Treuhänderin<br />

nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

oder des Gesetzes möglich ist. Die Kündigung des Treugebers<br />

gegenüber der Treuhänderin hat schriftlich zu erfolgen und<br />

muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf der<br />

Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages (§ 19 Ziffer 1) zugehen.<br />

Im Fall einer ordnungsgemäßen Kündigung des Treugebers<br />

ist die Treuhänderin verpflichtet, die treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung unverzüglich in entsprechendem Umfang<br />

zu kündigen.<br />

3. Die Treuhänderin kann den Treuhandvertrag mit einer Frist<br />

von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch<br />

eingeschriebenen Brief kündigen. Eine Kündigung kann jedoch<br />

frühestens zum 31. Dezember 2026 ausgesprochen werden.<br />

4. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor,<br />

wenn die Treuhänderin mit der der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />

Kommanditeinlage aus der Emittentin ausscheidet. Die<br />

Kündigungs- und Ausschlussgründe gemäß § 19 Ziffer 1 und<br />

Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend<br />

für den Treugeber mit der Maßgabe, dass – soweit es für die<br />

Kündigungs- oder Ausschlussgründe auf die Person ankommt<br />

– die Kündigungs- oder Ausschlussgründe in der Person des<br />

Treugebers vorliegen müssen.<br />

5. Der Treuhandvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, wenn in die der Treuhandbeteiligung entsprechende<br />

Kommanditeinlage bei der Treuhänderin vollstreckt wird oder<br />

die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der<br />

Treuhänderin beantragt wird.<br />

6. Bei Beendigung des Treuhandvertrages gelten die Vorschriften des<br />

Treuhandvertrages – soweit gesetzlich zulässig – zwischen der<br />

Treuhänderin und dem Treugeber fort, bis das Treuhandverhältnis<br />

bzw. die Verwaltungstreuhand vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 11 Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält ab dem Jahr 2011 von der Emittentin<br />

für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung von 0,3 %<br />

p. a. des für die Emittentin zum 31. Dezember eines jeden Jahres<br />

verwalteten Kommanditkapitals, im Jahr 2011 zeitanteilig<br />

ab Übernahme des Flugzeuges. Die Vergütung versteht sich<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist jeweils zum 30. Dezember eines jeden Jahres fällig. Angemessene<br />

Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Vergütung<br />

sind jeweils zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres<br />

fällig. Übersteigen die gewährten Abschlagszahlungen den<br />

Vergütungsanspruch der Treuhänderin, ist die Treuhänderin zur<br />

Rückzahlung des Differenzbetrages verpflichtet. Die Vergütung<br />

wird jährlich, erstmals ab dem Jahr 2012 um 2 % p. a. erhöht.<br />

2. Für die Einrichtung der Treuhand erhält die Treuhänderin von<br />

der Emittentin eine Vergütung in Höhe von 72.000 US-Dollar<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des vermittelten Kommanditkapitals<br />

verdient und ist zur Zahlung fällig, sobald es die<br />

Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der<br />

Platzierungsfrist gemäß § 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

3. Bei Beginn der Liquidation der Emittentin erhält die Treuhänderin<br />

zum Ausgleich des mit der Liquidation verbundenen Mehraufwandes<br />

neben der Vergütung gemäß Ziffer 1 eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von 360.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

§ 12 Haftung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Inhalt des<br />

Verkaufsprospektes, die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und die<br />

steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung. Die Treuhänderin<br />

haftet insbesondere nicht für die Werthaltigkeit der Beteiligung<br />

oder deren Ertragsfähigkeit.<br />

2. Ansonsten haften die Treuhänderin und ihre Organe, auch für<br />

ein vor Vertragsschluss liegendes Verhalten, lediglich, soweit<br />

ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden<br />

kann oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)<br />

vorliegt. Vertragspflichten sind Kardinalpflichten,<br />

129


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

130<br />

wenn es sich entweder um wesentliche und konkret beschriebene<br />

Pflichten handelt, deren Verletzung die Erreichung des<br />

Vertragszwecks gefährdet oder wenn es um Vertragspflichten<br />

geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des<br />

Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung<br />

der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.<br />

Bei grober Fahrlässigkeit und der fahrlässigen Verletzung von<br />

Kardinalpflichten ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren<br />

Schaden. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht,<br />

sofern die Treuhänderin oder ihre Organe auf Grund gesetzlicher<br />

Bestimmungen zwingend haften, d.h. z.B. bei der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit.<br />

§ 13 Verjährung<br />

1. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin und<br />

ihre Organe verjähren, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen<br />

gelten, innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung der<br />

haftungsbegründenden Tatsachen und sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Hinsichtlich<br />

der Haftung für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit dem<br />

Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und<br />

der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen<br />

Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />

Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />

2. Ansprüche gegen den Treugeber aus Anlass des Abschlusses<br />

und der Durchführung dieses Treuhandvertrages verjähren in<br />

fünf Jahren. Die Verjährung beginnt, je nachdem welches Ereignis<br />

zuerst eintritt, entweder mit der Auflösung der Emittentin oder<br />

mit der Beendigung des Treuhandvertrages.<br />

§ 14 Datenschutz<br />

1. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen<br />

Daten über eine EDV-Anlage durch die Treuhänderin und die<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG zum Zweck der Verwaltung und Betreuung seiner<br />

Beteiligungen, zum Zweck der Abrechnung gegenüber seinem<br />

Vertriebspartner und dessen Information sowie zum Zweck der<br />

Werbung mit anderen Produkten der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG gespeichert,<br />

verarbeitet und genutzt werden. Der Treugeber hat gegen die<br />

Verwendung seiner Daten für Werbezwecke ein jederzeitiges<br />

und kostenloses Widerspruchsrecht. Die Inanspruchnahme des<br />

Widerspruchrechts ist mit keinen Nachteilen verbunden. Die<br />

verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

ergibt sich aus der Beitrittserklärung.<br />

2. Die Treuhänderin wird Tatsache und Inhalt der Treuhandschaft<br />

sowie persönliche Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen<br />

verwalten und vertraulich behandeln.<br />

§ 15 Schlichtungsvereinbarung<br />

Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem damit begründeten<br />

Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> e.V. anzurufen und gegen die Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Zulässigkeit und Durchführung<br />

des Schlichtungsverfahrens richten sich nach den geltenden<br />

Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> e.V. Gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus<br />

diesem Treuhandvertrag im Wege der Vertragsübernahme<br />

auf einen neuen Treugeber über, gelten die Regelungen dieser<br />

Schlichtungsvereinbarung auch für den neuen Treugeber. Ein<br />

ausscheidender Treugeber soll den neuen Treugeber auf das<br />

Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

§ 16 Schlussbestimmungen<br />

1. Die Beitrittserklärung des Treugebers und der Gesellschaftsvertrag<br />

der Emittentin in ihrer jeweiligen Fassung sind Bestandteil<br />

dieses Treuhandvertrages. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

gelten sinngemäß für das aus dem Treuhandvertrag<br />

resultierende Treuhandverhältnis, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes bestimmt ist.<br />

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages - auch eine Änderung dieser<br />

Klausel, nicht jedoch der Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />

- bedürfen der Schriftform.<br />

3. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus<br />

diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.<br />

4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in<br />

ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam,<br />

nichtig oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder<br />

Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />

soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder<br />

undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am<br />

nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben<br />

oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,<br />

falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit,<br />

Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem<br />

darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder<br />

Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />

rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

Hamburg, 30. Juni 2011<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />

Assets GmbH, diese wiederum als geschäftsführende Kommanditistin<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

Der Treugeber tritt diesem Vertrag durch die Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung und Annahme durch die Treuhänderin bei.


Vertragswerk | Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

PRÄAMBEL<br />

zwischen der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

- nachfolgend Emittentin genannt -,<br />

der<br />

Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

- nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin genannt -<br />

und der<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />

Kapitalanleger können sich an der Emittentin als Treugeber über<br />

die Treuhänderin beteiligen. Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger<br />

und der Anfangskommanditisten bestehende Kommanditkapital<br />

der Emittentin beträgt dabei bis zu 87.705.200 US-<br />

Dollar. Gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Emittentin (nachfolgend Gesellschaftsvertrag genannt) kann das<br />

Emissionskapital um bis zu 300.000 US-Dollar erhöht werden.<br />

Zusätzlich zu den gesellschaftsrechtlichen Einlagen ist von den<br />

Kommanditisten ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten.<br />

Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Beitrittsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag der Emittentin vom 30. Juni 2011, Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag der Emittentin und der Treuhänderin<br />

vom 30. Juni 2011, Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt der<br />

Emittentin) ist die gesellschaftsrechtliche Einlage der Treugeber<br />

einschließlich des Agios auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Emittentin bei der Donner & Reuschel AG, BLZ 200 303 00,<br />

Kto.-Nr. 333404004, wie folgt zu zahlen:<br />

100 % + 5 % Agio nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin.<br />

Das Emissionskapital dient zum Teil der Finanzierung des Erwerbs<br />

des Flugzeugs gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages. Daneben<br />

werden Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der<br />

Emittentin bezahlt. Der Zweck der entsprechenden Zahlungen<br />

ist im Verkaufsprospekt sowie in der dem Gesellschaftsvertrag<br />

als Anlage I beigefügten Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

(nachfolgend Investitionsrechnung genannt).<br />

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:<br />

§ 1 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle so<br />

auszugestalten, dass die Emittentin nur zusammen mit der<br />

Mittelverwendungskontrolleurin und der Treuhänderin zeichnungs-<br />

und damit verfügungsbefugt ist. Der kontoführenden<br />

Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen dieser Regelung sowie<br />

Änderungen hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung der<br />

schriftlichen Zustimmung der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

und der Treuhänderin bedürfen.<br />

2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie<br />

dieser Vereinbarung erhält, hat die Anzeige gemäß vorstehender<br />

Ziffer 1 zu bestätigen. Sie ist anzuweisen, eine Zweitschrift der<br />

Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos unverzüglich der<br />

Treuhänderin zu übersenden.<br />

§ 2 Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird eine bestimmungsgemäße<br />

Weiterleitung des Emissionskapitals und des Agios erst<br />

vornehmen, wenn die Finanzierung der Emittentin wie folgt<br />

nachgewiesen ist:<br />

a) Nachweis, dass das Kommanditkapital der Anfangskommanditisten<br />

der Emittentin in Höhe von 5.200 US-Dollar<br />

eingezahlt bzw. verbindlich zugesagt ist;<br />

b) Schriftliche Erklärung der Treuhänderin gegenüber der<br />

Emittentin über die Erhöhung ihrer Kommanditeinlage um<br />

87.700.000 US-Dollar bzw. eines gemäß § 3 Ziffer 3 Satz<br />

4 des Gesellschaftsvertrages erhöhten Betrages; soweit<br />

lediglich ein geringerer Erhöhungsbetrag als 87.700.000<br />

US-Dollar übernommen wurde, ist eine Fremdfinanzierung<br />

mindestens in Höhe des Differenzbetrages vorzulegen;<br />

c) Vorliegen des Kaufvertrages über den Erwerb des Flugzeugs<br />

gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Weiter müssen der Mittelverwendungskontrolleurin vor Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals alle Verträge und Honorarvereinbarungen<br />

vorgelegt werden, auf denen die in der Investitionsrechnung<br />

der Emittentin jeweils genannten Investitionen bzw. die jeweiligen<br />

Zahlungen basieren. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist jedoch<br />

berechtigt, Aufwendungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Emittentin<br />

durch Zahlung an die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG auszugleichen, auch wenn<br />

die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 lit. b) oder lit. c) noch nicht<br />

nachgewiesen sind. Satz 2 gilt für Zahlungsansprüche der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> AG auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

– Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing – und für<br />

Zahlungsansprüche der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH auf Grund des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie für Zahlungsansprüche<br />

Dritter, sofern diese im Rahmen der Investitionsrechnung<br />

berücksichtigt wurden, entsprechend. Die Berechtigung zur<br />

Freigabe umfasst auch die auf die jeweiligen Zahlungsansprüche<br />

entfallende Umsatzsteuer, auch wenn diese nicht in der Investitionsrechnung<br />

enthalten ist.<br />

3. Für den Fall, dass einzelne in der Investitionsrechnung der<br />

Emittentin aufgeführte Kosten, die grundsätzlich der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, direkt von der Emittentin<br />

beglichen wurden, ist der Mittelverwendungskontrolleurin die<br />

Zahlung nachzuweisen.<br />

131


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

132<br />

4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in die Investitionsrechnung<br />

der Emittentin unter Mittelverwendung (Investition)<br />

festgelegten Positionen - soweit Festpreise bzw. feste<br />

Vergütungen vereinbart wurden - nicht zulässig. Abweichungen,<br />

die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als<br />

gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu<br />

den vertraglichen Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber<br />

hinaus Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen<br />

wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />

§ 3 Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung<br />

der einzelnen Zahlungen mit den Angaben des Verkaufsprospektes,<br />

der Investitionsrechnung in der Anlage I des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin und den entsprechenden Verträgen<br />

und Honorarvereinbarungen. Sie ist zur Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals nur berechtigt und verpflichtet, wenn<br />

die Zahlungen an die dort vorgesehenen Empfänger (sofern<br />

genannt) in der dort genannten Höhe gehen oder die Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />

abgelöst wird und darüber hinaus<br />

die in § 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

2. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist<br />

mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung in der Anlage I<br />

des Gesellschaftsvertrages der Emittentin genannten Zahlungen<br />

und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf<br />

dem Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge<br />

an die Emittentin abgeschlossen.<br />

§ 4 Vergütung<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit<br />

ein Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit<br />

ein einmaliges Honorar in Höhe von 0,05 % des zum Ende der<br />

Platzierungsfrist gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

gezeichneten Emissionskapitales, voraussichtlich also<br />

von 43.853 US-Dollar, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Das Honorar ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des<br />

vermittelten Emissionskapitals verdient und zur Zahlung fällig,<br />

sobald es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, spätestens<br />

am 31. Dezember 2011.<br />

§ 5 Vertragsänderung und Kündigung<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.<br />

§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn<br />

aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />

später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll<br />

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt<br />

werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die,<br />

soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck<br />

des Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten.<br />

Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung<br />

auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist<br />

oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />

rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

Hamburg, 30. Juni 2011<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />

Assets GmbH, diese wiederum als geschäftsführende Kommanditistin<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

gez. Thomas Mangels, Geschäftsführer<br />

gez. Thomas Krone, Geschäftsführer<br />

Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

gez. Frank Ahrens<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH


Vertragswerk | Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Glossar<br />

Agio<br />

Aufgeld, Aufschlag auf den nominellen Ausgabepreis eines<br />

Kommanditanteiles.<br />

Auszahlung<br />

Entnahmen aus Liquiditätsüberschüssen, z. T. als Kapitalrückzahlung,<br />

die anteilig auf die Anleger verteilt werden.<br />

Abschreibung<br />

Nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften<br />

ermittelter Wertverlust eines Vermögensgegenstandes, der<br />

als Aufwendung zu einer Minderung des Jahresergebnisses<br />

führt steuerlich: Absetzung für Abnutzung – “AfA“).<br />

Beirat<br />

Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt und<br />

mehrheitlich von ihnen gewählt wird. Unterstützt und berät<br />

die <strong>Fonds</strong>geschäftsführung.<br />

Betriebsergebnis<br />

Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen einzahlungswirksamen<br />

Erträgen (Zugang liquider Mittel) und auszahlungswirksamen<br />

Aufwendungen (Abgang liquider Mittel) innerhalb<br />

eines Geschäftsjahres.<br />

Cashflow<br />

Finanzmittelüberschuss eines Geschäftsjahres. Differenz<br />

zwischen einzahlungswirksamen Erträgen (Zugang liquider<br />

Mittel) und auszahlungswirksamen Aufwendungen (Abgang<br />

liquider Mittel) innerhalb eines Geschäftsjahres. Wird für<br />

Investitionsausgaben, zur Tilgung des Hypothekendarlehens<br />

und zur Gewinnausschüttung verwendet.<br />

EASA<br />

Engl.: European Aviation Safety Agency, “Europäische Agentur<br />

für Flugsicherheit“. Luftfahrtbehörde der Europäischen<br />

Union, die sich um die Förderung gemeinsamer Sicherheitsund<br />

Umwelt standards in der europäischen Luftfahrt kümmert.<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

Eine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts.<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden als Überschuss<br />

der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.<br />

FAA<br />

Engl.: Federal Aviation Administration, Luftfahrtbehörde der<br />

Vereinigten Staaten von Amerika, die sich um die Flug sicherheit<br />

im US-amerikanischen Luftraum kümmert.<br />

Flagg Carrier<br />

Fluggesellschaft, die in einem Land registriert ist und auf Grund<br />

der Registrierung bestimmte Rechte oder Privilegien hat, insbesondere<br />

im internationalen Flugverkehr dieses Landes. Oft<br />

handelt es sich um staatseigene Gesellschaften, es können<br />

aber auch private Gesellschaften gemeint sein, die von staatlicher<br />

Seite mit entsprechenden Rechten ausgestattet sind.<br />

Full-/Half-life-Condition<br />

Full-life-Condition entspricht in der Luftfahrt dem Zustand<br />

eines Flugzeuges direkt nach der Instandsetzung, in dem für<br />

alle Teile die erforderlichen Zertifikate in ihrer vollen Gültigkeitsdauer<br />

vorliegen. Half-life-Condition bezeichnet den Zustand<br />

des Flugzeuges nach Ablauf von 50 % der zertifizierten<br />

Betriebsstunden.<br />

Gewinnzuweisung<br />

Anteil des Anlegers am handelsrechtlichen und steuerrechtlichen<br />

Gewinn der Gesellschaft, der ihm nach der gesellschaftsvertraglich<br />

vereinbarten Verteilungsabrede zusteht<br />

(prozentualer Gewinnanteil, meistens in Höhe seines Anteils<br />

am Kommanditkapital).<br />

GmbH & Co. KG<br />

Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB)<br />

geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt<br />

haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich<br />

haftender Gesellschafter/phG) ist im Gegensatz zur reinen<br />

KG keine natürliche Person, sondern eine juristische Person<br />

(GmbH), die nur mit ihrem Stammkapital haftet. Übliche<br />

Rechtsform bei geschlossenen <strong>Fonds</strong>. Siehe auch Kommanditgesellschaft.<br />

Hafteinlage<br />

Der Betrag, mit dem ein Kommanditist im Handelsregister<br />

eingetragen ist und auf den die Haftung dieses Kommanditisten<br />

nach Handelsregistereintrag gegenüber Gläubigern der<br />

Kommanditgesellschaft begrenzt ist.<br />

Handelsregister<br />

Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Registriert<br />

werden Kaufleute, die einen Gewerbebetrieb unterhalten.<br />

Im Handelsregister Abteilung A (HRA) werden Einzelkaufleute<br />

und Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft/<br />

KG oder GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaft/oHG)<br />

eingetragen, im Handelsregister Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften<br />

(z. B. GmbH, AG).<br />

133


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

134<br />

IATA<br />

Engl., “International Air Transport Association”. Internationaler<br />

Branchenverband der Luftfahrtindustrie, der rund 230<br />

Fluggesellschaften aus 118 Ländern vertritt. Gegründet 1945<br />

in Havanna, Kuba.<br />

ICAO<br />

Engl., “International Civil Aviation Organization”. Internationale<br />

Zivilluftfahrtorganisation, die unter dem Dach der Vereinten<br />

Nationen internationale Standards für den zivilen Luftverkehr<br />

erarbeitet.<br />

Kapitaleinlage<br />

Die Kapitaleinlage ist der Betrag, mit dem sich der Anleger<br />

an den Emittentinnen beteiligt.<br />

Kommanditgesellschaft (KG)<br />

Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehreren<br />

Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern der<br />

Gesellschaft auf den Betrag der von ihnen übernommenen<br />

Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten). Bei dem<br />

oder den anderen Gesellschafter/n findet eine Beschränkung<br />

der Haftung dagegen nicht statt (persönlich haftender Gesellschafter).<br />

Vorschriften über die Kommanditgesellschaft sind<br />

in den §§ 161 bis 177 a HGB geregelt.<br />

Kommanditist<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem die<br />

Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den<br />

Betrag der von ihm übernommenen Vermögenseinlage beschränkt<br />

ist.<br />

Kommanditkapital<br />

Kapital, das die Kommanditisten insgesamt aufbringen.<br />

Entspricht – ausgenommen Einlagen der Gründungskommanditisten<br />

– dem Emissionskapital. Neben dem gegebenenfalls in<br />

Anspruch genommenen Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher<br />

Teil des Gesamtkapitals einer Kommandit gesellschaft.<br />

Komplementär<br />

Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />

RPK<br />

Engl.: Revenue Passenger Kilometres, Anzahl der (zahlenden)<br />

Passagiere multipliziert mit der Anzahl der geflogenen Kilometer.<br />

Einheit, in der beispielsweise das Luftverkehrs aufkommen<br />

im Passagierverkehr angegeben wird.<br />

Stille Reserve<br />

Differenz zwischen Buch- und Verkehrswert eines Wirtschaftsgutes,<br />

die – anders als Rückstellungen oder offene Rücklagen<br />

– in der Bilanz eines Unternehmens nicht ausgewiesen wird.<br />

Entsteht durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen.<br />

Treugeber<br />

Eine Person, die Eigentum an Sachen du/oder Rechten auf<br />

einen Treuhänder überträgt, so dass diesem die volle Rechtsstellung<br />

eines Eigentümers verliehen wird. Wirtschaftlicher<br />

Eigentümer bleibt in der Regel der Treugeber.<br />

Treuhänder<br />

Eine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum<br />

in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet.<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig im<br />

Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber<br />

(Anleger) tätig ist.<br />

Twin-Aisle Aircraft<br />

Engl., “Zwei-Gang-Flugzeug”, siehe “Widebody”.<br />

Widebody<br />

Engl., “Breitrumpf”, auch “Twin-Aisle Aircraft”. Bezeichnung<br />

für Flugzeuge, die einen Rumpf mit vergleichsweise großem<br />

Durchmesser haben. Widebodys haben bei Standard-<br />

Kabinenausrüstung zwei Gänge zwischen den Sitzreihen, im<br />

Unterschied zu Single-Aisle- oder Narrowbody- Flugzeugen, die<br />

einen Gang in Längsrichtung zwischen den Sitzreihen haben.<br />

Zweitmarkt<br />

Sekundär-, Secondhandmarkt für Gesellschaftsanteile oder<br />

Kommanditanteile, der abhängig ist von Angebot und Nachfrage.<br />

Ein amtlich zugelassener Markt oder eine Börse existiert<br />

nicht.


Glossar<br />

135<br />

Hinweise zum Copyright des Bildmaterials<br />

Titelcomposing: iStockphoto, Bildarchiv <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

iStockphoto: Seiten 1, 2, 12, 38, 79<br />

Bildarchiv Airbus: Seiten 6, 18-19, 36, 84<br />

Bildarchiv <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>: Seiten 4, 5, 33, 40, 93


Die börsennotierte <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist eines der führenden<br />

Emissionshäuser von Geschlossenen <strong>Fonds</strong> in Deutschland. Das<br />

Unternehmen konzentriert sich auf die Assetklassen Transport,<br />

Immobilien und Erneuerbare Energien. Seit 1995 hat <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

mit seinen etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 100<br />

Beteiligungen mit einem Investitionsvolumen von circa 4,7 Milliarden Euro<br />

realisiert. Die mittlerweile über 52.000 Anleger werden von der <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH betreut. <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ist seit Oktober 2005<br />

im Prime Standard der Frankfurter Börse notiert.<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Amelungstraße 8–10<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon +49 (0)40 32 56 78-0<br />

www.lloydfonds.de


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

LF – 108<br />

Beitrittserklärung<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend Emittentin genannt –<br />

Ich, der/die Unterzeichnende,<br />

Frau Herr Titel/Name<br />

Vorname<br />

Geburtsort<br />

Postanschrift (Straße, Haus-Nr.)<br />

Land PLZ Ort<br />

Wenn abweichend Meldeanschrift (Straße, Haus-Nr.)<br />

Land PLZ Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail-Adresse<br />

Wohnsitz-Finanzamt<br />

Name des Kreditinstituts (für vorgesehene Auszahlungen)<br />

Steuer-ID-Nummer<br />

Kontonummer<br />

IBAN<br />

BLZ<br />

BIC/SWIFT<br />

Stempel<br />

Stempel<br />

Name Vermittler:<br />

Name Vermittler:<br />

................................................................. ..................................................................<br />

Vermittelt durch<br />

Untervermittler<br />

Hinweis: Aus rechtlichen und steuerlichen Gründen wird Ehegatten ein getrennter Beitritt zur Emittentin empfohlen.<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Steuernummer<br />

Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)<br />

beauftrage hiermit die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, als Treuhänderin und Verwalterin für mich eine Kommanditbeteiligung an der Emittentin in Höhe von<br />

US-Dollar<br />

Beteiligungsbetrag in Worten<br />

(Der Mindestbeteiligungsbetrag beträgt 15.000 US-Dollar. Höhere Beteiligungsbeträge sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.)<br />

Beruf<br />

zuzüglich 5 % Agio<br />

zu den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages – dem ich hiermit beitrete - zu erwerben und zu verwalten. Ich verzichte insofern auf den Zugang der Erklärung der<br />

Annahme meines Beitritts durch die Treuhänderin.<br />

Der Verkaufsprospekt vom 7. Juli 2011 einschließlich des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie des Gesellschaftsvertrages sind Bestandteil dieser Beitrittserklärung und werden<br />

von mir verbindlich anerkannt.<br />

Den Beteiligungsbetrag zuzüglich 5 % Agio werde ich nach Aufforderung durch die Treuhänderin auf das Konto der Emittentin Nr. 333404004 bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg,<br />

BLZ 200 303 00, wie folgt einzahlen:<br />

100 % + 5 % Agio nach Annahme und Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Blatt 1 von 2<br />

Ich wünsche die Überweisung meiner Auszahlungen in US-Dollar Euro (Zutreffendes bitte ankreuzen).<br />

Mir ist bekannt, dass bei einer Auszahlung in Euro der Wechselkurs (US-Dollar/Euro) zum Auszahlungszeitpunkt zu Grunde gelegt wird.<br />

P/<strong>A380</strong> Stand: 4. November 2011<br />

Mir ist ferner bekannt, dass mir im Falle des Einzahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat in Rechnung gestellt werden können. Zudem stimme ich insbesondere<br />

dem Schiedsgerichtsvertrag der Emittentin (Anlage II zum Gesellschaftsvertrag) zu.<br />

Ort, Datum<br />

Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />

Ort, Datum<br />

Datenschutz und Werbewiderspruchsrecht<br />

Unterschrift des Anlegers<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin)<br />

Die in dieser Beitrittserklärung enthaltenen Angaben zu Ihrer Person werden mittels Datenverarbeitungsanlagen gemäß den Regelungen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet<br />

und genutzt. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes (BDSG) sind die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG und die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, beide Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg.<br />

Beide Gesellschaften verarbeiten und nutzen Ihre Daten zu Zwecken der Verwaltung und Betreuung Ihrer Beteiligung, zum Zweck der Abrechnung gegenüber Ihrem Vertriebspartner<br />

und dessen Information sowie – soweit Sie dieser Nutzung zugestimmt haben – zum Zweck der Werbung mit anderen Produkten der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG. Gegen die Verwendung Ihrer<br />

Daten für Werbezwecke steht ihnen ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme des Widerspruchsrechts ist mit keinen<br />

Nachteilen verbunden.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

LF – 108<br />

Beitrittserklärung<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend Emittentin genannt –<br />

Empfangsquittung<br />

Ich bestätige,<br />

Name, Vorname des Anlegers<br />

Ich bestätige hiermit, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung den Verkaufsprospekt vom 7. Juli 2011 einschließlich des darin abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

und des darin abgedruckten Gesellschaftsvertrages der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG sowie den<br />

Nachtrag Nr. 1 vom , Nachtrag Nr. 2 vom ,<br />

Nachtrag Nr. 3 vom , Nachtrag Nr. 4 vom erhalten zu haben.<br />

(Ausgehändigte Nachträge bitte unbedingt eintragen und überzählige Felder bitte streichen.)<br />

Ort, Datum<br />

1. dass ich vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausreichend Zeit hatte, den Verkaufsprospekt inklusive etwaiger Nachträge, die darin enthaltenen wesentlichen<br />

Verträge und insbesondere auch die rechtlichen Grundlagen, die steuerlichen Grundlagen sowie die Risikohinweise zu lesen;<br />

2. dass mein Beitritt bedingungslos ohne Vorbehalt und auf Basis der vorgenannten Unterlagen erfolgt und hiervon – auch von Vertriebspartnern der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG – keine<br />

abweichenden oder darüber hinaus gehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind;<br />

3. auf Grund meiner wirtschaftlichen und finanziellen Erfahrung bzw. auf Grundlage der entsprechenden Erfahrung meines hinzugezogenen Beraters in der Lage zu sein, die<br />

Risiken einer Beteiligung abzuwägen;<br />

4. dass ich ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bin;<br />

5. dass ich weder über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft verfüge, noch einen Wohnsitz in den USA oder Kanada habe;<br />

6. dass ich damit einverstanden bin, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung von Leistungen begonnen wird;<br />

7. dass mir bewusst ist, dass die Anteile nicht an einem öffentlichen Handelsplatz ge handelt werden und ihre Fungibilität begrenzt ist;<br />

8. dass mir bewusst ist, dass die vorliegende Investitionsmöglichkeit keine mündelsichere Kapitalanlage darstellt, sondern eine Beteiligung, die ein unternehmerisches Risiko<br />

beinhaltet und im Extremfall damit ein Kapitalverlust bis hin zum Totalverlust der gesamten Zeichnungssumme eintreten kann. Im Rahmen der Anlageentscheidung<br />

wurden die im Verkaufsprospekt abgedruckten Risikohinweise zur Kenntnis genommen;<br />

9. dass ich damit einverstanden bin, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage durch die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH und die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG zum Zweck<br />

der Verwaltung und Betreuung meiner Beteiligung, zum Zweck der Abrechnung gegenüber meinem Vertriebspartner und dessen Information gespeichert,<br />

verarbeitet und genutzt werden;<br />

10. dass ich mit der Nutzung meiner persönlichen Daten zu Werbezwecken für andere Produkte der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG einverstanden bin:<br />

Ja Nein Meine Zustimmung zur Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit widerrufen;<br />

11. dass ich auf eigene Rechnung handele;*<br />

dass ich für Rechnung von<br />

handele.*<br />

(Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />

* Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern Gesellschafter mit 25 % und mehr beteiligt sind, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Anlegers<br />

Unterschrift des Anlegers<br />

Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten an andere Anleger dieses Beteiligungsangebotes und an deren Vertreter und Bevollmächtigte weitergegeben werden?<br />

Nein Ja Wenn Sie zustimmen, können wir für den Umgang Dritter mit Ihren Daten, insbesondere die vertrauliche Behandlung, keine Haftung übernehmen.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Ich bestätige, die umseitig abgedruckte Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

Blatt 2 von 2<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Anlegers<br />

Identitätsprüfung<br />

P/<strong>A380</strong> Stand: 4. November 2011<br />

oder<br />

Identitätsprüfung durch Post-Ident-Verfahren gemäß beigefügtem Informationsblatt<br />

Persönliche Identitätsprüfung<br />

Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Anlegers anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises überprüft<br />

habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />

Personalausweis-/Reisepass-Nr.:<br />

gültig bis:<br />

ausstellende Behörde:<br />

Ich habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:<br />

Kreditinstitut oder Finanzdienstleister, jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />

Versicherungsvermittler nach § 34 d GewO und unterliege selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes<br />

Vermittler nach § 34 c GewO unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Ort/Datum Unterschrift des Identifizierenden Name des Identifizierenden<br />

in Druckbuchstaben/Stempel<br />

Bitte senden Sie das Original an: <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, Telefon +49 (0)40 32 56 78-0,<br />

Telefax +49 (0)40 32 56 78-99. Die Durchschrift verbleibt beim Anleger.


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />

Telefax: (040) 32 56 78 -499, E-Mail: info@lloyd-treuhand.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns<br />

insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.<br />

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise für Fernabsatzverträge*<br />

Wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen, gilt ergänzend Folgendes:<br />

Widerrufsrecht<br />

Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss<br />

sowie vor Zugang des Informationsschreibens gemäß § 1 Ziffer 1 Satz 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

bei Ihnen und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz<br />

1 und 2 EGBGB.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns<br />

insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum<br />

bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitigt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />

nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage<br />

einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />

* Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen,<br />

die zwischen einem Unternehmer und Ihnen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B.<br />

Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz<br />

organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt. Ein Fernabsatzvertrag liegt hingegen nicht vor, wenn im Zeitraum zwischen<br />

Vertragsanbahnung und Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung durch Sie die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH oder ein mit dem Vertrieb beauftragter<br />

Dritter dadurch direkt mit Ihnen in Kontakt getreten ist, dass bei gleichzeitiger Anwesenheit am gleichen Ort mit Ihnen über die<br />

Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung gesprochen wurde.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!