Lloyd Fonds A380 Singapore Airlines
Lloyd Fonds A380 Singapore Airlines
Lloyd Fonds A380 Singapore Airlines
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<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Das weltweit größte Passagierflugzeug<br />
mit erstklassiger Airline.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
2<br />
Der Changi Airport ist einer der größten Flughäfen Asiens, internationale Drehscheibe mit 5.000 Starts und Landungen<br />
pro Woche und Hauptsitz von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>.<br />
Hinweis<br />
Bei diesem öffentlichen Angebot handelt es sich um eine Beteiligung an einer Gesellschaft, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Die Anleger<br />
gehen ein längerfristiges unternehmerisches Investment ein.<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die in Grundzügen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse haben und mit der entsprechenden<br />
Terminologie vertraut sind. Interessenten, die Fragen zu den Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt haben, wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens, beraten zu lassen.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 7. Juli 2011
Brief des Vorstandes<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
Flugzeuge haben in den vergangenen Jahren eine beeindruckende Renaissance als Anlageklasse geschlossener<br />
<strong>Fonds</strong> erlebt. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist das langfristig beständige Wachstum des Luftfahrtmarktes, das<br />
auch durch internationale Krisen stets nur kurze Unterbrechungen erfahren hat, die meist schnell wieder kompensiert<br />
wurden. Auch in der Zukunft hat diese Branche ein beträchtliches Potenzial, denn die wachsende Mittelschicht<br />
besonders in den Schwellenländern Asiens deutet auf eine erhebliche Nachfragesteigerung nach sowohl geschäftlichen<br />
als auch privaten Flügen hin.<br />
Der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> verbindet das weltgrößte Flugzeug Airbus <strong>A380</strong> mit einer vielfach ausgezeichneten<br />
Fluggesellschaft – <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> – und einer attraktiven Auszahlungsprognose.<br />
Der Airbus <strong>A380</strong> kann in einer Standard-3-Klassen-Bestuhlung 525 Passagiere an ihr Ziel bringen. Zugelassen ist das<br />
Flugzeug für bis zu 853 Passagiere und damit ist es – mit Abstand – das größte Passagierflugzeug der Welt. Seine<br />
fortschrittliche Technologie macht den <strong>A380</strong> gegenwärtig zu einem der leisesten und effizientesten Großflugzeuge<br />
am Himmel, sowohl im Hinblick auf den Treibstoffverbrauch pro Passagier als auch bezüglich der Wartungskosten.<br />
Für die <strong>Airlines</strong> bedeutet dies, dass sie auf überfüllten Flughäfen mit nur einem Flugzeug eine große Anzahl von<br />
Passagieren transportieren und damit auf hochfrequentierten Strecken deutliche Einsparungen verbuchen können.<br />
Damit ist das Flugzeug ein äußerst attraktiver Bestandteil größerer Flugzeugflotten.<br />
Das Flugzeug ist für zehn Jahre fest an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vermietet, den Flag Carrier des Stadtstaates Singapur. Die<br />
Gesellschaft, deren Mehrheitseigner die staatliche Temasek Holdings ist, hat sich höchstem Service und Komfort<br />
verschrieben. <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> gehört international zu den beliebtesten Fluggesellschaften und erhält immer<br />
wieder Auszeichnungen durch Reisemagazine und -veranstalter als beliebteste Fluggesellschaft. Als Erstkunde des<br />
<strong>A380</strong> ist <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> bereits seit Ende Oktober 2007 mit dem Superjumbo unterwegs.<br />
3<br />
Mit dem <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, an dem Erfolg dieses zukunftweisenden<br />
Flugzeuges teilzuhaben. Der <strong>Fonds</strong> ist so kalkuliert, dass das Darlehen innerhalb von zwölf Jahren<br />
vollständig zurückgeführt wird.<br />
Mehr als 52.000 Anleger haben sich für ein Produkt des Hauses <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> entschieden. Auf dem Flugzeugmarkt<br />
ist <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> seit 2007 unterwegs. Mit dem Airbus A340-600 “Emmeline” gehörten wir zu den Ersten, die die Flugzeugfonds<br />
nach einer längeren Pause als Publikumsfonds wiederbelebten, und haben die Reihe noch im selben Jahr<br />
mit zwei “Air Portfolio”-<strong>Fonds</strong> fortgesetzt. Mit dem vorliegenden Angebot schließen wir an diese Tradition an und laden<br />
Sie ein, mit uns in das größte Passagierflugzeug der Welt, das in einer der aktuell stärksten Wachstumsregionen<br />
stationiert ist, zu investieren.<br />
Herzlichst Ihre <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Dr. Torsten Teichert<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Michael F. Seidel<br />
Vorstand Finanzen und Vertrieb
Holland Utrecht<br />
4<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> hat eine besondere Verbindung zum Airbus <strong>A380</strong>, den sie als erste Fluggesellschaft weltweit<br />
am 25. Oktober 2007 auf einem Flug von Singapur nach Sydney einsetzte.
Die Highlights<br />
Die Highlights<br />
Teilhaben. Am Erfolg eines <strong>A380</strong>, dem größten Passagierflugzeug der<br />
Welt, mit Leasingnehmer <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>.<br />
Ein Flugzeug der Superlative, ein ausgezeichneter Leasing nehmer<br />
und eine Branche mit stabilen Wachstumsaussichten – kann<br />
eine Flugzeugbeteiligung mehr bieten? Mit dem geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> beteiligen sich Anleger<br />
an einem neuen <strong>A380</strong>, dem größten Passagierflugzeug der<br />
Welt. Dieses moderne Flugzeug, das Flaggschiff der Airbusflotte,<br />
punktet durch hohe Effizienz unter anderem beim Treibstoffverbrauch<br />
und begeistert weltweit Passagiere mit seiner großen,<br />
komfort ablen und leisen Kabine.<br />
Das Flugzeug ist für mindestens zehn Jahre fest an <strong>Singapore</strong><br />
<strong>Airlines</strong> verleast, eine Fluggesellschaft mit exzellentem Ruf.<br />
Mehrheitseigner der Airline ist Temasek Holdings, ein staatliches<br />
Unter nehmen Singapurs, das von den Ratingagenturen<br />
Standard & Poor’s und Moody’s jeweils mit der Bestnote AAA<br />
bzw. Aaa bewertet wurde. Am Ende der Grundmietzeit besteht<br />
eine Verlängerungsoption von bis zu fünf Jahren.<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> legt seit mehr als 15 Jahren erfolgreich geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> auf und zählt zu den führenden Unternehmen der Branche.<br />
Das börsennotierte Unternehmen gehörte zu den Ersten,<br />
die vor wenigen Jahren die Renaissance der Flugzeugfonds begründeten,<br />
und setzt diese Reihe mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
nun fort.<br />
5<br />
DIE HIGHLIGHTS<br />
Airbus <strong>A380</strong>:<br />
größtes Passagierflugzeug der Welt – effizient, leise und komfortabel –<br />
zum günstigen Kaufpreis<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>:<br />
ausgezeichneter Leasingnehmer mit staatlichem Hintergrund<br />
Vollständige Tilgung der Fremdfinanzierung innerhalb von 12 Jahren<br />
PROGNOSE Attraktive Auszahlungen<br />
200 %<br />
100 %<br />
Mindestbeteiligung: 15.000 US-Dollar + 5 % Agio<br />
210,1 %*<br />
15 %<br />
12 %<br />
9 %<br />
6 %<br />
3 %<br />
7,2 %<br />
7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 % 7,2 %<br />
9,5 %<br />
13,0 %<br />
14,0 % 14,0 %<br />
Gesamt (vor Steuern)<br />
0 %<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
* Vereinfachte Darstellung. Angenommene Beteiligungsdauer vom 1. August 2011 bis zum 31. Juli 2026. Die Auszahlungen sind jeweils zeitanteilig auf das<br />
eingesetzte Kapital vorgesehen. Die Auszahlungen erfolgen planmäßig halbjährlich nachschüssig für das jeweils ablaufende Kalenderjahr, erstmals im<br />
Dezember 2011. In den Auszahlungen ist auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals enthalten. Der Gesamtmittelrückfluss ist inklusive Rückfluss aus<br />
möglicher Veräußerung dargestellt. Der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt 1,4324 US-Dollar pro Euro.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
6<br />
Wer einmal mit dem Airbus <strong>A380</strong> geflogen ist, möchte ihn immer wieder buchen, so dass die Auslastung des Superjumbos<br />
höher ist als bei anderen Flugzeugtypen.
Inhalt<br />
Inhalt<br />
Brief des Vorstandes ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3<br />
Die Highlights --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5<br />
FONDSKONZEPT<br />
Wichtige Hinweise ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 8<br />
Kurzdarstellung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 9<br />
Strukturüberblick -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 13<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 15<br />
Risiken der Vermögensanlage -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 20<br />
ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN<br />
Der Markt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 28<br />
Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong> --------------------------------------------------------------------------------------------------------- 34<br />
Die Leasingnehmerin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 40<br />
Die Asset Managerin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 42<br />
Investitions- und Finanzierungsrechnung ---------------------------------------------------------------------------------------- 45<br />
Wirtschaftlichkeitsprognose ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 48<br />
Ergebnisprognose ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 52<br />
Verkaufsszenarien ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 54<br />
Sensitivitätsanalysen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 56<br />
7<br />
RECHT UND STEUERN<br />
Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin -------------------------------------------------------- 57<br />
Rechtliche Grundlagen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 68<br />
Angaben über wichtige Vertragspartner ------------------------------------------------------------------------------------------ 80<br />
Steuerliche Grundlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 85<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz ------------------------------------------------------------------------------ 94<br />
Finanzinformationen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 98<br />
Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen ----------------------------------------------- 102<br />
Angabenvorbehalt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 110<br />
VERTRAGSWERK<br />
Gesellschaftsvertrag -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 111<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 126<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 131<br />
GLOSSAR ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 133<br />
ANLAGE ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- <br />
<br />
Beitrittserklärung<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht<br />
Gegen stand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin).
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> | Wichtige Hinweise<br />
Wichtige Hinweise<br />
Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt orientiert sich an dem vom<br />
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standard<br />
über die “Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufs<br />
prospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen<br />
(IDW S 4)” und wurde auf Grundlage des Verkaufsprospekt gesetzes<br />
sowie der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt verordnung erstellt.<br />
Emittentin<br />
Emittentin dieser Vermögensanlage ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />
Flugzeugfonds GmbH & Co. KG, Amelungstraße 8–10,<br />
20354 Hamburg.<br />
Anbieterin<br />
Anbieterin dieser Vermögensanlage ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG mit<br />
Sitz in Hamburg.<br />
Prospektverantwortung<br />
Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über Entwicklungen<br />
sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG mit kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt.<br />
Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind nur die<br />
bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren<br />
Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt<br />
gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von<br />
Änderungen, z. B. bei wesentlichen Änderungen in Form eines<br />
Nachtrages gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz. Mündliche<br />
Absprachen haben keine Gültigkeit.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleger eine<br />
unternehmerische Beteiligung eingehen. Die Anleger werden<br />
aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesondere<br />
die Risiken auf den Seiten 20 bis 27, aufmerksam zu lesen.<br />
8<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />
des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die<br />
Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen sind.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 7. Juli 2011<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />
Dr. Torsten Teichert<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Michael F. Seidel<br />
Vorstand Finanzen und Vertrieb
<strong>Fonds</strong>konzept | Kurzdarstellung<br />
Kurzdarstellung<br />
Diese Kurzdarstellung ermöglicht eine schnelle Übersicht über<br />
die Vermögensanlage. Fachbegriffe werden im Glossar auf den<br />
Seiten 133 bis 134 erläutert.<br />
Emittentin<br />
Die Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
als Treugeber am Kommanditkapital der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG. Zweck der<br />
Gesellschaft ist der Erwerb und die Vermietung eines Flugzeuges<br />
des Herstellers Airbus sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />
im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich des<br />
Liquiditätsmanagements.<br />
Investition und Finanzierung<br />
Das Gesamtfinanzierungsvolumen der Emittentin beträgt<br />
204.740.321 US-Dollar. Davon entfallen 87.705.200 US-Dollar<br />
auf das Kommanditkapital. Das zu platzierende Emissionskapital<br />
beträgt 87.700.000 US-Dollar. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin kann das Emissionskapital zur Aufstockung<br />
der Liquiditätsreserve um weitere bis zu 300.000 US-Dollar<br />
erhöhen. Eine vollständige Darstellung der Investitions- und<br />
Finanzierungsrechnung der Emittentin in absoluter und relativer<br />
Höhe findet sich auf Seite 45.<br />
PROGNOSE<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
US-Dollar<br />
Kaufpreis des Flugzeuges 185.000.000<br />
Vergütungen für Dienstleistungen 14.214.277<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage 5.379.914<br />
Liquiditätsreserve 146.130<br />
Gesamtinvestition 204.740.321<br />
Hypothekendarlehen 111.300.000<br />
Vorhandene Kommanditeinlagen 5.200<br />
Emissionskapital 87.700.000<br />
Agio 4.385.260<br />
Übernommene Liquidität 1.349.861<br />
Gesamtfinanzierung 204.740.321<br />
Das Anlageobjekt<br />
Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um einen im Juni 2011<br />
fertig gestellten Airbus <strong>A380</strong>, der ab Kauf durch die Emittentin<br />
für mindestens zehn Jahre an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited (im<br />
Folgenden: <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>) vermietet ist. Die Übernahme<br />
des Flugzeuges soll am 29. Juli 2011 erfolgen. Zeitgleich beginnt<br />
der Leasingvertrag.<br />
Weitere Details zu dem Anlageobjekt sind in der Tabelle auf der<br />
folgenden Seite zusammenfassend dargestellt.<br />
Kaufvertrag, Leasingvertrag, Darlehensverträge<br />
Die für den Erwerb des Flugzeuges und dessen Vermietung<br />
sowie langfristige Finanzierung notwendigen Verträge sind zum<br />
Datum der Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen.<br />
Für den Erwerb und die Vermietung wurde eine Absichtserklärung,<br />
ein Letter of Intent (im Folgenen: LOI) nach englischem<br />
Recht geschlossen, in dem die wirtschaftlichen Konditionen<br />
festgeschrieben sind. Für die langfristige Finanzierung des Flugzeuges<br />
wurde mit einer internationalen Bank ein Term Sheet<br />
unterzeichnet, in dem die wirtschaftlichen Rahmendaten vereinbart<br />
wurden. In diesem Term Sheet wird der Emittentin ein<br />
Darlehen in Höhe von 111.300.000 US-Dollar zugesagt. Darüber<br />
hinaus wurden weitere Term Sheets mit Finanzierungspartnern<br />
gezeichnet. In diesen Term Sheets werden der Emittentin weitere<br />
Darlehen zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals in<br />
Höhe von insgesamt 76.000.000 US-Dollar zugesagt. Für das<br />
Beteiligungsangebot ist eine planmäßige Realisierung der Verträge<br />
notwendig.<br />
Treuhänderin<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg.<br />
Anbieterin<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Hamburg.<br />
Einzahlung<br />
Die Einzahlung ist wie folgt zu leisten (in % der Zeichnungs summe):<br />
Einzahlung<br />
100 % + 5 % Agio Nach Annahme der Beitritts erklärung<br />
und Aufforderung durch die Treuhänderin<br />
Mindestbeteiligungssumme<br />
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt 15.000 US-Dollar<br />
zuzüglich 5 % Agio. Höhere Einlagen sollen ohne Rest durch<br />
1.000 teilbar sein.<br />
9
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Flugzeugtyp<br />
Langstreckenpassagierflugzeug<br />
Triebwerke 4 Rolls-Royce Trent 970<br />
Passagierkapazität 409<br />
Seriennummer des Herstellers 058<br />
Registrierungsnummer<br />
9V-SKL<br />
Auslieferung durch den Hersteller Airbus Juni 2011<br />
Geplante Übernahme durch die Emittentin 29. Juli 2011<br />
10<br />
Reichweite<br />
Maximales Startgewicht<br />
Verkäuferin/Leasingnehmerin<br />
Kaufpreis<br />
Festlaufzeit Leasingvertrag<br />
Anschlussoptionen<br />
Leasingraten Festlaufzeit<br />
Kalkulierte Leasingraten der Verlängerungsoptionen<br />
15.400 km<br />
569.000 kg<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />
185 Millionen US-Dollar<br />
10 Jahre<br />
2 Jahre + 3 x 1 Jahr oder<br />
3 Jahre + 2 x 1 Jahr oder<br />
5 Jahre<br />
1.578.050 US-Dollar pro Monat (bei einer angenommenen 7-Jahres-<br />
US-Dollar-LIBOR-Swaprate von 2,4845 %)<br />
3 Jahre zu 1.281.000 US-Dollar pro Monat, inklusive Profit-Share<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>, Mittelwert von drei Gutachten zuzüglich 2 x 1 Jahr<br />
zu 980.000 US-Dollar pro Monat<br />
Die Leasingnehmerin <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Die Leasingnehmerin <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ist der Flag Carrier des<br />
Stadtstaates Singapur. Im Oktober 2007 übernahm sie als erste<br />
Fluggesellschaft weltweit einen <strong>A380</strong> in den Liniendienst. Die Flotte<br />
von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> umfasst aktuell 108 Flugzeuge unterschiedlicher<br />
Größe. Die Tochtergesellschaften SIA Cargo und SilkAir besitzen<br />
zusammen elf B 747-Frachtmaschinen und 18 Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge.<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> fliegt im internationalen<br />
Liniendienst regelmäßig mehr als 60 Ziele in über 30 Ländern an.<br />
Im Jahr 2000 schloss sich die Airline der Star Alliance an, der ersten<br />
sich weltweit erstreckenden Allianz von Fluggesellschaften.<br />
Rückgabekonditionen für das Flugzeug<br />
Das Flugzeug ist gewartet und in einem betriebsbereiten Zustand<br />
zurück zu geben. Die Rückgabe des Flugzeuges erfolgt gemäß den<br />
Bestimmungen der zivilen Luftfahrtbehörde des Staates Singapur<br />
(Civil Aviation Authority of <strong>Singapore</strong> (“CAAS”)). Das Flugzeug und<br />
die Triebwerke sind in einem Zustand, der dem bei Ablieferung<br />
entspricht, vorbehaltlich gewöhnlicher Abnutzung, frei von Sicherungsrechten<br />
zurück zu geben. Die Leasingnehmerin ist verpflichtet,<br />
das Flugzeug in einem so genannten Half-life-Rückgabezustand<br />
zurück zu geben, das heißt, das Flugzeug (inklusive Triebwerken)<br />
darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte der vorgeschriebenen<br />
Betriebsstunden bzw. Anzahl der Flüge absolviert haben. Sofern<br />
sich das Flugzeug bei Rückgabe in einem schlechteren Zustand<br />
befindet, muss die Fluggesellschaft entsprechende Ausgleichszahlungen<br />
leisten; sofern das Flugzeug in einem besseren Zustand zurückgegeben<br />
wird, ist die Emittentin nicht zur Zahlung verpflichtet.<br />
Prognostizierte <strong>Fonds</strong>laufzeit<br />
Die Prognoserechnung geht von einer Laufzeit der Beteiligung<br />
bis zum 31. Juli 2026 aus. Die tatsächliche Laufzeit hängt von<br />
Entscheidungen der Gesellschafterversammlung ab, die über die<br />
Veräußerung des Flugzeuges sowie die Auflösung und Liquidation<br />
der Emittentin beschließt. Bei Verkauf des Flugzeuges erhält<br />
die Asset Managerin ggf. über ihre Verkaufsprovision hinaus eine<br />
zusätzliche Provision in Höhe von 10 % des Betrages, um den<br />
der Kaufpreis den prognostizierten Flugzeugwert übersteigt.<br />
Kündigungsrecht aus wirtschaftlicher Not<br />
Die Anleger haben das Recht, ihre Beteiligung zu kündigen, wenn<br />
sie zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung nachweislich seit<br />
mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos oder berufsunfähig<br />
im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind und
<strong>Fonds</strong>konzept | Kurzdarstellung<br />
sich hierdurch in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Dieses<br />
Kündigungsrecht kann mit einer Kündigungsfrist von vier<br />
Wochen ausgesprochen werden. Zu den Einzelheiten vergleiche<br />
“Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
– Kündigung/Ausscheiden”, Seite 58 f. sowie § 19 Ziffer 1 und<br />
§ 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Prognostizierte Auszahlungen<br />
Ab dem Jahr 2011 sind Auszahlungen in Höhe von 7,2 % p. a. vorgesehen,<br />
die bis auf 14 % p. a. ab dem Jahr 2025 steigen sollen.<br />
Für das Jahr 2011 sollen die Auszahlungen zeitanteilig erfolgen.<br />
Es können zwei Auszahlungen pro Jahr vorgenommen werden. Die<br />
prognostizierten Gesamtauszahlungen sollen, bezogen auf das<br />
Kommanditkapital ohne Agio, rund 210 % vor Steuern betragen.<br />
Bei den geplanten Auszahlungen handelt es sich um Entnahmen<br />
aus Liquiditätsüberschüssen, die als solche nicht der Besteuerung<br />
unterliegen. Auszahlungen beinhalten auch die Rückzahlung des<br />
eingesetzten Kapitals.<br />
Zinsen Fremdfinanzierung<br />
Der Zinssatz für die Fremdfinanzierung wird am Tag der Unterzeichnung<br />
des Darlehensvertrages fixiert und steht somit zum<br />
Datum der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zinsänderungen<br />
bis zur tatsächlichen Fixierung der Konditionen werden durch<br />
entsprechende Anpassungen der Leasingraten kompensiert.<br />
Der Darlehensvertrag wird eine Laufzeit von zwölf Jahren haben.<br />
Der Zinssatz für die Fremdfinanzierung wird für die gesamte<br />
Laufzeit gesichert werden. Über die Laufzeit wird das Darlehen<br />
vollständig zurückgeführt.<br />
Gewinnermittlung/Steuerliches Konzept<br />
Die Emittentin ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />
Bei Kommanditgesellschaften werden die Einkünfte<br />
der Gesellschaft den Gesellschaftern steuerlich unabhängig von<br />
einer Auszahlung zugerechnet. Die Anleger erzielen Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.<br />
Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel “Steuerliche<br />
Grundlagen”, Seite 85 ff. verwiesen.<br />
Rechte der Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
Die mit der Beteiligung an der Emittentin verbundenen Rechte,<br />
insbesondere Rechte auf Ergebnisbeteiligung, Kündigung, Übertragung<br />
sowie Mit wirkungs- und Kontrollrechte, sind im Kapitel<br />
“Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin” auf<br />
Seite 57 ff. detailliert beschrieben.<br />
Gemäß § 24 des Gesellschaftsvertrages ist für Streitigkeiten aus<br />
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unter Ausschluss des<br />
ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart.<br />
Zu Einzelheiten siehe Anlage II des Gesellschaftsvertrages.<br />
Haftung<br />
Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist die Haftung<br />
der Kommanditisten auf ihre Hafteinlage begrenzt. Die<br />
unmittelbare Haftung erlischt mit Einzahlung des Beteiligungskapitals<br />
inklusive Agio. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />
Kommanditisten werden mit einer Hafteinlage von 0,10 Euro je<br />
1,00 US-Dollar Pflichteinlage ins Handelsregister eingetragen.<br />
Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />
der Treuhandkommanditistin besteht die vorstehend beschriebene<br />
Haftung mittelbar auch für Treugeber. Einzelheiten<br />
hierzu und zum Wiederaufleben der Haftung finden sich im Kapitel<br />
“Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
– Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber” auf Seite 62 f.<br />
Beirat<br />
Die Gesellschafterversammlung kann die Bildung eines Beirates<br />
beschließen. Ein Beirat würde aus drei natürlichen Personen bestehen.<br />
Zwei Beiratsmitglieder würden in der Gesellschafterversammlung<br />
gewählt, ein Beiratsmitglied von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin entsandt. Aufgabe des Beirates wäre die<br />
Vertretung der Interessen der Anleger gegenüber der Geschäftsführung.<br />
Bis zur etwaigen Wahl eines Beirates kann die geschäftsführende<br />
Kommanditistin einen vorläufigen Beirat berufen.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Kontrolle der prospektgemäßen Verwendung des Kommanditkapitals<br />
während der Investitionsphase wird durch eine unabhängige<br />
Mittelverwendungskontrolleurin, die Donner & Reuschel<br />
Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, sichergestellt.<br />
Die Kontrolle erfolgt ausschließlich nach formalen Kriterien. Zu<br />
Einzelheiten siehe “Vertragswerk – Mittelverwendungskontrollvertrag”,<br />
Seite 131 f.<br />
Anlegerprofil<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die sich an<br />
einem langfristigen Investment (frühestmögliche ordentliche<br />
Kündigung zum 31. Dezember 2026) beteiligen möchten, die<br />
nachhaltige Erträge erzielen möchten, die sich der Risiken einer<br />
unternehmerischen Beteiligung bewusst und mit den wirtschaftlichen,<br />
rechtlichen und steuerlichen Grundzügen einer solchen<br />
Beteiligung vertraut sind.<br />
Die Beteiligung ist nur für Anleger geeignet, die bei uner wartet<br />
negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust bis zum<br />
Total verlust des eingesetzten Kapitals hinnehmen können.<br />
Detaillierte Angaben zu den Risiken der Vermögensanlage<br />
finden sich auf Seite 20 ff.<br />
11
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Personen, die die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft<br />
besitzen, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthalt in den USA oder Kanada haben oder Inhaber einer USamerikanischen<br />
oder kanadischen Green Card sind (mit Ausnahme<br />
des Eigenkapitalzwischenfinanzierers), dürfen sich nicht an<br />
der Emittentin beteiligen. Es dürfen sich lediglich Anleger an der<br />
Emittentin beteiligen, die ausschließlich in Deutschland steuerlich<br />
ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.<br />
Übermittlung der individuellen steuerlichen Angaben<br />
Die Anleger sind gemäß § 3 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
verpflichtet, jede nach ihrem Beitritt eintretende Änderung ihrer<br />
Anschrift oder steuerlichen Ansässigkeit unverzüglich schriftlich<br />
mitzuteilen und einmal pro Kalenderjahr nachzuweisen, dass sie<br />
in Deutschland steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
sind. Andernfalls sind der Emittentin hieraus<br />
entstehende Nachteile, insbesondere in Form von Quellensteuereinbehalten,<br />
zu erstatten.<br />
12<br />
Vorbild für exzellenten Service — der Changi Airport des Stadtstaates Singapur hat seit 1981 mehr als 360 Auszeichnungen<br />
erhalten.
<strong>Fonds</strong>konzept | Strukturüberblick<br />
Strukturüberblick<br />
Anleger<br />
Beitrittserklärung,<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
(Treuhänderin)<br />
Gesellschaftsvertrag,<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Wirtschaftsprüfer und<br />
Rechtsanwälte<br />
(Rechts- und Steuerberatung)<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
(Anbieterin)<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />
Assets GmbH<br />
(Geschäftsführende<br />
Kommanditistin)<br />
EastMerchant Capital GmbH<br />
(Asset Managerin)<br />
13<br />
Dienstleistungsverträge<br />
Geschäftsbesorgungsverträge<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Asset Management-Vertrag<br />
Remarketing-Vertrag<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
(Emittentin)<br />
Darlehensverträge<br />
Kaufvertrag<br />
Leasingvertrag<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Kreditinstitute<br />
(Flugzeugfinanzierung,<br />
Eigenkapital-<br />
Zwischenfinanzierung)<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />
(Verkäuferin)<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />
(Leasingnehmerin)<br />
Donner & Reuschel Treuhand-<br />
Gesellschaft mbH & Co. KG<br />
(Mittelverwendungskontrolleurin)
14<br />
Holland Utrecht
<strong>Fonds</strong>konzept | <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe<br />
LLOYD FONDS – FAIR UND ZUVERLÄSSIG<br />
Anbieterin des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong><br />
<strong>Airlines</strong> ist die <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> AG. Das Unternehmen entwickelt und konzipiert innovative<br />
Kapital anlagen im Bereich der geschlossenen <strong>Fonds</strong> und<br />
betreut die Anleger über die Tochtergesellschaft <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH während der jeweiligen Laufzeit des Beteiligungsangebotes.<br />
Das Unternehmen <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> wurde im Jahr 1995<br />
gegründet und im Dezember 2001 in eine Aktiengesellschaft<br />
umgewandelt. Seit dem 28. Oktober 2005 sind die Aktien der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG im Prime Standard im Regulierten Markt an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse notiert.<br />
Das Spektrum der bisher angebotenen <strong>Fonds</strong>produkte umfasst<br />
unter anderem Schiffs-, Immobilien-, Regenerative Energien-,<br />
Britische Zweitmarkt Kapitallebensversicherungsfonds, Private<br />
Equity-<strong>Fonds</strong>, Flugzeugfonds und Portfoliofonds sowie Zweitmarktfonds.<br />
Das gesamte Investitionsvolumen aller Beteiligungsangebote<br />
liegt bei rund 4,7 Milliarden Euro. Bisher haben<br />
sich mehr als 52.000 Anleger an den <strong>Fonds</strong> der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
AG beteiligt.<br />
Hohe Managementkompetenz<br />
Die hohe Managementkompetenz der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG wurde<br />
mehrfach durch Analyseinstitute bestätigt. Die Feri EuroRating<br />
Services AG hat zum ersten Mal die Management-Qualität der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geratet (1. November 2010). Dabei erteilte das<br />
Analysehaus dem Unternehmen das Gesamtrating “ Initiator mit<br />
sehr guter Qualität” mit der Gesamtnote A. Das Rating unterteilt<br />
sich in die vier Bereiche Unternehmen, Produkte, Prozesse<br />
und Kunden. Feri sieht die Stärken von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> im Bereich<br />
Unternehmen unter anderem im hohen Stellenwert des Risikomanagements,<br />
im Bereich der Produkte unter anderem in dem<br />
sehr guten Track Record, im Bereich der Prozesse unter anderem<br />
in dem gut ausgewählten Netzwerk an Partnern und Dienstleistern<br />
und im Bereich der Kunden unter anderem in der hervorragenden<br />
Qualität der Geschäftsberichte und Emissions prospekte.<br />
Auch die Scope Analysis GmbH, Berlin, hat die Management-<br />
Qualität der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geratet (22. Oktober 2010). Dabei<br />
erteilte das Analysehaus dem Unternehmen das Gesamtrating<br />
“Hohe Qualität” mit der Gesamtnote A-. Scope sieht die Stärken<br />
des professionell aufgestellten Emissionshauses unter anderem<br />
in der hohen Transparenz.<br />
Ebenso wurde die Leistungsbilanz aus dem Hause <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
insgesamt positiv beurteilt. Die Deutsche Finanzdienstleistungs-<br />
Informationszentrum GmbH, Hamburg, erteilte der Leistungsbilanz<br />
2009 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG in einer Analyse vom 25. November<br />
2010 die Gesamtbewertung “sehr gut”. Nach Einschätzung<br />
der ProCompare GmbH vom 9. November 2010, Berlin, ist die<br />
Leistungsbilanz 2009 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG “eine der bestdokumentierten<br />
Leistungsbilanzen am Markt”.<br />
Die Analysen zur Management-Qualität der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG durch<br />
Feri und Scope sowie zur Leistungsbilanz durch DFI wurden<br />
durch die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG in Auftrag gegeben.<br />
Expertise im Segment Flugzeugfonds<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG war bereits im Jahr 2007 einer der ersten<br />
Anbieter der wiederentdeckten Anlageklasse Flugzeugfonds und<br />
konnte sich sowohl im Passagier- als auch im Frachtverkehrsbereich<br />
gut positionieren.<br />
Mit dem Airbus A340-600 “Emmeline” startete 2007 die Serie von<br />
Flugzeugfonds, die Anlegern die Möglichkeit bot, in die weltweit<br />
wachsende Luftfahrtbranche zu investieren. Das <strong>Fonds</strong>konzept<br />
des A340-600 “Emmeline” überzeugte sofort den Markt, und die<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG erhielt hierfür ebenfalls im Jahr 2007 den Cash<br />
Award in der Kategorie Geschlossene <strong>Fonds</strong> (ohne Immobilien).<br />
Im gleichen Jahr folgten die <strong>Fonds</strong> Air Portfolio II und III.<br />
Bei der Konzeption und im laufenden Management der Flugzeugfonds<br />
verpflichtet sich die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG höchsten Ansprüchen.<br />
Dies beinhaltet eine umfassende Bewertung der<br />
unterschiedlichen Luftfahrtmärkte und die Auswahl von erstklassigen<br />
Projekt partnern und starken Leasingnehmern. Das<br />
professionelle Management sorgt dafür, dass auch in schwierigen<br />
Marktzeiten Neuvermietungen zügig und zu attraktiven<br />
Konditionen ermöglicht werden können.<br />
www.lloydfonds.de<br />
15
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
16<br />
INVESTMENT-MONITORING<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Scope Analysis GmbH mit dem<br />
Investment-Monitoring für diesen <strong>Fonds</strong> beauftragt. Es soll ein<br />
Höchstmaß an Transparenz für Investoren und Intermediäre durch<br />
ein kontinuierliches Reporting, die fortlaufende Analyse und die<br />
regelmäßige Bewertung des <strong>Fonds</strong> bieten. Zudem liefert es ein<br />
einheitliches Berichtswesen. Das Investment-Monitoring ist in<br />
ein Risikokontrollsystem eingebunden, das die Über wachung<br />
von Portfolien erheblich vereinfachen kann.<br />
Es umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:<br />
Beschreibung des <strong>Fonds</strong> mit Soll-Ist-Vergleich sowie der<br />
Einbeziehung aktueller wirtschaftlicher Ereignisse<br />
<strong>Fonds</strong>informationen werden gebündelt zur Verfügung<br />
gestellt<br />
Durchführung eines Stress-Tests und Darstellung verschiedener<br />
Szenarien<br />
Bewertung mit Investmentangeboten ähnlicher Risikostruktur<br />
und Kapitalbindung<br />
VGF-MITGLIED<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ist Mitglied im VGF Verband Geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> e. V., Berlin, der als Fachverband, Dienstleister und Serviceeinrichtung<br />
die Interessen der Anbieter geschlossener <strong>Fonds</strong><br />
in der Öffentlichkeit vertritt. Der VGF fördert die Vermögensanlage<br />
in geschlossene <strong>Fonds</strong> durch regelmäßige und aktuelle Informationen<br />
für Öffentlichkeit und Medien, etwa durch Pressemitteilungen,<br />
Publikationen und Gastbeiträge. Anleger können sich beim VGF<br />
über geschlossene <strong>Fonds</strong>, unter anderem über die Leistungsbilanzen<br />
und die aktuellen <strong>Fonds</strong> der Mitgliedsunternehmen,<br />
umfassend informieren. Seit dem 1. März 2008 gibt es die vom<br />
VGF initiierte Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> zur außergerichtlichen<br />
Schlichtung von Streitfällen im Zusammenhang mit<br />
der Beteiligung an geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />
Weitere Informationen finden sich im<br />
Kapitel “Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse<br />
der Emittentin” auf Seite<br />
59 und im Internet.<br />
www.vgf-online.de<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> in Zahlen<br />
Schiffsfonds 72<br />
Immobilienfonds 12<br />
Britische Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungsfonds<br />
Flugzeugfonds 4<br />
Regenerative Energien-<strong>Fonds</strong> 3<br />
Portfoliofonds 2<br />
Private Equity-<strong>Fonds</strong> 1<br />
Schiffs-Zweitmarktfonds 3<br />
Investitionsvolumen<br />
8<br />
Rund 4,7 Milliarden Euro<br />
Betreute Anleger Über 52.000<br />
Mitarbeiter Circa 110<br />
Standorte<br />
Hamburg, Wien, Singapur<br />
TESTIERTE LEISTUNGSBILANZ<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG veröffentlicht jedes Jahr eine Leistungsbilanz<br />
mit von einem Wirtschaftsprüfer testierten Daten.<br />
Die Leistungsbilanz enthält detaillierte Informationen<br />
über die wirtschaftliche Entwicklung jeder einzelnen Beteiligungsgesellschaft<br />
aus Anlegersicht. Interessierte finden<br />
dort unter anderem Angaben über die Summe des jeweils<br />
eingeworbenen Eigenkapitals, das tatsächlich realisierte<br />
Investitionsvolumen, die bisher erfolgten Auszahlungen an<br />
die Anleger, das steuerliche und das liquiditätswirksame<br />
Ergebnis nach Zinsen sowie den Stand des verbleibenden<br />
Fremdkapitals. Darüber hinaus werden die Eckdaten<br />
aller laufenden <strong>Fonds</strong> in Form eines Musterportfolios und<br />
einer Darlehensübersicht zusammengefasst.<br />
Die aktuelle Leistungsbilanz steht zum Download unter<br />
www.lloydfonds.de bereit und kann von interessierten<br />
Anlegern jederzeit angefordert werden. Eine<br />
Übersicht der wesentlichen Leistungsfaktoren zur wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der einzelnen <strong>Fonds</strong> (Stand:<br />
31. Dezember 2009) ist auf den Seiten 102 bis 109 abgedruckt.<br />
Die Leistungsbilanz 2010 wird voraussichtlich<br />
bis zum 30. September 2011 veröffentlicht.
<strong>Fonds</strong>konzept | <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe<br />
LLOYD TREUHAND GMBH<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH, eine 100 %ige<br />
Tochtergesellschaft der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, betreut seit ihrer Gründung<br />
im Jahr 1999 Kapitalanleger, die in geschlossene <strong>Fonds</strong><br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG investiert haben. Sie fungiert als Kommunikationsschnittstelle<br />
zwischen den Anlegern und allen Vertragspartnern<br />
der <strong>Fonds</strong>, von der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung über den<br />
Wirtschaftsprüfer bis hin zum Beirat. Als Treuhandkommanditistin<br />
und Verwaltungstreuhänderin führt sie darüber hinaus sämtlichen<br />
anlegerbezogenen Zahlungsverkehr durch. Sie vertritt die<br />
Interessen von inzwischen mehr als 52.000 Gesellschaftern in<br />
den jeweiligen <strong>Fonds</strong>gesellschaften.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand steht den Anlegern für Fragen rund um ihre<br />
Beteiligung zur Verfügung und informiert regelmäßig, zeitnah<br />
und fundiert. Sie berichtet unter anderem über die wirtschaftliche<br />
Entwicklung, die Auszahlungen sowie die steuerlichen Ergebnisse<br />
der Beteiligungsgesellschaften, beispielsweise durch<br />
den Versand der jährlichen Geschäftsberichte, Beiratsberichte<br />
und Jahresabschlüsse. Je nach Wunsch des Anlegers erfolgt die<br />
Kommunikation über unterschiedliche Informationskanäle, sei<br />
es klassisch per Post, online oder per Telefon. Aktuelle Informationen<br />
werden bei Bedarf umgehend an die Anleger übermittelt.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand organisiert darüber hinaus die Beiratssitzungen<br />
und Gesellschafterversammlungen einschließlich der<br />
Beschlussfassungen der einzelnen Beteiligungsgesellschaften<br />
und dokumentiert übersichtlich und kompakt deren Ergebnisse.<br />
Auch weiterführende Anlegerfragen, beispielsweise zu<br />
Handelsregisterangelegenheiten oder steuerlichen Aspekten,<br />
werden durch die Investorenbetreuer der <strong>Lloyd</strong> Treuhand vertraulich<br />
beantwortet.<br />
Ein zentrales Unternehmensziel der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH besteht<br />
in der gleich bleibend hohen Qualität der treuhänderischen<br />
Arbeit. Um diese weiter zu stärken wurde im Jahr 2009 ein Qualitätsmanagement-System<br />
(QMS) eingerichtet, das zwischenzeitlich<br />
durch den Germanischen <strong>Lloyd</strong> nach ISO 9001:2008<br />
zertifiziert wurde (gültig bis 9. November 2013). Durch das<br />
QMS werden sämtliche Arbeitsprozesse im Sinne einer hohen<br />
Serviceorientierung laufend überprüft und damit ständig verbessert.<br />
Der Germanische <strong>Lloyd</strong> stellte über die Einhaltung der<br />
ISO-Norm hinaus insbesondere die hohe Kompetenz und Motivation<br />
der Mitarbeiter heraus.<br />
Wesentliche Informationen rund um die Beteiligungsgesellschaften<br />
werden auch im geschützten Anlegerbereich auf der Internetseite<br />
der <strong>Lloyd</strong> Treuhand unter www.lloyd-treuhand.de angeboten<br />
und stehen damit jederzeit abrufbar zur Verfügung. Hier erhalten<br />
Anleger unter anderem eine Übersicht über ihre Auszahlungen,<br />
eine vollständige Einzahlungsübersicht zu ihren Beteiligungen,<br />
eine Zusammenstellung der bisherigen Berichterstattung und<br />
die Kontaktdaten ihres Investorenbetreuers. Auch aktuelle News<br />
werden dort bereitgestellt.<br />
www.lloyd-treuhand.de<br />
TRADEON GMBH<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> gründete im Jahr 2007<br />
mit der TradeOn ein 100%iges<br />
Tochterunternehmen, das auf den<br />
Handel von Anteilen an geschlossenen <strong>Fonds</strong> spezialisiert ist.<br />
Damit stieg erstmals ein börsennotiertes Emissionshaus in den<br />
seit Jahren wachsenden Zweitmarkt für <strong>Fonds</strong>beteiligungen ein<br />
und bündelte die Kompetenz der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Gruppe im Erstmarkt<br />
mit der Expertise der TradeOn für den Zweitmarkt.<br />
Den Schwerpunkt bildet dabei die Bewertung und Akquisition<br />
von Schiffsbeteiligungen. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass<br />
aus den angekauften Anteilen neue Portfolios strukturiert und<br />
verwaltet werden, die sowohl von privaten als auch von institutionellen<br />
Investoren erworben werden können. Bisher wurden<br />
Zweitmarktanteile mit einem Ankaufswert von über 40 Millionen<br />
Euro für unterschiedliche Portfolios angekauft. Das durch die<br />
enge Zusammenarbeit zwischen <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> und TradeOn jederzeit<br />
verfügbare umfassende Wissen im Erst- und Zweitmarkt<br />
gewährleistet nicht nur eine marktgerechte Bewertung, sondern<br />
auch eine exzellente Betreuung verkaufswilliger Anleger von der<br />
ersten Anfrage bis hin zur Übertragung der <strong>Fonds</strong>anteile.<br />
Die TradeOn hat ein einzigartiges Bewertungssystem für die<br />
Beurteilung von Zweitmarktbeteiligungen entwickelt, das einer<br />
permanenten Qualitäts- und Aktualitätskontrolle unterliegt. Eine<br />
wesentliche Anforderung des Zweitmarkthandels, die transparente<br />
und marktgerechte Preisfindung, kann so bestmöglich<br />
erfüllt werden.<br />
www.tradeon-gmbh.de<br />
17
18<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>
Xxxxxx<br />
19
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Risiken der Vermögensanlage<br />
20<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />
eine unternehmerische Beteiligung, die für die Anleger mit erheblichen<br />
Risiken verbunden ist. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Vermögensanlage kann über die gesamte prognostizierte<br />
Laufzeit nicht vorhergesagt werden und steht zum jetzigen<br />
Zeitpunkt noch nicht fest. Wenn die künftigen wirtschaftlichen,<br />
steuerlichen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen von den<br />
hier unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-,<br />
Liquiditäts- und Wertentwicklung sowie die Höhe der Auszahlungen<br />
an die Anleger, gegenüber den Prognosen erheblich zum<br />
Nachteil verändern.<br />
Darüber hinaus nimmt die Prognosesicherheit mit zunehmender<br />
Dauer des Prognosezeitraums ab. Es besteht daher das Risiko, dass<br />
die Liquidität der Emittentin nicht ausreicht, um die prog nostizierten<br />
Auszahlungen an die Anleger auch vornehmen zu können.<br />
Während der Investitionsphase wird die Ertragslage der Emittentin<br />
darüber hinaus durch die einmaligen anfänglichen Kosten<br />
und die laufenden Kosten belastet. Von der Emittentin aufgenommene<br />
Bankenfinanzierungen müssen vorrangig vor den Auszahlungen<br />
an Anleger bedient werden.<br />
Die nachfolgende Darstellung kann mögliche Risiken aus der individuellen<br />
Situation der einzelnen Anleger nicht berücksichtigen.<br />
Anlegern wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt<br />
oder Steuerberater ihres Vertrauens, beraten zu lassen.<br />
Neben den genannten Risiken können heute nicht vorhersehbare<br />
Ereignisse oder Entwicklungen die Rentabilität der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinträchtigen.<br />
Maximalrisiko<br />
Das Maximalrisiko für die Anleger besteht darin, dass neben<br />
dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals weiteres Vermögen<br />
der Anleger durch zu leistende Steuerzahlungen, Nichtanerkennung<br />
der Beschränkung der Kommanditistenhaftung sowie durch<br />
Verpflichtungen aus einer eventuellen persönlichen Anteilsfinanzierung<br />
bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährdet werden kann.<br />
Ausmaß und Kumulation einzelner Risiken<br />
Alle Risiken können allein, kumuliert oder aber auch in einer<br />
besonders starken Ausprägung eintreten.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Bei Inanspruchnahme einer von der Anbieterin ausdrücklich nicht<br />
empfohlenen persönlichen Anteilsfinanzierung besteht das Risiko,<br />
dass, sofern die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />
nicht oder nur in verminderter Höhe erfolgen, die Tilgung und die<br />
Darlehenszinsen der Anteilsfinanzierung nicht oder nicht vollständig<br />
aus den Rückflüssen der Beteiligung erbracht werden können.<br />
Im Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals müssen<br />
die Anleger in der Lage sein, den Kapitaldienst für die Anteilsfinanzierung<br />
aus anderen Mitteln aufzubringen.<br />
Die Aufnahme einer Fremdfinanzierung durch die Anleger kann<br />
sich negativ auf das Anlageergebnis für die Anleger auswirken<br />
und bis hin zu einem Totalverlust führen. Darüber hinaus kann<br />
der Anleger durch eine Anteilsfinanzierung auch sein sonstiges<br />
Vermögen bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährden.<br />
Steuerzahlungen<br />
Geleistete bzw. noch zu leistende Steuerzahlungen können im<br />
Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals zusätzlich<br />
weiteres Vermögen der Anleger gefährden.<br />
Nichtanerkennung der Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />
Es besteht das Risiko, dass durch die Emittentin Dritte im Ausland<br />
geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt<br />
nicht versicherbar ist oder der Versicherungsschutz<br />
versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist in solchen Fällen<br />
denkbar, dass mit der Sache befasste ausländische Gerichte die<br />
Haftungs beschränkung der Kommanditisten nach deutschem<br />
Recht nicht anerkennen. Hierdurch kann über den Totalverlust<br />
hinaus weiteres Vermögen der Anleger gefährdet werden.<br />
Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />
der Treuhandkommanditistin besteht das beschriebene Risiko<br />
einer möglichen Haftungserweiterung der Kommanditisten mittelbar<br />
auch für die Treugeber.<br />
Vertragspartner und Vertragsabschlüsse<br />
Für das Zustandekommen des Beteiligungsangebotes ist eine<br />
planmäßige Realisierung der noch nicht abgeschlossenen Verträge<br />
notwendig. Für das vorliegende Beteiligungsangebot wurden<br />
der Kaufvertrag, der Leasingvertrag und der Darlehensvertrag<br />
zur langfristigen Finanzierung noch nicht abgeschlossen. Es ist<br />
nicht auszuschließen, dass die Verträge bei Vertragsabschluss<br />
schlechtere Konditionen aufweisen, was zu Verringerungen des<br />
Anlageergebnisses führen kann.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen<br />
nicht oder nur teilweise nachkommen – sei es auf Grund<br />
eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkter<br />
Leistungsbereitschaft. Dies gilt für die Zahlungsverpflichtungen<br />
der Leasingnehmerin <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> aus dem noch<br />
abzuschließenden Leasingvertrag.<br />
Zudem besteht das Risiko, dass vertraglich vereinbarte Regelungen<br />
von den Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt<br />
werden. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin erst nach<br />
Durchführung eines langwierigen und kostenintensiven Verfah-
<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />
rens berechtigte Ansprüche gegenüber ihren Vertragspartnern<br />
durchsetzen kann.<br />
Sofern Vertragspartner ausfallen bzw. bei Ablauf der Verträge<br />
diese neu ausgehandelt werden müssen, besteht das Risiko,<br />
Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen<br />
verpflichten zu können. Hieraus können höhere Aufwendungen<br />
bzw. geringere Einnahmen im Vergleich zur Prognose entstehen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank von ihren<br />
Kündigungsrechten für den Fall Gebrauch macht, dass die Emittentin<br />
ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, bzw. bei Eintritt<br />
von Ereignissen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der<br />
Verträge unmöglich machen. Dazu zählt z. B. der Verlust des<br />
Flugzeuges. Bei Verzug mit der Rückzahlung des Darlehens ist<br />
die Bank zur Kündigung des Darlehensvertrages bzw. zur Verwertung<br />
der Sicherheiten berechtigt.<br />
Bei Realisierung der vorstehenden Risiken könnten sich die Auszahlungen<br />
an die Anleger verringern und es könnte durch den<br />
Ausfall von Vertragspartnern oder bei Nichtzustandekommen<br />
von Vertragsabschlüssen, zu einer Insolvenz/Rückabwicklung<br />
der Emittentin kommen, die für die Anleger gegebenenfalls den<br />
Verlust eines erheblichen Teiles ihrer Einlagen bis zum Totalverlust<br />
zur Folge haben kann. Die Anleger haben keinen Anspruch<br />
auf vollständige Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals.<br />
Übernahme<br />
Die Übernahme des Flugzeuges ist für den 29. Juli 2011 geplant.<br />
Sollte dieser Übernahmetermin nicht eingehalten werden<br />
können und es zu einer Verschiebung der Übernahme kommen,<br />
hätte dies entsprechende Auswirkungen auf die gesamte<br />
Investitions- und Prognoserechnung. Eine spätere Übernahme<br />
kann zu höheren Kosten in der Investitionsphase, zu geringeren<br />
Einnahmen in der Betriebsphase und dadurch zu veränderten<br />
steuerlichen Ergebnissen führen. Dies kann zu einer Verschiebung<br />
oder Verringerung der Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Ferner hat die Verkäuferin das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten,<br />
wenn die Übernahme des Flugzeuges nicht bis zum 29. Juli<br />
2011 erfolgt sein sollte. In diesem Falle würde es zu einer Rückabwicklung<br />
des Beteiligungsangebotes kommen. Es bestehen<br />
keine besonderen Regelungen für eine Rückabwicklung. In einem<br />
solchen Fall hat der Anleger keinen Anspruch auf (vollständige)<br />
Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Es besteht das Risiko,<br />
dass die Anleger ihre Einlagen nicht vollständig zurück erhalten.<br />
Einnahmen/Leasingraten<br />
Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt von den Einnahmen<br />
aus dem noch abzuschließenden Leasingvertrag mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
oder gegebenenfalls einem anderen Leasingnehmer während<br />
der Laufzeit des Beteiligungsangebotes ab. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass es auf Grund einer Vertragsverletzung der<br />
Leasingnehmerin zu geringeren Nettoeinnahmen für die Emittentin<br />
kommt oder die Leasingnehmerin ganz ausfällt. Es ist derzeit<br />
nicht absehbar, inwieweit die Leasingnehmerin in der Zukunft in<br />
der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.<br />
Es besteht das Risiko, dass eine eventuelle Weitervermietung im<br />
Falle einer Kündigung des noch abzuschließenden Leasingvertrages<br />
bzw. nach dessen Ablauf bzw. einer Nichtwahrnehmung<br />
der kalkulierten Verlängerungsoptionen nicht oder nur mit Verzögerung<br />
abgeschlossen werden kann, und/oder die erzielbaren<br />
Leasingraten geringer als prog nostiziert sind.<br />
Können insgesamt die prognostizierten Einnahmen aus der Vermietung<br />
des Flugzeuges nicht erzielt werden oder bleiben Einnahmen<br />
vollständig aus, wird dies entsprechende Auswirkungen auf<br />
die Ergebnisse und die Liquidität der Emittentin haben, mit entsprechend<br />
negativen Auswirkungen auf die Auszahlungen an die<br />
Anleger. Es kann es zu einer Insolvenz der Emittentin kommen,<br />
was für die Anleger gegebenenfalls den Verlust eines erheblichen<br />
Teiles der Einlage bis zum Totalverlust zur Folge haben könnte.<br />
Eigenkapitalplatzierung<br />
Die Investitions- und Finanzierungsrechnung der Emittentin<br />
geht von einer Eigenkapitaleinwerbung in Höhe von<br />
87.700.000 US-Dollar aus. Zur Finanzierung des Flugzeuges<br />
werden der Emittentin voraussichtlich eine langfristige Finanzierung<br />
in Höhe von 111.300.000 US- Dollar sowie zwei Zwischenfinanzierungen<br />
in Höhe von insgesamt 76.000.000 US-Dollar zur<br />
Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind<br />
die vorgenannten Verträge noch nicht abgeschlossen. Im Falle<br />
einer Einwerbung von weniger als 87.700.000 US-Dollar Einlagekapital<br />
zum Ende der Platzierungsfrist würde zumindest eines<br />
der Darlehen zur Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe des<br />
Differenzbetrags in Eigenkapital und ggf. das zweite Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
in langfristiges nachrangiges Fremdkapital<br />
umgewandelt, so dass nicht kalkulierte Zinsen anfallen können.<br />
Es besteht ferner das Risiko, dass die Darlehen zur Zwischenfinanzierung<br />
zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden<br />
und/oder länger als geplant in Anspruch genommen werden.<br />
Die vorgenannten Risiken würden zu geringeren als geplanten<br />
Auszahlungen für die Anleger führen.<br />
Sollten die finanzierenden Banken die Darlehen kündigen oder<br />
fällig stellen oder deren Abschluss nicht zustande kommen, besteht<br />
das Risiko, dass eine anderweitige Zwischenfinanzierung<br />
nicht oder nur zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden<br />
kann. In diesem Fall kann es zur Insolvenz der Emittentin<br />
kommen, was für die Anleger gegebenenfalls den Verlust eines<br />
erheblichen Teiles ihrer Einlagen bis zum Totalverlust zur Folge<br />
haben könnte. Die Anleger haben keinen Anspruch auf vollständige<br />
Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals.<br />
21
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
22<br />
Langfristige Fremdfinanzierung<br />
Für die Finanzierung des Flugzeuges plant die Emittentin ein<br />
langfristiges Darlehen aufzunehmen. Ein Darlehensvertrag über<br />
die Finanzierung ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch<br />
nicht abgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass ein entsprechender<br />
Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank oder einer<br />
anderen Bank nicht abgeschlossen werden kann. Dies würde<br />
zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes führen.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass die Verträge schlechtere Konditionen<br />
enthalten. Die vorgenannten Risiken können für die Anleger<br />
gegebenenfalls den Verlust eines erheblichen Teiles ihrer<br />
Einlage bis hin zum Totalverlust zur Folge haben.<br />
Gemäß dem noch abzuschließenden Vertrag über das lang fristige<br />
Darlehen wird die Emittentin verpflichtet sein, bestimmte Bedingungen<br />
und Zusagen einzuhalten. Ist die Emittentin dazu nicht<br />
in der Lage oder bei einer Änderung der Rechtslage, kann die<br />
Darlehensgeberin das Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung<br />
des Darlehens kann die Darlehensgeberin das zu ihrer Sicherheit<br />
bestellte Flugzeug veräußern, um das ausstehende Darlehen zu<br />
bedienen. Es kann es zur Liquidation der Emittentin kommen,<br />
die den Verlust eines erheblichen Teiles der Einlage bis hin zum<br />
Totalverlust zur Folge haben kann.<br />
Sonstige Kosten der Finanzierung<br />
Die Emittentin wird sowohl nach dem noch abzuschließenden<br />
langfristigen Darlehen als auch nach den Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
verpflichtet, den Banken hierdurch entstehende<br />
erhöhte Kosten zu ersetzen. Sofern die Emittentin diese Kosten<br />
nicht der Leasingnehmerin weiterbelasten kann, besteht das<br />
Risiko für den Anleger, dass sich die Auszahlungen verringern.<br />
Währungsrisiko<br />
Hinsichtlich der Einzahlung des Kommanditkapitals in US-Dollar<br />
besteht für die Anleger, die nicht über ausreichende US-Dollar-<br />
Bestände in Höhe der Beteiligungssumme zuzüglich 5 % Agio verfügen,<br />
ein Währungsrisiko. Sollte ein Anleger die Auszahlungen<br />
in US-Dollar in einer anderen Währung verwenden wollen, so<br />
besteht auch hierfür ein Währungsrisiko.<br />
Ein Teil der Gesellschaftskosten wie Rechts- und Beratungs kosten<br />
fallen erfahrungsgemäß nicht in US-Dollar an. Insoweit besteht<br />
das Risiko, dass auf Grund einer Veränderung des Wechsel kurses<br />
zwischen US-Dollar und Euro in der Investitions- und Betriebsphase<br />
die Liquidität der Emittentin negativ beeinflusst wird. Dies<br />
kann die Auszahlungen an die Anleger verringern.<br />
Marktrisiko<br />
Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen in Flugzeuge<br />
von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst.<br />
Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen<br />
eintreten, wird unter anderem davon abhängen, wie sich langfristig<br />
die Angebots- und Nachfragesituation entwickelt. Des<br />
Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen<br />
bei den Betriebskosten, geänderte Gewinnsituationen<br />
in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrt<br />
die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Es ist derzeit<br />
nicht voraussehbar, wie sich Treibstoffpreisschwankungen auf<br />
den Markt auswirken werden und ob die Fluggesellschaften in<br />
der Lage sein werden, diese Schwankungen zu kompensieren.<br />
Umwelteinflüsse (wie das Auftreten einer Vulkanaschewolke),<br />
neue Umweltauflagen oder anderweitige Fluggebühren können<br />
erhebliche Belastungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs<br />
bzw. der Fluggesellschaften nach sich ziehen. Hieraus kann sich<br />
der Bedarf an Flugzeugen negativ verändern, was wiederum negative<br />
Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertragsablauf<br />
sowie auf den erzielbaren Veräußerungserlös haben kann.<br />
Dies kann zur Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis<br />
hin zum Totalverlust der Einlage führen.<br />
Mögliche Interessenkonflikte<br />
Alleinige Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin)<br />
ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG (Anbieterin). Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
ist ferner Alleingesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets<br />
GmbH (geschäftsführende Kommanditistin) und der Verwaltung<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH (persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der Emittentin). Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Treuhänderin sowie die bei diesen handelnden<br />
Personen sind auch bei anderen von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
initiierten <strong>Fonds</strong>gesellschaften in gleichen oder ähnlichen Funktionen<br />
wie bei der Emittentin beteiligt oder tätig.<br />
Es besteht daher grundsätzlich das Risiko, dass auf Grund dieser<br />
gesellschaftsrechtlichen Verbindungen und anderweitigen Aufgaben<br />
Interessenkonflikte entstehen, die für den Anleger zu nachteiligen<br />
Entscheidungen führen können. Dies kann sich negativ<br />
auf die Rentabilität der Vermögensanlage auswirken und bis hin<br />
zum Totalverlust für die Anleger führen.<br />
Managementrisiko<br />
Die Erfahrungen und Qualifikationen der Geschäftsführung der<br />
Asset Managerin sind für die Entwicklung der Emittentin von<br />
wesent licher Bedeutung. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die bestehende Geschäftsführung ganz oder teilweise<br />
nicht über die gesamte Laufzeit der Emittentin zur Verfügung<br />
steht. Weiter besteht die Gefahr von Fehlentscheidungen des<br />
Managements der Asset Managerin, vor allem bei Veräußerung<br />
des Flugzeuges oder bei Abschluss eines anschließenden Leasingvertrages,<br />
zum Nachteil der Anleger. Dies könnte negative<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung der Emittentin haben und in<br />
der Folge zur Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis<br />
hin zum Total verlust führen.<br />
Versicherungen<br />
Die Leasingnehmerin hat das Flugzeug und seinen Betrieb gemäß<br />
den internationalen Marktstandards zu versichern. Die Versiche-
<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />
rungsbedingungen sehen marktübliche Nichtauszahlungsgründe<br />
vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken<br />
nicht versicherbar sind, dass der Versicherungsschutz versagt<br />
wird oder aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend ist<br />
und die Leasingnehmerin Kosten aus Schäden selbst zu tragen<br />
hat. Ungeachtet der Verpflichtung aus der Absichtserklärung<br />
LOI und dem noch abzuschließenden Leasingvertrag ist es nicht<br />
ausgeschlossen, dass die Leasingnehmerin die notwendigen<br />
Versicherungen nicht oder nicht ausreichend abschließt oder<br />
die Versicherungsprämien nicht zahlt. In der Folge würde kein<br />
ausreichender Versicherungsschutz für das Flugzeug bestehen.<br />
Die Emittentin als Eigentümerin des Flugzeuges wäre in diesen<br />
Fällen verpflichtet, die wirtschaftlichen Lasten zu tragen und<br />
gegebenenfalls selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />
zu sorgen. Dies kann zu einer Verringerung der Auszahlungen<br />
an die Anleger bis hin zum Totalverlust führen.<br />
Es ist vorgesehen, dass sowohl Leasingnehmerin als auch Emittentin<br />
und Darlehensgeberin als Versicherte in die Versicherungsverträge<br />
aufgenommen werden. Sollte der Versicherer im<br />
Schadensfall nicht direkt an die Emittentin auszahlen, besteht<br />
das Risiko, dass diese Zahlungen unter Umständen nicht oder<br />
nicht vollständig an die Emittentin weitergegeben werden, so<br />
dass ihr Schaden nicht abgedeckt ist.<br />
Bei Eintritt der vorgenannten Risiken können sich die Auszahlungen<br />
an die Anleger verringern und es kann bis hin zum Totalverlust<br />
führen.<br />
Betriebskosten<br />
Im Rahmen des noch abzuschließenden Leasingvertrages wird<br />
die Leasingnehmerin dazu verpflichtet, alle Kosten, die aus dem<br />
Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen, zu übernehmen.<br />
Hierunter fallen die Wartung und die Versicherung des<br />
Flugzeuges. Falls die Leasingnehmerin ihren Verpflichtungen aus<br />
dem noch abzuschließenden Leasing vertrag nicht oder nur unvollständig<br />
nachkommt, müssen eventuell zusätzliche Wartungskosten<br />
von der Emittentin getragen werden, was entsprechend zu<br />
geringeren Auszahlungen an die Anleger führen kann.<br />
Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach einer<br />
Beendigung des Leasingvertrages abweichend vom derzeitigen<br />
Marktstandard neu abzuschließende Leasingverträge keine solchen<br />
Wartungs- und Betriebskostenregelungen beinhalten, was entsprechend<br />
zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen kann.<br />
Investitions- und Betriebsphase<br />
Die in der Investitionsrechnung genannten Aufwandspositionen<br />
basieren auf abgeschlossenen Verträgen und auf Erfahrungswerten.<br />
Sofern die kalkulierten Kosten aus der Investitions phase<br />
überschritten werden, würde sich die Liquiditätsreserve entsprechend<br />
verringern. Entsprechendes gilt für die kalkulierten<br />
Kosten der Betriebsphase. Auch könnten zusätzliche Kosten bei<br />
verspäteter Kaufpreiszahlung entstehen. Die Auszahlungen an<br />
die Anleger könnten sich in der Folge verringern.<br />
Veräußerung des Flugzeuges<br />
Der erzielbare Kaufpreis für den Airbus <strong>A380</strong> hängt von den zum<br />
Veräußerungszeitpunkt herrschenden Marktbedingungen, der<br />
Nachfragesituation sowie dem Zustand des Flugzeuges ab. Der<br />
Veräußerungszeitpunkt ist noch unbestimmt. Ferner stellt der<br />
Airbus <strong>A380</strong> einen vollständig neu entwickelten Flugzeugtyp dar,<br />
über dessen zukünftigen Marktwert keinerlei Erfahrungswerte bestehen.<br />
Es besteht das Risiko, dass der erzielbare Verkaufspreis<br />
unterhalb der Annahmen der erstellten Sachverständigengutachten<br />
liegt oder das Flugzeug überhaupt nicht veräußert werden kann.<br />
Zudem besteht das Risiko, dass zur Veräußerung der Zustand des<br />
Flugzeuges/Innenausstattung mit nicht geplantem größeren finanziellen<br />
Aufwand, der von der Emittentin zu tragen ist, verbessert<br />
werden muss. Dies würde die Liquiditätslage der Emittentin<br />
belasten und in der Folge das Anlageergebnis verringern. Ein Veräußerungsgewinn<br />
wäre nach derzeitiger Rechtslage steuerpflichtig,<br />
wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf ein Zeitraum von<br />
weniger als zehn Jahren liegt. Der Veräußerungsgewinn unterläge<br />
der Besteuerung auf Ebene des Anlegers nach seinen persönlichen<br />
steuerlichen Verhältnissen. Dies würde das Anlageergebnis gegebenenfalls<br />
deutlich reduzieren.<br />
Neuer Flugzeugtyp und Modifikationen<br />
Der Airbus <strong>A380</strong> stellt einen vollständig neu entwickelten Flugzeugtyp<br />
dar. Langfristige Erfahrungswerte über den Einsatz und<br />
den Betrieb des Airbus <strong>A380</strong> und seiner Triebwerke bestehen<br />
bislang nicht. Daher besteht das Risiko, dass die in Bezug auf<br />
Effizienz und Lebensdauer sowie die zukünftige Nachfragesituation<br />
getroffenen Annahmen nicht oder nur teilweise erfüllt<br />
werden. Dies kann dazu führen, dass unvorhergesehene Kosten<br />
entstehen, die die Liquidität der Emittentin belasten würden. In<br />
der Folge könnten sich die Auszahlungen an die Anleger verringern<br />
oder gegebenenfalls vollständig ausfallen.<br />
Sollten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden oder des<br />
Herstellers Modifikationen bzw. Umbauten an dem Flugzeug<br />
erforderlich werden, würde dies zu Lasten der Liquidität der<br />
Emittentin gehen und könnte die Verringerung der Auszahlungen<br />
an die Anleger zur Folge haben.<br />
Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
Die Kommanditisten und zunächst die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
werden mit einer Hafteinlage von 0,10 Euro je 1,00 US-Dollar<br />
Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Werden die<br />
Kapital konten der Anleger durch Entnahmen (Auszahlungen) unter<br />
die Hafteinlage gemindert, so lebt die Außenhaftung gegen-<br />
23
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
24<br />
über Gläubigern der Emittentin bis zur Höhe der Hafteinlage wieder<br />
auf (§ 172 Absatz 4 in Verbindung mit § 171 Absatz 1 HGB).<br />
Das Gleiche gilt, wenn Anleger Gewinne entnehmen, obwohl<br />
die Summe der auf ihren Konten gebuchten Guthaben durch auf<br />
dem Ergebnissonderkonto gebuchte Verluste unter den Betrag<br />
der Hafteinlage gemindert ist oder durch die Entnahme unter<br />
diesen Betrag gemindert wird. Auch nach einem Ausscheiden<br />
haften Kommanditisten bis zu fünf Jahre in Höhe der jeweiligen<br />
Hafteinlage für die bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens begründeten<br />
Verbindlichkeiten gegenüber der Emittentin.<br />
Da ein Kommanditist bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage mit seinem gesamten Vermögen haftet,<br />
kann sich das Wiederaufleben der persönlichen Haftung negativ<br />
auf das sonstige Vermögen der Anleger auswirken.<br />
Sollte die Emittentin z. B. illiquide werden, könnten die empfangenen<br />
Auszahlungen bis zur Höhe der Hafteinlage zurückgefordert<br />
werden. Eine noch weiter gehende Haftung analog<br />
§§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen<br />
ohne Begrenzung auf die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn<br />
Auszahlungen an die Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />
des § 16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />
also die Liquiditäts- und Vermögenslage der Emittentin Auszahlungen<br />
ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Kredite nicht<br />
zugelassen hätte.<br />
Scheidet ein Anleger aus der Emittentin aus, ist der Saldo der<br />
Kapitalkonten negativ und übersteigen seine Entnahmen die<br />
kumulierten Gewinnanteile, hat der Anleger den übersteigenden<br />
Betrag bis zur Höhe des negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />
an die Emittentin zu erstatten.<br />
Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />
der Treuhandkommanditistin besteht die oben beschriebene<br />
Haftung der Kommanditisten mittelbar auch für die Treugeber.<br />
Die vorgenannten Risiken könnten bei einem Eintreten dazu<br />
führen, dass die Anleger über ihre Einlage hinaus in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Andere Rechtskreise<br />
Wesentliche Verträge der Emittentin wie z. B. die Absichtserklärung<br />
LOI oder die noch abzuschließenden Verträge (Kaufvertrag,<br />
Leasingvertrag und Finanzierungsverträge) unterliegen ausländischem<br />
Recht bzw. werden ausländischem Recht unterliegen.<br />
Die Anwendbarkeit ausländischer Rechts ordnungen kann die<br />
Durchsetzung eigener und die Abwehr fremder Ansprüche erschweren<br />
und zu erheblichen Kosten belastungen führen, die<br />
sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin<br />
auswirken können und in der Folge zur Verringerung der Auszahlungen<br />
an die Anleger führen können.<br />
Rechtsänderungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass sich allgemeine regulatorische Maßnahmen<br />
für den Flugverkehr und die Fluggesellschaften ändern.<br />
Es besteht ferner das Risiko, dass sich Gesetze oder<br />
Verwaltungs vorschriften während der Laufzeit der Beteiligung<br />
ändern, was zu einer Belastung der Emittentin mit zusätzlichen<br />
Kosten und Aufwendungen für die Einhaltung bestimmter gesetzlicher<br />
Vorgaben oder der Einschaltung von rechtlichen bzw.<br />
steuerlichen Beratern führen kann. Es kann ferner nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass sich die Rechtsprechung während der<br />
Laufzeit des Beteiligungsangebotes ändert oder die im Rahmen<br />
eines konkreten Rechtsstreits angerufenen Gerichte von einer<br />
herrschenden Rechtsprechung abweichen. Dies kann wiederum<br />
dazu führen, dass einzelne oder mehrere vertraglich von<br />
der Emittentin vereinbarte Regelungen von Gerichten als nicht<br />
oder in nicht vollem Umfang wirksam angesehen werden. Durch<br />
derartige Entwicklungen kann sich die vom Anleger erzielbare<br />
Rendite verringern und es kann bis hin zum Totalverlust führen.<br />
Regulierung<br />
Die Emittentin unterliegt keiner besonderen öffentlichen Aufsicht<br />
oder Kontrolle, z. B. nach dem Kreditwesengesetz oder dem<br />
Investmentgesetz. Dies kann dazu führen, dass das Vermögen<br />
der Emittentin einem Risiko ausgesetzt ist, dass bei regulierten<br />
Vermögen, deren Geschäftstätigkeit einer regelmäßigen Überwachung<br />
durch Aufsichtsbehörden unterliegt und die bestimmte<br />
gesetzliche Anforderungen einhalten müssen, nicht der Fall<br />
ist. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Aufsichtsbehörden<br />
künftig von einer Regulierungspflicht der Emittentin<br />
aus gehen oder eine solche gesetzlich eingeführt wird. Es besteht<br />
das Risiko, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
diskutierte Umsetzung der im November 2010 vom Europäischen<br />
Parlament verabschiedeten Richtlinie zur Regulierung<br />
von “Alternative Investment-Fund Managers (AIFM-Richtlinie)”<br />
in nationales Recht zu einer Einbeziehung von geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> in diese nationalen Regelungen führt. Eine solche Einbeziehung<br />
könnte beispielsweise die Zulassung für Verwaltung<br />
und Vertrieb, das Vorhalten eines bestimmten Mindestkapitals<br />
und die regel mäßige Bewertung der gehaltenen Vermögensgegenstände<br />
durch Sachverständige sowie die Einhaltung von regelmäßigen<br />
Meldepflichten zur Konsequenz haben, was wiederum<br />
zu höheren Kosten auf Ebene der Emittentin führen würde.<br />
Dies kann eine teilweise oder vollständige Einschränkung der Geschäftstätigkeit<br />
der Emittentin bzw. deren vorzeitige Liquidation<br />
begründen, was die vom Anleger erzielbare Rendite verschlechtert<br />
und gege benenfalls auch zu einem Totalverlust führen kann.
<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existiert zudem ein Entwurf<br />
für ein “Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen vermittlerund<br />
Vermögensanlagenrechts”. Darin sind unter anderem die<br />
Schaffung eines Vermögensanlagengesetzes, das z. B. die Einführung<br />
einer Kohärenzprüfung durch die BaFin und die Pflicht zur<br />
Erstellung von Jahresabschlüssen nebst Prüf berichten entsprechend<br />
den Vorgaben des HGB für große Kapital gesellschaften<br />
beinhalten soll, sowie eine Reihe von Änderungen in der Verkaufsprospektverordnung<br />
vorgesehen. Auch diese Verschärfung<br />
bestehender regulatorischer Bestimmungen könnte gegebenenfalls<br />
zu höheren Kosten, zu einer teilweisen oder vollständigen<br />
Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Emittentin bzw. zu<br />
deren vorzeitiger Liquidation führen und in der Folge die vom<br />
Anleger erzielbare Rendite verschlechtern und gegebenenfalls<br />
auch zu einem Totalverlust führen.<br />
Wohnsitzwechsel während der Laufzeit der Emittentin<br />
Die Anleger sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift,<br />
steuerlichen Ansässigkeit, Beendigung ihrer unbeschränkten,<br />
Begründung einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland<br />
oder einer steuerlichen Doppelansässigkeit mitzuteilen und<br />
einmal in jedem Kalenderjahr auf eigene Kosten nachzuweisen,<br />
dass sie weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig<br />
und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Kommen<br />
die Anleger ihren vorstehenden Verpflichtungen verspätet, unvollständig<br />
oder gar nicht nach, so sind sie verpflichtet, hierdurch<br />
entstehende Nachteile zu erstatten. Hierdurch würde<br />
sich das Anlageergebnis der jeweiligen Anleger reduzieren.<br />
Fungibilität<br />
Eine Flugzeugbeteiligung ist eine langfristige Investition. Die Beteiligung<br />
an der Emittentin kann frühestens zum 31. Dezember<br />
2026 ordentlich gekündigt werden. Eine Übertragung oder eine<br />
Veräußerung ist sowohl gesellschaftsvertraglich als auch faktisch<br />
eingeschränkt und grundsätzlich nur mit Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin möglich. Es ist ferner darauf<br />
hinzuweisen, dass für den Verkauf von <strong>Fonds</strong>anteilen kein<br />
gesetzlich geregelter Markt besteht, so dass eine Veräußerung<br />
der Vermögens anlage gegebenenfalls nicht, nur schwer oder<br />
nur zu einem geringen Wert zu verwirklichen sein kann.<br />
Risiken im Zusammenhang mit Haustür- und Fernabsatzgeschäften<br />
Wird die Beteiligung im Wege des Haustürgeschäfts oder im<br />
Wege des Fernabsatzes vertrieben, besteht das Risiko, dass<br />
die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen<br />
nicht oder nur teilweise den gesetzlichen Anforderungen<br />
genügen und einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren<br />
Zeitpunkt ihre Beteiligung wirksam widerrufen können. In der<br />
Folge kann die Emittentin verpflichtet sein, diesen Anlegern<br />
Rück zahlungen bis zur Höhe der erbrachten Zahlungen zuzüglich<br />
Agio zu leisten. Hierdurch würde die Liquidität der Emittentin<br />
belastet und die Auszahlungen an die Anleger würden sich<br />
verringern. Folglich könnten die Anleger ihre Einlage teilweise<br />
oder vollständig verlieren.<br />
Kündigung vor Liquidationsbeschluss<br />
Die Beteiligung an der Emittentin kann ordentlich erstmals zum<br />
31. Dezember 2026 mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt<br />
werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Kündigung<br />
aus Gründen wirtschaftlicher Not. Es besteht das Risiko, dass<br />
eine große Anzahl von Anlegern eine Kündigung ausspricht, obwohl<br />
das Flugzeug noch nicht veräußert werden kann oder soll.<br />
Daraus und aus dem Verzinsungsanspruch der ausscheidenden<br />
Anleger bei nicht sofortiger Auszahlung des vollständigen Abfindungsguthabens,<br />
können sich für die Emittentin und damit<br />
für die verbleibenden Anleger Nachteile ergeben, die sich negativ<br />
auf die Liquidität der Emittentin auswirken und die Auszahlungen<br />
an die Anleger verringern können. Bei einer Kündigung<br />
aus Gründen wirtschaftlicher Not ist zu beachten, dass auf Grund<br />
der Anfangskostenbelastung der Auseinandersetzungswert der<br />
Beteiligung deutlich unter halb der ursprünglich eingezahlten<br />
Pflichteinlage liegen kann. Dieser Effekt würde sich bei einem<br />
negativen Geschäftsverlauf noch verstärken.<br />
Ausschluss aus der Emittentin<br />
Unter bestimmten im Gesellschaftsvertrag der Emittentin festgelegten<br />
Umständen können Anleger aus der Emittentin ausgeschlossen<br />
werden. Die im Falle ihres Ausschlusses gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag zu zahlende Abfindung kann unter dem<br />
realen Wert ihrer Beteiligung an der Emittentin liegen, so dass<br />
die Anleger insoweit einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden.<br />
In bestimmten im Gesellschaftsvertrag genannten Fällen wird<br />
die Abfindung darüber hinaus reduziert sein. Beim Ausschluss<br />
aus der Emittentin wegen Nichterbringung der Einlage oder des<br />
Agios bzw. wegen Gefährdung des planmäßigen Geschäftsbetriebs<br />
der Emittentin gemäß § 21 Ziffer 1 und Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
sind die Anleger darüber hinaus verpflichtet,<br />
die durch ihr Ausscheiden entstandenen Kosten und im Falle<br />
des Ausschlusses auf Grund Nichtzahlung der Pflichteinlage zusätzlich<br />
die im Zusammenhang mit ihrer Einwerbung gezahlte<br />
Vertriebsprovision zu erstatten, was die erzielbare Rendite verringern<br />
und bis hin zum Totalverlust führen kann.<br />
Majorisierung<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin bedürfen<br />
Beschlüsse grundsätzlich einer einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen. Bestimmte im Gesellschaftsvertrag genannte<br />
Beschlussgegenstände bedürfen der Zustimmung von 75 % der<br />
abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls der Zustimmung der<br />
25
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
26<br />
geschäftsführenden Kommanditistin. Soweit ein einzelner Anleger<br />
eine sehr hohe Beteiligung zeichnet, besteht bei einer geringen<br />
Teilnahme von anderen Anlegern bei einem Gesellschafterbeschluss<br />
das Risiko, dass dieser Anleger eine Stimmenmehrheit<br />
erlangt und damit einen beherrschenden Einfluss an der Emittentin<br />
ausüben kann. Entsprechendes gilt im Falle einer Umwandlung<br />
eines Darlehens in Eigenkapital für eine mögliche Einflussnahme<br />
der finanzierenden Bank. Im Übrigen sind für jeden<br />
Gesellschafter die gemäß Gesellschafterbeschluss gefassten<br />
Beschlüsse bindend, so dass ein einzelner Anleger unter Umständen<br />
auch die Folgen eines Beschlusses zu tragen hat, dem er<br />
nicht zugestimmt hat und der nicht seinem Willen entspricht. Hierdurch<br />
können sich die Auszahlungen an die Anleger verringern.<br />
Gutachten und Angaben Dritter<br />
Den Angaben und Prognosen des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
liegen teilweise Gutachten und weitere Angaben Dritter<br />
zu Grunde. Es besteht das Risiko, dass Annahmen, zu Grunde<br />
gelegte Werte und Schlussfolgerungen von Gutachtern oder<br />
Angaben von Dritten unvollständig, unzutreffend oder ungenau<br />
sind. Dies kann zu negativen Abweichungen von den Prognosen<br />
führen und damit die Liquiditäts- und Ertragslage der Emittentin<br />
erheblich beeinträchtigen und zur Verringerung der Auszahlungen<br />
an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlagen führen.<br />
STEUERLICHE RISIKEN<br />
Das Beteiligungsangebot ist aus steuerlicher Sicht auf ausschließlich<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />
Personen ausgerichtet, die ihre Beteiligung an der Emittentin<br />
im steuerlichen Privatvermögen halten. Anleger, die diese Eigenschaften<br />
nicht erfüllen, unterliegen grundsätzlich anderen<br />
Besteuerungsfolgen, anderen steuerlichen Belastungen, anderen<br />
steuerlichen Erklärungspflichten. Das Beteiligungsangebot<br />
unterliegt zudem auf Grund der Beteiligungsstruktur auch mittelbar<br />
Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung<br />
von ausländischem Steuerrecht.<br />
Diesen Ausführungen liegen die am Prospektaufstellungsdatum<br />
geltende Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland und die in<br />
einschlägigen Fachpublikationen veröffentlichte Rechtsprechung<br />
sowie die ebendort veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />
zu Grunde. Die Steuergesetze, die Praxis der Finanzverwaltung<br />
und die Rechtsprechung der Finanzgerichte können sich künftig<br />
— auch für die Vergangenheit — ändern. Dies kann sowohl auf die<br />
Grundlagen als auch auf die Höhe der Besteuerung zutreffen,<br />
zu höheren steuerlichen Belastungen und/oder Deklarationspflichten<br />
und zur Verringerung des Anlageergebnisses führen.<br />
Die Risiken einer möglichen Änderung der Steuergesetze, der<br />
Praxis der Finanzverwaltung, der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
und der Rechtsprechung der Finanzgerichte<br />
trägt ausschließlich der Anleger.<br />
Über die Höhe der steuerlichen Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung<br />
erst im Rahmen der endgültigen Veranlagung<br />
oder nach einer steuerlichen Außenprüfung bei der Emittentin<br />
(Betriebsprüfung).<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
die Einkunftsart und/oder die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />
von Aufwendungen dem Grunde und/oder der Höhe nach<br />
und/oder die Überschusserzielungsabsicht und/oder die Dauer<br />
der Abschreibungen und/oder die wirtschaftliche Zuordnung/<br />
Eigentum des Flugzeuges und/oder die Höhe und die Besteuerung<br />
dem Grund nach bei einer möglichen Veräußerung des<br />
Flugzeuges abweichend würdigt.<br />
Dadurch kann es zu höheren steuerlichen Ergebnissen und in<br />
der Folge zu höheren Steuerzahlungen kommen. Darüber hinaus<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
oder die Finanzrechtsprechung die für dieses Beteiligungsangebot<br />
relevanten Vorschriften anders als hier angenommen<br />
auslegt.<br />
Die Emittentin hat sich zur Klärung der Gewerblichkeit der Vermögensanlage<br />
und zur Dauer der Abschreibung des Flugzeuges<br />
eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes erteilen<br />
lassen. Sollten die der verbindlichen Auskunft zu Grunde<br />
liegenden, dem Finanzamt geschilderten Sachverhalte anders<br />
verwirklicht werden als in der verbindlichen Auskunft beschieden,<br />
besteht das Risiko, dass die verbindliche Auskunft ihre Bindungswirkung<br />
verliert.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
und/oder die Finanzgerichte die Emittentin nicht als<br />
vermögensverwaltende sondern als originär gewerblich tätige<br />
Personengesellschaft qualifizieren. Dieses Risiko besteht nach<br />
Auffassung des Bundesfinanzhofes und der Finanzverwaltung<br />
dann, wenn die Vermietung mit dem späteren Veräußerungsvorgang<br />
verklammert wird.<br />
Sollte dieses Risiko eintreten, würde die Emittentin mit ihren<br />
Einkünften, auch mit ihren Einkünften aus Zinsgewinnen auf<br />
Ebene der Emittentin einschließlich eines möglichen Gewinnes<br />
bei Veräußerung des Flugzeuges voraussichtlich der Gewerbesteuer<br />
auf Ebene der Emittentin und der persönlichen/individuellen<br />
Besteuerung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag<br />
sowie gegebenenfalls Kirchensteuer auf Ebene des Anlegers unterliegen.<br />
In diesem Fall besteht ferner das Risiko, dass der gesonderte<br />
Steuersatz für die Zinseinkünfte nicht zur Anwendung<br />
kommt (so genannte Abgeltungssteuer) und die Zinseinkünfte
<strong>Fonds</strong>konzept | Risiken der Vermögensanlage<br />
mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern wären. Weiterhin<br />
besteht das Risiko, dass bei Erreichen der Freigrenzen gemäß<br />
§ 4h EStG ein Teil der Zinsen nicht steuerlich abzugsfähig wäre<br />
(so genannte Zinsschranke).<br />
Die Prognoserechnung wurde in US-Dollar erstellt. Die maßgebliche<br />
Währung für die geschlossenen und die noch abzuschließenden<br />
Verträge ist US-Dollar. Es kann durch Veränderungen im<br />
Wechselkursverhältnis zwischen US-Dollar und Euro zu höheren<br />
steuerlichen Ergebnissen kommen als in der Prognoserechnung<br />
in US-Dollar ersichtlich. Insofern besteht das Risiko, dass etwaige<br />
Währungsschwankungen eine Besteuerung auslösen.<br />
Nach dem Mietvertrag trägt der Mieter die in Singapur anfallenden<br />
Quellensteuern. Für eine mögliche Quellensteuerreduktion<br />
und Erhebung in Singapur ist es nach dortigen Vorschriften und<br />
nach dem zwischen Deutschland und Singapur geschlossenen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich, dass die Anleger<br />
ihre steuerliche Ansässigkeit jährlich innerhalb bestimmter Fristen<br />
mittels Vordruck, den das deutsche Finanzamt bestätigen<br />
muss, nachweisen. Soweit dieser Nachweis nicht geführt wird<br />
oder das Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt oder aus anderen<br />
Gründen keine Anwendung finden sollte, besteht das Risiko,<br />
dass eine Quellensteuerreduktion in Singapur nicht gewährt<br />
wird und der Mieter diese erhöhte Quellensteuer dem Vermieter<br />
nicht zu erstatten hat. Soweit der Mieter auf Grund vorstehendem<br />
Sachverhalt nicht verpflichtet ist, die Quellensteuer zusätzlich<br />
zur Miete zu erstatten, vermindern sich die Zuflüsse aus den<br />
Mietzahlungen bei der Emittentin entsprechend, was zu einer<br />
Verminderung der möglichen Rückflüsse an die Anleger führt.<br />
Die Emittentin ist nach ihrer Einschätzung umsatzsteuerlich als<br />
Unternehmerin anzusehen und hat vollen Anspruch auf Erstattung<br />
der gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer). Der Vorsteueranspruch<br />
kann darüber hinaus auch aus formalen Gründen, z. B. der Nichterteilung<br />
ordentlicher Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinn<br />
versagt werden. Würde der Emittentin der Anspruch auf Erstattung<br />
der Vorsteuer auf Grund anderer Einschätzungen der Finanzverwaltung<br />
und/oder der Finanzgerichte versagt werden, führt dies<br />
zu einer Verminderung der möglichen Rückflüsse an die Anleger.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die Emittentin und/oder die<br />
Anleger auf Grund etwaiger Bestimmungen aus anderen Rechtskreisen<br />
verpflichtet sind, etwaige Steuerdeklarationen außerhalb<br />
von Deutschland zu erfüllen. Dies bezieht sich sowohl auf<br />
Steuerdeklarationen, die die Anleger originär in anderen Rechtskreisen<br />
zu erfüllen haben, als auch die Erbringung von Bescheinigungen<br />
und Nachweisen in Deutschland zum Zwecke der<br />
Besteuerung in anderen Rechtskreisen. Die Emittentin übernimmt<br />
für derartige Steuerdeklarationen und Nachweise der<br />
Anleger keine Kosten. Diese haben die Anleger selbst zu tragen.<br />
Soweit die Emittentin selbst in anderen Rechtskreisen verpflichtet<br />
ist, Steuerdeklarationspflichten zu erfüllen, trägt die<br />
Emittentin die Kosten, was zu einer Verminderung der Rückflüsse<br />
an die Anleger führen kann.<br />
Nach Auffassung der Emittentin kann es für die Befreiung nach<br />
dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland<br />
und den USA erforderlich werden, bestimmte Steuerdeklarationspflichten<br />
in den USA zu erfüllen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Doppelbesteuerungsabkommen<br />
keine Anwendung finden, gekündigt werden, und/oder die Behörden<br />
eine hiervon abweichende Ansicht vertreten. Werden<br />
Steuern in anderen Rechtskreisen ausgelöst, kann dies zu einer<br />
Verminderung der möglichen Rückflüsse an die Anleger führen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die ausländischen Finanzverwaltungen<br />
oder Finanzgerichte der Auffassung sind, dass durch den<br />
Betrieb des Flugzeuges in anderen Rechtskreisen Tatbestände<br />
verwirklicht werden, die zu einer Auslösung von ausländischen<br />
Steuern führen. Werden Steuern in anderen Rechtskreisen ausgelöst,<br />
kann dies zu einer Verminderung der möglichen Rückflüsse<br />
an die Anleger führen.<br />
Steuernachzahlungen sind zu verzinsen; die Verzinsung beginnt<br />
15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer<br />
entstanden ist. Die Verzinsung beträgt in Deutschland 0,5 % pro<br />
Monat. Die Emittentin kann einer Verzinsung hinsichtlich einer<br />
möglichen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer unterliegen und<br />
die Anleger hinsichtlich ihrer persönlichen Steuern in Deutschland.<br />
In anderen Rechtskreisen kann eine Verzinsung für die<br />
Emittentin und/oder die Anleger abweichend sein. Es besteht<br />
daher das Risiko, dass in anderen Rechtskreisen höhere Zinsen<br />
und/oder Strafzahlungen einzeln oder kumuliert anfallen, die<br />
zu einer Verminderung möglicher Rückflüsse führen können.<br />
Die vorstehend aufgeführten steuerlichen Risiken können im<br />
Fall ihrer Realisierung, einzeln oder kumuliert, zu einer erheblichen<br />
Verringerung des Anlageergebnisses der Beteiligung für<br />
die Anleger führen.<br />
WEITERE RISIKEN<br />
Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang<br />
mit der Vermögensanlage als die in diesem Kapitel<br />
genannten und beschriebenen sind der Anbieterin zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung des Verkaufsprospektes nicht bekannt.<br />
27
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Der Markt<br />
Der wirtschaftliche Erfolg einer Flugzeugbeteiligung ergibt sich<br />
in der Regel durch die Höhe der Leasingraten im Erst- und Anschlussleasing<br />
sowie den Verkaufspreis des Flugzeuges. Beide<br />
Faktoren unterliegen Einflüssen durch die allgemeine Entwicklung<br />
des Luftverkehrs, der struckturellen und finanziellen Situation<br />
der Fluggesellschaften und deren Bedarf an neuen und<br />
gebrauchten Maschinen sowie der Modernität und dem technischen<br />
Zustand des Flugzeuges und seiner Triebwerke.<br />
Erfolgsgeschichte Luftfahrt<br />
Die Entwicklung des internationalen Luftverkehrs hat sich<br />
lang fristig betrachtet bisher als beeindruckende Wachstumsgeschichte<br />
erwiesen. So verdoppelte sich der weltweite Luftverkehr<br />
in der Vergangenheit etwa alle 15 Jahre. Das Wachstum<br />
wird meist in Revenue Passenger Kilometres oder Miles<br />
(RPK bzw. RPM) gemessen, also der Menge der von zahlenden<br />
Passagieren geflogenen Kilometer bzw. Meilen.<br />
Flugverkehr seit 1970 und PROGNOSE für die kommenden 20 Jahre<br />
RPK in Billionen<br />
10.0<br />
Luftverkehr (gesamt)<br />
nach ICAO<br />
Airbus Global Market<br />
Forecast 2010<br />
28<br />
8.0<br />
6.0<br />
4.0<br />
2.0<br />
0.0<br />
Der Luftverkehr hat sich<br />
alle 15 Jahre verdoppelt<br />
Der Luftverkehr wird<br />
sich in den nächsten<br />
15 Jahren verdoppeln<br />
Durchschnittliches<br />
Luftverkehrswachstum<br />
der vergangenen<br />
20 Jahre 4,8% p.a.<br />
1970 1980 1990 2000 2010 2020 2030<br />
Quelle: ICAO, Airbus. Eigene Darstellung.<br />
Der Luftverkehrsmarkt entwickelt sich weitgehend parallel zum<br />
weltweiten Wirtschaftswachstum, ausgedrückt durch das Bruttoinlandsprodukt<br />
im globalen Durchschnitt. Die Markt teilnehmer<br />
gehen auch für die Zukunft von einer entsprechenden Parallelität<br />
mit dem globalen Wirtschaftswachstum aus. Dabei unterliegt der<br />
Luftverkehrsmarkt als Teil des Transportsektors genau wie die<br />
allgemeine Wirtschaftsentwicklung zyklischen Schwankungen.<br />
Gründe für die analoge Entwicklung von Wirtschaftswachstum<br />
und Zu- oder Abnahme des Passagierverkehrs finden sich in dem<br />
wachsenden Wohlstand auf Grund der Globalisierung und einer<br />
daraus resultierenden höheren Nachfrage nach geschäftlichen<br />
wie privaten Flugreisen.
Zahlen, Daten und Fakten | Der Markt<br />
Langfristig robustes Wachstum<br />
Der Aufwärtstrend der Branche hat sich in den vergangenen<br />
Jahrzehnten als recht krisenfest erwiesen und konnte auch<br />
durch verschiedene internationale Unsicherheiten, ausgelöst<br />
durch Kriege, steigende Ölpreise, Terroranschläge oder die<br />
Infektionskrankheit SARS nicht gestoppt werden. Meist holte<br />
der Luftverkehrsmarkt den verpassten Zuwachs schnell wieder<br />
auf, oftmals mit anfänglich überdurchschnittlichem Wachstum.<br />
Zuletzt führte die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 in<br />
Kombination mit den zeitweise hohen Preisen für Kerosin vorübergehend<br />
zu rückläufigen Passagierzahlen.<br />
PROGNOSE Wachstum im Flugverkehr relativ krisenfest<br />
RPK in Billionen<br />
5.0<br />
4.5<br />
4.0<br />
3.5<br />
3.0<br />
2.5<br />
2.0<br />
1.5<br />
1.0<br />
0.5<br />
0.0<br />
Ölkrise<br />
Ölkrise<br />
1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010<br />
Quelle: ICAO. Eigene Darstellung nach Airbus.<br />
+ 4 5 %*<br />
*seit 2000<br />
Seit Ende 2009 steigen die Passagierzahlen wieder, und für das<br />
Jahr 2010 gibt beispielsweise Boeing eine Zunahme des Passagieraufkommens<br />
um 8 % an, trotz der Unterbrechungen im europäischen<br />
und transatlantischen Luftverkehr durch die Aschewolke<br />
des Vulkans Eyjafjallajökull im April und Mai 2010. Für das<br />
laufende Jahr sagt der internationale Währungsfonds ein Wachstum<br />
des globalen Bruttoinlands produktes um rund 4,5 % voraus,<br />
wobei der größte Anteil mit rund 6,5 % von den Schwellen- und<br />
Entwicklungsländern beigetragen wird. Auch die Luftfahrtindustrie<br />
rechnet mit einer positiven Entwicklung im Jahr 2011 mit<br />
rund 5,6 % (International Air Transport Association, im Folgenden<br />
IATA) bzw. 6,0 % (Boeing) Wachstum im Passagierverkehr. Langfristig<br />
erwartet der Flugzeughersteller Airbus einen Anstieg von<br />
durchschnittlich 4,8 % der Revenue Passenger Kilometres pro<br />
Jahr; Konkurrent Boeing geht von 5,1 % aus.<br />
Golfkrise<br />
Asienkrise<br />
Anschlag auf das World Trade Center<br />
SARS<br />
Finanzkrise<br />
(Prognose)<br />
Dynamisches Wachstum im Raum Asien/Pazifik<br />
Die Flugzeughersteller analysieren in ihren Marktstudien den<br />
Luftverkehr in verschiedenen Großregionen, wobei sich deutliche<br />
Unter schiede zwischen den Teilmärkten offenbaren. So<br />
sind Europa und Nordamerika weitentwickelte Märkte mit jeweils<br />
großen, zum Teil alten Flugzeugflotten und gut ausgebauter Infrastruktur.<br />
Hier dürfte die nähere Zukunft vor allem durch Flottenerneuerung<br />
und Konsolidierungsbestrebungen geprägt sein.<br />
Ein äußerst dynamisches Wachstum zeigen zurzeit vor allem die<br />
Regionen Asien/Pazifik, Lateinamerika und Mittlerer Osten mit<br />
ihren zahlreichen aufstrebenden Wirtschaftsnationen. Diese<br />
Weltgegenden sind vielfach durch schwieriges Terrain und große<br />
Entfernungen zwischen den Wirtschaftszentren gekennzeichnet,<br />
weshalb sie nur eingeschränkt oder unter großem Aufwand<br />
über Straße und Schiene zu erschließen sind. Die Bevölkerung<br />
ist zudem im Schnitt bedeutend jünger als in den etablierten<br />
Industrienationen. Daraus ergibt sich in Kombination mit der<br />
Globalisierung ein immenses Wachstumspotenzial für Wirtschaft<br />
und Luftverkehr.<br />
Die Region Asien/Pazifik ist die bevölkerungsreichste Region der<br />
Erde. Mehrere große Schwellenländer gehören dazu, die zuletzt<br />
überdurchschnittliche Wachstumsraten aufwiesen. So kamen<br />
die meisten Wirtschaftszentren der Region relativ gut durch die<br />
Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre und wachsen<br />
bereits jetzt wieder kräftig. Boeing legt seiner Marktbetrachtung<br />
des asiatisch-pazifischen Raums ein Wirtschaftswachstum von<br />
durchschnittlich 4,7 % in den kommenden 20 Jahren zu Grunde.<br />
Der Anteil der Region am weltweiten Bruttoinlandsprodukt wird<br />
sich dadurch deutlich erhöhen.<br />
Wachsende Mittelschicht stimuliert Nachfrage<br />
Für die Luftfahrt rechnet Boeing in der Region mit einem Wachstum<br />
von 6,7 % bis 2030, Airbus geht bis 2029 von immerhin 5,8 %<br />
aus. Hierbei spielt vor allem die sich wandelnde Bevölkerungsstruktur<br />
im asiatisch-pazifischen Raum eine entscheidende Rolle,<br />
denn durch die Effekte der Globalisierung bildet sich eine zunehmend<br />
kaufkräftige Mittelschicht heraus, die für eine große<br />
Nach frage nach geschäftlichen wie auch privaten Flugreisen<br />
sorgt. Der Branchenverband IATA geht für die Region zurzeit von<br />
1,8 Milliarden Mittelschichtsangehörigen mit einem Einkommen<br />
zwischen 10 und 100 US-Dollar pro Tag aus und erwartet mehr<br />
als 3 Milliarden im Jahr 2030.<br />
29
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
RPK in<br />
Billionen<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
Verkehrsaufkommen 2009 und 2029 (PROGNOSE)<br />
nach Regionen<br />
in % der weltweiten RPK 2009<br />
in % der weltweiten RPK 2029<br />
Die Zunahme des Flugverkehrs wird durch die starke Urbanisierung<br />
in Asien noch verstärkt, denn die größten Passagierströme<br />
finden in der Regel zwischen großen Metropolen statt und davon<br />
entstehen in der Region immer mehr. Bereits im Jahr 2015<br />
erwartet die IATA dort 15 Mega-Städte mit mehr als 10 Millionen<br />
Einwohnern (laut Definition der UNO). Innerhalb der nächsten<br />
fünf Jahre rechnet die IATA mit mehr als 350 Millionen neuen<br />
Passagieren in der Region.<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
30<br />
0<br />
Asien-Pazifik<br />
Europa<br />
Nordamerika<br />
Naher Osten<br />
Lateinamerika<br />
Afrika<br />
GUS<br />
Quelle: Airbus GMF 2010. Eigene Darstellung.<br />
Anzahl Mittelschichtsangehörige 2009 und 2030 (PROGNOSE) nach Regionen<br />
Nordamerika<br />
Europa<br />
Naher Osten<br />
und Afrika<br />
Asien-Pazifik<br />
Zentral- und<br />
Südamerika<br />
Afrika südlich<br />
der Sahara<br />
100 Mio.<br />
500 Mio.<br />
1 Mrd.<br />
2030<br />
2009<br />
Quelle: Standard Chartered Bank Research nach IATA. Eigene Darstellung nach Airbus.
Zahlen, Daten und Fakten | Der Markt<br />
Wachstumstreiber Liberalisierung<br />
Ein das Branchenwachstum deutlich begünstigender Faktor besteht<br />
in den Liberalisierungsbestrebungen in der Region Asien/<br />
Pazifik. Auch heute noch gilt, dass viele Länder ihren Luftverkehr<br />
stark kontrollieren und Überflug- und Landerechte in bilateralen<br />
Abkommen mit einzelnen Staaten organisieren. Das<br />
Staatenbündnis ASEAN, dem unter anderem Singapur angehört,<br />
bemüht sich seit einigen Jahren um einen einheitlichen Luftraum<br />
nach europäischem Vorbild, in dem ein freier Marktzugang für<br />
alle <strong>Airlines</strong> angestrebt wird. Daraus entsteht ein erhebliches<br />
Potenzial für die Fluggesellschaften, ihren jeweiligen Markt anteil<br />
zu erhöhen, da sie unter anderem Zugang zu internationalen<br />
Kapital märkten sowie größere Freiheiten bei Streckenplanung<br />
und Preisgestaltung erhalten. Auch die Entstehung von so genannten<br />
Billigfluganbietern wird durch die Liberalisierung erleichtert.<br />
Die Vorteile der Liberalisierung betreffen nicht nur die Fluggesellschaften<br />
selbst, sondern die gesamte Wirtschaft eines Landes.<br />
Eine Studie, die Boeing und das Beratungsunternehmen<br />
Intervistas 2006 durchführten, ergab, dass die Verdopplung<br />
des Luftverkehrs im Zuge der Öffnung des europäischen Luftraumes<br />
einen Zuwachs von 1,4 Millionen neuen Arbeitsplätzen<br />
bewirkte. Im Jahr 2009 beauftragte die IATA Intervistas mit der<br />
Untersuchung der Effekte, welche die Liberalisierung auf zwölf<br />
verschiedene Märkte haben würde, darunter Singapur. Das<br />
Ergebnis lautete, dass die zwölf Länder allein durch die Öffnung<br />
ihrer Lufträume eine Steigerung des jährlichen Bruttoinlandsproduktes<br />
um 0,86 % erwarten könnten.<br />
Der Flugzeugmarkt<br />
Die Nachfrage nach neuen Flugzeugen wird maßgeblich von<br />
zwei Faktoren bestimmt: einerseits von dem Wachstum des<br />
Luftverkehrs, das zu immer neuen Verbindungen und höheren<br />
Frequenzen führt, und andererseits wird es zunehmend erforderlich,<br />
alternde Maschinen zu ersetzen. Flugzeuge haben eine<br />
Einsatzdauer von ungefähr 20 bis 30 Jahren, je nach Beanspruchung,<br />
wobei einzelne Maschinen auch deutlich länger fliegen.<br />
Insgesamt rechnen Airbus und Boeing daher mit einem Bedarf<br />
von rund 30.000 neuen Flugzeugen innerhalb der kommenden<br />
20 Jahre. Auf die Region Asien/Pazifik entfallen dabei laut Boeing<br />
etwa 34 %. Das entspricht einer Verdreifachung der Flugzeugzahl<br />
von 4.410 auf rund 13.480 in der Region.<br />
Auslieferungen neuer Passagier- und Frachtflugzeuge bis 2029<br />
(PROGNOSE)<br />
Neuauslieferungen<br />
20.000<br />
16.000<br />
12.000<br />
8.000<br />
4.000<br />
0<br />
Single-Aisles und<br />
kleine Düsenfrachter<br />
Quelle: Airbus. Eigene Darstellung.<br />
Passagierflugzeuge (≥ 100 Sitze)<br />
und Frachtflugzeuge (> 10 Tonnen)<br />
kleine Twin-Aisles<br />
und Regionalfrachter<br />
mittlere Twin-<br />
Aisles und Langstreckenfrachter<br />
Großraumflugzeuge<br />
und<br />
Großfrachter<br />
% Einheiten 69 % 17 % 7 % 7 %<br />
% Preis 4 0 % 26 % 16 % 18 %<br />
Die Zukunft der Großraumflugzeuge<br />
In ihren Markteinschätzungen gruppieren die großen Flugzeughersteller<br />
Airbus und Boeing sowie weitere Marktteilnehmer die<br />
globale Flugzeugflotte in der Regel nach Größenklassen, die zu<br />
ihrer jeweiligen Produktpalette passen. Die Markteinführung<br />
des derzeit größten Passagierflugzeuges der Welt – des Airbus<br />
<strong>A380</strong> – brachte die Erweiterung der bis dato üblichen Einteilung<br />
mit sich. Neben kleinen Regionalflugzeugen, den Narrowbody-<br />
oder Single-Aisle-Flugzeugen, die über einen Mittelgang<br />
zwischen den Sitzreihen in der Passagierkabine verfügen, und<br />
den Widebody- oder Twin-Aisle-Maschinen, die zwei parallele<br />
Gänge haben, werden nun auch Flugzeuge mit zwei übereinanderliegenden<br />
Passagierdecks als eigene Gruppe gefasst. Dazu<br />
gehören derzeit lediglich die Boeing 747 sowie der Airbus <strong>A380</strong>.<br />
Boeing prognostiziert für den asiatischen Raum die Auslieferung<br />
von 350 Großraumflugzeugen bis 2030. Airbus erwartet<br />
bis 2029 hierfür 623 Auslieferungen. Wie stark die Nachfrage<br />
nach den Großraumflugzeugen ist, wird unter anderem durch<br />
die Erwartungen an die Verteilung der Verkehrsströme in der<br />
Zukunft geprägt. Je nach dem, ob man wie Boeing mehr Punktzu-Punkt-Verbindungen<br />
oder mehr Flugverbindungen über große<br />
Drehkreuze nach dem so genannten Hub-and-Spoke-Prinzip<br />
(etwa: “Nabe und Speichen”) wie Airbus erwartet, kann die Einschätzung<br />
des Bedarfs sehr unterschiedlich ausfallen.<br />
Tatsächlich herrscht an großen Flughäfen, die als inter nationale<br />
Drehkreuze fungieren, bereits heute ein großes Gedränge. Die<br />
31
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
32<br />
Lande- und Startrechte, so genannte Slots, sind teuer und nur in<br />
begrenzter Zahl vorhanden. Hier zeigen sich die Vorteile großer<br />
Flugzeuge, wie des <strong>A380</strong>, die trotz hoher Passagierzahl nur einen<br />
Slot belegen. Weltweit können inzwischen circa 70 Flughäfen<br />
einen <strong>A380</strong> abfertigen, wobei allerdings einige noch nicht über<br />
direkte Zugänge zum Oberdeck des Flugzeuges verfügen, so<br />
dass das Boarding etwas länger dauert.<br />
Effizienz durch Größe<br />
Generell bieten große Flugzeuge, bei entsprechender Auslastung,<br />
einen deutlichen Effizienzgewinn für die Gesellschaften. So kann<br />
ein <strong>A380</strong> nicht nur mehr Passagiere befördern als andere Flugzeuge,<br />
er kann dies mit geringerem Treibstoffverbrauch pro Kopf<br />
tun. Airbus gibt für den <strong>A380</strong> in einer 3- Klassen- Konfiguration<br />
mit 525 Passagieren einen CO 2<br />
-Ausstoß von 75 Gramm pro<br />
Passagierkilometer an. Airbus vergleicht seinen <strong>A380</strong> mit der<br />
Boeing 747 – allerdings in einer Bestuhlung mit nur 370 Sitzen<br />
– und kommt auf eine Treibstoffersparnis von 17 % gegenüber<br />
dem älteren Konkurrenten.<br />
Neben der geringeren Umweltbelastung spielt der Treibstoffverbrauch<br />
vor allem bei der Kostenkalkulation eine große Rolle für<br />
die Fluggesellschaften. Kerosin wird im Jahr 2011 nach Vorhersage<br />
der IATA für etwa 30 % der Betriebskosten bei den <strong>Airlines</strong><br />
stehen – 4 % mehr als 2010 und bei einem prognostizierten Ölpreis<br />
von durchschnittlich 110 US-Dollar pro Barrel. Damit legt<br />
die IATA einen durchschnittlichen Ölpreis zu Grunde, der deutlich<br />
über dem Preis im Rekordjahr 2008 liegt, in dem Öl der Marke<br />
Brent im Schnitt bei knapp 97 US-Dollar pro Barrel kostete. Im<br />
Mai 2011 kostete das Barrel Brent durchschnittlich etwa 115<br />
US-Dollar. Welchen Einfluss die poli tischen Veränderungen in<br />
Nordafrika und dem Nahen Osten auf den Ölpreis haben werden,<br />
ist zurzeit noch nicht abschätzbar.<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Ölpreisentwicklung (US-Dollar/Barrel) 1980 bis 2030<br />
(PROGNOSE)<br />
Rückschau<br />
Prognose<br />
0<br />
1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030<br />
Quelle: EIA, IHS Global Insight, Airbus. Eigene Darstellung nach Airbus.<br />
Damit bildet die wirtschaftlich günstige Beschaffung von Treibstoff<br />
die voraussichtlich größte Herausforderung für die Fluggesellschaften<br />
in den kommenden Jahren. Entsprechend hoch<br />
ist das Interesse der Branche an effizienten Flugzeugen und<br />
hohen Auslastungsquoten.<br />
Mehr Passagiere pro Flug<br />
Der Grund für die derzeit relativ hohe Auslastung der Flugzeuge<br />
liegt in den Effizienzbemühungen der Fluggesellschaften unter<br />
anderem im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschafts krise,<br />
die sich in den Jahren 2008 und 2009 deutlich negativ auf die<br />
Geschäftsentwicklung der <strong>Airlines</strong> auswirkte. Die Gesellschaften<br />
reagierten mit der Konsolidierung ihres Angebotes, indem<br />
sie ihre Verbindungen überprüften und zum Teil reduzierten,<br />
ältere Maschinen stilllegten oder neue Flugzeuge später übernahmen<br />
sowie die Größe ihrer Flugzeuge den Passagierzahlen<br />
genauer anpassten und damit höhere Auslastungsfaktoren erreichten.<br />
Die Auslastungsfaktoren im Passagierbereich lagen<br />
saison bereinigt seit etwa Mitte 2009 zwischen 75 % und 80 %.<br />
Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Passagiere<br />
im Zuge der Krise waren die margenstarke First und Business<br />
Class, die vor allem von Geschäftsleuten genutzt werden. Dieses<br />
Segment konnte sich Anfang 2011 ein wenig erholen, wuchs<br />
aber in Folge des Erdbebens in Japan deutlich weniger als zunächst<br />
erwartet. Das Premiumsegment wird generell – anders<br />
als der Economybereich – von den Unsicherheiten am Ölmarkt<br />
auf Grund der geringeren Preissensitivität nicht so stark beeinflusst.<br />
Angesichts der positiven Entwicklung des Welthandels<br />
erwartet die IATA für 2011 ein Wachstum im Business- und First-<br />
Class-Segment von etwa 5 % bis 6 %.<br />
Luftfahrt und Naturereignisse<br />
Große Naturereignisse wie Vulkanausbrüche und Erdbeben sind<br />
meist lokal und zeitlich begrenzt und haben daher allenfalls<br />
kurzfristig Einfluss auf den Flugverkehr. Der Ausbruch des isländischen<br />
Vulkans Eyjafjallajökull 2010 zeigte allerdings, dass es<br />
durchaus zu starken Beeinträchtigungen kommen kann, wenn<br />
ein Gebiet mit hohem Flugaufkommen und engem Streckennetz,<br />
wie zum Beispiel Westeuropa, betroffen ist. Die Asche wolke des<br />
Vulkans führte zu einem Erliegen des westeuropäischen Flugverkehrs<br />
für mehrere Tage, was für die westeuropäischen Gesellschaften<br />
einen Einbruch der Passagierzahlen im April 2010 um<br />
11,7 % bedeutete. Weltweit fielen die Passagierzahlen in jenem<br />
Monat um 2,4 %, kehrten jedoch rasch wieder auf das vorherige<br />
Niveau zurück.<br />
Die Auswirkungen der Dreifachkatastrophe, die Japan am 11. März<br />
2011 ereilte, sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Dabei ist<br />
nach aktuellem Stand weniger eine kaum vorhandene Beeinträchtigung<br />
des Flugverkehrs durch die Zerstörungen oder die
Zahlen, Daten und Fakten | Der Markt<br />
Strahlung ein Problem, sondern vielmehr die Frage, wie schnell<br />
sich der Technologiestandort Japan regenerieren kann. Im März<br />
2011 etwa ging die Industrieproduktion um 15,3 % gegenüber<br />
dem Vormonat zurück. Wie stark dies den internationalen Flugverkehr<br />
beeinflusst, bleibt abzuwarten.<br />
Regulatorische Einflussnahme<br />
Für den Flugverkehr und die Fluggesellschaften allgemein, aber<br />
auch für die Werthaltigkeit einzelner Flugzeuge ist die Aus wirkung<br />
bestimmter regulatorischer Maßnahmen von Bedeutung. Das<br />
sind zum Beispiel Flugsteuern, emissionsabhängige Abgaben<br />
bzw. Emissionshandel, die im Zweifel auf die Flugpreise um gelegt<br />
werden und somit Einfluss auf die Nachfrage gege benenfalls<br />
preissensitiver Passagiere haben. Dazu gehören aber auch<br />
Nachtflugverbote oder Anflugverbote für Flugzeuge mit besonders<br />
hohem Schadstoffausstoß oder besonders laute Maschinen.<br />
Diese Verbote fördern auf Seiten der Fluggesellschaften ein<br />
Interesse an modernem, treibstoffeffizientem und leisem Fluggerät.<br />
Der Airbus <strong>A380</strong> vereinigt diese Eigenschaften zurzeit in<br />
optimaler Weise auf sich.<br />
33
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong><br />
34<br />
Der Airbus <strong>A380</strong> ist das derzeit größte Passagierflugzeug der<br />
Welt. Mit 72,72 Metern Länge und 79,75 Metern Breite ist die<br />
Maschine zwar nur etwas länger als der bisherige Rekord halter,<br />
die Boeing 747-400, doch auf Grund der beiden durch gehenden<br />
Passagierdecks erzielt der <strong>A380</strong> eine deutlich höhere Passagierkapazität:<br />
Bis zu 853 Menschen können bei einer Ein- Klassen-<br />
Konfiguration an Bord eines <strong>A380</strong> reisen. Bei einer Standard-<br />
3-Klassen-Konfiguration gibt Airbus die Passagierkapazität<br />
des <strong>A380</strong> mit 525 an, der Konkurrent 747-8 hat laut Boeing<br />
467 Sitze. Bislang haben die meisten <strong>Airlines</strong> beim <strong>A380</strong> eine<br />
Konfiguration mit weniger Sitzen gewählt, was den Komfort in<br />
diesem geräumigen und verhältnismäßig leisen Flugzeug noch<br />
zusätzlich verbessert.<br />
Das Flugzeug des <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> wird der<br />
erste <strong>A380</strong> sein, den <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> mit einer neuen Sitzplatzkonfiguration<br />
ausstattet. Dabei wird das Oberdeck komplett<br />
in Business-Class-Bestuhlung gestaltet, während sich die First<br />
Class sowie die Economy-Plätze auf dem Hauptdeck befinden.<br />
Insgesamt wird das Flugzeug über 409 Sitzplätze verfügen, davon<br />
zwölf First-Class-Suites, 86 Business-Class-Plätze und 311<br />
Sitze in der Economy Class.<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> hatte bereits bei ihrem ersten <strong>A380</strong> die Kabinenausstattung<br />
gegenüber ihren anderen Flugzeugen überarbeitet.<br />
So fliegen die Passagiere der Airline im <strong>A380</strong> luxuriöser<br />
als bisher – exklusiv für den <strong>A380</strong> erfand man die so genannten<br />
Suites, kleine separate First-Class-Abteile in edlem Design,<br />
die mit einem Bett und einem Ledersessel sowie hochwertiger<br />
Unterhaltungselektronik ausgestattet sind. Auch die Business<br />
und die Economy Class wurden für den <strong>A380</strong> neu und komfortabler<br />
als bisher gestaltet.<br />
Der <strong>A380</strong> in Zahlen<br />
Der Airbus <strong>A380</strong> hat nach Herstellerangaben eine Design-<br />
Reichweite von 15.400 Kilometern und fliegt mit einer Maximalgeschwindigkeit<br />
von Mach 0.89. Das maximale Abfluggewicht<br />
des <strong>A380</strong> beträgt 562 Tonnen und das maximale Landegewicht<br />
386 Tonnen. Das Hauptdeck in der Kabine ist 49,9 Meter lang<br />
und das Oberdeck 44,93 Meter. Die obere Kante des Seitenleitwerks<br />
befindet sich in gut 24 Metern Höhe. Das Seitenleitwerk<br />
ist so groß wie die Tragflächen eines Airbus A320. Im Unterdeck<br />
können zusätzlich zur Fracht Ruheräume für die Crew<br />
untergebracht werden. Der Rumpf hat einen elliptischen Querschnitt<br />
und ist bis zu 7,14 Meter breit. Die Breite der Innenkabine<br />
beträgt bei der Boeing 747 maximal 6,1 Meter, während<br />
die Passagiere im <strong>A380</strong> an der breitesten Stelle 6,5 Meter Platz<br />
haben. Im Hauptdeck des <strong>A380</strong> ist zudem bauartbedingt die<br />
Kabinenwand weniger gekrümmt, was den Eindruck von mehr<br />
Platz noch verstärkt. Das Lüftungssystem des Flugzeuges kann<br />
innerhalb von drei Minuten einen kompletten Luftaustausch<br />
vornehmen.<br />
Die Gesamtlänge der Maschine ist nur wenig größer als die Maße<br />
der Boeing 747-400, während die Spannweite der Tragflächen<br />
deutlich größer ist. Bei der Konstruktion sind die Airbus-Ingenieure<br />
bewusst innerhalb des Rahmens von 80 mal 80 Metern<br />
geblieben, was den Standardabmessungen eines Stellplatzes<br />
für ein Großraumflugzeug auf einem internationalen Flughafen<br />
entspricht. Deshalb kann der Superjumbo prinzipiell alle Flughäfen<br />
ansteuern, die auch von der rund 40 Jahre älteren Boeing<br />
747 angeflogen werden. Für eine zügige Abfertigung der vielen<br />
Passagiere eines <strong>A380</strong> sind einige Modifikationen an den Flughäfen<br />
erforderlich, etwa die Installation weiterer Fluggastbrücken<br />
zum Oberdeck sowie die Ausweitung der Warteräume im<br />
Abmessungen Airbus <strong>A380</strong>-800<br />
Länge 72,72 Meter<br />
Flügelspannweite 79,75 Meter<br />
Höhe 24,09 Meter
Zahlen, Daten und Fakten | Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong><br />
Insgesamt wird das<br />
Flugzeug über 409<br />
Sitzplätze verfügen,<br />
davon zwölf First-Class-<br />
Suites, 86 Business-<br />
Class-Plätze und 311 Sitze<br />
in der Economy Class.<br />
35<br />
Abflugbereich. Die Mindestaufenthaltsdauer eines <strong>A380</strong> auf<br />
einem Verkehrsflughafen mit auf die Dimensionen des Flugzeuges<br />
ausgerichteter Infrastruktur beträgt mit Von-Bord-Gehen<br />
der Passagiere, Rein igen und Beladung sowie Boarding der<br />
neuen Passagiere ungefähr 90 Minuten.<br />
Die Entwicklung eines Riesenfliegers<br />
Airbus begann bereits Anfang der 90er Jahre mit ersten Studien<br />
zu einem Flugzeug für etwa 500 Passagiere, um dem Vorsprung<br />
von Boeing im Segment der Großraumflugzeuge ein<br />
eigenes, deutlich moderneres Flugzeug entgegenzusetzen. In<br />
den 90er Jahren stellte der europäische Konzern ein Team für<br />
das zunächst A3XX getaufte Projekt zusammen. Die offizielle<br />
Markteinführung für das geplante Großflugzeug erfolgte im Jahr<br />
2000, nachdem Airbus die Mindestbestellmenge von 50 Jets<br />
über mehrere <strong>Airlines</strong> aufgenommen hatte. Im Januar 2005 fand<br />
der so genannte Rollout statt, bei dem der erste <strong>A380</strong> in einem<br />
Festakt der Öffentlichkeit präsentiert wurde.<br />
Am 27. April 2005 hob die Maschine in Toulouse das erste Mal<br />
zu einem vierstündigen Testflug über der Biskaya ab. An den<br />
Jungfernflug schloss sich eine intensive Testphase an, die zur<br />
Zertifizierung eines Flugzeuges und aller seiner Komponenten<br />
erforderlich ist. Dazu hatte Airbus bereits mehrere <strong>A380</strong> gebaut,<br />
von denen einer im Testverlauf planmäßig zerstört wurde.<br />
Von den fünf Maschinen, die für die Testflüge genutzt wurden,<br />
Airbus <strong>A380</strong>-800 – Meilensteine der Entwicklung<br />
Offizieller Programmstart<br />
Produktionsstart<br />
Beginn der ersten Endmontage<br />
Erste öffentliche Präsentation (Rollout)<br />
Erstflug<br />
Kombinierte Typenzertifizierung<br />
durch EASA und FAA<br />
Übergabe des ersten <strong>A380</strong><br />
an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Aufnahme des Linienflugdienstes<br />
Mai 2004<br />
Dezember 2000<br />
Januar 2002<br />
18. Januar 2005<br />
27. April 2005<br />
12. Dezember 2006<br />
15. Oktober 2007<br />
25. Oktober 2007<br />
Quelle: Avitas. Eigene Darstellung.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
36<br />
waren insgesamt vier mit Rolls-Royce-Triebwerken ausgestattet.<br />
Im Oktober 2007 schließlich wurde die erste Maschine an<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ausgeliefert, die am 25. des Monats ihren<br />
ersten Linienflug zwischen Singapur und Sydney absolvierte.<br />
Zu den zahlreichen Tests, die ein Passagierflugzeug im Rahmen<br />
seiner Verkehrszulassung durchlaufen muss, gehört unter anderem<br />
ein Evakuierungstest. Die Vorgabe der amerikanischen und<br />
europäischen Luftfahrtbehörden FAA und EASA ist dabei, das<br />
vollbesetzte Flugzeug bei Dunkelheit innerhalb von 90 Sekunden<br />
durch die Hälfte der vorhandenen Notausgänge vollständig<br />
zu evakuieren. Der Test wurde am 26. März 2006 in Hamburg<br />
Finkenwerder erfolgreich durchgeführt. 853 Testpassagiere und<br />
20 Crewmitglieder verließen das Flugzeug über Notrutschen innerhalb<br />
von 78 Sekunden.<br />
Spitzentechnologie für den Superjumbo<br />
Um ein so großes Flugzeug effizient betreiben zu können, musste<br />
Airbus bei der Entwicklung des <strong>A380</strong> neue Wege gehen. Unter<br />
anderem setzte der Flugzeugbauer neue Materialien ein und<br />
vergrößerte den Anteil von Verbundwerkstoffen am Flugzeug<br />
gegenüber älteren Modellen signifikant. So hat Airbus erstmals<br />
das neue Material Glare TM (kurz für “Glass fibre reinforced aluminium”)<br />
für die oberen Rumpfschalen genutzt. Das Material<br />
besteht aus abwechselnden Schichten einer Aluminiumlegierung<br />
und eines Glasfaserlaminats. Es ist sehr resistent gegen Materialermüdung,<br />
sehr stabil und ist dabei noch erheblich leichter<br />
als die bislang verwendeten Aluminiumverkleidungen. Damit reduziert<br />
Airbus gegenüber einem komplett aus Metall gebauten<br />
Flugzeug den Treibstoffverbrauch sowie die Wartungskosten. Insgesamt<br />
besteht der <strong>A380</strong> zu rund 25 % aus Verbundwerkstoffen.<br />
Das Cockpit des <strong>A380</strong> ist so weit wie möglich an dem<br />
Cockpit-Design der anderen Airbus-Modelle orientiert, was<br />
bei Airbus als Communality (etwa “Gemeinsamkeitsgrad”) bezeichnet<br />
wird. Dieses wird erreicht durch einen standardisierten<br />
Cockpit- Aufbau und ähnliche Betriebsabläufe sowie die von<br />
Airbus in den 80er Jahren eingeführte Fly-by-Wire-Technologie,<br />
eine elektronische Steuer technik im Unterschied zu der vorher<br />
üblichen mechanischen Steuerung. Die große Ähnlichkeit<br />
zwischen den verschiedenen Airbus-Flugzeugen ermöglicht es<br />
den Fluggesellschaften, ihre Piloten und Crews mit vergleichsweise<br />
kurzen Trainings auf neue Größenklassen umzuschulen.<br />
Crews können so die Qualifikation für mehrere Flugzeugtypen<br />
gleichzeitig haben und daher flexibel und somit für die <strong>Airlines</strong><br />
kostengünstiger eingesetzt werden.<br />
Auch im größten Passagierflugzeug der Welt ist das Cockpit an dem der anderen Airbus-Modelle orientiert, was die Bedienung<br />
für Piloten und Crew erleichtert.
Zahlen, Daten und Fakten | Das Flugzeug – der Airbus <strong>A380</strong><br />
Die Tragflächen und das Fahrwerk des <strong>A380</strong> wurden im Hinblick<br />
auf möglichst geringe Geräuschentwicklung bei Start, Landung<br />
und Überflug optimiert. Der <strong>A380</strong> erfüllt damit nicht nur alle aktuellen<br />
Lärmschutzvorschriften – auch die besonders strengen des<br />
Flughafens London Heathrow – sondern wird laut Airbus auch in<br />
absehbarer Zukunft neuen Lärmschutzstandards genügen. Auch<br />
im Inneren der Flugkabine ist es gelungen, die Lärmbelastung<br />
sehr gering zu halten. Nach Herstellerangaben generiert der Superjumbo<br />
50 % weniger Lärm beim Start und drei- bis viermal<br />
weniger Lärm bei der Landung als sein unmittelbarer Konkurrent<br />
bei einer um 40 % höheren Passagier kapazität. Hier setzt Airbus<br />
beim Wettbewerber eine Standard-3-Klassen-Konfiguration an.<br />
Die Triebwerke<br />
Der Airbus <strong>A380</strong> wird von vier Triebwerken angetrieben, die neu<br />
und speziell für das Airbus-Flaggschiff entwickelt wurden. Auch<br />
hierbei wurde in der Entwicklung auf geringe Lärmentwicklung<br />
Wert gelegt. Die <strong>Airlines</strong> können zwischen zwei unterschiedlichen<br />
Turbinen serien wählen, der Rolls-Royce Trent 900 und der Engine<br />
Alliance GP 7200. Die Rolls-Royce-Triebwerke stehen in zwei<br />
Versionen zur Verfügung, das Trent 970 mit 70.000 pound-force<br />
Schubkraft, das entspricht 311 Kilonewton, und das Trent 972<br />
mit 72.000 pound-force (320 Kilonewton). Zwei weitere Typen<br />
mit respektive 76.000 und 80.000 pound-force würden für<br />
künftige, schwerere Varianten des <strong>A380</strong> zur Verfügung stehen.<br />
Das Engine Alliance GP 7270 mit 70.000 pound-force (311 Kilonewton)<br />
wird ebenfalls für geplante schwerere <strong>A380</strong>- Versionen<br />
noch durch einen kräftigeren Typ ergänzt.<br />
Der <strong>A380</strong> des <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ist mit vier<br />
Rolls-Royce Trent 970 ausgestattet und trägt daher die Typenbezeichnung<br />
<strong>A380</strong>-841. Die beiden letzten Ziffern der Typenbezeichnung<br />
eines <strong>A380</strong> geben jeweils an, welche Turbine der<br />
Betreiber ausgewählt hat. Für die Rolls-Royce-Triebwerke stehen<br />
die Endziffern 41 und 42 (Trent 970 bzw. 972), für die Engine-<br />
Alliance-Turbine die 61 (GP 7270).<br />
Internationale Kooperation<br />
Die Endmontage des Airbus <strong>A380</strong> erfolgt überwiegend im<br />
Airbus-Stammwerk in Toulouse, doch die Einzelteile des Großflugzeuges<br />
werden in vielen unterschiedlichen Standorten innerhalb<br />
Europas produziert. So kommen beispielsweise die Tragflächen aus<br />
England und die Höhenleitwerke aus Spanien. Die Teile kommen<br />
komplett einbaufertig aus den einzelnen Standorten nach Toulouse,<br />
wo das Flugzeug zusammengebaut wird. Dabei werden wegen der<br />
Größe der Einzelteile eines <strong>A380</strong> überwiegend der Seeweg und die<br />
Straße genutzt. Airbus hat extra für diese großen Bauteile eigene<br />
Roll-on-Roll-off-Schiffe bauen lassen, die die Stücke aus allen Teilen<br />
Europas bis nach Bordeaux bringen. Von dort werden die Teile<br />
auf spezielle Flussschiffe ver laden, um schließlich das letzte Stück<br />
bis in die Werkshallen auf Lastwagen transportiert zu werden.<br />
Das fertig montierte Flugzeug fliegt von Toulouse nach Hamburg-<br />
Finkenwerder, wo es seine Lackierung und die Kabinenausstattung<br />
erhält. Die Übergabe an die Fluggesellschaften erfolgt für<br />
europäische und nah-östliche <strong>Airlines</strong> in Hamburg und für alle<br />
anderen in Toulouse.<br />
Bestellungen und Ablieferungen<br />
Zur Auslieferung kamen bisher bereits 49 <strong>A380</strong> (Stand: 30. Mai<br />
2011) von insgesamt 234 bestellten Maschinen. 18 Kunden,<br />
überwiegend große Fluggesellschaften aus Asien, Europa und<br />
dem Nahen Osten, haben das Großflugzeug bereits bei Airbus<br />
geordert. Eine Maschine wurde in der Ausstattung eines so genannten<br />
Flying Palace geordert – ein Privatjet für den Prinzen<br />
Walid Ibn Talal Al Saud. Aktuell fliegen <strong>A380</strong> mit den Farben von<br />
sechs Fluggesellschaften um den Globus. Neben <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>,<br />
dem Erstkunden, sind das Emirates, Qantas, Lufthansa,<br />
Air France und Korean.<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Bestellungen und Auslieferungen des <strong>A380</strong> kumuliert<br />
* Stand: Ende Mai 2011.<br />
Quelle: Airbus, Wikipedia. Eigene Darstellung.<br />
Bestellungen<br />
Auslieferungen<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011*<br />
Seit Indienststellung des ersten <strong>A380</strong> durch <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
konnten bereits rund 10 Millionen Passagiere mit den modernen<br />
Riesenflugzeugen fliegen (Stand: März 2011). Bei fast 28.000 kommerziellen<br />
Flügen konnten nahezu 250.000 Flugstunden absolviert<br />
werden. Circa 20 Flughäfen werden derzeit planmäßig mit<br />
<strong>A380</strong>-Maschinen angesteuert. Die Gesellschaften berichten zudem,<br />
dass Passagiere gezielt Verbindungen mit dem <strong>A380</strong> nachfragen,<br />
weshalb die Auslastung der Superjumbos höher ist als bei<br />
anderen Flugzeugtypen. Der <strong>A380</strong> erfüllt bzw. übertrifft laut Airbus<br />
die Erwartungen der bisherigen Betreiber hinsichtlich Treibstoffeffizienz,<br />
Wirtschaftlichkeit und Popularität bei den Passagieren.<br />
Wertgutachten<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> hat für den <strong>A380</strong> des Beteiligungsangebotes insgesamt<br />
drei Wertgutachten in Auftrag gegeben. Ein Wertgutach-<br />
37
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
38<br />
ten wurde von BK Associates, Inc., Manhasset, New York, USA,<br />
mit Datum vom April 2011 (im Folgenden: BK Associates) eines<br />
von The Aircraft Value Analysis Company (im Folgenden: AVAC),<br />
Bearley im Distrikt Stratford on Avon, Großbritannien, mit Datum<br />
vom 30. März 2011 und eines von Avitas, Inc., Chantilly,<br />
Virginia, USA, mit Datum vom 2. Mai 2011 (im Folgenden: Avitas)<br />
erstellt. Neben diesen drei Gutachten liegen keine weiteren<br />
Bewertungsgutachten vor.<br />
Avitas<br />
Avitas bietet Beratungsdienstleistungen und technischen Service<br />
im Luftfahrtsegment. Das Unternehmen ist für Fluggesellschaften,<br />
Finanzunternehmen, Anwaltskanzleien, Hersteller und Wartungsbetriebe<br />
tätig. Das Angebotsspektrum reicht von technischer<br />
Beratung und Gutachtertätigkeit für Flugzeuge über<br />
Markberichte und –vorhersagen bis hin zur Geschäftsplanung<br />
für Fluggesellschaften. Avitas betreibt Büros in Chantilly bei<br />
Washington DC und Betchworth nahe London.<br />
AVAC<br />
AVAC wurde 1991 gegründet. Das Unternehmen bietet Analysen<br />
zum Flugzeugmarkt sowie Wertgutachten für unterschiedliche<br />
Flugzeugtypen und Helikopter. Dabei stützt sich AVAC auf eine<br />
firmeneigene Datenbank mit mehr als 37.000 Flugzeugpreisen.<br />
Zu den Kunden gehören Finanzdienstleister sowie Banken, Exportkreditagenturen,<br />
Leasingunternehmen und Fluggesellschaften,<br />
die überwiegend in Europa, Asien und, etwas weniger, in<br />
Nordamerika tätig sind. AVAC gibt darüber hinaus verschiedene<br />
periodisch erscheinende Fachpublikationen zum Thema Flugzeugwerte<br />
heraus.<br />
BK Associates<br />
BK Associates, Inc. wurde im Jahr 1984 gegründet und hat sich<br />
auf Wertgutachten für Flugzeuge und damit im Zusammenhang<br />
stehende Dienste spezialisiert. Das Unternehmen verfügt unter<br />
anderem über Expertise in den Bereichen Leistungs analyse<br />
von Flugzeugen, Flugsicherung, Planung von Wartungszentren<br />
für Flugzeuge, Flugplananalysen für Fluggesellschaften, Lärmuntersuchungen<br />
und Management- und Organisations planung.<br />
Zu den Kunden von BK Associates gehören Fluggesellschaften,<br />
Flugzeug- und Triebwerkhersteller, Finanzdienstleister und<br />
Regie rungen.<br />
Dank seiner perfekt funktionierenden Finanz- und Transportinfrastruktur hat sich Singapur als Tor zum asiatisch-pazifischen<br />
Raum etabliert. Die Bevölkerung von Singapur zählt zu den wohlhabendsten der Welt.
Zahlen, Daten und Fakten | Das Flugzeug – der Airbus Xxxxxx <strong>A380</strong><br />
PROGNOSE Zukünftige Wertentwicklung für den <strong>A380</strong>-841 (Auslieferung Juni 2011)<br />
Alle Angaben in US-Dollar<br />
Jahr<br />
AVAC Avitas BK Abgerundeter Mittelwert<br />
2011 208.900.000 192.500.000 200.000.000 200.000.000<br />
2012 186.690.000 180.700.000 172.250.000 179.000.000<br />
2013 170.990.000 169.900.000 163.350.000 168.000.000<br />
2014 153.130.000 159.200.000 154.100.000 155.000.000<br />
2015 144.610.000 150.200.000 144.100.000 146.000.000<br />
2016 131.810.000 141.700.000 132.900.000 135.000.000<br />
2017 120.930.000 133.800.000 124.250.000 126.000.000<br />
2018 116.930.000 126.100.000 117.550.000 120.000.000<br />
2019 111.960.000 118.700.000 110.950.000 113.000.000<br />
2020 108.630.000 111.800.000 106.300.000 108.000.000<br />
39<br />
2021 105.600.000 105.200.000 100.650.000 103.000.000<br />
2022 94.990.000 98.900.000 95.800.000 96.000.000<br />
2023 86.700.000 93.000.000 92.850.000 90.000.000<br />
2024 84.830.000 87.300.000 88.850.000 86.000.000<br />
2025 78.020.000 81.800.000 83.100.000 80.000.000<br />
2026 71.110.000 76.400.000 81.000.000 76.000.000<br />
2027 64.260.000 71.100.000 75.150.000 70.000.000<br />
2028 59.920.000 65.900.000 71.050.000 65.000.000<br />
2029 55.950.000 60.700.000 67.950.000 61.000.000<br />
2030 49.830.000 55.600.000 64.350.000 56.000.000<br />
Marktwert und Prognose der zukünftigen Wertentwicklung<br />
Der Marktwert bei Auslieferung des Flugzeuges beträgt laut den<br />
vorliegenden Gutachten 200 Millionen US-Dollar (BK Associates),<br />
208,9 Millionen US-Dollar (AVAC) bzw. 192,5 Millionen US-<br />
Dollar (Avitas).<br />
Der Kaufpreis für das Flugzeug beträgt 185 Millionen US-Dollar<br />
und liegt damit unterhalb der von den Gutachtern ermittelten<br />
Werte, teilweise sogar deutlich darunter.<br />
Die Basisprognosen der Gutachten über die zukünftige Wertentwicklung<br />
werden in der Tabelle oben dargestellt. Die Jahres werte<br />
entsprechen dabei dem Quartal der Auslieferung und wurden<br />
unter Berücksichtigung einer unterstellten Inflations rate von<br />
2,5 % p. a. ermittelt. Die Tabelle weist auch den abgerundeten<br />
Mittelwert aus den drei Basisprognosen der Gutachten aus.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Die Leasingnehmerin<br />
40<br />
Die Leasingnehmerin, <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />
(im Folgenden: <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>), Singapur,<br />
ist der Flag Carrier des Stadtstaates Singapur.<br />
Die Airline führt ihre Wurzeln bis ins Jahr 1947<br />
zurück, als eine Maschine der damaligen Malayan<br />
Airways Limited zu ihrem ersten Linienflug von Singapur nach<br />
Kuala Lumpur abhob. Der Flugplan der Gesellschaft beschränkte<br />
sich damals auf lediglich drei wöchentliche Linienflüge, wurde<br />
aber schnell ausgebaut. 1963, zur Unabhängigkeit Malaysias,<br />
wurde die Gesell schaft unter dem Namen Malaysian Airways<br />
bekannt, 1966 wurde daraus Malaysia-<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>. 1972<br />
spaltete sich die Gesellschaft in <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> und Malaysian<br />
Airline System auf. Anlässlich dieser Trennung verschrieb<br />
sich <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> einem neuen, modernen Serviceansatz,<br />
den das Unternehmen noch heute verfolgt.<br />
In den 1980er Jahren setzte <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ihren Flottenausbau<br />
fort und bot als erste Gesellschaft mit einer Boeing 747-400<br />
eine internationale Linienverbindung über den Pazifik an. In den<br />
1990er Jahren führte die Airline den On-Board-Telefon service<br />
Krisfone und das Unterhaltungssystem Krisworld in ihren Flugzeugen<br />
ein und beauftragte 1998 eine Gruppe international bekannter<br />
Küchenchefs damit, die Bordverpflegung für <strong>Singapore</strong><br />
<strong>Airlines</strong> zu kreieren.<br />
Die <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Group umfasst neben der internationalen<br />
Airline verschiedene Tochterunternehmen, darunter SilkAir, eine regionale<br />
Fluggesellschaft mit rund 30 Zielen im asiatisch-pazifischen<br />
Raum, und den Reiseveranstalter Tradewinds. Darüber hinaus gehören<br />
die SIA Engineering Company, ein Anbieter für Flugzeugwartung,<br />
und SIA Cargo, eine Frachtfluglinie zur Unternehmensgruppe.<br />
Derzeit plant die <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Gruppe die Gründung eines<br />
eigenen Low Cost Carriers für den Langstreckenbereich.<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> verbindet Tradition mit modernem Service<br />
und wurde vielfach von Reise- und Lifestylemagazinen<br />
als beste Airline der Welt ausgezeichnet.<br />
Im Jahr 2000 platzierte <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> die ersten 19 Bestellungen<br />
für das neue Airbus-Flaggschiff <strong>A380</strong> (damals noch<br />
A3XX). Im Oktober 2007 übernahm sie als erste Fluggesellschaft<br />
weltweit einen <strong>A380</strong> in den Liniendienst.<br />
Serviceorientierung<br />
Bester Service gehört bei <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> zum unternehmerischen<br />
Selbstverständnis, angefangen bei erstklassiger Bordverpflegung<br />
über das vielfältige Unterhaltungsprogramm bis hin zum On-Board-<br />
Service durch die so genannten <strong>Singapore</strong> Girls, die Stewardessen,<br />
die mit ihren Sarong-Kebaya-Uniformen zum Markenzeichen der<br />
Airline geworden sind. Nicht zuletzt das hohe Serviceniveau führt<br />
immer wieder dazu, dass die Airline unter anderem von Reise- und<br />
Lifestylemagazinen als beste Airline der Welt ausgezeichnet wird.<br />
Flotte und Netzwerk<br />
Die Flotte von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> umfasst aktuell 108 Flugzeuge<br />
unterschiedlicher Größe. Dazu kommen 48 bestellte Flugzeuge<br />
und 46 Kaufoptionen (Stand: 31. März 2011). SIA Cargo verfügt<br />
über elf B747-Frachtmaschinen und SilkAir ergänzt die Konzernflotte<br />
um 18 Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge. <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
fliegt im internationalen Liniendienst regelmäßig mehr als 60 Ziele<br />
in über 30 Ländern an. Im Jahr 2000 schloss sich die Airline der<br />
Star Alliance an, der ersten sich weltweit erstreckenden Allianz<br />
von Fluggesellschaften.<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> positioniert sich im internationalen Wettbewerb<br />
vor allem über die hohe Servicequalität. Der Unternehmensstandort<br />
Singapur mit seinem international bedeutenden Hafen sowie dem<br />
Großflughafen <strong>Singapore</strong> Changi kann als weiterer Wettbewerbsvorteil<br />
des Unternehmens gelten. Der Flughafen ist ein internationales<br />
Drehkreuz und gehört sowohl nach Passagierzahl als auch nach<br />
Frachtumschlag zu den 30 größten Flughäfen der Welt (Stand: 2009).<br />
Finanzielle Situation<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> ist eine Aktiengesellschaft, deren Mehrheitseigner<br />
mit 55,01 % der Anteile die staatliche Investmentgesellschaft<br />
Temasek Holdings (Private) Limited (im Folgenden:<br />
Temasek) ist. Temasek wurde von Standard & Poor’s und Moody’s<br />
jeweils mit der Bestnote (AAA bzw. Aaa) bewertet. Weitere<br />
Gesellschafter von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> mit mehr als 5 % der<br />
Aktien sind Citibank Nominees (<strong>Singapore</strong>) Pte Ltd und DBS Nominees<br />
Pte Ltd.<br />
Das Geschäftsjahr von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> endet im März. Die folgenden<br />
Daten stützen sich auf den Bericht zum Finanzjahr 2010/2011<br />
sowie vorherige Jahresberichte. Die Jahresberichte stellen das konsolidierte<br />
Konzernergebnis dar, deshalb wird im Folgenden auf diese<br />
Zahlen Bezug genommen, soweit nicht als Zahl eines bestimmten<br />
Konzernunternehmens gekennzeichnet. Auf Grund der im Geschäftsjahr<br />
2009/2010 vorgenommenen Veräußerung der Anteile<br />
an dem Terminaldienstleister <strong>Singapore</strong> Airport Terminal Services<br />
(SATS) ist die Vergleichbarkeit der Zahlen teilweise eingeschränkt.
Zahlen, Daten und Fakten | Die Leasingnehmerin<br />
Von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> angeflogene Ziele<br />
Singapur<br />
41<br />
Quelle: www.singaporeair.com. Eigene Darstellung.<br />
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die international zu<br />
Rückgängen der Passagierzahlen führte, hatte sich im Geschäftsjahr<br />
2009/2010 auch für <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> spürbar in sinkenden<br />
Passagierzahlen niedergeschlagen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
stieg die Zahl der transportierten Passagiere wieder leicht<br />
an. Insgesamt flogen im Geschäftsjahr 2010/2011 16,6 Millionen<br />
Passagiere mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> bei einer Auslastungsquote<br />
im Passagiertransport von 78,5 % (Vorjahr: 78,4 %). Gleichzeitig<br />
sank die Gewinnschwelle bei der Auslastung deutlich, so dass<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> auf operativer Ebene einen Gewinn von rund<br />
851 Millionen Singapur-Dollar ausweisen konnte. Auch die anderen<br />
Konzerntöchter (SIA Engineering, SilkAir und SIA Cargo)<br />
trugen positiv zum Ergebnis bei. Insgesamt schloss die Gruppe<br />
das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis nach Steuern<br />
von 1.149 Millionen Singapur-Dollar ab.<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> hat sich innerhalb des schwierigen Wirtschaftsumfeldes<br />
der vergangenen Jahre solide dargestellt. Der<br />
Rückgang der Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2009/2010 wurde<br />
im Wesentlichen durch die Veräußerung der Anteile an dem<br />
Terminaldienstleister SATS ausgelöst. Das hohe Anlagevermögen<br />
ist durch die bilanzierten Flugzeuge geprägt. Der Konzern<br />
zeichnet sich unverändert durch eine hervorragende Eigenkapitalquote,<br />
eine vergleichsweise geringe Verschuldung sowie<br />
hohe kurzfristige Liquidität aus.<br />
Konzern<br />
– Millionen<br />
SGD* –<br />
31.03.2008<br />
Geschäftsjahr<br />
2007/2008<br />
31.03.2009<br />
Geschäftsjahr<br />
2008/2009<br />
31.03.2010<br />
Geschäftsjahr<br />
2009/2010<br />
31.03.2011<br />
Geschäftsjahr<br />
2010/2011<br />
Umsatz 15.973 15.996 12.707 14.525<br />
Operativer<br />
Gewinn<br />
2.125 904 63 1.271<br />
Operative<br />
Gewinnmarge<br />
13,3 % 5,6 % 0,5 % 8,8 %<br />
Jahresergebnis<br />
nach Steuern<br />
2.137 1.147 279 1.149<br />
Kurzfristige<br />
Liquidität<br />
5.119 3.848 4.472 7.434<br />
Eigenkapital 15.628 14.248 13.749 14.503<br />
Eigenkapitalquote<br />
59 % 58 % 61 % 59 %<br />
Bilanzsumme 26.514 24.576 22.484 24.544<br />
* Ein Singapur-Dollar entspricht zum Prospektaufstellungsdatum<br />
0,814 US-Dollar.<br />
Im laufenden Geschäftsjahr plant <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> die Übernahme<br />
von acht neuen <strong>A380</strong>. Im Gegenzug werden fünf B777<br />
und sieben B747-400 ausgemustert. Trotz der Verringerung der<br />
Flottengröße plant <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> jedoch Ende März 2012<br />
auf Grund der größeren Flugzeuge und einer besseren Ausnutzung<br />
der vorhandenen Maschinen eine Steigerung der verfügbaren<br />
Passagierkilometer um 6 %.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Die Asset Managerin<br />
42<br />
Asset Managerin des <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Airbus <strong>A380</strong> ist das Beratungsunternehmen<br />
EastMerchant Capital GmbH, Leipzig, ein Berater<br />
für Objektfinanzierungen mit Schwerpunkt in der Luftfahrt. Die<br />
EastMerchant GmbH wurde 1998 unter Beteiligung der Sachsen<br />
LB als Mehrheitsgesell schafter an den Standorten Düsseldorf<br />
und Leipzig gegründet. Das Unter nehmen übernahm die Verantwortung<br />
für Leasing- und Transportfinanzierungen gemäß<br />
§ 25a KWG für die Sachsen LB bis zu deren Verkauf im Jahre<br />
2007. Die EastMerchant GmbH war in diesem Zusammenhang<br />
zuständig für die komplette Wertschöpfungskette von Akquisition,<br />
Verhandlung, Abschluss bis hin zur Betreu ung komplexer<br />
Einzeltransaktionen.<br />
In Folge der Übernahme der Sachsen LB durch die Landesbank<br />
Baden-Württemberg LBBW im Jahr 2007 übernahmen die<br />
Gründungsgesellschafter der EastMerchant GmbH sämtliche<br />
Gesellschaftsanteile selbst und richteten das Geschäft des<br />
Unternehmens neu aus. Die EastMerchant GmbH wurde damit<br />
zum eigenständigen Berater und Arrangeur für Spezialfinanzierungen.<br />
Im August 2009 wurden die beiden Standorte gesellschaftsrechtlich<br />
neu aufgestellt in die EastMerchant GmbH,<br />
Düsseldorf und die EastMerchant Capital GmbH, Leipzig (gemeinsam<br />
EastMerchant).<br />
Die Emittentin hat mit der EastMerchant Capital GmbH einen<br />
Asset Management- und einen Remarketing-Vertrag abgeschlossen.<br />
Die Asset Managerin übernimmt damit eine Reihe von Verwaltungs-<br />
und Managementaufgaben für die Emittentin sowie<br />
die weitere Vermarktung des Flugzeuges. Der Leistungsumfang<br />
beider Verträge beinhaltet unter anderem:<br />
Begleitung der Vertragsverhandlungen zwischen Emittentin<br />
und Leasingnehmerin hinsichtlich der laufenden Wartungsverpflichtungen<br />
und des Rückgabezustandes des Flugzeuges,<br />
Laufende Überwachung des Wartungszustandes anhand von<br />
periodischen Meldungen der Fluggesellschaft sowie der Einhaltung<br />
aller relevanten Lufttüchtigkeitsanforderungen,<br />
Physische Inspektion des Flugzeuges und seiner technischen<br />
Dokumentation in angemessenen Zeiträumen,<br />
Begleitung der großen Inspektionen (so genannte Heavy Maintenance<br />
Checks),<br />
Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des Flugzeuges<br />
bei seiner Rückgabe am Ende des Leasingvertrages,<br />
Umfassendes Remarketing mit dem Ziel der Neuvermietung<br />
bzw. des Verkaufs des Flugzeuges.<br />
Darüber hinaus obliegt der Asset Managerin die laufende Kommunikation<br />
mit der Leasingnehmerin, wobei sie sich unter anderem<br />
um Fragen der Terminierung und Über wachung von Wartungsund<br />
Inspektionsarbeiten sowie Prüfung der fortlaufenden ordnungsgemäßen<br />
Versicherung des Flugzeuges kümmert.<br />
Die Asset Managerin berichtet an die Emittentin über den technischen<br />
Zustand des Flugzeuges, die finanzielle und wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Leasingnehmerin sowie die Entwicklung<br />
des Flugzeugmarktes. Zur technischen Beurteilung der Flugzeuge<br />
arbeitet sie mit einem britischen Ingenieurteam zusammen,<br />
das nach Angaben der Asset Managerin mit über 25 Jahren<br />
erfolgreicher Tätigkeit zu den Marktführern auf dem Gebiet<br />
der technischen Beratung und der Vermarktung von Flugzeugen<br />
gezählt wird.<br />
Erfahrung der Asset Managerin<br />
Die Spezialisten von EastMerchant sind seit über zehn Jahren<br />
im Bank- und Leasinggeschäft tätig. So konnten sie einen umfangreichen<br />
Erfahrungsschatz im Transportsektor und in der Verhandlung<br />
von Kredit- und Leasingverträgen erwerben. Insgesamt<br />
hat EastMerchant die Finanzierung von mehr als 130 Flugzeugen<br />
koordiniert. Aktuell berät das Unternehmen unter anderem eine<br />
Leasinggesellschaft bei der Erneuerung ihrer Flotte im Hinblick<br />
auf die Auswahl geeigneter Flugzeuge, Erwerb vom Hersteller<br />
sowie Finanzierung der Maschinen.<br />
Nachfolgender Tabelle sind die erfolgreich begleiteten Flugzeugtransaktionen<br />
von EastMerchant zu entnehmen.
Zahlen, Daten und Fakten | Die Asset Managerin<br />
Erfolgreich begleitete Flugzeugtransaktionen von EastMerchant<br />
Jahr Kunde Finanzierungsobjekt Kommentar<br />
1999 British Airways 1 Boeing 777-200 US Steuerlease<br />
1999 Iberbus 1 Airbus A340-300 Deutscher Steuerlease<br />
1999 Monarch <strong>Airlines</strong> 2 Airbus A321-200 Deutscher Steuerlease<br />
1999 American <strong>Airlines</strong> 2 Boeing 757-200 Finanzierung<br />
2000 Airbus Industrie 1 Airbus A300-600 ST “Beluga” Deutscher Steuerlease<br />
2000 Iberbus 2 Airbus A340-300 Deutscher Steuerlease<br />
2000 United Parcel Service 2 Airbus A300-600 R Deutscher Steuerlease<br />
2000 SAS 6 Boeing 737-600 Finanzierung<br />
2000 Mesa <strong>Airlines</strong> 3 Bombardier CRJ-200 LR Junior Loan<br />
2000 Swissair 1 Airbus A319-100 Japanischer Lease<br />
2001 Lufthansa Cargo AG 1 MD 11 US Steuerlease<br />
43<br />
2001 Air Canada 3 Airbus A321-200 Strukturierter <strong>Fonds</strong><br />
2001 Lufthansa AG 1 Boeing 747-400 US Steuerlease<br />
2001 American <strong>Airlines</strong> 5 Boeing 737-800,<br />
1 Boeing 777-200<br />
Finanzierung<br />
2002 JetBlue Airways 3 Airbus A320-200 Junior Loan<br />
2003 Cirrus <strong>Airlines</strong> 1 Dash 8-100 Finanzierung<br />
2003 Monarch <strong>Airlines</strong> 1 Airbus A321 Strukturierter <strong>Fonds</strong><br />
2004 Monarch <strong>Airlines</strong> 1 Airbus A321 Strukturierter <strong>Fonds</strong><br />
2004 Air France 2 Boeing 747-400M Operate Lease<br />
2004 Chautauqua <strong>Airlines</strong> 3 Embraer ERJ-135 LR,<br />
1 Embraer ERJ-145 LR<br />
2004 Martinair 2 Boeing 767-300ER,<br />
2 Boeing 747-200 C<br />
2004 LOT Polish Airways 1 Boeing 767-300ER,<br />
5 Boeing 737-300/-400<br />
Finanzierung<br />
Operate Lease<br />
Operate Lease<br />
2004 COPA <strong>Airlines</strong> 4 Boeing 737-700 Exim Finanzierung<br />
2004 Air Nostrum 1 CRJ 200ER Mietkauf<br />
2005 Mesa <strong>Airlines</strong> 2 CRJ 200LR US Lease<br />
2005 Korean <strong>Airlines</strong> 4 Boeing 747-400 Finanzierung<br />
2005 Virgin Atlantic Airways 1 Airbus A340-600 Operate Lease<br />
2005 Projektfinanzierung<br />
Frachterumrüstung<br />
1 MD-11 Operate Lease<br />
2005 Cargolux 1 Boeing 747-400 F Operate Lease
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Erfolgreich begleitete Flugzeugtransaktionen von EastMerchant<br />
Jahr Kunde Finanzierungsobjekt Kommentar<br />
2005 TUI 3 Boeing 767-300ER Operate Lease<br />
2005 Emirates 1 Airbus A340-300 Finanzierung<br />
2005 US Airways 9 Boeing 757-200 Operate Lease<br />
2006 Projektfinanzierung<br />
Frachterumrüstung<br />
1 MD-11 Operate Lease<br />
2006 Sachsen LB 25 Flugzeugfinanzierungen Portfolioverkauf<br />
2006 <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> 3 Boeing 777-300 Operate Lease<br />
2006 Republic <strong>Airlines</strong> 2 ERJ-170 US Lease<br />
2006 Continental <strong>Airlines</strong> 1 Boeing 737-800 Finanzierung<br />
2006 Air One 1 Airbus A320-200 Finanzierung<br />
44<br />
2007 Air One 1 Airbus A320-200 Finanzierung<br />
2007 Swiss International Air Lines 1 Airbus A330-200 Operate Lease<br />
2007 US Airways 8 Boeing 757-200 Operate Lease<br />
2007 Air One 1 CRJ 900 Finanzierung<br />
2007 Air One 2 Airbus A320-200 Junior Loan<br />
2007 Continental <strong>Airlines</strong> 1 Boeing 777-200ER Finanzierung<br />
2007 Air One 2 CRJ 900 Junior Loan<br />
2007 GirJet 1 Boeing 747-200CF Operate Lease<br />
2007 Northwest <strong>Airlines</strong> 1 Airbus 330-300 Finanzierung<br />
2007 GOL 1 Boeing 767-200ER Operate Lease<br />
2007 Gulf Air 1 Airbus 340-300 Finanzierung<br />
2008 LOT Polish Airways 2 Boeing 737-300,<br />
3 Boeing 737-400<br />
Operate Lease<br />
2008 XL Airways 1 Boeing 737-800 Operate Lease<br />
2008 Air One 4 Airbus 320-200 German Operating Lease<br />
2009 Air France 1 Airbus 380-800 German Operating Lease<br />
2010 Air France 2 Airbus 380-800 German Operating Lease<br />
2011 S.A.T. 2 Airbus 319-100 Operating Lease
Zahlen, Daten und Fakten | Investitions- und Finanzierungsrechnung Xxxxxx<br />
Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
PROGNOSE<br />
Investition<br />
In USD<br />
In % der Gesamtinvestition<br />
inklusive Agio<br />
In % des Kommanditkapitals<br />
inklusive Agio<br />
Objektbezogene Kosten<br />
1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />
Summe 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />
Vergütungen für Dienstleistungen<br />
2. Eigenkapitalvermittlung, Werbung und Marketing 1) 9.509.046 4,6 % 10,3 %<br />
3. Projektierung 2.468.850 1,2 % 2,7 %<br />
4. Vermittlung des Leasingvertrages/Strukturierungskosten/<br />
Vermittlung der Zwischenfinanzierung/Asset Management<br />
2.164.381 1,1 % 2,4 %<br />
5. Einrichtung Treuhand 72.000 0,0 % 0,1 %<br />
Summe 14.214.277 6,9 % 15,4 %<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
6. Rechts- und Steuerberatungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />
Bankgebühren, Gutachten, Handelsregister, etc.<br />
4.030.053 2,0 % 4,4 %<br />
45<br />
7. Zwischenfinanzierungszinsen 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />
Summe 5.379.914 2,6 % 5,8 %<br />
8. Liquiditätsreserve 1) 146.130 0,1 % 0,2 %<br />
Gesamtinvestition 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />
PROGNOSE<br />
Finanzierung<br />
In USD In % der Gesamtinvestition<br />
inklusive Agio<br />
In % des Kommanditkapitals<br />
inklusive Agio<br />
9. Fremdkapital 111.300.000 54,4 % 120,9 %<br />
10. Kommanditkapital<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH 100 0,0 % 0,0 %<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5.100 0,0 % 0,0 %<br />
Emissionskapital 1) 87.700.000 42,8 % 95,2 %<br />
Summe 87.705.200 42,8 % 95,2 %<br />
11. Agio 1) 4.385.260 2,1 % 4,8 %<br />
12. Liquidität aus der Betriebsphase 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />
Gesamtfinanzierung 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />
1)<br />
Sofern die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch<br />
zusätzliches Kommanditkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Erläuterungen zur Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
46<br />
Allgemeines<br />
Die vertraglichen Grundlagen der Investitions- und Finanzierungsrechnung,<br />
insbesondere zu Vergütungen und deren Fälligkeiten,<br />
werden ausführlich im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”<br />
auf Seite 68 ff. dargestellt.<br />
Die in der Investitions- und Finanzierungsrechnung ausgewiesenen<br />
Kostenpositionen basieren im Wesentlichen auf abgeschlossenen<br />
Verträgen, dem Letter of Intent (“LOI”), den Term Sheets, dem<br />
Stand der Vertragsentwürfe zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung,<br />
gesetzlichen Vorschriften, sorgfältigen Kostenanalysen<br />
und Erfahrungswerten sowie getroffenen Annahmen der Anbieterin.<br />
Sofern nichts anderes angegeben ist, werden alle Beträge ohne<br />
Berücksichtigung der Umsatzsteuer kalkuliert, da entweder die<br />
Leistungen von der Umsatzsteuer befreit oder aber die Umsatzsteuerbeträge<br />
als Vorsteuern abzugsfähig sind. Sollte es zu Abweichungen<br />
gegenüber den kalkulatorisch angesetzten Werten<br />
kommen, so gehen diese zu Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve<br />
der Emittentin.<br />
INVESTITION<br />
Zu 1. Anschaffungskosten des Flugzeuges<br />
Im Kaufvertrag wird zwischen der Emittentin und <strong>Singapore</strong><br />
<strong>Airlines</strong> Limited ein Kaufpreis für das Flugzeug in Hohe von<br />
185.000.000 US-Dollar vereinbart. Der Kaufpreis ist zum Übernahmezeitpunkt<br />
des Flugzeuges, insofern also prognosegemäß<br />
zum 29. Juli 2011, zu zahlen.<br />
Zu 2., 3. Eigenkapitalvermittlung, Werbung und Marketing,<br />
Projektierung<br />
Hierbei handelt es sich um die vertraglich vereinbarten Vergütungen<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG gemäß entsprechendem Geschäftbesorgungsvertrag.<br />
Die Vergütungen für Eigenkapitalvermittlung, Werbung und<br />
Marketing betragen insgesamt 9.509.046 US-Dollar und sind<br />
anteilig verdient in Abhängigkeit von der Höhe des vermittelten<br />
Emissionskapitals und zahlbar nach Liquiditätslage der Emittentin,<br />
spätestens zum Zeitpunkt der vollständigen Beendigung<br />
der Platzierung. Die Vergütung für Projektierung in Höhe von<br />
2.468.850 US-Dollar ist anteilig verdient in Abhängigkeit von<br />
der Höhe des vermittelten Emissionskapitals und zahlbar nach<br />
Liquiditätslage der Emittentin, spätestens zum Zeitpunkt der<br />
Beendigung der Platzierung.<br />
Die vertraglichen Vergütungen setzen sich im Einzelnen wie in<br />
der Tabelle dargestellt zusammen.<br />
Eigenkapitalvermittlung<br />
Werbung Marketing<br />
Projektierung<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />
9.209.046 US-Dollar<br />
300.000 US-Dollar<br />
2.468.850 US-Dollar<br />
Zu 4. Vermittlung des Leasingvertrages/Strukturierungskosten/Vermittlung<br />
Zwischenfinanzierung/Asset Management<br />
Hierbei handelt es sich um die vertraglich vereinbarte Vergütungen<br />
der EastMerchant Capital GmbH in Höhe von 1.329.381 US-Dollar.<br />
Die Vergütung für die Vermittlung des Leasingvertrages entsteht<br />
bei Abschluss des Leasingvertrages und ist fällig in Abhängigkeit<br />
von der Höhe des platzierten Eigenkapitals.<br />
Die Vergütung für die Vermittlung der Zwischenfinanzierung in<br />
Höhe von 750.000 US-Dollar entsteht und ist fällig bei Auszahlung<br />
der Finanzierung.<br />
Die Vergütung für das Asset Management in Höhe von 85.000<br />
US-Dollar entsteht und ist fällig zum Zeitpunkt des Erwerbs<br />
des Flugzeuges.<br />
Zu 5. Einrichtung Treuhand<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält einmalig für die Einrichtung der-<br />
Treuhandverwaltung im Jahr 2011 eine vertragliche Vergütung<br />
von 72.000 US-Dollar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie<br />
ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des vermittelten Kommanditkapitals<br />
verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />
Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der Platzierungsfrist.<br />
Zu 6. Rechts- und Steuerberatungskosten,<br />
Mittelverwendungs kontrolle, Bankgebühren, Gutachten,<br />
Handelsregister etc.<br />
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für<br />
die Dienstleistungen Rechts- und Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle<br />
als auch für die Erstellung der erforderlichen<br />
Gutachten. Des Weiteren sind Gebühren für die Bearbeitung der<br />
Finanzierungen 3.268.200 US-Dollar im ausgewiesenen Betrag<br />
enthalten sowie Bereitstellungszinsen.<br />
Zu 7. Zwischenfinanzierungszinsen<br />
Der in dieser Position ausgewiesene Betrag stellt die kalkulierten<br />
Zwischenfinanzierungszinsen für die Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />
dar. Es wurde hierbei von Zinssatz in Hohe von 7,2 % p. a.<br />
für die in Anspruch genommenen Beträge (August bis Dezember<br />
2011) ausgegangen.
Zahlen, Daten und Fakten | Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
Zu 8. Liquiditätsreserve<br />
Durch Abweichungen in den Positionen, deren Höhe vertraglich<br />
nicht fixiert wurde, kann sich die Liquiditätsreserve entsprechend<br />
vermindern oder erhöhen. Die Liquiditätsreserve dient<br />
unvorhergesehenen Ausgaben und dem Ausgleich unterjähriger<br />
Liquiditätsschwankungen und damit der Dispositionsfähigkeit<br />
der Emittentin.<br />
FINANZIERUNG<br />
Zu 9. Fremdkapital<br />
Die Finanzierung des Kaufpreises soll zum Teil durch ein langfristiges<br />
Darlehen in Höhe von 111.300.000 US-Dollar erfolgen.<br />
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwölf Jahre ab Übernahme<br />
des Flugzeuges. Das Darlehen wird monatlich annuitätisch nachschüssig<br />
getilgt.<br />
Langfristiges Darlehen<br />
Darlehen PROGNOSE<br />
111.300.000 US-Dollar<br />
Tilgungsbeginn 29. August 2011<br />
Letzte Rate 29. Juli 2023<br />
Zu 10. Kommanditkapital<br />
Es handelt sich um das gemäß § 3 Ziffer 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin vorgesehene Kommanditkapital<br />
in Höhe von insgesamt 87.705.200 US-Dollar. Das Kommanditkapital<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung setzt sich gemäß<br />
der Tabelle aus den Einlagen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets<br />
GmbH und der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH zusammen. Das geplante<br />
Emissionskapital beträgt insgesamt 87.700.000 US-Dollar.<br />
Zu 11. Agio<br />
Es handelt sich hierbei um das gemäß § 3 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu zahlende Agio in Hohe von 5 % auf die<br />
Pflichteinlage.<br />
Zu 12. Liquidität aus der Betriebsphase<br />
Zur Bedienung der Zwischenfinanzierungszinsen werden laufende<br />
Einnahmen verwandt. Der Betrag wird daher sowohl in der<br />
Investitions- und Finanzierungsrechnung als auch in der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
ausgewiesen.<br />
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Die Gesamthöhe der zu leistenden Provisionen, insbesondere<br />
Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, beträgt<br />
14.142.277 US-Dollar.<br />
47<br />
Der die langfristige Finanzierung übersteigende Kapitalbedarf<br />
soll durch Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von insgesamt<br />
76.000.000 US-Dollar abgedeckt werden. Die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
werden durch die Einlagen der Anleger<br />
zurückgeführt.<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen PROGNOSE<br />
Darlehen I<br />
46.000.000 US-Dollar<br />
Laufzeit bis 31. Januar 2012<br />
Zinssatz<br />
Darlehen II<br />
US-Dollar-LIBOR zuzüglich 2,5 % Marge<br />
30.000.000 US-Dollar<br />
Laufzeit bis 31. Dezember 2011<br />
Zinssatz 9 % p. a.<br />
Die Darlehen sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht<br />
zugesagt.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Langfristige Prognoserechnung der Emittentin<br />
PROGNOSE Liquiditätsrechnung<br />
in US-Dollar<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
1. Einnahmen aus Leasingraten 7.890.250 18.936.600 18.936.600 18.936.600 18.936.600 18.936.600 18.936.600<br />
2. <strong>Fonds</strong>- und Verwaltungskosten 160.423 375.588 381.986 388.511 395.168 401.957 408.882<br />
3. Asset Management 33.333 80.000 81.600 83.232 84.897 86.595 88.326<br />
4. Zinsaufwendungen 2.815.370 4.189.259 3.868.565 3.534.858 3.187.609 2.826.267 2.450.263<br />
5. Ergebnis vor Steuern 4.881.124 14.291.753 14.604.449 14.929.999 15.268.927 15.621.781 15.989.129<br />
6. Tilgung Fremdkapital 2.565.109 7.902.594 8.223.287 8.556.995 8.904.244 9.265.585 9.641.590<br />
7. Liquiditätsreserve Investitionsphase 146.130 - - - - - -<br />
8. Auszahlungen 1) 1.578.756 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774<br />
in % 1), 2), 3) 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20<br />
48<br />
9. Veränderung der Liquiditätsreserve 883.389 74.385 66.387 58.229 49.909 41.421 32.764<br />
10. Liquiditätsreserve 883.389 957.774 1.024.161 1.082.391 1.132.300 1.173.721 1.206.485<br />
PROGNOSE Steuerliche<br />
Ergebnisrechnung in US-Dollar<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
11. Ergebnis vor Steuern 4.881.124 14.291.753 14.604.449 14.929.999 15.268.927 15.621.781 15.989.129<br />
12. Abschreibungen 6.943.616 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678<br />
13. Aufwendungen Investitionsphase 3.268.200<br />
14. Steuerliches Ergebnis -5.330.692 -2.372.924 -2.060.229 -1.734.679 -1.395.750 -1.042.896 -675.549<br />
in % 2) -6,08 -2,71 -2,35 -1,98 -1,59 -1,19 -0,77<br />
15. Zu versteuerndes Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0<br />
in % 2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1)<br />
Die Auszahlungen beinhalten auch die Rückführung des eingesetzten Kapitals.<br />
2)<br />
Alle Prozentangaben beziehen sich auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />
3)<br />
Die Auszahlungen der Jahre 2011 sowie 2026 erfolgen zeitanteilig.
Zahlen, Daten und Fakten | Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
18.936.600 18.936.600 18.936.600 17.451.350 15.372.000 15.372.000 13.867.000 11.760.000 6.860.000<br />
415.946 423.151 430.500 437.996 445.642 453.440 461.395 469.509 278.708<br />
90.093 91.895 93.733 95.607 97.520 99.470 101.459 103.489 61.576<br />
2.059.000 1.651.859 1.228.196 795.367 431.200 90.643 - - -<br />
16.371.562 16.769.696 17.184.172 16.122.380 14.397.639 14.728.446 13.304.145 11.187.002 6.519.716<br />
10.032.853 10.439.994 10.863.657 10.091.758 8.769.306 6.043.027 - - -<br />
- - - - - - - - -<br />
6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 6.314.774 8.331.994 11.401.676 12.278.728 7.162.591<br />
7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 9,50 13,00 14,00 14,00<br />
23.934 14.927 5.740 -284.152 -686.442 353.425 1.902.469 -1.091.726 -642.875<br />
49<br />
1.230.419 1.245.347 1.251.087 966.935 280.493 633.918 2.536.387 1.444.662 801.787<br />
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
16.371.562 16.769.696 17.184.172 16.122.380 14.397.639 14.728.446 13.304.145 11.187.002 6.519.716<br />
16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 16.664.678 9.721.062 - - -<br />
-293.116 105.018 519.495 -542.298 -2.267.039 5.007.384 13.304.145 11.187.002 6.519.716<br />
-0,33 0,12 0,59 -0,62 -2,58 5,71 15,17 12,76 7,43<br />
0 0 0 0 0 0 1.408.372 11.187.002 6.519.716<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,61 12,76 7,43
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Erläuterungen zur langfristigen Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
50<br />
Allgemeines<br />
Die langfristige Prognoserechnung basiert im Wesentlichen<br />
auf abgeschlossenen Verträgen wie dem Gesellschaftsvertrag,<br />
dem Asset-Management- und dem Remarketing-Vertrag, dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag, dem LOI und dem Stand der<br />
Vertragsentwürfe zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, insbesondere<br />
dem Leasingvertrag und den Darlehensverträgen.<br />
Einzelne Kosten positionen wurden auf der Grundlage von allgemeinen<br />
Branchen erfahrungswerten angesetzt bzw. geschätzt.<br />
Dies sind die Aufwendungen für Versicherungen, Buchhaltung,<br />
Steuerberatung und Jahresabschlüsse.<br />
Kalkulatorisch wurde unterstellt, dass das Kommanditkapital<br />
bis zum 31. Dezember 2011 vollständig eingezahlt ist und die<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierungen bis zu diesem Zeitpunkt<br />
abgelöst werden. Die geplante Übernahme des Flugzeuges am<br />
29. Juli 2011 wird in der Prognoserechnung aus Vereinfachungsgründen<br />
auf den 1. August 2011 gelegt.<br />
Zu 1. Einnahmen aus Leasingraten<br />
Die Leasingraten sind von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> monatlich im Voraus<br />
zu entrichten. In der Prognoserechnung wird davon ausgegangen,<br />
dass die Leasingnehmerin die Verlängerungsoption mit<br />
dreijähriger Laufzeit ausübt. Für diese erste Verlängerungs option<br />
wird eine Marktrate unterstellt, die den Mittelwert von drei<br />
gutachterlichen Werten entspricht. Da dieser gutachterliche Wert<br />
über der zu zahlenden Mindestrate in Höhe von 980.000 US-<br />
Dollar liegt, mindert sich diese durch die Profit-Sharing-<br />
Regelung im Leasingvertrag.<br />
POGNOSE<br />
Gutachter<br />
AVAC<br />
Avitas<br />
BK Associates<br />
Mittelwert<br />
Profit-Sharing für die Leasingnehmerin<br />
Leasingraten für die Emittentin<br />
Marktleasingrate für<br />
einen 10 Jahre alten<br />
Airbus <strong>A380</strong> pro Monat<br />
1.480.000 US-Dollar<br />
1.244.000 US-Dollar<br />
1.495.000 US-Dollar<br />
1.406.000 US-Dollar<br />
125.000 US-Dollar<br />
1.281.000 US-Dollar<br />
Weiter ist unterstellt, dass die Leasingnehmerin auch die weiteren<br />
Optionen für zweimal ein Jahr zu je 980.000 US-Dollar<br />
pro Monat erklären wird.<br />
Zu 2. <strong>Fonds</strong>- und Verwaltungskosten<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält ab 2012 eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 25.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, für 2011 anteilig ab Übernahme<br />
des Flugzeuges. Diese Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2012<br />
um 2,0 % jährlich.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ab 2012 eine<br />
jährliche Haftungsvergütung in Höhe von 10.000 US-Dollar zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, für 2011 anteilig ab<br />
Übernahme des Flugzeuges.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält ab 2012 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 0,3 % des verwalteten Kommanditkapitals zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, für 2011 anteilig ab Übernahme des<br />
Flugzeuges. Die Vergütung wird ab 2012 um 2 % p. a. gesteigert.<br />
Für Steuerberatungskosten sowie sonstige Verwaltungskosten<br />
(z. B. Prüfung des Jahresabschlusses) wurde eine Pauschale<br />
von 25.500 US-Dollar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
angenommen. Dieser Betrag erhöht sich ab 2012 jährlich um<br />
2,0 %. Für Versicherungskosten wurde ein jährlicher Betrag von<br />
10.700 US-Dollar, für 2011 anteilig, angesetzt. Darüber hinaus<br />
wurde eine jährliche Ausgabeposition von 15.000 US-Dollar für<br />
Kosten der Emittentin (unter anderem vereinbartes Investment<br />
Monitoring) berücksichtigt.<br />
In der Prognoserechnung wurde in Bezug auf die <strong>Fonds</strong>- und<br />
Verwaltungskosten davon ausgegangen, dass die Emittentin<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />
Zu. 3 Asset Management<br />
Die EastMerchant Capital GmbH erhält vereinbarungsgemäß<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 80.000 US-Dollar zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird zeitanteilig<br />
ab Übernahme des Flugzeuges fällig und steigert sich ab 2013<br />
um 2,0 % p. a. Es wird davon ausgegangen, dass die Emittentin<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />
Zu 4. Zinsaufwendungen<br />
Unter die Zinsaufwendungen fallen die Zinszahlungen zur Bedienung<br />
der Zinsverpflichtungen aus dem langfristigen Darlehen<br />
und dem Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />
Das langfristige Darlehen wird auf monatlicher Basis verzinst.<br />
Die Zinszahlungen erfolgen monatlich nachschüssig. Der prognostizierte<br />
Zinssatz inklusive Marge für die Gesamtlaufzeit des<br />
Darlehens beträgt 3,985 % p. a. Der tatsächliche Zinssatz wird<br />
zwei Tage vor Auszahlung fixiert und für die Gesamtlaufzeit des<br />
Darlehens festgelegt. Sollte sich der Zinssatz bis zum Abschluss<br />
der Zinssicherung gegenüber der Prognose ändern, wird sich<br />
analog dazu die Leasingrate ändern.<br />
Für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung wurde ein Zinssatz<br />
von 7,2 % p. a. angenommen. Die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
haben eine Laufzeit von fünf bzw. sechs Monaten.
Zahlen, Daten und Fakten | Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Zu 5. und 11. Ergebnis vor Steuern<br />
Das Ergebnis vor Steuern ergibt sich als Differenz zwischen<br />
den Einnahmen (Position 1) und der Summe der Ausgaben (Positionen<br />
2 bis 4).<br />
Zu 6. Tilgung Fremdkapital<br />
Das noch abzuschließende langfristige Darlehen wird eine Laufzeit<br />
von 12 Jahren haben und wird innerhalb dieser Zeit planmäßig<br />
vollständig zurückgeführt. Die Tilgung beginnt einen Monat<br />
nach Auszahlung und erfolgt durch monatliche nachschüssige<br />
annuitätische Raten. Die monatliche Annuität für 10 Jahre beträgt<br />
auf Basis des prognostizierten Zinssatzes von 3,985 % p. a.<br />
1.007.654,39 US-Dollar. Nach zehn Jahren verringert sich die<br />
monatliche Annuität prognosegemäß auf 766.708,85 US-Dollar.<br />
Zu 13. Aufwendungen Investitionsphase<br />
Die Aufwendungen der Investitionsphase beinhalten die<br />
Bearbeitungsgebühren für das langfristige Darlehen und die<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />
Zu 14. Steuerliches Ergebnis<br />
In dieser Position werden die voraussichtlichen steuerpflichtigen<br />
Ergebnisse aus der Vermietungstätigkeit dargestellt.<br />
Zu 15. Zu versteuerndes Ergebnis<br />
Diese Position entspricht dem voraussichtlich zu versteuernden<br />
Ergebnis des jeweiligen Jahres. Das zu versteuernde Ergebnis<br />
ergibt sich aus dem laufenden steuerlichen Ergebnis nach Verrechnung<br />
von Verlustvorträgen.<br />
Zu 7. Liquiditätsreserve Investitionsphase<br />
Es handelt sich hierbei um die Liquiditätsreserve aus der<br />
Investitions phase.<br />
Zu 8. Auszahlungen<br />
Auszahlungen werden aus Liquiditätsüberschüssen geleistet<br />
und beinhalten Kapitalrückzahlungen. Für 2011 bis 2022 sind<br />
Auszahlungen in Höhe von 7,2 % p. a. geplant. Für die Jahre 2023<br />
bis 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 9,5 % p. a. steigend auf<br />
14 % p. a. geplant. Die prognostizierten Auszahlungen beziehen<br />
sich jeweils auf das geplante Kommanditkapital ohne Agio. Es<br />
steht der geschäftsführenden Kommanditistin frei, zwei Auszahlungen<br />
pro Jahr vorzunehmen, die sich jeweils auf das laufende<br />
Kalenderhalbjahr, d. h. bis Juni bzw. Dezember, beziehen.<br />
51<br />
Zu 9. Veränderung der Liquiditätsreserve<br />
Die Veränderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus den<br />
prognos tizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des<br />
entsprechenden Jahres.<br />
Zu 10. Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve eines Jahres errechnet sich aus den<br />
prognostizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des<br />
entsprechenden Jahres sowie dem Stand der Liquiditäts reserve<br />
des Vorjahres.<br />
Zu 12. Abschreibungen<br />
Bei Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer von zwölf Jahren ausgegangen. In der<br />
Prognoserechnung wird eine lineare Abschreibung des Flugzeugkaufpreises<br />
inklusive der transaktions- und fondsabhängigen Kosten<br />
(mit Ausnahme von Bankgebühren) und Bereitstellungszinsen<br />
über zwölf Jahre ab der Übernahme des Flugzeuges angesetzt.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Ergebnisprognose<br />
Beispiel für eine Beteiligung in Höhe von 100.000 US-Dollar zuzüglich 5 % Agio<br />
Annahmen:<br />
Angewandter Steuersatz: Durchgehend 45 %<br />
Angewandter Solidaritätszuschlag: Durchgehend 5,5 %<br />
Kirchensteuer:<br />
Keine<br />
Einzahlung: August 2011<br />
PROGNOSE Alle Angaben in US-Dollar 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
Einzahlung des Kommanditkapitals und des Agios 105.000 - - - - - -<br />
Kapitalbindung vor Auszahlung -105.000 -102.000 -94.800 -87.600 -80.400 -73.200 -66.000<br />
Gewinnauszahlungen in % 2) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Eigenkapitalrückzahlungen in % 2) 3,00 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20<br />
Auszahlungen gesamt in % 6) 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 7,20<br />
52<br />
Auszahlungen gesamt 3.000 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200<br />
Steuerliches Ergebnis in % -6,08 -2,71 -2,35 -1,98 -1,59 -1,19 -0,77<br />
Zu versteuerndes Ergebnis in % 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Steuerzahlungen 3) - - - - - - -<br />
Mittelrückfluss nach Steuern 3.000 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200<br />
Kapitalbindung nach Auszahlung -102.000 -94.800 -87.600 -80.400 -73.200 -66.000 -58.800<br />
Haftungsvolumen 4) - - - - - - -<br />
Anteiliges Fremdkapital 5) 123.978 114.967 105.591 95.835 85.682 75.118 64.125<br />
1)<br />
Im Jahr 2021 endet planmäßig die Festlaufzeit des Leasingvertrages (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoption), so dass die Unsicherheiten der<br />
Prognose für die Jahre nach der Anfangsvermietung entsprechend höher sind.<br />
2)<br />
Gemäß handelsrechtlicher Gewinnermittlung. Hierbei wurden bei der Emittentin vor Erreichen eines kumulierten Gewinnes Auszahlungen als Eigenkapitalrückzahlungen<br />
behandelt. Nach Erreichen des kumulierten Gewinnes wurde die Differenz aus<br />
a) der im betreffenden Jahr entfallenden Auszahlung und<br />
b) dem handelsrechtlichen Ergebnis der Emittentin im betreffenden Jahr als Eigenkapitalrückzahlung betrachtet.<br />
3)<br />
Die Steuerzahlungen werden im Jahr ihrer Entstehung berücksichtigt.<br />
4)<br />
Ein Haftungsvolumen ergibt sich, soweit die gezeichnete Pflichteinlage nicht voll eingezahlt wurde bzw. das handelsrechtliche Kapitalkonto des Anlegers<br />
durch Entnahmen unter die Hafteinlage gemindert wird. Aus Vereinfachungsgründen wurde für die Darstellung des Haftungsvolumens ein US-Dollar-<br />
Kurs von 1:1 unterstellt.<br />
5)<br />
Anteiliges Hypothekendarlehen jeweils per Jahresende.<br />
6)<br />
Die Auszahlungen der Jahre 2011 und 2026 erfolgen zeitanteilig.<br />
Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.
Zahlen, Daten und Fakten | Ergebnisprognose<br />
2018 2019 2020 2021 1) 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />
- - - - - - - - - 105.000<br />
-58.800 -51.600 -44.400 -37.200 -30.000 -22.800 -13.300 -961 6.984<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,39 12,76 7,43 21,58<br />
7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 9,50 11,61 1,24 0,73 105,29<br />
7,20 7,20 7,20 7,20 7,20 9,50 13,00 14,00 14,00 126,87<br />
7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 9.500 13.000 14.000 8.167 126.867<br />
-0,33 0,12 0,59 -0,62 -2,58 5,71 15,17 12,76 7,43 21,58<br />
53<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,39 12,76 7,43 21,58<br />
- - - - - - 661 6.056 3.529 10.246<br />
7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 9.500 12.339 7.944 4.638 116.621<br />
-51.600 -44.400 -37.200 -30.000 -22.800 -13.300 -961 6.984 11.621<br />
- - - - 7.200 10.000 8.308 9.553 10.000<br />
52.685 40.782 28.395 16.889 6.890 - - - -
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Verkaufsszenarien<br />
PROGNOSE – Verkaufsszenario (B) und Abweichungen von der Prognose (A und C) in US-Dollar<br />
Szenario A B C<br />
Grundlage<br />
Niedrigster<br />
gutachterlicher<br />
Wert<br />
Abgerundeter<br />
Mittelwert von<br />
3 Gutachten<br />
Höchster<br />
gutachterlicher<br />
Wert<br />
Veräußerungserlös brutto 71.110.000 76.000.000 81.000.000<br />
./. Aufwendungen für Vermarktung 1.066.650 1.140.000 1.715.000<br />
./. Abwicklungsgebühr für Tätigkeit der Treuhänderin beim Verkauf 360.000 360.000 360.000<br />
./. Abwicklungsgebühr für Tätigkeit der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin beim Verkauf<br />
2.133.300 2.280.000 2.430.000<br />
Nettoveräußerungserlös 67.550.050 72.220.000 76.495.000<br />
Liquiditätsreserve am 29. Juli 2026 801.787 801.787 801.787<br />
Veräußerungsergebnis 68.351.837 73.021.787 77.296.787<br />
54<br />
Verkaufsergebnis in % des Kommanditkapitals 77,93 83,26 88,13<br />
Allgemeines<br />
Den Verkaufsszenarien wurde die Annahme zu Grunde gelegt,<br />
dass das Flugzeug zum 29. Juli 2026 verkauft wird und die Gesellschafter<br />
der Emittentin deren Auflösung beschließen. Grundsätzlich<br />
kann der Verkauf des Flugzeuges jedoch auch deutlich<br />
früher oder später erfolgen, woraus sich entsprechende Abweichungen<br />
der Prognosezahlen ergeben würden.<br />
Verkaufswertgrundlage<br />
Die Emittentin hat drei verschiedene Gutachter beauftragt,<br />
Prognosen für den Wert des Flugzeuges nach 15 Jahren zu<br />
erstellen.<br />
Die gutachterlich prognostizierten Verkaufserlöse im Jahr<br />
2026 werden bei AVAC mit 71.110.00 US-Dollar, bei Avitas mit<br />
76.400.000 US-Dollar und bei BK Associates mit 81.000.000<br />
US-Dollar angegeben. Der abgerundete Mittelwert der drei<br />
Gutachten beträgt dementsprechend 76.000.000 US-Dollar.<br />
Welcher Verkaufserlös tatsächlich realisiert werden kann, ist naturgemäß<br />
nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund wurde neben<br />
dem Basisszenario, das auf dem abgerundeten Mittelwert beruht,<br />
auch Szenarien mit dem niedrigsten und höchsten gutachterlichen<br />
Wert abgebildet. Der Verkaufserlös kann jedoch auch<br />
diese unter- oder überschreiten. Eine Garantie für das Eintreten<br />
eines der Szenarien kann nicht gegeben werden.<br />
Kosten bei Veräußerung<br />
In allen Szenarien wurde unterstellt, dass die Treuhandkommanditistin<br />
für ihre Tätigkeiten beim Verkauf des Flugzeuges<br />
und der Abwicklung der Emittentin eine pauschale Vergütung<br />
in Höhe von 360.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer erhält.<br />
Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass für die Vermarktung<br />
des Flugzeuges Kosten in Höhe von 1,5 % des Veräußerungserlöses<br />
anfallen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
sowie die Asset Managerin erhalten eine vertraglich vereinbarte<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt 3 % des Bruttoveräußerungserlöses.<br />
Die Asset Managerin erhält darüber hinaus,<br />
bei Veräußerungserlösen über 76.000.000 US-Dollar, 10 % des<br />
übersteigenden Betrages.<br />
Liquiditätsreserve zum 29. Juli 2026<br />
Gemäß der langfristigen Wirtschaftlichkeitsprognose verfügt die<br />
Emittentin zum 29. Juli 2026 über eine Liquiditätsreserve von<br />
801.787 US-Dollar, die in voller Höhe den Kommanditisten der<br />
Emittentin zuzurechnen ist.<br />
Verkaufsergebnis<br />
Das Verkaufsergebnis der Emittentin ergibt sich nach Abzug<br />
aller Kosten und nach Hinzurechnung der Liquiditätsreserve<br />
zum 29. Juli 2026.
Zahlen, Daten und Fakten | Verkaufsszenarien<br />
Prognose Gesamterfolg<br />
Die hier für den prognostizierten Gesamterfolg ausgewiesenen<br />
Ergebnisse beziehen sich auf eine Beteiligung in Höhe von<br />
100.000 US-Dollar zuzüglich 5 % Agio. Für andere Beteiligungssummen<br />
ändern sich die Ergebnisse entsprechend.<br />
PROGNOSE – Gesamterfolg (B) und Abweichungen von der Prognose (A und C) – Beispielrechnung einer Beteiligung in Höhe von 100.000 US-Dollar<br />
Szenario A B C<br />
Einzahlung Kommanditeinlage 100.000 100.000 100.000<br />
Agio 5.000 5.000 5.000<br />
Gesamteinzahlung 105.000 105.000 105.000<br />
Summe der prognostizierten Auszahlungen 126.867 126.867 126.867<br />
Auszahlung Veräußerungsergebnis 77.934 83.258 88.133<br />
Gesamtauszahlungen vor Steuern (Mittelrückfluss) 204.800 210.125 214.999<br />
Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss vor Steuern 99.800 105.125 109.999<br />
Summe der Steuerzahlungen 10.246 10.246 10.246<br />
55<br />
Gesamtauszahlungen nach Steuern 194.555 199.879 204.754<br />
Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss nach<br />
Steuern<br />
89.555 94.879 99.754<br />
Prognose Gesamterfolg in Abhängigkeit vom Veräußerungszeitpunkt<br />
Annahmen:<br />
Veräußerungszeitpunkte: 2025, 2026 und 2027<br />
Verkaufserlös: Durchschnitt der drei in Auftrag gegebenen<br />
Wertgutachten für den <strong>A380</strong><br />
Leasingrate 2027: für 2027 ist die Leasingrate des Jahres 2026<br />
zu Grunde gelegt<br />
PROGNOSE – Gesamterfolg in Abhängigkeit vom Veräußerungszeitpunkt<br />
31. Juli 2025 31. Juli 2026 31. Juli 2027<br />
Gesamteinzahlung bei einer Beteiligung von 100.000 US-Dollar<br />
Kommanditkapital 100.000 100.000 100.000<br />
Agio 5.000 5.000 5.000<br />
Gesamteinzahlung 105.000 105.000 105.000<br />
Summe der prognostizierten Auszahlungen 112.200 126.867 138.700<br />
Verkaufserlös 89.543 83.258 77.617<br />
Gesamtertrag der Auszahlungen vor Steuern (Mittelrückfluss) 201.743 210.125 216.317<br />
Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss vor Steuern 96.743 105.125 111.317<br />
Summe der Steuerzahlungen 4.193 10.347 16.292<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen nach Steuern (Mittelrückfluss) 197.550 199.778 200.025<br />
Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss nach Steuern 92.550 94.778 95.025<br />
Überschuss aus Gesamteinzahlung und Mittelrückfluss nach<br />
Steuern<br />
89.555 94.879 99.652
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> | Sensitivitätsanalysen<br />
Sensitivitätsanalysen – in Abweichung von der Prognose<br />
56<br />
Der Gesamterfolg der Vermögensanlage ist im Wesentlichen von<br />
den erzielbaren Leasingraten nach Ablauf der Grundleasingzeit<br />
mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> sowie dem Zeitpunkt der Veräußerung und<br />
dem erzielbaren (Netto-)Verkaufserlös abhängig.<br />
Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um Beispiele,<br />
die den Einfluss der einzelnen Faktoren verdeutlichen sollen.<br />
Größere Abweichungen, nach oben oder unten, bzw. die Kumulierung<br />
von Abweichungen sind grundsätzlich möglich. Die<br />
Wahrscheinlichkeit des Eintritts der einzeln abgebildeten Abweichungen<br />
ist wirtschaftlich nicht sinnvoll zu konkretisieren.<br />
Die jeweils dargestellten Gesamtauszahlungen vor Steuern beziehen<br />
sich auf das Kommanditkapital ohne Agio und beinhalten<br />
auch die Kapitalrückzahlungen.<br />
Veräußerung des Flugzeuges<br />
Grundsätzlich kann die Gesellschafterversammlung jederzeit beschließen,<br />
das Flugzeug zu verkaufen. Aus steuerlichen Gründen<br />
ist es jedoch nicht sinnvoll, das Flugzeug vor Ablauf der Grundleasingzeit<br />
zu verkaufen. Die hier dargestellten Szenarien gehen<br />
von einem Verkauf des Flugzeuges nach Ablauf des in der<br />
Wirtschaftlichkeitsprognose dargestellten Zeitraumes von 15<br />
Jahren aus. Die Emittentin hat drei Gutachter damit beauftragt,<br />
Prognosen für den Wert des Flugzeuges nach 15 Jahren zu erstellen.<br />
Den Veräußerungsszenarien auf der Seite 54 f. liegen<br />
der Wert des niedrigsten, des höchsten und der abgerundete<br />
Mittelwert des Durchschnitts der drei Gutachten zu Grunde.<br />
Im Weiteren ist eine Abweichung von ±20 % des abgerundeten<br />
Durchschnittswertes der Gutachten abgebildet.<br />
Marktleasingrate Anschlussvermietung<br />
In der Wirtschaftlichkeitsprognose wird angenommen, dass die<br />
Leasingnehmerin nach Ablauf der zehnjährigen Grund leasingzeit<br />
die dreijährige Verlängerungsoption ausübt. Für die Verlängerungsoption<br />
wird die auf Basis der Gutachten prognostizierte<br />
Marktleasingrate zu Grunde gelegt. In der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
wird für diesen Options zeitraum der Mittelwert der drei<br />
gutachterlichen Leasing ratenprognosen angenommen. Auf Grund<br />
der Regelungen des noch abzuschließenden Leasingvertrages<br />
wird die Leasing nehmerin einen Discount auf die Marktleasingrate<br />
erhalten (siehe Seite 68 ff.). In der Sensitivitätsanalyse wird<br />
dargestellt, wie sich die Gesamtauszahlungen vor Steuern darstellen,<br />
wenn die für die Emittentin zu erzielende Leasingrate<br />
für den Optionszeitraum um 10 % bzw. 20 % höher oder niedriger<br />
ausfällt, als in der Prognoserechnung kalkuliert.<br />
230 %<br />
220 %<br />
210 %<br />
200 %<br />
190 %<br />
180 %<br />
170 %<br />
235 %<br />
225 %<br />
215 %<br />
205 %<br />
195 %<br />
185 %<br />
Sensitivitätsanalyse PROGNOSE –<br />
Veräußerung des Flugzeuges nach 15 Jahren<br />
193 %<br />
-20 % Verkaufsszenario<br />
A<br />
200 %<br />
205 %<br />
Prognose<br />
(Verkaufsszenario<br />
B)<br />
Verkaufsszenario<br />
C<br />
Sensitivitätsanalyse PROGNOSE –<br />
Marktleasingrate Abschlussvermietung<br />
205 %<br />
210 %<br />
210 %<br />
215 %<br />
216 %<br />
225 %<br />
+20 %<br />
221 %<br />
-20 % -10 % Prognose +10 % +20 %
Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
Art der Vermögensanlage<br />
Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über die<br />
Treuhandkommanditistin <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (nachfolgend:<br />
Treuhänderin) am Kommanditkapital der Emittentin, der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />
Gesamtvolumen (Emissionskapital)<br />
Das Emissionskapital der Emittentin beträgt 87.000.000 US-Dollar<br />
(geplantes Emissionskapital). Zusätzlich hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin das Recht, das Kommanditkapital maximal<br />
um weitere bis zu 300.000 US-Dollar zu erhöhen. Bis zum Datum<br />
der Aufstellung des Verkaufsprospektes haben sich die im Abschnitt<br />
“Angaben über die Gesellschafter und das Gesellschaftskapital<br />
der Emittentin”, Seite 64, genannten Gesellschafter an<br />
der Emittentin beteiligt.<br />
Mindestbeteiligung/Anzahl/Nichterreichen des geplanten<br />
Emissionskapitals<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 15.000 US-Dollar, höhere Ein lagen<br />
sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein (Erwerbspreis). Auf die<br />
Zeichnungssumme ist ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt<br />
87.700.000 US-Dollar. Bei einer Mindestbeteiligung in Höhe<br />
von 15.000 US-Dollar beträgt die maximale rechnerische Anzahl<br />
der Anteile 5.847. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
hat das Recht, zur Aufstockung der Liquiditätsreserve das Kommanditkapital<br />
um weitere bis zu 300.000 US-Dollar auf maximal<br />
88.000.000 US-Dollar zu erhöhen. Bei einer Mindestbeteiligung<br />
in Höhe von 15.000 US-Dollar beträgt die maximale rechnerische<br />
Anzahl der Anteile in diesem Fall 5.866. Die Durchführung<br />
dieser Vermögensanlage ist nicht von der Platzierung des<br />
Gesamtbetrages abhängig, da die zur Zwischenfinanzierung des<br />
Eigenkapitals aufzunehmenden Darlehen im Falle einer geringeren<br />
Eigenkapitalplatzierung in Höhe des Differenzbetrages<br />
in Eigenkapital bzw. langfristiges nachrangiges Fremdkapital<br />
gewandelt werden.<br />
Rechte der Kommanditisten bzw. Treugeber und Hauptmerkmale<br />
der Anteile<br />
Mit der Vermögensanlage sind folgende Rechte verbunden, die<br />
anschließend detailliert erläutert werden:<br />
Informations- und Einsichtsrechte<br />
Recht auf Ergebnisbeteiligung und Gewinnentnahmen<br />
Stimmrechte<br />
Recht auf Übertragung der Beteiligung<br />
Kündigungsrechte<br />
Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben<br />
Recht auf Einleitung von Schlichtungsverfahren<br />
Den derzeitigen Gesellschaftern stehen dieselben Rechte/Hauptmerkmale<br />
zu wie den zukünftigen Kommanditisten. Abweichend<br />
hiervon erhalten die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin Vergütungen, Befugnisse<br />
hinsichtlich der Beiratsbestellung und sind zur Vertretung der<br />
Emittentin berechtigt. Die geschäftsführende Kommanditistin ist<br />
allein und ausschließlich zur Geschäftsführung und zur Durchführung<br />
der Liquidation der Emittentin berechtigt und besitzt<br />
bei Übertragungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht<br />
(siehe “Persönlich haftende Gesellschafterin” bzw.<br />
“Geschäftsführende Kommanditistin”, Seite 63).<br />
Informations- und Einsichtsrechte<br />
Den Kommanditisten und den Treugebern steht gemäß § 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und gegebenenfalls gegenüber dem Beirat ein Auskunftsrecht<br />
zu. Für den Fall, dass der Beirat oder die geschäftsführende<br />
Kommanditistin bei einem Auskunftsverlangen keine<br />
Auskunft erteilt oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, steht<br />
den Kommanditisten und Treugebern unter Einbeziehung einer<br />
gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Person der rechts- und steuerberatenden Berufe (z. B. ein<br />
Rechtsanwalt oder Steuerberater), die nicht selbst oder als Berater<br />
in Konkurrenz zu der Emittentin oder einem Kommanditisten<br />
gemäß § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages stehen darf, ein<br />
Einsichtsrecht betreffend die Bücher und Papiere der Emittentin<br />
zu. Die Ausübung der Informationsrechte darf den ordentlichen<br />
Betrieb der Emittentin nicht unangemessen beeinträchtigen. Ist<br />
zu befürchten, dass die Informationsrechte zu gesellschaftsfremden<br />
Zwecken ausgeübt werden oder dass der Emittentin<br />
hierdurch ein nicht unerheblicher Schaden droht, können Auskunft<br />
und Einsichtnahme verweigert werden.<br />
Zu zahlende Vergütungen<br />
Gemäß §§ 11 bis 14 des Gesellschaftsvertrages stehen der<br />
persön lich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, der Treuhänderin und der Anbieterin Vergütungen<br />
zu, die als ergebnismindernder Aufwand der Emittentin<br />
zu behandeln sind (siehe § 16 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Vergütungen der Gründungsgesellschafter sind<br />
im Abschnitt “Angaben über die Gründungsgesellschafter der<br />
Emittentin” auf Seite 64 f. dargestellt. Die der Anbieterin auf<br />
Grund gesonderter Geschäftsbesorgungsverträge zustehenden<br />
Vergütungen sind im Kapitel “Rechtliche Grundlagen” auf<br />
Seite 78 aufgeführt.<br />
Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />
Die Kommanditisten haben Anspruch auf Teilhabe am Ergebnis<br />
und Vermögen der Emittentin (siehe § 16 Ziffer 2 und 4 des<br />
Gesell schaftsvertrages). Die Beteiligung am Ergebnis und<br />
Vermögen richtet sich nach dem Verhältnis der Pflichteinlagen<br />
sowie der vollständigen Einzahlung der Einlage zuzüglich Agio.<br />
57
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
58<br />
Gesellschafterbeschlüsse/Stimmrechte<br />
Oberstes Organ der Emittentin sind die Gesellschafter, die in<br />
ihrer Gesamtheit insbesondere über die in § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Grundlagengeschäfte entscheiden. Die<br />
Geschäftsführung der Emittentin benötigt für besondere Geschäfte,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
die Zustimmung des Beirates, sofern dieser gewählt wurde<br />
(siehe § 6 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages). Verfügt die<br />
Emittentin über keinen Beirat, werden dessen Rechte durch die<br />
Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Die Stimmrechte<br />
in der Gesellschafterversammlung richten sich nach den Pflichteinlagen<br />
(Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital der Emittentin).<br />
Je 1,00 US-Dollar gewährt eine Stimme (siehe § 9 Ziffer<br />
2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Übertragung/Einschränkungen/freie Handelbarkeit<br />
Kommanditisten und Treugeber haben gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />
das Recht, ihre Beteiligungen zu übertragen.<br />
Grundsätzlich ist die Übertragung einer Beteiligung auf Grund<br />
einer Einzel- (z. B. Schenkung oder Verkauf) oder einer Gesamtrechtsnachfolge<br />
(z. B. Erbfall) möglich. Bei treugeberischen Beteiligungen<br />
erfolgt die Übertragung durch Vertragsübernahme des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Bei unmittelbaren Beteiligungen<br />
ist zusätzlich zur Vertragsübernahme des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages die Abtretung der Kommanditbeteiligung<br />
erforderlich, soweit die Beteiligung nicht von Rechts wegen – wie<br />
im Todesfall an die Erben – auf den oder die Erwerber übergeht.<br />
Beim Tod eines Kommanditisten oder Treugebers wird die Emittentin<br />
mit dessen Erben oder den anderweitig durch Verfügung<br />
von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt. Sind mehrere Erben<br />
vorhanden, ist nur eine einheitliche Ausübung der Rechte aus<br />
der Beteiligung möglich. Die Einzelheiten hierzu, insbesondere<br />
zum Nachweis der Berechtigung und zur Auseinandersetzung,<br />
regeln § 20 des Gesellschaftsvertrages und § 9 des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages.<br />
Treugeber haben das Recht, von der Treuhänderin die Übertragung<br />
der für sie gehaltenen Treuhandanteile zu verlangen und<br />
damit direkt in das Handelsregister eingetragen zu werden. In<br />
jedem Fall erfolgt die Verwaltung der Beteiligungen für die Anleger<br />
auf der Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
Zu den steuerlichen Besonderheiten bei Übertragung treuhänderisch<br />
gehaltener Kommanditbeteiligungen, sei es durch<br />
Schenkung oder im Erbfall, siehe Kapitel “Steuerliche Grundlagen”<br />
auf Seite 85 ff.<br />
Folgende Einschränkungen bei der Übertragung im Wege der<br />
Schenkung oder des Verkaufes bzw. der Handelbarkeit sind<br />
zu erwähnen:<br />
Die Übertragung oder Veräußerung der Beteiligung ist nur mit<br />
vorheriger Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin darf ihre<br />
Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (siehe § 17<br />
Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages). Als wichtiger Grund gelten<br />
insbesondere die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten,<br />
welcher die Voraussetzungen gemäß § 3 Ziffer 6 und Ziffer 7<br />
Satz 1 nicht erfüllt, die Übertragung an einen Dritten, der in<br />
Konkurrenz zu der Emittentin oder einem Kommanditisten gemäß<br />
§ 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages steht, die beabsichtigte<br />
Übertragung an einen Dritten, der durch den Erwerb<br />
mit mehr als 25 % an dem Kapital der Emittentin beteiligt werden<br />
würde, sowie die Übertragung an einen Dritten, von dem<br />
die Emittentin nach den ihr bekannten Umständen annehmen<br />
muss, dass er seine Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig<br />
erfüllen wird, oder wenn der Emittentin gegen den betreffenden<br />
Gesell schafter fällige Ansprüche zustehen. Für Übertragungen<br />
auf den Treugeber, seinen Ehegatten, seinen eingetragenen Lebenspartner<br />
und seine Kinder ist die Zustimmung bereits im<br />
Gesellschaftsvertrag enthalten (siehe § 17 Ziffer 2).<br />
Gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages besitzt die geschäftsführende<br />
Kommanditistin bei Veräußerung ein Vorkaufsrecht.<br />
Dieses gilt nicht bei Veräußerung der Beteiligung an Ehegatten,<br />
eingetragene Lebenspartner oder Kinder.<br />
Übertragungen können nur zum Ende eines Kalendermonats<br />
erfolgen.<br />
Übertragungen, wie auch bei Teilübertragungen verbleibende<br />
Anteile, sollen die Mindestbeteiligungssumme von 15.000<br />
US-Dollar nicht unterschreiten und ohne Rest durch 1.000<br />
teilbar sein.<br />
Voraussetzung für die Übertragung einer unmittelbaren Beteiligung<br />
als Kommanditist ist die Erteilung einer auf die Treuhänderin<br />
ausgestellten und notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />
durch den Erwerber.<br />
Für den Handel der Anteile existiert kein gesetzlich geregelter<br />
Markt, so dass eine Veräußerung der Vermögensanlage gegebenenfalls<br />
nicht, nur schwer oder nur zu einem geringeren Wert<br />
verwirklicht werden kann (siehe “Risiken der Vermögensanlage<br />
– Fungibilität”, Seite 25).<br />
Kündigung/Ausscheiden<br />
Jeder Gesellschafter kann die Beteiligung mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen<br />
und an die Emittentin gerichteten Brief kündigen.<br />
Eine ordentliche Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />
2026 ausgesprochen werden. Das Recht zur fristlosen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe § 19<br />
Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).
Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
Darüber hinaus haben die Gesellschafter gemäß § 19 Ziffer 1<br />
des Gesellschaftsvertrages das Recht, ihre Beteiligung aus<br />
persönlichen Gründen vorzeitig zu kündigen. Voraussetzung<br />
hierfür ist, dass die kündigenden Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />
der Kündigungserklärung gegenüber der Emittentin nachweisen<br />
können, seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos<br />
oder berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
zu sein und sich hieraus resultierend in einer wirtschaftlichen<br />
Notlage zu befinden. Die Kündigung kann mit einer<br />
Kündigungsfrist von vier Wochen ausgesprochen werden. Sie<br />
hat durch eingeschriebenen und an die Emittentin gerichteten<br />
Brief zu erfolgen.<br />
Weitere Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
aus der Emittentin regelt § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Auseinandersetzungsguthaben<br />
Im Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten aus der<br />
Emittentin hat er einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben,<br />
sofern er seine Einlage geleistet hat. Die Ermittlung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt auf Basis einer<br />
grundsätzlich nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten zu<br />
erstellenden Auseinandersetzungsbilanz. Ein etwaiger Firmenwert<br />
bleibt unberücksichtigt. Das Flugzeug wird mit dessen<br />
Verkehrswert berücksichtigt. Wird es innerhalb von drei<br />
Monaten vor oder nach dem Zeitpunkt des Ausscheides des<br />
Kommanditisten verkauft, so tritt der Netto-Veräußerungserlös<br />
des Flugzeuges an die Stelle des Verkehrswertes. Ergibt sich<br />
ein negatives Auseinandersetzungsguthaben bei dem Kommanditisten,<br />
kann die Emittentin keinen Ausgleich verlangen.<br />
Gewinnanteile übersteigende Entnahmen sind von den Anlegern<br />
jedoch bis zur Höhe eines negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />
zurückzuzahlen. Bei Ausschluss eines Kommanditisten<br />
aus der Emittentin ist das Abfindungsguthaben gegenüber<br />
sonstigen Ausscheidungs gründen in bestimmten Fällen<br />
reduziert. Zu den Einzelheiten siehe § 22 Ziffer 4a) des Gesellschaftsvertrages.<br />
Schlichtungsstelle und Schiedsverfahren<br />
Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Emittentin und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
die Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> anzurufen<br />
und gegen die Anbieterin bzw. die Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren<br />
mit verjährungshemmender Wirkung einzu leiten.<br />
Zulässigkeit und Durchführung des Schlichtungsverfahrens richten<br />
sich nach den jeweils geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />
der Ombudsstelle.<br />
Die Schlichtungsstelle ist unter folgender Adresse erreichbar:<br />
Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> e. V.,<br />
Postfach 64 02 22, 10048 Berlin,<br />
Telefon: 030/257 616 90, Fax: 030/257 616 91,<br />
E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de,<br />
Internet: www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de.<br />
Unter dieser Adresse ist auch die Verfahrensordnung erhältlich.<br />
Damit das Verfahren zulässig ist, muss es sich um einen nach der<br />
Verfahrensordnung zulässigen Verfahrensgegenstand handeln.<br />
Der geltend gemachte Anspruch darf nicht bereits verjährt<br />
sein. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss<br />
eine kurze Sachverhaltsschilderung sowie die zum Verständnis<br />
der Beschwerde erforderlichen Unterlagen beinhalten. Der<br />
Beschwerdeführer hat jeweils zu versichern, dass er in der<br />
Streitigkeit noch kein Gericht und/oder keine Streitschlichtungsstelle<br />
angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich<br />
abgeschlossen hat. Außerdem muss der Beschwerdeführer sich<br />
damit einverstanden erklären, dass die Ombudsstelle mit dem<br />
Beschwerdegegner zum Zwecke der Streitbeilegung in Kontakt<br />
tritt und dessen Informationen verwendet.<br />
Die Ombudsperson muss die Schlichtung des Verfahrens<br />
ablehnen, wenn diese die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage<br />
beeinträchtigen würde. Nach der Verfahrensordnung ist<br />
die Anbieterin an einen Schlichtungsspruch der Ombuds person<br />
gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand 5.000 Euro nicht<br />
übersteigt.<br />
Gemäß § 24 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung<br />
mit der auf Seite 125 abgedruckten Anlage II hierzu ist für<br />
Streitig keiten über den Inhalt oder die Gültigkeit des Gesellschaftsvertrages<br />
unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein<br />
Schiedsgerichtsverfahren vereinbart. Den Anlegern steht die<br />
Anrufung eines Schiedsgerichts auch dann frei, wenn bereits<br />
ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.<br />
Treuhand- und Verwaltungsverhältnis<br />
Der Anleger beteiligt sich zunächst als Treugeber über eine Treuhänderin,<br />
die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, an der Emittentin. Hierdurch<br />
werden die Anleger noch nicht Kommanditisten der Emittentin.<br />
Die vorstehenden Rechte stehen ihnen daher mittelbar über die<br />
Treuhänderin zu. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte gemäß § 5<br />
Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages stehen den Anlegern aber<br />
auch als Treugeber unmittelbar zu.<br />
Das Verhältnis zwischen Anlegern und Treuhänderin regelt der<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Danach hat die Treuhänderin<br />
die Anleger so zu stellen, als ob diese unmittelbar Gesellschafter<br />
59
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
60<br />
geworden wären. Sie hat ihnen daher insbesondere alle erhaltenen<br />
Zahlungen weiterzuleiten; soweit die Treuhänderin für die Anleger<br />
Zahlungen verauslagt hat, sind sie ersatz pflichtig. Die Anleger<br />
sind berechtigt, selbst an den Gesellschafter versammlungen<br />
mitzuwirken und ihre Stimme abzugeben. Die Anleger können<br />
auch der Treuhänderin Weisungen erteilen, an die diese grundsätzlich<br />
gebunden ist. Derartige Weisungen werden schriftlich<br />
erteilt. Geht der Treuhänderin keine ausdrückliche Weisung der<br />
Treugeber zu, ist sie verpflichtet, sich bei der Beschlussfassung<br />
mit den jeweiligen Stimmen der Treugeber der Stimme zu enthalten.<br />
Soweit Weisungen von den Treugebern ausnahms weise nicht<br />
rechtzeitig eingeholt werden können, weil Beschlüsse anstehen,<br />
die keinen Aufschub dulden, ist die Treuhänderin berechtigt,<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen selbstständig zu entscheiden<br />
und abzustimmen, soweit nicht der Erwerb eines anderen als<br />
dem in der Investitionsrechnung vorgesehenen Flugzeuges, die<br />
Änderung des Gesellschafts vertrages oder der Beschluss über<br />
eine Auflösung der Emittentin, der Austausch der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin oder der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
den Beschlussgegenstand bilden. Eine Weisung der<br />
Anleger an die Treuhänderin, die Beteiligung an der Emittentin<br />
zu kündigen, muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen<br />
vor Ablauf der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der<br />
Emittentin zugehen (vergleiche § 10 Ziffer 2 des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages).<br />
Die Anleger haben das Recht, die Übertragung des für sie gehaltenen<br />
Treuhandanteiles auf sich selbst zu verlangen und damit<br />
direkt in das Handelsregister eingetragen zu werden (siehe § 17<br />
Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages und § 6 des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages). Nach Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />
auf die Anleger stehen diesen die beschriebenen Rechte<br />
unmittelbar zu. Die Treuhänderin nimmt die Rechte der bisherigen<br />
Treugeber als Verwaltungstreuhänderin weiterhin nach<br />
den Weisungen der Anleger wahr. Soweit sich nicht aus der unmittelbaren<br />
Beteiligung der Anleger an der Emittentin zwingend<br />
etwas anderes ergibt, gelten die Regelungen des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages entsprechend fort.<br />
Laufzeit der Emittentin und Beendigung der Vermögensanlage<br />
Die Emittentin wurde auf unbestimmte Zeit gegründet. Grundsätzlich<br />
kann die Beteiligung auf folgende Weise beendet werden:<br />
Liquidation und Auflösung der Emittentin;<br />
Rückabwicklung der Vermögensanlage;<br />
Übertragung der Beteiligung (siehe Seite 58 f.);<br />
Ordentliche Kündigung der Beteiligung, frühestens zum<br />
31. Dezem ber 2026 (siehe Seite 58 f.);<br />
Kündigung aus wichtigem Grund (siehe § 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages);<br />
Kündigung aus Gründen wirtschaftlicher Not (siehe Seite 58 f.)<br />
Wirksame Kündigung durch einen Privatgläubiger des Anlegers;<br />
Ausschluss aus der Emittentin wegen Nichterbringung der Einlage<br />
oder des Agios oder wegen Gefährdung des plan mäßigen<br />
Geschäftsbetriebes der Emittentin (vergleiche im Einzelnen die<br />
in § 21 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages ge regelten<br />
Ausschlussgründe);<br />
Ausschluss aus der Emittentin wegen schwerwiegenden und<br />
schuldhaften Verstoßes gegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />
oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlung,<br />
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der<br />
Eröffnung mangels Masse oder Abgabe der eidesstattlichen<br />
Versicherung, Erhebung der Auflösungsklage, Versuch der<br />
Veräußerung eines Anteiles unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />
der §§ 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages (siehe<br />
im Einzelnen § 21 Ziffer 3).<br />
Bei einer Liquidation der Emittentin wird der nach Begleichung<br />
sämtlicher Kosten und Aufwendungen aus und im Zusammenhang<br />
mit der Liquidation, nach Befriedigung der Gläubiger gemäß<br />
§ 16 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages verbleibende<br />
Liqui dationserlös unter allen Kommanditisten im Verhältnis ihrer<br />
Einlage verteilt. Über einen Verkauf des Flugzeuges entscheidet<br />
die Gesellschafterversammlung der Emittentin.<br />
Zahlstellen<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />
ist die Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen an die<br />
Anleger ausführt.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, ist<br />
die Zahlstelle, die den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />
bereithält.
Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
Zahlung des Erwerbspreises/Einzahlungskonto<br />
Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Zusätzlich<br />
wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme<br />
erhoben. Die Anleger haben den fälligen Erwerbspreis<br />
und das Agio auf das folgende Mittelverwendungskontrollkonto<br />
der Emittentin einzuzahlen:<br />
Kontoinhaber<br />
Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Kontonummer 333 404 004<br />
Bankleitzahl 200 303 00<br />
Bank<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
Donner & Reuschel AG<br />
Einzahlungsmodalitäten<br />
Die Zahlung des Erwerbspreises und des Agios ist wie folgt zu<br />
leisten (in % der Pflichteinlage):<br />
Einzahlung<br />
100 % + 5 % Agio Nach Annahme und Aufforderung durch die<br />
Treuhänderin<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Eine standardisierte Anteilsfinanzierung der Beteiligung ist nicht<br />
vorgesehen und wird von der Anbieterin nicht angeboten. Grundsätzlich<br />
bleibt es den Anlegern unbenommen, auf eigene Verantwortung<br />
eine individuelle Anteilsfinanzierung vorzunehmen.<br />
Annahme der Beitrittserklärung<br />
Dem Verkaufsprospekt ist die Beitrittserklärung beigefügt, die<br />
vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben<br />
direkt oder über den Vertriebsbeauftragten bei der Anbieterin,<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />
einzureichen ist.<br />
Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung<br />
geben die Anleger gegenüber der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, als Treuhänderin<br />
ein Angebot auf Beitritt zu dem zwischen der Emittentin und<br />
der Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
ab. Der jeweilige Beitritt wird wirksam, wenn die <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH dieses Angebot annimmt. Die Anleger werden<br />
hierüber informiert. Die Frist zur Ausübung eines gesetzlichen<br />
Widerrufsrechts des Anlegers gemäß § 312d BGB beginnt mit<br />
dem Zugang dieser Information beim Anleger. Die Emittentin<br />
hat dem Beitritt bereits mit Unterzeichnung des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages zugestimmt. Die Treuhänderin wird ihre<br />
Kommanditbeteiligung entsprechend erhöhen.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt gemäß § 9 Absatz 1 Verkaufsprospektgesetz<br />
einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes.<br />
Sie endet mit der vollständigen Zeichnung des Emissionskapitals,<br />
spätestens am 1. Januar 2012, sofern die geschäftsführende Kommanditistin<br />
die Zeichnungsfrist nicht um elf Monate verlängert.<br />
Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung sowie eine Kürzung von<br />
Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen ist nicht möglich (siehe<br />
in diesem Kapitel “Gesamtvolumen (Emissionskapital)”, Seite<br />
57). Da das Emissionskapital begrenzt ist, kann die Annahme der<br />
Beitrittserklärung nicht garantiert werden. Nach Annahme der<br />
Beitrittserklärung ist eine Kürzung von Anteilen möglich, wenn<br />
der Anleger seine Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlt.<br />
Angebotene Teilbeträge im Ausland/Auf die angebotene Vermögensanlage<br />
anwendbares Recht<br />
Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland öffentlich<br />
zur Zeichnung angeboten. Platzierungen außerhalb Deutschlands<br />
sind unter Beachtung der dortigen rechtlichen Besonderheiten und<br />
der sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Anforderungen<br />
nicht ausgeschlossen. Die Höhe der Teilbeträge und die entsprechenden<br />
Staaten einer möglichen Platzierung im Ausland stehen<br />
noch nicht fest. Es dürfen sich lediglich Anleger an der Emittentin<br />
beteiligen, die ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig und<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (mit Ausnahme des<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierers). Personen, die die US-amerikanische<br />
oder kanadische Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthalt in den USA oder Kanada haben<br />
oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischen Green<br />
Card sind (mit Ausnahme des Eigenkapitalzwischenfinanzierers),<br />
dürfen sich nicht an der Emittentin beteiligen.<br />
Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit den Anlegern einschließlich<br />
der Rechtsbeziehungen vor dem Beitritt zu der Emittentin<br />
und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird deutsches<br />
Recht zu Grunde gelegt. Vertragssprache und Sprache für die<br />
weitere Kommunikation ist Deutsch.<br />
Weitere Kosten bei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung<br />
der Vermögensanlage<br />
Bei Erwerb der Vermögensanlage wird neben der Zeichnungssumme<br />
ein Agio in Höhe von 5 % auf die Zeichnungssumme erhoben.<br />
Die Anleger haben das Recht, sich selbst an Stelle der Treuhänderin<br />
in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die bei<br />
einer Direkteintragung in das Handelsregister anfallenden Notar-<br />
und Gerichtskosten für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />
sowie für die Eintragungen in das Handelsregister<br />
sind von den Anlegern zu tragen. Bei Löschung einer erfolgten<br />
Handels registereintragung können Notar- und Gerichtskosten<br />
entstehen, die von den Anlegern zu tragen sind.<br />
61
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
62<br />
Gemäß § 3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages können rückständige<br />
Pflichteinlagen oder ein nicht vollständig eingezahltes<br />
Agio der Anleger mit 1 % monatlich zu Lasten des säumigen Anlegers<br />
verzinst werden.<br />
Verlangen die Anleger gemäß § 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
Einsicht in die Bücher und Papiere der Emittentin, so<br />
haben sie sich hierbei einer von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteten Person (z. B. Rechtsanwalt) zu bedienen<br />
und die Kosten hierfür selbst zu tragen.<br />
Überträgt die Treuhänderin den treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil auf den Treugeber bzw. den Kommanditanteil<br />
oder die Treugeberposition auf seinen Ehegatten, seinen eingetragenen<br />
Lebenspartner oder seine Kinder, trägt der Treugeber<br />
sämtliche Kosten und Gebühren dieser Übertragung.<br />
In allen anderen Fällen der Übertragung eines Kommanditanteils<br />
sowie für den Fall, dass die Treuhänderin den Kommanditanteil<br />
auf einen Treugeber überträgt, welcher die Treugeberposition<br />
zuvor von einem anderen Treugeber erhalten hat, trägt der Erwerber<br />
(insbesondere der Erbe, der Beschenkte, der Käufer)<br />
die Kosten für die Handelsregisteranmeldung und die Handelsregistereintragung<br />
in Höhe von pauschal 300 Euro. Wird ein<br />
Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen, schuldet<br />
jeder Erwerber einen Betrag in Höhe der Kostenpauschale (§ 17<br />
Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Werden Anleger nach § 21 Ziffer 1 oder 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Emittentin ausgeschlossen, so haben sie die<br />
im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden gegebenenfalls entstehenden<br />
Kosten zu tragen. Ferner haben sie bei einem Ausschluss<br />
gemäß § 21 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages die im<br />
Zusammenhang mit ihrer Einwerbung von der Emittentin gezahlte<br />
Vertriebsprovision zu erstatten.<br />
Die Kostenverteilung für die bei einem Ausscheiden zu erstellende<br />
Auseinandersetzungsbilanz ist in § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt. Scheiden Kommanditisten auf Grund einer<br />
Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus, tragen die Emittentin<br />
und die kündigenden Kommanditisten die Kosten der Erstellung<br />
der jeweiligen Auseinandersetzungsbilanz je zur Hälfte.<br />
In den übrigen Fällen haben die ausscheidenden Kommanditisten<br />
diese Kosten allein zu tragen. Auf die voraussichtlich von den<br />
ausscheidenden Kommanditisten zu tragenden Kosten haben<br />
diese einen angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />
Generell sind von den Anlegern die von ihnen persönlich veranlassten<br />
Kosten wie z. B. Telefon-, Porto-, Bankgebühren, Steuerberatungskosten<br />
oder Reisekosten zu tragen. Bei Veräußerung<br />
der Beteiligung sind von den Anlegern gegebenenfalls anfallende<br />
Nebenkosten wie z. B. Gutachter- oder Transaktionskosten<br />
zu tragen.<br />
Bei Inanspruchnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierung fallen<br />
für die Anleger neben laufenden Zins- und Tilgungsz ahlungen<br />
möglicherweise weitere Kosten an (z. B. Bearbeitungsgebühren,<br />
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung).<br />
Des Weiteren sind die Anleger verpflichtet, der Emittentin einmal<br />
pro Kalenderjahr auf eigene Kosten eine Bestätigung ihres<br />
zuständigen Finanzamtes zu übermitteln und nachzuweisen,<br />
dass sie weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig und unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtig sind. Kommen Anleger<br />
ihren Verpflichtungen gemäß § 3 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
nicht, verspätet oder unvollständig nach, so haben sie<br />
der Emittentin etwaige hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere<br />
in Form von Quellensteuereinbehalten, zu erstatten.<br />
Da die Höhe der vorstehend genannten Kosten jeweils unter<br />
anderem von den persönlichen Verhältnissen oder der Höhe<br />
der Beteiligung der Anleger abhängig ist, kann eine Quantifizierung<br />
nicht vorgenommen werden. Weitere Kosten bei Erwerb,<br />
Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage fallen für<br />
die Anleger nicht an.<br />
Weitere Leistungen des Anlegers<br />
Zur Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber insbesondere<br />
zum Wiederaufleben der Haftung, aus der sich weitere Leistungen<br />
für die Anleger ergeben können, wird auf den folgenden<br />
Abschnitt “Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber” verwiesen.<br />
Eine Nachschussverpflichtung ist gesellschaftsvertraglich<br />
ausgeschlossen. Weitere Leistungen, insbesondere weitere<br />
Zahlungen, sind von den Anlegern nicht zu erbringen.<br />
Haftung der Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist die Haftung<br />
der Kommanditisten auf ihren Beteiligungsbetrag begrenzt. Die<br />
unmittelbare gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahlung des<br />
Erwerbspreises (vergleiche §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht<br />
ist gemäß § 3 Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen.<br />
Die Kommanditisten und zunächst auch die <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH werden mit einer Hafteinlage von 0,10 Euro je<br />
1,00 US-Dollar Pflichteinlage in das Handels register der Emittentin<br />
eingetragen (siehe § 3 Ziffer 8 des Gesellschafts vertrages).<br />
Werden die Kapitalkonten der Anleger durch nicht von Gewinnen<br />
gedeckte Entnahmen (Auszahlungen) unter die Hafteinlage<br />
gemindert, so lebt die Außenhaftung gegenüber Gläubigern der<br />
Emittentin bis zur Höhe der Hafteinlage wieder auf (§ 172 Absatz 4<br />
in Verbindung mit § 171 Absatz 1 HGB). Das Gleiche gilt, wenn<br />
Anleger Gewinne entnehmen, obwohl die Summe der auf ihren<br />
Konten gebuchten Guthaben durch auf dem Ergebnis sonderkonto<br />
gebuchte Verluste unter den Betrag der Hafteinlage gemindert<br />
ist oder durch die Entnahme unter diesen Betrag gemindert wird.<br />
Sollte die Emittentin z. B. illiquide werden, könnten die empfangenen<br />
Auszahlungen bis zur Höhe der Hafteinlage zurückgefordert<br />
werden. Auch nach einem Ausscheiden haften Kommanditisten
Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
bis zu fünf Jahre für die bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens<br />
begründeten Verbindlichkeiten der Emittentin bis zur Höhe der<br />
Hafteinlage. Zur Rückerstattungspflicht von Gewinn anteile übersteigenden<br />
Entnahmen im Rahmen eines Auseinandersetzungsguthabens<br />
siehe auch “Auseinandersetzungs guthaben”, Seite 59.<br />
Eine noch weiter gehende Haftung analog §§ 30 f. GmbHG bis<br />
zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf<br />
die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn Auszahlungen an die<br />
Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen des § 16 Ziffer<br />
2 des Gesellschaftsvertrages erfolgen, also die Liquiditäts- und<br />
Vermögenslage der Emittentin Auszahlungen ohne Inanspruchnahme<br />
von Krediten nicht zugelassen hätte.<br />
Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />
der Treuhänderin besteht die oben beschriebene Haftung der<br />
Kommanditisten mittelbar auch für Treugeber.<br />
Angaben über die Emittentin<br />
Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber an der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />
Die Emittentin wurde am 13. April 2011 gegründet und am 17.<br />
Mai 2011 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter<br />
der Registernummer HRA 113123 eingetragen. Der Sitz der Emittentin<br />
ist Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet Amelungstraße<br />
8–10, 20354 Hamburg.<br />
Als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) unterliegt die Emittentin<br />
deutschem Recht und ist gemäß § 2 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ein Konzernunternehmen<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG im Sinne von § 18 AktG und<br />
nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 290 ff. HGB. Ihre<br />
alleinigen Gesellschafter sind die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin und die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH. Alleingesellschafterin dieser Gesellschaften ist jeweils die<br />
Anbieterin. Nach Beitritt der Treuhandkommanditisten handelt es<br />
sich bei der Emittentin nicht mehr um ein Konzernunternehmen<br />
im Sinne von § 18 AktG und §§ 290 ff. HGB.<br />
Gegenstand der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
ist der Erwerb und die Vermietung eines Flugzeuges des Herstellers<br />
Airbus sowie die Durchführung sämtlicher damit im Zusammenhang<br />
stehender Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />
Die Emittentin ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />
vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens<br />
unmittelbar oder mittelbar zu fördern, oder mit diesem<br />
unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehen.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH. Von der<br />
Geschäftsführung der Emittentin ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ausgeschlossen. Sie leistet keine Kapitaleinlage.<br />
Zur Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin siehe<br />
die Tabellen im Abschnitt “Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
der Emittentin”, Seite 64 f.<br />
Die Emittentin wurde erst im Jahr 2011 gegründet. Daher können<br />
keine Angaben über an den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Emittentin für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährten<br />
Gesamtbezüge gemacht werden.<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH ist geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Emittentin. Sie ist allein und ausschließlich<br />
zur Geschäftsführung der Emittentin berechtigt und verpflichtet.<br />
Sie ist neben der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Vertretung<br />
der Emittentin berechtigt. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben auf zuverlässige<br />
Dritte zu übertragen.<br />
Alle Geschäfte der geschäftsführenden Kommanditistin, die den<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten,<br />
bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter bzw.<br />
des Beirates (siehe § 6 Ziffer 3 und 4 und § 7 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Zu den Vergütungen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
siehe die Tabellen im Abschnitt “Angaben über die<br />
Gründungsgesellschafter der Emittentin”, Seite 64 f.<br />
Die Emittentin wurde erst im Jahr 2011 gegründet. Daher können<br />
keine Angaben über an den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Emittentin für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährten<br />
Gesamtbezüge gemacht werden.<br />
Abweichende Bestimmungen<br />
Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin wurde<br />
in den §§ 3, 5 bis 7, 9, 10 und 16 bis 25 von den gesetzlichen<br />
Regelungen abgewichen. Diese Regelungen betreffen die Möglichkeit<br />
der Kapitalerhöhung und -herabsetzung durch die Treuhänderin<br />
bzw. die geschäftsführende Kommanditistin, die Möglichkeit<br />
zur Ausübung der Rechte der Treuhänderin durch die<br />
Anleger, Einschränkungen des Gesellschafterkreises, die Höhe<br />
der Haft- und Pflichteinlagen, Vereinnahmung des Agios, Rechtsfolgen<br />
rückständiger Einlagen, Rechtsverhältnis der Kommanditisten<br />
zu der Emittentin als atypisch stille Gesellschafter bis zur<br />
Eintragung im Handelsregister, Einsichts- und Auskunftsrechte<br />
der Anleger, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse,<br />
63
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
64<br />
Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin vom Wettbewerbsverbot,<br />
Stimmrechte und Beschlussfassungen einschließlich Beschlussverfahren<br />
und Mehrheiten, Einrichtung sowie Rechte und Pflichten<br />
eines Beirates, Haftungsbeschränkung der Beiratsmitglieder,<br />
Ergebnisbeteiligung und Entnahmerechte, Übertragung von Kommanditanteilen<br />
und Vorkaufsrechten, Kündigungen, Ausscheiden<br />
und Ausschluss von Gesellschaftern, Höhe und Auszahlung des<br />
Auseinandersetzungsguthabens, Liquidation der Emittentin, Einrichtung<br />
eines Schiedsgerichtes sowie etwaige Rechtsstreitigkeiten<br />
und Verjährung von Schadensersatz ansprüchen. Wegen<br />
weiterer Einzelheiten wird auf den abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG,<br />
Seite 111 ff., verwiesen.<br />
Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin wurde ebenfalls von den gesetzlichen Regelungen<br />
abgewichen. Die Regelungen betreffen die Geschäftsführungsbefugnis<br />
(per Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
von der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
abhängig gemacht werden), die Vertretungsbefugnis<br />
(Vertretung grundsätzlich durch zwei Geschäftsführer oder einen<br />
Geschäftsführer und einen Prokuristen), Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB) die Verfügung über Gesellschaftsanteile<br />
(Verfügung über Gesellschaftsanteile nur mit Zustimmung<br />
der weiteren Gesellschafter möglich) und das Wettbewerbsverbot<br />
(Befreiung vom Wettbewerbsverbot).<br />
Angaben über die Gesellschafter und das Gesellschaftskapital<br />
der Emittentin<br />
Zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes wird das<br />
bisher gezeichnete Kapital der Emittentin gemäß der auf dieser<br />
Seite unten stehenden Tabelle gehalten. Das Komplementärkapital<br />
beträgt 0 US-Dollar, das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />
beträgt 5.200 US-Dollar.<br />
Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Emittentin durch<br />
den Beitritt weiterer Gesellschafter um 87.700.000 US-Dollar<br />
auf einen Betrag von 87.705.200 US-Dollar zu erhöhen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, das Kommanditkapital<br />
um bis zu weitere 300.000 US-Dollar zu erhöhen.Wertpapiere<br />
oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Absatz 1<br />
Verkaufsprospektgesetz sind bisher nicht ausgegeben worden.<br />
Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG wurde von<br />
der Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH (ohne<br />
Einlage), der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH mit einer Ein lage<br />
von 100 US-Dollar und der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH mit einer Einlage<br />
von 5.100 US-Dollar gegründet. Die Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />
in Höhe von insgesamt 5.200 US-Dollar (Kommanditkapital)<br />
sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vollständig<br />
eingezahlt. Es stehen keine Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />
aus. Die Geschäftsanschrift aller Gründungs gesellschafter<br />
lautet Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg. Alle Gründungsgesellschafter<br />
haben ihren Sitz in Hamburg.<br />
Die mit dem Vertrieb und der Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />
beauftragte <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist jeweils Alleingesellschafterin<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin, der <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH und der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />
an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten<br />
Vermögensanlage beauftragt sind, noch mittelbar oder unmittelbar<br />
an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen. Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar<br />
noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung bzw. Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />
Zu personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen siehe<br />
“ Angaben über wichtige Vertragspartner”, Seite 80 ff.<br />
Gesellschafter der Emittentin Gezeichnetes Kapital* Davon eingezahlt* Noch ausstehend*<br />
Persönlich<br />
haftende Gesellschafterin<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />
GmbH<br />
0 0 0<br />
Kommanditisten<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH 100 100 0<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5.100 5.100 0<br />
Summe 5.200 5.200 0<br />
* Alle Angaben in US-Dollar.
Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
Die einzelnen Vergütungen der Gründungsgesellschafter sind in nachfolgender Tabelle aufgelistet.<br />
Vergütung der Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
Vertragsgrundlage<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Vergütung<br />
Ab 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 10.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer (für<br />
2011 anteilig ab Übernahme des Flugzeuges und zur Zahlung fällig bis zum 30. September 2011). Die Vergütung<br />
ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.<br />
Vergütungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />
Vertragsgrundlage<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Vergütungen<br />
Betriebsphase: Ab 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer (für 2011 anteilig ab Übernahme des Flugzeuges, zur Zahlung fällig zum 30. September 2011), ab<br />
2012 um 2 % p. a. ansteigend.Die Vergütung ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres für<br />
das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.<br />
Veräußerungsphase: Bei Veräußerung oder Totalverlust des Flugzeuges Vergütung in Höhe von 1,95 % des Bruttoveräußerungserlöses<br />
bzw. der Versicherungsentschädigung.<br />
Vergütungen der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
65<br />
Vertragsgrundlage<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Vergütungen<br />
Investitionsphase: Einmalig pauschale Vergütung in Höhe von 72.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des vermittelten Kommanditkapitals verdient und<br />
zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der Platzierungsfrist.<br />
Betriebsphase: Ab 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,3 % des für die Emittentin zum 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres verwalteten Kommanditkapitals zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, im Jahr 2011<br />
zeitanteilig ab Übernahme des Flugzeuges. Die Vergütung ist jeweils zum 30. Dezember eines jeden Jahres fällig<br />
und wird ab 2012 jährlich um 2 % erhöht.<br />
Veräußerungsphase: Pauschale Vergütung in Höhe von 360.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
zur Zahlung fällig bei Beginn der Liquidation.<br />
Über die vorstehend dargestellten vertraglichen Regelungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine Gewinn beteiligungen,<br />
Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind der Erwerb<br />
und die Vermietung eines Flugzeuges des Herstellers Airbus sowie<br />
die Durchführung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender<br />
Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />
Die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin ist von<br />
den folgenden Verträgen abhängig.<br />
Absichtserklärung “Letter of Intent for the Sale and Lease-<br />
Back Proposal of One <strong>A380</strong>-841 Aircraft (9V-SKL) (“LOI”)” mit<br />
folgenden Anlagen: Ausschreibung der <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vom<br />
10. Dezember 2010 “Request for Proposal. Sale and Lease-<br />
Back of One <strong>A380</strong>-841 aircraft (9V-SKL)” sowie eine Zusammenfassung<br />
der Vertragsbedingungen des noch abzuschließenden<br />
Leasingvertrages vom 29. März 2011 “Summary of<br />
Terms for the Long Term Operating Lease of one (1) Airbus<br />
<strong>A380</strong>-841 (9V-SKL)” (siehe Seite 68),<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag zur Kontrolle und Freigabe<br />
der Eigenmittel (siehe Seite 77 f.),<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG über<br />
die Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing (siehe<br />
Seite 78 f.),<br />
Vertrag über die Vermittlung des Leasingvertrages mit East-<br />
Merchant Capital GmbH,<br />
Asset Management-Vertrag und Remarketing-Vertrag mit East-<br />
Merchant Capital GmbH.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
66<br />
Des Weiteren wird die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />
Emittentin von den folgenden, noch abzuschließenden Verträgen<br />
abhängig sein:<br />
Kaufvertrag über das Flugzeug (siehe Seite 68 ff.),<br />
Darlehensvertrag zur langfristigen Finanzierung des Objektes<br />
(siehe Seite 72 f.),<br />
Vertrag über eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe<br />
von 46.000.000 US-Dollar mit Crèdit Industriel et Commercial<br />
(siehe Seite 73 ff.)<br />
Vertrag über eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe<br />
von 30.000.000 US-Dollar mit einer US-Amerikanischen Leasinggesellschaft<br />
(siehe Seite 73 ff.)<br />
Leasingvertrag mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited (siehe Seite 68 ff.).<br />
Zum Ausmaß der Abhängigkeit von der Erfüllung der Verträge<br />
siehe “Risiken der Vermögensanlage – Vertragspartner und Vertragsabschlüsse”,<br />
Seite 20 f.<br />
Die Emittentin ist nicht von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren mit wesentlicher Bedeutung<br />
für ihre Geschäftstätigkeit oder Ertragslage abhängig.<br />
Nach Kenntnis der Anbieterin sind weder Gerichts- noch Schiedsverfahren<br />
anhängig, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Emittentin haben könnten, noch ist ihre Tätigkeit<br />
durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />
Neben den Investitionen in das in diesem Verkaufsprospekt<br />
genannte Anlageobjekt liegen keine weiteren laufenden Investitionen<br />
vor.<br />
Beirat<br />
Die Gesellschafterversammlung der Emittentin kann die Bildung<br />
eines Beirates beschließen. Im Falle der Bildung eines Beirates<br />
vertritt dieser die Interessen der Kommanditisten und Treugeber<br />
gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin. Die Rechte<br />
und Pflichten des Beirates sind im Einzelnen in §§ 6 und 10<br />
des Gesellschaftsvertrages geregelt. Der Beirat würde aus drei<br />
natürlichen Personen bestehen. Zwei Beiratsmitglieder würden<br />
in einer Gesellschafterversammlung der Emittentin gewählt, ein<br />
Beiratsmitglied würde von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
entsandt. Nach Beschluss über die Errichtung bis zur gegebenenfalls<br />
späteren Wahl des Beirates kann die geschäftsführende<br />
Kommanditistin einen vorläufigen Beirat berufen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde noch kein Beirat<br />
berufen. Es sind keine Aufsichtsgremien vorhanden bzw.<br />
vorgesehen.<br />
Der Beirat würde für drei Jahre gewählt. Er bliebe jedoch bis zur<br />
nächsten nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl<br />
im Amt. Dem Beirat stünden umfassende Kontroll- und Mitwirkungsrechte<br />
zu, um die Interessen der Anleger zu vertreten. Die<br />
Beiratsmitglieder erhielten, vorbehaltlich eines abweichenden<br />
Beschlusses der Gesellschafterversammlung, keine Vergütung.<br />
Die Beiräte erhielten die ihnen durch ihre Tätigkeit entstandenen<br />
und nachgewiesenen angemessenen Auslagen ersetzt. Mit Beginn<br />
der Liquidation würde der Beirat aufgelöst, sofern nicht die<br />
Gesellschafterversammlung etwas anderes beschlösse. Verfügt<br />
die Emittentin über keinen Beirat, werden dessen Rechte durch<br />
die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />
Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Anlageziel der Emittentin ist der Erwerb des Anlageobjektes.<br />
Anlagepolitik der Emittentin ist es, durch die Vermietung des zu<br />
erwerbenden Flugzeuges Erträge für die Anleger zu erzielen. Die<br />
Nettoeinnahmen aus diesem öffentlichen Angebot werden zur<br />
Anschaffung des Flugzeuges verwendet. Der Realisierungsgrad<br />
stellt sich wie folgt dar: Eine Absichtserklärung wurde am 29.<br />
März 2011 geschlossen. Der Kaufvertrag über die Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile<br />
davon wurde noch nicht geschlossen. Die Übernahme des Flugzeuges<br />
ist spätestens für den 29. Juli 2011 geplant. Wegen der<br />
Einzelheiten wird auf das Kapitel “Rechtliche Grund lagen”, Seite<br />
68 ff., verwiesen.<br />
Die vorgesehenen Nettoeinnahmen aus der Emission reichen<br />
für die Realisierung der vorgesehenen Anlageziele nicht aus.<br />
Daher ist die zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital durch<br />
die Emittentin zur Realisierung der Gesamtinvestition erforderlich<br />
(siehe “Rechtliche Grundlagen – Fremdfinanzierung”, Seite<br />
72 f.). Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen aus der<br />
Emission nicht genutzt.<br />
Eigentum und dingliche Belastungen an dem Flugzeug<br />
Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
der Treuhänderin, der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin<br />
stand oder steht weder das Eigentum an dem Anlage objekt<br />
oder wesentlichen Teilen desselben noch aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung an dem Flugzeug zu.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine nicht<br />
nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.<br />
Zur Besicherung der Fremdfinanzierung soll zum Zeitpunkt der<br />
Eigentumsübertragung die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen -<br />
Fremdfinanzierung”, Seite 72 f. genannte erstrangige Hypothek<br />
eingetragen werden. Zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
Recht und Steuern | Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
des Anlageobjektes (voraussichtlich am 29. Juli 2011) werden<br />
keine weiteren dinglichen Belastungen an dem Anlageobjekt<br />
vorhanden sein.<br />
Beschränkung der Verwendungsmöglichkeiten im Hinblick<br />
auf das Anlageziel<br />
Auf Grund der Größe und der baulichen Spezifikationen des<br />
Flugzeuges bestehen tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes. Hinsichtlich der freien<br />
Verwendung des Anlageobjektes bestehen zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung keine rechtlichen oder weiteren tatsächlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />
insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />
Aus den noch abzuschließenden Darlehensverträgen und auf<br />
Grund nationaler und internationaler regulatorischer Maßnahmen<br />
für den Flugverkehr und für Fluggesellschaften werden<br />
rechtliche Beschränkungen bezüglich der freien Verfügbarkeit<br />
sowie ein Verzicht auf Änderung der Geschäftstätigkeit bestehen.<br />
Erforderliche behördliche Genehmigungen<br />
Nach Kenntnis der Anbieterin sind für die Realisierung des Anlageziels<br />
keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />
Leistungen und Lieferungen<br />
Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />
die Treuhänderin, die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
und die Mitglieder der Geschäftsführung erbringen<br />
folgende Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit<br />
der Vermögensanlage:<br />
Die Anbieterin: Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin: Übernahme der persönlichen<br />
Haftung für die Emittentin<br />
Geschäftsführende Kommanditistin: Geschäftsführung der<br />
Emittentin<br />
Treuhänderin: treuhänderische Übernahme und Verwaltung<br />
von Kommanditbeteiligungen an der Emittentin<br />
Mittelverwendungskontrolleurin: Mittelverwendungskontrolle<br />
des Emissionskapitals.<br />
Darüber hinaus erbringen die Anbieterin und Prospektverantwortliche,<br />
die Gründungsgesellschafter, die Treuhänderin, die<br />
Mittelverwendungskontrolleurin und die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
keine weiteren nicht nur geringfügigen Leistungen und<br />
Lieferungen im Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />
Tätigkeiten für Unternehmen<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind Vorstandsvorsitzender<br />
(Dr. Torsten Teichert) bzw. Angestellter der Anbieterin (Jürgen<br />
Hutt), die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt<br />
wurde. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betraut sind.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind nicht für Unternehmen<br />
tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind Vorstandsvorsitzender<br />
(Dr. Torsten Teichert) bzw. Angestellter der Anbieterin (Jürgen<br />
Hutt), die mit der Auswahl des Anlageobjektes beauftragt wurde.<br />
Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung nicht<br />
für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Leistungen und Lieferungen erbringen.<br />
Absicherungen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage hat<br />
keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewährleistung<br />
übernommen. Ein Garantiefonds oder eine vergleichbare Einrichtung<br />
besteht nicht.<br />
Dokumentation<br />
Auf Seite 111 ff. dieses Verkaufsprospektes sind der Gesellschaftsvertrag<br />
mit Anlagen, der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und der Mittelverwendungskontrollvertrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG im Wortlaut abgedruckt.<br />
Die dieser Vermögensanlage zu Grunde liegenden Gutachten<br />
können von interessierten Anlegern angefordert werden.<br />
67
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Rechtliche Grundlagen<br />
68<br />
Die Emittentin hat am 29. März 2011 die nachfolgend beschriebene<br />
Absichtserklärung geschlossen. Verträge über die Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher<br />
Teile davon sind im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch<br />
nicht geschlossen worden.<br />
ABSICHTSERKLÄRUNG – LETTER OF INTENT<br />
Die <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited als vorgesehene Verkäuferin und<br />
Leasingnehmerin (im Folgenden: <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>), die East-<br />
Merchant Capital GmbH als geplante Vermittlerin des Leasingvertrages,<br />
die Australia and New Zealand Banking Group Limited<br />
als Vermittlerin des noch aufzunehmenden Darlehens und geplante<br />
Darlehensgeberin sowie die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG als Vermittlerin<br />
des Eigenkapitals haben am 29. März 2011 eine Absichtserklärung,<br />
einen “Letter of Intent for the Sale and Lease-Back<br />
Proposal of One <strong>A380</strong>-841 Aircraft (9V-SKL) (“LOI”)” (im Folgenden:<br />
LOI), unterzeichnet. Der LOI wird spätestens am 22. Juli<br />
2011, dem Fälligkeitstermin für die Ausführung sämtlicher für die<br />
Transaktion des Flugzeuges erforderlichen Nachweise, Verträge<br />
und Dokumente, enden. Bestandteil des LOI ist eine Exklusivitätsvereinbarung,<br />
nach der sich <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> verpflichtet,<br />
dass, sofern zum Fälligkeitstermin die Transaktionsdokumente<br />
unterschrieben vorliegen, sie innerhalb von drei Monaten außer<br />
mit den oben genannten Vertragsparteien keinen weiteren<br />
Sale-and-Lease-Back-Vertrag oder Vertrag über eine andere<br />
Leasing- oder Finanzierungs-Struktur, insbesondere keine Eigenkapitalvermittlung<br />
durch einen deutschen Mit bewerber, für<br />
eines ihrer Flugzeuge abschließen wird.<br />
Bestandteile des LOI sind weiterhin folgende Anlagen:<br />
eine Ausschreibung der <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vom 10. Dezember<br />
2010 “Request for Proposal. Sale and Lease-Back of One<br />
<strong>A380</strong>-841 aircraft (9V-SKL)”<br />
eine Zusammenfassung der Vertragsbedingungen des noch abzuschließenden<br />
Leasingvertrages vom 29. März 2011 “Summary<br />
of Terms for the Long Term Operating Lease Facility of one (1)<br />
Airbus <strong>A380</strong>-841 (9V-SKL)”<br />
Der LOI unterliegt englischem und walisischem Recht. Für Streitigkeiten<br />
aus dem Vertrag sind die Gerichte von England und Wales<br />
zuständig.<br />
Ausschreibung für eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion<br />
Die als Anlage zum LOI genannte Ausschreibung der <strong>Singapore</strong><br />
<strong>Airlines</strong> vom 10. Dezember 2010 richtet sich an eine noch nicht<br />
benannte Käuferin und Leasinggeberin und gibt grundlegende<br />
Rahmendaten für eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion eines<br />
neuen <strong>A380</strong>-841-Flugzeuges (mit der Hersteller-Seriennummer<br />
058 und der Registrierung 9V-SKL) an.<br />
Zusammenfassung der Vertragsbedingungen des Leasingvertrages<br />
Die ebenfalls zum LOI gehörende Zusammenfassung der Vertragsbedingungen<br />
des noch abzuschließenden Leasingvertrages<br />
gibt die Vertragspartner der Transaktion und des Leasingvertrages<br />
an. Des Weiteren werden in dieser Zusammenfassung<br />
die Rahmenbedingungen der noch abzuschließenden Verträge<br />
(Leasingvertrag, Darlehensvertrag) und die Rückgabekonditionen<br />
für das Flugzeug festgelegt.<br />
Die nachfolgende Darstellung der rechtlichen Grundlagen gibt<br />
die Vertragsinhalte des LOI einschließlich der beiden Anlagen<br />
wieder. Die Vertragsinhalte der noch abzuschließenden Verträge<br />
werden unter dem Vorbehalt genannt, dass sich während<br />
der Vertragsverhandlungen noch Änderungen ergeben können.<br />
KAUFVERTRAG<br />
Gemäß der von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>, EastMerchant Capital GmbH,<br />
Australia and New Zealand Banking Group Limited und der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG am 30. März 2011 unterschriebenen Absichtserklärung<br />
LOI wird ein Kaufvertrag zwischen <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
als Verkäuferin und einer neu zu gründenden deutschen <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung (im Folgenden: Emittentin) als Käuferin<br />
für den Erwerb des Flugzeuges abgeschlossen.<br />
Gegenstand des Kaufvertrages wird ein Airbus <strong>A380</strong>-841 des<br />
Herstellers Airbus S.A.S. (mit der Hersteller-Seriennummer 058<br />
und der Registrierung 9V-SKL) sein, ausgestattet mit vier Rolls-<br />
Royce Trent-970-Triebwerken inklusive sämtlicher Flugzeugdokumente,<br />
nicht jedoch die von der Auftraggeberin, in diesem Fall<br />
der Verkäuferin, eingebauten Ausstattungen (“buyer furnished<br />
equipment” (BFE)). Der Kaufpreis wird gemäß LOI 185.000.000<br />
US-Dollar betragen. Die Transaktionsdokumente sollen spätestens<br />
am 22. Juli 2011 unterzeichnet werden (“Closing Date”),<br />
es sei denn die Vertragsparteien beschließen ein späteres Datum.<br />
Die Ablieferung und Eigentumsübertragung des Flugzeuges<br />
werden auf dem Changi Airport in Singapur stattfinden und sind<br />
für den 29. Juli 2011 vorgesehen. Die Emittentin als Käuferin soll<br />
nicht für die Zahlung von Steuern in Zusammenhang mit dem<br />
Kauf oder der Lieferung des Flugzeuges haften, die durch die<br />
Steuerhoheit des Staats Singapur entstehen.<br />
Die hier genannten Vertragsinhalte sind Bestandteil des unterzeichneten<br />
LOI und werden im Laufe der Vertragsverhandlungen<br />
im Kaufvertrag für das Flugzeug umgesetzt.<br />
LEASINGVERTRAG<br />
In der zum LOI gehörenden Zusammenfassung der Vertragsbedingungen<br />
wurde vereinbart, dass die Leasingnehmerin und die<br />
Emittentin einen Leasingvertrag abschließen.<br />
Es wird sich um einen so genannten Net-Lease-Vertrag handeln,<br />
bei dem die Leasingnehmerin unter anderem für die Zahlung<br />
von sämtlichen Steuern, Kosten, Aufwendungen, Abgaben,
Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />
Gebühren und anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit<br />
der Registrierung, dem Betrieb, dem Aufenthalt des Flugzeuges<br />
am Boden, Instandhaltung und Versicherung des Flugzeuges verantwortlich<br />
ist. Für die Zahlung von Steuern wird es Ausschlussvereinbarungen<br />
geben; die Zahlung der Leasingraten und anderer<br />
Zahlungen im Zusammenhang mit der Leasingnahme sollen<br />
uneingeschränkt verpflichtend sein.<br />
Leasingobjekt<br />
Leasingobjekt ist ein Airbus <strong>A380</strong>-841 (mit der Hersteller-<br />
Seriennummer 058 und der Registrierung 9V-SKL), ausgestattet<br />
mit vier Rolls-Royce Trent-970-Triebwerken inklusive sämtlicher<br />
Flugzeug-Dokumente, nicht jedoch die von der Auftraggeberin, in<br />
diesem Fall der Verkäuferin, eingebauten Ausstattungen (“ buyer<br />
furnished equipment” (BFE)), die im Eigentum von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
verbleiben. Diese oder gegebenenfalls ausgetauschte Ausstattungen<br />
gehen bei Rückgabe des Flugzeuges entsprechend<br />
den Rückgabekonditionen (“Minimum Return Conditions”) in<br />
das Eigentum der Emittentin über.<br />
Leasingrate<br />
Die Leasingraten sind gemäß LOI monatlich im Voraus, frei<br />
von Quellensteuer, in US-Dollar zu zahlen. Bei einem unterstellten<br />
Swap-Zinssatz von 2,4845 % p. a. würde die monatliche<br />
Leasingrate 0,8530 % des Kaufpreises, entsprechend<br />
1.578.050 US-Dollar, betragen. Die Leasingrate wird erst 2<br />
Tage vor Übernahme des Flugzeuges fixiert und richtet sich<br />
nach dem 7-Jahres-US-Dollar-Swapsatz. Bei einer Änderung des<br />
7-Jahres-US-Dollar-Swapsatzes um 50 Basispunkte ändert sich<br />
die Leasingrate um 0,0164 % des Kaufpreises pro Monat. Die tatsächliche<br />
Leasing rate wird damit erst am Tag der Unterzeichnung<br />
des Leasingvertrages feststehen.<br />
Laufzeit<br />
Der Leasingvertrag beginnt gemäß LOI mit dem Datum der<br />
Ablieferung und Eigentumsübertragung des Flugzeuges auf die<br />
Emittentin und endet nach zehn Jahren.<br />
Verlängerungsoptionen<br />
Nach Ablauf der Grundleasingzeit kann die Leasingnehmerin<br />
gemäß LOI die Laufzeit des Leasingvertrages um maximal fünf<br />
Jahre verlängern. Die Leasingnehmerin wird im Anschluss an die<br />
Grundleasingzeit zwischen Verlängerungsoptionen von 24, 36<br />
oder 60 Monaten wählen können. Die Verlängerung erfolgt zwischen<br />
dem 12. und dem 18. Monat vor Ablauf des Vertrages. In<br />
diesem Zeitraum wird die Marktleasingrate definiert. Wird eine<br />
erste Verlängerungsoption von 24 bzw. 36 Monaten gewählt, so<br />
können Anschlussverlängerungsoptionen von bis zu drei bzw.<br />
bis zu zwei Mal 12 Monaten gewählt werden. Insgesamt wird die<br />
Leasingdauer damit 15 Jahre nicht überschreiten.<br />
Die Höhe der Leasingrate für die Verlängerungsoptionen richtet<br />
sich nach der Laufzeit. Zu den Einzelheiten und den Profit-Sharing-Regelungen<br />
siehe folgende Tabelle:<br />
69<br />
Verlängerungsoptionen des Leasingvertrages<br />
Grundleasingrate<br />
Laufzeit<br />
Leasingraten<br />
10 Jahre<br />
0,8530 % des Kaufpreises bzw. 1.578.050 US-Dollar<br />
Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />
1. Verlängerungsoption<br />
Laufzeit 2 Jahre 3 Jahre 5 Jahre<br />
Monatliche Leasingraten*<br />
Marktleasingrate, mindestens<br />
jedoch 1.105.500 US-Dollar +<br />
575.000 US-Dollar<br />
Marktleasingrate,<br />
mindestens jedoch<br />
980.000 US-Dollar<br />
Marktleasingrate,<br />
mindestens jedoch<br />
980.000 US-Dollar<br />
Weitere Verlängerungsoptionen<br />
Laufzeit 3 x 1 Jahr 2 x 1 Jahr –<br />
Monatliche Leasingraten* 890.000 US-Dollar 980.000 US-Dollar –<br />
* Sofern die Marktleasingrate die Mindestleasingrate übersteigt, erhält die Leasingnehmerin für jeden die Mindestleasingrate übersteigenden<br />
Betrag eine Erfolgsbeteiligung/Profit-Sharing (bei Szenario 1 in Höhe von 10 % davon; bei Szenario 2 und 3 beträgt die Erfolgsbeteiligung 10 % davon<br />
plus eine weitere Erfolgsbeteiligung in Höhe von 40 % auf einen gegebenenfalls 1,2 Millionen US-Dollar übersteigenden Betrag).
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
70<br />
Sollte die Leasingnehmerin nach Ablauf der Grundleasingzeit<br />
keine Verlängerungsoption in Anspruch nehmen, so wird sie<br />
gemäß dem noch abzuschließenden Leasingvertrag zu einer<br />
Garantiezahlung für den Leasingnehmerwechsel in Form eines<br />
Darlehens verpflichtet sein. Das Darlehen ist in einer Summe,<br />
bei Beendigung der Grundleasingzeit zur Zahlung fällig. Sollte<br />
das Flugzeug innerhalb von 36 Monaten an einen Dritten oder an<br />
die Leasingnehmerin vermietet oder verkauft werden, so ist das<br />
Darlehen in Höhe der tatsächlich erzielten Leasingraten, die die<br />
Beteiligungsgesellschaft während der folgenden 36 Monate von<br />
einem Anschlussleasingnehmer vergleichbarer Qualität erhält,<br />
zurückzuzahlen. Im Falle eines Verkaufs des Flugzeugs innerhalb<br />
der nächsten 36 Monate erfolgt eine prorataische Rückzahlung<br />
des Darlehens aus dem Veräußerungserlös.<br />
Untervermietung (Sub-Leasing)<br />
Die Leasingnehmerin wird gemäß noch abzuschließendem<br />
Leasing vertrag, ohne vorherige Zustimmung der Emittentin und<br />
der finanzierenden Bank keine Untervermietung (Sub-Leasing)<br />
durchführen können. Sie wird ebenfalls nur mit Zustimmung der<br />
Emittentin und der finanzierenden Bank berechtigt sein, sich<br />
von Teilen des Flugzeuges, den Triebwerken oder Teilen davon<br />
zu trennen, es sei denn dies geschieht zu Test- oder Reparaturoder<br />
Modifikationszwecken.<br />
Eine zulässige Untervermietung wird nur erfolgen können, wenn<br />
die Leasingnehmerin sicherstellt, dass die Eigentumsverhältnisse<br />
der Emittentin und Eigentümerin auch bei einer Neuregistrierung<br />
des Flugzeuges für das Sub- Leasing- Unternehmen sichergestellt<br />
sind und die Leasing nehmerin sämtliche Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Neu registrierung des Flugzeuges übernehmen wird.<br />
Eine Untervermietung wird die Leasing nehmerin nicht von ihren<br />
Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag entbinden.<br />
Wartung, Modifikation und Austausch von Teilen<br />
Modifikationen der Ausstattung auf Wunsch und Kosten der<br />
Leasing nehmerin können gemäß noch abzuschließendem Leasingvertrag<br />
vorgenommen werden, sofern sie zu keiner Verschlechterung<br />
oder Verringerung der Verwendung oder Leistungs fähigkeit<br />
des Flugzeuges führen und sofern sie dokumentiert werden. Modifikationen<br />
der Ausstattung, die von der zuständigen Luftfahrtbehörde<br />
angefordert werden, werden auf Kosten der Leasingnehmerin<br />
auszuführen sein. Die Emittentin wird an den Kosten für<br />
diese Modifikationen beteiligt, maximal jedoch mit einem Betrag<br />
von 500.000 US-Dollar während der gesamten Leasingperiode.<br />
Bei Rückgabe des Flugzeuges erhält die Emittentin von der Leasingnehmerin<br />
einen Ausgleich für ihren Anteil an den Kosten.<br />
Falls Triebwerke oder Teile des Flugzeuges durch die Leasingnehmerin<br />
ausgetauscht werden, so ist sicher zu stellen, dass<br />
das Eigentum für die neuen Triebwerke auf die Emittentin übergeht<br />
und sie frei von Sicherungsrechten sind. Triebwerke werden<br />
nur entfernt werden können, wenn sie unverzüglich gegen<br />
ein Triebwerk des gleichen Modells oder eine verbesserte Version<br />
ausgetauscht werden. Die entfernten Triebwerke können<br />
in einem anderen Flugzeug der Leasingnehmerin installiert<br />
werden. Nicht verwendete Triebwerke sind sicher und frei von<br />
Sicherungs rechten zu verwahren.<br />
Poolverträge<br />
Der noch abzuschließende Leasingvertrag sieht vor, dass die<br />
Leasingnehmerin die Triebwerke mit anderen kommerziellen<br />
Fluggesellschaften teilen, sie an diese weitergeben oder verleasen<br />
kann (Pooling von Triebwerken), sofern die Leasingnehmerin<br />
Teil des Pools ist und keine weitere Eigentumsübertragung<br />
vorgenommen wird oder weitere Sicherungsrechte eingetragen<br />
werden und ausschließlich die Emittentin im Falle eines Schadens<br />
oder Verlustes der Triebwerke anspruchsberechtigt für<br />
eine Schadens regulierung ist.<br />
Inspektionsrechte<br />
Die Emittentin und die Darlehensgeberin werden gemäß noch<br />
abzuschließendem Leasingvertrag das Flugzeug gemeinsam nicht<br />
mehr als einmal alle zwölf Monate einer Inspektion unterziehen<br />
lassen. Die Kosten für die Durchführung der Inspektion wird die<br />
Emittentin zu tragen haben. Im Falle von Schadens anzeichen oder<br />
bei Folge-Inspektionen können Inspektionen auch vorher und<br />
dann auf Kosten der Leasingnehmerin vorgenommen werden.<br />
Die jährliche Inspektion ist der Leasingnehmerin 14 Tage zuvor<br />
bekannt zu geben und darf den planmäßigen Betrieb des Flugzeuges<br />
nicht unterbrechen.<br />
Versicherungen<br />
Die Leasingnehmerin ist gemäß LOI verpflichtet, auf eigene Kosten<br />
und während des gesamten Leasingzeitraumes eine All- Gefahren-<br />
Versicherung für das Flugzeug gegen Risiken, Kriegsrisiken und<br />
Nebengefahren und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen<br />
(die gemäß noch abzuschließendem Leasingvertrag unter anderem<br />
Passagier-, Gepäck-, Frachtversicherungen beinhalten soll).<br />
Der Versicherungsbetrag soll mindestens 1 Milliarde US-Dollar<br />
pro Flugzeug betragen. Die Versicherungen müssen den internationalen<br />
Standards der Versicherungsmärkte für Flugzeuge<br />
entsprechen und sowohl Leasingnehmerin als auch Emittentin<br />
und Darlehensgeberin als Versicherte vorsehen. Der Versicherungswert<br />
bei Totalverlust soll für das erste Jahr 115 % des Kaufpreises<br />
betragen und Abschläge von 1.500.000 US-Dollar pro<br />
Jahr für die ersten beiden Folgejahre bzw. 7.500.000 US-Dollar<br />
pro Jahr ab dem vierten Jahr berücksichtigen.<br />
Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />
Es ist vorgesehen, dass sich die Emittentin mit Unterzeichnung<br />
des noch zu verhandelnden Leasingvertrages vertraglich ver-
Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />
pflichtet, ihre Geschäftstätigkeit auf folgende Tätigkeiten zu<br />
beschränken: Ankauf und ggf. spätere Verwertung, Finanzierung,<br />
Besitz, Verleasen und Vermarktung des Flugzeuges sowie<br />
die damit im Zusammenhang stehenden Geschäftstätigkeiten.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin und geschäftsführende<br />
Kommanditistin<br />
Gemäß noch abzuschließendem Leasingvertrag wird die Emittentin<br />
zudem sicher zu stellen haben, dass die Anbieterin des<br />
<strong>Fonds</strong>angebotes, die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, keine Entfernung oder<br />
Austausch der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin in ihrer jeweiligen Funktion<br />
vornimmt, keine weitere Person oder Personen diesen Gesellschaften<br />
hinzufügt, 100 % der Geschäftsanteile an beiden Gesellschaften<br />
hält und dass die Emittentin jederzeit ihren Unternehmenssitz<br />
in Deutschland behält. Eine Abweichung hiervon<br />
ist jeweils nur mit Zustimmung der Leasingnehmerin möglich.<br />
Verpflichtung der Emittentin aus dem Leasingvertrag –<br />
Steuerzwecke<br />
Die Emittentin wird sich im Rahmen des noch abzuschließenden<br />
Leasingvertrages verpflichten, gegenüber der Leasingnehmerin<br />
sicher zu stellen, dass sämtliche an der Emittentin beteiligten<br />
Personen während des gesamten Leasingzeitraumes unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtig in Deutschland oder einem<br />
anderen Land sind, mit dem Singapur hinsichtlich der Ermittlung<br />
der Quellensteuer, die die Leasingnehmerin an das dortige Finanzamt<br />
zu entrichten hat, ähnliche Steuerabkommen wie mit<br />
Deutschland abgeschlossen hat.<br />
Die Emittentin ist verpflichtet, am oder bis zum 30. April eines<br />
jeden Jahres während des gesamten Leasingzeitraumes hierfür<br />
einen Nachweis anhand einer Liste mit Namen, Wohnsitz-<br />
Finanzamt sowie Steuernummer sämtlicher an der Emittentin<br />
beteiligter Personen zu übermitteln. Unabhängig davon ist die<br />
Emittentin verpflichtet, der Leasingnehmerin unverzüglich mitzuteilen,<br />
wenn eine der beteiligten Personen nicht mehr unbeschränkt<br />
steuerpflichtig in Deutschland oder einem in steuerlicher<br />
Hinsicht ähnlichen Land ist.<br />
Vertragsstörungen der Leasingnehmerin<br />
Als Vertragsstörungen der Leasingnehmerin werden im noch<br />
abzuschließenden Leasingvertrag unter anderem folgende<br />
Fälle definiert:<br />
Die Leasingnehmerin kommt ihren Zahlungsverpflichtungen<br />
der Leasingrate innerhalb von fünf Werktagen oder sonstigen<br />
Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 15 Werktagen nach<br />
Fälligkeitsdatum nicht nach.<br />
Das Flugzeug wird nicht versichert, oder die Leasingnehmerin<br />
benutzt es oder erlaubt die Benutzung des Flugzeuges im unversicherten<br />
Zustand.<br />
Die Leasingnehmerin begeht Vertragsbruch, in dem sie der Erfüllung<br />
einer ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />
nicht nachkommt und diesen Vertragsbruch auch<br />
für 30 Tage nach Kenntnisnahme durch die Emittentin weiter<br />
begeht. Die Frist kann sich auf 90 bzw. 180 Tage verlängern,<br />
wenn absehbar ist, dass die Vertragsstörung innerhalb von 90<br />
bzw. 180 Tagen beseitigt werden kann und die Leasingnehmerin<br />
dies ernsthaft vornimmt.<br />
Zusicherungen der Leasingnehmerin, die Bestandteil des Leasingvertrages<br />
oder eines anderen Vertrages sind, erweisen<br />
sich als fehlerhaft und diese Fehlerhaftigkeit hat wesentliche<br />
Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem<br />
Vertrag und kann nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme<br />
der Emittentin geheilt werden.<br />
Die Leasingnehmerin wird insolvent oder zahlungsunfähig.<br />
Die Eigentümer der Leasingnehmerin beschließen die Liquidation<br />
der Leasingnehmerin oder es werden darauf abzielende<br />
Maßnahmen eingeleitet oder Beschlüsse getroffen, es sei denn,<br />
diese Beschlüsse oder Maßnahmen werden innerhalb von 180<br />
Tagen aufgehoben oder ausgesetzt.<br />
Es wird ein Zwangsverwalter, Liquidator oder Konkursverwalter<br />
für die Leasingnehmerin berufen, und eine Beschlagnahmung<br />
sämtlicher Wirtschaftsgüter der Leasingnehmerin wird nicht<br />
innerhalb von 180 Tagen wieder aufgehoben.<br />
Tritt eine dieser vorstehend genannten Vertragsstörungen ein,<br />
kann die Emittentin das Leasingverhältnis für das Flugzeug beenden<br />
(wobei die Verpflichtungen der Leasing nehmerin, nicht<br />
jedoch die Rechte aus dem Vertrag fortbe stehen) oder fortführen<br />
und die Erfüllung der Verpflichtungen gerichtlich durchsetzen<br />
oder das Flugzeug in Besitz nehmen. Sämtliche aus der vorzeitigen<br />
Beendigung des Vertrages wegen Vertragsstörungen der<br />
Leasingnehmerin resultierenden Kosten sind von der Leasingnehmerin<br />
zu tragen. Die Emittentin kann das Flugzeug verkaufen<br />
oder weitervermieten.<br />
Vertragsstörungen der Emittentin<br />
Folgende Handlungen von Seiten der Emittentin werden gemäß<br />
noch abzuschließendem Leasingvertrag zu einer Vertrags störung<br />
führen, die die Leasingnehmerin berechtigt, das Vertrags verhältnis<br />
vorzeitig zu beenden:<br />
Die Emittentin oder ihre gesetzlichen Vertreter stören den<br />
Betrieb oder Besitz des Flugzeuges durch die Leasing nehmerin<br />
oder Sub-Leasing-Unternehmen.<br />
Die Emittentin führt einen anderen als vertraglich vorgesehen<br />
Geschäftszweck – An- und Verkauf, Finanzierung, Besitz, Verleasen<br />
und Vermarktung – durch.<br />
Die Emittentin wird insolvent oder zahlungsunfähig.<br />
Die Eigentümer der Emittentin beschließen die Liquidation<br />
der Emittentin oder es werden darauf abzielende Maßnahmen<br />
eingeleitet oder Beschlüsse getroffen, es sei denn, diese<br />
71
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
72<br />
Beschlüsse oder Maßnahmen werden innerhalb von 180 Tagen<br />
aufgehoben oder ausgesetzt.<br />
Es wird ein Zwangsverwalter, Liquidator oder Konkursverwalter<br />
für die Emittentin berufen, und eine Beschlagnahmung sämtlicher<br />
Wirtschaftsgüter der Emittentin wird nicht innerhalb von<br />
180 Tagen wieder aufgehoben.<br />
Das Vertragsverhältnis kann durch die Leasingnehmerin vorzeitig<br />
beendet werden, wenn der Betrieb und Besitz des Flugzeuges<br />
gestört oder die anderen Rechte der Leasingnehmerin<br />
aus dem Vertrag behindert werden und die Störungen nicht innerhalb<br />
von zehn Tagen bzw. 15 Tagen nach Anzeige der Leasingnehmerin<br />
behoben werden. Die Leasingnehmerin hat die für<br />
die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbarte<br />
Summe (“Early Termination Sum”) zu zahlen, die Emittentin<br />
wird sicherstellen, dass das lastenfreie Eigentumsrecht auf die<br />
Leasingnehmerin übergeht.<br />
Rückgabe des Flugzeuges<br />
Im LOI sind die Rückgabekonditionen für das Flugzeug definiert,<br />
die unter anderem vorsehen, dass die Rückgabe des Flugzeuges<br />
und der Triebwerke sowie sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen<br />
gemäß den Bestimmungen der zivilen Luftfahrtbehörde des<br />
Staates Singapur (Civil Aviation Authority of <strong>Singapore</strong> (CAAS))<br />
durchgeführt werden müssen. Der Flugzeugrumpf und die Triebwerke<br />
(gegebenenfalls auch ausgetauschte Triebwerke) sind frei<br />
von Sicherungsrechten zurück zu geben. Das Flugzeug soll sich<br />
in einem so guten Betriebszustand befinden wie bei Ablieferung<br />
und für den Einsatz in der kommerziellen Passagier-Luftfahrt<br />
geeignet sein, vorbehaltlich gewöhnlicher Abnutzung. Die Leasingnehmerin<br />
ist verpflichtet, auf Anfrage der Emittentin und<br />
auf eigene Kosten einen Testflug durchzuführen. Der Rumpf ist<br />
weiß zu streichen, und es ist sicher zu stellen, dass die Fahrgestelle<br />
und die Triebwerke des Flugzeuges seit der letzten planmäßigen<br />
Wartung nicht mehr als 75 % der für ein Kalenderjahr<br />
vorgesehenen Betriebsstunden bzw. Flugintervalle eingesetzt<br />
wurden. Bei einem Betrieb der Fahrgestelle und Triebwerke von<br />
mehr als 50 % der vorgesehenen Zeit, hat die Leasingnehmerin<br />
Ausgleichszahlungen an die Emittentin zu leisten.<br />
Die Leasingnehmerin hat bei Rückgabe des Flugzeuges sicher<br />
zu stellen, dass die eingebauten Innenausstattungen (buyer furnished<br />
equip ment (BFE)) frei von Sicherungsrechten und für die<br />
Emittentin ohne Kosten in das Eigentum der Emittentin übergehen.<br />
Einige dieser Innenausstattungen verbleiben jedoch im Eigentum<br />
der Leasingnehmerin und können gegen Ausstattungen,<br />
die dem Standard großer internationaler Fluggesellschaften entsprechen<br />
müssen, ausgetauscht werden.<br />
Eigentumsplakette<br />
Die Leasingnehmerin wird gemäß noch abzuschließendem<br />
Leasing vertrag sicherzustellen haben, dass jederzeit feuerfeste,<br />
an prominenter Stelle im Flugzeug und auf jedem Triebwerk<br />
fest installierte Plaketten mit dem Hinweis anzubringen<br />
sind, dass sich das Flugzeug im Eigentum der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />
Flugzeugfonds GmbH & Co. KG befindet, an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Limited verleast ist, und die finanzierende Bank als Pfandrechtsinhaberin<br />
eingetragen ist.<br />
Gerichtsstand<br />
Der noch abzuschließende Leasingvertrag wird englischem<br />
Recht, in Ausnahmen dem Recht des Staates Singapur unterliegen.<br />
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag werden die Gerichte<br />
von England und Wales zuständig sein.<br />
FREMDFINANZIERUNG<br />
Die Emittentin plant zur Finanzierung des Flugzeuges ein langfristiges<br />
Darlehen bei einem Bankenkonsortium unter der Führung<br />
der Australia and New Zealand Banking Group Limited (im Folgenden:<br />
ANZ) aufzunehmen. Das langfristige Darlehen wurde im<br />
Rahmen des auf Seite 68 beschriebenen LOI von der ANZ schriftlich<br />
zugesagt. Die Zusage wurde unter der Bedingung gegeben,<br />
dass über den langfristigen Darlehensvertrag Einigkeit erzielt<br />
wird. Der Darlehensvertrag ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die Ausgestaltung<br />
und die Konditionen des langfristigen Darlehens wurde<br />
neben dem LOI zwischen der Emittentin und der finanzierenden<br />
Bank am 5. Juli 2011 ein rechtlich nicht bindendes, so genanntes<br />
Term-Sheet abgeschlossen, welches 45 Tage gültig ist. In diesem<br />
Term-Sheet und dem abgeschlossenen LOI wurden die folgenden<br />
wesentlichen Konditionen des langfristigen Darlehens vereinbart:<br />
Darlehenshöhe<br />
Die Höhe des langfristigen Darlehens beträgt 111.300.000 US-<br />
Dollar und wird zweckgebunden zur teilweisen Finanzierung des<br />
Erwerbs des Flugzeuges gewährt.<br />
Auszahlung<br />
Die Auszahlung des Darlehens soll in einer Summe am Tag der<br />
Übernahme des Flugzeuges durch die Emittentin erfolgen. Die<br />
Auszahlung wird marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen<br />
unterliegen.<br />
Laufzeit sowie Zins- und Tilgungszahlungen<br />
Das Darlehen wird eine Laufzeit von 12 Jahren ab Auszahlung<br />
des Darlehens haben und, beginnend einen Monat nach Auszahlung,<br />
in monatlichen nachschüssigen annuitätischen Raten<br />
in Höhe von anfänglich 1.007.654,37 US-Dollar (Zins und Tilgung)<br />
zurück zu zahlen sein. Die monatliche Annuität verringert<br />
sich nach dem zehnten Jahr (voraussichtlich im August 2021)<br />
auf 766.708,85 US-Dollar. Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen<br />
seitens der Emittentin werden mit einem Mindestvolumen von<br />
5.000.000 US-Dollar oder einem Vielfachen davon jederzeit
Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />
mit einer Ankündigung von zehn Arbeitstagen möglich sein. Zusätzlich<br />
zu einer freiwilligen Rückzahlung sind eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungung<br />
aus dem Darlehens vertrag und der<br />
Swap-Vereinbarung zu entrichten.<br />
Bei Eintreten folgender Sachverhalte wird das Darlehen zudem<br />
von der Emittentin vorzeitig zurück zu zahlen sein:<br />
Verkauf des Flugzeuges,<br />
Totalverlust des Flugzeuges,<br />
Änderung des geltenden Rechts, die zu einer Verschlechterung<br />
der Sicherheitenposition der Bank führt bzw. zum<br />
Unwirksamwerden des Darlehensvertrages,<br />
Kündigung des Leasingvertrages,<br />
Der Leasingvertrag wird nicht verlängert und die vereinbarte<br />
Garantie-Zahlung in Form eines Darlehens vereinnahmt.<br />
Die Zinszahlungen werden monatlich nachschüssig in US- Dollar<br />
zu leisten sein. Die Höhe des Zinssatzes wird variabel sein und<br />
auf Basis des 1-Monats-US-Dollar-LIBOR berechnet.<br />
Zinssicherung/Swap-Vereinbarung<br />
Mit Abschluss des Darlehensvertrages wird die Emittentin eine<br />
Zinssicherung auf Basis einer Swap-Vereinbarung mit der ANZ<br />
über die gesamte Laufzeit der Finanzierung schließen. Die Höhe<br />
des dann gesicherten Zinssatzes wird zwei Tage vor der geplanten<br />
Übernahme festgeschrieben. Eventuelle Zinsänderungen seit<br />
Abschluss des LOI bis zur tatsächlichen Sicherung des Zinssatzes<br />
werden durch eine entsprechende Anpassung der Leasingrate<br />
ausgeglichen.<br />
Bearbeitungsgebühr/Erhöhte Kosten<br />
Bei Auszahlung des Darlehens werden eine Swap-Arrangement-<br />
Fee sowie eine Participation-Fee zur Zahlung fällig. Darüber hinaus<br />
übernimmt die Emittentin die Beratungskosten für die Erstellung<br />
der Vertragsdokumente.<br />
Die Emittentin hat dem Darlehensgeber alle zusätzlichen Kosten<br />
auszugleichen, die diesem während der Laufzeit des Darlehensvertrages<br />
gegebenenfalls durch zusätzliche Steuern (mit Ausnahme<br />
von Steuern auf Einkommen und Ertrag) sowie Änderungen von<br />
bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen in Bezug auf das Darlehen<br />
entstehen.<br />
Die Bearbeitungsgebühren werden insgesamt voraussichtlich<br />
1.113.000 US-Dollar betragen.<br />
Sicherheiten<br />
Zur Absicherung des Darlehensbetrages wird die ANZ eine erstrangige<br />
Flugzeughypothek erhalten. Zusätzlich werden die Ansprüche<br />
auf Zahlung der Leasingrate aus dem Leasingvertrag<br />
mit <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> an die finanzierende Bank abgetreten<br />
sowie die Konten der Emittentin an die ANZ verpfändet. Weiterhin<br />
wird die ANZ neben der Emittentin als weitere versicherte<br />
Person bei den von <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> abzuschließenden Versicherungen<br />
aufgenommen.<br />
Kündigung<br />
Kommt die Emittentin ihren Verpflichtungen zur Bedienung der<br />
Finanzierung aus dem Darlehensvertrag nicht nach oder verletzt<br />
sie sonstige darlehensvertragliche Pflichten, wird die ANZ den<br />
Darlehensvertrag vorzeitig kündigen können. Weitere Gründe für<br />
eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages seitens der<br />
ANZ wären unter anderem die Insolvenz der Emittentin oder die<br />
Einstellung des Geschäftsbetriebes der Emittentin.<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Die Emittentin wird sich gegenüber der finanzierenden Bank<br />
verpflichten, neben dem Erwerb, der Vermietung und der Finanzierung<br />
des Flugzeuges und der Durchführung der damit zusammenhängenden<br />
Geschäfte keine weitere Geschäftstätigkeit<br />
aufzunehmen.<br />
Gerichtsstand<br />
Der noch abzuschließende Darlehensvertrag und die Swap-<br />
Vereinbarung werden englischem Recht unterliegen. Als<br />
Gerichtsstand werden englische Gerichte vereinbart.<br />
EIGENKAPITAL-ZWISCHENFINANZIERUNG<br />
Neben der langfristigen Fremdfinanzierung wird die Emittentin<br />
zwei weitere Darlehen in Höhe von insgesamt 76.000.000 US-<br />
Dollar zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals aufnehmen.<br />
Bezüglich der Finanzierungen hat die Emittentin mit den finanzierenden<br />
Instituten rechtlich nicht bindende Term Sheets geschlossen<br />
in denen die Konditionen der Finanzierungen festgelegt wurden.<br />
1. Nachrangiges Darlehen<br />
Gemäß Term Sheet vom 6./7. Juli 2011 hat die Crédit Industriel<br />
et Commercial <strong>Singapore</strong> Branch, (nachfolgend CIC) der<br />
Emittentin ein Darlehen in Höhe von 46.000.000 US-Dollar in<br />
Aussicht gestellt. Die Auszahlung des Darlehens soll bei Übernahme<br />
des Flugzeuges erfolgen. Die Auszahlung wird marktüblichen<br />
Auszahlungsvoraussetzungen unterliegen. Das Darlehen<br />
hat zunächst eine Laufzeit von sechs Monaten und ist nach der<br />
Tilgung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung aus dem platzierten<br />
Eigenkapital zu tilgen. Sollte das Darlehen am Ende der<br />
ursprünglichen Laufzeit nicht vollständig zurückgeführt sein, wird<br />
der verbleibende Teil in ein langfristiges nachrangiges Darlehen<br />
mit einer Laufzeit von bis zu 11,5 Jahren gewandelt. Im Falle der<br />
Verlängerung des Darlehens ist zunächst eine Tilgung in Höhe<br />
von 3.500.000 US-Dollar zu leisten. Der verbleibende Teil ist<br />
in Abhängigkeit der tatsächlichen Eigenkapitalplatzierung über<br />
eine Laufzeit zwischen sechs und 11,5 Jahren zurückzuführen.<br />
73
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
74<br />
Die Verzinsung für die ersten sechs Monate erfolgt auf Basis<br />
des ein Monats LIBOR zuzüglich einer Marge von 2,5%. Im Falle<br />
der Verlängerung des Darlehens erfolgt die Verzinsung auf Basis<br />
einer dann zu schließenden Zinssicherung zuzüglich einer<br />
Marge von 3,25%. Ferner ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />
von 1% des Darlehensbetrages bei Auszahlung des Darlehens<br />
zu entrichten.<br />
2. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
Neben dem nachrangigen Darlehen der CIC hat eine renommierte<br />
US-Amerikanische Leasinggesellschaft der Emittentin<br />
gemäß Term Sheet vom 7. Juli 2011 ein weiteres Darlehen zur<br />
Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals in Höhe von 30.000.000<br />
US-Dollar in Aussicht gestellt. Die Auszahlung des Darlehens<br />
soll bei Übernahme des Flugzeuges erfolgen und wird marktüblichen<br />
Auszahlungsvoraussetzungen unterliegen. Das Darlehen<br />
hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011 und ist aus<br />
dem zu platzierenden Emissionskapital zu tilgen. Der Zinssatz<br />
beträgt neun Prozent p. a. Ferner ist eine Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von 1.500.000 US-Dollar bei Vertragsunterzeichnung<br />
zu entrichten.<br />
Im Falle der nicht vollständigen Rückzahlung des Darlehens zum<br />
31. Dezember 2011 hat die Darlehnsgeberin das Recht, den verbleibenden<br />
Teil in Eigenkapital oder ein langfristiges (11,5 Jahre)<br />
endfälliges Darlehen zu wandeln. Im Falle der Wandlung in ein<br />
langfristiges Darlehen beträgt der Zinssatz neun Prozent p. a.<br />
Nicht gezahlte Zinsen werden bis zum Ende der Finanzierung<br />
gestundet. Neben den laufenden Zinsen soll eine zusätzliche<br />
Risikovergütung in Form einer Partizipation am Veräußerungsergebnis<br />
des Flugzeuges vereinbart werden.<br />
Die Darlehensverträge zu 1. und 2. unterliegen englischem<br />
Recht. Abgesichert sind diese mit den gleichen Rechten wie<br />
das langfristige Darlehen, jedoch im zweiten bzw. dritten Rang.<br />
ASSET MANAGEMENT- UND REMARKETING-VERTRAG<br />
Zwischen der Emittentin und der EastMerchant Capital GmbH,<br />
Leipzig, als Asset Managerin (im Folgenden: Asset Managerin)<br />
wurden am 5. Juli 2011 ein Asset Management- und am 12. Juli<br />
2011 ein Remarketing-Vertrag abgeschlossen, die eine Reihe<br />
von laufenden Verwaltungs-, Management- bzw. im Anschluss<br />
an die Leasingdauer Verwertungsaufgaben durch die Asset Managerin<br />
umfassen. Es handelt sich bei der Asset Managerin um<br />
die gemäß Leasingvertrag von der Leasingnehmerin bestellte<br />
und akzeptierte Vertreterin, die bestimmte Management- und<br />
Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.<br />
Asset Management-Vertrag<br />
Gemäß Asset Management-Vertrag wird die Asset Managerin<br />
gegenüber der Emittentin während der <strong>Fonds</strong>laufzeit umfangreiche<br />
Unterstützungs- und Beratungsleistungen, auch im Zusammenhang<br />
mit der Wartung des Flugzeuges, sowie Asset<br />
Management-Leistungen erbringen. Sie wird die Emittentin bei<br />
der anfänglichen Prüfung der Dokumentation der Transaktion<br />
mit der Leasingnehmerin, das heißt beim Abschluss von Kaufund<br />
Leasingvertrag, unterstützen und beraten.<br />
Die Asset Managerin ist unter anderem vertraglich verpflichtet,<br />
die laufende Kommunikation mit der Leasingnehmerin sowie<br />
den Herstellern des Flugzeuges und der Triebwerke sicher zu<br />
stellen, die allgemeine finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Leasingnehmerin sowie deren Nutzungsberichte, die<br />
laufende Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />
und den vertragsgemäßen Betrieb des Flugzeuges durch die<br />
Leasingnehmerin (exklusive des Eingangs von Zahlungen) periodisch<br />
zu überwachen bzw. zu analysieren und bei Nichterfüllung<br />
Empfehlungen abzugeben und soweit erforderlich Spezialisten<br />
einzuschalten.<br />
Ebenso gehört die Durchführung regelmäßiger Inspektionen des<br />
Flugzeuges, Prüfung der Reparatur- und Wartungsstandards und<br />
Erstellung von Statusberichten gemäß der üblichen Praxis für<br />
Leasingverträge bzw. nach Maßgabe der Branchenstandards<br />
zu den Aufgaben der Asset Managerin. Auf Verlangen und auf<br />
Kosten der Emittentin kann die Asset Managerin verpflichtet<br />
werden, die Bewertung des Flugzeuges durch externe Wertgutachter<br />
zu veranlassen.<br />
Die Asset Managerin wird der Emittentin halbjährlich eine Zusammenfassung<br />
der von der Leasingnehmerin zur Verfügung<br />
gestellten technischen Daten und finanziellen Informationen<br />
übermitteln und jährlich über die Entwicklung der Vergangenheit<br />
berichten und einen Ausblick geben (Asset Monitoring Report).<br />
Die Emittentin ist aus diesem Vertrag verpflichtet, der Asset<br />
Managerin sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen und<br />
Verträge zur Verfügung zu stellen und – soweit dies für die Emittentin<br />
möglich ist – den Zugang zum Flugzeug, der Ausstattung<br />
und den technischen Unterlagen sicher zu stellen, damit die Asset<br />
Managerin ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.<br />
Die Asset Managerin kann ihre vertraglich festgelegten Aufgaben<br />
auch von Dritten, in diesem Fall in Form von Erfüllungsgehilfen<br />
der Asset Managerin, durchführen lassen.
Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen<br />
Die Emittentin stellt die Asset Managerin von sämtlichen Kosten,<br />
Ansprüchen Dritter oder sonstigen Haftungen sowie Steuern (mit<br />
Ausnahme von Steuern auf Einkommen und Ertrag) frei, die bei<br />
der Asset Managerin in Folge ihrer Tätigkeit bzw. im Zusammenhang<br />
mit Zahlungen aus diesem Vertrag entstehen. Der Vertrag<br />
endet, sobald die Emittentin nicht mehr Eigentümerin des Flugzeuges<br />
ist oder mit Beendigung der Emittentin. Zuvor kann der<br />
Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Asset<br />
Management-Vertrag kann gemäß Leasingvertrag nicht ohne die<br />
Zustimmung der Leasingnehmerin beendet werden.<br />
Für ihre oben beschriebenen Beratungsleistungen erhält die<br />
Asset Managerin ein einmaliges Beratungshonorar in Höhe von<br />
85.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Das Honorar ist fällig zum Datum des Erwerbs des Flugzeuges<br />
durch die Emittentin. Für ihre laufenden Asset Management-<br />
Leistungen erhält die Asset Managerin von der Emittentin ein<br />
Asset Management-Honorar von 20.000 US-Dollar zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer pro Kalenderquartal, beginnend<br />
mit dem Datum des Eigentumserwerbs des Flugzeuges<br />
durch die Emittentin, zeitanteilig für die Zeit zwischen Eigentumserwerb<br />
und dem ersten Kalenderquartalsende. Das Asset Management-Honorar<br />
erhöht sich jährlich um 2 %, erstmals zum 1.<br />
Januar 2013 und ist quartalsweise im Voraus zur Zahlung fällig.<br />
Für den Zeitraum zwischen dem Datum des Eigentumserwerbs<br />
und dem ersten Kalenderquartalsende danach ist das Honorar<br />
am Datum des Eigentumserwerbs fällig.<br />
Eine etwaige Haftung der Asset Managerin ist auf vertragstypische,<br />
vorhersehbare Schäden begrenzt und beträgt insgesamt<br />
maximal 160.000 US-Dollar bei Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspflichten und insgesamt maximal 80.000 US-Dollar bei<br />
Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist<br />
Leipzig vereinbart.<br />
Remarketing-Vertrag<br />
Mit Abschluss des Remarketing-Vertrages ernennt die Emittentin<br />
die Asset Managerin zum ausschließlichen Remarketing-Dienstleister<br />
für das Flugzeug. Die Asset Managerin ist vertraglich verpflichtet,<br />
ein umfassendes Remarketing des Flugzeuges zum<br />
Zweck der erneuten Vermietung des Flugzeuges während oder<br />
im Anschluss an die Laufzeit des jeweils aktuellen Leasingvertrages,<br />
jedoch nicht früher als 12 Monate vor dem Laufzeitende,<br />
oder unverzüglich bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages<br />
zu erbringen. Zu ihren Aufgaben gehört es, Verhandlungen<br />
mit der Leasingnehmerin oder künftigen Leasingnehmern und<br />
Finanzierungsparteien zu führen und über die Inhalte der Verhandlungen<br />
und gegebenenfalls Alternativen an die Emittentin<br />
zu berichten und hierfür deren Zustimmung einzuholen.<br />
Die Remarketing-Aktivitäten der Asset Managerin umfassen<br />
die branchenüblichen Leistungen, insbesondere die Unterstützung<br />
der Emittentin bei allen Verkaufsbemühungen in Bezug<br />
auf das Flugzeug und Verhandlungen mit potenziellen Käufern<br />
und gegebenenfalls Co-Investoren. Im Zusammenhang mit den<br />
Remarketing-Aktivitäten kann die Asset Managerin auch externe<br />
Anwälte oder Berater einschalten, die aus dieser Beauftragung<br />
entstehenden Kosten sind von der Emittentin zu tragen.<br />
Die Emittentin ist aus diesem Vertrag verpflichtet, der Asset<br />
Managerin sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen<br />
und Verträge zur Verfügung zu stellen und – soweit dies für die<br />
Emittentin möglich ist – den Zugang zum Flugzeug, der Ausstattung<br />
und den technischen Unterlagen sicher zu stellen, damit<br />
die Asset Managerin ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen<br />
kann. Rechtliche, steuerliche oder bilanzielle Beratungsleistungen<br />
gehören nicht zu den Aufgaben der Asset Managerin<br />
aus diesem Vertrag.<br />
Die Asset Managerin kann ihre vertraglich festgelegten Aufgaben<br />
auch von Dritten, in diesem Fall in Form von Erfüllungsgehilfen<br />
der Asset Managerin, durchführen lassen.<br />
Die Emittentin stellt die Asset Managerin von sämtlichen Kosten,<br />
Ansprüchen Dritter oder sonstigen Haftungen frei, die<br />
bei der Asset Managerin in Folge ihrer Tätigkeit entstehen. Der<br />
Vertrag tritt im Zeitpunkt des Erwerbs des Flugzeuges durch die<br />
Emittentin in Kraft und endet, sobald die Emittentin nicht mehr<br />
Eigentümerin des Flugzeuges ist oder mit Beendigung der Emittentin.<br />
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem<br />
Grund bleibt davon unberührt.<br />
Die Asset Managerin erhält bei Abschluss jedes neuen Leasingvertrages<br />
für das Flugzeug, unabhängig davon, ob dieser mit der<br />
jetzigen oder einer neuen Leasingnehmerin abgeschlossen wird,<br />
von der Emittentin ein laufendes Erfolgshonorar in Höhe von 1,5 %<br />
aller tatsächlich geleisteten Leasingzahlungen (Re-Leasing Fee),<br />
fällig jeweils eine Woche nach Leistung der Leasingzahlung. Zusätzlich<br />
erhält die Asset Managerin eine weitere Vergütung, die<br />
sich aus einem insgesamt auf Jahresbasis erzielten Mehrbetrag<br />
der Netto-Leasingzahlungen gegenüber den prognostizierten<br />
Leasingzahlungen ergibt.<br />
75
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
76<br />
Die prognostizierten Leasingraten stellen sich wie folgt dar:<br />
Prognostizierte Leasingzahlungen in US-Dollar p. a.<br />
2011-2020 18.936.600<br />
2021-2022 16.872.000<br />
2023 15.540.000<br />
2024 14.628.000<br />
2025 14.196.000<br />
2026 13.512.000<br />
2027 13.260.000<br />
2028 12.600.000<br />
2029 11.796.000<br />
2030 11.100.000<br />
Vertragsgemäß erhält die Asset Managerin eine jährliche Erfolgsvergütung<br />
in Höhe von 20 % des Mehrbetrages (Performance<br />
Fee). Minderbeträge aus vorangegangen Jahren werden<br />
gegengerechnet.<br />
Bei Verkauf des Flugzeuges erhält die Asset Managerin eine<br />
Verkaufsprovision in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises zuzüglich<br />
10 % des Betrages, um den der Kaufspreis den prognostizierten<br />
Flugzeugwert übersteigt (vergleiche Mittelwerte Seite 39), fällig<br />
eine Woche nach Zahlung des Kaufpreises. Im Falle eines Verlustes<br />
oder einer Zerstörung des Flugzeuges während der Laufzeit<br />
dieses Vertrages erhält die Asset Managerin eine Provision<br />
auf den Versicherungserlös in Höhe von 10 % des Betrages, um<br />
den der Versicherungserlös den prognostizierten Flugzeugwert<br />
zum Zeitpunkt der Zahlung der Versicherungsleistungen oder<br />
des ersten Teilbetrages derselben übersteigt, fällig eine Woche<br />
nach Zahlung des Versicherungserlöses oder eines Teils desselben.<br />
Ein unter dem prognostizierten Flugzeugwert liegender<br />
Versicherungserlös führt nicht zu einer Zahlungsverpflichtung<br />
der Asset Managerin gegenüber der Emittentin. Sofern die Zahlung<br />
einer Entschädigung (Early Termination Sum) gemäß noch<br />
abzuschließendem Leasingvertrag fällig wird, erhält die Asset<br />
Managerin eine Provision in Höhe von 10 % des Betrages, um<br />
den die Entschädigung den prognostizierten Flugzeugwert übersteigt,<br />
fällig eine Woche nach Zahlung der Entschädigung oder<br />
Teilen derselben. Eine unter dem prognostizierten Flugzeugwert<br />
liegende Entschädigung führt nicht zu einer Zahlungsverpflichtung<br />
der Asset Managerin.<br />
Ferner erhält die Asset Managerin von der Emittentin im Falle<br />
eines Verkaufes oder bei Vereinahmung einer Versicherungsentschädigung<br />
einen Betrag in Höhe von 1,05 % des Verkaufspreises<br />
bzw. des Versicherungserlöses des Flugzeuges (Arranger Fee).<br />
Die Provisionen sind jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
zu verstehen und in US-Dollar zu zahlen. Die Asset<br />
Managerin erhält zudem eine Erstattung ihrer Auslagen, die im<br />
Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallen, zuzüglich etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Eine Haftung der Asset Managerin ist auf vertragstypische,<br />
vorhersehbare Schäden begrenzt und beträgt je Schadensfall<br />
maximal 120.000 US-Dollar bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />
und maximal 60.000 US-Dollar bei Verletzung<br />
nicht-wesentlicher Vertragspflichten, für alle Schadensfälle zusammen<br />
maximal 600.000 bzw. 300.000 US-Dollar.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist<br />
Leipzig vereinbart.<br />
Vermittlung Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
Mit Vertrag vom 22. Juli 2011 hat die Emittentin die EastMerchant<br />
Capital GmbH beauftragt, eine Zwischenfinanzierung des<br />
Eigenkapitals in Höhe von mindestens 76.000.000 US-Dollar zu<br />
vermitteln. Hierfür erhält die EastMerchant Capital GmbH eine<br />
Vergütung in Höhe von 750.000 US-Dollar. Die Vergütung entsteht<br />
und wird fällig bei Übernahme des Flugzeuges. Die Vermittlungsleistungen<br />
wird die EastMerchant Capital GmbH selbst<br />
oder von einem Dritten als Erfüllungsgehilfen von EastMerchant<br />
Capital GmbH erbracht. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Als Gerichtsstand ist Leipzig vereinbart. Die Haftung ist auf Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Vermittlung Leasingvertrag/Strukturierung<br />
Für die Vermittlung des Leasingvertrages sowie die Strukturierung<br />
der Transaktion erhält die EastMerchant Capital GmbH gemäß gesonderter<br />
Vereinbarung eine Vergütung in Höhe von 1.329.381 US-<br />
Dollar. Die Vergütung entsteht bei Abschluss der Verträge für das<br />
Projekt und ist nach Einwerbung und Einzahlung des Emissionskapitals<br />
zur Zahlung fällig, spätestens am 31. Januar 2012.<br />
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />
Mit Datum vom 30. Juni 2011 wurde zwischen der Emittentin und<br />
der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg,als Rechtsgrundlage ihrer<br />
Tätigkeit ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen.<br />
Die Anleger treten diesem Vertrag mit Zeichnung und Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin bei.<br />
Zu den wesentlichen Rechten und Pflichten der Treuhänderin<br />
gehören die Wahrnehmung der Rechte aus den Treuhandanteilen<br />
im Interesse der Anleger und die Unterrichtung der Anleger.
Recht und Steuern | Rechtliche Grundlagen Xxxxxx<br />
Ferner gehört zu den wesentlichen Rechten und Pflichten die<br />
Weiter leitung von Zahlungen an die Anleger. Die Treuhänderin<br />
hat dabei das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen<br />
Vermögen zu halten. Wegen der Pflichten im Einzelnen wird auf<br />
den abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrag verwiesen.<br />
Das zu platzierende Kommanditkapital in Höhe von insgesamt<br />
87.700.000 US-Dollar, das nach Maßgabe von § 3 Ziffer 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Emittentin durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin weiter erhöht werden kann, wird von der<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin) im eigenen Namen und für<br />
Rechnung des beitretenden Anlegers erworben und verwaltet.<br />
Durch unmittelbare Eintragung des Anlegers in das Handelsregister<br />
wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine Verwaltungstreuhand<br />
(siehe § 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Nur wenn die Kündigung der Emittentin durch die Treuhänderin<br />
nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Emittentin oder des Gesetzes möglich ist, kann der einzelne<br />
Treugeber den Treuhandvertrag kündigen. Die Kündigung hat<br />
schriftlich an die Treuhänderin zu erfolgen. Sie muss der Treuhänderin<br />
spätestens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />
des Gesellschaftsvertrages der Emittentin zugehen (§ 10 Ziffer<br />
2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. § 19 Ziffer 1<br />
des Gesellschaftsvertrages). Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf<br />
eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief kündigen.<br />
Eine ordentliche Kündigung kann jedoch frühestens zum 31.<br />
Dezember 2026 ausgesprochen werden. Im Übrigen endet das<br />
Treuhandverhältnis, wenn in die der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />
Kommanditeinlagen bei der Treuhänderin vollstreckt<br />
wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH beantragt wird.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
eine im Treuhand- und Verwaltungsvertrag vereinbarte<br />
pauschale Vergütung von 72.000 US-Dollar zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist erfolgsorientiert<br />
anteilig in Höhe des vermittelten Emissionskapitals<br />
verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />
Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der Platzierungsfrist.<br />
Ab dem Jahr 2011 erhält die Treuhänderin für ihre Verwaltungstätigkeit<br />
von der Emittentin eine jährliche Vergütung von 0,3 %<br />
p. a. des für die Emittentin zum 31. Dezember eines jeden Jahres<br />
verwalteten Kommanditkapitals, im Jahr 2011 zeitanteilig<br />
ab Übernahme des Flugzeuges. Die Vergütung versteht sich<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist jeweils zum 30. Dezember eines jeden Jahres fällig. Angemessene<br />
Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Vergütung<br />
sind jeweils zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres<br />
fällig. Übersteigen die gewährten Abschlagszahlungen den<br />
Vergütungsanspruch der Treuhänderin, so ist diese zur Rückzahlung<br />
des Differenzbetrages verpflichtet. Die Vergütung wird<br />
erstmals ab dem Jahr 2012 um jährlich 2 % erhöht.<br />
Die der Treuhänderin aus der Unterrichtung der Anleger über alle<br />
wesentlichen Angelegenheiten der Emittentin und der Weiterleitung<br />
aller Unterlagen, Erläuterungen und Auskünfte über die<br />
Emittentin entstehenden Kosten (insbesondere Druck- und<br />
Versand kosten) sind Kosten der Emittentin.<br />
Bei Beginn der Liquidation der Emittentin erhält die Treuhänderin<br />
eine pauschale Vergütung in Höhe von 360.000 US-Dollar<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen<br />
ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle<br />
Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag (§ 16 Ziffer 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus dem Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag die Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong><br />
anzurufen und gegen die Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten (siehe “Vermögensanlage und Rechts verhältnisse der<br />
Emittentin – Schlichtungsstelle und Schiedsverfahren”, Seite 59).<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf Seite 126 ff. abgedruckt.<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />
Eine durchgängige Mittelverwendungskontrolle während der Investitionsphase<br />
wird durch eine entsprechende Vereinbarung<br />
vom 30. Juni 2011 zwischen der Emittentin, der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH und einer unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurin,<br />
der Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />
Hamburg, nach ausschließlich formalen Kriterien sichergestellt.<br />
Das Emissionskapital sowie das darauf entfallende Agio werden<br />
auf ein Mittelverwendungskontrollkonto der Emittentin eingezahlt,<br />
über das diese nur zusammen mit der Treuhänderin und<br />
der Mittelverwendungskontrolleurin verfügen kann. Die Freigabe<br />
der Mittel erfolgt nach Vorliegen der Freigabevoraussetzungen<br />
gemäß §§ 2 und 3 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
sowie nach Maßgabe der Investitionsrechnung (Anlage<br />
I des Gesellschaftsvertrages), der abgeschlossenen Verträge<br />
und Honorarvereinbarungen sowie des Verkaufsprospektes.<br />
Voraussetzung für die Freigabe der Mittel ist unter anderem<br />
die schriftliche Erklärung der Treuhänderin über die Erhöhung<br />
77
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
78<br />
ihrer Kommanditeinlage um 87.700.000 US-Dollar bzw. eines<br />
gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages erhöhten<br />
Betrages. Soweit lediglich ein geringerer Erhöhungsbetrag als<br />
87.700.000 US-Dollar übernommen wurde, ist eine Fremdfinanzierung<br />
mindestens in Höhe des Differenzbetrages vorzulegen.<br />
Eine weitere Voraussetzung für die Freigabe der Mittel ist das<br />
Vorliegen eines Kaufvertrages über den Erwerb des Flugzeuges<br />
gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Mittelverwendungskontrolleurin ist jedoch berechtigt, Aufwendungen<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Emittentin auch ohne<br />
Vorliegen dieser schriftlichen Erklärung oder des Kaufvertrages<br />
über den Erwerb des Flugzeuges auszugleichen. Entsprechendes<br />
gilt für Vergütungsansprüche der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH und für Zahlungsansprüche Dritter, sofern diese im<br />
Rahmen der Investitionsrechnung berücksichtigt wurden. Die auf<br />
die Zahlungsansprüche entfallende gesetzliche Umsatzsteuer darf<br />
auch dann freigegeben werden, wenn sie nicht in der Investitionsrechnung<br />
erfasst ist. Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt<br />
ausschließlich nach formalen Kriterien. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
ist auf Seite 131 f. abgedruckt.<br />
Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und<br />
ist mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung (Anlage I des<br />
Gesellschaftsvertrages) genannten Zahlungen und anschließender<br />
Auskehrung der verbleibenden Beträge an die Emittentin<br />
abgeschlossen.<br />
Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit ein<br />
einmaliges Honorar in Höhe von 0,05 % des zum Ende der Platzierungsfrist<br />
gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
gezeichneten Emissionskapitals, voraussichtlich 43.853 US-Dollar<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Honorar ist erfolgsorientiert<br />
anteilig in Höhe des vermittelten Emissionskapitals<br />
verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />
Emittentin erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2011.<br />
Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />
Die Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />
hat bereits in der Vergangenheit die Funktion der Mittelverwendungskontrolle<br />
für von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG initiierte Projekte<br />
wahrgenommen und die Aufgaben jeweils auftragsgemäß erfüllt.<br />
GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG – PROJEKTIERUNG,<br />
EIGENKAPITALVERMITTLUNG, MARKETING –<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG übernimmt die Projektierung, die Platzierung<br />
des Kommanditkapitals, die betriebswirtschaftliche Beratung der<br />
Emittentin sowie die Investitionsanalyse und Auswahl des Flugzeugs.<br />
Für die Projektierung erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG gemäß<br />
abgeschlossenem Vertrag vom 30. Juni 2011 einen Betrag von<br />
insgesamt 2.468.850 US-Dollar zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Für die Vermittlung des Kommanditkapitals erhält<br />
sie eine Vergütung in Höhe von 9.209.046 US-Dollar (inklusive<br />
Agio in Höhe von 4.385.260 US-Dollar). Wird das Kommanditkapital<br />
erhöht, so erhält sie für den Erhöhungsbetrag eine Vergütung<br />
in Höhe von 10 % des Erhöhungsbetrages und das auf den<br />
Erhöhungsbetrag zu zahlende Agio in Höhe von 5 %. Die mit der<br />
Platzierung im Zusammenhang stehenden Marketingleistungen<br />
werden mit 300.000 US-Dollar vergütet. Die genannten Vergütungen<br />
sind jeweils bezogen auf ein Kommanditkapital in Höhe<br />
von 87.700.000 US-Dollar und verstehen sich jeweils zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Über eventuelle Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht,<br />
das seinen Sitz in Hamburg hat.<br />
INVESTMENT-MONITORING-VERTRAG<br />
Zwischen der Emittentin und der Scope Analysis GmbH wurde<br />
am 5. Juli 2011 ein Investment-Monitoring-Vertrag geschlossen.<br />
Hiernach erbringt die Scope Analysis GmbH während der Laufzeit<br />
des <strong>Fonds</strong> Reporting-, Analyse- und Bewertungsleistungen.<br />
Für ihre Tätigkeit erhält die Scope Analysis GmbH eine einmalige<br />
Einrichtungsgebühr in Höhe von 10.000 Euro, sowie eine<br />
laufende Gebühr in Höhe von 10.000 Euro p. a. Die Vergütung<br />
ist jährlich im Voraus entsprechend der Rechnung fällig.<br />
Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages kann erstmals nach<br />
Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsbeginn mit einer Frist von<br />
drei Monaten zum Quartalsende erklärt werden. Voraussetzung<br />
für eine wirksame Kündigung ist ein Gesellschafterbeschluss der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit einer Mehrheit von 75 % der vorhandenen<br />
Stimmen. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Übergabe des Investitionsobjektes<br />
an einen Käufer bzw. bei Untergang des Investitionsobjektes.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
durch beide Vertragsparteien bleibt unberührt.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist<br />
Berlin vereinbart.
Damit der Airbus <strong>A380</strong> nonstop 15.400 Kilometer fliegen kann, haben die Airbus-Ingenieure für den oberen Rumpf ein neu<br />
entwickeltes Material aus Aluminium und Glasfaser verwendet, das sehr stabil, leicht und sparsam hinsichtlich des Treibstoffverbrauches<br />
ist.<br />
79
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
Angaben über die Emittentin, die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und deren Geschäftsführung<br />
Emittentin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 113123<br />
Tag der 1. Eintragung 17. Mai 2011<br />
Kommanditkapital<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Kommanditisten<br />
87.705.200 US-Dollar (nach planmäßiger Kapitalerhöhung)<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH, Hamburg<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH, Hamburg<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg<br />
80<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 118259<br />
Tag der 1. Eintragung 10. Mai 2011<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer (ohne besonderen<br />
Geschäfts- und Funktionsbereich)<br />
Funktion/Aufgaben<br />
Gesamtbezüge<br />
Personelle/Kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
25.000 Euro laut Handelsregister (vollständig eingezahlt)<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG (100 % der Anteile)<br />
Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />
Jürgen Hutt, Hamburg<br />
Dr. Torsten Teichert und Jürgen Hutt sind Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin gemäß<br />
§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV.<br />
Geschäftsanschrift der Geschäftsführer: Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin und Gründungsgesellschafterin der Emittentin<br />
Die Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH erhält die im Kapitel “Vermögensanlage und<br />
Rechtsverhältnisse der Emittentin – Angaben über die Gründungsgesellschafter”, Seite 64 f., beschriebene<br />
Vergütung.<br />
Die Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Anbieterin.<br />
Tätigkeiten für Unternehmen:<br />
Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender und Jürgen Hutt Angestellter der Anbieterin, die unter<br />
anderem mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragt wurde. Darüber hinaus sind die Geschäftsführer<br />
nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage betraut sind.<br />
Die Geschäftsführer sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender und Jürgen Hutt Angestellter der Anbieterin, die mit der Auswahl<br />
des Anlageobjektes beauftragt wurde. Darüber hinaus sind die Geschäftsführer nicht für Unternehmen tätig,<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen. Zu möglichen Interessenkonflikten der Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong><br />
Flugzeugfonds GmbH vergleiche “Risiken der Vermögensanlage – Mögliche Interessenkonflikte”, Seite 22.<br />
Hinweis<br />
Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin gegenüber den Gläubigern der Emittentin ist unbeschränkt.<br />
Jedoch ist die persönlich haftende Gesellschafterin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine<br />
Kapitalgesellschaft, die gegenüber den Gläubigern der Emittentin nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Recht und Steuern | Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />
Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 97025<br />
Tag der 1. Eintragung 18. April 2006<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion/Aufgaben<br />
Gesamtbezüge<br />
Personelle/Kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Angaben über die Anbieterin<br />
25.000 Euro laut Handelsregister<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Hamburg (100 % der Gesellschaftsanteile)<br />
Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />
Dr. Torsten Teichert ist Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin.<br />
Geschäftsanschrift des Geschäftsführers: Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />
Geschäftsführende Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin der Emittentin<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH erhält die im Kapitel “Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse<br />
der Emittentin – Angaben über die Gründungsgesellschafter”, Seite 64 f., beschriebenen Vergütungen.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Anbieterin.<br />
Tätigkeiten für Unternehmen:<br />
Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender der Anbieterin, die unter anderem mit dem Vertrieb dieser<br />
Vermögensanlage beauftragt wurde. Darüber hinaus ist Dr. Torsten Teichert nicht für Unternehmen tätig,<br />
die mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage betraut sind.<br />
Die Geschäftsführung ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
Dr. Torsten Teichert ist Vorstandsvorsitzender der Anbieterin, die mit der Auswahl des Anlageobjektes beauftragt<br />
wurde. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der<br />
Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />
81<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Anbieterin der Vermögensanlage<br />
Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 75492<br />
Tag der 1. Eintragung<br />
Grundkapital<br />
Vorstand<br />
Aufsichtsrat<br />
Funktion/Aufgaben<br />
Gesamtbezüge<br />
Personelle/Kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
15. Mai 2000 (vormals: <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG;<br />
Gründung: 14. November 1995)<br />
12.725.367 Euro laut Handelsregister<br />
Dr. Torsten Teichert (Vorsitzender), Hamburg<br />
Michael F. Seidel, Oststeinbek<br />
Prof. Dr. Eckart Kottkamp (Vorsitzender)<br />
Anbieterin und Prospektverantwortliche der Vermögensanlage sowie Vertragspartnerin des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
für “Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing”<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”, Seite 78, beschriebenen Vergütungen.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist 100 %ige Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin.<br />
Ferner hält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG eine Minderheitsbeteiligung an der Feedback AG, Hamburg, die selbst<br />
oder über Tochtergesellschaften mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragt werden könnte.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Angaben über die Treuhandkommanditistin<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 71179<br />
Tag der 1. Eintragung 19. Mai 1999<br />
82<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion/Aufgaben<br />
Rechtsgrundlage<br />
Wesentliche Rechte und Pflichten<br />
Gesamtbezüge<br />
Personelle/Kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
750.000 Euro laut Handelsregister<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Frank Ahrens, Hamburg<br />
Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an der Emittentin (siehe Seite<br />
76 f.) und Gründungsgesellschafterin der Emittentin.<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag (siehe Seite 126 ff.)<br />
Verwaltung und Betreuung der Anleger, Interessenwahrung, Kommunikationsschnittstelle (siehe Seite 76 f.)<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen – Treuhand- und Verwaltungsvertrag”,<br />
Seite 76 f., beschriebenen Vergütungen.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Anbieterin (siehe hierzu auch “<strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> Unternehmensgruppe”, Seite 15). Aus dieser Konstellation können sich Interessenkonflikte ergeben.<br />
Hierzu wird auf “Risiken der Vermögensanlage – Mögliche Interessenkonflikte”, Seite 22, verwiesen.<br />
Angaben über sonstige Vertragspartner<br />
Asset Managerin (Objektverwalter)<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
EastMerchant Capital GmbH<br />
Humboldtstraße 25, 04105 Leipzig<br />
Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 24574<br />
Tag der 1. Eintragung 15. Dezember 2008<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion/Aufgaben<br />
Personelle/Kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
50.000 Euro laut Handelsregister<br />
Alces Holding GmbH<br />
Wolf-Patrick Giese<br />
Wolf-Patrick Giese, Leipzig<br />
Baldur Hagen Vander, Leipzig<br />
Vertragspartnerin des Asset Management-Vertrages und des Remarketing-Vertrages mit der Emittentin<br />
sowie Vermittlerin des noch abzuschließenden Leasingvertrages und der noch abzuschließenden Verträge<br />
über eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
Personelle und/oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nicht bekannt.
Recht und Steuern | Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
Leasingnehmerin und Verkäuferin des Flugzeuges<br />
Firma<br />
<strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited<br />
Sitz/Geschäftsanschrift 25 Airline Road, Airline House, <strong>Singapore</strong> 819829<br />
Handelsregister<br />
Nr. 197200078R, <strong>Singapore</strong> Register of Companies<br />
Tag der 1. Eintragung 28. Januar 1972<br />
Kapital 14,204 Milliarden Singapur-Dollar laut Geschäftsbericht zum 31. März 2011<br />
Gesellschafter Temasek Holdings (Pte) Ltd (55,01 %)<br />
Citibank Nominees (<strong>Singapore</strong>) Pte Ltd (9,53 %)<br />
DBS Nominees Pte Ltd (8,82 %)<br />
HSBC (<strong>Singapore</strong>) Nominees Pte Ltd (3,91 %)<br />
DBSN Services Pte Ltd (3,69 %)<br />
Weitere Gesellschafter (5,58 %)<br />
(Stand: 31. März 2011)<br />
Unternehmensleitung<br />
Funktion/Aufgaben<br />
Personelle/Kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Stephen Lee Ching Yen<br />
Goh Choon Phong<br />
James Koh Cher Siang<br />
Euleen Goh Yiu Kiang<br />
Leasingnehmerin und Verkäuferin des Flugzeuges<br />
Personelle und/oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nicht bekannt.<br />
83<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Mittelverwendungskontrolleurin<br />
Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />
Ballindamm 27, 20095 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 65471<br />
Tag der 1. Eintragung 11. Februar 1965<br />
Kommanditkapital<br />
Kommanditistin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Funktion/Aufgaben<br />
Rechtsgrundlage<br />
Wesentliche Rechte und Pflichten<br />
Gesamtbezüge<br />
Personelle/Kapitalmäßige Verflechtungen<br />
52.000 Euro laut Handelsregister<br />
Donner & Reuschel Aktiengesellschaft, Hamburg<br />
Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, vertreten<br />
durch: Thomas Mangels und Thomas Krone, beide Hamburg<br />
Mittelverwendungskontrolle des Emissionskapitals (siehe Seite 77 f.)<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag (siehe Seite 131 f.)<br />
Prüfung der Voraussetzungen für die Mittelverwendung nach formalen Kriterien (siehe Seite 77 f.)<br />
Die Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”<br />
beschriebenen Vergütungen (siehe “Mittelverwendungskontrollvertrag”, Seite 77 f.).<br />
Personelle und/oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nicht bekannt.<br />
Es liegen keine Umstände oder Beziehungen vor, die einen Interessenkonflikt der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
begründen könnten.<br />
Neben der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG (Anbieterin und Prospektverantwortliche) gibt es keine Personen oder Gesellschaften, die die<br />
Herausgabe oder den Inhalt dieses Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben.
Holland Utrecht<br />
84<br />
Der Airbus <strong>A380</strong> ist das derzeit größte Passagierflugzeug<br />
der Welt und bietet auf zwei durchgehenden Passagierdecks<br />
Platz für bis zu 853 Fluggäste.
Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgende Darstellung informiert über die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />
und über die steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb, dem<br />
Halten und der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung an der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG nach deutschem<br />
Steuerrecht. Den steuerlichen Grundlagen zur Beteiligung<br />
von Anlegern an der Emittentin liegen bestimmte Annahmen zu<br />
Grunde. So beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf<br />
in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche<br />
Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 EStG, die die Beteiligung<br />
an der Emittentin im Privatvermögen halten und diese<br />
nicht fremdfinanzieren. In anderen Fällen können sich abweichende<br />
steuerliche Besonderheiten ergeben, die nachfolgend<br />
im Einzelnen nicht dargestellt werden und daher zwingend einer<br />
gesonderten Überprüfung bedürfen.<br />
Individuelle Verhältnisse der Anleger können nachfolgend nicht<br />
berücksichtigt werden. Daher können die steuerlichen Grundlagen<br />
die fachkundige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Es<br />
wird den Anlegern empfohlen, vor einem Beitritt zur Emittentin<br />
den persönlichen steuerlichen Berater zu individuellen steuerlichen<br />
Folgen zu befragen.<br />
Für körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen ergeben<br />
sich grundsätzlich andere steuerliche Konsequenzen aus der<br />
Beteiligung, die ebenfalls nachfolgend nicht betrachtet werden.<br />
Den steuerlichen Grundlagen liegen die am Prospektaufstellungsdatum<br />
geltende Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland<br />
und die in einschlägigen Fachpublikationen veröffentlichte<br />
Rechtsprechung sowie die ebendort veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />
zu Grunde. Das steuerliche Konzept ist im<br />
Wesentlichen vergleichbar mit steuerlichen Konzepten einiger<br />
Flugzeugfonds. Eine Prüfung des steuerlichen Konzeptes durch<br />
die Finanzverwaltung ist noch nicht erfolgt.<br />
Geplante Gesetzesänderungen, nicht offiziell veröffentlichte<br />
Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht verbindliche Äußerungen<br />
zum deutschen Steuerrecht wurden nicht berücksichtigt,<br />
sofern hierauf nicht speziell Bezug genommen wird.<br />
Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt<br />
einem ständigen Wandel, so dass sich die hier dargestellten<br />
steuerlichen Rahmenbedingungen während der Laufzeit der<br />
Emittentin ändern können. Dies gilt nicht nur für die Rechtsprechung<br />
der Finanzgerichte und die Praxis der Finanzverwaltung,<br />
sondern insbesondere auch für Änderungen des Unternehmenssteuerrechts<br />
und der Besteuerung der Anleger, die durch neue<br />
Gesetzesvorhaben eintreten können.<br />
Die Ausarbeitung der steuerlichen Konzeption der Emittentin erfolgte<br />
nach bestem Wissen und Gewissen. Die endgültige Feststellung<br />
der Besteuerungsgrundlagen obliegt allerdings der Finanzverwaltung<br />
und den Finanzgerichten, die zu abweichenden<br />
Ergebnissen gelangen können.<br />
Auf die Besteuerung der Emittentin in Singapur wird nur insoweit<br />
eingegangen, als sich direkte steuerliche Folgen für die Anleger<br />
in Deutschland oder Singapur ergeben.<br />
Zwischen einem Leasingvertrag und einem Mietvertrag gibt es<br />
keine klar gesetzlichen, normierten Abgrenzungsmerkmale. Ein<br />
so genannter Leasingvertrag ist zivilrechtlich grundsätzlich als<br />
Sonderform des Mietvertrages zu qualifizieren. Der nachfolgend<br />
näher beschriebene Vertrag enthält sowohl ausschließlich miettypische<br />
Elemente als auch Merkmale, die typischerweise in<br />
Sonderformen von Mietverträgen, den so genannten Leasingverträgen,<br />
enthalten sind.<br />
In den nachfolgenden Ausführungen wird der zu schließende Leasingvertrag<br />
zwischen der Emittentin der besseren steuerlichen<br />
Verständlichkeit halber abweichend von anderen Prospektteilen<br />
ausschließlich als Mietvertrag bezeichnet.<br />
Überblick über die geplante <strong>Fonds</strong>struktur der Emittentin<br />
Die Emittentin beabsichtigt auf Grund des Unternehmensgegenstandes<br />
den Erwerb eines Flugzeuges des Typs Airbus <strong>A380</strong>-841<br />
mit der Herstellungsnummer MSN 058 und der Registrierungsnummer<br />
9V-SKL. Der Erwerb umfasst das gesamte Flugzeug<br />
inklusive Flugzeugrumpf, vier Triebwerken vom Typ Rolls-Royce<br />
Trent 970 sowie den sonstigen Bestandteilen und Dokumenten,<br />
jedoch exklusive der Innenausstattung, die die spätere Mieterin<br />
installiert.<br />
Die Emittentin vermietet das Flugzeug für zehn Jahre Grundmietzeit<br />
an <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> Limited (nachfolgend “Mieterin”),<br />
Singapur.<br />
Die Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
als Treugeber am Kommanditkapital der<br />
Emittentin.<br />
A. Einkommensteuer<br />
Die Emittentin ist als Personengesellschaft in der Rechtsform<br />
der GmbH & Co. KG nicht selbst einkommensteuerpflichtig, das<br />
heißt für Zwecke der Einkommensteuer kein eigenständiges<br />
Steuersubjekt (so genannte steuerliche Transparenz). Einkommensteuerpflichtig<br />
sind vielmehr die einzelnen an der Emittentin<br />
beteiligten Anleger. Die auf Ebene der Emittentin erzielten steuerlichen<br />
Ergebnisse werden den Anlegern anteilig und unmittelbar<br />
als eigenes, originäres Einkommen zugerechnet, das nach ihren<br />
85
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
86<br />
persönlichen Merkmalen der Einkommensteuer unterliegt. Die<br />
Verteilung des zuzurechnenden steuerlichen Ergebnisses aus<br />
der Emittentin richtet sich nach den Beteiligungsverhältnissen<br />
an der Emittentin.<br />
1) Die Emittentin als vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />
in Deutschland<br />
Nach Auffassung der Emittentin ist sie als vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft zu qualifizieren.<br />
a) Keine originär gewerbliche Tätigkeit<br />
Private Vermögensverwaltung liegt grundsätzlich vor, wenn die<br />
Betätigung eine Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten<br />
darstellt und die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />
durch Umschichtung und Veräußerung nicht entscheidend<br />
in den Vordergrund tritt (Bundesfinanzhof (im Folgenden:<br />
BFH) vom 29. Oktober 1998 – XI R 80/97, BStBl. II 1999, 448;<br />
R 15.7 Absatz 1 EStR).<br />
Zur privaten Vermögensverwaltung gehört auch der Erwerb und<br />
die Veräußerung einzelner beweglicher Gegenstände wenn diese<br />
Vorgänge den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf<br />
Nutzung der Vermögenswerte gerichteten Vermietungstätigkeit<br />
darstellen und die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />
nicht entscheidend in den Vordergrund tritt.<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen vor, wenn eine selbstständige<br />
nachhaltige Betätigung, mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen<br />
wird und diese sich als Beteiligung am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Ausnahmsweise kann eine<br />
gewerbliche Vermietungstätigkeit in Betracht gezogen werden,<br />
wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzukommen, die zum<br />
Beispiel die Veräußerung des Flugzeuges oder gesondert neben<br />
der Vermietung vereinbarte Leistungen sein können.<br />
Die wesentlichen Kriterien für die Erzielung gewerblicher Einkünfte<br />
erfüllt die Emittentin nicht. Sie vermietet lediglich ein<br />
Flugzeug über eine Grundmietzeit von zehn Jahren und beteiligt<br />
sich nicht unter Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte am<br />
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.<br />
Auch der Umfang des verwalteten Vermögens vermag eine Gewerblichkeit<br />
nicht zu begründen (vergleiche BFH vom 19. Februar<br />
1997 – XI R 1/96, BStBl. II 1997, 399).<br />
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26. Juni 2007 (IV 49/04,<br />
BFH/NV 2007 S. 2004) entschieden, dass der Erwerb, die Vermietung<br />
und die Veräußerung von in die Luftfahrtrolle eingetragenen<br />
Flugzeugen eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, wenn die<br />
Vermietung sowie Erwerb und Veräußerung auf Grund eines einheitlichen<br />
Geschäftskonzeptes verklammert sind.<br />
Nach dem BMF-Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl Teil I 2009,<br />
Seite 515) sollen diese Grundsätze auch auf Einzelobjekt- bzw.<br />
Ein-Objekt-Gesellschaften anzuwenden sein. Ein einheitliches<br />
Geschäftskonzept liegt gemäß RZ 5 des vorgenannten BMF-<br />
Schreibens vor, wenn von vornherein eine Veräußerung des<br />
vermieteten Flugzeuges vor Ablauf von dessen betriebsgewöhnlicher<br />
oder tatsächlicher Nutzungsdauer geplant ist und für die<br />
Erzielung eines Totalüberschusses notwendig ist.<br />
Nach der Prognose ist eine Veräußerung des Flugzeuges während<br />
der Nutzungsdauer zur Erzielung eines Totalüberschusses<br />
nicht notwendig.<br />
Die unter A.1) a) vorbeschriebene Auffassung der Emittentin hat<br />
das zuständige Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft<br />
am 4. Juli 2011 bestätigt, sofern das Flugzeug wirtschaftlich<br />
der Emittentin zuzuordnen ist.<br />
b) Keine gewerbliche Prägung<br />
Eine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Absatz 3 Nr. 2<br />
EStG liegt nach Auffassung der Emittentin nicht vor, da zumindest<br />
auch ein Kommanditist der Emittentin zur Geschäftsführung<br />
befugt ist (Abschnitt 15.8 Absatz 6 EStR).<br />
2) Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Singapur<br />
a) Besteuerungsrecht<br />
Nach Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern<br />
vom Einkommen und vom Vermögen vom 28. Juni 2004 (BGBl.<br />
2006 II, Seite 931) (im Folgenden: DBA) können Gewinne aus<br />
dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur<br />
in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der<br />
tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.<br />
Nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a) DBA umfassen Gewinne<br />
aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr<br />
auch Einkünfte aus der Vermietung von Luftfahrzeugen.<br />
Die Emittentin betreibt jedoch kein operatives Luftverkehrsunternehmen,<br />
sondern vermietet lediglich das Flugzeug an das<br />
operative Luftverkehrsunternehmen (Mieterin). In der Folge ist<br />
Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a des DBA nach Ansicht der Emittentin<br />
nicht einschlägig.
Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />
Die Mieteinnahmen fallen nach Ansicht der Emittentin stattdessen<br />
unter Artikel 12 Absatz 3 des DBA und sind als Lizenzgebühren<br />
zu qualifizieren. Demnach unterfällt die Vermietung<br />
eines Flugzeuges im so genannten Dry Lease der Überlassung<br />
von gewerblicher Ausrüstung (vergleiche Dörrfuß in Debatin<br />
Wassermeyer RZ 46-46 zur Artikel 12 DBA i. V. m. Wassermeyer<br />
in Debatin Wassermeyer RZ 84 Buchstabe e) zu Artikel 12 des<br />
Musterkommentarabkommens).<br />
Nach Artikel 12 Absatz 1 des DBA steht das Besteuerungsrecht<br />
dem Staat der Ansässigkeit des Bezugsberechtigten für Lizenzgebühren<br />
und damit Deutschland zu.<br />
Die Emittentin selber ist nicht abkommensberechtigt. Es kommt<br />
auf die persönliche Abkommensberechtigung der Anleger an. Die<br />
persönliche Abkommensberechtigung ist dann gegeben, wenn<br />
die Anleger in Deutschland ansässig und dort unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtig sind (siehe oben).<br />
b) Quellensteuereinbehalt in Singapur<br />
Die von der Mieterin an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu zahlenden<br />
Mietraten unterliegen nach dem Steuerrecht Singapurs dort einer<br />
Quellenbesteuerung. Die Mieterin ist in Singapur verpflichtet,<br />
Quellensteuern einzubehalten und abzuführen. Mietzahlungen<br />
an einen für steuerliche Zwecke nicht in Singapur ansässigen<br />
Vermieter, der kein Betreiber eines Flugzeugs im Sinne eines<br />
DBA ist, unterliegen derzeit einem Quellensteuersatz von 2 %.<br />
Nach dem DBA darf Singapur eine Quellensteuer von bis zu 8 %<br />
erheben. Nach der Regelung des Mietvertrags trägt die Mieterin<br />
die Quellensteuer auf die Mietraten und führt diese ab, sofern<br />
die Anleger in Deutschland oder in einem anderen Staat, dessen<br />
Bürgern hinsichtlich der Quellensteuer auf Mietzahlungen<br />
eine vergleichbare Behandlung wie in Deutschland ansässigen<br />
Vermietern gewährt wird, ansässig sind, dort unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind und dies einmal jährlich gegenüber der Finanzbehörde<br />
in Singapur mittels vorgeschriebener Vordruckbestätigung,<br />
die durch die örtliche Finanzverwaltung zu erteilen<br />
ist, nachweisen.<br />
3) Besteuerung der Anleger nach deutschem Recht<br />
a) Vorbemerkung<br />
Bei einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft<br />
gilt die so genannte Bruchteilsbetrachtung des<br />
§ 39 Absatz 2 Nr. 2 AO. Danach werden die Wirtschaftsgüter<br />
der Personengesellschaft und die einkommensteuerlich relevanten<br />
Vorgänge, die im Rahmen der Gesellschaft verwirklicht<br />
werden, den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />
bruchteilsmäßig zugerechnet. Für Anleger, die über die<br />
Treuhänderin an der Emittentin beteiligt sind, gilt dasselbe. Der<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist so ausgestaltet, dass das<br />
Treugut steuerlich dem Treugeber (Anleger) zuzurechnen ist.<br />
b) Überschusserzielungsabsicht<br />
Grundvoraussetzung für die steuerliche Nutzung etwaiger Verluste<br />
ist, dass das Beteiligungskonzept der Emittentin darauf<br />
ausgerichtet ist, auf Dauer gesehen nachhaltig steuerpflichtige<br />
Überschüsse zu erzielen (Einkünfteerzielungsabsicht). Die Emittentin<br />
erwartet ein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis<br />
für die Anleger, so dass die Emittentin diese Voraussetzung erfüllt.<br />
Die Einkünfteerzielungsabsicht muss jedoch auch auf Ebene<br />
der Anleger vorliegen.<br />
Finanziert der Anleger seine Beteiligung an der Emittentin oder<br />
Teile davon z. B. mit Fremdkapital, für dessen Überlassung er<br />
Zinsen oder vergleichbare Leistungen zu erbringen hat, so kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das<br />
Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht für den Anleger insgesamt<br />
verneint, wenn die Zinsen für eine solche Fremdfinanzierung<br />
dazu führen, dass innerhalb des Vorhersagezeitraums<br />
kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis mehr zu erwarten<br />
ist. Gleiches gilt grundsätzlich auch für sonstige persönliche<br />
Sonderwerbungskosten. In diesem Fall würden die negativen<br />
Einkünfte des Anlegers steuerlich unberücksichtigt bleiben.<br />
Von einer Fremdfinanzierung der Anlage wird auch aus diesem<br />
Grund ausdrücklich abgeraten. Da die Einkünfteerzielungsabsicht<br />
auf Ebene der Anleger von deren individueller Situation abhängt,<br />
kann sie hier jedoch nicht abschließend beurteilt werden.<br />
c) Qualifikation der Einkünfte und Zeitpunkt von Einnahmen<br />
und Werbungskosten<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten eines<br />
Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche<br />
Tätigkeit (R 15.7 (3) EStR 2008). Ebenso hat der BFH entschieden,<br />
dass der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nicht<br />
überschritten wird, wenn geplant ist, ein Luftfahrzeug während<br />
seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten (Beschluss vom 4.<br />
Juli 2002, Az.: IV B 44/02, Urteil vom 31. Mai 2007, IV R 17/05<br />
und Urteil vom 26. Juni 2007, Az.: IV R 49/04). Hiernach geht<br />
das Vermieten einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände<br />
in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung<br />
nicht hinaus. Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />
ist erst dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der<br />
Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die<br />
der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung<br />
geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />
des Gegenstandes in den Hintergrund tritt.<br />
87
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
88<br />
Zur privaten Vermögensverwaltung kann auch die Anschaffung<br />
und Veräußerung von Vermögensgegenständen gehören.<br />
Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung<br />
lediglich den Beginn und das Ende einer in erster Linie<br />
auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit darstellen oder ob die<br />
Umschichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der<br />
Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten.<br />
Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur dann<br />
verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa die Notwendigkeit<br />
von Verkäufen zu Erzielung eines Totalgewinns oder<br />
eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern (Urteile vom<br />
31. Mai 2007, IV R 17/05 vom 26. Juni 2007, Az.: IV R 49/04).<br />
Die Emittentin beabsichtigt nach der sich in der jeweiligen Prognose<br />
widerspiegelnden Planung eine Vermietung ihres Flugzeugs<br />
über einen Zeitraum von mindestens circa 15 Jahren.<br />
Über diese Vermietung hinaus gehende Sonderleistungen sind<br />
nicht vorgesehen. Aus den Prospektkalkulationen ist zu entnehmen,<br />
dass die Emittentin beabsichtigt, allein aus der Vermietung<br />
des Flugzeugs einen Totalgewinn zu erwirtschaften und ein<br />
Verkauf ihres Flugzeugs hierfür nicht erforderlich ist. Auch ist<br />
die Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber<br />
der Mieterin oder sonst einer Person eingegangen, das Flugzeug<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Daher liegt<br />
eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, bei der sich die im<br />
Prospekt als mögliches Szenario angenommene Verkauf nach<br />
mindestens circa 15 Jahren als das Ende der Vermietungstätigkeit<br />
erweisen könnte.<br />
Im Rahmen der Vermögensverwaltung kann die Vermietung eines<br />
Flugzeuges zu Einkünften aus “Vermietung und Verpachtung”<br />
(§ 21 EStG) oder zu sonstige Einkünften aus Leistungen (§ 22<br />
Nr. 3 EStG) führen. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen<br />
beiden Einkunftsarten besteht darin, dass Verluste aus sonstigen<br />
Einkünften aus Leistungen nicht mit anderen Einkünften<br />
ausgeglichen werden können. Im Übrigen unterscheidet sich die<br />
Ermittlung der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte zwischen<br />
diesen beiden Einkunftsarten nicht. Sie sind jeweils als Überschuss<br />
der Einnahmen (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§ 9<br />
EStG) zu ermitteln (§ 2 Absatz 2 EStG).<br />
Da der <strong>A380</strong> in das Luftfahrzeugregister von Singapur eingetragen<br />
wird und dort eingetragen zu bleiben hat, wird die Emittentin<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21<br />
EStG erzielen.<br />
Die Zinseinnahmen der Emittentin stellen grundsätzlich steuerpflichtige<br />
Kapitalerträge (§ 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG) dar. Nach<br />
einer Verfügung der OFD Berlin vom 9. Dezember 1996 (St 442<br />
– S – 2253a – 1/95) können diese jedoch auch zu den Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung gehören.<br />
Für die Einkünfteermittlung sind Ausgaben der Emittentin und<br />
beteiligungsbezogene Ausgaben der Anleger in Werbungskosten<br />
(Sonderwerbungskosten) und Anschaffungskosten aufzuteilen.<br />
Auf Grundlage des 5. Bauherrenerlasses (Bundesfinanzministerium<br />
(im Folgenden: BMF) vom 20. Oktober 2003 – S 2253 a,<br />
BStBl. 2003 I, 546; OFD Rheinland vom 8. Januar 2007 – S 2241<br />
– 1002 – St 222, DB 2007, 135) sind Aufwendungen der Anlaufund<br />
Gründungsphase grundsätzlich als Anschaffungskosten und<br />
nicht als Werbungskosten zu behandeln. Übertragen auf den<br />
Erwerb von Anlagegütern betrifft dies die innerhalb der so genannten<br />
Investitionsphase entstandenen Kosten. Danach sind<br />
bis zum Ende der Investitionsphase entstandenen Ausgaben der<br />
Emittentin, bis auf Bearbeitungsgebühren für die Darlehen, den<br />
Anschaffungskosten des Anlageguts zuzuordnen, unter anderem<br />
also die Kosten der Eigenkapitalvermittlung, Projektierung,<br />
Gutachten, Rechts- und Steuerberatung, des Vertriebs und der<br />
Mittelverwendungskontrolle.<br />
Bei dem so genannten 5. Bauherrenerlass handelt es sich um die<br />
Rechtsinterpretation der Finanzverwaltung, die für die Anleger<br />
und Gerichte nicht bindend ist. Die Anwendung des 5. Bauherrenerlasses<br />
für <strong>Fonds</strong> außerhalb von Immobilien ist bisher nicht<br />
für sämtliche Arten von <strong>Fonds</strong> höchstrichterlich entschieden<br />
worden Die Emittentin geht daher davon aus, dass die Grundsätze<br />
des 5. Bauherrenerlasses anwendbar sind.<br />
Sollte die Anwendung des Erlasses durch die Finanzverwaltung<br />
rechtsfehlerhaft sein, würden die vorgenannten Vergütungen<br />
Werbungskosten darstellen, die vom Abzug unter Umständen<br />
nicht ausgeschlossen sind.<br />
Werbungskosten sind darüber hinaus die übrigen Ausgaben,<br />
die eine Vermögensminderung bewirken und zum Erwerb oder<br />
zur Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Dazu zählen<br />
im Wesentlichen die nach Abschluss der Anlauf- und Gründungsphase<br />
entstehenden laufenden Ausgaben der Emittentin<br />
für die Verwaltung ihres Vermögens und die organisatorischen<br />
Maßnahmen der Gesellschaft. Auch diese Werbungskosten sind<br />
vom Abzug nicht ausgeschlossen.<br />
d) Zinseinkünfte<br />
Ab dem 1. Januar 2009 durch Anleger vereinnahmte Zinsen stellen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1<br />
Nr. 7 EStG dar, soweit diese nicht den Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung zuzuordnen sind und unterliegen einem<br />
gesonderten Steuersatz in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer; so genannte<br />
Abgeltungssteuer). Die Abgeltungssteuer bezieht sich auf die<br />
vollen Bruttoerträge; angefallene Werbungskosten werden bei<br />
Anwendung des Abgeltungssteuersatzes nicht berücksichtigt<br />
(§ 20 Absatz 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG).
Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />
Die Anleger müssen die auf sie entfallenden Zinseinnahmen der<br />
Emittentin grundsätzlich in ihrer Steuererklärung angeben. Zwar<br />
wird Abgeltungssteuer grundsätzlich im Wege des Kapitalertragsteuerabzuges<br />
an der Quelle erhoben, das heißt, sie wird von<br />
der Stelle, die die Kapitalerträge/Zinsen auszahlt, einbehalten<br />
und an das Finanzamt abgeführt. Jedoch kann es unter bestimmten<br />
Umständen dazu kommen, dass in Singapur erzielte Zinsen<br />
nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterworfen wurden. Dies<br />
kann insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin Bankverbindungen<br />
in Singapur zur Abwicklung der Vermietung unterhält.<br />
Sparerfreibetrag<br />
Jeder in Deutschland ansässigen natürlichen Person – und damit<br />
jedem Anleger – steht ein Sparer-Pauschbetrag von jährlich<br />
801 Euro für seine sämtlichen Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
zu; bei einer Zusammenveranlagung den Eheleuten gemeinsam<br />
1.602 Euro. Die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags darf jedoch<br />
nicht zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führen<br />
(§ 20 Absatz 9 Satz 4 EStG).<br />
Günstigerprüfung<br />
Anlegern steht es offen, auf Antrag ihre Kapitaleinkünfte in die<br />
reguläre Veranlagung einzubeziehen und der tariflichen Einkommensteuer<br />
zu unterwerfen, wenn dies für sie günstiger als<br />
die Anwendung der Abgeltungsteuer ist (§ 32d Absatz 6 EStG).<br />
Tatsächlich angefallene Werbungskosten können jedoch auch<br />
in diesem Fall nicht zum Abzug gebracht werden (§ 20 Absatz 9<br />
Satz 1 2. Halbsatz EStG).<br />
e) Anrechnung ausländischer Quellensteuer<br />
Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern erfolgt im<br />
Rahmen der Höchstbeträge nach § 32d Absatz 5 EStG und ist<br />
auf maximal 25 % beschränkt.<br />
4) Feststellung der Einkünfte/Ergebnisbeteiligung<br />
Die Einkünfte der Emittentin werden gemäß § 180 Absatz 1 Nr.<br />
2 a AO einheitlich und gesondert für alle beteiligten Anleger<br />
(Gesellschafter bzw. Treugeber) festgestellt. Den einzelnen Anlegern<br />
werden die durch die Emittentin erzielten steuerlichen<br />
Ergebnisse als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und<br />
die Zinseinkünfte gegebenenfalls als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
entsprechend ihren Anteilen zugerechnet. Diese Einkünfte<br />
umfassen auch sonstige, in unmittelbarem Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung stehende Erträge und Aufwendungen<br />
der Anleger (z. B. Zinsen auf eine eventuelle Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung).<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin sind die Anleger<br />
am laufenden Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven<br />
der Emittentin uneingeschränkt beteiligt. Sie haben ferner<br />
die im Gesellschaftsvertrag geregelten Informationsrechte und<br />
die Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte, die einem Kommanditisten<br />
nach dem HGB (unter anderem §§ 164, 166 HGB)<br />
zustehen. Die von der Emittentin erzielten Einkünfte sind ihnen<br />
daher zuzurechnen. Gleiches gilt für die Anleger, die sich durch<br />
Abschluss eines Treuhandvertrages als Treugeber beteiligen.<br />
Dieser ist so ausgestaltet, dass das Treugut, also der Anteil an<br />
der Emittentin und die daraus resultierenden Einkünfte, steuerlich<br />
dem Anleger (Treugeber) zugerechnet werden (wirtschaftlicher<br />
Eigentümer).<br />
Der jeweilige steuerliche Ergebnisanteil des einzelnen Anlegers<br />
enthält auch die auf Ebene des Anlegers entstandenen Sonderwerbungskosten.<br />
Diese Sonderwerbungskosten sind zwingend<br />
in das Gewinnfeststellungsverfahren der Emittentin einzubeziehen.<br />
Werbungskosten kommen generell nur zum Ansatz, soweit<br />
sie mit steuerlichen Einnahmen im Zusammenhang stehen.<br />
5) Wirtschaftliches Eigentum<br />
Die Emittentin wird im Jahre 2011 das rechtliche Eigentum an<br />
einem Flugzeug erwerben und ist damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher<br />
Eigentümer (§ 39 Absatz 1 AO). Eine vom Zivilrecht<br />
abweichende Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39<br />
Absatz 2 Nr. 1 AO) kann sich gemäß den Schreiben des BMF<br />
über die ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen<br />
dann ergeben, wenn die Ausgestaltung des jeweiligen Leasingvertrages<br />
die Emittentin von der Einwirkung auf das Leasinggut<br />
wirtschaftlich ausschließt. Dies kann nach den BMF-Schreiben<br />
dann der Fall sein, wenn der Leasingvertrag eine unkündbare<br />
Laufzeit (Grundmietzeit) vorsieht, die 90 % der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer des Flugzeuges übersteigt. Als betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer ist hierbei die in den amtlichen<br />
AfA-Tabellen genannte Nutzungsdauer zu Grunde zu legen. Diese<br />
beträgt, nach der amtlichen AfA-Tabelle für Luftfahrtsunternehmen<br />
und Flughafenbetriebe für Flugzeuge mit mindestens<br />
20 Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht, zwölf Jahre. Da die<br />
Mieterin als Luftfahrtunternehmen das Flugzeug branchentypisch<br />
einsetzen wird, ist die Nutzungsdauer der vorerwähnten<br />
Branchen AfA-Tabelle zu entnehmen. Da die vertragliche Ausgestaltung<br />
des Mietvertrages mit der Mieterin eine Grundmietzeit<br />
von zehn Jahren vorsieht, unterschreitet jene die in den Erlassen<br />
geforderte 90-%-Grenze. Darüber hinaus enthält der Mietvertrag<br />
keine leasingtypischen An- oder Verkaufsrechte und ist somit<br />
jeweils als so genannter Operate Leasingvertrag auch steuerlich<br />
als Mietvertrag zu qualifizieren, bei dem der Emittentin das rechtliche<br />
und wirtschaftliche Eigentum steuerlich zuzurechnen ist.<br />
Über das der Mieterin zustehende Recht den jeweiligen Mietvertrag<br />
zu verlängern hinaus sehen die Verträge keine Erwerbsrechte<br />
oder weitere Verlängerungsrechte zu Gunsten der Mieterin vor.<br />
Die Mieterin ist verpflichtet, bei Nichtausübung der Verlängerungsoption<br />
der Emittentin eine Sicherheit zu hinterlegen, die<br />
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90<br />
mit zukünftigen Zahlungen etwaiger neuer Mieter aufzurechnen<br />
und insofern an die ehemalige Mieterin in gleicher Höhe zurückzuführen<br />
ist; die Sicherheit vermindert sich entsprechend.<br />
Nach Ansicht der Anbieterin ist die Emittentin jeweils als wirtschaftliche<br />
Eigentümer anzusehen. Auf Grund des zivilrechtlichen<br />
und des wirtschaftlichen Eigentums steht der Emittentin<br />
die Abschreibung des Flugzeuges für handels- und steuerrechtliche<br />
Zwecke zu.<br />
6) Abschreibungen<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2008, Stichwort<br />
Verlustzuweisungsgesellschaft) sind die AfA-Tabellen nicht<br />
bei einer Verlustzuweisungsgesellschaft anzuwenden. Als eine<br />
Verlustzuweisungsgesellschaft wird eine Personengesellschaft<br />
angesehen, die nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn<br />
erreichen kann und deren Tätigkeit nach der Gestaltung des<br />
Gesellschaftsvertrages und seiner tatsächlichen Durchführung<br />
allein darauf angelegt ist, ihren Gesellschaftern Steuervorteile<br />
dergestalt zu vermitteln, dass durch Verlustzuweisungen andere<br />
Einkünfte nicht und die Verlustanteile letztlich nur in Form<br />
buchmäßiger Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen<br />
(H 15.3 EStR 2008 Stichwort “Verlustzuweisungsgesellschaft“).<br />
Da die Emittentin bereits aus der Vermietung einen Totalgewinn<br />
anstrebt (siehe oben Überschusserzielungsabsicht), ist sie keine<br />
Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden Sinne. Daher<br />
bemisst sich die Nutzungsdauer des Flugzeuges nach den<br />
amtlichen AfA-Tabellen.<br />
Die unter 5) vorbeschriebene Auffassung der Emittentin bezüglich<br />
der Abschreibungsdauer von 12 Jahren hat das zuständige<br />
Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft am 4. Juli<br />
2011 bestätigt.<br />
7) Verlustverrechnung/Steuerstundungsmodell<br />
Ein Verlustausgleich ist bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten grundsätzlich<br />
zulässig. Da nach den steuerlichen Prognoserechnungen für<br />
die Emittentin, wie auch einer zusammengefassten steuerlichen<br />
Prognoserechnung in den Anfangsjahren negative steuerliche<br />
Einkünfte aus den Beteiligungen erzielt werden, ist § 15b EStG<br />
zu beachten.<br />
Nach dieser Vorschrift dürfen Verluste im Zusammenhang mit<br />
Steuerstundungsmodellen nicht mit Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten ausgeglichen werden. Verluste aus einem Steuerstundungsmodell<br />
mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />
in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben<br />
Einkunftsquelle erzielt.<br />
§ 15b EStG findet jedoch keine Anwendung, wenn innerhalb<br />
der Anfangsphase die prognostizierten Verluste nicht mehr als<br />
10 % des gezeichneten und aufzubringenden oder eingesetzten<br />
Kapitals betragen.<br />
Bei der Beteiligung handelt es sich nach Auffassung der Emittentin<br />
um eine Einkunftsquelle für Zwecke des § 15b EStG. Der<br />
Anleger erzielt aus dieser Einkunftsquelle sowohl Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG, als auch gegebenenfalls<br />
aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Für Zwecke<br />
des § 15b EStG handelt es sich gemäß Tz. 13 des Anwendungsschreibens<br />
des BMF vom 17. Juli 2007 (BStBl. I 2007, S. 542)<br />
bei der Beteiligung an der Emittentin um eine Einkunftsquelle,<br />
auf welche für die Ermittlung der 10-%-Verlustgrenze des § 15b<br />
EStG abzustellen ist. Als Anfangsphase wird der Zeitraum verstanden,<br />
in dem nicht nachhaltig positive Einkünfte erzielt werden<br />
(vergleiche Tz. 15 des BMF-Schreibens). Es bleibt jedoch<br />
offen, wann von einer Nachhaltigkeit auszugehen ist. Nach Auffassung<br />
der Anbieterin sollten nachhaltig positive Einkünfte ab<br />
dem Jahr 2025 vorliegen, da die Einkünfte ab 2019 bis zum Jahr<br />
2025 teils positiv sind und die Summe der Anfangsverluste weit<br />
übersteigen. Nach der vorliegenden Prognoserechnung übersteigen<br />
die entstehenden Verluste in der Anfangsphase die<br />
10-%-Verlustgrenze, so dass der § 15b EStG auf vorstehende<br />
Konzeption nach Auffassung der Anbieterin Anwendung findet.<br />
Da die zu erzielenden Einkünfte als solche aus Vermietung und<br />
Verpachtung angesehen werden, kann weiter § 15a EStG zur<br />
Anwendung gelangen. Hiernach können beschränkt haftende<br />
Gesellschafter (hier die Anleger), die auf sie entfallenden Verluste<br />
nur in dem Umfang mit anderen positiven Einkünften ausgleichen,<br />
indem sie Einlagen in die jeweilige Emittentin geleistet<br />
und dort belassen haben (Verlustausgleichsvolumen). Derartige,<br />
einem Anleger zuzurechnende Verluste, die zur Erhöhung bzw.<br />
Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen somit<br />
prinzipiell weder mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen,<br />
noch im Wege des Verlustrücktrages berücksichtigt werden.<br />
8) Veräußerungsgewinn<br />
Es ist möglich und nach dem Gesellschaftsvertrag vorgesehen,<br />
das Flugzeug zu verkaufen. Nach aktueller Rechtslage wäre der<br />
Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen dem Kauf<br />
des Flugzeugs und dem Verkauf ein Zeitraum von weniger als<br />
zehn Jahren liegen würde (Spekulationsfrist).<br />
Die so genannte Spekulationsfrist beginnt mit Beitritt des Anlegers<br />
zur Emittentin. Da das Beteiligungsangebot eine Vermietung<br />
von voraussichtlich mehr als zehn Jahren vorsieht, unterliegt der<br />
mögliche, nicht geplante Verkauf nach heutiger Rechtslage nicht<br />
der Einkommensteuer in Deutschland.
Recht und Steuern | Steuerliche Grundlagen<br />
Veräußert ein Anleger seine Beteiligung an der Emittentin, gilt<br />
dies als anteilige Veräußerung des Flugzeugs.<br />
Erfolgt die Veräußerung innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist,<br />
unterliegt ein Veräußerungsgewinn auf Ebene des<br />
Anlegers nach seinen persönlichen steuerlichen Verhältnissen<br />
der Besteuerung.<br />
B. Gewerbesteuer<br />
Nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze unterhält die Emittentin<br />
keinen Gewerbebetrieb und ist daher nicht gewerbesteuerpflichtig<br />
(§ 2 GewStG).<br />
C. Umsatzsteuer<br />
1) Umsatzsteuer in Deutschland<br />
Die Emittentin übt mit der Vermietung des Flugzeugs eine nachhaltige<br />
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus und gilt nach<br />
§ 2 UStG als Unternehmerin. Nach § 3 Absatz 9 UStG ist die<br />
Vermietung von Flugzeugen eine steuerbare sonstige Leistung.<br />
Da die Mieterin in einem Drittstaat ansässig ist, liegt der umsatzsteuerliche<br />
Ort der sonstigen Leistung für die Vermietung in<br />
Singapur. Die Vermietung ist damit im Inland (Deutschland) nicht<br />
steuerbar. Umsatzsteuer entsteht in Deutschland insofern nicht.<br />
Im Fall der Anschlussvermietung an eine andere Fluggesellschaft<br />
können sich abweichende umsatzsteuerliche Folgen ergeben.<br />
Für den Fall, dass das Flugzeug an eine deutsche Fluggesellschaft<br />
oder aber an eine ausländische Fluggesellschaft mit deutscher<br />
Betriebsstätte, der das Flugzeug zuzurechnen ist, erfolgen würde,<br />
wäre die Vermietung grundsätzlich in Deutschland umsatzsteuerbar,<br />
jedoch steuerbefreit.<br />
Die Emittentin ist hinsichtlich umsatzsteuerpflichtiger Eingangsleistungen<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Vermietung<br />
des Flugzeuges grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt,<br />
da die nicht steuerbare Flugzeugvermietung gemäß § 15 Absatz<br />
3 Nr. 2b UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt.<br />
Die Ausgabe der Anteile an der Emittentin im Rahmen der Aufnahme<br />
der Anleger ist nach der infolge eines EuGH-Urteils aus<br />
dem Jahre 2003 ergangenen Rechtsprechung des BFH (BFH vom<br />
1. Juli 2004, V R 32/00) selbst keine umsatzsteuerbare Tätigkeit.<br />
Jedoch stehen demnach die von der Emittentin in Anspruch<br />
genommenen Eingangsleistungen in direktem Zusammenhang<br />
mit der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit der Emittentin,<br />
so dass hierfür geleistete Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig<br />
ist (so jetzt auch die Finanzverwaltung, BMF-Schreiben<br />
vom 4. Oktober 2006 IV A 5-S 7300-69/06). Dies gilt insbesondere<br />
für Konzeptionskosten der Emittentin (wie z.B. für die<br />
Prospektaufstellung).<br />
2) Umsatzsteuer in Singapur<br />
Wie Deutschland erhebt der Staat Singapur für die Ausführung<br />
von Lieferungen und Leistungen eine Umsatzsteuer (Goods and<br />
Services Tax).<br />
Die Besteuerung mit singapurischer Umsatzsteuer fällt auf die<br />
Lieferung und Vermietung des Flugzeugs nicht an. Sofern es zur<br />
Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug bzw. dem Beginn<br />
des Mietvertrags in Singapur kommt, kann die Emittentin verpflichtet<br />
sein, sich für Zwecke der Besteuerung mit Umsatzsteuer<br />
in Singapur registrieren zu lassen.<br />
D. Erbschaft-/Schenkungsteuer<br />
Die Anteile an der Emittentin und die Stellung als Treugeber<br />
können jeweils vererbt oder verschenkt werden.<br />
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />
ist der jeweilige Anteil an den Werten der Wirtschaftsgüter<br />
der Emittentin. Die bisherige Auffassung der Verwaltung, dass<br />
im Falle einer Beteiligung über den Treuhänder der Wert des<br />
Herausgabeanspruchs gegen den Treuhänder Grundlage der<br />
Bewertung darstellt, verfolgt die Verwaltung nicht weiter (so<br />
genannte Treuhanderlasse).<br />
Der Wert für jedes einzelne Wirtschaftsgut bestimmt sich nach<br />
den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Dabei ist grundsätzlich<br />
der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Der gemeine Wert<br />
wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer<br />
Veräußerung zu erzielen wäre (§ 9 Absatz 2 BewG). Kapitalforderungen<br />
und Schulden sind grundsätzlich mit dem Nennwert<br />
anzusetzen (§ 12 Absatz 1 Satz 1 BewG).<br />
Während im Falle des Erwerbs von Todes wegen (§ 3 ErbStG) die<br />
Gesellschaftsschulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen<br />
werden können (§ 10 Absatz 1 Satz 4 i. V. m. Absatz 5 ErbStG),<br />
sind im Falle der Schenkung die übergehenden Schulden und<br />
Lasten der Gesellschaft wie eine Gegenleistung zu behandeln<br />
(§ 10 Absatz 1 Satz 4, 2. HS BewG).<br />
In diesem Fall finden die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />
Anwendung, bei der eine Aufteilung in eine unentgeltliche<br />
und eine entgeltliche Zuwendung erfolgt. Nur die unentgeltliche<br />
Zuwendung unterliegt der Besteuerung mit Schenkungsteuer.<br />
Der entgeltliche Teil ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert<br />
der Leistung des Schenkers und dem Verkehrswert<br />
der Gegenleistung des Beschenkten.<br />
91
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Die anteilig übergehenden Schulden und Lasten gelten insofern<br />
als Gegenleistung. In Deutschland unterliegt die Übertragung von<br />
in- und ausländischem Vermögen im Wege der Erbschaft oder<br />
Schenkung der Besteuerung, wenn der Erblasser bzw. Schenker<br />
oder Erwerber zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs Inländer<br />
ist. Inländer ist gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 ErbStG, wer zum<br />
Zeitpunkt des Vermögensübergangs bzw., wenn er deutscher<br />
Staatsangehöriger ist, innerhalb von fünf Jahren vor Vermögensübergang<br />
einen Wohnsitz im Inland hat oder hatte.<br />
Zu den steuerlichen Risiken dieser Vermögensanlage wird auf<br />
die entsprechenden Ausführungen im Kapitel “Risiken der Vermögensanlage”<br />
auf Seite 26 f. verwiesen.<br />
Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von Steuern für die<br />
Anleger.<br />
Dabei ist die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuerzahllast<br />
vor allem abhängig vom Verwandtschaftsgrad, der Art und Höhe<br />
des vererbten bzw. verschenkten Vermögens und der Ausnutzung<br />
bestehender Freibeträge.<br />
92<br />
E. US-Freight Tax<br />
Nach Auffassung der Emittentin unterliegt die Vermietung des<br />
Flugzeuges nicht der US Freight Tax, da nur der Operator, hier<br />
die Mieterin der US Freight Tax unterliegt.<br />
Soweit das Flugzeug im Verkehr von und nach den USA eingesetzt<br />
wird, kann es zur Erhebung der sogenannten US Freight<br />
Tax kommen, bei der die US-Behörde eine pauschale Steuer<br />
auf die anteiligen, diesem Besteuerungskreis zuzurechnenden<br />
Mietraten erhebt.<br />
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die US-Behörden<br />
hier eine abweichende Auffassung vertreten. Soweit die<br />
US-Behörden eine abweichende Auffassung vertreten beabsichtigt<br />
die Emittentin, sich für Zwecke der Besteuerung und für Inanspruchnahme<br />
der Befreiung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Deutschland und den USA in den USA als<br />
Körperschaft zu qualifizieren. Hierbei werden den US Behörden<br />
auch die Daten der Anleger für Besteuerungszwecke übermittelt.<br />
F. Steuerliches Konzept/Sonstiges<br />
Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen hat sich die<br />
Emittentin von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerlich<br />
beraten lassen. Grundlage dieses Beratungsverhältnisses bilden<br />
vertragliche Vereinbarungen nach denen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
– auch im Verhältnis zu Dritten – ihre Haftung,<br />
wie allgemein üblich, für einen einzelnen fahrlässig verursachten<br />
Schaden auf bis zu vier Millionen Euro beschränkt hat. Eine<br />
gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen Grundlagen<br />
der Emittentin kann nach Abschluss einer gesonderten, individuellen<br />
Auskunftsvereinbarung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
angefordert werden.
Xxxxxx<br />
93<br />
Die Geschichte des Airbus begann bereits Anfang der 90er Jahre, als ein internationales Team begann, ein modernes Großflugzeug<br />
zu entwickeln. Bis heute wurden bereits 49 Maschinen vom Typ Airbus <strong>A380</strong> an internationale Fluggesellschaften ausgeliefert.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Besondere Informationen gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB.<br />
I. INFORMATIONEN ÜBER DIE WESENTLICHEN VERTRAGSPARTNER, MIT DENEN DER ANLEGER UNMITTELBAREN<br />
KONTAKT HÄLT<br />
Anbieterin und Hauptvertriebsbeauftragte<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />
Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0, Fax: +49 (0)40 32 56 78-99, E-Mail: info@lloydfonds.de<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 75492<br />
Vorstand<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Dr. Torsten Teichert (Vorsitzender), Hamburg<br />
Michael F. Seidel, Oststeinbek<br />
Entwicklung, Konzeption und Vertrieb von Kapitalanlagen im Bereich geschlossener <strong>Fonds</strong> sowie die<br />
Verwaltung und Beratung der Beteiligungsgesellschaften während der gesamten Laufzeit<br />
94<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Emittentin<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 113123<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
Erwerb und Vermietung eines Flugzeuges des Herstellers Airbus sowie die Durchführung sämtlicher<br />
damit im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 118259<br />
Geschäftsführer<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />
Jürgen Hutt, Hamburg<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
Geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />
Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 97025<br />
Geschäftsführer<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />
Geschäftsführende Kommanditistin der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG
Recht und Steuern | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Treuhänderin<br />
Firma<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg,<br />
Telefon: +49 (0)40 32 56 78–400, Fax: +49 (0)40 32 56 78–499, E-Mail: info@lloyd-treuhand.de<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 71179<br />
Geschäftsführer<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Frank Ahrens, Hamburg<br />
Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen<br />
Aufsichtsbehörden<br />
Die Vorgenannten unterliegen keiner besonderen behördlichen<br />
Aufsicht.<br />
Anlagevermittler<br />
Die Angaben über den Anlagevermittler werden auf der Beitrittserklärung<br />
eingetragen.<br />
II. INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN<br />
Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> vom 7. Juli 2011 (nachfolgend: Verkaufsprospekt)<br />
sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte<br />
Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />
Einzelheiten wird ergänzend auf diese Dokumente verwiesen.<br />
1. Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Die Anleger beteiligen sich auf Grundlage des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages mittelbar treugeberisch über die Treuhänderin<br />
an der Emittentin. Die Anleger haben das Recht, sich<br />
unmittelbar als Kommanditisten in das Handelsregister eintragen<br />
zu lassen; das Treuhandverhältnis wandelt sich dann in ein<br />
Verwaltungsverhältnis um (siehe § 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Die Emittentin ist als GmbH & Co. KG nach deutschem Recht<br />
ausgestaltet. Eine Beteiligung an dieser stellt somit für die Anleger<br />
eine unternehmerische Beteiligung dar. Das Eigenkapital<br />
der Emittentin beträgt nach Vollplatzierung aller Anteile insgesamt<br />
planmäßig 87.705.200 US-Dollar. Dieses Eigenkapital wird<br />
zum Erwerb des Flugzeuges verwendet. Im Weiteren wird das<br />
Eigenkapital gemäß der Anlage I des Gesellschaftsvertrages<br />
verwendet. Über die Auszahlungen der Emittentin partizipieren<br />
die Anleger an deren wirtschaftlichem Ergebnis.<br />
2. Preise<br />
Der Anleger hat seine Einlage (Beteiligungsbetrag) zu leisten.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 15.000 US-Dollar (fünfzehntausend<br />
US-Dollar). Höhere Beteiligungsbeträge sollen ohne<br />
Rest durch 1.000 (eintausend) teilbar sein.<br />
3. Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten<br />
(Liefer- und Versandkosten, sonstige Kosten), zusätzliche<br />
Telekommunikationskosten<br />
Liefer- und Versandkosten oder gesondert berechnete Kommunikationskosten<br />
fallen nicht an. Bei einer Konvertierung der<br />
Auszahlungen in US-Dollar in Euro fallen Bankgebühren an. Gegebenenfalls<br />
fallen vom Anleger zu tragende Gebühren und Auslagen<br />
im Zusammenhang mit einer Anteilsfinanzierung sowie für<br />
die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und<br />
für Notar- und Gerichtskosten bei Handelsregistereintragungen<br />
an. Im Falle der Übertragung oder Kündigung der Beteiligung<br />
können ebenfalls Kosten anfallen (z. B. Gutachterkosten, Transaktionskosten).<br />
Eigene Kosten für Beratung, Telefon, Internet<br />
oder Porti etc. sowie Bankgebühren hat der Anleger selbst zu<br />
tragen. Detaillierte Informationen finden sich unter “Weitere<br />
Kosten bei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage”,<br />
Seite 61 f.<br />
Bezüglich steuerlicher Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger<br />
wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt im Kapitel<br />
“Steuerliche Grundlagen”, Seite 85 ff., verwiesen.<br />
4. Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Zahlungsbedingungen<br />
Der Beteiligungsbetrag zuzüglich Agio ist zu dem in der Beitrittserklärung<br />
genannten Termin auf das dort genannte Konto einzuzahlen.<br />
Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die Emittentin<br />
berechtigt, ab Fällig keit Verzugszinsen (§ 3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages)<br />
zu verlangen oder den Gesellschafter nach<br />
schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung kostenpflichtig<br />
auszuschließen (§ 21 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Hinsichtlich der weiteren Verpflichtungen während der Laufzeit der<br />
Beteiligung wird auf den Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Seite<br />
126 ff.) und den Gesellschaftsvertrag verwiesen (Seite 111 ff.).<br />
5. Leistungsvorbehalte<br />
Das Kommanditkapital beträgt planmäßig insgesamt 87.705.200<br />
US-Dollar (siehe Anlage I des Gesellschaftsvertrages, Seite 124).<br />
Die Mittelverwendungskontrolleurin und die Treuhänderin werden<br />
95
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
96<br />
Verfügungen über das Kommanditkapital erst zustimmen, wenn<br />
nach formaler Prüfung die Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3<br />
des Mittelverwendungskontrollvertrages (Seite 131 f.) erfüllt sind.<br />
6. Risikohinweise und Einlagensicherung<br />
Die Beteiligung an der Emittentin ist mit unternehmerischen<br />
Risiken verbunden. Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />
sind auf den Seiten 20 bis 27 dargestellt. Der Wert der Beteiligung<br />
wird von wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst, auf<br />
die der Unternehmer keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit<br />
erzielte Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Ein<br />
Garantie fonds oder eine vergleichbare Einrichtung besteht nicht.<br />
III. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DER<br />
FERNABSATZVERTRÄGE<br />
1. Informationen zum Vertragsschluss<br />
Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung<br />
gibt der Anleger gegenüber der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
als Treuhänderin ein Angebot auf Beitritt zu dem zwischen der<br />
Emittentin und der Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag ab. Der Beitritt wird wirksam, wenn die <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH dieses Angebot annimmt. Der Treugeber wird<br />
hierüber informiert. Die Frist zur Ausübung eines gesetzlichen<br />
Widerrufsrechtes des Treugebers gemäß § 312d BGB beginnt<br />
mit dem Zugang dieses Informationsschreibens beim Treu geber.<br />
Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />
Die Emittentin hat dem Beitritt bereits mit Unterzeichnung des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages zugestimmt. Im Anschluss<br />
wird die Treuhänderin ihre Beteiligung an der Emittentin entsprechend<br />
erhöhen.<br />
2. Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312d<br />
in Verbindung mit § 355 BGB zu. Eine Belehrung hierüber und<br />
über die Rechtsfolgen ist auf der Beitrittserklärung abgedruckt<br />
und vom Anleger gegenzuzeichnen.<br />
3. Vertragliche Mindestlaufzeit, Kündigung, Beendigung der<br />
Beteiligung, Vertragsstrafen<br />
Die Emittentin ist auf unbestimmte Dauer gegründet. Das Treuhandverhältnis<br />
mit der Treuhänderin wird ebenfalls unbefristet<br />
begründet.<br />
Gemäß § 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages kann jeder Gesellschafter<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />
Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an die Emittentin<br />
gerichteten Brief seine Beteiligung kündigen. Eine ordentliche<br />
Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 2026 ausgesprochen<br />
werden. Zusätzlich haben die Gesellschafter gemäß<br />
§ 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages das Recht, ihre Beteiligung<br />
zu kündigen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage<br />
befinden. Voraussetzung hierfür ist, dass der kündigende<br />
Gesellschafter zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung gegenüber<br />
der Emittentin bzw. der Treuhänderin nachweisen kann, seit<br />
mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos oder berufsunfähig<br />
im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein<br />
und sich hieraus resultierend in einer wirtschaftlichen Notlage<br />
zu befinden. Diese Kündigung kann mit einer Kündigungsfrist<br />
von vier Wochen ausgesprochen werden. Sie hat durch eingeschriebenen<br />
und an die Emittentin gerichteten Brief zu erfolgen.<br />
Ist der Anleger nicht selbst im Handelsregister eingetragen,<br />
kann er die Treuhänderin schriftlich anweisen, die treuhänderisch<br />
gehaltene Kommanditbeteiligung zu kündigen. Die Kündigung<br />
muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf<br />
der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Emittentin<br />
zugehen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt. Die Rechtsfolgen einer Kündigung ergeben sich aus<br />
§ 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
durch den Anleger ist nur vorgesehen, wenn die Kündigung<br />
der Emittentin durch die Treuhänderin nach den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages oder des Gesetzes möglich<br />
ist. Eine ordentliche Kündigung durch die Treuhänderin ist erstmals<br />
zum 31. Dezember 2026 möglich. Im Übrigen endet der<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag bei Zwangsvollstreckung in<br />
die der Treuhandbeteiligung entsprechenden Kommanditein lagen<br />
oder Insolvenz der Treuhänderin. Zu den Einzelheiten vergleiche<br />
§ 10 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Hieraus ergeben<br />
sich auch die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages.<br />
Eine Übertragung der Kommanditisten- und Treugeberstellungen<br />
ist gemäß §§ 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages und § 7 des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages möglich. Bezüglich der weiter<br />
gehenden Darstellung wird auf die Ausführungen auf Seite<br />
58 f. verwiesen.<br />
Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Bei Ausschluss eines<br />
Kommanditisten aus der Emittentin wegen Gefährdung des Gesellschaftszwecks,<br />
schwerwiegendem Verstoß gegen Vorschriften<br />
des Gesellschaftsvertrages oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlung,<br />
Erhebung der Auflösungsklage und versuchter<br />
Veräußerung unter Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 17<br />
und 18 des Gesellschaftsvertrages ist das Abfindungsguthaben<br />
gegenüber sonstigen Ausscheidungsgründen reduziert (siehe<br />
§ 22 Ziffer 4a) des Gesellschaftsvertrages).
Recht und Steuern | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
4. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Die Rechtsbeziehung der Anleger zu der Emittentin unterliegt<br />
deutschem Recht. Den Beziehungen zu den Anlegern vor Abschluss<br />
des Vertrages wird ebenfalls deutsches Recht zu Grunde<br />
gelegt. Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher<br />
Regelungen ist für alle Streitigkeiten aus und in Verbindung mit<br />
dem Gesellschaftsvertrag ein Schiedsgericht zuständig, das<br />
seinen Sitz in Hamburg hat (siehe Anlage II des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Rechtsbeziehung der Anleger zur Treuhänderin aus dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Den Beziehungen zu den Anlegern vor Abschluss des Vertrages<br />
wird ebenfalls deutsches Recht zu Grunde gelegt. Vorbehaltlich<br />
abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen ist als Gerichtsstand<br />
für alle Streitigkeiten Hamburg vereinbart.<br />
5. Vertragssprache<br />
Die Vertragssprache ist Deutsch; sämtliche Kommunikation mit<br />
den Anlegern wird auf Deutsch geführt werden.<br />
6. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />
Die mitgeteilten Informationen sind bis zur Mitteilung von Änderungen<br />
gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.<br />
7. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
a. Bei Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich Fernabsatzverträgen<br />
über Finanzdienstleistungen kann die Schlichtungsstelle<br />
der Deutschen Bundesbank unter der Adresse<br />
Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle<br />
Wilhelm-Epstein-Straße 14<br />
60431 Frankfurt am Main<br />
Telefon: 069/2388-1907/1906/1908<br />
Fax: 069/2388-1919<br />
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de<br />
Internet: www.bundesbank.de<br />
angerufen werden.<br />
Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />
Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde<br />
erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Anleger<br />
(Beschwerdeführer) hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />
noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />
Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und auch<br />
keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner<br />
abgeschlossen hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />
Die Verfahrensordnung des Schlichtungsverfahrens<br />
ist ebenfalls unter der vorgenannten Adresse bei der<br />
Deutschen Bundesbank erhältlich.<br />
b. Ferner wurde durch den VGF Verband Geschlossener <strong>Fonds</strong><br />
e. V., dessen Mitglied die Anbieterin ist, zum 1. März 2008 eine<br />
Schlichtungsstelle eingerichtet. Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis<br />
des Anlegers (Beschwerdeführer) zum Anbieter des<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong> betreffen, kann sich der Anleger an die<br />
Schlichtungsstelle wenden:<br />
Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> e. V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Telefon: 030/257 616 90<br />
Fax: 030/257 616 91<br />
E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Internet: www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de<br />
Zu weiteren Einzelheiten siehe “Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse<br />
der Emittentin – Schlichtungsstelle und Schiedsverfahren”,<br />
Seite 59.<br />
c. Die Möglichkeit zur Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht<br />
bleibt unberührt.<br />
97
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Finanzinformationen<br />
LLOYD FONDS <strong>A380</strong> FLUGZEUGFONDS GMBH & CO. KG<br />
Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerkProspV<br />
Die Emittentin wurde am 13. April 2011 unter der Firma <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG gegründet und am<br />
17. Mai 2011 ins Handelsregister eingetragen. Ein geprüfter Jahresabschluss<br />
und ein Konzernabschluss liegen zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung noch nicht vor. Die Emittentin ist vor<br />
weniger als 18 Monaten gegründet worden und hat noch keinen<br />
Jahresabschluss im Sinne des § 10 VermVerkProspV erstellt.<br />
Nachfolgend sind gemäß § 15 VermVerkProspV die Eröffnungsbilanz,<br />
die Zwischenübersicht, die prognostizierte Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage sowie die Planbilanzen der Emittentin<br />
abgedruckt.<br />
Die Euro-Beträge der Tabellen dieser Seite bis Seite 101 wurden<br />
zum Stichtagskurs vom 7. Juli 2011 zu einem Kurs von<br />
1,4324 US-Dollar pro Euro umgerechnet<br />
Eröffnungsbilanz zum 13. April 2011 in Euro<br />
Aktiva<br />
Passiva<br />
A. Ausstehende Einlagen 3.630 A. Eigenkapital 3.630<br />
Summe 3.630 Summe 3.630<br />
98<br />
Zwischenübersicht zum 31. Mai 2011 in Euro<br />
Aktiva<br />
Passiva<br />
A. Ausstehende Einlagen 3.630 A. Eigenkapital 3.630<br />
Summe 3.630 Summe 3.630<br />
Gewinn- und Verlustrechnung vom 13. April bis 31. Mai 2011 in Euro<br />
Sonstige betriebliche Erträge 0<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0<br />
Gewinn (+) Verlust (-) 0
Recht und Steuern | Finanzinformationen<br />
Planbilanzen für die Jahre 2011 und 2012 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
PROGNOSE der Vermögenslage in Euro 31. Dezember 2011 31. Dezember 2012<br />
Aktiva<br />
A. Ausstehende Einlagen 0 0<br />
B. Anlagevermögen<br />
I. Sachanlagen Flugzeug 124.669.358 113.906.536<br />
C. Umlaufvermögen<br />
I. Guthaben bei Kreditinstituten 616.720 668.650<br />
Summe Aktiva 125.286.078 114.575.186<br />
Passiva<br />
A. Eigenkapital<br />
II. Kapitalanteile der Komplementärin<br />
III. Kapitalanteile der Kommanditisten<br />
1. Festkapital<br />
2. Kapitalrücklage (Agio)<br />
3. Entnahmen<br />
4. Ergebnissonderkonten<br />
0<br />
61.229.545<br />
3.061.477<br />
-1.102.175<br />
-13.813.751<br />
0<br />
61.229.545<br />
3.061.477<br />
-5.510.703<br />
-14.599.086<br />
99<br />
B. Rückstellungen 0 0<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
2. sonstige Verbindlichkeiten<br />
75.910.983<br />
0<br />
70.393.952<br />
0<br />
Summe Passiva 125.286.078 114.575.186<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu<br />
den Planbilanzen<br />
Die Prognose der Vermögenslage basiert im Wesentlichen auf<br />
den bereits abgeschlossenen Verträgen, dem “Letter of Intent<br />
(LOI)” und den Vertragsentwürfen mit Stand vom 7. Juli 2011.<br />
Die Erstellung erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen.<br />
In der Prognose wird von einem Platzierungsstand von 100 %<br />
Ende Dezember 2011 ausgegangen. Auf Grund der vereinbarten<br />
Einzahlungsmodalitäten (100 % der Einlage zuzüglich 5 % Agio<br />
nach Beitritt und Aufforderung durch die Treuhänderin) wird das<br />
Kommanditkapital im Jahr 2011 vollständig eingezahlt.<br />
Die Emittentin erwirbt das Eigentum an einem Airbus <strong>A380</strong>-841<br />
mit der Seriennummer 058 und der Registrierung 9V-SKL zu<br />
einem Kaufpreis von 185.000.000 US-Dollar. Die Übernahme<br />
erfolgt gemäß Prognose am 29. Juli 2011.<br />
Das Kommanditkapital der Emittentin entspricht der Summe der<br />
Pflichteinlagen (ohne Agio) von Anlegern, die sich an der Emittentin<br />
beteiligen. Es ist vorgesehen, 87.700.000 US- Dollar einzuwerben.<br />
Die Gründungsgesellschafterin <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />
Assets GmbH ist mit einer Pflichteinlage von 100 US-Dollar beteiligt;<br />
die Gründungsgesellschafterin <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH mit<br />
einer Pflichteinlage von 5.100 US-Dollar.<br />
Der Erwerbspreis für eine Beteiligung an der Emittentin ergibt<br />
sich aus der gezeichneten Pflichteinlage. Ferner ist ein Agio in<br />
Höhe von 5 % auf die Zeichnungssumme zu zahlen.<br />
Es werden Entnahmen an die Kommanditisten ausgewiesen,<br />
die sich aus dem positiven Einnahmeüberschuss der Liquiditätsprognose<br />
der Emittentin ergeben.<br />
Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Gewinn- und Verlustanteile<br />
jedes Kommanditisten verbucht, auch soweit diese die<br />
erbrachte Pflichteinlage übersteigen.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Liquiditätsplanung für die Jahre 2011 und 2012 für die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
PROGNOSE der Finanzlage in Euro 2011 2012<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Jahresergebnis -13.813.751 -785.335<br />
Abschreibungen 4.484.509 10.762.822<br />
Summe -9.329.242 9.977.488<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit<br />
Investitionen -129.153.868 0<br />
Summe -129.153.868 0<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit<br />
Einzahlungen KG-Kapital/Agio 64.291.022 0<br />
Veränderungen Forderungen/Verbindlichkeiten 75.910.983 -5.517.030<br />
100<br />
Auszahlungen an Gesellschafter -1.102.175 -4.408.527<br />
Summe 139.099.829 -9.925.557<br />
Finanzmittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 616.720<br />
Veränderung der liquiden Mittel 616.720 51.930<br />
Finanzmittel am Ende des Geschäftsjahres 616.720 668.650<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur<br />
Liquiditätsplanung<br />
Für die Jahre 2011 und 2012 werden in der prognostizierten<br />
Finanz lage der Bestand der liquiden Mittel sowie deren Zu- und<br />
Abgänge gezeigt.<br />
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt sich aus<br />
der prognostizierten Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
sowie aus der Wirtschaftlichkeitsprognose der Emittentin.<br />
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit bildet den Erwerb<br />
des Flugzeuges ab.<br />
Der Cashflow der Finanzierungstätigkeit zeigt die Einzahlung<br />
des Kommanditkapitals, die Aufnahme des Darlehens und dessen<br />
Tilgung. Des Weiteren werden die prognosegemäß an die<br />
Kommanditisten zufließenden Auszahlungen gezeigt. Bei diesen<br />
Auszahlungen handelt es sich rechtlich um Kapitalrückzahlungen,<br />
da diesen noch keine handelsrechtlichen Gewinne<br />
gegenüberstehen.
Recht und Steuern | Finanzinformationen<br />
Plan-Gewinn- und -Verlustrechnung für die Jahre 2011 und 2012 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
PROGNOSE der Ertragslage in Euro 13. April bis 31. Dezember 2011 1. Januar bis 31. Dezember 2012<br />
1. Umsatzerlöse aus Vermietung 5.508.412 13.220.190<br />
2. Abschreibungen -4.484.509 -10.762.822<br />
3. Allgemeine Verwaltungskosten -135.267 -318.059<br />
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.965.491 -2.924.643<br />
5. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen -12.736.896 0<br />
Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-) -13.813.751 -785.335<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur<br />
Plan-Gewinn- und -Verlustrechnung<br />
Die Prognose der Ertragslage wird als Gewinn- und Verlustrechnung<br />
nach handelsrechtlichen Grundsätzen für die Jahre 2011<br />
und 2012 erstellt. Die Angaben folgen der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
und deren zu Grunde liegenden Annahmen.<br />
Durch die Gründung der Emittentin entstehen Anlaufkosten<br />
(in 7.) für die Eigenkapitalvermittlung, Rechts- und Steuerberatungskosten,<br />
Projektierungs-, Finanzierungs-, Gründungsund<br />
Marketing-/Prospektierungskosten, für Gutachten und<br />
Handelsregistereintragungen sowie Gebühren für die Mittelverwendungskontrolle<br />
und die Einrichtung der Treuhandschaft.<br />
Die laufenden Aufwendungen (in 4.) enthalten insbesondere<br />
die Gesellschaftskosten der Emittentin. Sie beinhalten die Gebühren<br />
für die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Treuhandgesellschaft, die<br />
Ratingagentur und sonstige Aufwendungen.<br />
Die Zinsen enthalten die Darlehenszinsen und im Jahr 2011 die<br />
Zwischenfinanzierungszinsen.<br />
101<br />
Planzahlen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
PROGNOSE der Planzahlen in Euro 2011 2012 2013 2014<br />
Investition 129.153.868 0 0 0<br />
Umsatz 5.508.412 13.220.190 13.220.190 13.220.190<br />
Ergebnis -13.813.751 -785.335 -567.033 -339.757<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu<br />
den Planzahlen<br />
Gesellschaftszweck der Emittentin ist der Erwerb und die Vermietung<br />
eines Airbus <strong>A380</strong>-841 sowie die Durchführung sämtlicher<br />
damit im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich<br />
des Liquiditätsmanagements.<br />
Die Emittentin hält das Eigentum an einem Airbus <strong>A380</strong>, der<br />
langfristig vermietet ist. Sie unterhält somit selbst keine<br />
eigene Produktion. Die Angabe von Planzahlen gemäß<br />
§ 15 (1) Nr. 4 VermVerkProspV ist daher nicht möglich.<br />
Das prognostizierte Ergebnis spiegelt das handelsrechtliche<br />
Ergebnis der Emittentin wieder. Die Planzahlen zur Investition<br />
zeigen die Anschaffungskosten des Flugzeuges.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Die Übersicht erfolgt auf Basis der testierten Leistungsbilanz 2009 sowie der prospektierten Werte; Stand der Beteiligungsgesellschaften:<br />
31. Dezember 2009. Aus in der Vergangenheit erzielten Werten kann nicht auf zukünftige Entwicklungen<br />
geschlossen werden.<br />
Laufende Vermögensanlagen<br />
Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />
in TEUR (inkl. Agio)<br />
Emissionskapital<br />
in TEUR<br />
Fremdkapital<br />
(gesamt)<br />
in TEUR<br />
Plan Ist 1) Plan Ist Plan Ist 1)<br />
LF 2 MS “ADRIAN” 1997 32.216 33.219 13.642 14.153 16.320 16.787<br />
LF 3 MS “CSAV RIO AMAZONAS” 1998 35.415 36.865 15.135 15.896 17.946 18.597<br />
LF 5 “Vier Einzelhandelsobjekte” 1999 19.235 19.235 7.015 7.015 11.397 11.397<br />
102<br />
LF 7 MS “SAXONIA” 1999 34.118 34.926 16.515 16.515 16.106 16.914<br />
LF 8 MS “SCOTIA” 2000 34.964 36.937 17.128 17.613 16.335 17.799<br />
LF 9 MS “SCANDIA” 2000 38.170 39.383 18.509 19.269 18.011 18.426<br />
LF 10 MS “SAMARIA” 2000 37.600 39.600 10.993 11.009 18.541 20.525<br />
LF 11 MS “WEHR BLANKENESE” 2000 36.430 36.783 16.668 16.993 17.221 17.221<br />
LF 12 MS “WEHR SCHULAU” 2000 37.396 38.226 16.156 16.319 18.637 19.258<br />
LF 14 MS “WEHR ELBE” 3) 2001 44.938 45.235 18.500 18.522 24.571 24.845<br />
LF 15 MS “WEHR WESER” 3) 2001 45.649 45.916 18.900 19.155 24.862 24.862<br />
LF 16 MS “ROSENHEIM” 2002 35.710 35.124 14.950 15.045 19.552 18.867<br />
LF 18 MS “EMILIA SCHULTE” 3) 2002 18.605 18.641 7.400 7.759 10.532 10.192<br />
LF 20 MS “CHRISTIANE SCHULTE” 2002 38.021 38.311 12.450 12.931 23.850 23.635<br />
LF 21 MS “HENRY SCHULTE” 2002 17.338 17.810 6.700 7.071 10.090 10.173<br />
LF 22 MS “CAROLIN SCHULTE” 2002 17.311 17.302 6.700 6.930 10.060 9.793<br />
LF 23 MT “TEAM NEPTUN” 2003 31.511 31.419 10.300 10.495 20.118 19.822<br />
LF 24 MT “TEAM JUPITER” 2003 31.511 30.560 10.300 10.778 20.118 18.666<br />
LF 30 “LF-Flottenfonds I” 2003 6.100 6.100 6.095 6.095 - -<br />
LF 31 MS “ANNABELLE SCHULTE” 2003 37.488 35.934 13.555 13.762 23.083 21.317<br />
LF 32 “LF-Flottenfonds II” 2003 7.235 7.235 7.230 7.230 - -<br />
LF 33 MT “BAVARIAN SUN” 2003 34.592 33.791 11.900 12.085 21.513 20.518<br />
LF 35 MT “COLONIAN SUN” 2003 34.592 33.557 11.900 12.375 21.513 19.979<br />
LF 36 MS “SAN ANTONIO” 2003 26.420 26.704 9.725 10.006 15.986 15.976<br />
LF 37 MS “SAN VICENTE” 2003 26.499 26.480 9.800 9.975 15.986 15.783
Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />
Ausblick Leistungsbilanz 2010<br />
Die Veröffentlichung der Leistungsbilanz 2010 wird voraussichtlich bis zum 30. September 2011 erfolgen. Von der weltweiten Finanzund<br />
Wirtschaftskrise sind auch von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG emittierte Schiffsfonds betroffen. Es ist aus heutiger Sicht zu erwarten, dass<br />
sich dies in der Leistungsbilanz 2010 der betroffenen Schiffsfonds widerspiegeln wird.<br />
Auszahlungen<br />
kumuliert<br />
Gesamt-<br />
Tilgungsstand<br />
Liquiditätswirksames<br />
Betriebsergebnis kumuliert in<br />
TEUR<br />
Steuerliches Ergebnis 2)<br />
Neg. Ergebnis Positives Ergebnis<br />
(ausgleichsf.)<br />
Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />
70,0 % 21,5 % 100,0 % 96,4 % 24.830 17.299 121,82 % 119,84 % 81,42 % 3,39 %<br />
58,0 % 29,5 % 95,8 % 89,2 % 24.829 19.578 120,77 % 114,84 % 62,33 % 1,41 %<br />
70,0 % 28,0 % 12,1 % 9,9 % 6.102 3.871 23,30 % 50,30 % 18,30 % 15,03 %<br />
45,0 % 33,0 % 83,3 % 79,2 % 19.191 17.335 84,03 % 97,01 % 2,34 % 0,00 %<br />
46,0 % 57,0 % 79,1 % 96,3 % 19.442 22.994 104,30 % 106,48 % 4,32 % 14,80 %<br />
103<br />
54,0 % 42,0 % 76,4 % 72,2 % 21.787 16.260 102,35 % 97,64 % 3,36 % 5,58 %<br />
77,0 % 76,0 % 70,8 % 91,0 % 26.312 26.805 92,31 % 92,63 % 6,44 % 17,50 %<br />
67,0 % 49,5 % 69,2 % 75,0 % 23.730 18.809 77,00 % 80,42 % 1,17 % 0,00 %<br />
66,0 % 41,5 % 69,2 % 74,6 % 22.860 18.166 74,26 % 54,53 % 3,53 % 4,56 %<br />
72,0 % 37,0 % 53,6 % 46,7 % 26.917 18.317 70,00 % 62,38 % 0,96 % 12,32 %<br />
72,0 % 35,0 % 53,6 % 46,6 % 26.365 17.502 70,00 % 63,03 % 0,90 % 12,84 %<br />
70,0 % 27,5 % 53,6 % 48,2 % 20.775 11.980 56,18 % 59,38 % 1,26 % 10,57 %<br />
70,0 % 15,0 % 49,5 % 44,1 % 10.016 4.488 48,40 % 70,63 % 1,80 % 10,07 %<br />
66,0 % 61,0 % 50,1 % 50,2 % 20.978 18.005 70,04 % 58,90 % 1,10 % 28,78 %<br />
65,0 % 22,5 % 50,0 % 46,5 % 9.090 5.302 61,80 % 65,70 % 1,00 % 14,37 %<br />
65,0 % 28,0 % 48,2 % 44,7 % 8.898 4.732 71,20 % 70,30 % 1,00 % 14,25 %<br />
51,5 % 21,3 % 44,7 % 39,1 % 14.511 9.082 63,70 % 69,66 % 1,20 % 5,86 %<br />
51,5 % 22,0 % 44,7 % 39,1 % 14.511 8.235 63,70 % 65,16 % 1,20 % 2,64 %<br />
49,5 % 49,9 % - - - - - - 11,90 % 11,95 %<br />
49,0 % 20,0 % 38,9 % 32,8 % 15.932 7.896 63,00 % 64,00 % 1,00 % 0,85 %<br />
46,0 % 42,5 % - - - - - - 12,30 % 11,56 %<br />
50,0 % 55,0 % 44,2 % 94,2 % 16.561 25.093 51,60 % 30,79 % 1,20 % 51,92 %<br />
50,0 % 64,0 % 44,2 % 88,5 % 16.561 24.600 51,60 % 35,03 % 1,20 % 48,10 %<br />
49,0 % 40,0 % 41,6 % 41,6 % 11.627 10.419 56,90 % 55,54 % 0,90 % 1,73 %<br />
48,0 % 40,0 % 41,6 % 41,6 % 11.377 10.053 57,30 % 55,45 % 0,90 % 1,17 %
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />
in TEUR (inkl. Agio)<br />
Emissionskapital<br />
in TEUR<br />
Fremdkapital<br />
(gesamt)<br />
in TEUR<br />
Plan Ist 1) Plan Ist Plan Ist 1)<br />
LF 38 MT “CARIBBEAN SUN” 2003 33.383 32.797 11.500 12.093 20.724 19.515<br />
LF 39 MS “SAN PEDRO” 2003 27.916 28.153 10.325 10.659 16.847 16.735<br />
LF 40 MS “SAN RAFAEL” 2003 27.916 27.439 10.300 10.446 16.847 16.217<br />
LF 41 MS “FRIDA SCHULTE” 2003 25.176 24.714 9.460 9.810 14.903 14.073<br />
LF 42 MT “MEXICAN SUN” 2004 30.302 31.536 10.750 11.165 18.730 19.529<br />
LF 43 MT “CANADIAN SUN” 2004 33.225 35.017 11.500 11.997 20.541 21.811<br />
LF 44 MT “AMERICAN SUN” 2004 33.410 33.956 11.700 12.190 20.541 20.572<br />
LF 45 MT “MS SOPHIE” 2004 27.557 27.706 10.100 10.520 16.394 16.102<br />
LF 46 MT “GREEN POINT” 2004 30.438 30.419 10.950 11.227 18.770 18.460<br />
LF 47 “LF-Flottenfonds III” 2004 10.450 10.450 10.445 10.445 - -<br />
104<br />
LF 48 “LF-Flottenfonds IV” 4) 2004 104.853 105.741 40.000 40.846 61.950 61.950<br />
LF 49 “Britische Kapital Leben I” 2004 35.593 38.937 20.750 23.563 13.774 14.165<br />
LF 50 “LF-Flottenfonds V” 2004 109.674 109.793 43.800 45.116 63.669 62.433<br />
LF 54 “PREMIUM SHIP SELECT” 4) 2004 73.501 73.501 25.500 25.500 45.650 45.650<br />
LF 55 MS “ANTONIA SCHULTE” 2004 36.015 35.577 15.350 15.459 19.583 19.016<br />
LF 57 MS “VEGA GOTLAND” 2004 18.176 19.411 7.250 7.750 10.523 11.243<br />
LF 58 “LF-Flottenfonds VII” 2005 71.830 76.503 27.250 28.146 42.576 46.310<br />
LF 59 MS “SAN PABLO” 2005 27.118 27.458 10.200 10.530 16.100 16.094<br />
LF 60 “Windpark Breberen” 2005 26.297 26.554 7.045 7.295 18.494 18.494<br />
LF 61 MS “COMMANDER” 3) 2005 38.560 39.057 11.500 11.929 24.327 24.374<br />
LF 62 “Britische Kapital Leben II” 2005 18.347 35.032 10.000 19.785 7.815 14.226<br />
LF 63 MS “VIRGINIA” 2005 58.866 59.170 22.400 22.690 34.763 34.763<br />
LF 64 MT “ATHENS STAR” 4) 2005 45.593 46.108 17.400 17.900 27.300 27.300<br />
LF 65 “LF-Flottenfonds VIII” 2005 180.044 180.170 70.000 71.502 106.842 105.414<br />
LF 66 “Britische Kapital Leben III” 2005 46.701 65.014 25.000 40.073 20.419 22.906<br />
LF 67 “Global Partnership I” 4) 2006 29.190 29.190 27.800 27.800 - -<br />
LF 68 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Schiffsportfolio” 4) 2006 384.306 384.306 137.500 137.500 237.400 237.400<br />
LF 69 “Britische Kapital Leben IV” 2006 37.150 k.A 20.000 19.944 16.118 k.A<br />
LF 70 “Flottenfonds X” 2006 132.516 124.695 52.500 52.802 76.855 68.717<br />
LF 71 MS “LLOYD PARSIFAL” 2006 86.223 85.704 27.500 27.876 57.133 56.219<br />
LF 72 “Britische Kapital Leben V” 2006 42.600 34.032 25.000 21.275 16.318 11.661<br />
LF 73 “Immobilienportfolio Köln” 2006 59.534 59.942 21.645 21.672 35.800 36.170
Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />
Auszahlungen<br />
kumuliert<br />
Gesamt-<br />
Tilgungsstand<br />
Liquiditätswirksames<br />
Betriebsergebnis kumuliert in<br />
TEUR<br />
Steuerliches Ergebnis 2)<br />
Neg. Ergebnis Positives Ergebnis<br />
(ausgleichsf.)<br />
Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />
50,0 % 64,0 % 44,2 % 90,4 % 15.898 25.110 49,70 % 37,60 % 1,20 % 48,73 %<br />
48,0 % 28,0 % 41,1 % 41,1 % 12.272 10.619 52,80 % 52,84 % 0,90 % 0,93 %<br />
48,0 % 28,0 % 41,1 % 41,1 % 12.168 10.113 53,20 % 57,35 % 0,90 % 0,95 %<br />
56,0 % 34,0 % 47,9 % 41,7 % 13.016 7.938 51,80 % 59,46 % 0,80 % 0,05 %<br />
42,0 % 48,0 % 45,8 % 95,8 % 14.060 23.519 43,00 % 0,00 % 1,20 % 29,94 %<br />
40,0 % 36,0 % 39,3 % 100,0 % 13.565 24.984 - - 2,30 % 1,95 %<br />
41,0 % 53,5 % 41,1 % 100,0 % 14.400 27.195 38,90 % 0,00 % 1,20 % 24,84 %<br />
40,0 % 45,0 % 39,3 % 78,6 % 11.608 17.416 36,50 % 0,00 % 0,60 % 11,82 %<br />
40,0 % 16,0 % 37,9 % 38,5 % 11.746 8.068 52,90 % 55,48 % 0,90 % 2,04 %<br />
38,3 % 46,6 % - - - - - - 14,90 % 15,01 %<br />
33,0 % 21,0 % 34,2 % 34,1 % 35.301 33.081 - - 1,02 % 1,25 %<br />
31,0 % 17,0 % - - 7.887 5.334 - - - -<br />
105<br />
32,0 % 16,0 % 32,8 % 31,5 % 34.482 25.704 - - 0,90 % 0,96 %<br />
33,0 % 21,0 % 38,5 % 35,3 % 26.128 21.818 - - 0,91 % 1,46 %<br />
32,0 % 16,0 % 29,3 % 24,1 % 10.340 6.254 29,60 % 31,26 % 0,60 % 0,81 %<br />
32,0 % 23,0 % 46,5 % 47,4 % 7.163 6.313 - - 0,82 % 0,68 %<br />
24,0 % 9,0 % 34,1 % 32,5 % 21.494 14.826 - - 1,25 % 1,11 %<br />
32,0 % 20,0 % 32,6 % 34,5 % 8.143 7.703 34,00 % 41,14 % 0,60 % 2,84 %<br />
15,0 % 17,5 % 31,7 % 34,4 % 7.760 8.021 82,70 % 89,41 % 13,60 % 6,92 %<br />
24,0 % 6,0 % 45,4 % 41,3 % 13.682 9.483 - - 1,13 % 1,03 %<br />
23,0 % 7,0 % - - 3.249 723 - - - -<br />
28,0 % 16,5 % 30,9 % 31,4 % 17.075 14.443 - - 1,18 % 1,17 %<br />
28,0 % 7,0 % 28,5 % 21,6 % 12.709 7.139 - - 1,23 % 1,22 %<br />
24,0 % 8,0 % 28,5 % 27,1 % 46.839 34.618 - - 0,75 % 0,74 %<br />
22,0 % 7,0 % - - 7.668 139 - - - -<br />
- - - - - - - - - -<br />
22,5 % 15,0 % 25,7 % 25,7 % 92.591 90.652 - - 0,53 % 0,62 %<br />
16,0 % 4,0 % - - 4.088 -1.275 - - - -<br />
17,0 % 11,5 % 16,2 % 17,2 % 22.777 19.041 - - 0,41 % 0,45 %<br />
14,0 % 5,0 % 15,6 % 15,6 % 14.238 12.146 - - 0,79 % 0,78 %<br />
14,6 % 3,7 % - - 3.587 -880 - - - -<br />
25,2 % 25,2 % 2,0 % 2,1 % 3.947 3.057 10,19 % 27,98 % 7,18 % 22,38 %
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />
in TEUR (inkl. Agio)<br />
Emissionskapital<br />
in TEUR<br />
Fremdkapital<br />
(gesamt)<br />
in TEUR<br />
Plan Ist 1) Plan Ist Plan Ist 1)<br />
LF 74 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Holland I” 2006 25.657 25.782 10.150 10.268 15.000 15.000<br />
LF 75 MS “ALMATHEA” 2007 49.810 50.223 18.300 18.364 29.354 29.768<br />
LF 76 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Schiffsportfolio II” 4) 2007 515.937 515.937 180.000 180.000 324.700 324.700<br />
LF 77 “Britische Kapital Leben VI” 2007 31.233 k.A 15.000 10.158 15.451 k.A<br />
LF 78 “Emmeline” 4) 5) 2007 118.564 118.571 49.000 49.007 64.000 64.000<br />
LF 79 “Britische Kapital Leben VII” 2007 31.087 k.A 15.000 10.440 15.305 k.A<br />
LF 80 “Hamburg/Sylt” 2007 68.845 68.845 26.900 26.900 39.350 39.350<br />
LF 81 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Schiffsportfolio III” 2007 194.211 184.193 70.000 70.000 119.776 109.758<br />
LF 82 <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> “Premium Portfolio” 6) 2007 21.009 k.A 20.000 16.554 - -<br />
LF 83 <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> “Air Portfolio II” 5) 6) 2007 61.412 k.A 26.500 22.075 32.636 32.636<br />
106<br />
LF 84 “Britische Kapital Leben VIII” 2007 51.184 k.A 25.000 9.855 24.929 k.A<br />
LF<br />
85/97<br />
“<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Holland II” 5) 2007 41.805 41.868 18.100 18.160 22.800 22.800<br />
LF 86 <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> “Air Portfolio III” 6) 2007 50.143 48.232 47.750 45.930 - -<br />
LF 87 “Best of Shipping I” 5) 2007 21.807 26.699 16.000 21.136 5.000 4.500<br />
LF 88 “<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Flottenfonds XI” 7) 2008 113.231 k.A 50.500 50.500 59.723 k.A<br />
LF 89 “Premium Portfolio Austria” 6) 2008 10.730 k.A 10.200 1.572 - -<br />
LF 90 MS “BAHAMAS” 7) 2008 46.686 k.A 18.700 18.700 27.256 k.A<br />
LF 91 MS “THIRA SEA” 6) 7) 2008 48.321 k.A 17.700 7.345 29.416 k.A<br />
LF 92 MS “BERMUDA” 7) 2008 51.661 k.A 22.200 22.200 28.109 k.A<br />
LF 93 “Hotel am Fleesensee” 6) 2008 19.931 k.A 8.135 5.769 11.000 11.000<br />
LF 94 MS “TOSA SEA” 4) 6) 7) 2008 73.436 k.A 27.132 16.114 44.575 k.A<br />
LF 95 “Moderne Großstadthotels” 6) 7) 2008 41.086 k.A 13.750 12.087 26.000 k.A<br />
LF 96 “Best of Shipping II” 5) 6) 2008 21.807 k.A 16.000 8.165 5.000 k.A<br />
LF 98 “Holland Eindhoven” 6) 7) 2009 37.992 k.A 17.130 13.895 20.000 k.A<br />
1) Bei den Beteiligungsangeboten ohne Angabe (“k.A.”) war die Investitions- bzw. Einwerbungsphase bis zum 31. Dezember 2009 noch nicht<br />
abgeschlossen.<br />
2) Handelt es sich bei dem Beteiligungsangebot um ein Tranchenmodell, wird der besseren Übersicht halber hier nur jeweils die erste Tranche<br />
dargestellt.<br />
3) Im Geschäftsjahr 2009 wurde ein Restrukturierungskonzept durch die Gesellschafter dieses <strong>Fonds</strong> beschlossen und durchgeführt.<br />
Das Konzept beinhaltet, dass die Anleger erhaltene Auszahlungen aus den Vorjahren an die Gesellschaft zurückzahlen.
Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />
Auszahlungen<br />
kumuliert<br />
Gesamt-<br />
Tilgungsstand<br />
Liquiditätswirksames<br />
Betriebsergebnis kumuliert in<br />
TEUR<br />
Steuerliches Ergebnis 2)<br />
Neg. Ergebnis Positives Ergebnis<br />
(ausgleichsf.)<br />
Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />
26,0 % 26,4 % 0,8 % 0,8 % 1.773 1.800 - - - -<br />
14,0 % 3,5 % 16,7 % 16,7 % 7.410 7.190 - - 0,51 % 0,50 %<br />
12,0 % 3,0 % 15,4 % 15,7 % 72.005 73.652 - - 0,49 % 0,55 %<br />
7,8 % 0,0 % - - 0 -931 - - - -<br />
19,4 % 19,4 % 23,1 % 23,1 % 21.540 22.684 0,00 % 3,59 % 1,86 % 0,00 %<br />
7,8 % 0,0 % - - 176 -778 - - - -<br />
11,5 % 11,5 % 0,7 % 0,7 % 2.262 2.411 9,96 % 14,17 % 2,19 % 0,11 %<br />
10,0 % 6,0 % 9,5 % 9,0 % 21.654 20.007 - - 0,42 % 0,42 %<br />
8,0 % 5,0 % - - - - - - - -<br />
7,8 % 7,8 % 7,2 % 7,4 % 4.944 5.315 1,92 % 0,10 % - -<br />
7,6 % 0,0 % - - 886 -381 - - - -<br />
12,0 % 12,0 % - - 1.259 1.613 - - 2,68 % k.A.<br />
107<br />
- - - - - - - - - -<br />
8,5 % 1,5 % 5,0 % 17,8 % 1.646 745 0,00 % 0,15 % 0,44 % k.A.<br />
- - - - - - - - - -<br />
6,0 % 0,0 % - - - - - - - -<br />
- - - - - - - - - -<br />
- - - - - - - - - -<br />
- - - - - - - - - -<br />
5,8 % 5,8 % - - 238 229 8,06 % 12,97 % - -<br />
- - - - - - - - - -<br />
6,0 % 6,0 % - - 161 108 2,48 % 2,64 % 0,00 % 0,03 %<br />
7,5 % 6,0 % - - 678 155 0,14 % 2,37 % 0,06 % k.A.<br />
- - - - - - - - - -<br />
4) US-Dollar-Investment, Angaben in US-Dollar.<br />
5) Die steuerlichen Ergebnismitteilungen für das Geschäftsjahr 2009 lagen zum Datum der Aufstellung der Leistungsbilanz 2009 noch nicht vor.<br />
Der Steuersaldo berücksichtigt die Ist-Ergebnisse bis einschließlich 2008.<br />
6) Bei den Beteiligungsangeboten war die Einwerbungsphase des Emissionskapitals bis zum 31. Dezember 2009 noch nicht abgeschlossen.<br />
7) Fremdkapital gemäß Investitionsplan; die tatsächliche Fremdkapitalaufnahme erfolgte bei Übernahme der Anlageobjekte nach dem<br />
31. Dezember 2009.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Bereits aufgelöste Vermögensanlagen<br />
Nr. Beteiligungsangebot Emission Investitionsvolumen<br />
in TEUR (inkl. Agio)<br />
Emissionskapital<br />
in TEUR<br />
Fremdkapital<br />
(gesamt)<br />
in TEUR<br />
Plan Ist Plan Ist Plan Ist<br />
LF 1 MS “SIGRID WEHR” 1) 2) 1995 23.154 22.660 11.862 11.830 10.737 10.277<br />
LF 4 MS “CCNI ARAUCO” 3) 1999 37.076 38.971 15.953 16.686 19.582 20.707<br />
LF 6 MS “METHAN” 3) 1999 11.503 11.767 5.266 5.522 5.420 5.420<br />
LF 13 MS “DELOS” 3) 2001 15.122 15.479 5.300 5.640 8.823 8.823<br />
LF 17 “Windpark Coppanz” 4) 2002 16.693 16.953 4.800 5.050 11.600 11.600<br />
LF 19 MS “SCHELDE STAR” 3) 2002 6.369 6.526 2.550 2.700 3.649 3.649<br />
LF 25 MT “ROY MAERSK” 5) 2003 27.756 28.412 9.900 10.463 16.778 16.843<br />
108<br />
LF 26 MT “MAERSK RYE” 5) 2003 27.215 28.575 9.700 10.435 16.446 17.034<br />
LF 27 MT “TAPATIO” 2003 31.578 31.375 9.700 9.835 20.815 20.471<br />
LF 28 MS “NORDPACIFIC” 3) 2003 36.183 36.713 13.000 13.370 22.223 22.354<br />
LF 29 MT “MAERSK RAMSEY” 5) 2003 28.986 29.423 10.400 10.812 17.618 17.625<br />
LF 34 MS “MONTEMAR EUROPA” 2003 26.218 26.198 9.300 9.536 16.000 15.732<br />
LF 51 MS “LLOYD HELSINKI” 2) 6) 2004 16.233 k.A 2.850 2.950 11.000 k.A<br />
LF 52 MS “LLOYD STOCKHOLM” 2) 6) 2004 16.506 k.A 3.100 3.175 11.000 k.A<br />
LF 53 MT “MAERSK RHINE” 5) 2004 26.317 26.935 9.450 9.955 16.069 16.169<br />
LF 56 MT “ST. JACOBI” 2004 27.794 28.122 10.550 10.610 16.403 16.668<br />
1) Die Wehr Schifffahrts KG, die sich in der Investitionsphase mit einem erheblichen Anteil an der Finanzierung des Schiffes beteiligte, hat den<br />
Gesellschaftern im Jahr 1996 ein Angebot zur Übernahme sämtlicher Beteiligungen gemacht. Dieses Angebot wurde von der Mehrheit der<br />
Gesellschafter angenommen. Der dargestellte Mittelrückfluss resultiert aus dem Verkauf der Beteiligung.<br />
2) Die Liquidation und Löschung der Gesellschaft ist bereits erfolgt.<br />
3) Der Unterschiedsbetrag aus dem Seeschiff bzw. aus der Tilgung der Fremdwährungsdarlehen wurde im Rahmen der Betriebsprüfung der<br />
Gesellschaft festgestellt.<br />
4) Die Betriebsprüfung der Gesellschaft wurde beendet.
Recht und Steuern | Übersicht über die bisher durchgeführten Vermögensanlagen<br />
Verkaufsjahr <strong>Fonds</strong>laufzeit Gesamtmittelrückfluss<br />
(nach Steuern)<br />
Vermögensvermehrung p. a.<br />
Ist Plan Ist Plan Ist Plan<br />
1996 ca. 1 Jahr ca. 13 Jahre 118,00 % 184,69 % 13,00 % 6,13 %<br />
2005 ca. 6,5 Jahre ca. 13 Jahre 187,51 % 164,58 % 12,69 % 4,58 %<br />
2008 ca. 9 Jahre ca. 13 Jahre 165,86 % 175,43 % 6,76 % 5,42 %<br />
2007 ca. 5 Jahre ca. 14 Jahre 269,44 % 196,63 % 32,89 % 6,55 %<br />
2007 ca. 5 Jahre ca. 20 Jahre 124,01 % 213,76 % 3,80 % 5,44 %<br />
2005 ca. 3 Jahre ca. 13,5 Jahre 149,19 % 132,28 % 14,73 % 2,02 %<br />
2007 ca. 3,5 Jahre ca. 13,5 Jahre 114,69 % 147,19 % 2,77 % 3,13 %<br />
2007 ca. 3,5 Jahre ca. 13,5 Jahre 118,58 % 173,79 % 3,88 % 5,10 %<br />
2007 ca. 4 Jahre ca. 13,5 Jahre 98,21 % 145,35 % -1,70 % 2,99 %<br />
109<br />
2007 ca. 4 Jahre ca. 13,5 Jahre 203,19 % 161,25 % 24,55 % 4,17 %<br />
2007 ca. 3,5 Jahre ca. 14,5 Jahre 113,79 % 177,94 % 2,51 % 5,03 %<br />
2007 ca. 4 Jahre ca. 14 Jahre 165,15 % 175,57 % 15,04 % 5,04 %<br />
2006 ca. 2,5 Jahre ca. 16 Jahre 107,93 % 184,94 % 1,17 % 5,00 %<br />
2006 ca. 2 Jahre ca. 17 Jahre 107,69 % 197,31 % 1,35 % 5,43 %<br />
2007 ca. 2,5 Jahre ca. 13 Jahre 108,12 % 154,52 % 1,25 % 3,81 %<br />
2007 ca. 2,5 Jahre ca. 14 Jahre 114,34 % 159,94 % 3,74 % 3,92 %<br />
Durchschnitt 8,65 % 4,61 %<br />
Gewichteter Durchschnitt * 9,52 % 4,65 %<br />
5) Durch ein vom Bereederer initiiertes Kaufangebot konnten die vier Produktentanker gemeinsam zu einem Preis von insgesamt USD 119,5 Millionen<br />
veräußert werden.<br />
6) Nach Kündigung der Bauverträge am 1. Dezember 2006 und Ziehung der Refundment-Garantien erfolgte die Rückzahlung der geleisteten Bauraten<br />
zuzüglich Zinsen durch den Refundment-Garanten an die Gesellschaften am 25. Dezember 2006 bzw. im Januar 2007. In 2007 erfolgten an die<br />
Anleger Auszahlungen in Höhe von 108,0 % bzw. 106,6 % bezogen auf das Kommanditkapital.<br />
*Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen <strong>Fonds</strong>laufzeiten.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Angabenvorbehalt<br />
110<br />
Das Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> AG platziert, mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen<br />
getroffen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die Aufwendungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Tätigkeit der<br />
Vertriebsbeauftragten im Einzelfall höher sind als die von der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Platzierung des betreffenden Kommanditanteiles<br />
vereinnahmten Vergütungen. Die Vertriebsbeauftragten<br />
sind selbstständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter sind<br />
keine Erfüllungsgehilfen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG. Beanstandungen<br />
sind an die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354<br />
Hamburg, zu richten. Diese Beanstandungen wirken auch gegenüber<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />
Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über Entwicklungen,<br />
Berechnungen sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen<br />
wurden von der Anbieterin dieser Vermögensanlage, der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />
zusammengestellt. Soweit in diesem Verkaufsprospekt Angaben<br />
und Aussagen Dritter enthalten sind, konnte die Anbieterin diese<br />
auf Plausibilität, nicht jedoch auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen.<br />
Sämtliche der Anbieterin bekannten Vereinbarungen<br />
zwischen wesentlichen Vertragspartnern hinsichtlich des Anlageobjektes,<br />
dessen An- und Verkauf, Finanzierung, Nutzung<br />
oder Verwertung sind in diesem Verkaufsprospekt genannt und<br />
erläutert worden. Darüber hinausgehende Vereinbarungen bestehen<br />
nach Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />
Eine Haftung für Abweichungen durch Gesetzesänderungen,<br />
den Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen<br />
oder Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere<br />
Maßnahmen der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung,<br />
kann von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG nicht übernommen<br />
werden. In der Folge kann auch, soweit gesetzlich zulässig,<br />
für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Vermögens anlage<br />
verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele und<br />
Vorstellungen keine Haftung übernommen werden. Die<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist nur an diejenigen vom Verkaufs prospekt<br />
abweichenden Angaben gebunden, die in schriftlicher Form<br />
von ihr selbst verfasst wurden. Die Vertriebspartner dürfen<br />
gegenüber dem Anleger nur die von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
zur Verfügung gestellten Materialien verwenden. Ihnen ist<br />
es auch nicht gestattet, Erklärungen abzugeben, die nicht<br />
auf der Grundlage des Verkaufsprospektes erfolgen bzw.<br />
davon abweichen oder darüber hinausgehen. Die in diesem<br />
Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind gültig bis<br />
zur Bekanntgabe von Änderungen, z. B. bei wesentlichen Änderungen<br />
in Form eines Nachtrages gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz.<br />
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.<br />
Für den Inhalt des Verkaufsprospektes sind nur die bis<br />
zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren<br />
Sachverhalte maßgeblich.<br />
Stand: 7. Juli 2011
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
– nachfolgend Emittentin genannt –<br />
I. FIRMA, SITZ, GESELLSCHAFTSZWECK<br />
§ 1 Firma und Sitz der Emittentin<br />
1. Die Firma der Emittentin lautet:<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG.<br />
2. Die Emittentin hat ihren Sitz in Hamburg.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens, Dauer<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Vermietung<br />
eines Flugzeugs des Herstellers Airbus (nachfolgend<br />
Flugzeug genannt) sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />
im Zusammenhang stehender Geschäfte einschließlich des<br />
Liquiditätsmanagements.<br />
2. Die Emittentin ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />
vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand<br />
des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder<br />
mit diesem unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehen.<br />
3. Die Emittentin wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
II. GESELLSCHAFTER, GESELLSCHAFTSKAPITAL,<br />
GESELLSCHAFTERKONTEN UND AUSKUNFTSRECHT<br />
§ 3 Gesellschafter, Kommanditkapital<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH (nachfolgend Komplementärin<br />
genannt). Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und<br />
ist am Vermögen der Emittentin nicht beteiligt.<br />
2. Die Kommanditisten der Emittentin sind mit ihrer Einlage unternehmerisch<br />
beteiligt. Anfangskommanditisten der Emittentin<br />
(nachfolgend Anfangskommanditistin genannt) sind mit folgenden<br />
Pflichteinlagen (nachfolgend auch Einlage oder Kommanditanteil<br />
genannt):<br />
a) <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />
als geschäftsführende Kommanditistin<br />
(nachfolgend geschäftsführende Kommanditistin<br />
genannt) US-Dollar 100;<br />
b) <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH US-Dollar 5.100.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist mit einer Hafteinlage<br />
von 10 Euro in das Handelsregister der Emittentin eingetragen.<br />
Die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage der <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH beträgt zunächst 510 Euro. Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH (nachfolgend Treuhänderin genannt) ist berechtigt, ihre<br />
Beteiligungen ganz oder teilweise treuhänderisch für Dritte zu<br />
halten und für diese zu verwalten.<br />
3. Die Treuhänderin ist berechtigt, durch einseitige Erklärung gegenüber<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin ihre Einlage<br />
als Treuhänderin für Dritte (nachfolgend Treugeber genannt) um<br />
insgesamt bis zu 87.700.000 US-Dollar (nachfolgend Erhöhungsbetrag<br />
genannt) auf bis zu 87.705.100 US-Dollar zu erhöhen. Das<br />
vorstehende Recht ist grundsätzlich befristet bis zum 1. Januar<br />
2012 (nachfolgend Platzierungsfrist genannt). Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, die Platzierungsfrist um 11<br />
Monate zu verlängern.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, zur Aufstockung<br />
der Liquiditätsreserve das Kommanditkapital der Emittentin<br />
innerhalb der Platzierungsfrist maximal um weitere bis zu 300.000<br />
US-Dollar zu erhöhen und die Treuhänderin zu beauftragen, die<br />
von ihr übernommene Einlage um diesen Betrag zu erhöhen,<br />
wozu diese hiermit von den übrigen Gesellschaftern ermächtigt<br />
wird. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die<br />
Investitionsrechnung (Anlage 1) hinsichtlich etwaiger Veränderungen<br />
gemäß vorstehend Satz 4 entsprechend anzupassen.<br />
4. Die Beteiligung von Treugebern an der Emittentin im Rahmen<br />
der Kapitalerhöhungen gemäß Ziffer 3 erfolgt mittelbar durch<br />
Abschluss eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages (nachfolgend<br />
Treuhandvertrag genannt) mit der Treuhänderin. Die Mindesteinlage<br />
eines Treugebers beträgt 15.000 US-Dollar (nachfolgend<br />
Mindesteinlage genannt); geringere Einlagen sind mit Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin zulässig. Ein Anspruch<br />
auf Herabsetzung der Mindesteinlage besteht nicht. Höhere<br />
Einlagen sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />
5. Die Treugeber sind berechtigt, die den Kommanditisten der<br />
Emittentin zustehenden mitgliedschaftlichen Rechte unmittelbar<br />
auszuüben, soweit diese Rechte auf den von der Treuhänderin für<br />
den jeweiligen Treugeber gehaltenen Treuhandkommanditanteil<br />
entfallen.<br />
6. Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts zum Treuhandvertrag<br />
über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft<br />
verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in<br />
den USA oder Kanada (einschließlich der jeweiligen Territorien)<br />
haben oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischen<br />
Green-Card sind (mit Ausnahme des Eigenkapitalzwischenfinanzierers),<br />
dürfen sich weder als Kommanditisten noch als Treugeber<br />
von Kommanditisten an der Emittentin beteiligen.<br />
7. Eine Beteiligung als Kommanditist oder als Treugeber eines<br />
Kommanditisten an der Emittentin (mit Ausnahme des Eigenkapitalzwischenfinanzierers)<br />
setzt ferner voraus, dass der jeweilige<br />
Kommanditist bzw. Treugeber ausschließlich in Deutschland oder<br />
in Österreich steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
ist. Die Kommanditisten bzw. Treugeber sind<br />
verpflichtet, der Treuhänderin jede nach ihrem Beitritt eintretende<br />
Änderung ihrer Anschrift oder ihrer steuerlichen Ansässigkeit<br />
sowie eine Beendigung ihrer unbeschränkten Steuerpflicht, eine<br />
Begründung einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland<br />
oder in Österreich oder eine Begründung einer steuerlichen<br />
Doppelansässigkeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber<br />
hinaus sind die Kommanditisten bzw. Treugeber während<br />
der Dauer ihrer Beteiligung an der Emittentin einmal in jedem<br />
Kalenderjahr verpflichtet, der Emittentin durch Bestätigung des<br />
deutschen bzw. österreichischen Wohnsitzfinanzamtes auf von<br />
den singapurischen Steuerbehörden amtlich vorgeschriebenem<br />
aktuellen Vordruck nachzuweisen, dass sie in Deutschland oder<br />
in Österreich steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
sind. Der Nachweis ist nach Ablauf des jeweiligen<br />
111
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
112<br />
Kalenderjahres auf Kosten des jeweiligen Kommanditisten bzw.<br />
Treugebers zu Händen der Treuhänderin bis spätestens 31. Januar<br />
des jeweils nachfolgenden Kalenderjahres eingehend bei der<br />
Treuhänderin zu erbringen. Kommen die Kommanditisten bzw.<br />
Treugeber ihren vorstehenden Verpflichtungen verspätet oder<br />
unvollständig oder gar nicht nach, sind sie verpflichtet, der Emittentin<br />
etwaige hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere in<br />
Form dadurch entstehender Quellensteuereinbehalte, auf erstes<br />
Anfordern zu erstatten.<br />
8. Sofern die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung nach Maßgabe<br />
von § 3 Ziffer 3 erhöht, werden 0,10 Euro pro 1,00 US-Dollar des<br />
Erhöhungsbetrages als weitere Hafteinlage der Treuhänderin in<br />
das Handelsregister eingetragen. Eine Nachschussverpflichtung<br />
ist ausgeschlossen; dies gilt auch, wenn eine Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />
erfolgt, die von Gewinnen der Emittentin<br />
nicht gedeckt ist.<br />
9. Auf die Einlagen der Anfangskommanditisten gemäß § 3 Ziffer<br />
2 sowie auf den Erhöhungsbetrag der Treuhänderin gemäß § 3<br />
Ziffer 3 ist ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen.<br />
10. Die Einlagen der Anfangskommanditisten gemäß § 3 Ziffer 2 und<br />
das hierauf entfallende Agio gemäß § 3 Ziffer 9 sind sofort zur<br />
Zahlung fällig. Die Einlagen auf den Erhöhungsbetrag und das<br />
Agio sind zu dem in der Beitrittserklärung genannten Termin auf<br />
das dort genannte Konto einzuzahlen. Rückständige Einlagen<br />
auf den Erhöhungsbetrag oder ein nicht vollständig eingezahltes<br />
Agio können mit 1 % monatlich zu Lasten des Kommanditisten<br />
verzinst werden. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche<br />
der Emittentin bleiben unberührt. Die Treuhänderin ist<br />
berechtigt, ihre Einlageverpflichtung auf den Erhöhungsbetrag<br />
und die Verpflichtung zur Leistung des Agios dadurch zu erfüllen,<br />
dass sie ihre Zahlungsansprüche gegenüber den Treugebern mit<br />
befreiender Wirkung an Erfüllungs statt an die Emittentin abtritt.<br />
Die Treuhänderin selbst ist nur zu Zahlungen verpflichtet, wenn<br />
und soweit sie ihrerseits Zahlungen auf die Einlage und das Agio<br />
von ihren Treugebern erhalten hat.<br />
11. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />
Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister der<br />
Emittentin. In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung in<br />
das Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch stille<br />
Gesellschafter mitunternehmerisch an der Emittentin beteiligt.<br />
Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages – insbesondere<br />
die Beschränkung der persönlichen Haftung eines Kommanditisten<br />
auf die Pflichteinlage – finden auf das atypische stille<br />
Gesellschaftsverhältnis entsprechende Anwendung.<br />
§ 4 Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Kommanditisten werden ein Festkapitalkonto, ein<br />
variables Kapitalkonto, ein Rücklagenkonto und ein Ergebnissonderkonto<br />
geführt. Die Einrichtung weiterer Konten für die<br />
Gesellschafter ist zulässig.<br />
2. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten werden auf den Festkapitalkonten<br />
gebucht.<br />
3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht den<br />
Pflichteinlagen zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht.<br />
4. Das von den Kommanditisten zu zahlende Agio wird auf den<br />
Rücklagenkonten gebucht.<br />
5. Auf den Ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne<br />
und Verluste gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile<br />
die Pflichteinlagen der Kommanditisten übersteigen.<br />
6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />
§ 5 Auskunfts- und Einsichtsrecht der Kommanditisten sowie<br />
Informationsweitergabe durch die Treuhänderin<br />
1. Die Kommanditisten und die Treugeber können vom etwaig gebildeten<br />
Beirat und von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
Auskünfte über die Angelegenheiten der Emittentin verlangen.<br />
Sofern der Beirat oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />
einem Auskunftsverlangen eines Kommanditisten oder eines<br />
Treugebers in angemessener Frist nicht nachkommen oder sonstige<br />
wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten und<br />
die Treugeber der Treuhänderin berechtigt, von der Emittentin<br />
Einsicht in die Bücher und Papiere der Emittentin zu verlangen.<br />
Sie müssen sich hierbei gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteter Personen der rechts- und steuerberatenden<br />
Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer,<br />
vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater) bedienen, die jedoch<br />
nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Emittentin oder<br />
zu einem Anfangskommanditisten stehen dürfen. Die Kosten<br />
hierfür haben die Kommanditisten bzw. die Treugeber selbst zu<br />
tragen. Die Ausübung der vorgenannten Informationsrechte darf<br />
den ordentlichen Betrieb der Emittentin nicht unangemessen<br />
beeinträchtigen. Der Beirat und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
dürfen die Erteilung von Auskünften und Einsichtnahmen<br />
verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditist oder<br />
der Treugeber diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken<br />
ausübt oder dadurch der Emittentin ein nicht unerheblicher<br />
Schaden droht.<br />
2. Rechtzeitig vor Ablauf eines jeden Geschäftsjahres ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zur Erstellung eines Budgets<br />
für das kommende Geschäftsjahr verpflichtet. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin hat den Gesellschaftern einmal jährlich<br />
über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr Bericht zu<br />
erstatten. Die Berichterstattung hat sich auf den Geschäftsgang,<br />
die Lage der Emittentin, die beabsichtigte Geschäftspolitik und<br />
sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />
3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sämtliche Informationen über<br />
die Emittentin einschließlich entsprechender Dokumente an<br />
die Treugeber weiterzuleiten.
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
III. GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG, GESELLSCHAFTER-<br />
VERSAMMLUNG UND -BESCHLÜSSE, BEIRAT<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung der Emittentin ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin allein und ausschließlich berechtigt und verpflichtet.<br />
Die Komplementärin und andere Kommanditisten sind von<br />
der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben auf<br />
zuverlässige Dritte zu übertragen.<br />
Zur Vertretung der Emittentin ist neben der Komplementärin<br />
auch die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin hat die rechtsgeschäftliche<br />
Befugnis und Vollmacht zur Vertretung der Emittentin<br />
erhalten. Sie hat die Geschäfte der Emittentin mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns in Übereinstimmung mit dem<br />
Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen der Gesellschafter<br />
und des Beirats zu führen. Sie ist zu allen Rechtshandlungen<br />
und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes<br />
im Rahmen der Investitionsrechnung (Anlage<br />
I) notwendig und zweckmäßig sind.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin und die Komplementärin<br />
und ihre jeweiligen Organe sind für den Rechtsverkehr<br />
mit der Emittentin von den einschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreit. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Komplementärin unterliegen ferner nicht dem<br />
Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.<br />
3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />
HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
und Maßnahmen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der<br />
Gesellschafter:<br />
a) Erwerb eines anderen als dem in der Investitionsrechnung<br />
(Anlage I) vorgesehenen Flugzeug vom Typ Airbus <strong>A380</strong>-841.;<br />
b) Veräußerung des von der Emittentin erworbenen Flugzeugs.<br />
4. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin bedürfen der vorherigen<br />
Zustimmung des Beirates:<br />
a) Belastung des Flugzeugs über das in der Investitionsrechnung<br />
gemäß Anlage I vorgesehene Maß hinaus;<br />
b) Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie Abschluss<br />
und Kündigung von Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften<br />
betreffen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist;<br />
c) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von<br />
Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien<br />
und Gewährung von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen<br />
Garantien, Bürgschaften und Sicherheiten, die üblicherweise<br />
mit dem normalen Geschäftsablauf verbunden sind;<br />
d) Erteilung und Widerruf von Prokuren;<br />
e) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und Erhöhung<br />
von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen;<br />
f) Aufnahme von weiteren Darlehen mit Ausnahme der Darlehen,<br />
die in der Investitionsphase abgeschlossen worden sind und<br />
Umschuldung von Darlehen (siehe jedoch Ziffer 5 lit. b));<br />
g) Abschluss von Zins- und Währungsgeschäften, auch in<br />
Kombination (siehe jedoch Ziffer 5 lit. d));<br />
h) Vermietung des Flugzeugs an Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />
der Komplementärin unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />
sind;<br />
i) Gewährung von Darlehen von mehr als 250.000 US-Dollar;<br />
j) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und<br />
Risiko erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Emittentin hinausgehen.<br />
5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist jedoch berechtigt,<br />
folgende Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung<br />
der Gesellschafter und des Beirates abzuschließen bzw. vorzunehmen:<br />
a) Erwerb eines Flugzeugs vom Typ Airbus <strong>A380</strong>-841 und alle<br />
damit zusammenhängenden oder unterstützenden Aktivitäten;<br />
b) Zur Anschaffung des Flugzeugs erforderliche Darlehensverträge<br />
mit den finanzierenden Banken (Zwischen- und<br />
Endfinanzierung), zur Sicherstellung der Darlehensansprüche<br />
erforderliche Bestellung von Flugzeughypotheken sowie<br />
sonstigen Sicherheiten, Aufnahme und Verlängerung von<br />
Betriebsmittelkrediten und Abschluss einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung;<br />
c) Abschluss eines Vertrages über die Vermittlung des Mietvertrages<br />
und Abschluss eines Vertrages über das Remarketing<br />
mit der EastMerchant Capital GmbH;<br />
d) Vornahme von Kurs- und Zinssicherungsmaßnahmen während<br />
der Investitionsphase;<br />
e) Asset-Management-Vertrag mit der EastMerchant Capital<br />
GmbH inklusive der Durchführung oder der Beauftragung von<br />
Dritten mit der technischen Überwachung, der Reparatur, der<br />
Wartung, dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />
113
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
114<br />
Stilllegung des Flugzeuges oder von Teilen davon sowie alle<br />
damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />
f) Übernahme, Abschluss und Änderung von Mietverträgen;<br />
g) Vertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH und einem unabhängigen<br />
Mittelverwendungskontrolleur über die Mittelverwendungskontrolle<br />
und Mittelfreigabe;<br />
h) Treuhandvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH als Treuhänderin<br />
über die Betreuung der Treugeber bzw. der später<br />
direkt im Handelsregister der Emittentin eingetragenen<br />
Kommanditisten;<br />
i) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
über die Abwicklung des Geschäftsverkehrs der Emittentin<br />
mit den Gesellschaftern;<br />
j) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG über<br />
die Beratung der Emittentin (Projektierung) einschließlich<br />
der Erstellung des Verkaufsprospektes und der Durchführung<br />
aller werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung der<br />
Kommanditanteile;<br />
k) Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft sowie<br />
die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft;<br />
l) Ausübung von Kündigungsrechten im Falle von Vertragsstörungen<br />
der im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit<br />
abgeschlossenen Verträge sowie die (Neu-)Vermietung des<br />
Flugzeugs in Folge solcher Kündigungen;<br />
m) Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich der<br />
Vereinbarung von Kontokorrentkreditlinien und Aufnahme<br />
von in diesem Zusammenhang evt. erforderlichen Darlehen<br />
(sowie ggf. deren Besicherung);<br />
n) Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />
o) Erteilung und Widerruf von Handlungsvollmachten;<br />
p) Sonstige im Rahmen der Investitionsrechnung (Anlage I)<br />
vorgesehene und mit der Vermietung oder Verwertung des<br />
Flugzeuges zusammenhängende Verträge.<br />
6. In Not- und in Eilfällen hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte oder<br />
Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Emittentin hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter<br />
bzw. des Beirates vorzunehmen. Hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die<br />
Gesellschafter bzw. den Beirat – soweit deren Zustimmung<br />
notwendig gewesen wäre – unverzüglich zu unterrichten.<br />
7. Die Emittentin ist berechtigt, die gesamte Kommunikation mit<br />
dem jeweiligen Kommanditisten (insbesondere auch Einladungen<br />
zu Gesellschafterversammlungen bzw. Umlaufbeschlüssen sowie<br />
Übersendung von schriftlichen Mitteilungen und Niederschriften<br />
gemäß § 8 Ziffer 9) per E-Mail abzuwickeln, wenn sich der<br />
jeweilige Kommanditist hiermit einverstanden erklärt. In diesem<br />
Fall wird das Erfordernis der schriftlichen Übersendung nach<br />
diesem Vertrag durch die Versendung per E-Mail ersetzt.<br />
§ 7 Zuständigkeit der Gesellschafter<br />
Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich und<br />
durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten,<br />
insbesondere über:<br />
a) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />
auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals,<br />
mit Ausnahme der Erhöhung gemäß § 3 Ziffer 3<br />
sowie der Herabsetzung gemäß § 21 Ziffer 1 und Ziffer 2;<br />
b) Auflösung der Emittentin und Veräußerung des Flugzeugs;<br />
c) Wahl eines Beirates der Emittentin – mit Ausnahme des von<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin zu<br />
entsendenden Beiratsmitgliedes – und Festsetzung der<br />
Beiratsvergütung;<br />
d) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres;<br />
e) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirates;<br />
f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen; Auszahlungen<br />
an die Kommanditisten bis zur im jeweiligen Jahr<br />
in dem Verkaufsprospekt vorgesehenen Höhe sowie die<br />
Entnahme gemäß § 16 Ziffer 2 kann die geschäftsführende<br />
Kommanditistin auch ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss<br />
vornehmen, sobald es die kurz- bzw. mittelfristige<br />
Liquiditäts- und Vermögenslage der Emittentin ohne Inanspruchnahme<br />
von Krediten erlaubt;<br />
g) Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für das neue Geschäftsjahr mit Ausnahme des<br />
Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für die Jahre 2011 und 2012, die von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bestimmt werden;<br />
h) Aufnahme von Gesellschaftern, soweit nicht § 3 Ziffer 3<br />
Anwendung findet;<br />
i) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht § 21 Ziffer 1<br />
oder Ziffer 2 Anwendung findet;<br />
j) Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 6 Ziffer 3.<br />
§ 8 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die Angelegenheiten der Emittentin werden von den Gesellschaftern<br />
in der Regel im schriftlichen Verfahren entschieden.<br />
Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />
statt. Eine Gesellschafterversammlung findet als Präsenzver-
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
sammlung (nachfolgend Präsenzversammlung genannt) statt,<br />
wenn dies aus Sicht der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
erforderlich ist, weil beispielsweise die Bedeutung einer Angelegenheit<br />
eine mündliche Erörterung notwendig macht oder<br />
der Beirat oder Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 %<br />
des Kommanditkapitals repräsentieren, dies nach Erhalt der<br />
Unterlagen über die Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />
(Ziffer 4) schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und<br />
einer Begründung verlangen. Das Verlangen ist innerhalb einer<br />
Frist von vierzehn Tagen zu erklären. Für den Beginn der Frist ist<br />
das Datum des Poststempels der Versendung der Unterlagen<br />
gemäß Ziffer 4 an die Gesellschafter maßgeblich.<br />
2. Alljährlich werden vor Ablauf der ersten zehn Monate eines<br />
jeden vollen Geschäftsjahres von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin die Beschlussgegenstände einer ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung zur Abstimmung gestellt.<br />
3. Aus wichtigem Grund können der Beirat oder Gesellschafter,<br />
die zusammen mindestens 10 % der Kommanditeinlagen<br />
repräsentieren, von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung oder die Aufnahme<br />
zusätzlicher Tagesordnungspunkte verlangen. Das Verlangen<br />
nach der Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte ist innerhalb<br />
einer Frist von vierzehn Tagen zu erklären. Für den Beginn<br />
der Frist ist das Datum des Poststempels der Versendung der<br />
Unterlagen gemäß Ziffer 4 an die Gesellschafter maßgeblich.<br />
Innerhalb der vorgenannten Fristen sind Gesellschafter auch<br />
berechtigt, die Weiterleitung von Änderungsanträgen zu Tagesordnungspunkten<br />
zu verlangen, die in der Tagesordnung einer<br />
eingeladenen Gesellschafterversammlung enthalten sind. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ist ferner zur Einberufung<br />
einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verpflichtet,<br />
wenn das dringende Interesse der Emittentin dies erfordert.<br />
Soweit ausschließlich Beschlussfassungen Gegenstand der<br />
außerordentlichen Gesellschafterversammlung sein sollen,<br />
kann die geschäftsführende Kommanditistin vom schriftlichen<br />
Verfahren gemäß Ziffer 1 in Verbindung mit Ziffer 4 Gebrauch<br />
machen.<br />
4. Im schriftlichen Verfahren hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />
an jeden Gesellschafter eine Mitteilung über die<br />
Abstimmung und den letzten Abstimmungstag, der nicht vor<br />
Ablauf von vier Wochen nach der Versendung der Unterlagen<br />
liegen darf, nebst der Beschlussvorlage zu versenden. Ladungen<br />
zu Präsenzversammlungen erfolgen unter Angabe der Tagesordnung<br />
mit einer Frist von vier Wochen, gerechnet vom Tage<br />
der Absendung. Die Ladung hat schriftlich an die letzte der<br />
Emittentin bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu<br />
erfolgen. Der Gesellschafter kann der Emittentin einen Zustellungsbevollmächtigten<br />
benennen. Hat der Gesellschafter hiervon<br />
Gebrauch gemacht, hat die Versendung der Unterlagen bzw. die<br />
Einladung an den Zustellungsbevollmächtigten zu erfolgen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kann die Treuhänderin mit<br />
der Durchführung einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />
und der Einberufung einer Präsenzversammlung beauftragen.<br />
5. Die Leitung der Präsenzversammlung übernimmt die geschäftsführende<br />
Kommanditistin. Die Leitung der Präsenzversammlung<br />
kann von der geschäftsführenden Kommanditistin auch einem<br />
Mitglied des Beirates oder der Treuhänderin übertragen werden.<br />
Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokollführer, soweit<br />
die Gesellschafter diesen nicht durch Beschluss bestimmen.<br />
6. Die Beschlussfähigkeit von Präsenzversammlungen und im<br />
schriftlichen Verfahren ist gegeben, wenn die Formvorschriften<br />
der Ziffer 4 eingehalten wurden.<br />
7. Jeder Gesellschafter kann sich in einer Präsenzversammlung und<br />
bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren auf Grund<br />
schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Gesellschafter, den<br />
Vertriebspartner der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, welcher dem Gesellschafter<br />
die Beteiligung vermittelt hat oder durch insoweit gesetzlich<br />
von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen<br />
der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt, Notar,<br />
Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater),<br />
die jedoch nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Emittentin<br />
bzw. zu einem Anfangskommanditisten stehen dürfen,<br />
vertreten lassen. Die Treuhänderin kann sich im Übrigen durch<br />
ihre Treugeber bezüglich der von ihr für diese gehaltenen Anteile<br />
vertreten lassen. Natürliche Personen können sich darüber<br />
hinaus durch ihre Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner<br />
oder Verwandte in gerader Linie vertreten lassen.<br />
8. Die geschäftsführende Kommanditistin hat der Präsenzversammlung<br />
nach Maßgabe von § 5 Ziffer 2 Bericht zu erstatten. Führt<br />
die Emittentin in einem Geschäftsjahr keine Präsenzversammlung<br />
durch, hat die Berichterstattung schriftlich zu erfolgen.<br />
9. Im schriftlichen Verfahren wird den Gesellschaftern das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung von der Emittentin schriftlich mitgeteilt.<br />
Über jede Präsenzversammlung, insbesondere über die darin<br />
behandelten Anträge und durchgeführten Abstimmungen –<br />
einschließlich der Stimmabgaben der Gesellschafter sowie des<br />
Abstimmungsergebnisses – ist eine Niederschrift zu fertigen,<br />
die von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu<br />
unterzeichnen und den Gesellschaftern zuzuleiten ist. Die<br />
schriftliche Mitteilung bzw. die Niederschrift dienen nur zu<br />
Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung<br />
der gefassten Beschlüsse.<br />
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Beschlüsse der Gesellschafter werden im schriftlichen Verfahren<br />
oder in Präsenzversammlungen gefasst.<br />
2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit ein zwingendes Gesetz<br />
oder der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit<br />
vorsieht, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei<br />
der Feststellung von Mehrheiten als nicht abgegebene Stimmen<br />
behandelt. Bei der Beschlussfassung gewähren je 1,00 US-Dollar<br />
eines Kommanditanteils (Pflichteinlage) eine Stimme.<br />
115
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
116<br />
3. Die Treuhänderin ist berechtigt, von ihrem Stimmrecht unter<br />
Berücksichtigung der ihr auf Grund der jeweiligen Treuhandverträge<br />
von den Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich<br />
Gebrauch zu machen (gespaltene Stimmabgabe). Dies gilt auch,<br />
wenn der gemeinsame Bevollmächtigte einer Erbengruppe dies<br />
gemäß § 9 Ziffer 2 Satz 5 des Treuhandvertrages verlangt. Satz<br />
1 gilt für einen gemeinsamen Bevollmächtigten gemäß § 20<br />
Ziffer 3 entsprechend.<br />
4. Folgende Gesellschafterbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen:<br />
a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von einem anderen als<br />
dem in der Investitionsrechnung (Anlage I) vorgesehenen<br />
Flugzeug;<br />
b) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />
auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals<br />
mit Ausnahme der Erhöhung gemäß § 3 Ziffer 3 sowie<br />
der Herabsetzung gemäß § 21 Ziffer 1 und Ziffer 2;<br />
c) Beschluss über die Auflösung der Emittentin;<br />
d) Austausch der geschäftsführenden Kommanditistin unter<br />
den Voraussetzungen des § 21 Ziffer 4;<br />
e) Austausch der Komplementärin unter den Voraussetzungen<br />
des § 21 Ziffer 5.<br />
Die vorstehenden Gesellschafterbeschlüsse bedürfen – mit<br />
Ausnahme von Beschlüssen gemäß vorstehend lit. d) – zu ihrer<br />
Wirksamkeit zusätzlich der Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, wobei die Zustimmung in den Fällen von<br />
vorstehend lit. a) bis lit. c) nur aus wichtigem Grund verweigert<br />
werden darf.<br />
5. Die Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzw.<br />
einer Beiratswahl kann nur innerhalb von drei Monaten ab<br />
Beschlussfassung durch Klage gegen die Emittentin auf Feststellung<br />
der Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses<br />
bzw. der Beiratswahl geltend gemacht werden. Im Falle einer<br />
Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren beginnt die Frist<br />
mit dem letzten Abstimmungstag (§ 8 Ziffer 4). Nach Ablauf der<br />
Frist gilt ein etwaiger Mangel eines Gesellschafterbeschlusses<br />
oder einer Beiratswahl als geheilt.<br />
§ 10 Beirat<br />
1. Durch Beschluss der Gesellschafter kann die Emittentin jederzeit<br />
einen Beirat bilden. Der Beirat vertritt die Interessen der<br />
Kommanditisten und Treugeber der Treuhänderin gegenüber<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin. Er entscheidet über<br />
die Zustimmung zu den ihm gemäß § 6 Ziffer 4 vorzulegenden<br />
Rechtsgeschäften.<br />
2. Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen. Zwei Beiratsmitglieder<br />
werden in einer Gesellschafterversammlung<br />
der Emittentin gewählt, ein Beiratsmitglied wird von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin entsandt. Beiratsmitglieder<br />
können jederzeit durch diejenigen, von denen sie gewählt bzw.<br />
entsandt wurden, abberufen werden. Zu Beiräten können nur<br />
Gesellschafter oder Vertriebspartner, die eine Beteiligung an<br />
der Emittentin vermittelt haben, bzw. deren jeweilige Organe<br />
und Handelsvertreter gewählt werden. Personen, die in einem<br />
Konkurrenzverhältnis zur Emittentin oder zu den Anfangskommanditisten<br />
stehen oder für ein Unternehmen tätig sind, welches<br />
im Wettbewerb zur Emittentin bzw. zu den Anfangskommanditisten<br />
steht, können kein Beiratsmitglied werden bzw. sein. Die<br />
Treuhänderin kann, soweit sie im Beirat nicht vertreten ist, je<br />
einen Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden, der zwar<br />
ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat.<br />
3. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur<br />
nächsten nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl<br />
im Amt. Bis zur Wahl eines Beirates kann die geschäftsführende<br />
Kommanditistin einen vorläufigen Beirat berufen, dessen Amtszeit<br />
mit dem Ablauf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
endet. Ein Beiratsmitglied kann durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin aus dem Beirat ausgeschlossen werden,<br />
wenn die Voraussetzungen der Ziffer 2 Satz 5 vorliegen. Ein<br />
Beiratsmitglied scheidet, ohne dass es eines Beschlusses der<br />
Gesellschafter bedarf, aus dem Beirat aus, wenn es seine Mitgliedschaft<br />
niederlegt. Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied<br />
vorzeitig aus, ist in der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
ein Ersatzbeiratsmitglied zu wählen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, bis dahin ein kommissarisches<br />
Ersatzbeiratsmitglied zu benennen. Scheidet ein entsandtes<br />
Beiratsmitglied vorzeitig aus, ist spätestens nach drei Monaten<br />
ein Ersatzbeiratsmitglied zu entsenden. Gleiches gilt, wenn ein<br />
Beiratsmitglied dauerhaft, das heißt länger als drei Monate,<br />
an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Mit Beginn der<br />
Liquidation der Emittentin wird der Beirat aufgelöst, sofern nicht<br />
die Gesellschafterversammlung ein anderes beschließt.<br />
4. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden<br />
und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende, bei Verhinderung<br />
sein Stellvertreter, vertritt den Beirat.<br />
5. Der Beirat hat die ihm in diesem Vertrag zugewiesenen Aufgaben<br />
wahrzunehmen. Er ist berechtigt, sich jederzeit über<br />
den Geschäftsverlauf der Emittentin zu unterrichten sowie die<br />
Bücher und Papiere der Emittentin einzusehen, darf aber hierdurch<br />
den ordentlichen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen<br />
stören. Die geschäftsführende Kommanditistin muss dem Beirat<br />
Auskunft erteilen und ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle<br />
unterrichten.<br />
6. Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich oder<br />
schriftlich einzuberufen. Die Treuhänderin ist über die Einberufung<br />
rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche Angaben<br />
ist Stillschweigen zu bewahren.<br />
7. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein gewähltes<br />
und das entsandte Mitglied anwesend sind. Der Beirat entscheidet<br />
mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen<br />
werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit<br />
die Stimme des Stellvertreters. Beschlüsse des Beirates sind<br />
in Beiratssitzungen zu fassen und in Protokollen festzuhalten.<br />
Beschlüsse in Textform und fernmündliche Beschlussfassungen<br />
sind zulässig, wenn kein Mitglied einer solchen Beschlussfassung<br />
widerspricht. Auch solche Beschlüsse sind jedoch schriftlich<br />
festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und der Treuhänderin zuzuleiten.<br />
8. Die Beiratsmitglieder erhalten – vorbehaltlich eines abweichenden<br />
Beschlusses der Gesellschafterversammlung – keine<br />
Vergütung. Die Beiratsmitglieder erhalten die ihnen durch diese<br />
Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen, angemessenen<br />
Auslagen ersetzt.<br />
9. Der Beirat hat seine Aufgabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
und gewissenhaften Sachwalters zu erfüllen. Seine Mitglieder<br />
sind Dritten gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch<br />
nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt.<br />
10. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden. In Fällen<br />
von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Hinblick auf die<br />
Emittentin auf 50.000 US-Dollar beschränkt. Die Emittentin<br />
kann für die Beiratsmitglieder Haftpflichtversicherungen im<br />
Hinblick auf die Tätigkeit als Beirat abschließen.<br />
11. Verfügt die Emittentin über keinen Beirat, werden dessen Rechte<br />
durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />
IV. VERGÜTUNGEN AN GESELLSCHAFTER<br />
§ 11 Vergütung der Komplementärin<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von 10.000 US-Dollar<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />
für das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Für das Jahr<br />
2011 ist die Vergütung anteilig ab Übernahme des Flugzeuges<br />
zu zahlen und zum 30. September 2011 zur Zahlung fällig.<br />
§ 12 Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
1. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />
der Emittentin, einschließlich Kosten und Auslagen, ab<br />
dem Jahr 2011 eine Vergütung in Höhe von 25.000 US-Dollar<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung<br />
erhöht sich ab dem Jahr 2012 um 2 % jährlich. Die Vergütung<br />
ist ab dem Jahr 2012 jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />
für das laufende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Für das Jahr<br />
2011 ist die Vergütung anteilig ab Übernahme des Flugzeuges<br />
zu zahlen und zum 30. September 2011 zur Zahlung fällig. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin erhält von der Emittentin<br />
sämtliche Aufwendungen ersetzt, die ihr im Zusammenhang<br />
mit der Geschäftsführung zu Gunsten der Emittentin entstehen<br />
und dem Umfang nach einem ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />
entsprechen. Die Kosten für ihren eigenen Geschäftsbetrieb<br />
hat die geschäftsführende Kommanditistin selbst zu tragen.<br />
2. Bei Veräußerung oder Totalverlust des Flugzeugs erhält die<br />
geschäftsführende Kommanditistin eine Vergütung in Höhe<br />
von 1,95 % des Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung.<br />
§ 13 Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Verwaltungstätigkeit – die die<br />
Emittentin ansonsten selbst gegenüber ihren Kommanditisten erbringen<br />
müsste – die im Treuhandvertrag vereinbarte Vergütung.<br />
§ 14 Vergütung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Auf Grund eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
übernimmt die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG folgende entgeltliche Leistungen:<br />
a) Die Projektierung der Emittentin, insbesondere die betriebswirtschaftliche<br />
Beratung der Emittentin bezüglich der<br />
Ermittlung und Festlegung der erforderlichen wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten für einen langfristigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb, der auf Vermögensmehrung und<br />
Gewinnerzielung der Emittentin ausgelegt ist, sowie die<br />
Investitionsanalyse und die Auswahl der Beteiligungen.;<br />
b) Die Platzierung des Kommanditkapitals in Höhe von bis zu<br />
87.700.000 US-Dollar (zuzüglich einer etwaigen Erhöhung<br />
gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 4) sowie die in diesem Zusammenhang<br />
zu erbringenden Werbe- und Marketingleistungen.<br />
Die Höhe der der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geschuldeten Vergütungen<br />
bestimmt sich nach der Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages.<br />
V. GESCHÄFTSJAHR, BUCHFÜHRUNG, JAHRESABSCHLUSS,<br />
ERGEBNISVERTEILUNG, ENTNAHMEN<br />
§ 15 Geschäftsjahr, Buchführung und Jahresabschluss<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr<br />
2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, für die<br />
Emittentin gesondert Buch zu führen, die zugehörigen Belege<br />
gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Emittentin<br />
auf Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den Namen der<br />
Emittentin geführt werden. Sie kann sich hierzu auf Kosten der<br />
Emittentin zuverlässiger Dritter bedienen.<br />
3. Der Jahresabschluss ist von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene Geschäftsjahr<br />
nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen.<br />
4. Die Handelsbilanz der Emittentin entspricht der Steuerbilanz,<br />
sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine abweichende<br />
Bilanzierung notwendig machen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, steuerlich zulässige Abschreibungen<br />
auf das Anlagevermögen vorzunehmen. Nachträgliche<br />
Änderungen auf Grund steuerrechtlicher Änderungen sind, soweit<br />
zulässig, in der ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu<br />
117
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
118<br />
berücksichtigen. Wenn und soweit auf Grund einer steuerlichen<br />
Außenprüfung (Betriebsprüfung) des Finanzamtes oder infolge<br />
anderweitig veranlasster – gegebenenfalls rückwirkender –<br />
Änderungen der Veranlagung Änderungen vorzunehmen sind,<br />
haben diese bindende Wirkung für alle Gesellschafter.<br />
5. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren. Ab<br />
dem Beginn des ersten Geschäftsjahres, in welchem das Flugzeug<br />
veräußert ist, kann die geschäftsführende Kommanditistin<br />
anstelle einer Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses<br />
durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
eine Plausibilitätsprüfung durch einen Steuerberater<br />
ihrer Wahl vornehmen lassen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften<br />
entgegenstehen oder die Gesellschafterversammlung etwas<br />
anderes beschließt.<br />
6. Mit der Übersendung der Unterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />
im schriftlichen Verfahren oder mit der Einladung<br />
zur Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses beschließt, sind den Kommanditisten Abschriften<br />
des geprüften Jahresabschlusses zu übersenden.<br />
§ 16 Entnahmen und Ergebnisverteilung<br />
1. Die in den §§ 11 bis 14 genannten Vergütungen sind als laufender<br />
Aufwand der Emittentin zu behandeln und verstehen<br />
sich jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
2. Auszahlungen (Entnahmen) erfolgen nur zu Lasten der variablen<br />
Kapitalkonten der Kommanditisten gemäß § 4 Ziffer 3. Soweit<br />
dies nicht gemäß § 7 f) oder dieser Ziffer 2 entbehrlich ist, ist<br />
Voraussetzung für die Auszahlung ein Gesellschafterbeschluss,<br />
der eine Auszahlung im Verhältnis der Einlagen vorsehen muss.<br />
Es steht der geschäftsführenden Kommanditistin frei, an die<br />
Gesellschafter bei prognosegemäßer Entwicklung der Gesellschaft<br />
eine Auszahlung pro Jahr vorzunehmen, die sich jeweils<br />
nachschüssig auf das abgelaufene Kalenderjahr (1. Januar bis<br />
31. Dezember) eines jeden Jahres bezieht. Die erste anteilige<br />
Auszahlung im Sinne des Satz 3 erfolgt bei prognosegemäßer<br />
Entwicklung nachschüssig für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31.<br />
Dezember 2011. Im Jahr des Beitritts eines Gesellschafters ist<br />
dieser anteilig ab dem dem Tag des Wirksamwerdens seines<br />
Beitritts folgenden Monatsersten entnahmeberechtigt (taggenaue<br />
Berechnung).<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin wird der Fassung eines<br />
Auszahlungsbeschlusses widersprechen, wenn die kurz- bzw.<br />
mittelfristige Liquiditäts- und Vermögenslage der Emittentin<br />
eine solche Zahlung ohne Inanspruchnahme von Krediten nicht<br />
zulässt. Ein diesem Widerspruch entgegenstehender Gesellschafterbeschluss<br />
gilt als nicht gefasst. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist ferner verpflichtet, nach diesem Vertrag<br />
vorgesehene bzw. eine beschlossene Auszahlung auszusetzen,<br />
wenn und so lange die kurz- bzw. mittelfristige Liquiditäts- und<br />
Vermögenslage der Emittentin eine entsprechende Zahlung<br />
ohne Inanspruchnahme von Krediten nicht zulässt.<br />
3. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, Auszahlungsansprüche<br />
von Kommanditisten mit ausstehenden Einlagen<br />
sowie darauf entstandenen Zinsforderungen zu verrechnen. Dies<br />
gilt auch für den Fall der treuhänderischen Beteiligung gemäß<br />
§ 3 Ziffer 4.<br />
4. Das nach Abzug der Vergütungen gemäß §§ 11 bis 14 verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer<br />
Einlagen verteilt.<br />
5. Um insgesamt eine Gleichstellung aller Gesellschafter zu erreichen,<br />
gilt für die Kommanditisten, die bis zum Ende der Platzierungsfrist<br />
der Emittentin beitreten (nachfolgend “Neukapital”<br />
genannt), dass die Ergebnisse der Emittentin unter Berücksichtigung<br />
des Verhältnisses der Einlagen zunächst vom jeweiligen<br />
Neukapital soweit allein getragen werden, wie im Zeitpunkt ihres<br />
Beitritts den zeitlich vorher eingetretenen Gesellschaftern Ergebnisse<br />
bereits zugewiesen wurden. Nach Abzug dieser Beträge<br />
werden verbleibende Ergebnisanteile auf die Gesellschafter in<br />
dem Verhältnis ihrer Einlagen verteilt. Sofern die Ergebnisse nicht<br />
ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen, sind später<br />
anfallende Ergebnisse den Gesellschaftern, denen niedrigere<br />
Ergebnisse zugerechnet wurden, solange vorab zuzurechnen,<br />
bis alle Gesellschafter ergebnismäßig gleichbehandelt sind.<br />
Die vorerwähnte Gleichstellung erfolgt sowohl hinsichtlich<br />
des handelsrechtlichen als auch hinsichtlich des steuerlichen<br />
Gesamthandsbilanzergebnisses. Etwaige Verlustanteile werden<br />
den Kommanditisten auch insoweit zugerechnet, als sie den<br />
Betrag der jeweiligen Einlage übersteigen.<br />
VI. ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSANTEILEN,<br />
VORKAUFSRECHT UND AUSSCHEIDEN EINES<br />
GESELLSCHAFTERS<br />
§ 17 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Verfügungen über einen Kommanditanteil oder die Rechtsposition<br />
als Treugeber eines Kommanditanteils, einen Teil der<br />
vorgenannten Rechte oder über aus einem Kommanditanteil<br />
oder der Rechtsposition als Treugeber resultierende Rechte,<br />
insbesondere Abtretung, Verpfändung oder sonstige Belastung,<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin, die ihre Zustimmung nur<br />
aus wichtigem Grund versagen darf. Als wichtiger Grund gilt<br />
insbesondere die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten,<br />
welcher nicht die Voraussetzungen des § 3 Ziffer 7 Satz 1<br />
erfüllt, die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten, der im<br />
Wettbewerb zur Emittentin oder den Anfangskommanditisten<br />
steht, die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten, der durch<br />
den Erwerb mit mehr als 25 % an dem Kapital der Emittentin<br />
beteiligt werden würde, sowie die beabsichtigte Übertragung an<br />
einen Dritten, von dem die Emittentin nach den ihr bekannten<br />
Umständen annehmen muss, dass er seine Verpflichtungen<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag nicht<br />
oder nicht vollständig erfüllen wird, oder wenn der Emittentin<br />
gegen den die Verfügung beabsichtigenden Gesellschafter fällige<br />
Ansprüche zustehen. Die Übertragung eines Kommanditanteils
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
wird nicht wirksam, bevor der Erwerber der Treuhänderin auf<br />
eigene Kosten eine unwiderrufliche und über den Tod hinaus<br />
wirksame notariell beglaubigte Vollmacht erteilt hat, mit der<br />
alle die Emittentin betreffenden Vorgänge zum Handelsregister<br />
angemeldet werden können. Einer solchen Vollmacht bedarf<br />
es nicht, wenn die Übertragung auf den Treugeber gemäß § 17<br />
Ziffer 2 in Verbindung mit § 8 des Treuhandvertrages im Zuge<br />
der Beendigung des Treuhandvertrages erfolgt.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin erteilt bereits jetzt ihre<br />
Zustimmung zur Übertragung von Kommanditanteilen auf den<br />
Treugeber sowie auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner<br />
und Kinder des Kommanditisten oder des Treugebers. Dies<br />
gilt auch für Übertragungen von Kommanditanteilen der Anfangskommanditisten<br />
an mit ihnen im Sinne von §§ 15 ff. AktG<br />
verbundene Unternehmen.<br />
3. Die Treuhänderin ist unter Beachtung der Regelungen des Treuhandvertrages<br />
jederzeit berechtigt und verpflichtet, den für den<br />
jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil<br />
auf diesen bzw. den Kommanditanteil oder die Rechtsposition<br />
als Treugeber auf seinen Ehegatten, seinen eingetragenen Lebenspartner<br />
oder seine Kinder zu übertragen. Der Treugeber<br />
trägt sämtliche Kosten und Gebühren der Übertragung. Weitere<br />
Einzelheiten regelt der Treuhandvertrag. Im Übrigen gilt Ziffer<br />
1 entsprechend.<br />
4. Die Treuhänderin ist zur Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteile auf einen Dritten berechtigt, wenn sie<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin vorher nachweist, dass<br />
dies in Übereinstimmung mit dem Treuhandvertrag geschieht.<br />
5. Übertragungen von Kommanditanteilen und Treugeberpositionen<br />
können nur zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Die zu<br />
übertragenden Anteile, wie auch die im Fall von Teilübertragungen<br />
verbleibenden Anteile, sollen mindestens 15.000 US-Dollar<br />
betragen und ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />
6. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der Erwerber<br />
(insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer) die Kosten für die<br />
Handelsregisteranmeldung und die Handelsregistereintragung<br />
in Höhe von pauschal 300 Euro. Wird ein Kommanditanteil auf<br />
mehrere Erwerber übertragen, insbesondere im Erbfall, so<br />
schuldet jeder Erwerber einen Betrag in Höhe der Kostenpauschale.<br />
Das gilt abweichend von § 17 Ziffer 3 Satz 2 auch, wenn<br />
der Kommanditanteil von der Treuhänderin auf einen Treugeber<br />
übertragen wird, welcher den von der Treuhänderin gehaltenen<br />
Kommanditanteil zuvor von einem anderen Treugeber erhalten<br />
hat.<br />
7. Die Gesellschafter sind verpflichtet, etwaige zum Vollzug einer<br />
Übertragung von Kommanditanteilen erforderliche Erklärungen<br />
abzugeben, insbesondere entsprechende Handelsregisteranmeldungen<br />
zu unterzeichnen.<br />
§ 18 Vorkaufsrecht<br />
Beabsichtigt ein Kommanditist oder Treugeber, seinen Kommanditanteil<br />
bzw. seine Treugeberstellung an einen Dritten<br />
(nicht: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder) zu<br />
veräußern, so steht der geschäftsführenden Kommanditistin nach<br />
Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Vorkaufsrecht zu:<br />
a) Der veräußerungswillige Kommanditist oder Treugeber hat<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin unter Angabe des<br />
mit dem Dritten vereinbarten Preises und der sonstigen<br />
Bedingungen mittels eingeschriebenen Briefes die beabsichtigte<br />
Veräußerung anzuzeigen.<br />
b) Die geschäftsführende Kommanditistin kann das ihr zustehende<br />
Vorkaufsrecht nur binnen vier Wochen nach Zugang<br />
der vollständigen Anzeige gemäß a) ausüben. Übt<br />
die geschäftsführende Kommanditistin ihr Vorkaufsrecht<br />
aus, so ist der Kommanditist oder Treugeber verpflichtet,<br />
seinen Kommanditanteil bzw. seine Treugeberstellung Zug<br />
um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die geschäftsführende<br />
Kommanditistin oder einen oder mehrere von ihr<br />
zu benennende(n) Dritte(n) zu übertragen.<br />
c) Macht die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem<br />
Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswillige<br />
Kommanditist oder Treugeber seinen Kommanditanteil<br />
bzw. seine Treugeberstellung zu den der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin nach den vorstehenden Bestimmungen<br />
mitgeteilten Vertragsbedingungen an den Dritten veräußern.<br />
§ 19 Kündigung und Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Emittentin<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
kündigen. Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum<br />
31. Dezember 2026 ausgesprochen werden. Das Recht zur fristlosen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
Zusätzlich steht jedem Gesellschafter das Recht zur vorzeitigen<br />
Kündigung seiner Beteiligung zu, wenn er zum Zeitpunkt der<br />
Kündigungserklärung nachweisen kann,<br />
a) seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos zu<br />
sein oder<br />
b) berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gemäß § 240 Abs. 2 SGB VI zu sein,<br />
und sich aus einem dieser Gründe in einer wirtschaftlichen<br />
Notlage befindet. Die vorzeitige Kündigung gemäß dieser Ziffer<br />
1 kann jeweils mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen<br />
ausgesprochen werden. Jede Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen<br />
und an die Emittentin gerichteten Brief.<br />
Teilkündigungen sind vorzeitig nicht möglich. Dies gilt nicht für<br />
die Treuhänderin.<br />
119
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
120<br />
2. Darüber hinaus scheidet ein Gesellschafter aus der Emittentin<br />
aus, wenn<br />
a) er nach § 21 ausgeschlossen wird;<br />
b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Emittentin wirksam<br />
gekündigt hat.<br />
3. Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten entsprechend für die Treugeber<br />
mit der Maßgabe, dass – soweit es für die Kündigungs- oder<br />
Ausschlussgründe auf die Person ankommt – die Kündigungsoder<br />
Ausschlussgründe in der Person des Treugebers vorliegen<br />
müssen. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der<br />
obigen Frist- und Formvorschriften ihre Beteiligung auch teilweise<br />
nach Maßgabe der von den Treugebern ausgesprochenen<br />
Weisungen zu kündigen. Die Treuhänderin scheidet jeweils<br />
anteilig mit dem treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber<br />
gehaltenen Kommanditanteil aus der Emittentin aus. Endet<br />
das Treuhandverhältnis zur Treuhänderin, gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, so ist die Treuhänderin berechtigt, die Herabsetzung<br />
ihrer Kommanditeinlage in Höhe des Nennbetrages<br />
zu verlangen.<br />
4. Die geschäftsführende Kommanditistin scheidet im Fall einer<br />
Kündigung frühestens aus der Emittentin aus, wenn eine neue<br />
geschäftsführende Kommanditistin von den Gesellschaftern<br />
wirksam bestellt wurde. Ist die Wahl einer neuen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin durch die Gesellschafterversammlung<br />
nicht spätestens drei Monate nach dem Wirksamwerden der<br />
Kündigung erfolgt, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />
berechtigt, ihrerseits eine neue geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu benennen. Der Benennungserklärung ist eine schriftliche<br />
Erklärung der neuen geschäftsführenden Kommanditistin<br />
beizufügen, mit welcher diese sich mit der Übernahme der<br />
Stellung als geschäftsführende Kommanditistin bei der Emittentin,<br />
wirksam werdend mit Zugang der Benennungserklärung<br />
bei der Emittentin, einverstanden erklärt.<br />
5. Ziffer 4 gilt für die Komplementärin entsprechend.<br />
§ 20 Tod eines Gesellschafters<br />
1. Bei Tod eines Kommanditisten wird die Emittentin mit dessen<br />
Erben oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen<br />
Begünstigten (nachfolgend einheitlich auch Erben genannt)<br />
fortgesetzt. Für die Übertragung eines Kommanditanteils von<br />
Erben auf Vermächtnisnehmer bedarf es nicht der vorherigen<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin gemäß<br />
§ 17 Ziffer 1.<br />
2. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins, einer<br />
gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie eines Erbscheins,<br />
eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder einer beglaubigten<br />
Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag)<br />
nebst Testamentseröffnungsprotokoll legitimieren. Die Emittentin<br />
kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn sich aus<br />
den vorgelegten Dokumenten die Erbfolge nicht hinreichend<br />
klar ergibt. Werden der Emittentin ausländische Urkunden<br />
zum Nachweis des Erbgangs oder der Verfügungsbefugnis<br />
vorgelegt, so ist die Emittentin berechtigt, auf Kosten dessen,<br />
der seine Berechtigung auf die ausländische Urkunde stützt,<br />
diese übersetzen zu lassen und ein Rechtsgutachten über die<br />
Rechtswirkung der vorgelegten Urkunden einzuholen. Die Emittentin<br />
kann von den Erben die Zahlung eines angemessenen<br />
Vorschusses verlangen.<br />
3. Sind mehrere Erben (nachfolgend Erbengruppe genannt) vorhanden,<br />
so können sie ihre Rechte als Kommanditisten der<br />
Emittentin vorbehaltlich der Regelung zu Ziffer 4 nur durch einen<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Der gemeinsame<br />
Bevollmächtigte ist an die Weisungen der Erben gebunden<br />
und gemäß § 9 Ziffer 3 zur gespaltenen Stimmabgabe berechtigt.<br />
Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe,<br />
ein Mitvermächtnisnehmer, ein anderer Kommanditist oder<br />
Treugeber oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtete Person der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />
(Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer<br />
oder Steuerberater) sein. Die verbleibenden Treugeber können<br />
mehrheitlich den Bevollmächtigten aus wichtigem Grund ablehnen.<br />
Bis zur Benennung des gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
durch alle Mitglieder der Erbengruppe in schriftlicher Form<br />
gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin ruhen die<br />
Stimmrechte des durch Todesfall auf die Mitglieder der Erbengruppe<br />
übergegangenen Gesellschaftsanteils. Die Mitglieder der<br />
Erbengruppe fassen ihre Beschlüsse, insbesondere die über die<br />
Bestellung und Abberufung des gemeinschaftlichen Vertreters<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied<br />
der Erbengruppe kann von den anderen Mitgliedern aus<br />
wichtigem Grund die Benennung eines anderen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten verlangen.<br />
4. Der Benennung eines gemeinsamen Vertreters bedarf es nur<br />
für die Mitglieder der Erbengruppe, deren Beteiligung nicht<br />
mindestens einen Nennwert in Höhe der Mindesteinlage hat.<br />
Geringere Anteile, die einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
entbehrlich machen, sind mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zulässig. Ein Anspruch der Erben auf<br />
Herabsetzung des Mindestanteils besteht nicht.<br />
5. Die Wahrnehmung der Rechte durch einen Testamentsvollstrecker<br />
wird zugelassen, sofern dieser den rechts- und steuerberatenden<br />
Berufen angehört (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer,<br />
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater) und deshalb<br />
gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet<br />
ist und nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Emittentin<br />
bzw. einem Anfangskommanditisten steht.<br />
6. Bei Tod eines Treugebers gelten die Bestimmungen des Treuhandvertrages.<br />
§ 21 Ausschluss eines Gesellschafters<br />
1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, einen<br />
Kommanditisten, der seine fällige Einlage oder das Agio trotz<br />
schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder<br />
teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftliche Mittei-
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
lung aus der Emittentin ganz oder teilweise auszuschließen<br />
und gegebenenfalls an seiner Stelle einen oder mehrere neue<br />
Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf. Ansprüche auf Verzugszinsen<br />
und darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben<br />
unberührt. Der ausscheidende Kommanditist hat vorbehaltlich<br />
der nachfolgenden Regelungen Anspruch auf Rückzahlung<br />
etwaiger auf die Einlage oder das Agio geleisteter Zahlungen.<br />
Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst. Der<br />
ausscheidende Kommanditist trägt die im Zusammenhang mit<br />
seinem Ausscheiden entstehenden Kosten und ist verpflichtet,<br />
die im Zusammenhang mit seiner Einwerbung von der Emittentin<br />
gezahlte Vertriebsprovision an die Emittentin zu erstatten. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ist zur Verrechnung von Ansprüchen<br />
der Emittentin mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />
eines Kommanditisten berechtigt. Weitere Ansprüche hat der<br />
ausscheidende Kommanditist nicht.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ferner ermächtigt,<br />
einen Kommanditisten, durch dessen Beteiligung an der<br />
Emittentin der planmäßige Geschäftsbetrieb der Emittentin<br />
gefährdet werden kann, durch schriftliche Mitteilung aus der<br />
Emittentin auszuschließen und gegebenenfalls an seiner Stelle<br />
einen oder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne<br />
dass es eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
Der ausscheidende Kommanditist trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Ziffer 1 Satz 6<br />
und Satz 7 gelten entsprechend.<br />
3. Ein Kommanditist kann durch Gesellschafterbeschluss aus der<br />
Emittentin ausgeschlossen werden, wenn<br />
a) er trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegend gegen die<br />
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages oder die Beschlüsse<br />
der Gesellschafterversammlung schuldhaft verstößt oder<br />
wenn ein sonstiger nach §§ 140, 133 HGB zum Ausschluss<br />
berechtigender Grund vorliegt;<br />
b) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />
mangels Masse abgelehnt wird oder er die eidesstattliche<br />
Versicherung abgegeben hat;<br />
c) er die Auflösungsklage erhebt;<br />
d) er versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />
der §§ 17 und 18 zu veräußern.<br />
Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung<br />
zum Ende des Geschäftsjahres beschlossen werden.<br />
4. Die Gesellschafter können die geschäftsführende Kommanditistin<br />
durch Gesellschafterbeschluss gegen eine andere geschäftsführende<br />
Kommanditistin in der Rechtsform einer GmbH oder<br />
AG austauschen, wenn in der Person der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin ein Ausschlussgrund gemäß Ziffer 3 vorliegt.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin scheidet in keinem Fall<br />
aus der Emittentin aus, bevor eine neue geschäftsführende<br />
Kommanditistin von den Gesellschaftern wirksam bestellt wurde.<br />
5. Die Gesellschafter können die Komplementärin durch Gesellschafterbeschluss<br />
gegen eine andere Komplementärin in<br />
der Rechtsform einer GmbH oder AG austauschen, wenn in<br />
der Person der Komplementärin ein Ausschlussgrund gemäß<br />
Ziffer 3 vorliegt. Die Komplementärin scheidet in keinem Fall<br />
aus der Emittentin aus, bevor eine neue Komplementärin von<br />
den Gesellschaftern wirksam bestellt wurde.<br />
VII. AUSEINANDERSETZUNG, LIQUIDATION<br />
§ 22 Auseinandersetzung<br />
1. Scheidet ein Kommanditist aus einem anderen als dem in<br />
§ 21 Ziffer 1 genannten Grund aus der Emittentin aus, so ist<br />
an den ausscheidenden Kommanditisten eine Abfindung nach<br />
Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 4 zu zahlen, die sich aus<br />
der Bewertung der Emittentin zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
ergibt. Für diesen Zeitpunkt ist unter Beachtung der Grundsätze<br />
der Bilanzkontinuität und der Bewertungsstetigkeit eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
zu erstellen, für die grundsätzlich die<br />
ertragsteuerlichen Bewertungsgrundsätze gelten. Ein etwaiger<br />
Firmenwert bleibt unberücksichtigt. Das Flugzeug gemäß § 2<br />
Ziffer 1 wird mit dessen Verkehrswert berücksichtigt. Wird das<br />
Flugzeug gemäß § 2 Ziffer 1 innerhalb von drei Monaten vor<br />
oder nach dem Zeitpunkt des Ausscheides des Kommanditisten<br />
verkauft, so tritt der Netto-Veräußerungserlös des Flugzeuges<br />
an die Stelle des Verkehrswertes gemäß vorstehendem Satz 4.<br />
2. Ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss<br />
infolge einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) des<br />
Finanzamtes oder infolge anderweitig veranlasster – gegebenenfalls<br />
rückwirkender – Änderungen der Veranlagung, so ist<br />
die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern und<br />
die Abfindung der Änderung anzupassen.<br />
3. Scheidet ein Kommanditist auf Grund einer Kündigung des<br />
Gesellschaftsverhältnisses aus, tragen die Emittentin und der<br />
kündigende Kommanditist die Kosten der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />
je zur Hälfte. In den übrigen Fällen hat<br />
der ausscheidende Kommanditist diese Kosten allein zu tragen.<br />
Auf die insofern mutmaßlich von dem ausscheidenden Kommanditisten<br />
zu tragenden Kosten hat dieser einen angemessenen<br />
Vorschuss zu leisten.<br />
4. Für die Höhe und Bezahlung der Abfindung gilt folgendes:<br />
a) Maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils, der auf den<br />
Tag des Ausscheidens nach den Grundsätzen zu ermitteln ist,<br />
die für die Auseinandersetzungsbilanz gelten. Die Abfindung<br />
beträgt 100 % des so ermittelten Wertes. Dies gilt auch im<br />
Falle eines vorzeitigen Ausscheidens gemäß § 19 Ziffer 1.<br />
Wurde der Kommanditist gemäß § 21 Ziffer 2, Ziffer 3 a),<br />
c) oder d) oder Ziffer 4 aus der Emittentin ausgeschlossen,<br />
beträgt die Abfindung 60 % des nach Satz 1 ermittelten<br />
Wertes.<br />
b) Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten zu zahlen. Die<br />
erste Rate ist am Ende des Monats fällig, der dem Monat folgt,<br />
in dem die Auseinandersetzungsbilanz festgestellt wurde,<br />
121
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
122<br />
jedoch nur insoweit und nicht früher als es die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft ohne Inanspruchnahme von Krediten<br />
erlaubt. Die Abfindung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit<br />
2 %-Punkten über dem jeweiligen Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität<br />
der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz)<br />
zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate<br />
zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, die Abfindung vor<br />
Fälligkeit zu zahlen.<br />
5. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und<br />
der Emittentin keine Einigung über den Abfindungsanspruch<br />
erzielt werden, wird dieser Anspruch verbindlich durch zwei<br />
unabhängige von der Handelskammer Hamburg zu benennende<br />
Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter festgelegt, wobei für die<br />
Höhe des Verkehrswertes das Mittel der Bewertungen maßgeblich<br />
ist. Die Emittentin trägt die Kosten der Sachverständigen,<br />
sofern der vorgenannte Mittelwert über dem von der Emittentin<br />
geschätzten Abfindungsanspruch liegt. Anderenfalls trägt der<br />
ausscheidende Kommanditist die Kosten.<br />
6. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage des Ausscheidens<br />
schwebenden Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende<br />
Kommanditist nicht teil, soweit diese Ergebnisse nicht schon<br />
in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen sind.<br />
Das gleiche gilt für den Gewinn und Verlust des laufenden<br />
Geschäftsjahres, wenn der Kommanditist nicht zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres ausscheidet.<br />
7. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />
kann die Emittentin keinen Ausgleich<br />
verlangen. Hat der Kommanditist jedoch Entnahmen getätigt,<br />
sind diese bis zur Höhe des negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />
an die Emittentin unverzüglich zurückzuzahlen, soweit<br />
sie die Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />
8. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />
für Schulden der Emittentin nicht verlangen und Befreiung erst<br />
und insoweit, als er von den Gläubigern in Anspruch genommen<br />
wird.<br />
9. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin durch Beendigung<br />
eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden<br />
Bestimmungen entsprechend, soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung<br />
nicht auf den Treugeber übertragen wird.<br />
§ 23 Liquidation<br />
1. Die Emittentin tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafterversammlung<br />
die Auflösung beschließt oder das Flugzeug gemäß<br />
§ 2 Ziffer 1 auf Grund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung<br />
verkauft und an den Käufer übergeben worden<br />
ist.<br />
2. Im Falle der Auflösung der Emittentin ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin alleiniger Liquidator.<br />
3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen aus<br />
und im Zusammenhang mit der Liquidation und nach Befriedigung<br />
der Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird unter allen<br />
Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlage verteilt.<br />
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
§ 24 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schiedsgericht und<br />
Schlichtungsvereinbarung<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.<br />
2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit<br />
gesetzlich zulässig, Hamburg.<br />
3. Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Emittentin<br />
und einzelnen oder mehreren Gesellschaftern untereinander<br />
über den Inhalt und die Gültigkeit dieses Vertrages sowie eine<br />
etwaige Klage auf Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
oder einer Beiratswahl werden unter Ausschluss des<br />
ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />
Die Bestimmungen über das Schiedsgericht regelt ein Schiedsgerichtsvertrag<br />
in gesonderter Urkunde, der diesem Vertrag<br />
als Anlage II beigefügt ist. Die Möglichkeit zur Anrufung der<br />
Schlichtungsstelle gemäß Ziffer 4 bleibt unberührt.<br />
4. Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />
begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle<br />
Geschlossene <strong>Fonds</strong> e.V. anzurufen und gegen die Emittentin<br />
ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zulässigkeit und<br />
Durchführung des Schlichtungsverfahrens richten sich nach<br />
den jeweils geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />
Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> e.V. Geht eine Beteiligung<br />
an der Emittentin im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen<br />
neuen Gesellschafter über, so gelten die Regelungen dieser<br />
Schlichtungsvereinbarung auch für den neuen Gesellschafter.<br />
Ein ausscheidender Gesellschafter soll seinen Rechtsnachfolger<br />
auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />
§ 25 Sonstiges<br />
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages - auch eine Änderung dieser<br />
Bestimmung - sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform.<br />
2. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die<br />
Emittentin.<br />
3. Alle Gesellschafter sind verpflichtet, der Emittentin sämtliche<br />
Änderungen bezüglich ihrer Bestandsdaten (Name, Wohnsitz,<br />
Bankverbindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
4. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus diesem<br />
Vertrag oder aus vorvertraglicher Pflichtverletzung verjähren
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine<br />
kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich<br />
geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt<br />
die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem<br />
der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den<br />
Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder<br />
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insoweit gilt auch<br />
die Ausschlussfrist nach Satz 2 nicht.<br />
5. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner<br />
Durchführung sind am Sitz der Emittentin zu erfüllen.<br />
6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in<br />
ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam,<br />
nichtig oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder<br />
Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder<br />
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />
soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am<br />
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben<br />
oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,<br />
falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit,<br />
Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem<br />
darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin),<br />
so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich<br />
zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />
123<br />
Hamburg, 30. Juni 2011<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />
gez. Jürgen Hutt, Geschäftsführer<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />
Anlagen:<br />
- Investitionsrechnung (Anlage I)<br />
- Schiedsgerichtsvertrag (Anlage II)
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />
GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
PROGNOSE<br />
Investition 1)<br />
In USD<br />
In % der Gesamtinvestition<br />
inklusive Agio<br />
In des Kommanditkapitals<br />
inklusive Agio<br />
Objektbezogene Kosten<br />
1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />
Summe 185.000.000 90,4 % 200,9 %<br />
Vergütungen für Dienstleistungen<br />
2. Eigenkapitalvermittlung, Werbung und Marketing 1) 9.509.046 4,6 % 10,3 %<br />
124<br />
3. Projektierung 2.468.850 1,2 % 2,7 %<br />
4. Vermittlung des Leasingvertrages/Strukturierungskosten/<br />
Vermittlung der Zwischenfinanzierung/Asset Management<br />
2.164.381 1,1 % 2,4 %<br />
5. Einrichtung Treuhand 72.000 0,0 % 0,1 %<br />
Summe 14.214.277 6,9 % 15,4 %<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
6. Rechts- und Steuerberatungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />
Bankgebühren, Gutachten, Handelsregister, etc.<br />
4.030.053 2,0 % 4,4 %<br />
7. Zwischenfinanzierungszinsen 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />
Summe 5.379.914 2,6 % 5,8 %<br />
8. Liquiditätsreserve 1) 146.130 0,1 % 0,2 %<br />
Gesamtinvestition 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />
PROGNOSE<br />
Finanzierung<br />
In USD<br />
In % der Gesamtinvestition<br />
inklusive Agio<br />
In % des Kommanditkapitals<br />
inklusive Agio<br />
9. Fremdkapital 111.300.000 54,4 % 120,9 %<br />
10. Kommanditkapital<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH 100 0,0 % 0,0 %<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5.100 0,0 % 0,0 %<br />
Emissionskapital 1) 87.700.000 42,8 % 95,2 %<br />
Summe 87.705.200 42,8 % 95,2 %<br />
11. Agio 1) 4.385.260 2,1 % 4,8 %<br />
12. Liquidität aus der Betriebsphase 1.349.861 0,7 % 1,5 %<br />
Gesamtfinanzierung 204.740.321 100,0 % 222,3 %<br />
1)<br />
Sofern die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch<br />
zusätzliches Kommanditkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.<br />
Hamburg, 30. Juni 2011<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />
gez. Jürgen Hutt, Geschäftsführer<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH
Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />
Anlage II zum Gesellschaftsvertrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />
GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
Schiedsgerichtsvertrag für die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds<br />
GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
Entsprechend § 24 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages vom<br />
30. Juni 2011 wird folgendes vereinbart:<br />
§ 1<br />
Sollten aus dem Gesellschaftsvertrag oder in Zusammenhang mit<br />
diesem irgendwelche Streitigkeiten entstehen, die auf gütlichem<br />
Wege nicht mehr bereinigt werden können, so soll ein Schiedsgericht<br />
im Rahmen des rechtlich Möglichen endgültig entscheiden;<br />
der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Satz 1 gilt für die<br />
Klage eines Gesellschafters auf Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
oder einer Beiratswahl entsprechend.<br />
§ 2<br />
1. Das Schiedsgericht kann von jedem Vertragspartner angerufen<br />
werden, soweit vorstehend aufgeführte Streitigkeiten entstehen<br />
oder soweit der Gesellschaftsvertrag den Vertragspartnern<br />
das Recht oder die Pflicht zur Anrufung des Schiedsgerichtes<br />
einräumt bzw. auferlegt. In diesem Fall hat die anrufende Partei<br />
einen Schiedsrichter zu bestellen und dessen Namen und<br />
den Streitgegenstand der anderen Partei mitzuteilen. Diese<br />
muss dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen eigenen<br />
Schiedsrichter bestellen. Geschieht das nicht, so soll die Handelskammer<br />
Hamburg auf Antrag einen solchen Schiedsrichter<br />
benennen. Die Vorschrift gilt auch entsprechend, wenn mehr<br />
als zwei Parteien im Streit liegen.<br />
2. Das Schiedsgericht ist für jeden Fall, der des Schiedsgerichtsverfahrens<br />
bedarf, neu zu berufen; die benannten Schiedsrichter<br />
können, müssen aber nicht identisch sein. Mehrere gleichzeitige<br />
Fälle sollen jedoch bei einem Schiedsgericht zusammengefasst<br />
werden.<br />
§ 3<br />
Als Schiedsrichter kommen neben erfahrenen Kaufleuten nur in<br />
der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte,<br />
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder solche Personen in Betracht,<br />
die in der Bundesrepublik Deutschland die Befähigung zum<br />
Richteramt haben.<br />
§ 4<br />
1. Die Schiedsrichter der Parteien sollen zunächst unter sich<br />
versuchen, zu einem übereinstimmenden Spruch zu kommen,<br />
nachdem den Parteien vorher in ausreichendem Maß rechtliches<br />
Gehör gewährt worden ist.<br />
2. Gelingt dies nicht, so haben sich die Schiedsrichter unverzüglich<br />
auf einen Obmann zu einigen. Als Obmann kommt entweder<br />
einer der Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen<br />
des Landgerichts Hamburg oder ein Richter am Oberlandesgericht<br />
Hamburg in Betracht. Erfolgt eine Einigung nicht innerhalb<br />
von drei Wochen, so ist der Präsident des Oberlandesgerichtes<br />
Hamburg zu ersuchen, einen Obmann zu ernennen.<br />
§ 5<br />
1. Das Schiedsgericht bestimmt unter Vorsitz des Obmannes das<br />
Verfahren nach freiem Ermessen. Den Parteien, die sich durch<br />
Bevollmächtigte vertreten lassen können, ist jedoch in jedem<br />
Fall ausreichend rechtliches Gehör zu gewähren.<br />
2. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ergeht mehrheitlich<br />
und schriftlich und ist den Parteien mittels eingeschriebenen<br />
Briefes zuzustellen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />
Stimme des Obmannes.<br />
§ 6<br />
1. Das Schiedsgericht setzt die Höhe seiner Kosten nach seinem<br />
Ermessen fest. Es hat sich hierbei jedoch an die üblichen Grenzen<br />
zu halten.<br />
2. Das Schiedsgericht kann die Aufnahme und die Fortsetzung<br />
seiner Tätigkeit von der Einzahlung von Kostenvorschüssen<br />
abhängig machen. Die Partei, die das Schiedsgericht anruft,<br />
ist jedoch in jedem Fall vorschusspflichtig.<br />
3. Das Schiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch auch über die<br />
Kosten zu entscheiden. Hierbei finden die Kostenvorschriften der<br />
Zivilprozessordnung sinngemäße Anwendung. Eine Erstattung<br />
von Kosten, die durch die Hinzuziehung von Bevollmächtigten<br />
entstehen, erfolgt jedoch nicht.<br />
§ 7<br />
Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg. Es gilt Deutsches<br />
Recht. Das Landgericht Hamburg ist für Streitigkeiten aus diesem<br />
Schiedsgerichtsvertrag ohne Rücksicht auf die Höhe des Geschäftswertes<br />
(Streitwert) zuständig.<br />
§ 8<br />
Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht nur für die Vertragschließenden,<br />
sondern auch für deren Rechtsnachfolger.<br />
Hamburg, 30. Juni 2011<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />
gez. Jürgen Hutt, Geschäftsführer<br />
Verwaltung <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH<br />
gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special Assets GmbH<br />
125
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
126<br />
PRÄAMBEL<br />
zwischen<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
- nachfolgend Emittentin genannt -<br />
und<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />
Die Treuhänderin ist gemäß § 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin – nachfolgend Gesellschaftsvertrag genannt – berechtigt,<br />
ihre Beteiligung an der Emittentin bis zur dort genannten<br />
Höhe durch einseitige Erklärung gegenüber der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Emittentin zu erhöhen. Zusätzlich zu der<br />
Pflichteinlage ist von der Treuhänderin auf den Erhöhungsbetrag<br />
gemäß § 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages ein Agio von 5 % zu<br />
leisten. Die Erhöhung der Pflichteinlage (exklusive Agio) wird in<br />
Höhe von 0,10 Euro pro 1,00 US-Dollar als weitere Haftsumme der<br />
Treuhänderin in das Handelsregister der Emittentin eingetragen.<br />
Die Treuhänderin ist nach Maßgabe von § 3 Ziffer 2 bis Ziffer 5<br />
des Gesellschaftsvertrages berechtigt, die von ihr übernommene<br />
Kommanditeinlage vollständig oder teilweise für Dritte – nachfolgend<br />
Treugeber genannt – nach Maßgabe dieses Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages – nachfolgend Treuhandvertrag genannt – zu<br />
halten und für diese zu verwalten.<br />
§ 1 Abschluss des Treuhandvertrages<br />
1. Der einzelne Treugeber tritt diesem Treuhandvertrag wirksam<br />
bei, sobald das vom Treugeber durch Übersendung der unterzeichneten<br />
Beitrittserklärung abgegebene Angebot auf Abschluss<br />
des Treuhandvertrages von der Treuhänderin angenommen wird.<br />
Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />
Die Treuhänderin wird den Treugeber über die erfolgte Annahme<br />
informieren (nachfolgend Informationsschreiben genannt). Die<br />
Parteien sind sich darüber einig, dass die Frist zur Ausübung eines<br />
gesetzlichen Widerrufsrechts des Treugebers gemäß § 312 d BGB<br />
mit dem Zugang des Informationsschreibens beim Treugeber<br />
beginnt. Die Emittentin stimmt dem Beitritt hiermit zu.<br />
2. Die Treuhänderin wird im eigenen Namen für Rechnung des<br />
Treugebers in Höhe des in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrages einen Kommanditanteil an der Emittentin<br />
treuhänderisch – nachfolgend Treuhandbeteiligung genannt –<br />
erwerben und diesen uneigennützig für den Treugeber nach<br />
Maßgabe dieses Treuhandvertrages, des Gesellschaftsvertrages<br />
und der Beitrittserklärung verwalten.<br />
3. Dieser Treuhandvertrag kommt ausschließlich zwischen der<br />
Treuhänderin, der Emittentin und dem jeweiligen Treugeber<br />
zustande. Durch den zulässigen Abschluss gleichlautender<br />
Treuhandverträge mit anderen Treugebern wird kein Gesellschaftsverhältnis<br />
der Treugeber untereinander begründet.<br />
§ 2 Treuhandverwaltung<br />
1. Die Treuhänderin wird die von ihr auszuübenden Rechte und<br />
Pflichten des Treugebers nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages,<br />
des Gesellschaftsvertrages und der Beitrittserklärung<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen und mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />
2. Der Treugeber ist wirtschaftlich an der Emittentin beteiligt, als<br />
ob er unmittelbar Kommanditist geworden wäre.<br />
3. Die den Kommanditisten gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
eingeräumten Kontrollrechte nimmt die Treuhänderin für den<br />
Treugeber wahr, der diese Rechte aber auch durch einen gesetzlich<br />
von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt,<br />
Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder<br />
Steuerberater) ausüben kann.<br />
4. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit.<br />
§ 3 Pflichten der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin hat die Rechte, die ihr auf Grund der Treuhandbeteiligung<br />
nach außen hin zustehen, insbesondere das<br />
Stimmrecht, gemäß den Weisungen des Treugebers auszuüben,<br />
sofern diese nicht im Widerspruch zu den Gesetzen oder den<br />
Regelungen dieses Treuhandvertrages oder des Gesellschaftsvertrages<br />
stehen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treugeber<br />
anzuhören, ehe sie Handlungen vornimmt, die rechtlich oder<br />
wirtschaftlich für die Treuhandbeteiligung oder den Treugeber<br />
von besonderer Bedeutung sind.<br />
2. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung der<br />
Emittentin den Treugeber über alle wesentlichen Angelegenheiten<br />
der Emittentin unterrichtet zu halten und alle Unterlagen,<br />
Erläuterungen und Auskünfte über die Emittentin und die Treuhandbeteiligung<br />
unverzüglich an ihn weiterzuleiten, soweit dem<br />
gesetzliche oder vertragliche Pflichten gegenüber der Emittentin<br />
oder den Mitgesellschaftern nicht entgegenstehen. Die hierdurch<br />
entstehenden Kosten (insbesondere Porto, Versand- und<br />
Druckkosten) sind Kosten der Emittentin.<br />
3. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung der<br />
Emittentin sämtliche auf die Treuhandbeteiligung entfallenden<br />
Zahlungen, insbesondere Auszahlungen, Ausschüttungen und<br />
das Abfindungsguthaben, unverzüglich an den Treugeber abzuführen<br />
oder sonst nach dessen Weisung damit zu verfahren.<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt, gegenüber diesen Ansprüchen<br />
des Treugebers mit fälligen Ansprüchen gegen den Treugeber,<br />
einschließlich etwaiger Verzugszinsforderungen, aufzurechnen.<br />
4. Die Treuhänderin verpflichtet sich, die Mitwirkungshandlungen,<br />
die ihr nach dem mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />
abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
obliegen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu erbringen.
Vertragswerk | Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
5. Die Treuhänderin hat die Treuhandbeteiligung getrennt von ihrem<br />
sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten. Der getrennten<br />
Verwaltung ist Genüge getan, wenn sich der Kapitalstand<br />
sämtlicher Treuhandbeteiligungen aus dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />
ergibt.<br />
6. Die Treuhänderin ist berechtigt, die gesamte Kommunikation<br />
mit dem jeweiligen Treugeber (insbesondere auch Einladungen<br />
zu Gesellschafterversammlungen bzw. Umlaufbeschlüssen<br />
sowie Übersendung von schriftlichen Mitteilungen und Niederschriften<br />
gemäß § 8 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages) per<br />
E-Mail abzuwickeln, wenn sich der jeweilige Treugeber hiermit<br />
einverstanden erklärt. In diesem Fall wird das Erfordernis der<br />
schriftlichen Übersendung nach diesem Vertrag oder dem<br />
Gesellschaftsvertrag durch die Versendung per E-Mail ersetzt.<br />
§ 4 Pflichten des Treugebers<br />
1. Der Treugeber hat Geldmittel in Höhe der Treuhandbeteiligung<br />
und des darauf entfallenden Agios auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Konto der Emittentin zu dem dort genannten Fälligkeitstermin<br />
zur Verfügung zu stellen. Rückständige Zahlungen<br />
können mit 1 % monatlich zu Lasten des Treugebers verzinst<br />
werden. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Einlageverpflichtung<br />
und die Verpflichtung zur Leistung des Agios an die Emittentin<br />
dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche gegenüber<br />
dem Treugeber mit befreiender Wirkung an Erfüllungs statt an<br />
die Emittentin abtritt. Die Treuhänderin selbst ist zur Einzahlung<br />
an die Emittentin nur verpflichtet, wenn und soweit sie ihrerseits<br />
Zahlungen vom Treugeber auf die Treuhandbeteiligung und das<br />
Agio erhalten hat.<br />
2. Sofern der Treugeber Geldmittel in Höhe der Treuhandbeteiligung<br />
zuzüglich des darauf entfallenden Agios trotz schriftlicher<br />
Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise<br />
nicht rechtzeitig erbringt, gilt § 21 des Gesellschaftsvertrages<br />
im Verhältnis des Treugebers zur Treuhänderin entsprechend.<br />
3. Der Treugeber und seine Rechtsnachfolger stellen die Treuhänderin<br />
von allen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten frei, die für<br />
diese bei pflichtgemäßer Erfüllung des Treuhandvertrages aus<br />
dem Halten der Treuhandbeteiligung entstehen bzw. erstattet<br />
der Treuhänderin auf erstes Anfordern den Gegenwert, soweit<br />
diese bereits Leistungen erbracht hat.<br />
4. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin sämtliche Änderungen<br />
bezüglich seiner Bestandsdaten (Name, Bankverbindung,<br />
Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen. Eine Beteiligung<br />
als Treugeber an der Emittentin setzt gemäß § 3 Ziffer 7<br />
des Gesellschaftsvertrages voraus, dass der jeweilige Treugeber<br />
ausschließlich in Deutschland bzw. Österreich ansässig und<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Treugeber ist<br />
verpflichtet, der Treuhänderin jede nach seinem Beitritt eintretende<br />
Änderung seiner Anschrift, seiner steuerlichen Ansässigkeit<br />
sowie eine Beendigung seiner unbeschränkten Steuerpflicht, eine<br />
Begründung einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland<br />
oder in Österreich oder eine Begründung einer steuerlichen<br />
Doppelansässigkeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber<br />
hinaus ist der Treugeber während der Dauer seiner Beteiligung<br />
an der Emittentin einmal in jedem Kalenderjahr verpflichtet,<br />
der Emittentin durch Bestätigung des deutschen bzw. österreichischen<br />
Wohnsitzfinanzamtes auf von den Singaporianischen<br />
Steuerbehörden amtlich vorgeschriebenem aktuellen Vordruck<br />
nachzuweisen, dass er in Deutschland oder in Österreich steuerlich<br />
ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.<br />
Der Nachweis ist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs auf<br />
Kosten des Treugebers zu Händen der Treuhänderin bis spätestens<br />
31. Januar des jeweils nachfolgenden Kalenderjahres eingehend<br />
bei der Treuhänderin zu erbringen. Kommt der Treugeber seinen<br />
vorstehenden Verpflichtungen verspätet oder unvollständig oder<br />
gar nicht nach, ist er verpflichtet, der Emittentin bzw. Treuhänderin<br />
etwaige hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere in<br />
Form dadurch entstehender Quellensteuereinbehalte, auf erstes<br />
Anfordern zu erstatten.<br />
§ 5 Gesellschafterversammlung der Emittentin<br />
1. Die Treuhänderin erteilt hiermit dem Treugeber Vollmacht, sie<br />
in der Gesellschafterversammlung der Emittentin bezüglich der<br />
Treuhandbeteiligung zu vertreten und das Stimmrecht diesbezüglich<br />
auszuüben. Soweit der Treugeber von dieser Vollmacht<br />
Gebrauch macht, ist die Treuhänderin von der Stimmabgabe<br />
ausgeschlossen. Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der<br />
Beendigung dieses Vertrages widerrufen werden. Der Treugeber<br />
kann seinerseits unter Beachtung von § 8 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin andere bevollmächtigen.<br />
2. Die Treuhänderin hat dem Treugeber vor der Gesellschafterversammlung<br />
der Emittentin Gelegenheit zu geben, ihr Weisungen<br />
hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Für den<br />
Fall, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Treuhandvertrages<br />
bereits zu einer Gesellschafterversammlung der Emittentin<br />
geladen oder zu einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />
bei der Emittentin aufgefordert wurde, hat die Treuhänderin den<br />
Treugeber hiervon unverzüglich zu informieren. Die Treuhänderin<br />
kann dem Treugeber Abstimmungsvorschläge unterbreiten.<br />
3. Derartige Weisungen an die Treuhänderin werden schriftlich<br />
erteilt. Soweit eine Weisung von dem Treugeber erteilt wurde, ist<br />
die Treuhänderin verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, es<br />
sei denn, die Befolgung der Weisung würde zu einer Verletzung<br />
der gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen<br />
der Treuhänderin führen. Geht der Treuhänderin keine<br />
ausdrückliche Weisung des Treugebers zu, ist sie verpflichtet,<br />
sich bei der Beschlussfassung mit den jeweiligen Stimmen des<br />
Treugebers der Stimme zu enthalten.<br />
4. Dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin entsprechend wird die<br />
Treuhänderin unterschiedlich nach zustimmenden, ablehnenden<br />
und sich enthaltenden Weisungen des Treugebers abstimmen.<br />
5. Soweit Weisungen von dem Treugeber ausnahmsweise nicht<br />
rechtzeitig eingeholt werden können, weil bei der Emittentin<br />
Beschlüsse anstehen, die keinen Aufschub dulden, ist die<br />
Treuhänderin berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen selbständig<br />
zu entscheiden und abzustimmen. Sie hat dabei die<br />
127
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
128<br />
berechtigten Interessen des Treugebers sowie die sich aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechte und Verpflichtungen<br />
zu beachten und gegebenenfalls gegeneinander abzuwägen.<br />
In Fällen, in denen die Treuhänderin nicht mehr rechtzeitig<br />
Weisungen einholen konnte, hat sie den Treugeber über ihre<br />
Entscheidungen und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.<br />
6. Eine Entscheidung und Abstimmung der Treuhänderin nach eigenem<br />
Ermessen gemäß Ziffer 5 wegen besonderer Eilbedürftigkeit<br />
ist bei folgenden Beschlussgegenständen ausgeschlossen:<br />
a) Erwerb von einem anderen als dem in der Investitionsrechnung<br />
(Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) vorgesehenen<br />
Flugzeug;<br />
b) jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />
auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals<br />
mit Ausnahme der Erhöhung gemäß § 3 Ziffer 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages sowie der Herabsetzung gemäß § 21<br />
Ziffer 1 und Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages;<br />
c) Beschluss über die Auflösung der Emittentin oder die Veräußerung<br />
des von der Emittentin erworbenen Flugzeugs;<br />
d) Austausch der geschäftsführenden Kommanditistin unter<br />
den Voraussetzungen des § 21 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages;<br />
e) Austausch der Komplementärin unter den Voraussetzungen<br />
des § 21 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />
§ 6 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, von der Treuhänderin<br />
unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Gebühren<br />
die Übertragung der der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />
Kommanditeinlage auf sich zu verlangen.<br />
2. Für den Fall der Übertragung der der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />
Kommanditeinlage auf den Treugeber (vgl. § 8)<br />
nimmt die Treuhänderin die Rechte des bisherigen Treugebers<br />
bis zur Beendigung des Treuhandvertrages gemäß § 10 als Verwaltungstreuhänderin<br />
im Namen des Treugebers wahr. Soweit<br />
sich aus der unmittelbaren Beteiligung des Treugebers nicht<br />
zwingend etwas anderes ergibt, gelten die Rechte und Pflichten<br />
dieses Treuhandvertrages in entsprechender Weise zwischen<br />
der Treuhänderin und dem Treugeber fort. Der Treugeber bevollmächtigt<br />
die Treuhänderin hiermit unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB, ihn in Gesellschafterversammlungen<br />
und bei Gesellschafterbeschlüssen der Emittentin in<br />
entsprechender Anwendung von § 5 dieses Treuhandvertrages<br />
zu vertreten. Nach der Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
in eine Verwaltungstreuhand ist die Übertragung der Beteiligung<br />
an der Emittentin nach Maßgabe der Regelungen der §§ 17 und<br />
18 des Gesellschaftsvertrages nur bei gleichzeitiger Übertragung<br />
sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />
im Wege der Vertragsübernahme auf den Erwerber möglich.<br />
§ 7 Rechtsgeschäftliche Übertragung<br />
1. Die Treuhänderin bevollmächtigt den Treugeber, die Treuhandbeteiligung<br />
nach Maßgabe der Regelungen der §§ 17 und 18<br />
des Gesellschaftsvertrages im Wege der Vertragsübernahme<br />
zu übertragen und alle insoweit erforderlichen Erklärungen im<br />
Namen der Treuhänderin abzugeben. Diese Vollmacht soll auch<br />
für eine Nachfolgerin der Treuhänderin Geltung haben. Satz 1<br />
und Satz 2 gelten entsprechend, sofern sämtliche Rechte und<br />
Pflichten aus diesem Treuhandvertrag von einem nach Umwandlung<br />
des Treuhandverhältnisses gemäß § 6 unmittelbar an der<br />
Emittentin beteiligten Treugeber auf einen Dritten übertragen<br />
werden sollen.<br />
2. Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der Kündigung dieses<br />
Vertrages widerrufen werden.<br />
3. Übertragungen können nur zum Ende eines Kalendermonats<br />
erfolgen. Die zu übertragenden Anteile und die im Fall von<br />
Teilübertragungen verbleibenden Anteile sollen mindestens<br />
15.000 US-Dollar betragen und ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />
sein.<br />
§ 8 Übertragung bei Umwandlung des Treuhand<br />
verhältnisses und Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Unter der aufschiebenden Bedingung der Stellung eines Verlangens<br />
gemäß § 6 Ziffer 1 oder der Beendigung des Treuhandvertrages<br />
gemäß § 10 und der Eintragung des jeweiligen Treugebers<br />
in das Handelsregister der Emittentin tritt die Treuhänderin<br />
bereits hiermit die der Treuhandbeteiligung entsprechende<br />
Kommanditeinlage an den Treugeber ab, der die Abtretung<br />
annimmt. Im Fall der Stellung eines Verlangens gemäß § 6 Ziffer<br />
1 ist die Wirksamkeit der Übertragung ferner davon abhängig,<br />
dass der Treugeber der Treuhänderin auf eigene Kosten eine<br />
unwiderrufliche und über den Tod hinaus wirksame notariell<br />
beglaubigte Vollmacht erteilt hat, mit der alle die Emittentin<br />
betreffenden Vorgänge zum Handelsregister angemeldet werden<br />
können.<br />
2. Die Treuhänderin wird der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Emittentin auf eigene Kosten eine unwiderrufliche<br />
und notariell beglaubigte Vollmacht erteilen, mit der alle die<br />
Treuhandbeteiligung betreffenden Vorgänge, insbesondere die<br />
Übertragung auf den Treugeber, zum Handelsregister angemeldet<br />
werden können.<br />
§ 9 Tod eines Treugebers<br />
1. Bei Tod eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit dessen<br />
Erben oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen<br />
Begünstigten – nachfolgend einheitlich auch Erben genannt –<br />
fortgesetzt. Im Hinblick auf den Nachweis der Erbenstellung<br />
gilt § 20 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend.<br />
Für die Übertragung der Treuhandbeteiligung von Erben auf<br />
Vermächtnisnehmer bedarf es nicht der vorherigen Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin gemäß § 7 Ziffer 1<br />
Satz 1 dieses Treuhandvertrages i.V.m. § 17 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.
Vertragswerk | Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
2. Sind mehrere Erben vorhanden (nachfolgend Erbengruppe<br />
genannt), so können sie ihre Rechte als Treugeber bis zur Auseinandersetzung<br />
der Erbengruppe nur einheitlich durch einen<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Gleiches gilt im Anschluss<br />
an eine Auseinandersetzung für Treuhandbeteiligungen<br />
von Mitgliedern der Erbengruppe, die nicht mindestens einen<br />
Nennwert in Höhe der Mindesteinlage gemäß § 3 Ziffer 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages haben. Geringere Anteile, die einen<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten entbehrlich machen, sind mit<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin<br />
zulässig. Ein Anspruch der Mitglieder der Erbengruppe auf<br />
Herabsetzung des Mindestanteils besteht nicht. Der gemeinsame<br />
Bevollmächtigte ist an die Weisungen der Erben gebunden und<br />
kann von der Treuhänderin eine gespaltene Stimmabgabe im<br />
Sinne des § 9 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages verlangen.<br />
Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe, ein Mitvermächtnisnehmer,<br />
ein Kommanditist der Emittentin, ein anderer<br />
Treugeber oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtete Person der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />
(Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer<br />
oder Steuerberater) sein. Die verbleibenden Treugeber können<br />
mehrheitlich den Bevollmächtigten aus wichtigem Grunde ablehnen.<br />
Bis zur Benennung des gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
durch alle Erben in schriftlicher Form gegenüber der Treuhänderin<br />
ruhen die Weisungs- und Stimmrechte aus den §§ 3, 5 und 6<br />
dieses Treuhandvertrages.<br />
3. Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Rechte der Erben durch<br />
einen Testamentsvollstrecker gilt § 20 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend.<br />
§ 10 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Eine Kündigung dieses Treuhandvertrages durch den Treugeber ist<br />
nur zulässig, wenn die Kündigung der Emittentin durch die Treuhänderin<br />
nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
oder des Gesetzes möglich ist. Die Kündigung des Treugebers<br />
gegenüber der Treuhänderin hat schriftlich zu erfolgen und<br />
muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf der<br />
Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages (§ 19 Ziffer 1) zugehen.<br />
Im Fall einer ordnungsgemäßen Kündigung des Treugebers<br />
ist die Treuhänderin verpflichtet, die treuhänderisch gehaltene<br />
Kommanditbeteiligung unverzüglich in entsprechendem Umfang<br />
zu kündigen.<br />
3. Die Treuhänderin kann den Treuhandvertrag mit einer Frist<br />
von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch<br />
eingeschriebenen Brief kündigen. Eine Kündigung kann jedoch<br />
frühestens zum 31. Dezember 2026 ausgesprochen werden.<br />
4. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor,<br />
wenn die Treuhänderin mit der der Treuhandbeteiligung entsprechenden<br />
Kommanditeinlage aus der Emittentin ausscheidet. Die<br />
Kündigungs- und Ausschlussgründe gemäß § 19 Ziffer 1 und<br />
Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend<br />
für den Treugeber mit der Maßgabe, dass – soweit es für die<br />
Kündigungs- oder Ausschlussgründe auf die Person ankommt<br />
– die Kündigungs- oder Ausschlussgründe in der Person des<br />
Treugebers vorliegen müssen.<br />
5. Der Treuhandvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, wenn in die der Treuhandbeteiligung entsprechende<br />
Kommanditeinlage bei der Treuhänderin vollstreckt wird oder<br />
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der<br />
Treuhänderin beantragt wird.<br />
6. Bei Beendigung des Treuhandvertrages gelten die Vorschriften des<br />
Treuhandvertrages – soweit gesetzlich zulässig – zwischen der<br />
Treuhänderin und dem Treugeber fort, bis das Treuhandverhältnis<br />
bzw. die Verwaltungstreuhand vollständig abgewickelt ist.<br />
§ 11 Vergütung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält ab dem Jahr 2011 von der Emittentin<br />
für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung von 0,3 %<br />
p. a. des für die Emittentin zum 31. Dezember eines jeden Jahres<br />
verwalteten Kommanditkapitals, im Jahr 2011 zeitanteilig<br />
ab Übernahme des Flugzeuges. Die Vergütung versteht sich<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist jeweils zum 30. Dezember eines jeden Jahres fällig. Angemessene<br />
Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Vergütung<br />
sind jeweils zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres<br />
fällig. Übersteigen die gewährten Abschlagszahlungen den<br />
Vergütungsanspruch der Treuhänderin, ist die Treuhänderin zur<br />
Rückzahlung des Differenzbetrages verpflichtet. Die Vergütung<br />
wird jährlich, erstmals ab dem Jahr 2012 um 2 % p. a. erhöht.<br />
2. Für die Einrichtung der Treuhand erhält die Treuhänderin von<br />
der Emittentin eine Vergütung in Höhe von 72.000 US-Dollar<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des vermittelten Kommanditkapitals<br />
verdient und ist zur Zahlung fällig, sobald es die<br />
Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, spätestens zum Ablauf der<br />
Platzierungsfrist gemäß § 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
3. Bei Beginn der Liquidation der Emittentin erhält die Treuhänderin<br />
zum Ausgleich des mit der Liquidation verbundenen Mehraufwandes<br />
neben der Vergütung gemäß Ziffer 1 eine pauschale<br />
Vergütung in Höhe von 360.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
§ 12 Haftung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Inhalt des<br />
Verkaufsprospektes, die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und die<br />
steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung. Die Treuhänderin<br />
haftet insbesondere nicht für die Werthaltigkeit der Beteiligung<br />
oder deren Ertragsfähigkeit.<br />
2. Ansonsten haften die Treuhänderin und ihre Organe, auch für<br />
ein vor Vertragsschluss liegendes Verhalten, lediglich, soweit<br />
ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden<br />
kann oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)<br />
vorliegt. Vertragspflichten sind Kardinalpflichten,<br />
129
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
130<br />
wenn es sich entweder um wesentliche und konkret beschriebene<br />
Pflichten handelt, deren Verletzung die Erreichung des<br />
Vertragszwecks gefährdet oder wenn es um Vertragspflichten<br />
geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des<br />
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung<br />
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.<br />
Bei grober Fahrlässigkeit und der fahrlässigen Verletzung von<br />
Kardinalpflichten ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren<br />
Schaden. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht,<br />
sofern die Treuhänderin oder ihre Organe auf Grund gesetzlicher<br />
Bestimmungen zwingend haften, d.h. z.B. bei der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit.<br />
§ 13 Verjährung<br />
1. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin und<br />
ihre Organe verjähren, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen<br />
gelten, innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung der<br />
haftungsbegründenden Tatsachen und sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Hinsichtlich<br />
der Haftung für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit dem<br />
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und<br />
der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen<br />
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />
Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />
2. Ansprüche gegen den Treugeber aus Anlass des Abschlusses<br />
und der Durchführung dieses Treuhandvertrages verjähren in<br />
fünf Jahren. Die Verjährung beginnt, je nachdem welches Ereignis<br />
zuerst eintritt, entweder mit der Auflösung der Emittentin oder<br />
mit der Beendigung des Treuhandvertrages.<br />
§ 14 Datenschutz<br />
1. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen<br />
Daten über eine EDV-Anlage durch die Treuhänderin und die<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG zum Zweck der Verwaltung und Betreuung seiner<br />
Beteiligungen, zum Zweck der Abrechnung gegenüber seinem<br />
Vertriebspartner und dessen Information sowie zum Zweck der<br />
Werbung mit anderen Produkten der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG gespeichert,<br />
verarbeitet und genutzt werden. Der Treugeber hat gegen die<br />
Verwendung seiner Daten für Werbezwecke ein jederzeitiges<br />
und kostenloses Widerspruchsrecht. Die Inanspruchnahme des<br />
Widerspruchrechts ist mit keinen Nachteilen verbunden. Die<br />
verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
ergibt sich aus der Beitrittserklärung.<br />
2. Die Treuhänderin wird Tatsache und Inhalt der Treuhandschaft<br />
sowie persönliche Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen<br />
verwalten und vertraulich behandeln.<br />
§ 15 Schlichtungsvereinbarung<br />
Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem damit begründeten<br />
Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> e.V. anzurufen und gegen die Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten. Zulässigkeit und Durchführung<br />
des Schlichtungsverfahrens richten sich nach den geltenden<br />
Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> e.V. Gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus<br />
diesem Treuhandvertrag im Wege der Vertragsübernahme<br />
auf einen neuen Treugeber über, gelten die Regelungen dieser<br />
Schlichtungsvereinbarung auch für den neuen Treugeber. Ein<br />
ausscheidender Treugeber soll den neuen Treugeber auf das<br />
Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />
§ 16 Schlussbestimmungen<br />
1. Die Beitrittserklärung des Treugebers und der Gesellschaftsvertrag<br />
der Emittentin in ihrer jeweiligen Fassung sind Bestandteil<br />
dieses Treuhandvertrages. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
gelten sinngemäß für das aus dem Treuhandvertrag<br />
resultierende Treuhandverhältnis, soweit in diesem Vertrag<br />
nichts anderes bestimmt ist.<br />
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages - auch eine Änderung dieser<br />
Klausel, nicht jedoch der Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />
- bedürfen der Schriftform.<br />
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus<br />
diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.<br />
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in<br />
ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam,<br />
nichtig oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder<br />
Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder<br />
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />
soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am<br />
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben<br />
oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,<br />
falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit,<br />
Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem<br />
darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder<br />
Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />
rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />
Hamburg, 30. Juni 2011<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />
Assets GmbH, diese wiederum als geschäftsführende Kommanditistin<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
gez. Frank Ahrens, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
Der Treugeber tritt diesem Vertrag durch die Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung und Annahme durch die Treuhänderin bei.
Vertragswerk | Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
PRÄAMBEL<br />
zwischen der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
- nachfolgend Emittentin genannt -,<br />
der<br />
Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />
- nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin genannt -<br />
und der<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />
Kapitalanleger können sich an der Emittentin als Treugeber über<br />
die Treuhänderin beteiligen. Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger<br />
und der Anfangskommanditisten bestehende Kommanditkapital<br />
der Emittentin beträgt dabei bis zu 87.705.200 US-<br />
Dollar. Gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Emittentin (nachfolgend Gesellschaftsvertrag genannt) kann das<br />
Emissionskapital um bis zu 300.000 US-Dollar erhöht werden.<br />
Zusätzlich zu den gesellschaftsrechtlichen Einlagen ist von den<br />
Kommanditisten ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten.<br />
Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Beitrittsunterlagen<br />
(Gesellschaftsvertrag der Emittentin vom 30. Juni 2011, Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag der Emittentin und der Treuhänderin<br />
vom 30. Juni 2011, Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt der<br />
Emittentin) ist die gesellschaftsrechtliche Einlage der Treugeber<br />
einschließlich des Agios auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
der Emittentin bei der Donner & Reuschel AG, BLZ 200 303 00,<br />
Kto.-Nr. 333404004, wie folgt zu zahlen:<br />
100 % + 5 % Agio nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung<br />
durch die Treuhänderin.<br />
Das Emissionskapital dient zum Teil der Finanzierung des Erwerbs<br />
des Flugzeugs gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages. Daneben<br />
werden Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der<br />
Emittentin bezahlt. Der Zweck der entsprechenden Zahlungen<br />
ist im Verkaufsprospekt sowie in der dem Gesellschaftsvertrag<br />
als Anlage I beigefügten Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
(nachfolgend Investitionsrechnung genannt).<br />
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:<br />
§ 1 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />
1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />
ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle so<br />
auszugestalten, dass die Emittentin nur zusammen mit der<br />
Mittelverwendungskontrolleurin und der Treuhänderin zeichnungs-<br />
und damit verfügungsbefugt ist. Der kontoführenden<br />
Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen dieser Regelung sowie<br />
Änderungen hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung der<br />
schriftlichen Zustimmung der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
und der Treuhänderin bedürfen.<br />
2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie<br />
dieser Vereinbarung erhält, hat die Anzeige gemäß vorstehender<br />
Ziffer 1 zu bestätigen. Sie ist anzuweisen, eine Zweitschrift der<br />
Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos unverzüglich der<br />
Treuhänderin zu übersenden.<br />
§ 2 Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen Weiterleitung<br />
des Emissionskapitals<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird eine bestimmungsgemäße<br />
Weiterleitung des Emissionskapitals und des Agios erst<br />
vornehmen, wenn die Finanzierung der Emittentin wie folgt<br />
nachgewiesen ist:<br />
a) Nachweis, dass das Kommanditkapital der Anfangskommanditisten<br />
der Emittentin in Höhe von 5.200 US-Dollar<br />
eingezahlt bzw. verbindlich zugesagt ist;<br />
b) Schriftliche Erklärung der Treuhänderin gegenüber der<br />
Emittentin über die Erhöhung ihrer Kommanditeinlage um<br />
87.700.000 US-Dollar bzw. eines gemäß § 3 Ziffer 3 Satz<br />
4 des Gesellschaftsvertrages erhöhten Betrages; soweit<br />
lediglich ein geringerer Erhöhungsbetrag als 87.700.000<br />
US-Dollar übernommen wurde, ist eine Fremdfinanzierung<br />
mindestens in Höhe des Differenzbetrages vorzulegen;<br />
c) Vorliegen des Kaufvertrages über den Erwerb des Flugzeugs<br />
gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Weiter müssen der Mittelverwendungskontrolleurin vor Weiterleitung<br />
des Emissionskapitals alle Verträge und Honorarvereinbarungen<br />
vorgelegt werden, auf denen die in der Investitionsrechnung<br />
der Emittentin jeweils genannten Investitionen bzw. die jeweiligen<br />
Zahlungen basieren. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist jedoch<br />
berechtigt, Aufwendungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG für die Emittentin<br />
durch Zahlung an die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG auszugleichen, auch wenn<br />
die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 lit. b) oder lit. c) noch nicht<br />
nachgewiesen sind. Satz 2 gilt für Zahlungsansprüche der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> AG auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
– Projektierung, Eigenkapitalvermittlung, Marketing – und für<br />
Zahlungsansprüche der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH auf Grund des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie für Zahlungsansprüche<br />
Dritter, sofern diese im Rahmen der Investitionsrechnung<br />
berücksichtigt wurden, entsprechend. Die Berechtigung zur<br />
Freigabe umfasst auch die auf die jeweiligen Zahlungsansprüche<br />
entfallende Umsatzsteuer, auch wenn diese nicht in der Investitionsrechnung<br />
enthalten ist.<br />
3. Für den Fall, dass einzelne in der Investitionsrechnung der<br />
Emittentin aufgeführte Kosten, die grundsätzlich der Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegen, direkt von der Emittentin<br />
beglichen wurden, ist der Mittelverwendungskontrolleurin die<br />
Zahlung nachzuweisen.<br />
131
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
132<br />
4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in die Investitionsrechnung<br />
der Emittentin unter Mittelverwendung (Investition)<br />
festgelegten Positionen - soweit Festpreise bzw. feste<br />
Vergütungen vereinbart wurden - nicht zulässig. Abweichungen,<br />
die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als<br />
gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu<br />
den vertraglichen Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber<br />
hinaus Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen<br />
wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />
§ 3 Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung<br />
der einzelnen Zahlungen mit den Angaben des Verkaufsprospektes,<br />
der Investitionsrechnung in der Anlage I des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin und den entsprechenden Verträgen<br />
und Honorarvereinbarungen. Sie ist zur Weiterleitung<br />
des Emissionskapitals nur berechtigt und verpflichtet, wenn<br />
die Zahlungen an die dort vorgesehenen Empfänger (sofern<br />
genannt) in der dort genannten Höhe gehen oder die Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />
abgelöst wird und darüber hinaus<br />
die in § 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
2. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist<br />
mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung in der Anlage I<br />
des Gesellschaftsvertrages der Emittentin genannten Zahlungen<br />
und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf<br />
dem Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge<br />
an die Emittentin abgeschlossen.<br />
§ 4 Vergütung<br />
Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit<br />
ein Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit<br />
ein einmaliges Honorar in Höhe von 0,05 % des zum Ende der<br />
Platzierungsfrist gemäß § 3 Ziffer 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
gezeichneten Emissionskapitales, voraussichtlich also<br />
von 43.853 US-Dollar, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Das Honorar ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des<br />
vermittelten Emissionskapitals verdient und zur Zahlung fällig,<br />
sobald es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, spätestens<br />
am 31. Dezember 2011.<br />
§ 5 Vertragsänderung und Kündigung<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.<br />
§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn<br />
aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder<br />
undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />
später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll<br />
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt<br />
werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die,<br />
soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck<br />
des Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten.<br />
Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung<br />
auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist<br />
oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />
rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />
Hamburg, 30. Juni 2011<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Geschäftsführer der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Special<br />
Assets GmbH, diese wiederum als geschäftsführende Kommanditistin<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
gez. Thomas Mangels, Geschäftsführer<br />
gez. Thomas Krone, Geschäftsführer<br />
Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />
gez. Frank Ahrens<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH
Vertragswerk | Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Glossar<br />
Agio<br />
Aufgeld, Aufschlag auf den nominellen Ausgabepreis eines<br />
Kommanditanteiles.<br />
Auszahlung<br />
Entnahmen aus Liquiditätsüberschüssen, z. T. als Kapitalrückzahlung,<br />
die anteilig auf die Anleger verteilt werden.<br />
Abschreibung<br />
Nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften<br />
ermittelter Wertverlust eines Vermögensgegenstandes, der<br />
als Aufwendung zu einer Minderung des Jahresergebnisses<br />
führt steuerlich: Absetzung für Abnutzung – “AfA“).<br />
Beirat<br />
Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt und<br />
mehrheitlich von ihnen gewählt wird. Unterstützt und berät<br />
die <strong>Fonds</strong>geschäftsführung.<br />
Betriebsergebnis<br />
Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen einzahlungswirksamen<br />
Erträgen (Zugang liquider Mittel) und auszahlungswirksamen<br />
Aufwendungen (Abgang liquider Mittel) innerhalb<br />
eines Geschäftsjahres.<br />
Cashflow<br />
Finanzmittelüberschuss eines Geschäftsjahres. Differenz<br />
zwischen einzahlungswirksamen Erträgen (Zugang liquider<br />
Mittel) und auszahlungswirksamen Aufwendungen (Abgang<br />
liquider Mittel) innerhalb eines Geschäftsjahres. Wird für<br />
Investitionsausgaben, zur Tilgung des Hypothekendarlehens<br />
und zur Gewinnausschüttung verwendet.<br />
EASA<br />
Engl.: European Aviation Safety Agency, “Europäische Agentur<br />
für Flugsicherheit“. Luftfahrtbehörde der Europäischen<br />
Union, die sich um die Förderung gemeinsamer Sicherheitsund<br />
Umwelt standards in der europäischen Luftfahrt kümmert.<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
Eine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts.<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden als Überschuss<br />
der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.<br />
FAA<br />
Engl.: Federal Aviation Administration, Luftfahrtbehörde der<br />
Vereinigten Staaten von Amerika, die sich um die Flug sicherheit<br />
im US-amerikanischen Luftraum kümmert.<br />
Flagg Carrier<br />
Fluggesellschaft, die in einem Land registriert ist und auf Grund<br />
der Registrierung bestimmte Rechte oder Privilegien hat, insbesondere<br />
im internationalen Flugverkehr dieses Landes. Oft<br />
handelt es sich um staatseigene Gesellschaften, es können<br />
aber auch private Gesellschaften gemeint sein, die von staatlicher<br />
Seite mit entsprechenden Rechten ausgestattet sind.<br />
Full-/Half-life-Condition<br />
Full-life-Condition entspricht in der Luftfahrt dem Zustand<br />
eines Flugzeuges direkt nach der Instandsetzung, in dem für<br />
alle Teile die erforderlichen Zertifikate in ihrer vollen Gültigkeitsdauer<br />
vorliegen. Half-life-Condition bezeichnet den Zustand<br />
des Flugzeuges nach Ablauf von 50 % der zertifizierten<br />
Betriebsstunden.<br />
Gewinnzuweisung<br />
Anteil des Anlegers am handelsrechtlichen und steuerrechtlichen<br />
Gewinn der Gesellschaft, der ihm nach der gesellschaftsvertraglich<br />
vereinbarten Verteilungsabrede zusteht<br />
(prozentualer Gewinnanteil, meistens in Höhe seines Anteils<br />
am Kommanditkapital).<br />
GmbH & Co. KG<br />
Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB)<br />
geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt<br />
haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich<br />
haftender Gesellschafter/phG) ist im Gegensatz zur reinen<br />
KG keine natürliche Person, sondern eine juristische Person<br />
(GmbH), die nur mit ihrem Stammkapital haftet. Übliche<br />
Rechtsform bei geschlossenen <strong>Fonds</strong>. Siehe auch Kommanditgesellschaft.<br />
Hafteinlage<br />
Der Betrag, mit dem ein Kommanditist im Handelsregister<br />
eingetragen ist und auf den die Haftung dieses Kommanditisten<br />
nach Handelsregistereintrag gegenüber Gläubigern der<br />
Kommanditgesellschaft begrenzt ist.<br />
Handelsregister<br />
Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Registriert<br />
werden Kaufleute, die einen Gewerbebetrieb unterhalten.<br />
Im Handelsregister Abteilung A (HRA) werden Einzelkaufleute<br />
und Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft/<br />
KG oder GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaft/oHG)<br />
eingetragen, im Handelsregister Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften<br />
(z. B. GmbH, AG).<br />
133
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
134<br />
IATA<br />
Engl., “International Air Transport Association”. Internationaler<br />
Branchenverband der Luftfahrtindustrie, der rund 230<br />
Fluggesellschaften aus 118 Ländern vertritt. Gegründet 1945<br />
in Havanna, Kuba.<br />
ICAO<br />
Engl., “International Civil Aviation Organization”. Internationale<br />
Zivilluftfahrtorganisation, die unter dem Dach der Vereinten<br />
Nationen internationale Standards für den zivilen Luftverkehr<br />
erarbeitet.<br />
Kapitaleinlage<br />
Die Kapitaleinlage ist der Betrag, mit dem sich der Anleger<br />
an den Emittentinnen beteiligt.<br />
Kommanditgesellschaft (KG)<br />
Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehreren<br />
Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern der<br />
Gesellschaft auf den Betrag der von ihnen übernommenen<br />
Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten). Bei dem<br />
oder den anderen Gesellschafter/n findet eine Beschränkung<br />
der Haftung dagegen nicht statt (persönlich haftender Gesellschafter).<br />
Vorschriften über die Kommanditgesellschaft sind<br />
in den §§ 161 bis 177 a HGB geregelt.<br />
Kommanditist<br />
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem die<br />
Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den<br />
Betrag der von ihm übernommenen Vermögenseinlage beschränkt<br />
ist.<br />
Kommanditkapital<br />
Kapital, das die Kommanditisten insgesamt aufbringen.<br />
Entspricht – ausgenommen Einlagen der Gründungskommanditisten<br />
– dem Emissionskapital. Neben dem gegebenenfalls in<br />
Anspruch genommenen Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher<br />
Teil des Gesamtkapitals einer Kommandit gesellschaft.<br />
Komplementär<br />
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />
RPK<br />
Engl.: Revenue Passenger Kilometres, Anzahl der (zahlenden)<br />
Passagiere multipliziert mit der Anzahl der geflogenen Kilometer.<br />
Einheit, in der beispielsweise das Luftverkehrs aufkommen<br />
im Passagierverkehr angegeben wird.<br />
Stille Reserve<br />
Differenz zwischen Buch- und Verkehrswert eines Wirtschaftsgutes,<br />
die – anders als Rückstellungen oder offene Rücklagen<br />
– in der Bilanz eines Unternehmens nicht ausgewiesen wird.<br />
Entsteht durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen.<br />
Treugeber<br />
Eine Person, die Eigentum an Sachen du/oder Rechten auf<br />
einen Treuhänder überträgt, so dass diesem die volle Rechtsstellung<br />
eines Eigentümers verliehen wird. Wirtschaftlicher<br />
Eigentümer bleibt in der Regel der Treugeber.<br />
Treuhänder<br />
Eine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum<br />
in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet.<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig im<br />
Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber<br />
(Anleger) tätig ist.<br />
Twin-Aisle Aircraft<br />
Engl., “Zwei-Gang-Flugzeug”, siehe “Widebody”.<br />
Widebody<br />
Engl., “Breitrumpf”, auch “Twin-Aisle Aircraft”. Bezeichnung<br />
für Flugzeuge, die einen Rumpf mit vergleichsweise großem<br />
Durchmesser haben. Widebodys haben bei Standard-<br />
Kabinenausrüstung zwei Gänge zwischen den Sitzreihen, im<br />
Unterschied zu Single-Aisle- oder Narrowbody- Flugzeugen, die<br />
einen Gang in Längsrichtung zwischen den Sitzreihen haben.<br />
Zweitmarkt<br />
Sekundär-, Secondhandmarkt für Gesellschaftsanteile oder<br />
Kommanditanteile, der abhängig ist von Angebot und Nachfrage.<br />
Ein amtlich zugelassener Markt oder eine Börse existiert<br />
nicht.
Glossar<br />
135<br />
Hinweise zum Copyright des Bildmaterials<br />
Titelcomposing: iStockphoto, Bildarchiv <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
iStockphoto: Seiten 1, 2, 12, 38, 79<br />
Bildarchiv Airbus: Seiten 6, 18-19, 36, 84<br />
Bildarchiv <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong>: Seiten 4, 5, 33, 40, 93
Die börsennotierte <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG ist eines der führenden<br />
Emissionshäuser von Geschlossenen <strong>Fonds</strong> in Deutschland. Das<br />
Unternehmen konzentriert sich auf die Assetklassen Transport,<br />
Immobilien und Erneuerbare Energien. Seit 1995 hat <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
mit seinen etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 100<br />
Beteiligungen mit einem Investitionsvolumen von circa 4,7 Milliarden Euro<br />
realisiert. Die mittlerweile über 52.000 Anleger werden von der <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH betreut. <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ist seit Oktober 2005<br />
im Prime Standard der Frankfurter Börse notiert.<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Amelungstraße 8–10<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon +49 (0)40 32 56 78-0<br />
www.lloydfonds.de
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
LF – 108<br />
Beitrittserklärung<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
– nachfolgend Emittentin genannt –<br />
Ich, der/die Unterzeichnende,<br />
Frau Herr Titel/Name<br />
Vorname<br />
Geburtsort<br />
Postanschrift (Straße, Haus-Nr.)<br />
Land PLZ Ort<br />
Wenn abweichend Meldeanschrift (Straße, Haus-Nr.)<br />
Land PLZ Ort<br />
Telefon<br />
E-Mail-Adresse<br />
Wohnsitz-Finanzamt<br />
Name des Kreditinstituts (für vorgesehene Auszahlungen)<br />
Steuer-ID-Nummer<br />
Kontonummer<br />
IBAN<br />
BLZ<br />
BIC/SWIFT<br />
Stempel<br />
Stempel<br />
Name Vermittler:<br />
Name Vermittler:<br />
................................................................. ..................................................................<br />
Vermittelt durch<br />
Untervermittler<br />
Hinweis: Aus rechtlichen und steuerlichen Gründen wird Ehegatten ein getrennter Beitritt zur Emittentin empfohlen.<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Steuernummer<br />
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)<br />
beauftrage hiermit die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, als Treuhänderin und Verwalterin für mich eine Kommanditbeteiligung an der Emittentin in Höhe von<br />
US-Dollar<br />
Beteiligungsbetrag in Worten<br />
(Der Mindestbeteiligungsbetrag beträgt 15.000 US-Dollar. Höhere Beteiligungsbeträge sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.)<br />
Beruf<br />
zuzüglich 5 % Agio<br />
zu den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages – dem ich hiermit beitrete - zu erwerben und zu verwalten. Ich verzichte insofern auf den Zugang der Erklärung der<br />
Annahme meines Beitritts durch die Treuhänderin.<br />
Der Verkaufsprospekt vom 7. Juli 2011 einschließlich des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie des Gesellschaftsvertrages sind Bestandteil dieser Beitrittserklärung und werden<br />
von mir verbindlich anerkannt.<br />
Den Beteiligungsbetrag zuzüglich 5 % Agio werde ich nach Aufforderung durch die Treuhänderin auf das Konto der Emittentin Nr. 333404004 bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg,<br />
BLZ 200 303 00, wie folgt einzahlen:<br />
100 % + 5 % Agio nach Annahme und Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />
Blatt 1 von 2<br />
Ich wünsche die Überweisung meiner Auszahlungen in US-Dollar Euro (Zutreffendes bitte ankreuzen).<br />
Mir ist bekannt, dass bei einer Auszahlung in Euro der Wechselkurs (US-Dollar/Euro) zum Auszahlungszeitpunkt zu Grunde gelegt wird.<br />
P/<strong>A380</strong> Stand: 4. November 2011<br />
Mir ist ferner bekannt, dass mir im Falle des Einzahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat in Rechnung gestellt werden können. Zudem stimme ich insbesondere<br />
dem Schiedsgerichtsvertrag der Emittentin (Anlage II zum Gesellschaftsvertrag) zu.<br />
Ort, Datum<br />
Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />
Ort, Datum<br />
Datenschutz und Werbewiderspruchsrecht<br />
Unterschrift des Anlegers<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin)<br />
Die in dieser Beitrittserklärung enthaltenen Angaben zu Ihrer Person werden mittels Datenverarbeitungsanlagen gemäß den Regelungen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet<br />
und genutzt. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes (BDSG) sind die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG und die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, beide Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg.<br />
Beide Gesellschaften verarbeiten und nutzen Ihre Daten zu Zwecken der Verwaltung und Betreuung Ihrer Beteiligung, zum Zweck der Abrechnung gegenüber Ihrem Vertriebspartner<br />
und dessen Information sowie – soweit Sie dieser Nutzung zugestimmt haben – zum Zweck der Werbung mit anderen Produkten der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG. Gegen die Verwendung Ihrer<br />
Daten für Werbezwecke steht ihnen ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme des Widerspruchsrechts ist mit keinen<br />
Nachteilen verbunden.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
LF – 108<br />
Beitrittserklärung<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
– nachfolgend Emittentin genannt –<br />
Empfangsquittung<br />
Ich bestätige,<br />
Name, Vorname des Anlegers<br />
Ich bestätige hiermit, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung den Verkaufsprospekt vom 7. Juli 2011 einschließlich des darin abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
und des darin abgedruckten Gesellschaftsvertrages der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG sowie den<br />
Nachtrag Nr. 1 vom , Nachtrag Nr. 2 vom ,<br />
Nachtrag Nr. 3 vom , Nachtrag Nr. 4 vom erhalten zu haben.<br />
(Ausgehändigte Nachträge bitte unbedingt eintragen und überzählige Felder bitte streichen.)<br />
Ort, Datum<br />
1. dass ich vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausreichend Zeit hatte, den Verkaufsprospekt inklusive etwaiger Nachträge, die darin enthaltenen wesentlichen<br />
Verträge und insbesondere auch die rechtlichen Grundlagen, die steuerlichen Grundlagen sowie die Risikohinweise zu lesen;<br />
2. dass mein Beitritt bedingungslos ohne Vorbehalt und auf Basis der vorgenannten Unterlagen erfolgt und hiervon – auch von Vertriebspartnern der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG – keine<br />
abweichenden oder darüber hinaus gehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind;<br />
3. auf Grund meiner wirtschaftlichen und finanziellen Erfahrung bzw. auf Grundlage der entsprechenden Erfahrung meines hinzugezogenen Beraters in der Lage zu sein, die<br />
Risiken einer Beteiligung abzuwägen;<br />
4. dass ich ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bin;<br />
5. dass ich weder über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft verfüge, noch einen Wohnsitz in den USA oder Kanada habe;<br />
6. dass ich damit einverstanden bin, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung von Leistungen begonnen wird;<br />
7. dass mir bewusst ist, dass die Anteile nicht an einem öffentlichen Handelsplatz ge handelt werden und ihre Fungibilität begrenzt ist;<br />
8. dass mir bewusst ist, dass die vorliegende Investitionsmöglichkeit keine mündelsichere Kapitalanlage darstellt, sondern eine Beteiligung, die ein unternehmerisches Risiko<br />
beinhaltet und im Extremfall damit ein Kapitalverlust bis hin zum Totalverlust der gesamten Zeichnungssumme eintreten kann. Im Rahmen der Anlageentscheidung<br />
wurden die im Verkaufsprospekt abgedruckten Risikohinweise zur Kenntnis genommen;<br />
9. dass ich damit einverstanden bin, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage durch die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH und die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG zum Zweck<br />
der Verwaltung und Betreuung meiner Beteiligung, zum Zweck der Abrechnung gegenüber meinem Vertriebspartner und dessen Information gespeichert,<br />
verarbeitet und genutzt werden;<br />
10. dass ich mit der Nutzung meiner persönlichen Daten zu Werbezwecken für andere Produkte der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG einverstanden bin:<br />
Ja Nein Meine Zustimmung zur Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit widerrufen;<br />
11. dass ich auf eigene Rechnung handele;*<br />
dass ich für Rechnung von<br />
handele.*<br />
(Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />
* Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern Gesellschafter mit 25 % und mehr beteiligt sind, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Anlegers<br />
Unterschrift des Anlegers<br />
Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten an andere Anleger dieses Beteiligungsangebotes und an deren Vertreter und Bevollmächtigte weitergegeben werden?<br />
Nein Ja Wenn Sie zustimmen, können wir für den Umgang Dritter mit Ihren Daten, insbesondere die vertrauliche Behandlung, keine Haftung übernehmen.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Ich bestätige, die umseitig abgedruckte Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen zu haben.<br />
Blatt 2 von 2<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Anlegers<br />
Identitätsprüfung<br />
P/<strong>A380</strong> Stand: 4. November 2011<br />
oder<br />
Identitätsprüfung durch Post-Ident-Verfahren gemäß beigefügtem Informationsblatt<br />
Persönliche Identitätsprüfung<br />
Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Anlegers anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises überprüft<br />
habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />
Personalausweis-/Reisepass-Nr.:<br />
gültig bis:<br />
ausstellende Behörde:<br />
Ich habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:<br />
Kreditinstitut oder Finanzdienstleister, jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG<br />
Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />
Versicherungsvermittler nach § 34 d GewO und unterliege selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes<br />
Vermittler nach § 34 c GewO unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Ort/Datum Unterschrift des Identifizierenden Name des Identifizierenden<br />
in Druckbuchstaben/Stempel<br />
Bitte senden Sie das Original an: <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg, Telefon +49 (0)40 32 56 78-0,<br />
Telefax +49 (0)40 32 56 78-99. Die Durchschrift verbleibt beim Anleger.
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> Flugzeugfonds GmbH & Co. KG<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Amelungstraße 8–10, 20354 Hamburg<br />
Telefax: (040) 32 56 78 -499, E-Mail: info@lloyd-treuhand.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns<br />
insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.<br />
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise für Fernabsatzverträge*<br />
Wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen, gilt ergänzend Folgendes:<br />
Widerrufsrecht<br />
Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss<br />
sowie vor Zugang des Informationsschreibens gemäß § 1 Ziffer 1 Satz 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
bei Ihnen und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz<br />
1 und 2 EGBGB.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns<br />
insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum<br />
bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitigt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />
nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage<br />
einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />
* Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen,<br />
die zwischen einem Unternehmer und Ihnen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B.<br />
Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz<br />
organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt. Ein Fernabsatzvertrag liegt hingegen nicht vor, wenn im Zeitraum zwischen<br />
Vertragsanbahnung und Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung durch Sie die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH oder ein mit dem Vertrieb beauftragter<br />
Dritter dadurch direkt mit Ihnen in Kontakt getreten ist, dass bei gleichzeitiger Anwesenheit am gleichen Ort mit Ihnen über die<br />
Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung gesprochen wurde.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung