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Lloyd Fonds A380 Singapore Airlines

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<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>A380</strong> <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong><br />

Risiken der Vermögensanlage<br />

20<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />

eine unternehmerische Beteiligung, die für die Anleger mit erheblichen<br />

Risiken verbunden ist. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Vermögensanlage kann über die gesamte prognostizierte<br />

Laufzeit nicht vorhergesagt werden und steht zum jetzigen<br />

Zeitpunkt noch nicht fest. Wenn die künftigen wirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen von den<br />

hier unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-,<br />

Liquiditäts- und Wertentwicklung sowie die Höhe der Auszahlungen<br />

an die Anleger, gegenüber den Prognosen erheblich zum<br />

Nachteil verändern.<br />

Darüber hinaus nimmt die Prognosesicherheit mit zunehmender<br />

Dauer des Prognosezeitraums ab. Es besteht daher das Risiko, dass<br />

die Liquidität der Emittentin nicht ausreicht, um die prog nostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger auch vornehmen zu können.<br />

Während der Investitionsphase wird die Ertragslage der Emittentin<br />

darüber hinaus durch die einmaligen anfänglichen Kosten<br />

und die laufenden Kosten belastet. Von der Emittentin aufgenommene<br />

Bankenfinanzierungen müssen vorrangig vor den Auszahlungen<br />

an Anleger bedient werden.<br />

Die nachfolgende Darstellung kann mögliche Risiken aus der individuellen<br />

Situation der einzelnen Anleger nicht berücksichtigen.<br />

Anlegern wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt<br />

oder Steuerberater ihres Vertrauens, beraten zu lassen.<br />

Neben den genannten Risiken können heute nicht vorhersehbare<br />

Ereignisse oder Entwicklungen die Rentabilität der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinträchtigen.<br />

Maximalrisiko<br />

Das Maximalrisiko für die Anleger besteht darin, dass neben<br />

dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals weiteres Vermögen<br />

der Anleger durch zu leistende Steuerzahlungen, Nichtanerkennung<br />

der Beschränkung der Kommanditistenhaftung sowie durch<br />

Verpflichtungen aus einer eventuellen persönlichen Anteilsfinanzierung<br />

bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährdet werden kann.<br />

Ausmaß und Kumulation einzelner Risiken<br />

Alle Risiken können allein, kumuliert oder aber auch in einer<br />

besonders starken Ausprägung eintreten.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Bei Inanspruchnahme einer von der Anbieterin ausdrücklich nicht<br />

empfohlenen persönlichen Anteilsfinanzierung besteht das Risiko,<br />

dass, sofern die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />

nicht oder nur in verminderter Höhe erfolgen, die Tilgung und die<br />

Darlehenszinsen der Anteilsfinanzierung nicht oder nicht vollständig<br />

aus den Rückflüssen der Beteiligung erbracht werden können.<br />

Im Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals müssen<br />

die Anleger in der Lage sein, den Kapitaldienst für die Anteilsfinanzierung<br />

aus anderen Mitteln aufzubringen.<br />

Die Aufnahme einer Fremdfinanzierung durch die Anleger kann<br />

sich negativ auf das Anlageergebnis für die Anleger auswirken<br />

und bis hin zu einem Totalverlust führen. Darüber hinaus kann<br />

der Anleger durch eine Anteilsfinanzierung auch sein sonstiges<br />

Vermögen bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährden.<br />

Steuerzahlungen<br />

Geleistete bzw. noch zu leistende Steuerzahlungen können im<br />

Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals zusätzlich<br />

weiteres Vermögen der Anleger gefährden.<br />

Nichtanerkennung der Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

Es besteht das Risiko, dass durch die Emittentin Dritte im Ausland<br />

geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt<br />

nicht versicherbar ist oder der Versicherungsschutz<br />

versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist in solchen Fällen<br />

denkbar, dass mit der Sache befasste ausländische Gerichte die<br />

Haftungs beschränkung der Kommanditisten nach deutschem<br />

Recht nicht anerkennen. Hierdurch kann über den Totalverlust<br />

hinaus weiteres Vermögen der Anleger gefährdet werden.<br />

Auf Grund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber zu Gunsten<br />

der Treuhandkommanditistin besteht das beschriebene Risiko<br />

einer möglichen Haftungserweiterung der Kommanditisten mittelbar<br />

auch für die Treugeber.<br />

Vertragspartner und Vertragsabschlüsse<br />

Für das Zustandekommen des Beteiligungsangebotes ist eine<br />

planmäßige Realisierung der noch nicht abgeschlossenen Verträge<br />

notwendig. Für das vorliegende Beteiligungsangebot wurden<br />

der Kaufvertrag, der Leasingvertrag und der Darlehensvertrag<br />

zur langfristigen Finanzierung noch nicht abgeschlossen. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass die Verträge bei Vertragsabschluss<br />

schlechtere Konditionen aufweisen, was zu Verringerungen des<br />

Anlageergebnisses führen kann.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen<br />

nicht oder nur teilweise nachkommen – sei es auf Grund<br />

eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkter<br />

Leistungsbereitschaft. Dies gilt für die Zahlungsverpflichtungen<br />

der Leasingnehmerin <strong>Singapore</strong> <strong>Airlines</strong> aus dem noch<br />

abzuschließenden Leasingvertrag.<br />

Zudem besteht das Risiko, dass vertraglich vereinbarte Regelungen<br />

von den Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt<br />

werden. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin erst nach<br />

Durchführung eines langwierigen und kostenintensiven Verfah-

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