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Planungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung - Berikon

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2.3 Anlass der Revision<br />

Die kommunalen Planungsinstrumente haben sich seit ihrem Inkrafttreten<br />

insgesamt gut bewährt.<br />

Der Gemeinderat erachtet es trotzdem als richtig, die <strong>Nutzungsplanung</strong><br />

als Ganzes sowie ihre einzelnen Elemente zu überprüfen und wo nötig<br />

den aktuellen Verhältnissen anzupassen.<br />

Die wichtigsten Gründe dafür sind:<br />

• Die beiden Nutzungspläne und die Nutzungsordnung wurden<br />

1994 respektive 1996 durch den Grossen Rat genehmigt. Der<br />

Planungsstart der letzten kommunalen <strong>Gesamtrevision</strong> erfolgte<br />

somit vor über 20 Jahren und auch vor der letzten <strong>Gesamtrevision</strong><br />

des kantonalen Baugesetzes (1994). Die kommunalen<br />

Planungsinstrumente wurden seither nicht mehr an die aktuellen<br />

Rechtsgrundlagen angepasst; vor allem die BNO-Bestimmungen<br />

sind in Teilen entsprechend überholt.<br />

• Gemäss den Vorgaben des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes,<br />

wonach in kommunalen <strong>Nutzungsplanung</strong>en der Baulandbedarf<br />

von 15 Jahren zu berücksichtigen sei, sind diese<br />

periodisch zu überprüfen.<br />

• Seit dem Inkrafttreten dieser Pläne hat sich das Bild der Gemeinde<br />

wesentlich verändert. Die zwischenzeitliche Entwicklung und<br />

die veränderten übergeordneten, raumplanungsrelevanten Vorgaben<br />

und Zielsetzungen sind zu berücksichtigen.<br />

• Die Bau- und Nutzungsordnung ist auf die Belange der interkantonalen<br />

Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe<br />

(IVHB) anzupassen.<br />

Bei der Revision ebenfalls zu berücksichtigen sind die Änderungen an<br />

diversen übergeordneten Grundlagen und Randbedingungen (u. a. kantonaler<br />

Richtplan, Baugesetz (BauG), Bauverordnung (BauV)).<br />

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