Planungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung - Berikon
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2.3 Anlass der Revision<br />
Die kommunalen Planungsinstrumente haben sich seit ihrem Inkrafttreten<br />
insgesamt gut bewährt.<br />
Der Gemeinderat erachtet es trotzdem als richtig, die <strong>Nutzungsplanung</strong><br />
als Ganzes sowie ihre einzelnen Elemente zu überprüfen und wo nötig<br />
den aktuellen Verhältnissen anzupassen.<br />
Die wichtigsten Gründe dafür sind:<br />
• Die beiden Nutzungspläne und die Nutzungsordnung wurden<br />
1994 respektive 1996 durch den Grossen Rat genehmigt. Der<br />
Planungsstart der letzten kommunalen <strong>Gesamtrevision</strong> erfolgte<br />
somit vor über 20 Jahren und auch vor der letzten <strong>Gesamtrevision</strong><br />
des kantonalen Baugesetzes (1994). Die kommunalen<br />
Planungsinstrumente wurden seither nicht mehr an die aktuellen<br />
Rechtsgrundlagen angepasst; vor allem die BNO-Bestimmungen<br />
sind in Teilen entsprechend überholt.<br />
• Gemäss den Vorgaben des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes,<br />
wonach in kommunalen <strong>Nutzungsplanung</strong>en der Baulandbedarf<br />
von 15 Jahren zu berücksichtigen sei, sind diese<br />
periodisch zu überprüfen.<br />
• Seit dem Inkrafttreten dieser Pläne hat sich das Bild der Gemeinde<br />
wesentlich verändert. Die zwischenzeitliche Entwicklung und<br />
die veränderten übergeordneten, raumplanungsrelevanten Vorgaben<br />
und Zielsetzungen sind zu berücksichtigen.<br />
• Die Bau- und Nutzungsordnung ist auf die Belange der interkantonalen<br />
Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe<br />
(IVHB) anzupassen.<br />
Bei der Revision ebenfalls zu berücksichtigen sind die Änderungen an<br />
diversen übergeordneten Grundlagen und Randbedingungen (u. a. kantonaler<br />
Richtplan, Baugesetz (BauG), Bauverordnung (BauV)).<br />
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