Planungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung - Berikon
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gentümer-/Investorengespräche). Dies alles dient der Verfügbarmachung<br />
der Baulandreserven.<br />
• Die Areale „Büelfeld“ und „Riedacher“ müssen freigegeben und<br />
entwickelt werden. Hier ist vor allem die öffentliche Hand selber<br />
gefragt. Die Gemeinde ist beim Areal „Büelfeld“ Alleineigentümerin<br />
und beim „Riedacher“ die mit Abstand grösste Grundeigentümerin.<br />
Dies ermöglicht es ihr, die gewünschte Entwicklung<br />
massgeblich zu unterstützen und mitzugestalten. Beim<br />
„Büelfeld“ ist primär die Nutzungsbeschränkung in der BNO<br />
aufheben. Bei den Arealentwicklungen „Büelfeld“ und „Riedacher“<br />
sollten sich die Anstrengungen der Gemeinde nicht nur<br />
auf die planungs- und baurechtliche Erschliessung beschränken.<br />
Um das qualitativ beste Ergebnis zu erzielen, stehen entsprechende<br />
Planungsinstrumente zur Verfügung (Testplanung,<br />
Architekturwettbewerb, etc). Die Gemeinde kann dabei die<br />
Areale entweder selber entwickeln oder mit entsprechenden<br />
Nutzungsauflagen verkaufen (Realisierungsverträge, Vorkaufsrecht<br />
Gemeinde usw.).<br />
• Bei den beiden genannten Arealen kann zudem bei Bedarf auf<br />
eine Etappierung der Bauvorhaben hingewirkt werden. Dies ermöglicht<br />
eine Staffelung beim Baulandverbrauch und stellt damit<br />
eine wirkungsvolle Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich dem<br />
angestrebten moderaten Einwohnerwachstum (ohne Sprunginvestitionen<br />
bei den Infrastrukturanlagen) dar.<br />
• Die Gemeinde soll sich bei der Arealentwicklung für ein altersgerechtes<br />
Wohn-Projekt aus raumplanungsrechtlicher Sicht aktiv<br />
engagieren, damit rechtzeitig die Grundlagen für ein entsprechendes<br />
Vorhaben an einem geeigneten Standort bestehen.<br />
• Die verkehrsmässig gut gelegenen, zentrumsnahen Areale sollten<br />
hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen (Dienstleistungssektor)<br />
gefördert werden (Erneuerungen / Potenziale nutzen).<br />
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