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Planungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung - Berikon

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• Die Bauzonengrenze und die Grundstücksgrenze sind nicht<br />

kongruent. Das nicht der Bauzone zugewiesene Land der Parzelle<br />

wird für Siedlungszwecke genutzt (Erschliessunganlagen,<br />

Umgebungsnutzung) oder es handelt sich um eine kleinere<br />

Restfläche.<br />

• Die der Zufahrt zum Grundstück dienende Strassenparzelle ist<br />

nicht dem Baugebiet zugeschlagen.<br />

• Aufgrund verschiedener Überlegungen (Ortsbild, Raumplanung,<br />

Handänderung, Baurecht) wurde in einzelnen Fällen eine Umzonung<br />

vorgenommen. Die betroffenen Grundstücke verbleiben<br />

dabei in der Bauzone und sind weiterhin innerhalb der neu geltenden<br />

baurechtlichen Bestimmungen nutzbar.<br />

Insgesamt wird das Baugebiet flächenmässig nicht vergrössert. Die<br />

Baugebietsgrösse gemäss vorliegendem Bauzonenplanentwurf beträgt<br />

99.1 Hektaren gegenüber 99.3 Hektaren gemäss rechstkräftiger<br />

<strong>Nutzungsplanung</strong> „Siedlung“.<br />

3.4 Ortsbildschutz<br />

3.4.1 Kulturgesetz, Ortsbild von nationaler Bedeutung<br />

<strong>Berikon</strong> verfügt gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder<br />

der Schweiz (ISOS) über ein Ortsbild von regionaler Bedeutung.<br />

Das im Bauinventar ausgewiesene, kulturelle Erbe gilt es zu schützen<br />

und für zukünftige Generationen zu bewahren. Grundlage hierfür bildet<br />

das kantonale Kulturgesetz vom 31.03.2009.<br />

3.4.2 Bauinventar<br />

Die kantonale Denkmalpflege hat das ursprüngliche Kurzinventar aktualisiert.<br />

Eine Abordnung aus Fachvertretern der kantonalen Denkmalpflege<br />

und der Abteilung für Ortsbild, Siedlung und Städtebau der<br />

Abteilung für Raumentwicklung des BVU hat zusammen mit einer Dele-<br />

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