Planungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung - Berikon
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• Die Bauzonengrenze und die Grundstücksgrenze sind nicht<br />
kongruent. Das nicht der Bauzone zugewiesene Land der Parzelle<br />
wird für Siedlungszwecke genutzt (Erschliessunganlagen,<br />
Umgebungsnutzung) oder es handelt sich um eine kleinere<br />
Restfläche.<br />
• Die der Zufahrt zum Grundstück dienende Strassenparzelle ist<br />
nicht dem Baugebiet zugeschlagen.<br />
• Aufgrund verschiedener Überlegungen (Ortsbild, Raumplanung,<br />
Handänderung, Baurecht) wurde in einzelnen Fällen eine Umzonung<br />
vorgenommen. Die betroffenen Grundstücke verbleiben<br />
dabei in der Bauzone und sind weiterhin innerhalb der neu geltenden<br />
baurechtlichen Bestimmungen nutzbar.<br />
Insgesamt wird das Baugebiet flächenmässig nicht vergrössert. Die<br />
Baugebietsgrösse gemäss vorliegendem Bauzonenplanentwurf beträgt<br />
99.1 Hektaren gegenüber 99.3 Hektaren gemäss rechstkräftiger<br />
<strong>Nutzungsplanung</strong> „Siedlung“.<br />
3.4 Ortsbildschutz<br />
3.4.1 Kulturgesetz, Ortsbild von nationaler Bedeutung<br />
<strong>Berikon</strong> verfügt gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder<br />
der Schweiz (ISOS) über ein Ortsbild von regionaler Bedeutung.<br />
Das im Bauinventar ausgewiesene, kulturelle Erbe gilt es zu schützen<br />
und für zukünftige Generationen zu bewahren. Grundlage hierfür bildet<br />
das kantonale Kulturgesetz vom 31.03.2009.<br />
3.4.2 Bauinventar<br />
Die kantonale Denkmalpflege hat das ursprüngliche Kurzinventar aktualisiert.<br />
Eine Abordnung aus Fachvertretern der kantonalen Denkmalpflege<br />
und der Abteilung für Ortsbild, Siedlung und Städtebau der<br />
Abteilung für Raumentwicklung des BVU hat zusammen mit einer Dele-<br />
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