Planungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung - Berikon
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gation der Planungskommission die relevanten Bauten im Dorf begangen<br />
und zum Teil auch von Innen besichtigt.<br />
Das aktualisierte Bauinventar (2012) ist ein Hinweisinventar und bildete<br />
die Grundlage für die Festsetzung der kommunalen Schutzobjekte im<br />
Bauzonenplan sowie der entsprechednen Umschreibung der Schutzziel<br />
in der Bau- und Nutzungsordnung. Mit dieser Umsetzung wird eine<br />
Grundeigentümerverbindlichkeit erreicht.<br />
3.4.3 Orientierung der Grundeigentümer<br />
Alle durch diese Festsetzungen betroffenen Grundeigentümer werden<br />
im Zuge des Mitwirkungsverfahrens über den Schutzzweck, die Schutzziele<br />
und die Umsetzung in der Ortsplanungsrevision detailliert in<br />
Kenntnis gesetzt und mit den ihre Liegenschaft betreffenden Inventarauszügen<br />
dokumentiert.<br />
3.4.4 Umsetzung des Bauinventars in der Ortsplanung<br />
Die Planungskommission hat die im Bauinventar aufgeführten Objekte<br />
bezüglich ihrer Schutzfähigkeit resp. Aufnahme in die Liste der kommunalen<br />
Kulturobjekte geprüft.<br />
Die durch die kantonale Denkmalpflege vorgeschlagenen Objekte sind<br />
ohne Änderung in den Bauzonenplan und die BNO aufgenommen<br />
worden. Die individuelle Grundeigentümeranhörung sowie die entsprechende<br />
Abwägung der verschiedenen öffentlichen und privaten<br />
Interessen wird gestützt auf Einzelgesprächen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens<br />
erfolgen.<br />
Die einzelnen Bauten und Anlagen werden im Bauzonenplan als Schutzobjekte<br />
(Substanzschutz und Volumenschutz) gekennzeichnet und in<br />
der Bau- und Nutzungsordnung mittels entsprechender Vorschriften<br />
einem kommunalen Schutz unterstellt.<br />
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