Planungsbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung - Berikon
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im November 2011 wurde die Teiländerung im Herbst 2012 erneut der<br />
Gemeindversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet und von dieser<br />
beschlossen. Der Regierungsrat hat die Änderung genehmigt.<br />
Für das Gebiet „Büelfeld“ (2) sollte der bestehende „Reservierungsartikel“<br />
in der Bau- und Nutzungsordnung (§ 31, Abs. 6 BNO) ersatzlos<br />
gestrichen werden. Die Gemeindeversammlung vom 25. November<br />
2011 hat diese, als Sofortmassnahme zur Baulandverflüssigung gedachten<br />
BNO-Änderung, aber abgelehnt.<br />
Für das Gebiet „Riedacher“ (3) war angedacht, mittels einem Testplanungsverfahren<br />
das Potential dieser zentralen Baulandreserve in einem<br />
begleiteten Prozess unter Einbezug der Grundeigentümer und weiterer<br />
interessierter Kreise zu untersuchen. Dazu wurde der Gemeindeversammlung<br />
vom 25. November 2011 ein erster Kreditantrag unterbreitet,<br />
von dieser aber abgelehnt. Im Herbst 2012 wurde vom Souverän dann<br />
ein entsprechend abgespeckter Antrag für eine städtebauliche Studie<br />
gutgeheissen. Ziel dieser Untersuchung war es primär, mögliche städtebauliche<br />
Muster im bestehenden Kontext zu untersuchen und Empfehlungen<br />
für die Ortsplanungsrevision zu geben. Zurzeit wird die Arealentwicklung<br />
in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern und<br />
dem Gemeinderat voran getrieben.<br />
Prämissen und Schlussfolgerungen<br />
Soll die kommunale Siedlungsentwicklung der nächsten Planungsperiode<br />
(15 Jahre) wie beschrieben praktisch vollumfänglich innerhalb der<br />
bestehenden Siedlungsgrenzen stattfinden können, ist es unumgänglich,<br />
dass die vorhandenen Baugebietsreserven auch für die vorgesehene<br />
Nutzung zur Verfügung stehen respektive verfügbar gemacht<br />
werden können.<br />
Unter folgenden Prämissen können die Ziele erreicht werden:<br />
• Die aktuelle, mittlere Einwohnerdichte wird auch bei den<br />
unüberbauten Wohn-/Mischzonen erreicht.<br />
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