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GESUNDHEIT<br />

Dr. med.<br />

Johann<br />

Heinrich<br />

Arens<br />

Den Leserinnen und Lesern des<br />

Stadtjournals gibt der Brüggener Arzt<br />

Dr. med. Johann Heinrich Arens, Facharzt<br />

für Allgemein- und Ernährungsmedizin,<br />

Monat für Monat wertvolle<br />

Gesundheitstipps.<br />

pAVK-<br />

Früherkennung -<br />

Für eine gesunde<br />

Zukunft<br />

von Dr. med. Johann Heinrich Arens<br />

Eine krankhafte Verengung an den Arterien<br />

der Arme und Beine wird als periphere arterielle<br />

Verschlusskrankheit (pAVK) bezeichnet.<br />

Diese Verengungen der Beinarterien führen<br />

zu Durchblutungsstörungen in den Beinen<br />

und zwingen die Betroffenen zu Gehpausen.<br />

Daher wird die Erkrankung auch als „Schaufensterkrankheit“<br />

(Claudicatio intermittens)<br />

oder aufgrund des Risikofaktors Rauchen<br />

auch als Raucherbein bezeichnet. In etwa 95<br />

Prozent der Fälle ist der Verschluss des Gefäßes<br />

durch Arterienverkalkung die Ursache<br />

der pAVK.<br />

In Deutschland leiden ungefähr 15 bis 20<br />

Prozent der Bevölkerung über 70 Jahren an<br />

dieser Durchblutungsstörung. Männer sind<br />

fünfmal häufiger betroffen, als Frauen. Die<br />

Hälfte der Betroffenen hat Verengungen der<br />

Oberschenkelarterie, etwa ein Drittel hat<br />

Einengungen der Beckengefäße und bei den<br />

restlichen 20 Prozent sind die Unterschenkelgefäße<br />

betroffen. Viele Menschen schränken<br />

ihr Leben derart ein, dass ihnen die Symptome<br />

nicht auffallen. Nur ein Drittel der Betroffenen<br />

nimmt die Beschwerden wahr. Die<br />

periphere arterielle Verschluss-Krankheit<br />

(pAVK) ist weitaus gefährlicher und verbreiteter,<br />

als vielfach angenommen.<br />

Trotzdem wird die pAVK selbst bei Risikogruppen<br />

wie Rauchern, Diabetikern oder<br />

älteren Menschen oft zu spät diagnostiziert.<br />

Das liegt auch daran, dass die Erkrankung<br />

lange Zeit keine Beschwerden verursacht und<br />

eine Untersuchung meist erst in akuten Verdachtsfällen<br />

erfolgt. Wird jedoch eine pAVK<br />

zu spät erkannt, drohen ein Schlaganfall, ein<br />

Herzinfarkt oder eine Amputation.<br />

Ein zuverlässiger Blick in die Zukunft ist der<br />

Knöchel-Arm Index.<br />

Der Knöchel-Arm-Index (engl.: ABI - Ankle<br />

Brachial Index) besitzt die größte Aussagekraft<br />

zur Vorhersage von Herzinfarkt,<br />

Schlaganfall und Tod. Ein Wert < 0,9 weist<br />

mit 95-prozentiger Sicherheit auf eine pAVK<br />

hin und schließt umgekehrt die Erkrankung<br />

mit nahezu 100 % bei gesunden Personen<br />

aus.<br />

Dazu wird nacheinander eine Blutdruckmanschette<br />

weit unten an beiden Unterschenkeln<br />

und an beiden Oberarmen angelegt<br />

und auf einen Druck aufgepumpt, der<br />

über dem systolischen Druck liegen muss.<br />

Dies geschieht mittels eines Messgerätes,<br />

welches den Druck langsam ablässt, bis das<br />

Blut wieder fließt. Innerhalb weniger Minuten<br />

ist der Index ablesbar.<br />

Bei allen älteren Patienten, besonders bei<br />

solchen mit Risikofaktoren oder Vorerkrankungen<br />

im Herz-Kreislaufsystem, sollte<br />

der Knöchel-Arm-Index bestimmt werden.<br />

Denn auch ohne eine entsprechende Symptomatik<br />

haben solche Menschen unbehandelt<br />

eine schlechte Prognose. Deshalb: Nehmen<br />

Sie sich einige Minuten Zeit und gehen<br />

Sie in eine gesündere Zukunft.<br />

Ihr Dr. Johann Heinrich Arens<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

unter dieser Rubrik finden Sie regelmäßig<br />

wertvolle Informationen, Tipps und<br />

Anregungen zum Thema Gesundheit.<br />

Die Autorin Claudia Weinig ist Inhaberin<br />

der Apotheke am Katharinenhof.<br />

22<br />

Claudia<br />

Weinig<br />

Lieferverträge,<br />

nur Verwirrung?<br />

von Claudia Weinig<br />

Sicher ist es Ihnen in den letzten Wochen<br />

auch schon passiert. Sie geben in der Apotheke<br />

ihr Rezept ab und bekommen das verschriebene<br />

Medikament von einem anderen<br />

Hersteller. Das ist dann weder ein Versehen<br />

der Apotheke noch böser Wille.<br />

Hintergrund dessen sind die Lieferverträge,<br />

die seit geraumer Zeit von jeder einzelnen<br />

Krankenkasse mit Herstellern geschlossen<br />

werden dürfen.<br />

Die Krankenkasse sagt einem bestimmten<br />

Hersteller zu, dass alle Versicherten dieser<br />

Kasse, die ein bestimmtes Mittel brauchen,<br />

es nur von diesem Hersteller bekommen.<br />

Das heißt, dass sich der Hersteller sicher sein<br />

kann, eine bestimmte Menge eines Medikamentes<br />

verkaufen zu können. Als Gegenleistung<br />

gewährt der Hersteller dann dieser<br />

Krankenkasse zusätzliche Rabatte. Für den<br />

Hersteller und die Krankenkasse hat dieser<br />

Vertrag also eine Reihe von Vorteilen.<br />

Für den Patienten bedeutet dieser Vertrag<br />

aber, dass er sein Arzneimittel nicht von<br />

dem Hersteller bekommt, wie er es gewohnt<br />

ist. Der Wirkstoff, die Wirkstoffstärke und<br />

die Art des Arzneimittels (Tablette, Retardtablette,<br />

Tropfen etc.) müssen bei dem Austausch<br />

in der Apotheke aber identisch zum<br />

verordneten Arzneimittel sein.<br />

Das einzige, was unterschiedlich sein darf,<br />

sind die Hilfsstoffe. Das sind die Zusatzstoffe,<br />

die benötigt werden, um aus dem Wirkstoff<br />

eine Tablette o. ä. herzustellen.<br />

Der Vertrag verbietet ausdrücklich eine Aufzahlung<br />

des Patienten, um das gewohnte Medikament<br />

zu erhalten. Da weder der Patient,<br />

noch der Arzt oder Apotheker weiß, in welcher<br />

Höhe Rabatte vom Hersteller den Krankenkassen<br />

gewährt werden, ist auch der genaue<br />

Preis des Arzneimittels nicht bekannt.<br />

Sollten aber Unverträglichkeiten oder andere<br />

medizinische Bedenken gegen einen Austausch<br />

des Herstellers nach den Lieferverträgen<br />

vorliegen, kann der Arzt dieses auf dem<br />

Rezept vermerken. Das wiederum muss der<br />

Arzt gut begründen können, da er sonst wegen<br />

unwirtschaftlicher Verordnungsweise<br />

gegenüber den Krankenkassen zur Verantwortung<br />

gezogen wird. Das heißt, der Arzt<br />

muss erst einmal mit seiner Verordnung<br />

den Liefervertrag zulassen und die Apotheke<br />

muss das Medikament in einen Vertragshersteller<br />

austauschen. Erst wenn nachweislich<br />

Unverträglichkeiten vorliegen, kann der<br />

Arzt die Erfüllung des Vertrages untersagen.<br />

Da jede Krankenkasse eigene Verträge mit<br />

unterschiedlichen Herstellern abschließt,<br />

kann es durchaus sein, dass Sie das Medikament<br />

nicht mehr von der Firma X bekommen<br />

dürfen, ihr Nachbar, der in einer anderen<br />

Krankenkasse versichert ist, aber schon.<br />

Sollten Sie noch Fragen zu diesem recht verwirrenden<br />

Thema haben, wenden Sie sich gerne<br />

an Ihre Apotheke. Wir helfen Ihnen gerne<br />

weiter, damit Sie auch in Zukunft mit gutem<br />

Gewissen Ihre Arzneimittel einnehmen.

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