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GESUNDHEIT<br />
Dr. med.<br />
Johann<br />
Heinrich<br />
Arens<br />
Den Leserinnen und Lesern des<br />
Stadtjournals gibt der Brüggener Arzt<br />
Dr. med. Johann Heinrich Arens, Facharzt<br />
für Allgemein- und Ernährungsmedizin,<br />
Monat für Monat wertvolle<br />
Gesundheitstipps.<br />
pAVK-<br />
Früherkennung -<br />
Für eine gesunde<br />
Zukunft<br />
von Dr. med. Johann Heinrich Arens<br />
Eine krankhafte Verengung an den Arterien<br />
der Arme und Beine wird als periphere arterielle<br />
Verschlusskrankheit (pAVK) bezeichnet.<br />
Diese Verengungen der Beinarterien führen<br />
zu Durchblutungsstörungen in den Beinen<br />
und zwingen die Betroffenen zu Gehpausen.<br />
Daher wird die Erkrankung auch als „Schaufensterkrankheit“<br />
(Claudicatio intermittens)<br />
oder aufgrund des Risikofaktors Rauchen<br />
auch als Raucherbein bezeichnet. In etwa 95<br />
Prozent der Fälle ist der Verschluss des Gefäßes<br />
durch Arterienverkalkung die Ursache<br />
der pAVK.<br />
In Deutschland leiden ungefähr 15 bis 20<br />
Prozent der Bevölkerung über 70 Jahren an<br />
dieser Durchblutungsstörung. Männer sind<br />
fünfmal häufiger betroffen, als Frauen. Die<br />
Hälfte der Betroffenen hat Verengungen der<br />
Oberschenkelarterie, etwa ein Drittel hat<br />
Einengungen der Beckengefäße und bei den<br />
restlichen 20 Prozent sind die Unterschenkelgefäße<br />
betroffen. Viele Menschen schränken<br />
ihr Leben derart ein, dass ihnen die Symptome<br />
nicht auffallen. Nur ein Drittel der Betroffenen<br />
nimmt die Beschwerden wahr. Die<br />
periphere arterielle Verschluss-Krankheit<br />
(pAVK) ist weitaus gefährlicher und verbreiteter,<br />
als vielfach angenommen.<br />
Trotzdem wird die pAVK selbst bei Risikogruppen<br />
wie Rauchern, Diabetikern oder<br />
älteren Menschen oft zu spät diagnostiziert.<br />
Das liegt auch daran, dass die Erkrankung<br />
lange Zeit keine Beschwerden verursacht und<br />
eine Untersuchung meist erst in akuten Verdachtsfällen<br />
erfolgt. Wird jedoch eine pAVK<br />
zu spät erkannt, drohen ein Schlaganfall, ein<br />
Herzinfarkt oder eine Amputation.<br />
Ein zuverlässiger Blick in die Zukunft ist der<br />
Knöchel-Arm Index.<br />
Der Knöchel-Arm-Index (engl.: ABI - Ankle<br />
Brachial Index) besitzt die größte Aussagekraft<br />
zur Vorhersage von Herzinfarkt,<br />
Schlaganfall und Tod. Ein Wert < 0,9 weist<br />
mit 95-prozentiger Sicherheit auf eine pAVK<br />
hin und schließt umgekehrt die Erkrankung<br />
mit nahezu 100 % bei gesunden Personen<br />
aus.<br />
Dazu wird nacheinander eine Blutdruckmanschette<br />
weit unten an beiden Unterschenkeln<br />
und an beiden Oberarmen angelegt<br />
und auf einen Druck aufgepumpt, der<br />
über dem systolischen Druck liegen muss.<br />
Dies geschieht mittels eines Messgerätes,<br />
welches den Druck langsam ablässt, bis das<br />
Blut wieder fließt. Innerhalb weniger Minuten<br />
ist der Index ablesbar.<br />
Bei allen älteren Patienten, besonders bei<br />
solchen mit Risikofaktoren oder Vorerkrankungen<br />
im Herz-Kreislaufsystem, sollte<br />
der Knöchel-Arm-Index bestimmt werden.<br />
Denn auch ohne eine entsprechende Symptomatik<br />
haben solche Menschen unbehandelt<br />
eine schlechte Prognose. Deshalb: Nehmen<br />
Sie sich einige Minuten Zeit und gehen<br />
Sie in eine gesündere Zukunft.<br />
Ihr Dr. Johann Heinrich Arens<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
unter dieser Rubrik finden Sie regelmäßig<br />
wertvolle Informationen, Tipps und<br />
Anregungen zum Thema Gesundheit.<br />
Die Autorin Claudia Weinig ist Inhaberin<br />
der Apotheke am Katharinenhof.<br />
22<br />
Claudia<br />
Weinig<br />
Lieferverträge,<br />
nur Verwirrung?<br />
von Claudia Weinig<br />
Sicher ist es Ihnen in den letzten Wochen<br />
auch schon passiert. Sie geben in der Apotheke<br />
ihr Rezept ab und bekommen das verschriebene<br />
Medikament von einem anderen<br />
Hersteller. Das ist dann weder ein Versehen<br />
der Apotheke noch böser Wille.<br />
Hintergrund dessen sind die Lieferverträge,<br />
die seit geraumer Zeit von jeder einzelnen<br />
Krankenkasse mit Herstellern geschlossen<br />
werden dürfen.<br />
Die Krankenkasse sagt einem bestimmten<br />
Hersteller zu, dass alle Versicherten dieser<br />
Kasse, die ein bestimmtes Mittel brauchen,<br />
es nur von diesem Hersteller bekommen.<br />
Das heißt, dass sich der Hersteller sicher sein<br />
kann, eine bestimmte Menge eines Medikamentes<br />
verkaufen zu können. Als Gegenleistung<br />
gewährt der Hersteller dann dieser<br />
Krankenkasse zusätzliche Rabatte. Für den<br />
Hersteller und die Krankenkasse hat dieser<br />
Vertrag also eine Reihe von Vorteilen.<br />
Für den Patienten bedeutet dieser Vertrag<br />
aber, dass er sein Arzneimittel nicht von<br />
dem Hersteller bekommt, wie er es gewohnt<br />
ist. Der Wirkstoff, die Wirkstoffstärke und<br />
die Art des Arzneimittels (Tablette, Retardtablette,<br />
Tropfen etc.) müssen bei dem Austausch<br />
in der Apotheke aber identisch zum<br />
verordneten Arzneimittel sein.<br />
Das einzige, was unterschiedlich sein darf,<br />
sind die Hilfsstoffe. Das sind die Zusatzstoffe,<br />
die benötigt werden, um aus dem Wirkstoff<br />
eine Tablette o. ä. herzustellen.<br />
Der Vertrag verbietet ausdrücklich eine Aufzahlung<br />
des Patienten, um das gewohnte Medikament<br />
zu erhalten. Da weder der Patient,<br />
noch der Arzt oder Apotheker weiß, in welcher<br />
Höhe Rabatte vom Hersteller den Krankenkassen<br />
gewährt werden, ist auch der genaue<br />
Preis des Arzneimittels nicht bekannt.<br />
Sollten aber Unverträglichkeiten oder andere<br />
medizinische Bedenken gegen einen Austausch<br />
des Herstellers nach den Lieferverträgen<br />
vorliegen, kann der Arzt dieses auf dem<br />
Rezept vermerken. Das wiederum muss der<br />
Arzt gut begründen können, da er sonst wegen<br />
unwirtschaftlicher Verordnungsweise<br />
gegenüber den Krankenkassen zur Verantwortung<br />
gezogen wird. Das heißt, der Arzt<br />
muss erst einmal mit seiner Verordnung<br />
den Liefervertrag zulassen und die Apotheke<br />
muss das Medikament in einen Vertragshersteller<br />
austauschen. Erst wenn nachweislich<br />
Unverträglichkeiten vorliegen, kann der<br />
Arzt die Erfüllung des Vertrages untersagen.<br />
Da jede Krankenkasse eigene Verträge mit<br />
unterschiedlichen Herstellern abschließt,<br />
kann es durchaus sein, dass Sie das Medikament<br />
nicht mehr von der Firma X bekommen<br />
dürfen, ihr Nachbar, der in einer anderen<br />
Krankenkasse versichert ist, aber schon.<br />
Sollten Sie noch Fragen zu diesem recht verwirrenden<br />
Thema haben, wenden Sie sich gerne<br />
an Ihre Apotheke. Wir helfen Ihnen gerne<br />
weiter, damit Sie auch in Zukunft mit gutem<br />
Gewissen Ihre Arzneimittel einnehmen.