35 Jahre GHO auf diese Punkte gebracht: - Gustav-Heinemann ...
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Intern Nr. 3/08-09<br />
Kolumne<br />
Kurz vor ACHT: Die Kunst der Schulleitung<br />
Von Susanne Vieth-Entus<br />
Wenn eine Schule einen schlechten Leiter hat, dann ist das<br />
verheerend. Dann müssen alle leiden – von den Schülern bis zu<br />
den Eltern. Und die Lehrer haben es noch schwerer, weil sie<br />
unter Umständen bis zu ihrer eigenen Pensionierung mit den<br />
verfehlten Entscheidungen oder der schlechten Menschenführung<br />
ihres Vorgesetzten zu tun haben.<br />
Dann aber gibt es noch einen weiteren Problemfall, und der<br />
tritt dann ein, wenn ein starker Direktor in den Ruhestand<br />
geht und eine gut <strong>auf</strong>gestellte Schule hinterlässt: Hier legen<br />
Eltern, Schüler und Lehrer eine hohe Messlatte an bei der<br />
Nachfolge.<br />
Der Schulverwaltung fällt es mitunter schwer, <strong>diese</strong> Erwartungen<br />
zu erfüllen, denn erstens gibt es nicht viele geeignete<br />
- Original Message -<br />
Pressespiegel Seite 27<br />
Anwärter in der Stadt, und zweitens muss die Verwaltung<br />
mitunter Schulleiter oder Schulräte mit einem Posten versorgen,<br />
die aus irgendwelchen Gründen eine neue Aufgabe suchen.<br />
So kann es passieren, dass es zwar einen guten Anwärter<br />
gäbe, der aber nicht genommen werden kann, weil ein Konkurrent<br />
„l<strong>auf</strong>bahnrechtlich“ die Nase vorn hat.<br />
Das ist aber noch nicht alles, was einer Schule widerfahren<br />
kann: Wie einem schon nach kurzer Zeit sein Wunsch-Direktor<br />
genommen wird, musste jetzt die Marienfelder <strong>Gustav</strong>-<br />
<strong>Heinemann</strong>-Schule erleben: Wegen „Verfahrensfehlern bei der<br />
Begründung der Auswahlentscheidung“ erklärte das<br />
Verwaltungsgericht die jüngste Stellenbesetzung für ungültig.<br />
Wer aber haftet für ein derartiges Desaster? Die zuständigen<br />
Verwaltungsbeamten wahrscheinlich nicht. Sicher ist nur: Die<br />
Schule hat das Nachsehen. Wie in allen anderen Fällen auch.<br />
sve<br />
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.04.2009)<br />
From: H.Brand<br />
To: redaktion@tagesspiegel.de<br />
Cc: Uwe Boehlke<br />
Senf. Friday, April 24, 2009 7:49 PM<br />
Subject: Leserbrief z. Meldung „<strong>Gustav</strong>-<strong>Heinemann</strong>-Schule nach Klage ohne Leiter“ v. 22.04.09<br />
Eine Konkurrentenklage ist an sich nichts Ungewöhnliches im Berliner Schulwesen. Allerdings sollten<br />
die zuständigen Entscheidungsträger bei einer Schulleiterauswahl über genug Erfahrung verfügen und<br />
in der Lage sein, bei Auswahlprozess und -entscheidung nicht nur die Bestenauswahl gerichtsfest zu<br />
treffen, sondern dabei auch Verfahrensfehler zu vermeiden. Allein die Fürsorgepflicht, sowohl gegenüber<br />
den Bewerbern, als auch der Schule sowie die Bedeutung einer so exponierten Schulleiterstelle<br />
und das Wissen um die öffentliche Aufmerksamkeit, die die <strong>Gustav</strong>-<strong>Heinemann</strong>-Oberschule genießt,<br />
hätten besondere Sorgfalt erfordert.<br />
Angesichts der Erkenntnis, dass es sich hier um eine der herausragenden und wirklich funktionierenden<br />
Gesamtschulen Berlins handelt, war es richtig und geboten, einen erfahrenen Gesamtschuldirektor,<br />
der nicht nur an der konzeptionellen Entwicklung der Berliner Gesamtschulen an wichtiger<br />
Stelle mitgewirkt, sondern auch als aktiver Lehrer und erfolgreicher Mittelstufenleiter über langjährige<br />
praktische Gesamtschul- und Leitungserfahrungen verfügt, für die Schulleiterfunktion auszuwählen.<br />
Dass die Schulkonferenz gegen die Mitbewerberin votiert hat, ist ein deutliches Signal der<br />
Schulgemeinschaft für Herrn Boehlke und bestätigt, demokratisch legitimiert, die Auswahlentscheidung.<br />
Das Ergebnis der Verfahrensfehlerhaftigkeit führt nun dazu, dass die <strong>Gustav</strong>-<br />
<strong>Heinemann</strong>-Oberschule, deren hervorragende Arbeit weit über die Grenzen Berlins bekannt ist,<br />
nunmehr <strong>auf</strong> unbestimmte Zeit ohne verantwortlichen Schulleiter bleibt. Mithin ist letztlich ein Scherbenh<strong>auf</strong>en<br />
zu beklagen:<br />
der qualifizierte, bereits kommissarisch tätige und von der Schulgemeinschaft akzeptierte<br />
Gesamtschuldirektor muss die Schule verlassen, die Schulleiterstelle bleibt <strong>auf</strong> unbestimmte Zeit<br />
vakant, Leidtragende und verunsichert sind Kollegium, Schüler und Eltern. Ob die Konkurrentin bei<br />
einer erneuten Bewerbung das Vertrauen der Schulgemeinschaft gewinnen könnte, ist angesichts der<br />
„Historie“ mehr als zweifelhaft.<br />
Hans Brand Ltd. Oberschulrat a.D.