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Broschüre - Schweizerische Liga gegen Epilepsie

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Neue Angebote und Organisationsformen<br />

sind dabei verpflichtet, die organisatorischen, betriebswirtschaftlichen<br />

und medizinischen Voraussetzungen entsprechend dem aktuell anerkannten<br />

medizinischen Kenntnisstand zu erfüllen und eine sektor-<br />

übergreifende Versorgung sicherzustellen. Es gilt, eine am Versorgungsbedarf<br />

der Versicherten orientierte Zusammenarbeit aller beteiligten<br />

Leistungsanbieter und Versorgungsbereiche zu erreichen und allen Beteiligten<br />

eine Dokumentation im erforderlichen Umfang zugänglich zu machen.<br />

Zentrale Ziele einer Gesundheitsversorgung über IV-Verträge sind<br />

somit kurze Informationswege, die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen,<br />

die Abstimmung interdisziplinärer Behandlungskonzepte und<br />

nicht zuletzt die Ausnutzung gesundheitsökonomischer Synergieeffekte.<br />

Das Ausmaß, in dem IV-Verträge in medizinische Verantwortlichkeiten<br />

und damit nicht zuletzt in Vergütungsstrukturen eingreifen, ist variabel<br />

und reicht von vornehmlich schnittstellenbezogenen IV-Leistungen (i. d. R.<br />

Koordinations- und Dokumentationsleistungen) bis hin zu einer fachübergreifenden<br />

medizinischen Vollversorgung über Kostenpauschalen, welche<br />

das Gros der ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen abdecken<br />

sollen.<br />

Ein Beispiel für integrierte Versorgungsangebote für Menschen mit <strong>Epilepsie</strong><br />

gibt es in Niedersachsen. Hier wird seit dem 01.01.2004 die allgemeinmedizinische,<br />

neurologische und psychiatrische Versorgung von Menschen<br />

mit mentaler und körperlicher Behinderung sowie <strong>Epilepsie</strong> in fünf Behinderteneinrichtungen<br />

über einen IV-Vertrag geregelt. Die Vergütungspauschale<br />

deckt hier neben den Kosten für Medikamente (inkl. Antikonvulsiva),<br />

Heil- und Inkontinenzartikel sowie für therapeutische Maßnahmen (Physiotherapie<br />

etc.) auch die ambulanten ärztlichen Leistungen der benannten<br />

Fachgebiete sowie die Kosten für stationäre Aufenthalte bei psychiatrischen<br />

und neurologischen Fragestellungen ab.<br />

In dem deutschlandweit bisher einzigen IV-Vertrag zur <strong>Epilepsie</strong>versorgung<br />

erfolgt in Rotenburg an der Wümme seit Januar 2007 die epileptologische<br />

Betreuung bei zwei Drittel der <strong>Epilepsie</strong>-Patienten einer Behinderteneinrichtung<br />

über die krankenhausgebundene <strong>Epilepsie</strong>ambulanz. Bei diesen<br />

Patienten konnte das Ziel einer engen Koordination von ambulanter und<br />

stationärer Versorgung durch die stete Verfügbarkeit aller relevanten Vorinformationen<br />

und Befunde und nicht zuletzt durch die Personalunion des<br />

ambulant wie stationär verantwortlichen Behandlerteams gewährleistet<br />

werden. Als negative Auswirkung erweist sich die zunehmende Kostensteigerung<br />

durch die „neueren“ Antikonvulsiva, die zu 100 % vom Anbieter der<br />

integrierten Versorgung (in diesem Fall die angeschlossene Klinik) getragen<br />

werden. Hier wirkt sich der ökonomische Druck auf die betreuenden<br />

Ärzte deutlich stärker aus als in den „klassischen“ Versorgungsmodellen<br />

der GKV.

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