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Broschüre - Schweizerische Liga gegen Epilepsie

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Teil 7<br />

Organisatorische Voraussetzungen:<br />

1. Räumliche Voraussetzungen: Rollstuhlgerechte Praxis<br />

2. Apparative Voraussetzungen (gegebenenfalls in Kooperation mit anderen<br />

Einrichtungen):<br />

– EEG, einschließlich der Möglichkeit von Langzeitableitungen und ambulanten<br />

Schlafableitungen,<br />

– Möglichkeit zur Bestimmung von Blutspiegeln bei Antiepileptika,<br />

oder Möglichkeit in einem Labor am Ort,<br />

– SDA-Langzeit-EEG,<br />

– CT, MRT.<br />

3. Personelle Voraussetzungen:<br />

– Qualifiziertes Personal zur EEG-Ableitung, Anfallsbeobachtung und<br />

Anfallsbeschreibung,<br />

– Kooperation mit einer psychologischen Praxis, in der neuropsychologische<br />

Diagnostik, Beratung und Behandlung durchgeführt werden<br />

können,<br />

– Kooperation mit einer psychotherapeutischen Praxis, in der Diagnose,<br />

Beratung und Behandlung von psychischen Störungen bei <strong>Epilepsie</strong><br />

durchgeführt werden können,<br />

– Kooperation mit einer Schulberatungs- und Erziehungsberatungsstelle<br />

in Kinderpraxen/einer Sozialberatungsstelle in Praxen für Erwachsene;<br />

in diesen Beratungsstellen sollten Erfahrungen mit der Beratung<br />

von <strong>Epilepsie</strong>kranken bestehen,<br />

– Kooperation mit der örtlichen Selbsthilfegruppe.<br />

4. Sonstige organisatorische Voraussetzungen:<br />

– Regelmäßige, gesondert angekündigte Sprechstunden für Anfallskranke,<br />

– Konsiliarische – auch telefonische – Beratung der überweisenden Ärzte,<br />

– Möglichkeit zur telefonischen Beratung von Patienten und Angehörigen.<br />

Kapazität: Die Zahl der in einem Quartal behandelten <strong>Epilepsie</strong>kranken<br />

sollte einschließlich der Patienten mit pseudoepileptischen und nichtepileptischen<br />

Anfällen zur diagnostischen Abgrenzung mindestens 100 betragen.<br />

Die Kommission Schwerpunktpraxen der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie<br />

(DGfE) zertifiziert und überwacht die Qualitätsstandards; bewerben<br />

kann sich jeder niedergelassene Neurologe, Psychiater und Kinderarzt. Die<br />

Bearbeitungsgebühr für eine auf drei Jahre befristete Anerkennung beträgt<br />

10 €. Mitglieder der Kommission sind Dr. med. Thomas Mayer (Klein-Wachau;<br />

Vorsitz), Dr. med. Dieter Dennig (Stuttgart), Dr. med. Ralf Berkenfeld<br />

(Neukirchen-Vluyn) und Dr. med. Johannes Garvelmann (Knittlingen).<br />

In den nachfolgenden Zusammenstellungen von spezialisierten Ärzten für<br />

Kinder und Jugendliche beziehungsweise Jugendliche und Erwachsene sind<br />

die entsprechenden von der DGfE anerkannten Praxen mit dem Schwer-

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