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Broschüre - Schweizerische Liga gegen Epilepsie

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III.1 Institutionell: Kapazitäten/Mindestfallzahlen<br />

<strong>Epilepsie</strong>-Zentren und -Kliniken<br />

n Eine durch die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie / Stiftung Michael<br />

zertifizierte <strong>Epilepsie</strong>-Ambulanz mit einer Mindestzahl von 1 000 Behandlungen<br />

von <strong>Epilepsie</strong>patienten p. a. im Mittel über drei Jahre,<br />

n Zusätzlich ein stationärer Bereich mit einer Mindestzahl von 300 Behandlungen<br />

von <strong>Epilepsie</strong>patienten p. a. im Mittel über drei Jahre abgesehen<br />

von Akutbehandlungen eines epileptischen Anfalls.<br />

III.2 Personelle Ausstattung<br />

n Ärztliche Mitarbeiter<br />

– Ärztliche Leitung durch einen Facharzt für Neurologie/Nervenheilkunde<br />

bzw. durch einen Facharzt für Pädiatrie mit neuropädiatrischem<br />

Schwerpunkt mit nachgewiesenen epileptologischen Spezialkenntnissen<br />

(entsprechend Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie),<br />

– Gewährleistung einer Versorgung durch Ärzte mit Facharztniveau mit<br />

Zertifikat Epileptologie der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie,<br />

– Verfügbarkeit von Fachärzten mit Expertise in den Bereichen Neuroradiologie<br />

und Nuklearmedizin zur Beurteilung bildgebender Befunde<br />

bei <strong>Epilepsie</strong>patienten,<br />

– Verfügbarkeit von Fachärzten für Psychiatrie/Nervenheilkunde bzw.<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie mit spezieller Expertise in der Behandlung<br />

von <strong>Epilepsie</strong>n und dissoziativen Störungen,<br />

– Verfügbare Konsiliardienste in den Bereichen Innere Medizin, Pädiatrie,<br />

Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Dermatologie.<br />

n Interdisziplinäres Team<br />

– Psychologen mit Nachweis einer Spezialisierung im Bereich klinischer<br />

Neuropsychologie (Kenntnisse entsprechend dem Zertifikat der Gesellschaft<br />

für Neuropsychologie oder der Arbeitsgemeinschaft Prächirurgische<br />

<strong>Epilepsie</strong>diagnostik und operative <strong>Epilepsie</strong>therapie)<br />

und nachgewiesener Expertise in der speziellen Beurteilung von <strong>Epilepsie</strong>patienten,<br />

– Sozialarbeiter mit speziellen Kenntnissen der Versorgung epilepsiekranker<br />

Patienten (Kenntnisse entsprechend dem Zertifikat Epileptologie<br />

für nicht-medizinische Berufe),<br />

– Ingenieur oder vergleichbar qualifizierter Spezialist zur Betreuung der<br />

EEG-Anlagen,<br />

– Medizinisch-technische Assistenten (MTA / MTA-F) mit spezieller Er-<br />

fahrung in der EEG-Diagnostik zur Sicherung einer 24h-Überwachung<br />

von Patienten im Video-EEG-Monitoring,<br />

– Krankenpflege mit speziellen Kenntnissen in der Versorgung epilepsiekranker<br />

Patienten (Kenntnisse entsprechend Zertifikat Epileptologie<br />

für nichtmedizinische Berufe),

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