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Broschüre - Schweizerische Liga gegen Epilepsie

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Teil 6<br />

den, um eine Spaltung der Leistungsanbieter zu vermeiden. Eine der zentralen<br />

Forderungen muss dabei auch zukünftig die Aufrechterhaltung einer<br />

hohen epileptologischen Qualifikation der Leistungsanbieter bleiben. Aus<br />

Sicht des Autors (Frank Bösebeck; Diakoniekrankenhaus Rotenburg, Neurologische<br />

Klinik, Elise-Averdieck-Straße 17, 27356 Rotenburg, Internet: www.<br />

epilepsieambulanz-nordwest.de) wurde diese Forderung in der Konkretisierung<br />

der Zulassungsbedingungen für <strong>Epilepsie</strong>ambulanzen gemäß § 116b<br />

SGB V durch den GBA nicht hinreichend berücksichtigt. Hier wäre eine engere<br />

Anlehnung an die Kriterien des Zertifikats Epileptologie plus der Deutschen<br />

Gesellschaft für Epileptologie wünschenswert gewesen.<br />

Literatur:<br />

1. Behnsen E. Medizinische Versorgungszentren – die Konzeption des Gesetzgebers<br />

(I). Das Krankenhaus 2004; Heft 8: 602-606.<br />

2. Müller S, Köppl B. Medizinische Versorgungszentren – Nicht alle Erwartungen<br />

bestätigt. Deutsches Ärzteblatt. 2008; 47: B2124-2148.<br />

3 SGB-V A. Richtlinie ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b<br />

SGB-V. 2007.

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