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Broschüre - Schweizerische Liga gegen Epilepsie

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Teil 4<br />

Lebensführung im Sinne eines Krankheitsselbstmanagements, Verbesserung<br />

der Information über <strong>Epilepsie</strong>, Hilfen bei der Krankheitsbewältigung,<br />

Therapie psychischer Begleiterkrankungen, Behandlung epilepsie-assoziierter<br />

neuropsychologischer und motorischer Defizite, die Behandlung nach<br />

epilepsiechirurgischen Eingriffen, Beratung bei sozialrechtlichen Fragestellungen,<br />

Maßnahmen zur beruflichen Re-Integration (Feststellung der Möglichkeiten<br />

zur beruflichen Re-Integration oder zur Aufrechterhaltung der<br />

derzeitigen beruflichen Tätigkeit, Wahl geeigneter Berufsfelder, Planung der<br />

Wiedereingliederung, therapeutische Vorbereitung und Durchführung der<br />

Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, insbesondere, wenn sich durch<br />

therapeutische Erfolge neue Chancen auf eine berufliche Eingliederung ergeben),<br />

sowie eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung.<br />

Die Prozessqualität ist durch definierte interdisziplinäre Behandlungskonzepte,<br />

die Ergebnisqualität durch standardisierte Erfassung klinischer Verlaufsparameter<br />

und etablierter Fragebogen sicherzustellen.<br />

Besondere institutionelle Voraussetzungen:<br />

n Eine Spezialisierung für epileptologische Rehabilitation kann innerhalb<br />

eines <strong>Epilepsie</strong>-Zentrums oder durch einen Kooperationsvertrag einer<br />

fachneurologischen Klinik mit engmaschiger Anbindung an ein <strong>Epilepsie</strong>-Zentrum<br />

erfolgen,<br />

n Anerkennung als fachneurologische Klinik oder als organisatorische Einheit<br />

innerhalb eines <strong>Epilepsie</strong>-Zentrums nach §111 Abs. 1 SGBV,<br />

n Behandlungsverträge mit Kostenträgern der GKV und RV,<br />

n Psychologische Abteilung mit Expertise in Neuropsychologie und Psychotherapie<br />

und besonderer epileptologischer Expertise,<br />

n Physiotherapie / Sporttherapie,<br />

n Arbeitstherapie mit der Möglichkeit zur alltagsnahen beruflichen<br />

Belastungserprobung mit besonderer Ausrichtung auf die Versorgung<br />

epilepsiekranker Patienten,<br />

n Ergotherapie, Sprachtherapie, Physikalische Therapie, Rekreationstherapie,<br />

Schlucktherapie,<br />

n Sozialdienst,<br />

n Institutionalisierte Netzwerke im Bereich beruflicher Bildung,<br />

n Institutionalisierte interdisziplinäre Fallkonferenzen mit Experten des<br />

<strong>Epilepsie</strong>-Zentrums.<br />

Besondere personelle Voraussetzungen:<br />

n Besondere Ausstattung mit begleitenden nichtärztlichen Diensten:<br />

Logopädie einschließlich spezieller Schluckdiagnostik und -therapie,<br />

Physiotherapie, Arbeitstherapie und Sozialdienst,<br />

n Bei fachneurologischen Kliniken, die mit <strong>Epilepsie</strong>-Zentren kooperieren,<br />

epileptologische Expertise des leitenden Arztes (Zertifikat Epileptologie<br />

plus), der Psychologen und des Pflegepersonals,<br />

n Sicherstellung einer 24h-Bereitschaftsversorgung.

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