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Netzwerk Hypophysen- und Nebennierenerkrankungen eV

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Liebe Mitglieder,<br />

da es beim Abbuchen des Mitgliedsbeitrags immer<br />

wieder zu Fragen kommt, hier einige organisatorische<br />

Hinweise:<br />

l Unser Mitgliedsbeitrag von 15,00 E ist ein Jahresbeitrag,<br />

das heißt, er bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr,<br />

egal in welchem Monat Sie dem <strong>Netzwerk</strong><br />

beigetreten sind.<br />

l Bei neu beigetretenen Mitgliedern wird der Mitgliedsbeitrag<br />

in der Regel zum Anfang des Monats<br />

nach dem Beitritt eingezogen.<br />

l Ansonsten erfolgt der jährliche Einzug des Mitgliedsbeitrags<br />

immer Anfang März.<br />

l Falls Sie umziehen, denken Sie bitte daran, uns Ihre<br />

neue Adresse mitzuteilen.<br />

l Geben Sie uns eine Änderung Ihrer Bankverbindung<br />

bitte rechtzeitig bekannt.<br />

Kann ich einen<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

beantragen?<br />

Diese Frage wird uns von vielen Mitgliedern gestellt.<br />

Die Antwort darauf ist nicht einfach, denn jeder Fall<br />

liegt anders, muss individuell beurteilt werden. Normalerweise<br />

lässt sich eine <strong>Hypophysen</strong>- oder Nebenniereninsuffizienz<br />

so gut behandeln, dass keine Schwerbehinderung<br />

eintritt. Manchmal sind aber zusätzliche<br />

bleibende Einschränkungen, wie Gesichtsfeldveränderungen,<br />

Sehstörungen, Augenmuskellähmungen usw.,<br />

vorhanden. In solchen Situation kann ein Nachteilsausgleich<br />

nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB IX, früher Schwerbehindertengesetz) gewährt<br />

werden.<br />

Damit wir unsere Mitglieder in diesen Dingen besser<br />

beraten können, wäre es hilfreich, von möglichst vielen<br />

Betroffenen das Ergebnis ihres Antrags auf Anerkennung<br />

einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt<br />

zu kennen. Wir bitten Sie daher, uns eine Kopie Ihres<br />

Bescheides zuzusenden – egal, ob dieser positiv oder<br />

negativ ausgefallen ist. Denn uns interessiert, welche<br />

Funktionseinschränkungen (einzeln <strong>und</strong> in ihrem Zusammenwirken)<br />

welchen Grad der Behinderung (GdB)<br />

verursachen.<br />

Der GdB wird vom Gutachter in Zehnerschritten<br />

festgelegt. Ein GdB von 20 ist der niedrigste Grad<br />

der Behinderung. Liegt der GdB über 50, wird eine<br />

Publik<br />

l Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben:<br />

Bitte denken Sie daran, den Mitgliedsbeitrag zu<br />

überweisen!<br />

l Für Mitglieder aus dem Ausland hier noch einmal<br />

die Daten unserer Bankverbindung für eine Auslandsüberweisung:<br />

Bank Identifier Code (BIC):<br />

GENODEF1ER1<br />

interBank-AccNr (IBAN):<br />

DE62 7636 0033 0001 0045 57<br />

Bitte bei der Überweisung beachten: Anfallende<br />

Bankgebühren für die Auslandsüberweisung müssen<br />

von Ihnen übernommen werden, damit der volle<br />

Mitgliedsbeitrag bei uns ankommt!<br />

Ihr NETZWERK-Team<br />

Schwerbehinderung anerkannt. Bei der Ermittlung des<br />

Gesamt-GdB dürfen jedoch die GdB-Werte für die<br />

einzelnen Beeinträchtigungen nicht einfach addiert<br />

werden. Denn manche Behinderungen beeinflussen<br />

sich gegenseitig <strong>und</strong> verstärken somit den Gesamt-<br />

GdB, während andere unabhängig voneinander sind<br />

<strong>und</strong> damit auch der Gesamt-GdB nicht größer wird<br />

als der höchste Einzel-GdB.<br />

Sie sehen, die Sache ist ziemlich kompliziert. Nur wenn<br />

wir Einblick in möglichst viele Beurteilungen bekommen,<br />

können wir abschätzen, wie gut oder schlecht die<br />

Aussichten auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs<br />

sind.<br />

Deshalb unser Aufruf: Bitte senden Sie eine Kopie<br />

Ihres Bescheides über den Grad der Behinderung<br />

(GdB) an die <strong>Netzwerk</strong>-Geschäftsstelle – Ihre Daten<br />

werden streng vertraulich behandelt <strong>und</strong> anonym<br />

ausgewertet.<br />

Ihr NETZWERK-Team<br />

GLANDULA 23/06

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