Netzwerk Hypophysen- und Nebennierenerkrankungen eV
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Liebe Mitglieder,<br />
da es beim Abbuchen des Mitgliedsbeitrags immer<br />
wieder zu Fragen kommt, hier einige organisatorische<br />
Hinweise:<br />
l Unser Mitgliedsbeitrag von 15,00 E ist ein Jahresbeitrag,<br />
das heißt, er bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr,<br />
egal in welchem Monat Sie dem <strong>Netzwerk</strong><br />
beigetreten sind.<br />
l Bei neu beigetretenen Mitgliedern wird der Mitgliedsbeitrag<br />
in der Regel zum Anfang des Monats<br />
nach dem Beitritt eingezogen.<br />
l Ansonsten erfolgt der jährliche Einzug des Mitgliedsbeitrags<br />
immer Anfang März.<br />
l Falls Sie umziehen, denken Sie bitte daran, uns Ihre<br />
neue Adresse mitzuteilen.<br />
l Geben Sie uns eine Änderung Ihrer Bankverbindung<br />
bitte rechtzeitig bekannt.<br />
Kann ich einen<br />
Schwerbehindertenausweis<br />
beantragen?<br />
Diese Frage wird uns von vielen Mitgliedern gestellt.<br />
Die Antwort darauf ist nicht einfach, denn jeder Fall<br />
liegt anders, muss individuell beurteilt werden. Normalerweise<br />
lässt sich eine <strong>Hypophysen</strong>- oder Nebenniereninsuffizienz<br />
so gut behandeln, dass keine Schwerbehinderung<br />
eintritt. Manchmal sind aber zusätzliche<br />
bleibende Einschränkungen, wie Gesichtsfeldveränderungen,<br />
Sehstörungen, Augenmuskellähmungen usw.,<br />
vorhanden. In solchen Situation kann ein Nachteilsausgleich<br />
nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB IX, früher Schwerbehindertengesetz) gewährt<br />
werden.<br />
Damit wir unsere Mitglieder in diesen Dingen besser<br />
beraten können, wäre es hilfreich, von möglichst vielen<br />
Betroffenen das Ergebnis ihres Antrags auf Anerkennung<br />
einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt<br />
zu kennen. Wir bitten Sie daher, uns eine Kopie Ihres<br />
Bescheides zuzusenden – egal, ob dieser positiv oder<br />
negativ ausgefallen ist. Denn uns interessiert, welche<br />
Funktionseinschränkungen (einzeln <strong>und</strong> in ihrem Zusammenwirken)<br />
welchen Grad der Behinderung (GdB)<br />
verursachen.<br />
Der GdB wird vom Gutachter in Zehnerschritten<br />
festgelegt. Ein GdB von 20 ist der niedrigste Grad<br />
der Behinderung. Liegt der GdB über 50, wird eine<br />
Publik<br />
l Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben:<br />
Bitte denken Sie daran, den Mitgliedsbeitrag zu<br />
überweisen!<br />
l Für Mitglieder aus dem Ausland hier noch einmal<br />
die Daten unserer Bankverbindung für eine Auslandsüberweisung:<br />
Bank Identifier Code (BIC):<br />
GENODEF1ER1<br />
interBank-AccNr (IBAN):<br />
DE62 7636 0033 0001 0045 57<br />
Bitte bei der Überweisung beachten: Anfallende<br />
Bankgebühren für die Auslandsüberweisung müssen<br />
von Ihnen übernommen werden, damit der volle<br />
Mitgliedsbeitrag bei uns ankommt!<br />
Ihr NETZWERK-Team<br />
Schwerbehinderung anerkannt. Bei der Ermittlung des<br />
Gesamt-GdB dürfen jedoch die GdB-Werte für die<br />
einzelnen Beeinträchtigungen nicht einfach addiert<br />
werden. Denn manche Behinderungen beeinflussen<br />
sich gegenseitig <strong>und</strong> verstärken somit den Gesamt-<br />
GdB, während andere unabhängig voneinander sind<br />
<strong>und</strong> damit auch der Gesamt-GdB nicht größer wird<br />
als der höchste Einzel-GdB.<br />
Sie sehen, die Sache ist ziemlich kompliziert. Nur wenn<br />
wir Einblick in möglichst viele Beurteilungen bekommen,<br />
können wir abschätzen, wie gut oder schlecht die<br />
Aussichten auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs<br />
sind.<br />
Deshalb unser Aufruf: Bitte senden Sie eine Kopie<br />
Ihres Bescheides über den Grad der Behinderung<br />
(GdB) an die <strong>Netzwerk</strong>-Geschäftsstelle – Ihre Daten<br />
werden streng vertraulich behandelt <strong>und</strong> anonym<br />
ausgewertet.<br />
Ihr NETZWERK-Team<br />
GLANDULA 23/06