Pelletskessel Planungsmappe für das Fachhandwerk - Biovärme ...
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Ablaufsicherung, Feuerlöscher, elektr. Anschluss, Zu-/Abluft<br />
Thermische Ablaufsicherung<br />
Die Kessel der Baureihe SH-P / TWIN und PE-K<br />
sind entsprechend der Anforderungen der EN 303-5<br />
mit einem Sicherheitswärmetauscher ausgeführt,<br />
der bauseits über ein thermisches Ablaufsicherungs-<br />
Ventil an <strong>das</strong> Trinkwassernetz angeschlossen<br />
werden muss, um eine Notkühlung des Kessels im<br />
Störfall zu gewährleisten.<br />
sichtbarer Ablauf<br />
zum Kanal<br />
Die Kessel der Baureihe PE sind im Sinne der EN 303-5<br />
schnell abschaltbar und benötigen deshalb keine<br />
Thermische Ablaufsicherung.<br />
Leitungsschutzschalter<br />
Der elektrische Anschluss soll über einen eigenen<br />
Leitungsschutzschalter (C 13A) erfolgen.<br />
Fluchtschalter, „Not-Aus“-Schalter<br />
In Österreich muss ein Fluchtschalter außerhalb des<br />
Heizraums im Zugangsbereich gesetzt werden.<br />
In Deutschland ist vom Gesetz kein Notschalter<br />
außerhalb des Heizraums verlangt, kann aber ab<br />
50 kW in Anlehnung an die Regeln <strong>für</strong> Öl- und<br />
Gaskessel von der Behörde vorgeschrieben werden.<br />
Breite der Heizraumtüre<br />
mindestens 80 cm, besser alle Türen am Weg in den<br />
Heizraum mindestens 100 cm, um auch größere<br />
Speicher (Puffer) einbringen zu können.<br />
Brandschutz<br />
Kaltwasseranschluss<br />
Revisionshahn<br />
Handrad abziehen<br />
Schmutzfänger<br />
Thermische<br />
Ablaufsicherung<br />
Österreich:<br />
TRVB H 118 „Technische Richtlinien <strong>für</strong> den vorbeugenden<br />
Brandschutz“<br />
ÖN H 5170 „Heizungsanlagen; bau- und brandschutztechnische<br />
Anforderungen“<br />
Im Wesentlichen sind Brand beständige Wände F90<br />
und in vielen Fällen auch Türen T90 <strong>für</strong> den Heizraum<br />
vorgeschrieben (mehr auf Seite 32).<br />
Deutschland:<br />
Grundlage der Brandschutzbestimmungen ist die<br />
Muster-Feuerungsverordnung MFeuVO.<br />
Es gelten erst ab 50 kW Kesselleistung besondere<br />
Brandschutzbestimmungen (F90) <strong>für</strong> den Heizraum<br />
(mehr auf Seite 32).<br />
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist <strong>das</strong><br />
Baurecht Ländersache mit teilweise von einander<br />
abweichenden Vorschriften und Regelungen.<br />
Feuerlöscher<br />
In Österreich ist als erste Löschhilfe zumindest<br />
ein ABC-Handfeuerlöscher (6 kg Pulver / 12 LE) im<br />
Zugangsbereich zum Heizraum vorgeschrieben.<br />
In Deutschland sind Feuerlöscher <strong>für</strong> gewerbliche und<br />
öffentliche Gebäude gesetzlich geregelt.<br />
Für Heizanlagen in privaten Wohnhäusern sind keine<br />
Feuerlöscher vorgeschrieben. Es ist trotzdem ein Feuerlöscher<br />
im Haus zu empfehlen.<br />
Zu- und Abluft<br />
Österreich (entsprechend ÖN H 5170):<br />
Für die Zuluft 2 cm² je kW Brennstoffwärmeleistung,<br />
mindestens 200cm² freier Querschnitt (Nennwärmeleistung<br />
dividiert durch den Wirkungsgrad = Brennstoffwärmeleistung,<br />
z.B. 130 kW / 91% = 143 kW)<br />
Für die Abluft bis 100 kW Nennwärmeleistung mindestens<br />
180 cm² freier Querschnitt und <strong>für</strong> jedes weitere<br />
kW zusätzlich 1 cm².<br />
Für Drahtgitter mindestens 20% Zuschlag.<br />
Erfolgt die Luftführung über Kanäle, die länger als<br />
1 m sind, ist ein rechnerischer Nachweis durch einen<br />
Fachkundigen erforderlich.<br />
Deutschland (Muster-Feuerungsverordnung):<br />
Für Feuerstätten mit einer Nennleistung von bis zu<br />
35 kW eine unmittelbar ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung<br />
von mindestens 150 cm² oder<br />
2 x 75 cm², oder eine ins Freie führende Tür /Fenster<br />
und ein Rauminhalt von mindestens 4 m³ je kW<br />
Nennwärmeleistung. Wenn der Aufstellraum nicht an<br />
eine Außenwand grenzt, ist ersatzweise ein Verbrennungsluftverbund<br />
möglich. Hierbei wird die Verbrennungsluft<br />
aus einem ausreichend großen, an die<br />
Außenwand grenzenden Nachbarraum zugeführt.<br />
Von 35 bis 50 kW mindestens 150 cm² freier Belüftungsquerschnitt.<br />
Ab 50 kW Be- und Entlüftung je mindestens 150 cm²<br />
freier Querschnitt + 2 cm² je kW über 50 kW.<br />
Für Vergitterung mindestens 20% Zuschlag.<br />
Bei Luftführung durch Kanäle erheblich größere Querschnitte<br />
(um 50 bis 150% größer -> berechnen).<br />
<strong>Pelletskessel</strong> <strong>Planungsmappe</strong> 2009-03<br />
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