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Pelletskessel Planungsmappe für das Fachhandwerk - Biovärme ...

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Ablaufsicherung, Feuerlöscher, elektr. Anschluss, Zu-/Abluft<br />

Thermische Ablaufsicherung<br />

Die Kessel der Baureihe SH-P / TWIN und PE-K<br />

sind entsprechend der Anforderungen der EN 303-5<br />

mit einem Sicherheitswärmetauscher ausgeführt,<br />

der bauseits über ein thermisches Ablaufsicherungs-<br />

Ventil an <strong>das</strong> Trinkwassernetz angeschlossen<br />

werden muss, um eine Notkühlung des Kessels im<br />

Störfall zu gewährleisten.<br />

sichtbarer Ablauf<br />

zum Kanal<br />

Die Kessel der Baureihe PE sind im Sinne der EN 303-5<br />

schnell abschaltbar und benötigen deshalb keine<br />

Thermische Ablaufsicherung.<br />

Leitungsschutzschalter<br />

Der elektrische Anschluss soll über einen eigenen<br />

Leitungsschutzschalter (C 13A) erfolgen.<br />

Fluchtschalter, „Not-Aus“-Schalter<br />

In Österreich muss ein Fluchtschalter außerhalb des<br />

Heizraums im Zugangsbereich gesetzt werden.<br />

In Deutschland ist vom Gesetz kein Notschalter<br />

außerhalb des Heizraums verlangt, kann aber ab<br />

50 kW in Anlehnung an die Regeln <strong>für</strong> Öl- und<br />

Gaskessel von der Behörde vorgeschrieben werden.<br />

Breite der Heizraumtüre<br />

mindestens 80 cm, besser alle Türen am Weg in den<br />

Heizraum mindestens 100 cm, um auch größere<br />

Speicher (Puffer) einbringen zu können.<br />

Brandschutz<br />

Kaltwasseranschluss<br />

Revisionshahn<br />

Handrad abziehen<br />

Schmutzfänger<br />

Thermische<br />

Ablaufsicherung<br />

Österreich:<br />

TRVB H 118 „Technische Richtlinien <strong>für</strong> den vorbeugenden<br />

Brandschutz“<br />

ÖN H 5170 „Heizungsanlagen; bau- und brandschutztechnische<br />

Anforderungen“<br />

Im Wesentlichen sind Brand beständige Wände F90<br />

und in vielen Fällen auch Türen T90 <strong>für</strong> den Heizraum<br />

vorgeschrieben (mehr auf Seite 32).<br />

Deutschland:<br />

Grundlage der Brandschutzbestimmungen ist die<br />

Muster-Feuerungsverordnung MFeuVO.<br />

Es gelten erst ab 50 kW Kesselleistung besondere<br />

Brandschutzbestimmungen (F90) <strong>für</strong> den Heizraum<br />

(mehr auf Seite 32).<br />

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist <strong>das</strong><br />

Baurecht Ländersache mit teilweise von einander<br />

abweichenden Vorschriften und Regelungen.<br />

Feuerlöscher<br />

In Österreich ist als erste Löschhilfe zumindest<br />

ein ABC-Handfeuerlöscher (6 kg Pulver / 12 LE) im<br />

Zugangsbereich zum Heizraum vorgeschrieben.<br />

In Deutschland sind Feuerlöscher <strong>für</strong> gewerbliche und<br />

öffentliche Gebäude gesetzlich geregelt.<br />

Für Heizanlagen in privaten Wohnhäusern sind keine<br />

Feuerlöscher vorgeschrieben. Es ist trotzdem ein Feuerlöscher<br />

im Haus zu empfehlen.<br />

Zu- und Abluft<br />

Österreich (entsprechend ÖN H 5170):<br />

Für die Zuluft 2 cm² je kW Brennstoffwärmeleistung,<br />

mindestens 200cm² freier Querschnitt (Nennwärmeleistung<br />

dividiert durch den Wirkungsgrad = Brennstoffwärmeleistung,<br />

z.B. 130 kW / 91% = 143 kW)<br />

Für die Abluft bis 100 kW Nennwärmeleistung mindestens<br />

180 cm² freier Querschnitt und <strong>für</strong> jedes weitere<br />

kW zusätzlich 1 cm².<br />

Für Drahtgitter mindestens 20% Zuschlag.<br />

Erfolgt die Luftführung über Kanäle, die länger als<br />

1 m sind, ist ein rechnerischer Nachweis durch einen<br />

Fachkundigen erforderlich.<br />

Deutschland (Muster-Feuerungsverordnung):<br />

Für Feuerstätten mit einer Nennleistung von bis zu<br />

35 kW eine unmittelbar ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung<br />

von mindestens 150 cm² oder<br />

2 x 75 cm², oder eine ins Freie führende Tür /Fenster<br />

und ein Rauminhalt von mindestens 4 m³ je kW<br />

Nennwärmeleistung. Wenn der Aufstellraum nicht an<br />

eine Außenwand grenzt, ist ersatzweise ein Verbrennungsluftverbund<br />

möglich. Hierbei wird die Verbrennungsluft<br />

aus einem ausreichend großen, an die<br />

Außenwand grenzenden Nachbarraum zugeführt.<br />

Von 35 bis 50 kW mindestens 150 cm² freier Belüftungsquerschnitt.<br />

Ab 50 kW Be- und Entlüftung je mindestens 150 cm²<br />

freier Querschnitt + 2 cm² je kW über 50 kW.<br />

Für Vergitterung mindestens 20% Zuschlag.<br />

Bei Luftführung durch Kanäle erheblich größere Querschnitte<br />

(um 50 bis 150% größer -> berechnen).<br />

<strong>Pelletskessel</strong> <strong>Planungsmappe</strong> 2009-03<br />

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