Cat 6 - Profiler24
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RECHT kompakt<br />
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Viele Internethändler haben sich schon gefragt, wie viele Kunden in Webshops den Kaufvorgang abbrechen, weil sie nicht<br />
die richtigen Zahlungsverfahren angeboten bekommen. Unklar ist bislang vor allem welche Kombination von Bezahlverfahren<br />
insgesamt den größten Erfolg verspricht. Diesen Fragen ist ibi research an der Universität Regensburg zusammen<br />
mit dem Partnerkonsortium des E-Commerce-Leitfadens auf den Grund gegangen.<br />
Mehr als 1.300 Endkunden haben sich an der Umfrage<br />
beteiligt. Ihnen wurden verschiedene realitätsnahe<br />
Situationen geschildert, die beim Einkaufen im Internet<br />
denkbar wären (z. B. Jeanskauf, Reisebuchung). Dabei<br />
hatten die Teilnehmer jeweils die Möglichkeit, aus<br />
unterschiedlichen angebotenen Zahlungsverfahren<br />
das bevorzugte Verfahren zu wählen bzw. den Webshop<br />
zu verlassen und nach einem anderen Anbieter<br />
zu suchen. Neben den Präferenzen der potenziellen<br />
Kunden für unterschiedliche Zahlungsverfahren sowie<br />
den Auswirkungen des Zahlungsverfahrens-Angebots<br />
auf die Kaufabbruchquote wurden auch die Einflüsse<br />
von Rabatten, Gütesiegeln und soziodemographischen<br />
Faktoren untersucht.<br />
Hier einige ausgewählte Ergebnisse:<br />
� 56% der Teilnehmer haben schon einmal schlechte<br />
Erfahrungen beim Online-Shopping gemacht.<br />
� Wenn nur die Zahlung per Vorkasse angeboten<br />
wird, suchen 79% der Kunden nach einem anderen<br />
Anbieter.<br />
� Die Einführung der Lastschrift und der Kreditkarte<br />
senkt die Kaufabbruchquote durchschnittlich um<br />
etwa 60%.<br />
� Wenn der Anbieter über ein Gütesiegel verfügt, sinkt<br />
die Kaufabbruchquote im Schnitt um ein Drittel.<br />
� Ein Rabatt von 3% steigert den Anteil der Vorkasse-<br />
Zahlungen deutlich.<br />
� Mit der Kreditkarte zahlen vor allem 26- bis 45jährige,<br />
gut verdienende Männer.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchung machen deutlich,<br />
dass sich die Kaufabbruchquoten durch das Angebot<br />
mehrerer Zahlungsverfahren und kundenfreundlicher<br />
Zahlungsverfahren deutlich reduzieren lassen. Wer<br />
nur die Vorkasse anbietet, verzichtet demnach auf<br />
mögliche Umsatzsteigerungen. Sogar wenn kein alternativer<br />
Anbieter verfügbar ist, bricht immer noch mehr<br />
als die Hälfte der Teilnehmer den Kaufvorgang ab.<br />
Die Zahlung per Rechnung ist mit Abstand das beliebteste<br />
Zahlungsverfahren aus Kundensicht. Dies<br />
dürfte auf das geringe Risiko zurückzuführen sein,<br />
das mit der Zahlung per Rechnung für den Kunden<br />
verbunden ist. Allerdings wissen derzeit offensichtlich<br />
viele Kunden noch nicht über die Rückbuchungsmöglichkeiten<br />
bei der Kreditkarte und der Lastschrift<br />
Bescheid. Denn obwohl diese Verfahren bei gleichem<br />
Risiko aus Kundensicht in der Regel einfacher zu<br />
handhaben sind als die Zahlung per Rechnung, werden<br />
sie deutlich seltener gewählt.<br />
Aus Anbietersicht ist zu beachten, dass gerade<br />
Zahlungen per Rechnung oder per Lastschrift mit<br />
einem hohen Zahlungsausfallrisiko verbunden sind.<br />
Das Angebot von mehreren und kundenfreundlichen<br />
Zahlungsverfahren bedeutet daher zwar weniger<br />
Kaufabbrüche – aber nur mit entsprechender Risikoprävention<br />
auch mehr Gewinn Die Kaufabbruchquote<br />
hängt zudem nicht nur von den angebotenen Zahlungsverfahren,<br />
sondern auch von weiteren Faktoren<br />
ab (z.B. Usability des Shops, Kontaktmöglichkeiten,<br />
Gütesiegel). Um zu ermitteln, an welchenStellen und<br />
aus welchen Gründen die Kunden im Shop abbrechen,<br />
wird ein fundiertes Web-Controlling immer wichtiger.<br />
Fundstelle: Studie „Erfolgsfaktor Payment – Der<br />
Einfluss der Zahlungsverfahren auf Ihren Umsatz“<br />
www.ecommerce-leitfaden.de<br />
Änderungen bei 0180-Nummern geplant<br />
Das Bundeswirtschaftsministerium plant insoweit eine<br />
Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Dabei soll<br />
eine Neugestaltung des 0180-Rufnummernbereichs<br />
erfolgen. 0180-Nummern werden von vielen Unternehmen<br />
als Servicenummern benutzt. Feste Preise gelten<br />
bislang nur für Anrufe aus den Festnetzen. Die Preise<br />
für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen<br />
häufig recht hoch und für die Verbraucherinnen und<br />
Verbraucher nur schwer erkennbar. „Zukünftig soll es<br />
auch feste Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen<br />
geben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern<br />
in der Werbung mitgeteilt werden“, erläuterte Bundesminister<br />
Glos. Die Neuregelung soll auch den Weg<br />
für kostenlose Warteschleifen frei machen. Bislang<br />
hängen viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft<br />
in teuren Warteschleifen fest. Zukünftig soll es für die<br />
Unternehmen möglich sein, kostenlose Warteschleifen<br />
auch für Anrufe bei 0180-Nummern einzurichten. Das<br />
Gesetz soll Anfang 2009 in Kraft treten.<br />
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG<br />
RECHTLICHE PFLICHTINFORMATIONEN IM<br />
INTERNETSHOP NICHT ALS GRAFIKDATEI<br />
Internethändler sind verpflichtet bei ihrem<br />
Webauftritt verschiedene Pflichtinformationen zu<br />
veröffentlichen (Versandkosten, Widerrufsrecht<br />
etc.). Da es hier eine umfangreiche Rechtsprechung<br />
gibt, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung<br />
und Änderung der Pflichtangaben, um diese an<br />
die aktuelle Rechtsprechung anzupassen, um nicht<br />
erfolgreich abgemahnt zu werden.<br />
Technisch einfach wäre es die Pflichtinformationen<br />
als Grafikdatei darzustellen, so dass bei einer<br />
Änderung lediglich der Dateiinhalt ausgetauscht<br />
werden muss.<br />
Das Landgericht Berlin hat nun mit Urteil vom<br />
24.06.2008 (Az. 16 O 894/07 entscheiden, dass<br />
die Darstellung von Pflichtinformationen in Grafikdateien<br />
generell unzulässig ist. Bezogen auf das<br />
Widerrufs- oder Rückgaberecht heißt es in der<br />
Entscheidung:<br />
„Nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr.<br />
10 BGB-InfoV muss der Unternehmer dem Verbraucher<br />
vor Abgabe der Vertragserklärung klar<br />
und verständliche Informationen zum Bestehen<br />
oder Nichtbestehen einesWiderrufs- oder anstelle<br />
dessen eingeräumten Rückgaberechts sowie die