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Cat 6 - Profiler24

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RECHT kompakt<br />

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Viele Internethändler haben sich schon gefragt, wie viele Kunden in Webshops den Kaufvorgang abbrechen, weil sie nicht<br />

die richtigen Zahlungsverfahren angeboten bekommen. Unklar ist bislang vor allem welche Kombination von Bezahlverfahren<br />

insgesamt den größten Erfolg verspricht. Diesen Fragen ist ibi research an der Universität Regensburg zusammen<br />

mit dem Partnerkonsortium des E-Commerce-Leitfadens auf den Grund gegangen.<br />

Mehr als 1.300 Endkunden haben sich an der Umfrage<br />

beteiligt. Ihnen wurden verschiedene realitätsnahe<br />

Situationen geschildert, die beim Einkaufen im Internet<br />

denkbar wären (z. B. Jeanskauf, Reisebuchung). Dabei<br />

hatten die Teilnehmer jeweils die Möglichkeit, aus<br />

unterschiedlichen angebotenen Zahlungsverfahren<br />

das bevorzugte Verfahren zu wählen bzw. den Webshop<br />

zu verlassen und nach einem anderen Anbieter<br />

zu suchen. Neben den Präferenzen der potenziellen<br />

Kunden für unterschiedliche Zahlungsverfahren sowie<br />

den Auswirkungen des Zahlungsverfahrens-Angebots<br />

auf die Kaufabbruchquote wurden auch die Einflüsse<br />

von Rabatten, Gütesiegeln und soziodemographischen<br />

Faktoren untersucht.<br />

Hier einige ausgewählte Ergebnisse:<br />

� 56% der Teilnehmer haben schon einmal schlechte<br />

Erfahrungen beim Online-Shopping gemacht.<br />

� Wenn nur die Zahlung per Vorkasse angeboten<br />

wird, suchen 79% der Kunden nach einem anderen<br />

Anbieter.<br />

� Die Einführung der Lastschrift und der Kreditkarte<br />

senkt die Kaufabbruchquote durchschnittlich um<br />

etwa 60%.<br />

� Wenn der Anbieter über ein Gütesiegel verfügt, sinkt<br />

die Kaufabbruchquote im Schnitt um ein Drittel.<br />

� Ein Rabatt von 3% steigert den Anteil der Vorkasse-<br />

Zahlungen deutlich.<br />

� Mit der Kreditkarte zahlen vor allem 26- bis 45jährige,<br />

gut verdienende Männer.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchung machen deutlich,<br />

dass sich die Kaufabbruchquoten durch das Angebot<br />

mehrerer Zahlungsverfahren und kundenfreundlicher<br />

Zahlungsverfahren deutlich reduzieren lassen. Wer<br />

nur die Vorkasse anbietet, verzichtet demnach auf<br />

mögliche Umsatzsteigerungen. Sogar wenn kein alternativer<br />

Anbieter verfügbar ist, bricht immer noch mehr<br />

als die Hälfte der Teilnehmer den Kaufvorgang ab.<br />

Die Zahlung per Rechnung ist mit Abstand das beliebteste<br />

Zahlungsverfahren aus Kundensicht. Dies<br />

dürfte auf das geringe Risiko zurückzuführen sein,<br />

das mit der Zahlung per Rechnung für den Kunden<br />

verbunden ist. Allerdings wissen derzeit offensichtlich<br />

viele Kunden noch nicht über die Rückbuchungsmöglichkeiten<br />

bei der Kreditkarte und der Lastschrift<br />

Bescheid. Denn obwohl diese Verfahren bei gleichem<br />

Risiko aus Kundensicht in der Regel einfacher zu<br />

handhaben sind als die Zahlung per Rechnung, werden<br />

sie deutlich seltener gewählt.<br />

Aus Anbietersicht ist zu beachten, dass gerade<br />

Zahlungen per Rechnung oder per Lastschrift mit<br />

einem hohen Zahlungsausfallrisiko verbunden sind.<br />

Das Angebot von mehreren und kundenfreundlichen<br />

Zahlungsverfahren bedeutet daher zwar weniger<br />

Kaufabbrüche – aber nur mit entsprechender Risikoprävention<br />

auch mehr Gewinn Die Kaufabbruchquote<br />

hängt zudem nicht nur von den angebotenen Zahlungsverfahren,<br />

sondern auch von weiteren Faktoren<br />

ab (z.B. Usability des Shops, Kontaktmöglichkeiten,<br />

Gütesiegel). Um zu ermitteln, an welchenStellen und<br />

aus welchen Gründen die Kunden im Shop abbrechen,<br />

wird ein fundiertes Web-Controlling immer wichtiger.<br />

Fundstelle: Studie „Erfolgsfaktor Payment – Der<br />

Einfluss der Zahlungsverfahren auf Ihren Umsatz“<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

Änderungen bei 0180-Nummern geplant<br />

Das Bundeswirtschaftsministerium plant insoweit eine<br />

Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Dabei soll<br />

eine Neugestaltung des 0180-Rufnummernbereichs<br />

erfolgen. 0180-Nummern werden von vielen Unternehmen<br />

als Servicenummern benutzt. Feste Preise gelten<br />

bislang nur für Anrufe aus den Festnetzen. Die Preise<br />

für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen<br />

häufig recht hoch und für die Verbraucherinnen und<br />

Verbraucher nur schwer erkennbar. „Zukünftig soll es<br />

auch feste Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen<br />

geben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern<br />

in der Werbung mitgeteilt werden“, erläuterte Bundesminister<br />

Glos. Die Neuregelung soll auch den Weg<br />

für kostenlose Warteschleifen frei machen. Bislang<br />

hängen viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft<br />

in teuren Warteschleifen fest. Zukünftig soll es für die<br />

Unternehmen möglich sein, kostenlose Warteschleifen<br />

auch für Anrufe bei 0180-Nummern einzurichten. Das<br />

Gesetz soll Anfang 2009 in Kraft treten.<br />

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG<br />

RECHTLICHE PFLICHTINFORMATIONEN IM<br />

INTERNETSHOP NICHT ALS GRAFIKDATEI<br />

Internethändler sind verpflichtet bei ihrem<br />

Webauftritt verschiedene Pflichtinformationen zu<br />

veröffentlichen (Versandkosten, Widerrufsrecht<br />

etc.). Da es hier eine umfangreiche Rechtsprechung<br />

gibt, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung<br />

und Änderung der Pflichtangaben, um diese an<br />

die aktuelle Rechtsprechung anzupassen, um nicht<br />

erfolgreich abgemahnt zu werden.<br />

Technisch einfach wäre es die Pflichtinformationen<br />

als Grafikdatei darzustellen, so dass bei einer<br />

Änderung lediglich der Dateiinhalt ausgetauscht<br />

werden muss.<br />

Das Landgericht Berlin hat nun mit Urteil vom<br />

24.06.2008 (Az. 16 O 894/07 entscheiden, dass<br />

die Darstellung von Pflichtinformationen in Grafikdateien<br />

generell unzulässig ist. Bezogen auf das<br />

Widerrufs- oder Rückgaberecht heißt es in der<br />

Entscheidung:<br />

„Nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr.<br />

10 BGB-InfoV muss der Unternehmer dem Verbraucher<br />

vor Abgabe der Vertragserklärung klar<br />

und verständliche Informationen zum Bestehen<br />

oder Nichtbestehen einesWiderrufs- oder anstelle<br />

dessen eingeräumten Rückgaberechts sowie die

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