Almanach Heft 01-07.4.pub - SKC-Giessen
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Sinnend stehen Anja, Billy, Andre und<br />
Peter vor einem Ungetüm aus Edelstahl,<br />
das den Flur zu den Umkleiden<br />
komplett versperrt. „Das ist das Gebläse<br />
für die Küche“ erläutert Harry aus<br />
dem Hintergrund „das Teil muss aufs<br />
Dach – am Dienstag um 15:00 Uhr“.<br />
Das ist ganz einfach! Es werden nur<br />
helfende – besser tragende Hände gebraucht.<br />
Dachten wir! Wie man das<br />
Gebläse auch drehte, wendete, hin und<br />
her schob, es wollte einfach nicht auf<br />
dem Dach stehen! Was hatten sich die<br />
Konstrukteure vorgestellt? Nichts passte!<br />
Nichts hielt auf dem Dach wie geplant.<br />
Das musste Harry zu guterletzt<br />
bei hereinbrechender Dunkelheit auch<br />
einsehen. Ein zweiter Schweißgang<br />
brachte den Durchbruch. Dann war alles<br />
ganz einfach - ein Kinderspiel - wie<br />
Harry es angekündigt hatte. Gut Ding<br />
will eben doch Weile haben!<br />
Die Redaktion<br />
Allgemeines<br />
Denkste! Nicht alles ist neu<br />
Vieles hat sich verändert in unserem<br />
Verein. Manches läuft hoffentlich in<br />
Zukunft etwas organisierter als bisher<br />
ab. Auf einige Änderungen möchten wir<br />
kurz hinweisen ohne dabei zu vergessen,<br />
dass es auch Dinge gibt, die noch<br />
genau so sind wie früher. Dazu gehört<br />
insbesondere das Parkverbot im Hof.<br />
Natürlich hoffen wir, dass sich unsere<br />
Gaststätte in Zukunft regen Zuspruchs<br />
erfreuen wird, aber der Hof sollte auch<br />
zukünftig von Fahrzeugen freigehalten<br />
werden.<br />
Die Nutzung unserer Räumlichkeiten<br />
unterliegt weiterhin keinerlei Beschränkungen.<br />
Alle Vereinseinrichtungen sind<br />
jederzeit wie bisher nutzbar. Ausnahmefälle<br />
werden mit dem Vorstand besprochen<br />
und rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
Lediglich für den Grillplatz gilt eine abweichende<br />
Regelung. Dieser ist zwar<br />
auch jederzeit nutzbar, muss aber über<br />
ZAUG reserviert werden. Dabei gilt die<br />
alte Regel weiterhin, dass für Privatfeiern<br />
von Vereinsmitgliedern bis 20 Personen<br />
keine Verzehrpflicht besteht. Bei<br />
größeren Feiern ist die Organisation mit<br />
ZAUG zu besprechen. Die Nutzung beschränkt<br />
sich dann auf die rechte Rasenfläche.<br />
Die Buchung des Grillplatzes<br />
erfolgt jedoch in allen Fällen über<br />
ZAUG. Bei Vereinsveranstaltungen am<br />
Grill besteht keine Verzehrpflicht, jedoch<br />
sollte unser Pächter berücksichtigt<br />
werden. Die überarbeitete Grillordnung<br />
werden wir demnächst veröffentlichen.<br />
Der Vorstand<br />
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