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Almanach Heft 01-07.4.pub - SKC-Giessen

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Sinnend stehen Anja, Billy, Andre und<br />

Peter vor einem Ungetüm aus Edelstahl,<br />

das den Flur zu den Umkleiden<br />

komplett versperrt. „Das ist das Gebläse<br />

für die Küche“ erläutert Harry aus<br />

dem Hintergrund „das Teil muss aufs<br />

Dach – am Dienstag um 15:00 Uhr“.<br />

Das ist ganz einfach! Es werden nur<br />

helfende – besser tragende Hände gebraucht.<br />

Dachten wir! Wie man das<br />

Gebläse auch drehte, wendete, hin und<br />

her schob, es wollte einfach nicht auf<br />

dem Dach stehen! Was hatten sich die<br />

Konstrukteure vorgestellt? Nichts passte!<br />

Nichts hielt auf dem Dach wie geplant.<br />

Das musste Harry zu guterletzt<br />

bei hereinbrechender Dunkelheit auch<br />

einsehen. Ein zweiter Schweißgang<br />

brachte den Durchbruch. Dann war alles<br />

ganz einfach - ein Kinderspiel - wie<br />

Harry es angekündigt hatte. Gut Ding<br />

will eben doch Weile haben!<br />

Die Redaktion<br />

Allgemeines<br />

Denkste! Nicht alles ist neu<br />

Vieles hat sich verändert in unserem<br />

Verein. Manches läuft hoffentlich in<br />

Zukunft etwas organisierter als bisher<br />

ab. Auf einige Änderungen möchten wir<br />

kurz hinweisen ohne dabei zu vergessen,<br />

dass es auch Dinge gibt, die noch<br />

genau so sind wie früher. Dazu gehört<br />

insbesondere das Parkverbot im Hof.<br />

Natürlich hoffen wir, dass sich unsere<br />

Gaststätte in Zukunft regen Zuspruchs<br />

erfreuen wird, aber der Hof sollte auch<br />

zukünftig von Fahrzeugen freigehalten<br />

werden.<br />

Die Nutzung unserer Räumlichkeiten<br />

unterliegt weiterhin keinerlei Beschränkungen.<br />

Alle Vereinseinrichtungen sind<br />

jederzeit wie bisher nutzbar. Ausnahmefälle<br />

werden mit dem Vorstand besprochen<br />

und rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Lediglich für den Grillplatz gilt eine abweichende<br />

Regelung. Dieser ist zwar<br />

auch jederzeit nutzbar, muss aber über<br />

ZAUG reserviert werden. Dabei gilt die<br />

alte Regel weiterhin, dass für Privatfeiern<br />

von Vereinsmitgliedern bis 20 Personen<br />

keine Verzehrpflicht besteht. Bei<br />

größeren Feiern ist die Organisation mit<br />

ZAUG zu besprechen. Die Nutzung beschränkt<br />

sich dann auf die rechte Rasenfläche.<br />

Die Buchung des Grillplatzes<br />

erfolgt jedoch in allen Fällen über<br />

ZAUG. Bei Vereinsveranstaltungen am<br />

Grill besteht keine Verzehrpflicht, jedoch<br />

sollte unser Pächter berücksichtigt<br />

werden. Die überarbeitete Grillordnung<br />

werden wir demnächst veröffentlichen.<br />

Der Vorstand<br />

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