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Miesbacher - SMG

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Wirtschaft | Föderung<br />

Innovationsgutscheine für kleine<br />

unternehmen / handwerksbetriebe<br />

Seit dem 1. Juni 2009 fördert der Freistaat<br />

Bayern mit seinem Programm<br />

„Innovationsgutscheine für kleine<br />

Unternehmen / Handwerksbetriebe“ Aktivitäten<br />

im Bereich Forschung und Technologie,<br />

um die Innovationskraft dieser Betriebe<br />

für die Herausforderungen der Zukunft zu<br />

stärken. Das Förderprogramm befindet sich<br />

derzeit in einer drejährigen Pilotphase mit<br />

einem Jahresbudget von 2 Millionen Euro.<br />

Anknüpfungspunkt für das Programm ist<br />

die Erkenntnis, dass ein positiver Zusammenhang<br />

zwischen der Innovationstätigkeit<br />

und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

eines Unternehmens besteht. Innovative<br />

Unternehmen weisen deutliche Vorteile<br />

bei Wachstum, Stabilität und der Zahl der<br />

Arbeitsplätze auf. Oftmals haben aber vor<br />

allem kleine Unternehmen – und hier insbesondere<br />

Handwerksbetriebe – das Problem,<br />

dass sie sich weder eigenes Personal für<br />

Forschung und Entwicklung leisten können<br />

noch dass sie externe Dienstleistungen<br />

wie Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien<br />

oder die Erstellung eines Prototypen in<br />

größerem Umfang finanzieren können. Die<br />

Innovationsgutscheine sollen einen Beitrag<br />

leisten, dieses Dilemma zu lösen, indem<br />

die Planung, Entwicklung und Umsetzung<br />

neuer Produkte, Produktionsverfahren oder<br />

Dienstleistungen unterstützt werden. Dies<br />

geschieht durch die Vergabe von Aufträgen<br />

an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.<br />

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen<br />

und Handwerksbetriebe der gewerblichen<br />

Wirtschaft oder der freien Berufe, die ihren<br />

Sitz in Bayern haben. Hierbei haben kleine<br />

Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte<br />

(Vollzeitäquivalente) und einen Vorjahresumsatz<br />

bzw. eine Vorjahresbilanzsumme<br />

von höchstens 10 Mio. Euro. Ein Unternehmen<br />

ist nicht förderfähig, wenn 25% oder<br />

mehr des Kapitals oder der Stimmrechte<br />

direkt oder indirekt von einer Stelle oder<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts kontrolliert<br />

wird. Auch Existenzgründer, die im<br />

Freistaat ihr Unternehmen anmelden werden<br />

oder bereits angemeldet haben, können<br />

die Innovationsgutscheine beantragen. Hierbei<br />

ist zu beachten, dass die Unternehmensgründung<br />

spätestens zum Zeitpunkt der<br />

Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt<br />

sein muss.<br />

Die maximale Fördermenge beläuft sich<br />

auf 7.500 Euro, wobei die Förderung max.<br />

50% der Ausgaben abdeckt, die dem Unternehmen<br />

von der beauftragten Forschungs-<br />

und Entwicklungseinrichtung in Rechnung<br />

gestellt werden. Während der dreijährigen<br />

Pilotphase, in der jedes Jahr zwei Millionen<br />

Euro verfügbar sind, können pro Unterneh-<br />

men insgesamt maximal drei Innovationsgutscheine<br />

beantragt werden (Doppelförderungen<br />

schließen sich aus). Außerdem ist zu<br />

beachten, dass bei der Antragsstellung die<br />

Wahl des Forschungs- und Entwicklungsdienstleisters<br />

erfolgt sein muss.<br />

Als Projektträger übernimmt die Bayern<br />

Innovativ GmbH im Auftrag des Freistaats<br />

Bayern die gesamte Abwicklung der Fördermaßnahme.<br />

Anträge können dort fortlaufend<br />

eingereicht werden. In der Regel<br />

erhalten die Antragsteller innerhalb von vier<br />

Wochen nach Antragstellung eine Benachrichtigung<br />

über den Förderbescheid.<br />

Antragstellung<br />

Bayern Innovativ<br />

Gesellschaft für Innovation und<br />

Wissenstransfer mbH<br />

Gewerbemuseumsplatz 2<br />

90403 Nürnberg<br />

Tel.: 0911 20671-350<br />

Fax: 0911 20671-744<br />

innovationsgutschein@bayern-innovativ.de<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.innovationsgutschein-bayern.de<br />

SIGno – Schutz von Ideen für die<br />

gewerbliche nutzung<br />

Damit gute Erfindungen in Deutschland<br />

auch erfolgreich geschützt<br />

und inhaltlich umgesetzt werden,<br />

unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWi) Unternehmen<br />

und freie Erfinder mit dem Programm<br />

SIGNO bei der rechtlichen Sicherung und<br />

wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen<br />

Ideen.<br />

Das Programm gliedert sich in die Sparten<br />

SIGNO Unternehmen und SIGNO Erfinder:<br />

SIGNO Unternehmen verfolgt das Ziel, die<br />

Innovationstätigkeit kleiner und mittlerer<br />

Unternehmen (KMU) zu intensivieren, das<br />

Wissen über gewerbliche Schutzrechte und<br />

wissenschaftlich-technische Informationen<br />

zu verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung<br />

von Erfindungen zu forcieren. Im<br />

Bereich SIGNO Erfinder stehen die Förderung<br />

von Kreativität und Erfindergeist, die<br />

Bereitstellung eines Forums zum Erfahrungsaustausch<br />

sowie ein Beratungsange-<br />

bot für freie Erfinderinnen und Erfinder im<br />

Mittelpunkt.<br />

Über SIGNO Unternehmen werden die folgenden<br />

Dienstleistungen und Förderangebote<br />

für den Innovationsprozess bereitgestellt:<br />

Mit der KMU-Patentaktion werden<br />

KMU und Existenzgründer bei der erstmaligen<br />

Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung<br />

und Entwicklung unterstützt. Gemeinsam<br />

mit den SIGNO-Partnern werden<br />

Strategien für den optimalen Schutz des geistigen<br />

Eigentums erarbeitet. Zuschüsse gibt<br />

es unter anderem für Technologierecherchen,<br />

für Kosten-Nutzen-Analysen, für die<br />

32 <strong>Miesbacher</strong> Impuls Heft 3 | Oktober 2009

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