Miesbacher - SMG
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Wirtschaft | Föderung<br />
Innovationsgutscheine für kleine<br />
unternehmen / handwerksbetriebe<br />
Seit dem 1. Juni 2009 fördert der Freistaat<br />
Bayern mit seinem Programm<br />
„Innovationsgutscheine für kleine<br />
Unternehmen / Handwerksbetriebe“ Aktivitäten<br />
im Bereich Forschung und Technologie,<br />
um die Innovationskraft dieser Betriebe<br />
für die Herausforderungen der Zukunft zu<br />
stärken. Das Förderprogramm befindet sich<br />
derzeit in einer drejährigen Pilotphase mit<br />
einem Jahresbudget von 2 Millionen Euro.<br />
Anknüpfungspunkt für das Programm ist<br />
die Erkenntnis, dass ein positiver Zusammenhang<br />
zwischen der Innovationstätigkeit<br />
und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />
eines Unternehmens besteht. Innovative<br />
Unternehmen weisen deutliche Vorteile<br />
bei Wachstum, Stabilität und der Zahl der<br />
Arbeitsplätze auf. Oftmals haben aber vor<br />
allem kleine Unternehmen – und hier insbesondere<br />
Handwerksbetriebe – das Problem,<br />
dass sie sich weder eigenes Personal für<br />
Forschung und Entwicklung leisten können<br />
noch dass sie externe Dienstleistungen<br />
wie Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien<br />
oder die Erstellung eines Prototypen in<br />
größerem Umfang finanzieren können. Die<br />
Innovationsgutscheine sollen einen Beitrag<br />
leisten, dieses Dilemma zu lösen, indem<br />
die Planung, Entwicklung und Umsetzung<br />
neuer Produkte, Produktionsverfahren oder<br />
Dienstleistungen unterstützt werden. Dies<br />
geschieht durch die Vergabe von Aufträgen<br />
an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.<br />
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen<br />
und Handwerksbetriebe der gewerblichen<br />
Wirtschaft oder der freien Berufe, die ihren<br />
Sitz in Bayern haben. Hierbei haben kleine<br />
Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte<br />
(Vollzeitäquivalente) und einen Vorjahresumsatz<br />
bzw. eine Vorjahresbilanzsumme<br />
von höchstens 10 Mio. Euro. Ein Unternehmen<br />
ist nicht förderfähig, wenn 25% oder<br />
mehr des Kapitals oder der Stimmrechte<br />
direkt oder indirekt von einer Stelle oder<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts kontrolliert<br />
wird. Auch Existenzgründer, die im<br />
Freistaat ihr Unternehmen anmelden werden<br />
oder bereits angemeldet haben, können<br />
die Innovationsgutscheine beantragen. Hierbei<br />
ist zu beachten, dass die Unternehmensgründung<br />
spätestens zum Zeitpunkt der<br />
Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt<br />
sein muss.<br />
Die maximale Fördermenge beläuft sich<br />
auf 7.500 Euro, wobei die Förderung max.<br />
50% der Ausgaben abdeckt, die dem Unternehmen<br />
von der beauftragten Forschungs-<br />
und Entwicklungseinrichtung in Rechnung<br />
gestellt werden. Während der dreijährigen<br />
Pilotphase, in der jedes Jahr zwei Millionen<br />
Euro verfügbar sind, können pro Unterneh-<br />
men insgesamt maximal drei Innovationsgutscheine<br />
beantragt werden (Doppelförderungen<br />
schließen sich aus). Außerdem ist zu<br />
beachten, dass bei der Antragsstellung die<br />
Wahl des Forschungs- und Entwicklungsdienstleisters<br />
erfolgt sein muss.<br />
Als Projektträger übernimmt die Bayern<br />
Innovativ GmbH im Auftrag des Freistaats<br />
Bayern die gesamte Abwicklung der Fördermaßnahme.<br />
Anträge können dort fortlaufend<br />
eingereicht werden. In der Regel<br />
erhalten die Antragsteller innerhalb von vier<br />
Wochen nach Antragstellung eine Benachrichtigung<br />
über den Förderbescheid.<br />
Antragstellung<br />
Bayern Innovativ<br />
Gesellschaft für Innovation und<br />
Wissenstransfer mbH<br />
Gewerbemuseumsplatz 2<br />
90403 Nürnberg<br />
Tel.: 0911 20671-350<br />
Fax: 0911 20671-744<br />
innovationsgutschein@bayern-innovativ.de<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.innovationsgutschein-bayern.de<br />
SIGno – Schutz von Ideen für die<br />
gewerbliche nutzung<br />
Damit gute Erfindungen in Deutschland<br />
auch erfolgreich geschützt<br />
und inhaltlich umgesetzt werden,<br />
unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie (BMWi) Unternehmen<br />
und freie Erfinder mit dem Programm<br />
SIGNO bei der rechtlichen Sicherung und<br />
wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen<br />
Ideen.<br />
Das Programm gliedert sich in die Sparten<br />
SIGNO Unternehmen und SIGNO Erfinder:<br />
SIGNO Unternehmen verfolgt das Ziel, die<br />
Innovationstätigkeit kleiner und mittlerer<br />
Unternehmen (KMU) zu intensivieren, das<br />
Wissen über gewerbliche Schutzrechte und<br />
wissenschaftlich-technische Informationen<br />
zu verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung<br />
von Erfindungen zu forcieren. Im<br />
Bereich SIGNO Erfinder stehen die Förderung<br />
von Kreativität und Erfindergeist, die<br />
Bereitstellung eines Forums zum Erfahrungsaustausch<br />
sowie ein Beratungsange-<br />
bot für freie Erfinderinnen und Erfinder im<br />
Mittelpunkt.<br />
Über SIGNO Unternehmen werden die folgenden<br />
Dienstleistungen und Förderangebote<br />
für den Innovationsprozess bereitgestellt:<br />
Mit der KMU-Patentaktion werden<br />
KMU und Existenzgründer bei der erstmaligen<br />
Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung<br />
und Entwicklung unterstützt. Gemeinsam<br />
mit den SIGNO-Partnern werden<br />
Strategien für den optimalen Schutz des geistigen<br />
Eigentums erarbeitet. Zuschüsse gibt<br />
es unter anderem für Technologierecherchen,<br />
für Kosten-Nutzen-Analysen, für die<br />
32 <strong>Miesbacher</strong> Impuls Heft 3 | Oktober 2009