10.11.2012 Aufrufe

Recht - DLR Online

Recht - DLR Online

Recht - DLR Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Organigramm der EFSA (© EFSA)<br />

Wortwahl Rechnung zu tragen, um den Risikomanagern verständlich<br />

zu machen, dass eine Entscheidung nicht allein auf<br />

der Basis einer Risikobewertung getroffen werden kann und<br />

möglicherweise andere Faktoren zur Entscheidungsfindung<br />

herangezogen werden müssen. Diese Entscheidung müsste<br />

dann vor der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden. Es ist klar,<br />

dass das Risikomanagement diese Rolle nicht gern annimmt.<br />

Struktur<br />

Entsprechend der Verordnung 178/2002 hat die EBL folgende<br />

Organe:<br />

einen Verwaltungsbeirat mit vierzehn Mitgliedern, die<br />

vom Rat und dem Europäischen Parlament für vier Jahre<br />

ernannt werden, und einem Vertreter der Kommission,<br />

der die internen Regeln der EBL festlegt, einschließlich<br />

der Haushaltsordnung und des Arbeitsprogramms für das<br />

kommende Jahr, sowie den jährlichen Gesamtbericht über<br />

das vergangene Jahr annimmt; eine(n) Geschäftführende(n)<br />

Direktor(in), dessen/deren Amtszeit fünf Jahre beträgt mit<br />

der Möglichkeit der Verlängerung und die/der der gesetzliche<br />

Vertreter der EBL ist, verantwortlich für die Verwaltung,<br />

Personalangelegenheiten und den Haushalt, die Erstellung<br />

des Arbeitsprogramms und dessen Umsetzung, sowie<br />

für die Kontakte zum Europäischen Parlament;<br />

einen Beirat, dem Vertreter nationaler Behörden aller Mitgliedsstaaten<br />

angehören – für Deutschland ist das der Präsident<br />

des Bundesinstituts für Risikobewertung – und der den<br />

Geschäftsführenden Direktor berät und die Zusammenarbeit<br />

der EBL mit den Mitgliedsstaaten gewährleistet;<br />

einen Wissenschaftlichen Ausschuss und derzeit zehn Wissenschaftliche<br />

Gremien, die für die Erstellung der wissenschaftlichen<br />

Gutachten der EBL zuständig sind. Im Organigramm<br />

sind diese unter dem Bereich Risikobewertung zusammengefasst.<br />

Während der Wissenschaftliche Ausschuss,<br />

dem die Vorsitzenden aller Wissenschaftlichen Gremien und<br />

sechs weitere Wissenschaftler angehören, für die Koordinierung<br />

der Arbeit der EBL und für Fragen zuständig ist,<br />

die entweder mehrere Gremien oder keines betreffen, haben<br />

die Wissenschaftlichen Gremien unterschiedliche Aufgaben:<br />

Gremium<br />

• für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW)<br />

• für Zusatzstoffe und Nährstoffquellen, die Lebensmitteln<br />

zugesetzt werden (ANS): dieses Gremium ist neu<br />

und wurde im Juli 2008 durch Teilung des Gremiums<br />

für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe<br />

und Materialien, die mit Lebensmitteln<br />

in Berührung kommen (AFC) gegründet<br />

• für biologische Gefahren (BIOHAZ): zu dem Aufgabenbereich<br />

gehören auch durch Lebensmittel übertragene<br />

Krankheiten<br />

412 ı Originalarbeiten Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!