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Recht - DLR Online

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Mehrheit vorgelegt werden. Minderheitsvoten werden vermerkt<br />

und mit dem Gutachten publiziert.<br />

Die äußere Form der Gutachten ist (je nach Gremium) vorgegeben<br />

oder wird bei großen Aufgaben mit vielen ähnlichen<br />

Fragestellungen von der Arbeitsgruppe zu Beginn festgelegt.<br />

Das gilt z. B. für die aktuelle umfangreiche Aufgabe der Bewertung<br />

von Hunderten von funktionsbezogenen Werbeaussagen<br />

auf Lebensmitteln.<br />

Woher kommen die Aufgaben?<br />

Die Aufgaben für die EBL kommen ganz überwiegend von<br />

der Kommission. 2006 zum Beispiel betrug deren Anteil<br />

89 %, während nur knapp 7 bzw. 4 % durch die ELB selbst<br />

bzw. das Europäische Parlament initiiert wurden. Die Mitgliedsstaaten<br />

waren für weniger als 0.5 % der Aufträge verantwortlich.<br />

Bei den Aufgaben im Auftrag der Kommission handelt es<br />

sich sowohl um Aufgaben, die gesetzlich vorgegeben sind<br />

– und dann oft mit Fristen verbunden sind –, als auch um<br />

Einzelanfragen oder -anträge.<br />

Bei der Aufgabenerteilung spielt die Formulierung der Anfrage<br />

eine entscheidende Rolle, da die EBL nur die Fragen<br />

beantwortet, die ihr gestellt werden. Der Wortlaut der sogenannten<br />

„terms of reference“ ist daher im Vorfeld häufig<br />

Verhandlungssache zwischen Kommission und ELB, um<br />

Missverständnisse zu vermeiden. Andererseits sind Gutachten<br />

der ELB nur im Zusammenhang mit den „terms of reference“<br />

zu verstehen. Nicht-Beachtung dieser Tatsache führt<br />

gelegentlich auch zu ungerechtfertigter Kritik an der EBL.<br />

Zusammenarbeit mit der Kommission<br />

Die Kommission hat das <strong>Recht</strong>, zu allen Sitzungen der Wissenschaftlichen<br />

Gremien und ihrer Arbeitsgruppen einen<br />

Vertreter zu senden. Dieser Vertreter soll nicht die Bewertungsarbeit<br />

der EBL beeinflussen. Seine Gegenwart ist aber<br />

von Vorteil, wenn Fragen zum Hintergrund einer Aufgabe<br />

geklärt werden müssen. Es hat sich auch gezeigt, dass Vertreter<br />

der Kommission frühzeitig unklare Formulierungen in<br />

den Schlussfolgerungen der Gutachten und die sich daraus<br />

ergebenden Fehlinterpretationen erkennen, so dass rechtzeitige<br />

Korrekturen möglich sind.<br />

Zusammenarbeit mit nationalen Behörden<br />

Eine Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden, die<br />

für die Lebensmittelsicherheit im eigenen Land zuständig<br />

sind, ergibt sich bereits aus der Vertretung dieser nationalen<br />

Behörden im Beirat. Dadurch werden Fragestellungen und<br />

Informationen aus den Mitgliedsstaaten der EBL übermittelt.<br />

Die EBL kann ihrerseits von den in den Mitgliedsstaa-<br />

ten vorhandenen Daten und Kapazitäten profitieren, zumal<br />

ja eine Anzahl von Gremiumsmitgliedern Angehörige der<br />

nationalen Behörden sind oder aber z. B. an Projekten der<br />

Einheiten für Wissenschaftliche Kooperation oder Expositionsabschätzung<br />

teilnehmen.<br />

Angesichts der zunehmenden Arbeitslast sowohl der EBL<br />

als auch der nationalen Behörden werden Überlegungen<br />

angestellt, ob Einzelaufgaben von einzelnen Behörden übernommen<br />

werden können, auch um Doppelarbeit oder aber<br />

halbfertige Arbeit mit begrenzter Aussagekraft für die gesamte<br />

EU zu vermeiden. Probleme von geringer Tragweite<br />

für die Gesundheit der Bevölkerung sollten nach sachgerechter<br />

Risikobewertung in einem Mitgliedsstaat nicht auch<br />

noch die EBL beschäftigen müssen.<br />

Was ist nicht Aufgabe der EBL?<br />

Pauschal lässt sich dazu sagen, dass alles was über wissenschaftliche<br />

Beratung und über wissenschaftliche Risikobewertung<br />

hinausgeht, nicht Aufgabe der EBL ist. Selbst<br />

Vorschläge der EBL zu Managemententscheidungen oder<br />

Abwägungen verschiedener möglicher Entscheidungen gegeneinander<br />

werden in der Regel nicht Bestandteil von Gutachten<br />

sein.<br />

Beispielsweise ist die EBL nicht verantwortlich für bestehendes<br />

oder zukünftiges Lebensmittelrecht. Ebenso wenig<br />

kontrolliert die EBL die Lebensmittelsicherheit oder die Lebensmittelqualität<br />

oder z. B. die Richtigkeit oder Zulässigkeit<br />

von Aussagen auf Lebensmitteletiketten. Das sind Aufgaben<br />

der nationalen Behörden, die nicht durch die EBL zu<br />

ersetzen sind.<br />

Prof. Dr. Hildegard Przyrembel ist Mitglied<br />

des Wissenschaftlichen Gremiums der EFSA<br />

für diätetische Produkte, Ernährung und<br />

Allergien. Zuvor war Sie als Expertin für die Arbeitsgruppen<br />

für Säuglingsernährung und für<br />

Nährstoffobergrenzen im wissenschaftlichen<br />

Ausschuss „Lebensmittel“ der Europäischen<br />

Kommission tätig. Sie verfügt über langjährige<br />

Beratungs- und Bewertungspraxis im Hinblick auf Ernährung, ernährungswissenschaftliche<br />

Therapien, Wirksamkeit und Sicherheit für die<br />

Bundesregierung. Bis zum September 2007 war Sie unter anderem<br />

für das Bundesinstitut für Risikobewertung tätig, nachdem sie zuvor<br />

20 Jahre als Kinderärztin in verschiedenen Universitäts-Kinderkliniken<br />

gearbeitet hatte. Sie ist apl. Professorin an der Humboldt-Universität<br />

in Berlin.<br />

414 ı Originalarbeiten Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008

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