Koalitionsvertrag - Bündnis 90/Die Grünen Hessen
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VI. Steuerpolitik<br />
Hinsichtlich einzelner auf Bundesebene zu entscheidender Fragestellungen im Bereich der<br />
Steuerpolitik bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern. Auf<br />
Landesebene besteht Übereinstimmung, dass die Positionierung des Landes in der steuerlichen<br />
Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Einnahmeverantwortung und der verfassungsmäßig<br />
verankerten Schuldenbremse erfolgen muss. Übereinstimmung besteht zudem, dass weitere<br />
Initiativen zur Steuervereinfachung zentrale steuerpolitische Aufgaben sind. Auf der Basis der<br />
bisherigen hessischen Initiativen zur Steuervereinfachung wollen wir Schritt für Schritt eine<br />
Verbesserung insbesondere für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aber auch für die<br />
Steuerverwaltung und die steuerberatenden Berufe erreichen.<br />
<strong>Die</strong> Gewerbesteuer muss beibehalten bleiben, sie stellt insbesondere für die hessischen Kommunen<br />
eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Mit ihrer anstehenden Reform muss eine verfassungsfeste<br />
Erhebung der Grundsteuer ermöglicht werden. Dabei darf das Erhebungsverfahren nicht unnötig<br />
verkompliziert werden.<br />
<strong>Die</strong> Erbschaftsteuer als allein den Ländern zustehende Steuereinnahmequelle muss auf Dauer<br />
erhalten bleiben.<br />
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