Koalitionsvertrag - Bündnis 90/Die Grünen Hessen
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in die Evaluation einbeziehen.<br />
Wir wollen ein Beschwerdesystem für Studierende zu Studienbedingungen als Teil des<br />
Qualitätsmanagements der Hochschulen verpflichtend einführen.<br />
Außerdem soll das Studierendenparlament vor der Befassung des Senats im angemessenen<br />
zeitlichen Rahmen zu Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (Rahmenordnungen) und<br />
zu den Prüfungsordnungen selbst angehört werden. <strong>Die</strong> Fachschaften werden zeitgleich zu sie<br />
betreffenden Prüfungsordnungen angehört.<br />
Insgesamt wollen wir die Beteiligung der Studierenden bei Belangen, die deren Studienbedingungen<br />
betreffen, durch die Zustimmung der Fachschaftsräte zu insbesondere folgenden zwingenden<br />
Festlegungen des Fachbereichs stärken: <strong>Die</strong> zeitliche Verteilung und der Umfang des<br />
Lehrveranstaltungsangebots auf Grundlage der Prüfungsordnungen im Fachbereich, die<br />
ortsungebundene Lehre, Qualität und Evaluation der Lehre, die Mittelverwendung für die Lehre und<br />
insbesondere der QSL-Mittel sowie die Zulässigkeit einer Rücklagenbildung hieraus, die Höchstdauer<br />
der Korrekturfristen und Bearbeitungsfristen bei studienbezogenen Anträgen, Zeitpunkte der<br />
Fachstudienberatung und der Sprechstunden der Lehrenden sowie Programme internationaler<br />
Mobilität und das Angebot der Bibliotheken und EDV-<strong>Die</strong>nstleistungen für Studierende im<br />
Fachbereich.<br />
Zudem werden wir den Schwerpunkt Transparenz in der Hochschule und in der Studierendenschaft<br />
gleichermaßen umsetzen, um die Information und die höhere Beteiligung der Studierenden zu<br />
stärken. Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen werden die Studierendenschaften neben den<br />
Satzungen auch den Haushaltsplan, die Ernennungsurkunden für AStA-Mitglieder und die Höhe ihrer<br />
monatlichen Aufwandsentschädigung im Internet veröffentlichen und darüber dem<br />
Studierendenparlament berichten. Auch das Drittmittelsystem für Hochschulen wollen wir<br />
transparenter machen und werden die Frage der Transparenz bei Drittmitteln im Zuge der<br />
Novellierung des Hochschulgesetzes berücksichtigen. Hier wird auch das Berichtswesen der<br />
Hochschulen gegenüber dem Landtag überarbeitet. Ziel ist es, ein objektiviertes Berichtswesen<br />
einzuführen und die Berichterstattung gegenüber dem Landtag transparenter zu gestalten.<br />
Modernes hessisches Hochschulrecht<br />
Wir werden das Hessische Hochschulgesetz (HHG) über die derzeitige Geltungsfrist hinaus, längstens<br />
bis zum 31. Dezember 2015 verlängern, um im Jahr 2015 eine umfassende Neufassung<br />
vorzunehmen. Unmittelbar mit Beginn der neuen Wahlperiode werden wir dazu ein breites<br />
Evaluations- und Erörterungsverfahren beginnen.<br />
<strong>Die</strong> erfolgreiche Umsetzung der Bologna-Reform, welche die europaweite Harmonisierung von<br />
Studienabschlüssen zum Ziel hat, ist ein zentrales Anliegen hessischer Hochschulpolitik. Durch<br />
vielfältige Maßnahmen der hessischen Hochschulen wie auch des Landes, etwa den gemeinsam<br />
entwickelten hessenspezifischen Regelungen zu den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der<br />
Kultusministerkonferenz, wurde hier bereits viel bewegt. Gleichwohl gilt es, auch für die Zukunft<br />
Aktivitäten gezielt weiterzuentwickeln. <strong>Die</strong>s schließt die Erhöhung der Akzeptanz der gestuften<br />
Abschlüsse im öffentlichen <strong>Die</strong>nst ein. Ein zukunfts- und zielgerichteter Umgang mit den<br />
Anforderungen der Bologna-Reform wird daher auch ein Schwerpunkt der Evaluation im Rahmen der<br />
Reform des Hessischen Hochschulgesetzes sein. Dabei sollen teilweise noch bestehende<br />
Fehlentwicklungen (wie z.B. hoher Prüfungsdruck, Einschränkungen der Mobilität oder die hohe<br />
Straffung des Studiums) angegangen werden. Grundlage hierfür können die Empfehlungen der<br />
Hochschulrektorenkonferenz vom November 2013 zur Europäischen Studienreform sein.<br />
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