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Koalitionsvertrag - Bündnis 90/Die Grünen Hessen

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I. Bezahlbaren Wohnungsraum bieten<br />

Wir wollen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für Familien und Alleinstehende in den<br />

Städten schaffen. Dabei wollen wir alle Potenziale ausschöpfen. Dazu gehört auch, bestehende<br />

Gebäude, wie z.B. Büroräume, durch Umbaumaßnahmen für Wohnzwecke umzuwidmen.<br />

Das Hessische Wohnraumfördergesetz wollen wir weiterentwickeln und seine Umsetzung<br />

beschleunigen. Eigenheimförderung und die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus werden<br />

wieder als gleichrangige Ziele im Hessischen Wohnraumfördergesetz festgeschrieben, damit flexibel<br />

auf die jeweiligen Bedarfe eingegangen werden kann. Darüber hinaus sind bei der Schaffung und<br />

Sanierung von Wohnraum insbesondere Barrierefreiheit und energetische Sanierung wichtige<br />

Kriterien für eine nachhaltige Wohnungsbaupolitik.<br />

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, werden wir die Beteiligungen des Landes an der<br />

Nassauischen Heimstätte und der GWB als bedeutsame Einflussfaktoren mit Priorität zur<br />

Bereitstellung erschwinglichen Wohnraums erhalten. Der Landesbesitz der<br />

Wohnungsbaugesellschaften wird nicht in Frage gestellt.<br />

Universitätsstädte wollen wir bei der Schaffung von zusätzlichem studentischen Wohnraum<br />

unterstützen.<br />

Gleichzeitig wollen wir attraktive Lebensbedingungen im ländlichen Raum erhalten.<br />

Wir werden prüfen, wie eine rechtliche Grundlage geschaffen werden kann, die eine<br />

Finanzierungsbeteiligung von Investoren im Gebäudebau an den ÖPNV-Erschließungskosten<br />

ermöglicht. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir die Kommunen ermächtigen,<br />

Stellplatzablösebeträge im Rahmen von Stellplatzeinschränkungssatzungen zu erheben. Hierbei<br />

werden wir darauf achten, dass es nicht zu Belastungen von mittelständischen Betrieben oder<br />

Handwerksbetrieben kommt.<br />

Mit der Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe eröffnen wir den Kommunen die Möglichkeit, ihre<br />

zweckgebundenen finanziellen Handlungsspielräume für den Bau und Erhalt von preisgünstigem<br />

Wohnraum zu stärken.<br />

Im Einvernehmen mit den Kommunen wollen wir die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten zur<br />

Begrenzung des Anstieges von Mieten („Mietpreisbremse“) nutzen. <strong>Die</strong>s soll auf die betroffenen<br />

Gebiete in den Kommunen begrenzt sein.<br />

Zur Mobilisierung dringend notwendiger zusätzlicher Flächen zur Wohnraumbebauung werden wir<br />

eine deutliche Priorität auf die bereits vorhandenen Nutzungsgebiete legen, statt neue Gebiete zu<br />

erschließen. Grundsätzlich gilt: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.<br />

<strong>Die</strong> Hessische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung<br />

nach § 577a BGB soll fortgeführt werden. <strong>Die</strong> von der Verordnung umfassten Kommunen werden vor<br />

der Verlängerung beteiligt und in Zukunft regelmäßig befragt, ob sie die Kündigungssperrfrist über die<br />

bundesrechtliche Vorgabe hinaus verlängern wollen.<br />

Wir werden die Hessische Bauordnung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Insbesondere soll<br />

z.B. geprüft werden, inwieweit Erleichterungen bei den Vorschriften zur Umwandlung von Wohn- und<br />

Büroraum in Kindertagesstätten sowie bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise umgesetzt<br />

werden können.<br />

Wir streben eine angemessene Kofinanzierung der bestehenden Städtebau-Programme an.<br />

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