Koalitionsvertrag - Bündnis 90/Die Grünen Hessen
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I. Bezahlbaren Wohnungsraum bieten<br />
Wir wollen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für Familien und Alleinstehende in den<br />
Städten schaffen. Dabei wollen wir alle Potenziale ausschöpfen. Dazu gehört auch, bestehende<br />
Gebäude, wie z.B. Büroräume, durch Umbaumaßnahmen für Wohnzwecke umzuwidmen.<br />
Das Hessische Wohnraumfördergesetz wollen wir weiterentwickeln und seine Umsetzung<br />
beschleunigen. Eigenheimförderung und die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus werden<br />
wieder als gleichrangige Ziele im Hessischen Wohnraumfördergesetz festgeschrieben, damit flexibel<br />
auf die jeweiligen Bedarfe eingegangen werden kann. Darüber hinaus sind bei der Schaffung und<br />
Sanierung von Wohnraum insbesondere Barrierefreiheit und energetische Sanierung wichtige<br />
Kriterien für eine nachhaltige Wohnungsbaupolitik.<br />
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, werden wir die Beteiligungen des Landes an der<br />
Nassauischen Heimstätte und der GWB als bedeutsame Einflussfaktoren mit Priorität zur<br />
Bereitstellung erschwinglichen Wohnraums erhalten. Der Landesbesitz der<br />
Wohnungsbaugesellschaften wird nicht in Frage gestellt.<br />
Universitätsstädte wollen wir bei der Schaffung von zusätzlichem studentischen Wohnraum<br />
unterstützen.<br />
Gleichzeitig wollen wir attraktive Lebensbedingungen im ländlichen Raum erhalten.<br />
Wir werden prüfen, wie eine rechtliche Grundlage geschaffen werden kann, die eine<br />
Finanzierungsbeteiligung von Investoren im Gebäudebau an den ÖPNV-Erschließungskosten<br />
ermöglicht. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir die Kommunen ermächtigen,<br />
Stellplatzablösebeträge im Rahmen von Stellplatzeinschränkungssatzungen zu erheben. Hierbei<br />
werden wir darauf achten, dass es nicht zu Belastungen von mittelständischen Betrieben oder<br />
Handwerksbetrieben kommt.<br />
Mit der Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe eröffnen wir den Kommunen die Möglichkeit, ihre<br />
zweckgebundenen finanziellen Handlungsspielräume für den Bau und Erhalt von preisgünstigem<br />
Wohnraum zu stärken.<br />
Im Einvernehmen mit den Kommunen wollen wir die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten zur<br />
Begrenzung des Anstieges von Mieten („Mietpreisbremse“) nutzen. <strong>Die</strong>s soll auf die betroffenen<br />
Gebiete in den Kommunen begrenzt sein.<br />
Zur Mobilisierung dringend notwendiger zusätzlicher Flächen zur Wohnraumbebauung werden wir<br />
eine deutliche Priorität auf die bereits vorhandenen Nutzungsgebiete legen, statt neue Gebiete zu<br />
erschließen. Grundsätzlich gilt: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.<br />
<strong>Die</strong> Hessische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung<br />
nach § 577a BGB soll fortgeführt werden. <strong>Die</strong> von der Verordnung umfassten Kommunen werden vor<br />
der Verlängerung beteiligt und in Zukunft regelmäßig befragt, ob sie die Kündigungssperrfrist über die<br />
bundesrechtliche Vorgabe hinaus verlängern wollen.<br />
Wir werden die Hessische Bauordnung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Insbesondere soll<br />
z.B. geprüft werden, inwieweit Erleichterungen bei den Vorschriften zur Umwandlung von Wohn- und<br />
Büroraum in Kindertagesstätten sowie bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise umgesetzt<br />
werden können.<br />
Wir streben eine angemessene Kofinanzierung der bestehenden Städtebau-Programme an.<br />
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