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Statistische Auswertung von Sachverständigengutachten über ...

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1. Einleitung<br />

1 EINLEITUNG<br />

In der Presse wird regelmäßig über Beißvorfälle mit Hunden berichtet. Die <strong>von</strong> Hunden<br />

ausgehenden Gefahren fallen in den Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts und somit in<br />

den Zuständigkeitsbereich der Länder. In Bayern wurde durch die Erlassung der Verordnung<br />

des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 10.07.1992 über Hunde mit gesteigerter<br />

Aggressivität und Gefährlichkeit versucht Beißvorfälle mit Hunden zu minimieren. In dieser<br />

Verordnung, wie auch in dem übergeordneten Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher<br />

Hunde vom 12. April 2001, wird bestimmten Hunden aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit eine<br />

gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zugeschrieben und die Haltung dieser Hunde<br />

reglementiert. Offizielle Beißstatistiken gibt es nicht. Jedoch haben zahlreiche<br />

wissenschaftliche Arbeiten in der Vergangenheit belegt, dass Hunde der reglementierten<br />

Rassen nur einen untergeordneten Anteil in den Beißstatistiken haben.<br />

Ziel dieser Arbeit war es, herauszufinden, welche Hunde oder Hunderassen in Bayern am<br />

häufigsten in den letzten sieben Jahren <strong>von</strong> 1997 bis 2004 in Beißvorfälle mit Artgenossen<br />

oder Personen verwickelt waren. Außerdem sollten Zusammenhänge zwischen den<br />

Umständen in denen sich ein Beißvorfall ereignet hat, der Vorgeschichte und der Haltung des<br />

beißvorfallverursachenden Hundes und dessen Individualkriterien erkannt und analysiert<br />

werden. Die Ergebnisse dieser Studie sollten dann mit den Ergebnissen vorheriger Studien<br />

verglichen werden, um feststellen zu können, ob sich an der Situation der Beißunfälle<br />

verursachenden Hunde und der Begleitumstände, die zu Beißvorfällen führen etwas verändert<br />

hat.<br />

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