35 Jahre Gefahrgutvorschriften für die StraÃe - Bundesanzeiger Verlag
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Gesetzliche Anforderungen an <strong>die</strong> Gefahrgut-Schulung von Mitarbeitern<br />
Personenkreis Rechtsgrundlage Schulungsinhalte Wiederholung<br />
Alle Verkehrsträger<br />
(der Gesetzgeber denkt darüber nach, den Luftverkehr von der Gb-Pflicht auszunehmen)<br />
Gefahrgutbeauftragte<br />
§§ 3-5 GbV<br />
und 1.8.3<br />
ADR/RID/ADN<br />
Nur Pflichtstunden<br />
vorgeschrieben<br />
5 <strong>Jahre</strong> (Wiederholung Prüfung)<br />
Beauftragte Personen § 6 GbV Tätigkeitsbezogen Zu wiederholen (Empfehlung alle<br />
2 <strong>Jahre</strong> oder bei Vorschriftenänderung)<br />
Sonstige verantwortliche Personen<br />
(z.B. Fahrzeugführer von nicht kennzeichnungspflichtigen<br />
Fahrzeugen)<br />
Beschäftigte bei Klasse 7 – radioaktive<br />
Stoffe<br />
Verkehrsträger Straße<br />
Fahrzeugführer (kennzeichnungspflichtiger<br />
Fahrzeuge)<br />
§ 6 GbV Tätigkeitsbezogen Zu wiederholen (Empfehlung alle<br />
2 <strong>Jahre</strong> oder bei Vorschriftenänderung)<br />
Unterabschnitt<br />
1.7.2.5<br />
ADR/RID/ADN<br />
Kapitel 8.2 ADR<br />
Angemessene Unterweisung<br />
bezüglich des Strahlenschutzes<br />
einschließlich der zu beachtenden<br />
Vorsichtsmaßnahmen<br />
Basiskurse und Aufbaukurse<br />
(Tanks, Klassen 1 und 7)<br />
Sonstige mit Gefahrgut befasste Personen Kapitel 1.3 ADR Unterweisung:<br />
- Einführung<br />
- Aufgabenbezogene Unterweisung<br />
(bei RID sehr differenziert)<br />
- Sicherheitsunterweisung<br />
Verkehrsträger Schiene<br />
Sonstige mit Gefahrgut befasste Personen,<br />
Personal des Beförderers und des Eisenbahninfrastrukturbetreibers<br />
Verkehrsträger Binnenschifffahrt<br />
Kapitel 1.3 RID<br />
Unterweisung:<br />
- Einführung<br />
- Aufgabenbezogene Unterweisung<br />
als Basis- und Aufbauunterweisung<br />
sehr differenziert<br />
ausgestaltet<br />
- Sicherheitsunterweisung<br />
Sonstige mit Gefahrgut befasste Personen Kapitel 1.3 ADN Unterweisung:<br />
- Einführung<br />
- Aufgabenbezogene Unterweisung<br />
- Sicherheitsunterweisung<br />
Vor Arbeitsaufnahme<br />
5 <strong>Jahre</strong> (Wiederholung Schulung<br />
und Prüfung)<br />
2 <strong>Jahre</strong> oder bei Vorschriftenänderung<br />
2 <strong>Jahre</strong> oder bei Vorschriftenänderung<br />
2 <strong>Jahre</strong> oder bei Vorschriftenänderung<br />
Ausbildung von Sachkundigen Abschnitt 8.2.1 ADN Schulung mit Prüfung Alle fünf <strong>Jahre</strong> Wiederholungsschulung<br />
mit Prüfung und er muss<br />
mindestens 1 Jahr auf einem Schiff<br />
gearbeitet haben.<br />
Verkehrsträger See<br />
Alle am Gefahrguttransport beteiligten<br />
Personen des Landpersonals<br />
Verkehrsträger Luftverkehr<br />
Alle am Gefahrguttransport beteiligten<br />
Personen wie Shipper, Packer oder agent<br />
im Luftverkehr<br />
Kapitel 1.3 IMDG-Code<br />
Kapitel 1.5 IATA-DGR<br />
Schulung:<br />
- Schulung hinsichtlich allgemeiner<br />
Kenntnisse/Vertrautmachung<br />
- Aufgabenbezogene Schulung<br />
als Basis- und Aufbauunterweisung<br />
sehr differenziert ausgestaltet<br />
- Sicherheitsschulung<br />
Sehr differenziertes Schulungssystem<br />
Regelmäßige Auffrischungsschulungen<br />
Schulung und Prüfung alle 2 <strong>Jahre</strong><br />
verbindlich<br />
22 GEFAHRGUT FÜR DIE PRAXIS · SONDERAUSGABE