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35 Jahre Gefahrgutvorschriften für die Straße - Bundesanzeiger Verlag

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Michael Kubenz<br />

Inhaber und Geschäftsführer der<br />

Firma Kube & Kubenz Internationale<br />

Speditions- und Logistikgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, Vizepräsident<br />

im DSLV Deutscher Speditionsund<br />

Logistikverband e. V., Bonn.<br />

Kosteneinsparungspotenziale<br />

bei konsequenter Anwendung<br />

der <strong>Gefahrgutvorschriften</strong> in<br />

der betrieblichen Praxis<br />

1. Gesetze als Grundlagen unserer<br />

Gesellschaft<br />

Gesetze <strong>die</strong>nen seit alters her dazu, den<br />

Mitgliedern einer Gesellschaft Werte und<br />

Normen, <strong>die</strong> das tragende Fundament <strong>die</strong>ser<br />

Gemeinschaft bilden, zu vermitteln.<br />

Das beste Beispiel sind <strong>die</strong> 10 Gebote, <strong>die</strong><br />

Moses vom Berg Sinai mitbrachte. Auch im<br />

Römischen Reich gab es ein geschriebenes<br />

Recht, das zum Beispiel heute noch Bestand<br />

im Vertragsrecht hat. Bei der Erweiterung der<br />

Europäischen Union muss jeder Beitrittskandidat<br />

erklären, dass er den Acquis communautaire<br />

akzeptiert und seine nationalen<br />

Gesetze an <strong>die</strong>sen Acquis anpasst. Unterstellt<br />

wird, dass sich das beitrittswillige Land zum<br />

Beispiel zu christlichen Werten verpflichtet<br />

fühlt, <strong>die</strong> so explizit gar nicht im Acquis gefordert<br />

werden. Dies ist übrigens auch einer der<br />

Gründe, warum <strong>die</strong> EU Schwierigkeiten mit<br />

der Aufnahme eines muslimischen Landes<br />

wie der Türkei hat.<br />

Solche tra<strong>die</strong>rten Werte haben auch im<br />

Berufsleben eine lange Geschichte, geprägt<br />

durch Ständeorganisation, Zünfte und Ausbildung.<br />

Ein schönes Beispiel ist <strong>die</strong> Seemannschaft.<br />

Jeder, der zur See fährt, kennt<br />

<strong>die</strong> Gefahren der Seefahrt und lernt, damit<br />

umzugehen. Es muss daher kein Schild an<br />

der Reling stehen: „Achtung, hier beginnt<br />

das Meer! Es besteht Lebensgefahr“. Auch<br />

bei den Fuhrleuten kennt man solche Traditionen.<br />

Bekannt ist der Fuhrmannseid aus<br />

dem <strong>Jahre</strong> 1601: „Ich schwöre einen Eid zu<br />

Gott, dass ich das Gut, das mir zu fahren<br />

aufgeladen wird, für billig-mäßige Belohnung<br />

dahin fahren, treulich verwahren und<br />

redlich überliefern will, kein Stück verfahren<br />

oder irgend anderswo hinbringen als mir<br />

aufgegeben ist, was mir etwa an Geld und<br />

Wechseln zurückzubringen gereicht wird,<br />

aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung<br />

überreichen und mich in allem so betragen<br />

will, wie einem redlichen, aufrichtigen und<br />

getreuen Fuhrmann gebührt.“ Dem Gesetzgeber<br />

war <strong>die</strong>ser Eid allerdings nicht genug.<br />

Wer heute gefährliche Güter transportieren<br />

will, muss sich daher an <strong>die</strong> <strong>Gefahrgutvorschriften</strong><br />

halten. Als Gefahrgüter bezeichnet<br />

man Stoffe und Gegenstände, von denen auf<br />

Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder<br />

ihres Zustandes in Zusammenhang mit der<br />

Beförderung Gefahren für <strong>die</strong> öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung, insbesondere für<br />

<strong>die</strong> Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter,<br />

für Leben und Gesundheit von Menschen<br />

sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.<br />

Hierzu zählen Chemikalien, Flüssiggase,<br />

Feuerwerkskörper, Benzin und Heizöl,<br />

Düngemittel, Klinikabfälle sowie Stoffe, <strong>die</strong><br />

erst in großen Mengen gefährlich sind, wie<br />

Feuerzeuge und Sprühdosen.<br />

Gefahrgut findet sich in fast jedem Industrie-<br />

und Handwerksbetrieb: Altöle, Gase,<br />

halogenhaltige Lösemittel, Härtesalze, Laborchemikalien,<br />

Lacke und Farben, Laugen oder<br />

Säuren sind einige Beispiele. Gefährliche<br />

Güter werden in einer zunehmend technisierten<br />

Gesellschaft in unterschiedlichster Form<br />

etwa in der Produktion genutzt oder entstehen<br />

als Abfallprodukte, <strong>die</strong> dann entsorgt<br />

werden müssen. Nach einem Schätzverfahren<br />

ermittelte das Statistische Bundesamt für das<br />

Jahr 2006 insgesamt <strong>35</strong>7 Millionen Tonnen<br />

transportierter Gefahrgüter in Deutschland,<br />

ein Großteil davon über <strong>die</strong> Straße (172<br />

Millionen Tonnen), den Seeweg (76 Millionen<br />

Tonnen) und <strong>die</strong> Schiene (58 Millionen<br />

Tonnen). Damit lag der Anteil der Gefahrgüter<br />

an der Gesamtmenge aller beförderten<br />

Güter bei 8,7 Prozent. Gase (Gefahrklasse 2),<br />

entzündbare flüssige Stoffe (Gefahrklasse 3)<br />

und ätzende Stoffe (Gefahrklasse 8) bildeten<br />

mit zusammen rund 85 Prozent den Hauptteil<br />

der Gefahrguttonnage. Das Buchexemplar<br />

der <strong>Gefahrgutvorschriften</strong>, das vor mir auf<br />

dem Schreibtisch liegt, ist ein dicker Wälzer<br />

und besteht aus rund 1.500 Seiten. Warum<br />

ist es so wichtig, sich an <strong>die</strong>se Vorschriften<br />

zu halten, und welche Vorteile bringen <strong>die</strong><br />

Verordnungen in der betrieblichen Praxis<br />

mit sich Auf <strong>die</strong>se Fragen möchte ich im<br />

Folgenden ein wenig näher eingehen.<br />

2. <strong>Gefahrgutvorschriften</strong> im Überblick<br />

Eine Vielzahl von Vorschriften beschäftigt<br />

sich mit der Beförderung gefährlicher Güter.<br />

Sie regeln, welche Gefahrstoffe befördert<br />

werden dürfen, wie <strong>die</strong>se verpackt und<br />

gekennzeichnet sein müssen, geben vor,<br />

wie <strong>die</strong> Beförderungsmittel, zum Beispiel<br />

Fahrzeuge, Tanks oder Container, gebaut<br />

und ausgerüstet sein müssen, wann und wie<br />

sie zu prüfen und kennzeichnen sind, was<br />

bei der Be- und Entladung hinsichtlich der<br />

Verladeweise und Stauung sowie während<br />

der Beförderung selbst zu beachten ist,<br />

schließlich, in welcher Form das Personal, das<br />

gefährliche Güter befördert, zu schulen ist.<br />

Schon seit geraumer Zeit zählt <strong>die</strong> Gefahrgutbeförderung<br />

zu den Bereichen, für <strong>die</strong> es<br />

grenzüberschreitende Regelungen gibt. So<br />

haben <strong>die</strong> Vereinten Nationen in den UN-<br />

Recommendations on the Transport<br />

of Dangerous Goods den Umgang mit<br />

Gefahrgut festgelegt. Darüber hinaus existieren<br />

weitere bedeutende Einzelregelungen,<br />

wie das Europäische Übereinkommen<br />

über <strong>die</strong> internationale Beförderung<br />

gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),<br />

<strong>die</strong> Regelung zur internationalen Beförderung<br />

gefährlicher Güter im Schienenverkehr<br />

(RID), der International Maritime<br />

Dangerous Goods Code (IMDG-Code)<br />

in der internationalen Seeschifffahrt, das<br />

Europäische Übereinkommen über <strong>die</strong><br />

Beförderung gefährlicher Güter auf<br />

Binnenwasserstraßen (ADN) oder auch<br />

<strong>die</strong> Technical Instructions (ICAO-TI) und<br />

Dangerous Goods Regulations (IATA-<br />

DGR) im Luftverkehr. Diese transnationalen<br />

Vorschriften haben <strong>die</strong> Länder, so auch<br />

26 GEFAHRGUT FÜR DIE PRAXIS · SONDERAUSGABE

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