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Zukunft!

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Wer in Berlin wohnt und in Frankfurt eine<br />

Stelle angeboten bekommt, kann sich überlegen,<br />

umzuziehen oder sich in Frankfurt eine<br />

zweite Wohnung zu nehmen. Wer sich für den<br />

Umzug entscheidet, kann die dabei anfallenden<br />

Kosten als Werbungskosten abziehen,<br />

wenn der Umzug aus Anlass der Aufnahme<br />

einer beruflichen Tätigkeit erfolgt. Zu denken<br />

ist dabei nicht nur an die reinen Transportkosten<br />

– sind vielleicht auch neue Vorhänge<br />

erforderlich?<br />

Wer sich nicht von seinem bisherigen Wohnort<br />

trennen kann und eine zweite Wohnung<br />

am Arbeitsort bezieht, kann die Kosten für<br />

diesen zusätzlichen Lebensraum ebenfalls als<br />

Werbungskosten geltend machen.<br />

Haben Absolventen eine Zweitwohnung,<br />

sind die Miete, die Einrichtung und in<br />

Grenzen auch die Kosten für Familienheimfahrten<br />

und Telefonate mit der Familie<br />

am ersten Wohnsitz abzugsfähig.<br />

Gehaltsbestandteile<br />

Gehaltsverhandlungen spielen beim Berufseinstieg<br />

regelmäßig noch keine die Vertragsverhandlungen<br />

dominierende Rolle.<br />

Gleichwohl sollte man wissen, dass entscheidend<br />

für das, was auf dem Konto monatlich<br />

ankommt und für die Höhe der<br />

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge<br />

nicht allein das nominelle Bruttogehalt ist.<br />

Bewusst machen muss man sich zunächst,<br />

dass Einnahmen nicht nur in Geld bestehen<br />

können. Wer von seinem Arbeitgeber kostenlos<br />

oder verbilligt eine Wohnung überlassen<br />

bekommt, muss den Vorteil aus der dadurch<br />

ersparten Miete versteuern. Das wird<br />

der Arbeitgeber in der Regel selbst bei der<br />

Bemessung der Lohnsteuer berücksichtigen.<br />

Das gleiche gilt grundsätzlich für alle ande-<br />

Das Steuerrecht – Perspektivenwechsel für Absolventen<br />

ren Vorteile, die mit dem Arbeitsverhältnis<br />

zusammenhängen. Das kann soweit gehen,<br />

dass die Annehmlichkeiten eines Betriebsausflugs,<br />

die den üblichen Rahmen sprengen,<br />

als kostenlose Urlaubsreise und damit als<br />

geldwerter Vorteil zu versteuern sind.<br />

Für den am weitesten verbreiteten geldwerten<br />

Vorteil, den Dienstwagen, gelten beson -<br />

dere Regelungen. Es ist in deutschen Unternehmen<br />

weit verbreitet, dass Dienstwagen<br />

auch für die rein private Nutzung überlassen<br />

werden, also manchmal überhaupt nicht<br />

beruflich genutzt werden. Sie sind dann ein<br />

reines Vergütungselement. Steuerlich ist<br />

diese Gestaltung bei näherem Hinsehen<br />

außerordentlich vorteilhaft. Denn es wird<br />

nicht der wirkliche Vorteil, sondern ein pauschalisierter<br />

Nutzungsvorteil als Vergütungsanteil<br />

angesetzt. Selbst wenn das Unternehmen<br />

also nicht nur das Auto kostenlos zur<br />

Verfügung stellt und Versicherung und Steuern<br />

bezahlt, sondern darüber hinaus für alle<br />

privaten Fahrten einschließlich Urlaubsreisen<br />

auch alle Treibstoff-, Wartungs- und Reparaturkosten<br />

übernimmt, werden pro Monat nur<br />

1 Prozent des Neuwagenlistenpreises als<br />

Nutzungsvorteil angesetzt. Wer alle Kosten<br />

für sein privat finanziertes Kraftfahrzeug,<br />

also neben den Finanzierungskosten auch die<br />

Benzin- und Reparaturkosten berücksichtigt,<br />

wird schnell feststellen, dass es sich lohnen<br />

kann, mit seinem Arbeitgeber zu verhandeln,<br />

auf einen Teil des Gehalts zu verzichten und<br />

sich dafür einen Dienstwagen gewähren zu<br />

lassen.<br />

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