3.000 Euro für Steiermarks beste Wasser ... - Wasserland Steiermark
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DI Gerhard Baumann<br />
Forsttechnischer Dienst<br />
<strong>für</strong> Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung<br />
Sektion <strong>Steiermark</strong><br />
8010 Graz, Conrad von<br />
Hötzendorfstraße 127<br />
Tel. +43(0)316/425817<br />
gerhard.baumann@wlv.bmlfuw.gv.at<br />
2<br />
100 Jahre<br />
Forsttechnischer Dienst<br />
<strong>für</strong> Wildbach- und Lawinenverbauung – Sektion <strong>Steiermark</strong><br />
Der Forsttechnische Dienst <strong>für</strong> Wildbach- und Lawinenverbauung<br />
(WLV) vertritt flächendeckend das öffentliche Interesse<br />
am Schutz vor Wildbächen, Erosion und Lawinen.<br />
Die Vielfalt der <strong>Steiermark</strong> ist nicht<br />
nur sprichwörtlich zu nehmen. So<br />
erfordern der Alpenostrand, das<br />
Starkniederschlagszentrum Österreichs<br />
und die intensiv besiedelten<br />
Bereiche der Mur-Mürz-Furche andere<br />
Lösungen zum Schutz vor Naturgefahren,<br />
als etwa die stark Geschiebe<br />
führenden Bäche der<br />
Schieferzone der Niederen Tauern<br />
oder der Nördlichen Kalkalpen.<br />
Unsere Lösungen standen und stehen<br />
oft im Spannungsfeld zwischen<br />
den naturräumlichen Anforderungen,<br />
der technischen Machbarkeit,<br />
den Grenzen der Wirtschaftlichkeit,<br />
verstärkten Raumnutzungsansprüchen<br />
oder des verstärkten<br />
Klimawandels. In diesem Spannungsfeld<br />
wollen wir unseren Kunden<br />
einen optimalen Schutz vor Naturgefahren<br />
bieten.<br />
Anlässlich einer Festveranstaltung<br />
am 2. Oktober 2008 mit Bundesminister<br />
Josef Pröll und Landesrat<br />
Johann Seitinger in der Forstschule<br />
in Bruck/Mur wollen wir das<br />
100-jährige Bestehen der Sektion<br />
<strong>Steiermark</strong> feiern.<br />
Zur Entwicklung der fach-<br />
lichen und gesetzlichen Grundlagen<br />
der WLV<br />
Aufbauend auf Erfahrungen in<br />
Frank reich wurde der österreichischeWildbachverbauungsdienst<br />
aus der Forstwirtschaft heraus<br />
gegründet und an der Hochschule<br />
<strong>für</strong> Bodenkultur in Wien der<br />
Grundstein <strong>für</strong> das interdisziplinäre<br />
Fach WLV gelegt.<br />
<strong>Wasser</strong>land <strong>Steiermark</strong> 2/08<br />
Die Grundlage <strong>für</strong> die rechtliche<br />
Genehmigung bildet das 1884 beschlosseneWildbachverbauungsgesetz.<br />
Seine Kernaussagen sind<br />
teilweise noch immer aufrecht.<br />
Seit 1925 wird die WLV in der Verfassung<br />
als eigener Kompetenzbereich<br />
angeführt und ist Bundessache<br />
in Gesetzgebung und Vollziehung.<br />
Es <strong>beste</strong>ht kein Rechtsanspruch auf<br />
die Gewährung von Bundesmitteln<br />
durch das <strong>Wasser</strong>bautenförderungsgesetz<br />
(WBFG). Schutzmaßnahmen<br />
sind im Einklang mit der<br />
ökologischen Funktionsfähigkeit<br />
der Gewässer zu planen und zu fördern.<br />
Für Erhaltungsarbeiten <strong>beste</strong>ht seit<br />
den 30er-Jahren die Drittelfinanzie-<br />
rung, im Jahre 1955 wurde der sogenannte<br />
Betreuungsdienst geschaffen.<br />
Die Katastrophen des Jahres 1966<br />
haben zur Gründung des Katastrophenfondgesetzes<br />
geführt.<br />
In Österreich wurde konsequent<br />
der Weg der Konkurrenzfinanzierung<br />
(Bund-Land-Interessenten)<br />
gegangen.<br />
Mit dem Forstgesetz 1975 wurden<br />
die Organisation und die Aufgaben<br />
der WLV gesetzlich verankert. Das<br />
Instrument der Gefahrenzonenplanung<br />
wurde geschaffen.<br />
Lawinenverbauungen sind erst<br />
durch das WBFG 1948 in die staatliche<br />
Förderung einbezogen worden.<br />
Früher wurden Lawinen vor allem<br />
von den Eisenbahnverwaltungen<br />
betreut.