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3.000 Euro für Steiermarks beste Wasser ... - Wasserland Steiermark

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DI Gerhard Baumann<br />

Forsttechnischer Dienst<br />

<strong>für</strong> Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung<br />

Sektion <strong>Steiermark</strong><br />

8010 Graz, Conrad von<br />

Hötzendorfstraße 127<br />

Tel. +43(0)316/425817<br />

gerhard.baumann@wlv.bmlfuw.gv.at<br />

2<br />

100 Jahre<br />

Forsttechnischer Dienst<br />

<strong>für</strong> Wildbach- und Lawinenverbauung – Sektion <strong>Steiermark</strong><br />

Der Forsttechnische Dienst <strong>für</strong> Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

(WLV) vertritt flächendeckend das öffentliche Interesse<br />

am Schutz vor Wildbächen, Erosion und Lawinen.<br />

Die Vielfalt der <strong>Steiermark</strong> ist nicht<br />

nur sprichwörtlich zu nehmen. So<br />

erfordern der Alpenostrand, das<br />

Starkniederschlagszentrum Österreichs<br />

und die intensiv besiedelten<br />

Bereiche der Mur-Mürz-Furche andere<br />

Lösungen zum Schutz vor Naturgefahren,<br />

als etwa die stark Geschiebe<br />

führenden Bäche der<br />

Schieferzone der Niederen Tauern<br />

oder der Nördlichen Kalkalpen.<br />

Unsere Lösungen standen und stehen<br />

oft im Spannungsfeld zwischen<br />

den naturräumlichen Anforderungen,<br />

der technischen Machbarkeit,<br />

den Grenzen der Wirtschaftlichkeit,<br />

verstärkten Raumnutzungsansprüchen<br />

oder des verstärkten<br />

Klimawandels. In diesem Spannungsfeld<br />

wollen wir unseren Kunden<br />

einen optimalen Schutz vor Naturgefahren<br />

bieten.<br />

Anlässlich einer Festveranstaltung<br />

am 2. Oktober 2008 mit Bundesminister<br />

Josef Pröll und Landesrat<br />

Johann Seitinger in der Forstschule<br />

in Bruck/Mur wollen wir das<br />

100-jährige Bestehen der Sektion<br />

<strong>Steiermark</strong> feiern.<br />

Zur Entwicklung der fach-<br />

lichen und gesetzlichen Grundlagen<br />

der WLV<br />

Aufbauend auf Erfahrungen in<br />

Frank reich wurde der österreichischeWildbachverbauungsdienst<br />

aus der Forstwirtschaft heraus<br />

gegründet und an der Hochschule<br />

<strong>für</strong> Bodenkultur in Wien der<br />

Grundstein <strong>für</strong> das interdisziplinäre<br />

Fach WLV gelegt.<br />

<strong>Wasser</strong>land <strong>Steiermark</strong> 2/08<br />

Die Grundlage <strong>für</strong> die rechtliche<br />

Genehmigung bildet das 1884 beschlosseneWildbachverbauungsgesetz.<br />

Seine Kernaussagen sind<br />

teilweise noch immer aufrecht.<br />

Seit 1925 wird die WLV in der Verfassung<br />

als eigener Kompetenzbereich<br />

angeführt und ist Bundessache<br />

in Gesetzgebung und Vollziehung.<br />

Es <strong>beste</strong>ht kein Rechtsanspruch auf<br />

die Gewährung von Bundesmitteln<br />

durch das <strong>Wasser</strong>bautenförderungsgesetz<br />

(WBFG). Schutzmaßnahmen<br />

sind im Einklang mit der<br />

ökologischen Funktionsfähigkeit<br />

der Gewässer zu planen und zu fördern.<br />

Für Erhaltungsarbeiten <strong>beste</strong>ht seit<br />

den 30er-Jahren die Drittelfinanzie-<br />

rung, im Jahre 1955 wurde der sogenannte<br />

Betreuungsdienst geschaffen.<br />

Die Katastrophen des Jahres 1966<br />

haben zur Gründung des Katastrophenfondgesetzes<br />

geführt.<br />

In Österreich wurde konsequent<br />

der Weg der Konkurrenzfinanzierung<br />

(Bund-Land-Interessenten)<br />

gegangen.<br />

Mit dem Forstgesetz 1975 wurden<br />

die Organisation und die Aufgaben<br />

der WLV gesetzlich verankert. Das<br />

Instrument der Gefahrenzonenplanung<br />

wurde geschaffen.<br />

Lawinenverbauungen sind erst<br />

durch das WBFG 1948 in die staatliche<br />

Förderung einbezogen worden.<br />

Früher wurden Lawinen vor allem<br />

von den Eisenbahnverwaltungen<br />

betreut.

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