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Greenfield-Investitionen<br />
den Flächennutzungsplänen der Woiwodschaft<br />
und des Landes.<br />
Flächennutzungspläne können von einer Gemeinde<br />
entweder auf Antrag des Eigentümers oder<br />
wenn das Gelände von Behörden modifiziert wird<br />
geändert werden. Das Letztere ist eher die Ausnahme<br />
und erfolgt dann, wenn die Modifizierungen<br />
im öffentlichen Interesse sind (wie Bau von<br />
Straßen oder Eisenbahnstrecken).<br />
Zu jeder Sonderwirtschaftszone liegt ein gültiger<br />
und verbindlicher Bebauungsplan vor, so dass mit<br />
einem Investitionsprozess gleich nach dem Erwerb<br />
des Lands begonnen werden kann.<br />
Bedingungen für die Entwicklung und Bebauung<br />
eines Gebiets (BEBG)<br />
Für wesentliche Teile Polens liegen keine Flächennutzungspläne<br />
vor. Diese Situation macht es erforderlich,<br />
bei der zuständigen Gemeinde die<br />
BEBG zu beantragen. Die BEBG sind für alle Investitionsprozesse<br />
und Landesentwicklungen bzw.<br />
neue Investitionen, aber auch Sanierungen oder<br />
Brownfield-Investitionen notwendig. Eigentümer<br />
müssen die BEBG bei der lokal zuständigen Behörde<br />
beantragen. Auch kann auch das Ministerium<br />
für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung einbezogen<br />
werden, das das Verfahren bis zur Erlangung<br />
eines Bescheids verlängern kann.<br />
Ein Antrag auf BEBG muss bestimmte Bedingungen<br />
bestätigen, d. h., dass mindestens ein Nachbargrundstück<br />
für ähnliche Zwecke entwickelt<br />
wird, Anschluss an öffentliche Wege vorhanden<br />
und die Infrastruktur der geplanten Investition angemessen<br />
ist. Die Erlangung der BEBG kann bis zu<br />
sechs Monaten dauern, was davon abhängt, ob<br />
der Antrag den erwarteten Einfluss der Investition<br />
auf die lokale Bevölkerung enthält.<br />
Umweltbescheide<br />
Nachdem ein Flächennutzungsplan bzw. ein<br />
BEBG vorgelegt wird, kann mit den Arbeiten zur<br />
Bauplanung und –gestaltung begonnen werden.<br />
Während dieser Phase ist der Investor verpflichtet,<br />
einen Vorvertrag für die Erschließung (wie Gas,<br />
Wasser und Energie) mit den entsprechenden Zulieferern<br />
abzuschließen. Außerdem muss der Anschluss<br />
an die öffentlichen Wege mit dem Büro für<br />
Straßenverwaltung abgestimmt werden.<br />
Nach Abschluss der vorläufigen Aufteilung und<br />
technischen Beschreibung kann der Investor den<br />
Umweltbescheid zu seiner Investition beantragen.<br />
Der Umfang dieser Genehmigung hängt von der<br />
Art der Produktion bzw. der gewerblichen Tätigkeit<br />
ab.<br />
Während des Sanierungsprozesses muss der Investor<br />
frühere technologische und administrative<br />
Bescheide sorgfältig prüfen. Üblicherweise macht<br />
eine Sanierung neue Verwaltungsbescheide einschl.<br />
Umweltbescheide erforderlich.<br />
Der Entscheidungsprozess zum Umweltbescheid<br />
kann abgeschlossen werden, nachdem<br />
der Antrag vervollständigt wurde, vorausgesetzt,<br />
dass die lokale Behörde entscheidet, dass<br />
für diese Art Produktion bzw. Gewerbe kein<br />
Bescheid erforderlich ist. Situationen, in denen<br />
kein Umweltbescheid notwendig ist, werden<br />
im Umweltgesetz vom 27. April 2001 präzisiert.<br />
Der Umweltbescheid (oder die Stellungnahme<br />
der lokalen Behörde, wenn kein Bescheid erforderlich<br />
ist) ist unverzichtbares Element des Investitionsprozesses,<br />
da er die erste zu erfüllende<br />
Bedingung zur Erlangung einer Baugenehmigung<br />
ist. Wenn ein Umweltbescheid erforderlich<br />
ist, muss der Investor einen Bericht über die<br />
zu erwartenden Einflüsse des Unternehmens<br />
auf die Umwelt vorlegen. Dieser Umweltverträglichkeitsbericht<br />
ist eine Auswertung, inwiefern<br />
die Produktion und Technologie die<br />
Umwelt beeinflussen werden, und zwar auf<br />
Grundlage des besten zur Verfügung stehenden<br />
Wissens.<br />
Nach dem Umweltgesetz ist das Verfahren zur<br />
Erlangung der Genehmigung bezüglich der Integrierten<br />
Vermeidung und Verminderung der<br />
Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) das komplizierteste<br />
Umweltzulassungsverfahren, da Produktion<br />
und Technologie einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die Umwelt haben. Die IVU-Genehmigung<br />
wird von den Behörden der Woiwodschaft<br />
erteilt. Das Umweltgesetz beschreibt die Produktionsarten,<br />
die negativen Umwelteinfluss haben<br />
und behördliche Aufsicht auf höherer Ebene erfordern.<br />
Das Verfahren zum Umweltbescheid kann einschl.<br />
der Erstellung des Berichts über zu erwartende<br />
Einflüsse bis zu drei Monaten dauern. Das<br />
IVU-Verfahren kann sogar bis zu fünf Monate<br />
dauern. Der größte Teil des Investitionsprozesses<br />
wird nach Abschluss des Berichts über die<br />
zu erwartenden Einflüsse durchgeführt.<br />
Baugenehmigung<br />
Der abschließende Antrag auf Erteilung einer<br />
Baugenehmigung kann bei der lokalen Behörde<br />
gestellt werden, sobald der Investor alle oben genannten<br />
Genehmigungen einschließlich der Vereinbarungen<br />
und Gutachten eingeholt hat sowie<br />
das Bau- bzw. Sanierungsprojekt abgeschlossen ist.<br />
Der Bauablauf wird durch das Baugesetz (BG)<br />
vom 7. Juli 1994 geregelt. Am Bauprozess sind<br />
der Investor, die Bauaufsicht, der Architekt und<br />
der Bauleiter beteiligt.<br />
Die Baugenehmigung beschreibt die Pflichten<br />
aller Beteiligten. Sie ist nur drei Jahre nach der<br />
Ausstellung gültig.<br />
Der Sanierungsprozess erfordert keine Baugenehmigung<br />
(es genügt ein formeller Antrag) für Arbeiten,<br />
die keinen Einsatz von Schwermaschinen erforderlich<br />
machen oder in die Struktur des Gebäudes<br />
eingreifen, d. h. das Eigentum anstreichen oder die<br />
Fenster und Türen auswechseln (der Umfang ist<br />
durch das BG präzisiert). Dieses Verfahren ist zeitsparend,<br />
aber die Bauarbeiten dürfen nicht über den im<br />
formalen Antrag genannten Umfang hinausgehen.<br />
Das Baugesetz beschreibt sämtliche notwendigen<br />
Dokumentationen, Anträge, Genehmigungen<br />
und Vereinbarungen, die dem Antrag auf Erteilung<br />
einer Baugenehmigung beigefügt werden<br />
müssen.<br />
Der Investor kann mit den Bauarbeiten nach zwei<br />
erforderlichen Schritten beginnen. Im ersten Schritt<br />
muss er 14 Tage nach Erteilung der Genehmigung<br />
einen „Gültigkeitsvermerk“ von der Gemeindeverwaltung<br />
erlangen, der deren Gültigkeit bestätigt,<br />
d. h., dass keine Widersprüche von Nachbarn<br />
eingelegt worden sind. Im zweiten Schritt informiert<br />
der Investor das Bauaufsichtsamt und reicht<br />
den entsprechenden Antrag ein. Die Bauarbeiten<br />
können innerhalb von sieben Tagen nach Einreichung<br />
des entsprechenden Antrags beginnen.<br />
Nutzungsgenehmigung und Betriebserlaubnis<br />
Der Produktionsbeginn ist ein wichtiger Meilenstein<br />
für jede Investition. Der Bauprozess wird gemäß<br />
dem Zeitplan in mehrere Phasen eingeteilt.<br />
Während der Industrialisierungsphase muss sich<br />
der Investor auf die Erlangung der Nutzungsgenehmigung<br />
vorbereiten.<br />
Eine wichtige stets zu beachtende Tatsache ist,<br />
dass zur Verwendung vorgesehene Geräte gültige<br />
CE-Prüfzeichen tragen müssen. Die Zertifizierung<br />
ist zur Bestätigung dessen notwendig, dass<br />
solche Geräte nach den optimalsten Möglichkeiten<br />
hergestellt wurden und betriebssicher sind.<br />
Fabrikanlagen müssen von Feuerwehr, Arbeits- und<br />
Gesundheitsamt bestätigt werden. Vor Produktionsbeginn<br />
muss der Investor die genannten Stellen<br />
darüber informieren, dass die Bau- und Industrialisierungsarbeiten<br />
abgeschlossen worden sind und die<br />
Gerätschaften positive Testergebnisse erzielt haben.<br />
Nach diesem Antrag kann jede der Stellen die Fabrik<br />
unabhängig prüfen. Wenn innerhalb von 14<br />
Tagen keine Prüfung stattfindet, kann die Fabrik<br />
ihre Produktion starten. Darüber hinaus muss der<br />
Investor die Emissionen messen, deren Einfluss<br />
auf die Umwelt prüfen und die Ergebnisse mit<br />
den entsprechenden Normen des Umweltgesetzes<br />
vergleichen.<br />
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