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Greenfield-Investitionen<br />

den Flächennutzungsplänen der Woiwodschaft<br />

und des Landes.<br />

Flächennutzungspläne können von einer Gemeinde<br />

entweder auf Antrag des Eigentümers oder<br />

wenn das Gelände von Behörden modifiziert wird<br />

geändert werden. Das Letztere ist eher die Ausnahme<br />

und erfolgt dann, wenn die Modifizierungen<br />

im öffentlichen Interesse sind (wie Bau von<br />

Straßen oder Eisenbahnstrecken).<br />

Zu jeder Sonderwirtschaftszone liegt ein gültiger<br />

und verbindlicher Bebauungsplan vor, so dass mit<br />

einem Investitionsprozess gleich nach dem Erwerb<br />

des Lands begonnen werden kann.<br />

Bedingungen für die Entwicklung und Bebauung<br />

eines Gebiets (BEBG)<br />

Für wesentliche Teile Polens liegen keine Flächennutzungspläne<br />

vor. Diese Situation macht es erforderlich,<br />

bei der zuständigen Gemeinde die<br />

BEBG zu beantragen. Die BEBG sind für alle Investitionsprozesse<br />

und Landesentwicklungen bzw.<br />

neue Investitionen, aber auch Sanierungen oder<br />

Brownfield-Investitionen notwendig. Eigentümer<br />

müssen die BEBG bei der lokal zuständigen Behörde<br />

beantragen. Auch kann auch das Ministerium<br />

für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung einbezogen<br />

werden, das das Verfahren bis zur Erlangung<br />

eines Bescheids verlängern kann.<br />

Ein Antrag auf BEBG muss bestimmte Bedingungen<br />

bestätigen, d. h., dass mindestens ein Nachbargrundstück<br />

für ähnliche Zwecke entwickelt<br />

wird, Anschluss an öffentliche Wege vorhanden<br />

und die Infrastruktur der geplanten Investition angemessen<br />

ist. Die Erlangung der BEBG kann bis zu<br />

sechs Monaten dauern, was davon abhängt, ob<br />

der Antrag den erwarteten Einfluss der Investition<br />

auf die lokale Bevölkerung enthält.<br />

Umweltbescheide<br />

Nachdem ein Flächennutzungsplan bzw. ein<br />

BEBG vorgelegt wird, kann mit den Arbeiten zur<br />

Bauplanung und –gestaltung begonnen werden.<br />

Während dieser Phase ist der Investor verpflichtet,<br />

einen Vorvertrag für die Erschließung (wie Gas,<br />

Wasser und Energie) mit den entsprechenden Zulieferern<br />

abzuschließen. Außerdem muss der Anschluss<br />

an die öffentlichen Wege mit dem Büro für<br />

Straßenverwaltung abgestimmt werden.<br />

Nach Abschluss der vorläufigen Aufteilung und<br />

technischen Beschreibung kann der Investor den<br />

Umweltbescheid zu seiner Investition beantragen.<br />

Der Umfang dieser Genehmigung hängt von der<br />

Art der Produktion bzw. der gewerblichen Tätigkeit<br />

ab.<br />

Während des Sanierungsprozesses muss der Investor<br />

frühere technologische und administrative<br />

Bescheide sorgfältig prüfen. Üblicherweise macht<br />

eine Sanierung neue Verwaltungsbescheide einschl.<br />

Umweltbescheide erforderlich.<br />

Der Entscheidungsprozess zum Umweltbescheid<br />

kann abgeschlossen werden, nachdem<br />

der Antrag vervollständigt wurde, vorausgesetzt,<br />

dass die lokale Behörde entscheidet, dass<br />

für diese Art Produktion bzw. Gewerbe kein<br />

Bescheid erforderlich ist. Situationen, in denen<br />

kein Umweltbescheid notwendig ist, werden<br />

im Umweltgesetz vom 27. April 2001 präzisiert.<br />

Der Umweltbescheid (oder die Stellungnahme<br />

der lokalen Behörde, wenn kein Bescheid erforderlich<br />

ist) ist unverzichtbares Element des Investitionsprozesses,<br />

da er die erste zu erfüllende<br />

Bedingung zur Erlangung einer Baugenehmigung<br />

ist. Wenn ein Umweltbescheid erforderlich<br />

ist, muss der Investor einen Bericht über die<br />

zu erwartenden Einflüsse des Unternehmens<br />

auf die Umwelt vorlegen. Dieser Umweltverträglichkeitsbericht<br />

ist eine Auswertung, inwiefern<br />

die Produktion und Technologie die<br />

Umwelt beeinflussen werden, und zwar auf<br />

Grundlage des besten zur Verfügung stehenden<br />

Wissens.<br />

Nach dem Umweltgesetz ist das Verfahren zur<br />

Erlangung der Genehmigung bezüglich der Integrierten<br />

Vermeidung und Verminderung der<br />

Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) das komplizierteste<br />

Umweltzulassungsverfahren, da Produktion<br />

und Technologie einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die Umwelt haben. Die IVU-Genehmigung<br />

wird von den Behörden der Woiwodschaft<br />

erteilt. Das Umweltgesetz beschreibt die Produktionsarten,<br />

die negativen Umwelteinfluss haben<br />

und behördliche Aufsicht auf höherer Ebene erfordern.<br />

Das Verfahren zum Umweltbescheid kann einschl.<br />

der Erstellung des Berichts über zu erwartende<br />

Einflüsse bis zu drei Monaten dauern. Das<br />

IVU-Verfahren kann sogar bis zu fünf Monate<br />

dauern. Der größte Teil des Investitionsprozesses<br />

wird nach Abschluss des Berichts über die<br />

zu erwartenden Einflüsse durchgeführt.<br />

Baugenehmigung<br />

Der abschließende Antrag auf Erteilung einer<br />

Baugenehmigung kann bei der lokalen Behörde<br />

gestellt werden, sobald der Investor alle oben genannten<br />

Genehmigungen einschließlich der Vereinbarungen<br />

und Gutachten eingeholt hat sowie<br />

das Bau- bzw. Sanierungsprojekt abgeschlossen ist.<br />

Der Bauablauf wird durch das Baugesetz (BG)<br />

vom 7. Juli 1994 geregelt. Am Bauprozess sind<br />

der Investor, die Bauaufsicht, der Architekt und<br />

der Bauleiter beteiligt.<br />

Die Baugenehmigung beschreibt die Pflichten<br />

aller Beteiligten. Sie ist nur drei Jahre nach der<br />

Ausstellung gültig.<br />

Der Sanierungsprozess erfordert keine Baugenehmigung<br />

(es genügt ein formeller Antrag) für Arbeiten,<br />

die keinen Einsatz von Schwermaschinen erforderlich<br />

machen oder in die Struktur des Gebäudes<br />

eingreifen, d. h. das Eigentum anstreichen oder die<br />

Fenster und Türen auswechseln (der Umfang ist<br />

durch das BG präzisiert). Dieses Verfahren ist zeitsparend,<br />

aber die Bauarbeiten dürfen nicht über den im<br />

formalen Antrag genannten Umfang hinausgehen.<br />

Das Baugesetz beschreibt sämtliche notwendigen<br />

Dokumentationen, Anträge, Genehmigungen<br />

und Vereinbarungen, die dem Antrag auf Erteilung<br />

einer Baugenehmigung beigefügt werden<br />

müssen.<br />

Der Investor kann mit den Bauarbeiten nach zwei<br />

erforderlichen Schritten beginnen. Im ersten Schritt<br />

muss er 14 Tage nach Erteilung der Genehmigung<br />

einen „Gültigkeitsvermerk“ von der Gemeindeverwaltung<br />

erlangen, der deren Gültigkeit bestätigt,<br />

d. h., dass keine Widersprüche von Nachbarn<br />

eingelegt worden sind. Im zweiten Schritt informiert<br />

der Investor das Bauaufsichtsamt und reicht<br />

den entsprechenden Antrag ein. Die Bauarbeiten<br />

können innerhalb von sieben Tagen nach Einreichung<br />

des entsprechenden Antrags beginnen.<br />

Nutzungsgenehmigung und Betriebserlaubnis<br />

Der Produktionsbeginn ist ein wichtiger Meilenstein<br />

für jede Investition. Der Bauprozess wird gemäß<br />

dem Zeitplan in mehrere Phasen eingeteilt.<br />

Während der Industrialisierungsphase muss sich<br />

der Investor auf die Erlangung der Nutzungsgenehmigung<br />

vorbereiten.<br />

Eine wichtige stets zu beachtende Tatsache ist,<br />

dass zur Verwendung vorgesehene Geräte gültige<br />

CE-Prüfzeichen tragen müssen. Die Zertifizierung<br />

ist zur Bestätigung dessen notwendig, dass<br />

solche Geräte nach den optimalsten Möglichkeiten<br />

hergestellt wurden und betriebssicher sind.<br />

Fabrikanlagen müssen von Feuerwehr, Arbeits- und<br />

Gesundheitsamt bestätigt werden. Vor Produktionsbeginn<br />

muss der Investor die genannten Stellen<br />

darüber informieren, dass die Bau- und Industrialisierungsarbeiten<br />

abgeschlossen worden sind und die<br />

Gerätschaften positive Testergebnisse erzielt haben.<br />

Nach diesem Antrag kann jede der Stellen die Fabrik<br />

unabhängig prüfen. Wenn innerhalb von 14<br />

Tagen keine Prüfung stattfindet, kann die Fabrik<br />

ihre Produktion starten. Darüber hinaus muss der<br />

Investor die Emissionen messen, deren Einfluss<br />

auf die Umwelt prüfen und die Ergebnisse mit<br />

den entsprechenden Normen des Umweltgesetzes<br />

vergleichen.<br />

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