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II.4. Arbeitsmarkt<br />
II.4.1. Bildung<br />
II.4.1.1. Das Bildungssystem<br />
Das polnische Bildungssystem ist insbesondere<br />
in den Städten gut entwickelt. Während die<br />
Zahl der staatlichen Schulen und Universitäten<br />
eher konstant ist, wächst aufgrund der großen<br />
Marktnachfrage in letzter Zeit die Zahl privater<br />
Bildungsinstitutionen.<br />
Die Vorschulerziehung ist Teil des formalen<br />
Bildungssystems in Polen. Es gibt ein gut<br />
etabliertes Netz staatlicher Kindergärten, die<br />
Kinder zwischen dem dritten und sechsten<br />
Lebensjahr besuchen können. Unter sechs Jahren<br />
besteht keine Schulpflicht, obwohl landesweit<br />
60 % der Kinder solche Einrichtungen vor<br />
allem in den Städten besuchen. Der Besuch des<br />
Kindergartens im Alter zwischen drei und sechs<br />
Jahren hilft den Kindern, ihre kommunikativen<br />
und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln, um<br />
mit jeder Situation zurechtzukommen. Die<br />
Kindergartenerziehung zielt in erster Linie<br />
darauf ab, die Kinder auf das Lernen in der<br />
Schule vorzubereiten.<br />
Seit 2004 ist ein Jahr Vorschulerziehung („nullte“<br />
Klasse – zerówka) für Kinder im Alter von<br />
sechs Jahren in Kindergärten und Vorschuleinrichtungen<br />
Pflicht. Entsprechend der durch das<br />
Ministerium für Nationale Bildung vorangetriebenen<br />
Bildungsreform wird das Schuleintrittsalter<br />
bald um ein Jahr vorgezogen. Bis zum Schuljahr<br />
2011/2012 haben die Kinder das Recht, die<br />
Grundschule ab einem Alter von sechs Jahren<br />
zu besuchen; nach dem Schuljahr 2012/2013<br />
wird dies zur Pflicht. Auch der Kindergartenbesuch<br />
für Kinder zwischen dem dritten und fünften<br />
Lebensjahr wird ab 2011 Pflicht.<br />
• Allgemeine Schulpflicht<br />
Die Vollzeitschulpflicht beträgt in Polen zehn<br />
Jahre und umfasst die bereits erwähnte „nullte<br />
Klasse“, die sechsjährige Grundschule (szkoła<br />
podstawowa) und die dreijährige Mittelstufe<br />
(gimnazjum). Die Einschulung in die Grundschule<br />
richtet sich nach dem Alter der Kinder. Die<br />
Grundschule ist in zwei Stufen aufgeteilt:<br />
1. Stufe I – Klasse 1 - 3, sog. Schuleingangsphase,<br />
was einen sanften Übergang von<br />
der Vorschule zur Schule ermöglichen soll<br />
2. Stufe II – Klasse 4 - 6<br />
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