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II.4. Arbeitsmarkt<br />

II.4.1. Bildung<br />

II.4.1.1. Das Bildungssystem<br />

Das polnische Bildungssystem ist insbesondere<br />

in den Städten gut entwickelt. Während die<br />

Zahl der staatlichen Schulen und Universitäten<br />

eher konstant ist, wächst aufgrund der großen<br />

Marktnachfrage in letzter Zeit die Zahl privater<br />

Bildungsinstitutionen.<br />

Die Vorschulerziehung ist Teil des formalen<br />

Bildungssystems in Polen. Es gibt ein gut<br />

etabliertes Netz staatlicher Kindergärten, die<br />

Kinder zwischen dem dritten und sechsten<br />

Lebensjahr besuchen können. Unter sechs Jahren<br />

besteht keine Schulpflicht, obwohl landesweit<br />

60 % der Kinder solche Einrichtungen vor<br />

allem in den Städten besuchen. Der Besuch des<br />

Kindergartens im Alter zwischen drei und sechs<br />

Jahren hilft den Kindern, ihre kommunikativen<br />

und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln, um<br />

mit jeder Situation zurechtzukommen. Die<br />

Kindergartenerziehung zielt in erster Linie<br />

darauf ab, die Kinder auf das Lernen in der<br />

Schule vorzubereiten.<br />

Seit 2004 ist ein Jahr Vorschulerziehung („nullte“<br />

Klasse – zerówka) für Kinder im Alter von<br />

sechs Jahren in Kindergärten und Vorschuleinrichtungen<br />

Pflicht. Entsprechend der durch das<br />

Ministerium für Nationale Bildung vorangetriebenen<br />

Bildungsreform wird das Schuleintrittsalter<br />

bald um ein Jahr vorgezogen. Bis zum Schuljahr<br />

2011/2012 haben die Kinder das Recht, die<br />

Grundschule ab einem Alter von sechs Jahren<br />

zu besuchen; nach dem Schuljahr 2012/2013<br />

wird dies zur Pflicht. Auch der Kindergartenbesuch<br />

für Kinder zwischen dem dritten und fünften<br />

Lebensjahr wird ab 2011 Pflicht.<br />

• Allgemeine Schulpflicht<br />

Die Vollzeitschulpflicht beträgt in Polen zehn<br />

Jahre und umfasst die bereits erwähnte „nullte<br />

Klasse“, die sechsjährige Grundschule (szkoła<br />

podstawowa) und die dreijährige Mittelstufe<br />

(gimnazjum). Die Einschulung in die Grundschule<br />

richtet sich nach dem Alter der Kinder. Die<br />

Grundschule ist in zwei Stufen aufgeteilt:<br />

1. Stufe I – Klasse 1 - 3, sog. Schuleingangsphase,<br />

was einen sanften Übergang von<br />

der Vorschule zur Schule ermöglichen soll<br />

2. Stufe II – Klasse 4 - 6<br />

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