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Arbeitsmarkt<br />
% 25<br />
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15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Pädagogik<br />
Kunst<br />
Geisteswissenschaften<br />
Quelle: Statistisches Hauptamt 2008<br />
Lublin, Gdańsk und Katowice. Insgesamt gibt<br />
es in Polen 461 Hochschuleinrichtungen, wovon<br />
29 % staatliche Einrichtungen sind. Es gibt<br />
18 Universitäten, 17 Technische Universitäten,<br />
11 Medizinische Akademien, 6 Landwirtschaftliche<br />
Akademien und 5 Wirtschaftsakademien.<br />
Außer den Studenten der Philologie und den<br />
ausländischen Studenten besuchen 44,6 % der<br />
Studenten Fremdsprachenkurse an Universitäten.<br />
Besonders aktiv in diesem Bereich sind<br />
die Wirtschaftsstudenten, die oft mehr als eine<br />
Fremdsprache erlernen.<br />
• Akademische Grade<br />
Sozialwissenschaften<br />
Journalismus und Information<br />
Wirtschaftswissenschaften<br />
und Administration<br />
Jura<br />
Viele Fakultäten der staatlichen Hochschuleinrichtungen<br />
bieten Doktoranden-Studiengänge an<br />
(drei - vier Jahre). Kandidaten für eine Promotion<br />
müssen einen Mastergrad oder einen gleichwertigen<br />
Abschluss besitzen, während ausländische<br />
Kandidaten einen in Polen erworbenen Masterabschluss<br />
oder einen in Polen als gleichwertig anerkannten<br />
Hochschulabschluss aus dem Ausland<br />
vorlegen müssen. Es gibt mehrere akademische<br />
Grade, die Absolventen in Doktoranden-Studiengängen<br />
erwerben können:<br />
Dr. – (doktor) - nach drei bis vier Jahren Studium;<br />
dieser Titel wird Kandidaten verliehen, die<br />
eine Doktorarbeit erfolgreich eingereicht und<br />
vor dem Prüfungskomitee verteidigt sowie eine<br />
Doktorprüfung bestanden haben.<br />
Bildungsbereiche 2007/2008<br />
Biologie<br />
Physik<br />
Mathematik und Statistik<br />
Informatik<br />
Ingenieurswesen<br />
Fertigungs- und Verfahrenstechnik<br />
Architektur und Bauwesen<br />
Land- und Forstwirtschaft<br />
Tierheilwesen<br />
Gesundheitswesen<br />
Sozialfürsorge<br />
Personalwesen<br />
Transport<br />
Umweltschutz<br />
Dr. habil. – (doktor habilitowany); dieser Titel<br />
wird Kandidaten verliehen, die einen Doktortitel<br />
und wichtige akademische Errungenschaften<br />
vorzuweisen sowie eine Habilitationsschrift<br />
vorgelegt und das entsprechende Prozedere<br />
durchlaufen haben.<br />
Prof. – (profesor) - der höchste akademische<br />
Titel; wird durch den Präsidenten der Republik<br />
Polen nach Erhalt einer entsprechenden Petition<br />
des Akademischen Rats und nach Beschluss<br />
der Zentralkommission verliehen.<br />
II.4.1.2. Sonderschulen<br />
Sicherheitsleistungen<br />
Das polnische Recht garantiert jedem das Recht<br />
auf Ausbildung. Das heißt, dass das polnische<br />
Bildungssystem, unter Aufsicht des Ministeriums<br />
für Nationale Bildung und Sport, die Ausbildung<br />
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen<br />
sicherstellen muss. Die Kinder und<br />
Jugendlichen mit Behinderungen können in allgemeinen<br />
Schulen oder in Integrationsschulen<br />
sowie in Sonderschulen unterrichtet werden.<br />
Nach Angaben des Ministeriums haben 3 %<br />
der Schüler Behinderungen. Schüler mit Behinderungen<br />
können folgende Schulen besuchen:<br />
• Öffentliche Sonderschuleinrichtungen<br />
(Grundschulen, Mittelstufenschulen, grund-<br />
ständige Berufsschulen, allgemein- bildende<br />
Oberschulen und Fachoberschulen),<br />
• Öffentliche Bildungseinrichtungen (Regel-,<br />
Integrations-, Sonder- oder Therapieklassen),<br />
• Individueller Unterricht zu Hause.<br />
Für die Integration in das reguläre Schulsystem<br />
muss eine positive Stellungnahme der zuständigen<br />
Schulbehörde und/oder der Eltern des<br />
Kindes vorliegen.<br />
II.4.1.3. Lehrer<br />
Lehrkräfte müssen eine Hochschulausbildung<br />
vorweisen, deren Art vom Schultyp abhängt.<br />
Kindergartenerzieher haben die gleichen Pflichten<br />
wie Lehrkräfte in der Schuleingangsphase<br />
(Klasse 1 - 3). Die Erzieher müssen mindestens<br />
über einen Bachelor-Abschluss verfügen. Lehrer<br />
können eine dreijährige Ausbildung an Lehrerbildungsinstituten,<br />
die mit einem Lizenziat<br />
(Bachelor) oder Diplom abschließen, durchlaufen.<br />
Viele Lehrer dieser Klassenstufe haben ein<br />
Hochschulstudium abgeschlossen und sind<br />
Absolventen einer Universität oder Hochschule<br />
(Pädagogische Akademie).<br />
Im Sekundarbereich müssen Lehrer, die an den<br />
dreijährigen Mittelstufenschulen beschäftigt<br />
sind, mindestens einen wie oben beschriebenen<br />
Lizenziat-Abschluss vorweisen.<br />
Oberstufenlehrer müssen ein Universitätsstudium<br />
mit dem Mastertitel oder einen gleichwertigen<br />
Abschluss absolvieren.<br />
Berufliches Praxis-Training wird an allen drei<br />
Schulstufen vorausgesetzt. Lehrer sollten in<br />
zwei Fächern Experten sein, Computerkenntnisse<br />
und Kenntnisse in mindestens einer<br />
Fremdsprache haben.<br />
Entsprechend dem Lehrer-Gesetz (Karta Nauczyciela)<br />
kann eine Lehrkraft folgende Beförderungsstufen<br />
erreichen:<br />
• Lehrer im Praktikum (etwa wie Referendariat) ,<br />
• Vertraglich angestellter Lehrer,<br />
• Ernannter Lehrer,<br />
• Diplomierter Lehrer.<br />
Diplomierte Lehrer mit herausragenden beruflichen<br />
Leistungen können mit dem Ehrentitel<br />
Bildungs-Professor ausgezeichnet werden.<br />
II.4.1.4. Wissenschaft und F&E<br />
Es gibt zwei wichtige Institutionen, die für die<br />
Entwicklung der polnischen Wissenschaft zuständig<br />
sind: Das staatliche Komitee für Wissenschaftliche<br />
Forschung (Komitet Badań Naukowych,<br />
KBN) und die Polnische Akademie der<br />
Wissenschaften (Polska Akademia Nauk, PAN).<br />
Das KBN ist eine staatliche Institution, die vom<br />
Polnischen Parlament eingerichtet worden ist.<br />
Es ist oberste Autorität in der staatlichen Wissenschafts-<br />
und Technologiepolitik. Es kombiniert<br />
die Rolle eines „typischen“ Ministeriums<br />
für Wissenschaft und Technologie mit einer<br />
Stipendienagentur, die Richtlinien für die staatliche<br />
Wissenschaftspolitik herausgibt, Entwürfe<br />
für den Etat im Bereich der Forschung<br />
in Wissenschaft und Technologie einreicht und<br />
Grants für wissenschaftliche und Forschungsinstitutionen<br />
vergibt. Die Arbeit des KBN wird<br />
vom Minister für Wissenschaft geleitet.<br />
Die PAN ist eine staatliche wissenschaftliche Institution,<br />
die als eine Gelehrtengesellschaft funktioniert,<br />
die durch ein ausgewähltes Gremium aus<br />
führenden Wissenschaftlern und Forschungsinstitutionen<br />
agiert. Die PAN agiert über ihre Komitees<br />
und ist ein führendes wissenschaftliches<br />
Beratungsorgan geworden. Als ein Forschungszentrum<br />
besteht die PAN gegenwärtig aus 79 Forschungseinrichtungen<br />
(Institute und Forschungseinrichtungen,<br />
Forschungsstationen, Botanische<br />
Gärten und andere Forschungseinheiten) und<br />
wissenschaftlichen Hilfseinrichtungen (Archive, Bibliotheken,<br />
Museen und ausländische PAN-Stationen).<br />
Ein besonderer Teil der Akademie sind ihre<br />
Komitees, das Netz der 107 Komitees der Akademie,<br />
die die Mehrheit der polnischen Forscher<br />
vertreten. Jedes wissenschaftliche Komitee bildet<br />
eine Selbstverwaltungsvertretung für die Vertretung<br />
der Interessen der polnischen Wissenschaft.<br />
Mehr als 40 Zentren für Forschung und Entwicklung<br />
sind von ausländischen Investoren in<br />
Polen errichtet worden, wozu Google, Unilever,<br />
Siemens und Motorola gehören. Dies passiert<br />
hauptsächlich aufgrund der niedrigen Kosten<br />
für Forschung und Entwicklung in Polen, der<br />
Verfügbarkeit und der Qualität der Arbeitskräfte,<br />
der Qualität der Universitäten und Forschungszentren,<br />
der Nähe zu den Kunden und<br />
der Investitionsanreize der Regierung. Generell<br />
gibt es über 1.157 solcher F&E-Zentren in Polen,<br />
die 74.596 Mitarbeiter beschäftigen. Dazu<br />
gehören die Polnische Akademie der Wissenschaften<br />
sowie unabhängige und spezialisierte<br />
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