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II.5. Finanzzentrum<br />
II.5.1. Banken und<br />
Finanzinstitutionen<br />
Das Bankensystem in Polen ruht auf drei Pfeilern:<br />
I. Zentralbank<br />
(Polnische Nationalbank – NBP),<br />
II. Kommerzielle Banken,<br />
III. Genossenschaftsbanken.<br />
Seit dem 1. Januar 2008 wird die Bankenaufsicht<br />
von der polnischen Kommission für Finanzaufsicht<br />
(Komisja Nadzoru Finansowego - KNF)<br />
ausgeübt, wie im Gesetz über die Aufsicht über<br />
den Finanzmarkt vom 21. Juli 2006 vereinbart.<br />
Die Zusammenführung von Finanz- und Bank-<br />
Aufsicht war eine pragmatische Entscheidung,<br />
die aus der Entwicklung des polnischen Finanzmarkts,<br />
der wachsenden Bedeutung von Multinationalen<br />
Finanzgruppen und Cross-Sector-<br />
Finanzprodukten resultierte.<br />
Vor dem 1. Januar 2008 wurde die Bankenaufsicht<br />
von der Kommission für Bankenaufsicht<br />
(Komisja Nadzoru Bankowego - KNB) ausgeübt,<br />
deren Aufgabe sich darauf beschränkte, die Sicherheit<br />
der Bankendepots zu gewährleisten.<br />
Die Ziele der KNF sind breiter und umfassen<br />
auch Maßnahmen zur Sicherstellung des regulären<br />
Geschäfts auf dem Finanzmarkt (seine<br />
Stabilität, Sicherheit und Transparenz). Kundenanliegen,<br />
wie Beschwerden, finanzielle Bildung<br />
und „Codes of best practice“, wurden vor dem<br />
1. Januar 2008 als nicht sonderlich relevant angesehen.<br />
Die KNF wird vom Präsidenten des Ministerrats<br />
überwacht.<br />
II.5.1.1. Die Polnische<br />
Nationalbank<br />
Die Polnische Nationalbank (Narodowy Bank Polski)<br />
ist die Zentralbank der Republik Polen. Ihre<br />
Aufgaben sind in der polnischen Verfassung, dem<br />
Gesetz über die Nationalbank und dem Bankengesetz<br />
definiert. Die fundamentale Aufgabe der<br />
NBP ist die Aufrechterhaltung der Preisstabilität.<br />
Die wichtigsten Arbeitsgebiete der NBP sind:<br />
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