Ratgeber
Ratgeber
Ratgeber
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wichtige Bestimmungen<br />
überwachen, während der nationale Verwalter<br />
für das Handelssystem bezüglich des zulässigen<br />
Ausstoßes als Verwalter fungieren wird.<br />
Der Verwalter wird ein nationales Zulässigkeitsregister<br />
sowie ein Verzeichnis der am System<br />
beteiligten Firmen führen, und zwar zusätzlich<br />
zur Erstellung der nationalen Verteilungspläne.<br />
Entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie<br />
wird das nationale Zulässigkeitsregister<br />
öffentlich zugänglich sein. Die Mitgliedstaaten<br />
müssen jedes Jahr einen Bericht über die Umsetzung<br />
dieser Richtlinie an die Kommission<br />
einreichen.<br />
Nach dem Kyoto-Protokoll können Länder mit<br />
ungenutzten Zulässigkeitsmengen ihre ungenutzten<br />
Mengen verkaufen. Dieses Verkaufsrecht<br />
soll auch als Anreiz für private Unternehmen<br />
dienen, in moderne, umweltfreundliche<br />
Technologie zu investieren. Eine Firma, die CO 2<br />
in die Atmosphäre, ohne über entsprechende<br />
Genehmigungen zu verfügen, ausstößt, muss<br />
eine Strafe in Höhe von 100 EUR für jeden nicht<br />
zulässigen Ausstoß zahlen. Die Strafe wird vom<br />
zuständigen Umweltinspektor der jeweiligen<br />
Region verhängt. Genehmigungen zum Ausstoß<br />
sind nur für einen bestimmten Zeitraum<br />
gültig. Nach Ablauf einer solchen Frist werden<br />
die zugelassenen Mengen aufgehoben.<br />
Das Europäische Emissionshandelssystem (EU<br />
ETS) ist das größte multilaterale Emissionshandelssystem<br />
weltweit und der Hauptpfeiler<br />
der EU-Klima-Politik. Das ETS deckt mehr als<br />
10.000 Anlagen im Sektor der Energie und Industrie<br />
ab, die kollektiv für fast die Hälfte des<br />
CO 2<br />
-Ausstoßes in der EU und für 40 % ihres<br />
gesamten Ausstoßes von Treibhausgasen verantwortlich<br />
sind.<br />
wurden die zulässigen Emissionen ungültig. Seit<br />
Januar 2008 gilt der zweite Handelszeitraum,<br />
der bis Dezember 2012 dauert. Eine zulässige<br />
CO 2<br />
-Emission entspricht dem Recht, 1 Mg Kohlenstoffdioxid<br />
zu emittieren. In Polen beträgt<br />
die zulässige Gesamtemission für den Zeitraum<br />
2008 - 2012 1.042.576.975 Mg (gemäß dem<br />
Nationalen Polnischen Verteilungsplan).<br />
Poland<br />
– a place for living<br />
Im EU ETS müssen große Emittenten von Kohlendioxid<br />
in der EU ihren jährlichen CO 2<br />
-Ausstoß<br />
überwachen und melden, und sie sind verpflichtet,<br />
jedes Jahr eine Menge des zulässigen<br />
Ausstoßes an die Regierung zurückzugeben,<br />
und zwar entsprechend ihres CO 2<br />
-Ausstoßes<br />
in diesem Jahr. Um die jährlichen Unregelmäßigkeiten<br />
des Niveaus des CO 2<br />
-Ausstoßes zu<br />
neutralisieren, die durch extreme Wetterlagen<br />
entstehen können (wie harte Winter oder sehr<br />
heiße Sommer), werden die zulässigen Ausstoßmengen<br />
für jeden Betreiber, der dem EU<br />
ETS unterliegt, gleich für einen Zeitraum von<br />
mehreren Jahren bewilligt. Jeder dieser Zeiträume<br />
wird Handelszeitraum genannt. Der erste<br />
EU ETS-Handelszeitraum ist im Dezember 2007<br />
abgelaufen und umfasste alle EU ETS-Emissionen<br />
seit Januar 2005. Mit Ablauf dieser Frist<br />
Sommer an der Ostsee<br />
152 153