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M&A<br />
tation professionell wie in der frei zugänglichen,<br />
detaillierten Ausschreibungsspezifizierung<br />
genannt zu erstellen.<br />
Zweifellos werden die ersten Anzeichen für eine<br />
Besserung des Marktes bewirken, dass Investoren<br />
zu den Standardtransaktionen zwischen intakten<br />
Unternehmen zurückkehren, und zwar<br />
unter Bedingungen, die den Kauf bzw. den<br />
Verkauf der Firma rechtfertigen.<br />
Bei einer Übernahme ist es notwendig, den gesamten<br />
Prozess entsprechend zu planen, der<br />
gewöhnlich folgende Elemente umfasst:<br />
• Wahl eines Investitionsberaters bzw. -partners,<br />
der potentielle Übernahmegesellschaften<br />
sondiert,<br />
• erste Verhandlungen,<br />
• sorgfältige Prüfung – umfassende Rechts-,<br />
Steuer- und Geschäftsanalyse der betroffenen<br />
Gesellschaft,<br />
• abschließende Verhandlungen, und zwar<br />
den Ergebnissen der Prüfung entsprechend,<br />
• Abschluss der Transaktion – Abschluss<br />
eines Vertrags.<br />
Was die Transaktion einfacher macht und manchmal<br />
ihren Erfolg bestimmt, ist die Wahl der richtigen<br />
Berater/Partner, die die richtige Gesellschaft<br />
zur Übernahme finden und eine positive Bewertung<br />
für den Käufer erlangen.<br />
Ein wesentliches Element für eine erfolgreiche<br />
Transaktion ist eine angemessene sorgfältige<br />
Prüfung, die eine Kooperation mit kompetenten<br />
Rechtsberatern, Steuerberatern und Geschäftsberatern<br />
erforderlich macht. Diese Personen werden<br />
die notwendigen Analysen vornehmen und alle<br />
Umstände, die für die analysierte Firma ausschlaggebend<br />
sind, in ihrem Abschlussbericht beschreiben.<br />
Die oben beschriebenen Maßnahmen sind<br />
notwendig, um die rechtlichen und steuerlichen<br />
Risiken in den Geschäftsaktivitäten abzuschätzen<br />
und den zukünftigen Businessplan bestätigen zu<br />
können.<br />
Die Vertretung der Parteien legt den Teil des Investitionsvertrags<br />
fest (Kaufvertrag für Anteile), der<br />
die Basisvereinbarung der Parteien, die Vertretungen<br />
und die Zusagen der bisherigen Eigentümer,<br />
Vertragsstrafen und Vorbedingungen enthält.<br />
Gesellschaften, die am häufigsten Übernahmen<br />
in Polen organisierten, sind:<br />
• private Kapitalfonds,<br />
• Firmen, die ihren Sitz in der EU haben,<br />
• Firmen, die ihren Sitz außerhalb der EU<br />
haben und die auf den EU-Markt<br />
expandieren,<br />
• polnische Firmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />
ausweiten wollen.<br />
Zu den häufigsten Hindernissen für Investoren<br />
während der Übernahme von Firmen, die oft<br />
die Implementierung von Expansionsplänen<br />
verhindern, gehören:<br />
• unzureichendes Wissen über den lokalen<br />
Markt, seine Struktur und die Firmen, die<br />
auf ihm tätig sind (Schwierigkeiten bei der<br />
Suche nach potenziellen Firmen, die übernommen<br />
werden können bzw. Kooperationspartnern),<br />
• unzureichendes Wissen über die rechtlichen<br />
und steuerlichen Realitäten im<br />
Zielland der Investition,<br />
• unzureichendes Wissen über Lösungen,<br />
die es ermöglichen, profitablere Käufe<br />
von Firmen unter Zuhilfenahme von<br />
Firmen, die bereits in Sonderwirtschaftszonen<br />
tätig sind, zu tätigen,<br />
• Ignoranz gegenüber dem spezifischen Verhandlungsprozess<br />
und den lokalen<br />
Geschäftsgepflogenheiten, die aus<br />
kulturellen Unterschieden resultieren.<br />
IV.2.2. Regelungen zu<br />
M&A<br />
Die Regeln für die Fusionen und Übernahmen<br />
von Firmen sind im polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuch<br />
enthalten.<br />
Gesellschaften können mit anderen Gesellschaften<br />
oder Teilhaberschaften fusionieren.<br />
Dennoch kann eine Teilhaberschaft keine<br />
bietende oder neugegründete Partei sein.<br />
Teilhaberschaften können mit anderen Teilhaberschaften<br />
nur durch Gründung einer Gesellschaft<br />
fusionieren.<br />
Eine Fusion kann beeinflusst werden durch:<br />
• Übertragung aller Aktiva einer Gesellschaft<br />
oder der Teilhaberschaft auf eine andere<br />
Gesellschaft im Tausch gegen die Anteile,<br />
die die bietende Gesellschaft an die Anteilseigner<br />
oder die Partner der Zielgesellschaft<br />
oder Teilhaberschaft ausstellt (Fusion<br />
durch Übernahme),<br />
• Gründung einer Gesellschaft, auf die alle<br />
Aktiva aller fusionierenden Gesellschaften<br />
oder Teilhaberschaften im Austausch<br />
gegen die Anteile an der neuen Gesellschaft<br />
übertragen (Fusion durch Gründung<br />
einer neuen Gesellschaft) wurden.<br />
Die Zielgesellschaft, Teilhaberschaft bzw. die<br />
durch Gründung einer neuen Gesellschaft fusionierenden<br />
Teilhaberschaften und Gesellschaften<br />
werden ohne Durchführung eines<br />
Liquidierungsverfahrens an dem aufgelöst Tag,<br />
an dem sie aus dem Register gestrichen werden.<br />
Es muss beachtet werden, dass der Plan zur Fusionierung<br />
von Firmen eine schriftliche Vereinbarung<br />
zwischen den fusionierenden Firmen<br />
erfordert.<br />
Am Tag der Fusion übernimmt die bietende Firma<br />
bzw. die neugegründete Firma alle Rechte<br />
und Pflichten der Zielgesellschaft oder Teilhaberschaft,<br />
die durch die Gründung einer neuen<br />
Gesellschaft fusioniert. Insbesondere wird die<br />
bietende Firma bzw. die neugegründete Firma<br />
sämtliche Genehmigungen, Konzessionen und<br />
Steuererleichterungen, die der Zielgesellschaft,<br />
Teilhaberschaft oder irgendeiner der durch<br />
Gründung einer neuen Gesellschaft fusionierenden<br />
Gesellschaften und Teilhaberschaften<br />
zugestanden haben (es sei denn, das Handelsgesellschaftengesetzbuch<br />
oder der Bescheid<br />
über die Erteilung der Genehmigung, die Zusage<br />
oder Steuererleichterung sagen etwas anderes<br />
aus).<br />
Übernahmen von beteiligten Unternehmen,<br />
die eine gewisse Summe übersteigen, werden<br />
zunächst vom Präsidenten des Amts für Kartellrecht<br />
und Verbraucherschutz kontrolliert.<br />
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