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M&A<br />

tation professionell wie in der frei zugänglichen,<br />

detaillierten Ausschreibungsspezifizierung<br />

genannt zu erstellen.<br />

Zweifellos werden die ersten Anzeichen für eine<br />

Besserung des Marktes bewirken, dass Investoren<br />

zu den Standardtransaktionen zwischen intakten<br />

Unternehmen zurückkehren, und zwar<br />

unter Bedingungen, die den Kauf bzw. den<br />

Verkauf der Firma rechtfertigen.<br />

Bei einer Übernahme ist es notwendig, den gesamten<br />

Prozess entsprechend zu planen, der<br />

gewöhnlich folgende Elemente umfasst:<br />

• Wahl eines Investitionsberaters bzw. -partners,<br />

der potentielle Übernahmegesellschaften<br />

sondiert,<br />

• erste Verhandlungen,<br />

• sorgfältige Prüfung – umfassende Rechts-,<br />

Steuer- und Geschäftsanalyse der betroffenen<br />

Gesellschaft,<br />

• abschließende Verhandlungen, und zwar<br />

den Ergebnissen der Prüfung entsprechend,<br />

• Abschluss der Transaktion – Abschluss<br />

eines Vertrags.<br />

Was die Transaktion einfacher macht und manchmal<br />

ihren Erfolg bestimmt, ist die Wahl der richtigen<br />

Berater/Partner, die die richtige Gesellschaft<br />

zur Übernahme finden und eine positive Bewertung<br />

für den Käufer erlangen.<br />

Ein wesentliches Element für eine erfolgreiche<br />

Transaktion ist eine angemessene sorgfältige<br />

Prüfung, die eine Kooperation mit kompetenten<br />

Rechtsberatern, Steuerberatern und Geschäftsberatern<br />

erforderlich macht. Diese Personen werden<br />

die notwendigen Analysen vornehmen und alle<br />

Umstände, die für die analysierte Firma ausschlaggebend<br />

sind, in ihrem Abschlussbericht beschreiben.<br />

Die oben beschriebenen Maßnahmen sind<br />

notwendig, um die rechtlichen und steuerlichen<br />

Risiken in den Geschäftsaktivitäten abzuschätzen<br />

und den zukünftigen Businessplan bestätigen zu<br />

können.<br />

Die Vertretung der Parteien legt den Teil des Investitionsvertrags<br />

fest (Kaufvertrag für Anteile), der<br />

die Basisvereinbarung der Parteien, die Vertretungen<br />

und die Zusagen der bisherigen Eigentümer,<br />

Vertragsstrafen und Vorbedingungen enthält.<br />

Gesellschaften, die am häufigsten Übernahmen<br />

in Polen organisierten, sind:<br />

• private Kapitalfonds,<br />

• Firmen, die ihren Sitz in der EU haben,<br />

• Firmen, die ihren Sitz außerhalb der EU<br />

haben und die auf den EU-Markt<br />

expandieren,<br />

• polnische Firmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />

ausweiten wollen.<br />

Zu den häufigsten Hindernissen für Investoren<br />

während der Übernahme von Firmen, die oft<br />

die Implementierung von Expansionsplänen<br />

verhindern, gehören:<br />

• unzureichendes Wissen über den lokalen<br />

Markt, seine Struktur und die Firmen, die<br />

auf ihm tätig sind (Schwierigkeiten bei der<br />

Suche nach potenziellen Firmen, die übernommen<br />

werden können bzw. Kooperationspartnern),<br />

• unzureichendes Wissen über die rechtlichen<br />

und steuerlichen Realitäten im<br />

Zielland der Investition,<br />

• unzureichendes Wissen über Lösungen,<br />

die es ermöglichen, profitablere Käufe<br />

von Firmen unter Zuhilfenahme von<br />

Firmen, die bereits in Sonderwirtschaftszonen<br />

tätig sind, zu tätigen,<br />

• Ignoranz gegenüber dem spezifischen Verhandlungsprozess<br />

und den lokalen<br />

Geschäftsgepflogenheiten, die aus<br />

kulturellen Unterschieden resultieren.<br />

IV.2.2. Regelungen zu<br />

M&A<br />

Die Regeln für die Fusionen und Übernahmen<br />

von Firmen sind im polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuch<br />

enthalten.<br />

Gesellschaften können mit anderen Gesellschaften<br />

oder Teilhaberschaften fusionieren.<br />

Dennoch kann eine Teilhaberschaft keine<br />

bietende oder neugegründete Partei sein.<br />

Teilhaberschaften können mit anderen Teilhaberschaften<br />

nur durch Gründung einer Gesellschaft<br />

fusionieren.<br />

Eine Fusion kann beeinflusst werden durch:<br />

• Übertragung aller Aktiva einer Gesellschaft<br />

oder der Teilhaberschaft auf eine andere<br />

Gesellschaft im Tausch gegen die Anteile,<br />

die die bietende Gesellschaft an die Anteilseigner<br />

oder die Partner der Zielgesellschaft<br />

oder Teilhaberschaft ausstellt (Fusion<br />

durch Übernahme),<br />

• Gründung einer Gesellschaft, auf die alle<br />

Aktiva aller fusionierenden Gesellschaften<br />

oder Teilhaberschaften im Austausch<br />

gegen die Anteile an der neuen Gesellschaft<br />

übertragen (Fusion durch Gründung<br />

einer neuen Gesellschaft) wurden.<br />

Die Zielgesellschaft, Teilhaberschaft bzw. die<br />

durch Gründung einer neuen Gesellschaft fusionierenden<br />

Teilhaberschaften und Gesellschaften<br />

werden ohne Durchführung eines<br />

Liquidierungsverfahrens an dem aufgelöst Tag,<br />

an dem sie aus dem Register gestrichen werden.<br />

Es muss beachtet werden, dass der Plan zur Fusionierung<br />

von Firmen eine schriftliche Vereinbarung<br />

zwischen den fusionierenden Firmen<br />

erfordert.<br />

Am Tag der Fusion übernimmt die bietende Firma<br />

bzw. die neugegründete Firma alle Rechte<br />

und Pflichten der Zielgesellschaft oder Teilhaberschaft,<br />

die durch die Gründung einer neuen<br />

Gesellschaft fusioniert. Insbesondere wird die<br />

bietende Firma bzw. die neugegründete Firma<br />

sämtliche Genehmigungen, Konzessionen und<br />

Steuererleichterungen, die der Zielgesellschaft,<br />

Teilhaberschaft oder irgendeiner der durch<br />

Gründung einer neuen Gesellschaft fusionierenden<br />

Gesellschaften und Teilhaberschaften<br />

zugestanden haben (es sei denn, das Handelsgesellschaftengesetzbuch<br />

oder der Bescheid<br />

über die Erteilung der Genehmigung, die Zusage<br />

oder Steuererleichterung sagen etwas anderes<br />

aus).<br />

Übernahmen von beteiligten Unternehmen,<br />

die eine gewisse Summe übersteigen, werden<br />

zunächst vom Präsidenten des Amts für Kartellrecht<br />

und Verbraucherschutz kontrolliert.<br />

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