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IV.4. Wichtige Bestimmungen<br />
IV.4.1. Polnische<br />
Handelsbestimmungen<br />
Nachdem Polen der Europäischen Union beigetreten<br />
ist, wurden die Einführung europäischer<br />
Handelsbestimmungen und das Ersetzen bzw.<br />
die Änderung des nationalen Rechts erforderlich.<br />
IV.4.1.1. Import- bzw. Exportlizenzierung<br />
Eine der häufigsten Fragen bezüglich des Beginns<br />
eines lokalen Import- bzw. Exportgeschäfts<br />
betrifft die Import- bzw. Exportlizenzen<br />
bzw. die Lizenzen, die zum Beginn eines Importbzw.<br />
Exportgeschäfts benötigt werden. Importeure<br />
von Waren, die neu auf dem polnischen<br />
Markt sind, müssen zunächst die Produktbestätigung<br />
per Genehmigung durch das Nationale<br />
Hygiene-Institut beantragen. Zu diesem Antrag<br />
muss der Importeur Folgendes einreichen:<br />
• Kopie der Rechnung,<br />
• Produkt-Zertifikat,<br />
• Labor-Spezifizierung des Herstellers,<br />
• Etikett (in polnischer Sprache).<br />
Wenn die Bestätigung erfolgte, kann das Produkt<br />
nach Polen importiert werden. Wenn diese<br />
Art der Bestätigung bereits in einem anderen<br />
EU-Land erfolgte, kann der Importeur (beim<br />
Zoll) eine Erklärung des Herstellers vorlegen, die<br />
das Land bestätigt, in dem das Produkt zugelassen<br />
wurde.<br />
Importlizenzen der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />
(GAP) sind für einige Produkte erforderlich, die<br />
aus „Drittländern“ wie den Vereinigten Staaten<br />
in ein anderes EU-Land importiert werden.<br />
Solche Importlizenzen, auch AGRLM-Zertifikate<br />
genannt, werden in Polen von der Agencja Rynku<br />
Rolnego (Agentur für den Landwirtschaftsmarkt)<br />
erteilt.<br />
IV.4.1.2. Zolltarife<br />
Der polnische Zoll hat eine offizielle Zolltarifsuchmaschine.<br />
Die Suchmaschine (ein Modul<br />
des integrierten Zollsystems - ISZTAR) gibt an<br />
die Zollverwaltung und Händler Information<br />
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