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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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AnwGrpDv 14/97<br />

<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> <strong>10</strong>4-<strong>10</strong>6<br />

tung, sein Auftreten und sein äußeres Erscheinungsbild das Ansehen <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

mit prägen.<br />

Es ist Aufgabe aller Vorgesetzten, <strong>die</strong> Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Anzugordnung</strong> durchzusetzen.<br />

<strong>10</strong>4. Im Dienst ist Uniform zu tragen 1) , wenn <strong>die</strong>se Dienstvorschrift nichts an<strong>der</strong>es<br />

bestimmt.<br />

Den jeweiligen Anzug befiehlt <strong>der</strong> Disziplinarvorgesetzte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorgesetzte, <strong>der</strong><br />

den Dienst anordnet.<br />

Innerhalb umschlossener militärischer Anlagen erfor<strong>der</strong>liche zentrale Regelungen<br />

sind vom Kasernenkommandanten in Abstimmung mit den Kommandeuren,<br />

Dienststellenleitern und Einheitsführern <strong>der</strong> im Kasernenbereich untergebrachten<br />

Truppenteile/Dienststellen zu treffen. 2)<br />

Teilstreitkrafteigentümliche Beson<strong>der</strong>heiten sind beim Einsatz von <strong>Soldaten</strong><br />

außerhalb ihrer Teilstreitkraft zu berücksichtigen. 3)<br />

<strong>10</strong>5. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer<br />

Anlagen grundsätzlich <strong>der</strong> Dienstanzug (Nrn. 238 - 249) o<strong>der</strong> bei bestimmten<br />

Anlässen (Kapitel 3) <strong>der</strong> Gesellschaftsanzug (Nrn. 261 - 264) zu tragen. Bei<br />

Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich<br />

<strong>der</strong> Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, <strong>der</strong><br />

Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.<br />

Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen festlegen. 3)<br />

Innerhalb umschlossener militärischer Anlagen ist dem <strong>Soldaten</strong> <strong>die</strong> Wahl des<br />

Anzuges im Rahmen <strong>die</strong>ser Dienstvorschrift freigestellt.<br />

<strong>10</strong>6. Beim Mitfliegen in Luftfahrzeugen <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> ist Uniform zu tragen.<br />

Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong> schriftlichen Genehmigung des Vorgesetzten, <strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Dienstreise angeordnet bzw. den Urlaub genehmigt hat (z.B. im NATO-<br />

Marschbefehl).<br />

1)<br />

Die Wahl des Anzuges (Uniform/Zivil) ist freigestellt:<br />

- an den Universitäten <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an wissenschaftlichen<br />

Lehrveranstaltungen,<br />

- an den Fachschulen <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> generell.<br />

2)<br />

Beteiligungspflichtig gemäß <strong>Soldaten</strong>beteiligungsgesetz<br />

3)<br />

siehe Nrn. 202 und 203

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