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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> Anlage 8/9<br />

+ Führungsmittelelektronikbootsmann,<br />

+ Führungsmittelelektronikmaat,<br />

+ Unterwasserwaffenelektronikbootsmann,<br />

+ Unterwasserwaffenmechanikbootsmann,<br />

+ Überwasserwaffenmechanikbootsmann,<br />

+ Sperrwaffenmechanikbootsmann,<br />

+ Minentaucherbootsmann,<br />

+ Motorentechnikbootsmann.<br />

Für <strong>die</strong> übrigen <strong>Soldaten</strong> <strong>der</strong> Geschwa<strong>der</strong>stäbe und an<strong>der</strong>e Angehörige <strong>der</strong> Marine<br />

ist ein Einzelnachweis ihrer Einschiffungszeiten erfor<strong>der</strong>lich. Diese Zeiten werden<br />

durch Versetzungs- bzw. Komman<strong>die</strong>rungsverfügung o<strong>der</strong> einen<br />

Einschiffungsbefehl nachgewiesen.<br />

Zeiten unter drei Kalen<strong>der</strong>tagen und Einschiffungen im Zusammenhang mit<br />

Dienstreisen und Lehrgängen bleiben unberücksichtigt. Zeiten von Wehrübungen<br />

an Bord werden angerechnet.<br />

4. <strong>Soldaten</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bedingungen erfüllt und den entsprechenden Antrag gestellt<br />

haben, ist das Abzeichen mit einem Besitzzeugnis (Muster Anlage 12) durch den<br />

Geschwa<strong>der</strong>kommandeur o<strong>der</strong> Disziplinarvorgesetzten auszuhändigen.<br />

5. Die <strong>Soldaten</strong> erhalten ein metallgeprägtes Abzeichen ausgehändigt.<br />

Die Abzeichen sind durch <strong>die</strong> Stelle anzufor<strong>der</strong>n und bereitzustellen, <strong>die</strong> zuständig<br />

<strong>für</strong> das Ausstellen des Besitzzeugnisses ist.<br />

6. Die Tragegenehmigung mit Ausstellung des Besitzzeugnisses erteilt <strong>der</strong><br />

zuständige Geschwa<strong>der</strong>kommandeur auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten.<br />

7. Die Tragegenehmigung kann auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten von <strong>der</strong><br />

genehmigenden Stelle entzogen werden, wenn <strong>der</strong> Soldat grob gegen <strong>die</strong><br />

soldatischen Pflichten verstößt.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall ist das Besitzzeugnis <strong>für</strong> ungültig zu erklären, Abzeichen und Besitzzeugnis<br />

sind einzuziehen und <strong>der</strong> genehmigenden Stelle zu übersenden.<br />

Das Abzeichen kann dem <strong>Soldaten</strong> bei erneuter Bewährung auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten<br />

wie<strong>der</strong> zuerkannt werden.<br />

8. Trageberechtigt sind <strong>Soldaten</strong> einschließlich <strong>der</strong> aus dem Wehr<strong>die</strong>nst<br />

ausgeschiedenen nach Aushändigung des Besitzzeugnisses.<br />

<strong>Soldaten</strong> ausländischer Streitkräfte können das Abzeichen <strong>für</strong> seefahrendes<br />

Personal unter den gleichen Bedingungen erwerben.

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