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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> Anlage 8/2<br />

3. Lehrgang Sicherungstruppenführer <strong>der</strong> Luftwaffe<br />

a) Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang <strong>für</strong> Offiziere/Feldwebel <strong>der</strong><br />

Luftwaffensicherungstruppe, d. h. jeweils mindestens <strong>die</strong> Fachnote "ausreichend"<br />

in den Einzelfächern, sind den Lehrgangsteilnehmern bei Beendigung<br />

des Lehrgangs zwei maschinengestickte Sicherungstruppenführerabzeichen (Nr.<br />

560, Bild 539) zusammen mit dem Lehrgangsnachweis 1) - gleichzeitig<br />

Besitzzeugnis (Anlage 12) - durch den Schulkommandeur o<strong>der</strong><br />

Ausbildungsleiter auszuhändigen.<br />

b) Trageberechtigt sind <strong>Soldaten</strong> einschließlich <strong>der</strong> aus dem Wehr<strong>die</strong>nst ausgeschiedenen<br />

nach Aushändigung des Lehrgangsnachweises 1) .<br />

<strong>Soldaten</strong> ausländischer Streitkräfte können das Sicherungstruppenführerabzeichen<br />

unter den gleichen Bedingungen erwerben.<br />

4. Lehrgang Führer im Fallschirmjägerspezialeinsatz<br />

a) Lehrgangsteilnehmern, <strong>die</strong> den Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, sind<br />

bei Beendigung des Lehrgangs zwei maschinengestickte Abzeichen (Nr. 561,<br />

Bild 540) zusammen mit dem Lehrgangsnachweis 1) - gleichzeitig Besitzzeugnis<br />

(Anlage 12) - durch den Schulkommandeur o<strong>der</strong> dessen Vertreter<br />

auszuhändigen.<br />

b) Trageberechtigt sind <strong>Soldaten</strong> des Heeres einschließlich <strong>der</strong> aus dem<br />

Wehr<strong>die</strong>nst ausgeschiedenen nach Aushändigung des Lehrgangsnachweises 1) .<br />

<strong>Soldaten</strong> ausländischer Streitkräfte könne das Abzeichen unter den gleichen<br />

Bedingungen erwerben.<br />

5. Lehrgang Fallschirmspringer<br />

Trageberechtigung, Aushändigung des Fallschirmspringerabzeichens (Nr. 562, Bild<br />

541) und Nachweis sind in <strong>der</strong> <strong>ZDv</strong> 19/16 "Zulassungsordnung <strong>für</strong> Fallschirmspringer<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong>" festgelegt.<br />

1) <strong>ZDv</strong> 20/15 Belegart 90/3

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