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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> Anlage 8/1<br />

(Nr. 554)<br />

Son<strong>der</strong>abzeichen<br />

I. Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aushändigung von Son<strong>der</strong>abzeichen<br />

aufgrund eines beson<strong>der</strong>en Lehrganges<br />

1. Einzelkämpferlehrgang<br />

a) Lehrgangsteilnehmern, <strong>die</strong> den Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, das<br />

heißt in den drei nichtausgleichbaren Lehrfächern "Führer einer auf sich<br />

gestellten Gruppe", "Zurechtfinden im Gelände" und "Überwinden von<br />

Hin<strong>der</strong>nissen" mit "erfüllt" bewertet wurden und an <strong>der</strong> Abschlußübung mit<br />

Erfolg teilgenommen haben, sind bei Beendigung des Lehrgangs zwei maschinengestickte<br />

Abzeichen (Nr. 558, Bild 5<strong>37</strong>) zusammen mit dem Lehrgangsnachweis<br />

- gleichzeitig Besitzzeugnis (Anlage 12) - durch den Schulkommandeur<br />

o<strong>der</strong> dessen Vertreter auszuhändigen.<br />

b) Trageberechtigt sind <strong>Soldaten</strong> einschließlich <strong>der</strong> aus dem Wehr<strong>die</strong>nst ausgeschiedenen<br />

nach Aushändigung des Lehrgangsnachweises 1) .<br />

<strong>Soldaten</strong> ausländischer Streitkräfte können das Einzelkämpferabzeichen unter<br />

den gleichen Bedingungen erwerben.<br />

2. Lehrgang Führer einer auf sich gestellten Gruppe<br />

a) Lehrgangsteilnehmern, <strong>die</strong> den Lehrgang "Überleben und Durchschlagen"<br />

mit Erfolg abgeschlossen und in den Teilgebieten "Führer einer auf sich<br />

gestellten Gruppe" und "Zurechtfinden im Gelände" mindestens <strong>die</strong> Note<br />

"ausreichend" erzielt und im Fach "Überwinden von Hin<strong>der</strong>nissen" keine<br />

Übung verweigert haben, sind bei Beendigung des Lehrgangs zwei<br />

maschinengestickte Abzeichen (Nr. 559, Bild 538) zusammen mit dem<br />

Lehrgangsnachweis 1) - gleichzeitig Besitzzeugnis (Anlage 12) - durch den<br />

Schulkommandeur o<strong>der</strong> dessen Vertreter auszuhändigen.<br />

b) Trageberechtigt sind <strong>Soldaten</strong> einschließlich <strong>der</strong> aus dem Wehr<strong>die</strong>nst ausgeschiedenen<br />

nach Aushändigung des Lehrgangsnachweises 1) .<br />

<strong>Soldaten</strong> ausländischer Streitkräfte können das Abzeichen unter den gleichen<br />

Bedingungen erwerben.<br />

1) <strong>ZDv</strong> 20/15 Belegart 90/3

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