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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> Anlage 13/3<br />

– Flugzeugführerabzeichen<br />

– Beobachterabzeichen<br />

– Gemeinsames Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen<br />

– Fliegerschützenabzeichen<br />

– Segelflugzeugführerabzeichen<br />

– Fallschirmschützenabzeichen <strong>der</strong> Luftwaffe<br />

– Fliegererinnerungsabzeichen.<br />

5. Die in Nr. 2 bis Nr. 4 aufgeführten Orden und Ehrenzeichen dürfen nur ohne<br />

nationalsozialistische Embleme getragen werden.<br />

6. Orden und Ehrenzeichen, <strong>die</strong> von einem ausländischen Staatsoberhaupt o<strong>der</strong> einer<br />

ausländischen Regierung verliehen worden sind, dürfen getragen werden, wenn <strong>die</strong><br />

Annahme genehmigt worden ist. 1) Das gleiche gilt <strong>für</strong> Auszeichnungen ehemals<br />

verbündeter Län<strong>der</strong> <strong>für</strong> Ver<strong>die</strong>nste im Ersten und Zweiten Weltkrieg sowie<br />

internationaler Organisationen (z.B. UNO, NATO, WEU).<br />

7. Es dürfen getragen werden staatliche und staatlich genehmigte Orden und<br />

Ehrenzeichen:<br />

– Ver<strong>die</strong>nstorden <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland 2)<br />

+ Ver<strong>die</strong>nstmedaille<br />

+ Ver<strong>die</strong>nstkreuz am Bande<br />

+ Ver<strong>die</strong>nstkreuz 1. Klasse<br />

+ Großes Ver<strong>die</strong>nstkreuz<br />

+ Großes Ver<strong>die</strong>nstkreuz mit Stern<br />

+ Großes Ver<strong>die</strong>nstkreuz mit Stern und Schulterband<br />

+ Großkreuz<br />

+ Son<strong>der</strong>stufe des Großkreuzes<br />

– Ehrenzeichen <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> 2)<br />

+ Ehrenmedaille <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

+ Ehrenkreuz <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> in Bronze<br />

+ Ehrenkreuz <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> in Silber<br />

+ Ehrenkreuz <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> in Gold<br />

- Einsatzmedaille <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> 3)<br />

– Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber und Gold<br />

– Orden Pour le mérite <strong>für</strong> Wissenschaften und Künste<br />

– Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes 1. und 2. Klasse<br />

– Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber und Gold<br />

1) Die Annahmegenehmigung (Trageerlaubnis) ist nach Verleihung mit Än<strong>der</strong>ungsmeldung <strong>Soldaten</strong>,<br />

Än<strong>der</strong>ungsart -J2 - bei BMVg-Protokoll zu beantragen.<br />

2) Nach Verleihung einer höheren Stufe braucht <strong>die</strong> niedrigere nicht abgelegt zu werden.<br />

3) Einsatzmedaille „OSZE“ mit Zahl auf <strong>der</strong> Spange darf nur mit <strong>der</strong> höchsten Zahl getragen werden.

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