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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> 241/3<br />

(3) Männliche <strong>Soldaten</strong>, von festgelegten Truppenteilen WBK VI/1. GebDiv,<br />

1) 2)<br />

JgBrig <strong>37</strong> und Geb/WiKpfS<br />

Bekleidungsstück Grundform<br />

Bergmütze; Hosengürtel, schwarz,<br />

glatt<br />

Varianten<br />

1 2 3 4 5 6<br />

� � � � � �<br />

Dienstjacke, grau 3) �<br />

Hose, grau � �<br />

Diensthemd, langer Ärmel; Langbin<strong>der</strong>,<br />

anthrazit � � � � �<br />

Halbschuhe, schwarz, glatt 4) � �<br />

Socken, schwarz � �<br />

Schibluse, grau � 5) �<br />

Pullover, grau 6) 7) � � �<br />

Keilhose, grau � � � � �<br />

Diensthemd, kurzer Ärmel �<br />

Oberhemd, weiß 6) �<br />

Bergschischuhe o<strong>der</strong> Bergschuhe;<br />

Wollsocken � � � � �<br />

Die Grundform darf zusätzlich gem. Nr. 241 (1) abgewandelt/ergänzt werden.<br />

Die Varianten 1 bis 5 dürfen statt mit Keilhose, grau, auch mit Hose, grau, getragen<br />

werden.<br />

Die Varianten 1 bis 3 und 6 dürfen bei entsprechen<strong>der</strong> Witterung mit Mantel,<br />

Wollschal, grau, sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden.<br />

Variante 1 darf nur bei entsprechenden Anlässen gemäß Kapitel 3 mit Langbin<strong>der</strong>,<br />

schwarz 6) , o<strong>der</strong> Querbin<strong>der</strong>, schwarz 6) , getragen werden.<br />

Die Varianten 3 bis 6 dürfen nicht bei offiziellen Anlässen getragen werden.<br />

1)<br />

<strong>Soldaten</strong> <strong>der</strong> Truppengattung Gebirgsjäger dürfen <strong>die</strong>se Abwandlung außerhalb von festgelegten<br />

Truppenteilen Wehrbereichskommando VI/1. Gebirgsdivision und <strong>der</strong> Gebirgs- und Winterkampfschule<br />

nur bei Verwendungen im Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung, in Kommandobehörden,<br />

Ämtern, Schulen, Verteidigungsbezirkskommandos und in integrierten Stäben tragen.<br />

2)<br />

Ausstattungssoll gem. Allgemeiner Umdruck Nr. 1<strong>37</strong> "Richtlinie Bekleidung" in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

3)<br />

Schibluse, grau, <strong>für</strong> Mannschaften <strong>der</strong> festgelegten Truppenteile Wehrbereichskommando VI/ 1.<br />

Gebirgsdivision und <strong>der</strong> Gebirgs- und Winterkampfschule<br />

4)<br />

Bei kaltem Wetter ist das Tragen von nicht zum Ausstattungssoll gehörenden Schnürschuhen/<br />

Stiefeletten (schwarz, glattes Oberle<strong>der</strong>) erlaubt.<br />

5) Das Ablegen <strong>der</strong> Jacke/Schibluse ist untersagt, wenn ein Oberhemd, weiß, getragen wird.<br />

6) gehört nicht zum Ausstattungssoll<br />

7) nur auf dem Weg zum/vom Dienst, soweit Brauch und gute Sitte dem nicht entgegenstehen

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