ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr
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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> 241/3<br />
(3) Männliche <strong>Soldaten</strong>, von festgelegten Truppenteilen WBK VI/1. GebDiv,<br />
1) 2)<br />
JgBrig <strong>37</strong> und Geb/WiKpfS<br />
Bekleidungsstück Grundform<br />
Bergmütze; Hosengürtel, schwarz,<br />
glatt<br />
Varianten<br />
1 2 3 4 5 6<br />
� � � � � �<br />
Dienstjacke, grau 3) �<br />
Hose, grau � �<br />
Diensthemd, langer Ärmel; Langbin<strong>der</strong>,<br />
anthrazit � � � � �<br />
Halbschuhe, schwarz, glatt 4) � �<br />
Socken, schwarz � �<br />
Schibluse, grau � 5) �<br />
Pullover, grau 6) 7) � � �<br />
Keilhose, grau � � � � �<br />
Diensthemd, kurzer Ärmel �<br />
Oberhemd, weiß 6) �<br />
Bergschischuhe o<strong>der</strong> Bergschuhe;<br />
Wollsocken � � � � �<br />
Die Grundform darf zusätzlich gem. Nr. 241 (1) abgewandelt/ergänzt werden.<br />
Die Varianten 1 bis 5 dürfen statt mit Keilhose, grau, auch mit Hose, grau, getragen<br />
werden.<br />
Die Varianten 1 bis 3 und 6 dürfen bei entsprechen<strong>der</strong> Witterung mit Mantel,<br />
Wollschal, grau, sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden.<br />
Variante 1 darf nur bei entsprechenden Anlässen gemäß Kapitel 3 mit Langbin<strong>der</strong>,<br />
schwarz 6) , o<strong>der</strong> Querbin<strong>der</strong>, schwarz 6) , getragen werden.<br />
Die Varianten 3 bis 6 dürfen nicht bei offiziellen Anlässen getragen werden.<br />
1)<br />
<strong>Soldaten</strong> <strong>der</strong> Truppengattung Gebirgsjäger dürfen <strong>die</strong>se Abwandlung außerhalb von festgelegten<br />
Truppenteilen Wehrbereichskommando VI/1. Gebirgsdivision und <strong>der</strong> Gebirgs- und Winterkampfschule<br />
nur bei Verwendungen im Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung, in Kommandobehörden,<br />
Ämtern, Schulen, Verteidigungsbezirkskommandos und in integrierten Stäben tragen.<br />
2)<br />
Ausstattungssoll gem. Allgemeiner Umdruck Nr. 1<strong>37</strong> "Richtlinie Bekleidung" in <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
3)<br />
Schibluse, grau, <strong>für</strong> Mannschaften <strong>der</strong> festgelegten Truppenteile Wehrbereichskommando VI/ 1.<br />
Gebirgsdivision und <strong>der</strong> Gebirgs- und Winterkampfschule<br />
4)<br />
Bei kaltem Wetter ist das Tragen von nicht zum Ausstattungssoll gehörenden Schnürschuhen/<br />
Stiefeletten (schwarz, glattes Oberle<strong>der</strong>) erlaubt.<br />
5) Das Ablegen <strong>der</strong> Jacke/Schibluse ist untersagt, wenn ein Oberhemd, weiß, getragen wird.<br />
6) gehört nicht zum Ausstattungssoll<br />
7) nur auf dem Weg zum/vom Dienst, soweit Brauch und gute Sitte dem nicht entgegenstehen