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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> Anlage 8/5<br />

7. U-Bootpersonal<br />

a) Das Abzeichen <strong>für</strong> U-Bootpersonal (Nr. 564, Bild 543) wird als Anerkennung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> während <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ausbildung erfüllten Bedingungen und unter<br />

beson<strong>der</strong>en Belastungen an Bord <strong>der</strong> U-Boote zu leistenden Dienst ausgehändigt.<br />

b) Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aushändigung ist <strong>der</strong> erfolgreiche Abschluß des<br />

Ergänzungs- bzw. Son<strong>der</strong>lehrgangs U-Bootgrundausbildung <strong>für</strong> Offiziere/Unteroffiziere<br />

und eine mehr als 6-monatige Zugehörigkeit zur Besatzung<br />

eines U-Bootes. Eine entsprechende Ausbildung bei ausländischen<br />

Streitkräften wird anerkannt.<br />

c) <strong>Soldaten</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bedingungen erfüllt und den entsprechenden Antrag gestellt<br />

haben, ist das Abzeichen mit einem Besitzzeugnis (Muster Anlage 12) durch<br />

den Geschwa<strong>der</strong>kommandeur auszuhändigen.<br />

d) Die <strong>Soldaten</strong> erhalten ein metallgeprägtes Abzeichen.<br />

Die Abzeichen sind durch <strong>die</strong> U-Bootflottille anzufor<strong>der</strong>n und bereitzustellen.<br />

Selbstbeschaffte goldfarbene Metallabzeichen, <strong>die</strong> in Form und Größe den<br />

gestickten Abzeichen entsprechen, dürfen getragen werden.<br />

e) Die Tragegenehmigung mit Ausstellung des Besitzzeugnisses erteilt <strong>der</strong><br />

Kommandeur <strong>der</strong> U-Bootflottille auf Antrag des Geschwa<strong>der</strong>kommandeurs.<br />

f) Die Tragegenehmigung kann auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten von <strong>der</strong><br />

genehmigenden Stelle entzogen werden, wenn <strong>der</strong> Soldat grob gegen <strong>die</strong><br />

soldatischen Pflichten verstößt. In <strong>die</strong>sem Fall ist das Besitzzeugnis <strong>für</strong> ungültig<br />

zu erklären, Abzeichen und Besitzzeugnis einzuziehen und <strong>der</strong> genehmigenden<br />

Stelle zu übersenden.<br />

Das Abzeichen kann dem <strong>Soldaten</strong> bei erneuter Bewährung auf Antrag des<br />

Disziplinarvorgesetzten wie<strong>der</strong> zuerkannt werden.<br />

g) Trageberechtigt sind <strong>Soldaten</strong> einschließlich <strong>der</strong> aus dem Wehr<strong>die</strong>nst<br />

ausgeschiedenen nach Aushändigung des Besitzzeugnisses.<br />

<strong>Soldaten</strong> ausländischer Streitkräfte können das Abzeichen <strong>für</strong> U-Bootpersonal<br />

nach erfolgreichem Abschluß <strong>der</strong> in b) genannten Lehrgänge und einem<br />

mehrwöchigen Praktikum auf U-Booten erwerben.

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