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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> 204-209<br />

Der Disziplinarvorgesetzte/Dienststellenleiter kann aus funktionalen Gründen einen<br />

an<strong>der</strong>en Anzug befehlen.<br />

204. Der Disziplinarvorgesetzte darf vorübergehende Abweichungen von einer<br />

Anzugart aus Gründen <strong>der</strong><br />

- Sicherheit,<br />

- Gesundheit,<br />

- Zweckmäßigkeit<br />

anordnen.<br />

205. Das Tragen <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> STAN vorgesehenen Schutz- und Son<strong>der</strong>bekleidung<br />

ist durch den Disziplinarvorgesetzten o<strong>der</strong> den den Dienst anordnenden<br />

Vorgesetzten je nach Art des Einsatzes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Witterung zusätzlich, allgemein<br />

o<strong>der</strong> <strong>für</strong> den Einzelfall zu befehlen. Die Schutz- und Son<strong>der</strong>bekleidung ist in <strong>der</strong><br />

vorgeschriebenen Zusammensetzung und nicht zweckentfremdet zu tragen.<br />

206. Einheitliche Anzugerleichterungen (z.B. Ablegen <strong>der</strong> Kopfbedeckung,<br />

Hochkrempeln <strong>der</strong> Ärmel) befiehlt <strong>der</strong> Disziplinarvorgesetzte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> den Dienst<br />

leitende Vorgesetzte.<br />

207. Im Außen<strong>die</strong>nst trägt <strong>der</strong> Leitende den gleichen Anzug wie <strong>die</strong> ihm unterstellten<br />

<strong>Soldaten</strong>.<br />

208. Außerhalb von Gebäuden ist grundsätzlich Kopfbedeckung zu tragen.<br />

In geschlossenen Räumen (z.B. Wohn- und Diensträumen, Gaststätten, Museen,<br />

Theatern, Kirchen) sind Kopfbedeckung und Fingerhandschuhe abzulegen, sofern<br />

nichts an<strong>der</strong>es befohlen ist.<br />

Das Tragen von Fingerhandschuhen ist dem <strong>Soldaten</strong> freigestellt. Der Dienstanzug<br />

ohne Dienstjacke wird ohne Fingerhandschuhe getragen. Wenn <strong>Soldaten</strong> in<br />

geschlossener Formation auftreten, kann das einheitliche Tragen von Fingerhandschuhen<br />

befohlen werden.<br />

209. Bei Fahrten in Dienstfahrzeugen/Privatkraftfahrzeugen und öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln ist es dem <strong>Soldaten</strong> gestattet, <strong>die</strong> Kopfbedeckung abzunehmen.<br />

Bei Übungen und Kfz-Märschen kann das Tragen <strong>der</strong> Kopfbedeckung durch den<br />

Leitenden befohlen werden.

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