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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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Anweisung <strong>der</strong> Gruppe Dienstvorschriften Nr. 8/2002<br />

AnwGrpDv 14/02<br />

Betr.: <strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> „<strong>Anzugordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Soldaten</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong>“;<br />

hier: Einführung <strong>der</strong> Laufbahnanwärterabzeichen <strong>für</strong> Feldwebel-/Bootsmannanwärter<br />

(FA/BA)<br />

Bezug: BMVg – FüS roem I 6 – Az 60-15-07 vom 22.03.02<br />

Der Dienstgradgruppe <strong>der</strong> Unteroffiziere sind in <strong>der</strong> Ausgestaltung als Laufbahnen <strong>der</strong> Feldwebel<br />

künftig <strong>die</strong> Laufbahnen des Truppen<strong>die</strong>nstes, des Sanitäts<strong>die</strong>nstes, des Militärmusik<strong>die</strong>nstes,<br />

des Geoinformations<strong>die</strong>nstes <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> und des allgemeinen Fach<strong>die</strong>nstes zugeordnet.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Neueinführung <strong>die</strong>ser Feldwebel-/Bootsmann-Laufbahnen zum 1. April 2002 wird<br />

analog zum Laufbahnanwärterabzeichen <strong>der</strong> Unteroffizieranwärter (UA) ein Laufbahnanwärterabzeichen<br />

<strong>für</strong> Feldwebel-/Bootsmannanwärter (FA/BA) eingeführt.<br />

Somit tragen ab 1. April 2002 Feldwebelanwärter in Heeres- o<strong>der</strong> Luftwaffenuniform (Soldat bis<br />

Stabsunteroffizier) zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen an allen Schulterklappen und Aufschiebeschlaufen<br />

eine altgoldfarbene Kordel aus Metallgespinst als Überziehschlaufe.<br />

Bootsmannanwärter (Marine) tragen ab 1. April 2002 zwei quergestellte gewebte Streifen bzw.<br />

Metallabzeichen (Schulterklappe) über den Dienstgradenabzeichen.<br />

Dieses Fernschreiben ist bis zur Herausgabe <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> <strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> nach <strong>der</strong> Nr. 507<br />

in <strong>die</strong> Vorschrift einzuheften.<br />

Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss und <strong>der</strong> Hauptpersonalrat beim Bundesministerium<br />

<strong>der</strong> Verteidigung wurden beteiligt.<br />

Ein Abdruck <strong>die</strong>ses Fernschreibens ist in jede <strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> einzufügen und nach <strong>der</strong> formalen<br />

Än<strong>der</strong>ung (Än<strong>der</strong>ung 1) zu entnehmen und zu vernichten.<br />

Lagerbestände/Reserven bei den VV-Stellen sind nicht zu än<strong>der</strong>n, aber ebenfalls mit<br />

einer Kopie <strong>die</strong>ses Fernschreiben zu versehen.<br />

Bearbeiter: : Hptm Friebe, SKA VI 2 (3), AllgFspWN 34 00, App.: 26 60)

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