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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> 124-129<br />

124. Jedes Tragen nicht <strong>die</strong>ser Dienstvorschrift entsprechen<strong>der</strong> Uniformteile, das<br />

Anlegen nicht genehmigter o<strong>der</strong> in Form und Farbe abweichen<strong>der</strong> Abzeichen sowie<br />

zweckwidrige Verwendung bundeswehreigener Bekleidung ist unzulässig.<br />

125. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den<br />

<strong>die</strong>nstlich gelieferten zu entsprechen.<br />

126. Selbsteinklei<strong>der</strong> und Teilselbsteinklei<strong>der</strong> sind verpflichtet, alle nach den<br />

Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 69 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes<br />

vorgeschriebenen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke zu beschaffen und in voll<br />

verwendungsfähigem Zustand bereitzuhalten.<br />

127. Die Ergänzung/Abwandlung <strong>der</strong> Uniform mit nicht zugelassenen ausländischen<br />

Uniformteilen ist unzulässig.<br />

d) Son<strong>der</strong>bestimmungen<br />

128. Son<strong>der</strong>bestimmungen gelten <strong>für</strong><br />

– das Wachbataillon beim Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung, 1)<br />

– <strong>die</strong> Musikkorps,<br />

– <strong>die</strong> Big Band <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

bei <strong>der</strong> Erfüllung repräsentativer Aufgaben,<br />

– <strong>die</strong> bi-/multinational zusammengesetzten Verbände<br />

entsprechend den zwischenstaatlichen Vereinbarungen sowie bei<br />

– Einsätzen im Rahmen <strong>der</strong> Vereinten Nationen, <strong>der</strong><br />

– NATO, WEU, EU und ggf. weiterer Organisationen.<br />

129. Über <strong>die</strong>se Dienstvorschrift hinausgehende Abweichungen befiehlt <strong>der</strong><br />

Amtschef Streitkräfteamt im Auftrag des Bundesministeriums <strong>der</strong> Verteidigung o<strong>der</strong><br />

genehmigt sie auf Antrag. Dies gilt auch <strong>für</strong> das Tragen von Bekleidungsstücken alter<br />

Form.<br />

1) im folgenden Text: Wachbataillon BMVg

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